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Anlage - vollständige Vorlage zur Kenntnisnahme, Abschlussinformation.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Marzahn-Hellersdorf
Dateiname
Anlage - vollständige Vorlage zur Kenntnisnahme, Abschlussinformation.pdf
Größe
22 kB
Erstellt
16.10.15, 23:25
Aktualisiert
27.01.18, 10:39

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Inhalt der Datei

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin 09.04.2013 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 25.04.2013 1. Gegenstand der Vorlage: Abschlussinformation zum Ersuchen der BVV, Ds-Nr. 0015/VII aus der 2. BVV vom 24.11.2011 Überprüfung der Mitglieder des Bezirksamtes bei Antritt nach der Wahl auf offizielle oder inoffizielle Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit/Amt für nationale Sicherheit der ehemaligen DDR 2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten: Durch die BVV ist das Bezirksamt aufgefordert worden, ein Ersuchen an den Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR zu stellen. Das Bezirksamt hatte bereits mit der Vorlage an die BVV Nr. 0107/IV, Zwischeninformation zum Ersuchen der BVV, Ds-Nr. 0015/VII aus der 2. BVV vom 24.11.2011 über die eingeleiteten Aktivitäten informiert. Diese ergeben sich auch aus den Vorschriften zur „Neubildung der Bezirksämter nach der Wahl zum Abgeordnetenhaus und den Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen am 18. September 2011“, Schreiben der Senatsverwaltung für Inneres und Sport vom 28.09.2011. Zwischenzeitlich liegen die Ergebnisse der Überprüfung der kommunalen Wahlbeamten vor. Die Mitteilungen des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR gemäß §§ 20/21 Abs. 1 Nr. 6 b Stasi-Unterlagen-Gesetz stimmen mit der jeweiligen Selbstauskunft der zu überprüfenden Personen überein. Für Bezirksamtsmitglieder, die bereits in der vorhergehenden Wahlperiode gewähltes Mitglied im Bezirksamt waren, sind keine neuen Erkenntnisse durch die erneute Überprüfung gewonnen worden. Für das erstmals gewählte Bezirksamtsmitglied hat die Prüfung keine Hinweise auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der ehemaligen DDR ergeben. Es liegen somit keine neuen Erkenntnisse vor, die einer vertrauensvollen Zusammenarbeit innerhalb des Bezirksamtes und mit der Bezirksverordnetenversammlung entgegen stehen. Das Bezirksamt sieht im Zusammenhang mit dem Ersuchen der BVV somit auch keinen Anhaltspunkt dafür, dass das in die Mitglieder des Bezirksamtes gesetzte Vertrauen der Bezirksverordneten sowie der Bürgerinnen und Bürger des Bezirkes Marzahn-Hellerdorf nicht gerechtfertigt ist. Nach Geschäftsordnung für das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin für die IV. Wahlperiode (GO BA), § 8, Abs. 1 sind die Sitzungen des Bezirksamtes vertraulich und nicht öffentlich. Insofern kann das Bezirksamt dem Ersuchen, in öffentlicher Sitzung zu berichten, nicht nachkommen. Außerdem liegen keine neuen Erkenntnisse im Ergebnis der Prüfung vor, so dass eine Berichterstattung in einer öffentlichen Sitzung der BVV als nicht notwendig erachtet wird. Komoß Bezirksbürgermeister