Daten
Kommune
Berlin Marzahn-Hellersdorf
Dateiname
Anlage - vollständige Vorlage zur Kenntnisnahme, Abschlussinformation.pdf
Größe
22 kB
Erstellt
16.10.15, 23:25
Aktualisiert
27.01.18, 10:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
09.04.2013
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 25.04.2013
1. Gegenstand der Vorlage:
Abschlussinformation zum Ersuchen der BVV, Ds-Nr. 0015/VII
aus der 2. BVV vom 24.11.2011
Überprüfung der Mitglieder des Bezirksamtes bei Antritt nach
der Wahl auf offizielle oder inoffizielle Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit/Amt für nationale Sicherheit der
ehemaligen DDR
2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten:
Durch die BVV ist das Bezirksamt aufgefordert worden, ein Ersuchen an den Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR zu stellen.
Das Bezirksamt hatte bereits mit der Vorlage an die BVV Nr. 0107/IV, Zwischeninformation
zum Ersuchen der BVV, Ds-Nr. 0015/VII aus der 2. BVV vom 24.11.2011 über die eingeleiteten Aktivitäten informiert. Diese ergeben sich auch aus den Vorschriften zur „Neubildung der
Bezirksämter nach der Wahl zum Abgeordnetenhaus und den Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen am 18. September 2011“, Schreiben der Senatsverwaltung für Inneres und Sport vom 28.09.2011.
Zwischenzeitlich liegen die Ergebnisse der Überprüfung der kommunalen Wahlbeamten vor.
Die Mitteilungen des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes
der ehemaligen DDR gemäß §§ 20/21 Abs. 1 Nr. 6 b Stasi-Unterlagen-Gesetz stimmen mit
der jeweiligen Selbstauskunft der zu überprüfenden Personen überein. Für Bezirksamtsmitglieder, die bereits in der vorhergehenden Wahlperiode gewähltes Mitglied im Bezirksamt
waren, sind keine neuen Erkenntnisse durch die erneute Überprüfung gewonnen worden.
Für das erstmals gewählte Bezirksamtsmitglied hat die Prüfung keine Hinweise auf eine
hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der ehemaligen DDR
ergeben.
Es liegen somit keine neuen Erkenntnisse vor, die einer vertrauensvollen Zusammenarbeit
innerhalb des Bezirksamtes und mit der Bezirksverordnetenversammlung entgegen stehen.
Das Bezirksamt sieht im Zusammenhang mit dem Ersuchen der BVV somit auch keinen Anhaltspunkt dafür, dass das in die Mitglieder des Bezirksamtes gesetzte Vertrauen der Bezirksverordneten sowie der Bürgerinnen und Bürger des Bezirkes Marzahn-Hellerdorf nicht
gerechtfertigt ist.
Nach Geschäftsordnung für das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin für die IV. Wahlperiode (GO BA), § 8, Abs. 1 sind die Sitzungen des Bezirksamtes vertraulich und nicht öffentlich. Insofern kann das Bezirksamt dem Ersuchen, in öffentlicher Sitzung zu berichten,
nicht nachkommen. Außerdem liegen keine neuen Erkenntnisse im Ergebnis der Prüfung
vor, so dass eine Berichterstattung in einer öffentlichen Sitzung der BVV als nicht notwendig
erachtet wird.
Komoß
Bezirksbürgermeister