Daten
Kommune
Berlin Marzahn-Hellersdorf
Dateiname
Anlage - vollständige Vorlage zur Kenntnisnahme.pdf
Größe
91 kB
Erstellt
16.10.15, 23:58
Aktualisiert
27.01.18, 19:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
24.01.2012
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 23.02.2012
1. Gegenstand der Vorlage:
Änderung der Anzahl der Schiedsamtsbezirke im Bezirk
Marzahn-Hellersdorf von Berlin
2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten:
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat in seiner Sitzung am 24.01.12 beschlossen, die
BA-Vorlage Nr. 0075/IV der BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen.
Die Vorlage ist in der Anlage beigefügt.
Dagmar Pohle
Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin
Anlage
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
RA I 1
Frau Grosse
12.01.2012
2404
Vorlage für das Bezirksamt
- zur Beschlussfassung –
Nr. 0075/IV
A. Gegenstand der Vorlage:
Änderung der Anzahl der Schiedsamtsbezirke im Bezirk
Marzahn-Hellersdorf von Berlin
B. Berichterstatter/in:
Bezirksbürgermeister Herr Komoß
C.1 Beschlussentwurf:
Das Bezirksamt beschließt, die Zahl der Schiedsamtsbezirke im Bezirk Marzahn-Hellersdorf von Berlin von 6 auf 4
zu verringern und die Schiedsamtsbezirke gemäß der als
Anlage 1 beigefügten Aufstellung abzugrenzen.
C.2 Weiterleitung an die BVV
zugleich Veröffentlichung:
Das Bezirksamt beschließt weiterhin, diese Vorlage der
BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen und umgehend zu
veröffentlichen.
D. Begründung:
siehe Anlagen 2 + 3
E. Rechtsgrundlage:
§ 1 Abs. 2 + 3 Berliner Schiedsamtsgesetz vom 07.04.94,
in der Fassung vom 19.06.2006; Ausführungsvorschriften
zum Berliner Schiedsamtsgesetz Nr. 4, 5 zu § 1;
§ 1 GOBA; § 36 Abs. 2 b, f BezVG
F. Haushaltsmäßige
Auswirkungen:
Einsparungen in Höhe von mindestens 582,84 € jährlich
G. Gleichstellungsrelevante
Auswirkungen:
keine
H. Behindertenrelevante
Auswirkungen:
keine
I. Migrantenrelevante
Auswirkungen:
keine
Komoß
Bezirksbürgermeister
Anlage
Anlage 1 zur BA-Vorlage 0075/IV
Örtliche Abgrenzung der Schiedsamtsbezirke 1 bis 4 des Bezirkes MarzahnHellersdorf von Berlin
Die Schiedsamtsbezirke werden wie folgt örtlich abgegrenzt:
Schiedsamtsbezirk 1– Ortsteil Marzahn (Zusammenlegung der ehemaligen Schiedsamtsbezirke 1 und 2)
Die Grenze verläuft von der Ecke Landsberger Allee/Rhinstraße in nördlicher Richtung entlang der Bezirksgrenze gegen den Bezirk Hohenschönhausen/Lichtenberg. Dann entlang der
Stadtgrenze (Barnim) in südlicher Richtung bis Landsberger Allee/Landsberger Chaussee,
von dort weiter in südlicher Richtung entlang der Ortsteilgrenze Marzahn/Hellersdorf bis zum
Marzahner Grenzgraben. Von dort entlang der Ortsteilgrenze in westlicher Richtung und
dann weiter in südlicher Richtung bis Märkische Allee Ecke Alt-Friedrichsfelde. Dann entlang
der Ortsteilgrenze in westlicher Richtung bis zur Bezirksgrenze gegen den Bezirk Hohenschönhausen-Lichtenberg; diese dann weiter bis Rhinstraße/Landsberger Allee.
Schiedsamtsbezirk 2– Ortsteil Hellersdorf + ein Teil von Kaulsdorf + ein Teil von
Mahlsdorf (Zusammenlegung der ehemaligen Schiedsamtsbezirke 5 und 6 sowie Hinzunahme eines Teiles des bisherigen Schiedsamtsbezirkes 4)
Die Grenze verläuft von der Ecke Landsberger Allee/Landsberger Chaussee (Ortseilgrenze
Marzahn/Hellersdorf) in östlicher Richtung entlang der Stadtgrenze (Barnim) und dann weiter
in südlicher Richtung entlang der Stadtgrenze bis zur Hönower Straße.
Dann die Hönower Straße in südlicher Richtung bis Ecke Wildrosengehölz. Dann Wildrosengehölz in östlicher Richtung bis Florastraße, diese dann in südlicher Richtung bis zum Ende
und weiter bis zu den Bahngleisen. Von dort in westlicher Richtung bis zur Hönower Straße.
Diese dann in südlicher Richtung bis zum Kreuzungspunkt Alt-Mahlsdorf. Danach die Straße
Alt-Mahlsdorf und Alt-Kaulsdorf in westlicher Richtung bis zur Ortsteilgrenze Kaulsdorf/Biesdorf. Die Ortsteilgrenze dann in nördlicher Richtung bis zur Ortsteilgrenze Marzahn/Hellersdorf, diese dann weiter in nördliche Richtung bis zur Stadtgrenze (Ecke Landsberger Allee/Landsberger Chaussee).
Schiedsamtsbezirk 3– Ortsteil Biesdorf
Die Grenze verläuft von Ecke Alt-Biesdorf/Märkische Allee entlang der Ortsgrenze Marzahn/Biesdorf in nördlicher Richtung, diese dann weiter in östlicher Richtung bis zum Marzahner Grenzgraben. Von dort entlang der Ortgrenzen Biesdorf/Hellersdorf und Biesdorf/Kaulsdorf in südlicher Richtung bis zur Bezirksgrenze gegen den Bezirk TreptowKöpenick. Die Bezirksgrenze dann in westlicher Richtung bis zur Bezirksgrenze gegen den
Bezirk Hohenschönhausen/Lichtenberg. Dann die Bezirksgrenze in nördlicher Richtung bis
zur Ecke Alt-Biesdorf/Märkische Allee.
Schiedsamtsbezirk 4 – Teil von Mahlsdorf + ein Teil von Kaulsdorf)
Die Grenze verläuft vom Kreuzungspunkt der Bezirksgrenze Treptow-Köpenick und Marzahn-Hellersdorf und der Ortsteilgrenze Biesdorf/Kaulsdorf in nördlicher Richtung entlang der
Ortsteilgrenze zum Kreuzungspunkt Alt-Biesdorf/Alt-Kaulsdorf.
Von dort in östlicher Richtung die Straße Alt-Kaulsdorf und Alt-Mahlsdorf entlang bis Hönower Straße, die Hönower Straße in nördlicher Richtung bis zur Stadtgrenze.
Danach entlang der Stadtgrenze (Barnim) in östlicher und dann entlang der Stadtgrenze
(Märkisch-Oderland) in südlicher Richtung bis zum Kreuzungspunkt der Bezirksgrenze Treptow-Köpenick und Marzahn-Hellersdorf. Von dort entlang der Bezirksgrenze bis zum Kreuzungspunkt der Bezirksgrenze Treptow-Köpenick und Marzahn-Hellersdorf und der Ortsteilgrenze Biesdorf/Kaulsdorf.
Anlage 2 zur BA-Vorlage 0075/IV
Begründung
Schiedsfrauen und Schiedsmänner (Schiedspersonen) führen das Schlichtungsverfahren nach
dem Berliner Schiedsamtsgesetz durch. Die Schiedsamtsbezirke werden durch die Bezirksverwaltungen festgelegt.
Bisher gab es im Bezirk Marzahn-Hellersdorf von Berlin 6 Schiedsamtsbezirke.
Beabsichtigte Änderungen
1.
Die bisher für den Schiedsamtsbezirk 5 tätige Schiedsfrau Hildegard Lutter hat ihr Amt aus gesundheitlichen Gründen niedergelegt. Eine Durchsicht der Unterlagen für die Jahre 2007 bis
2010 hat ergeben, dass Frau Lutter im Jahr 2007 einen Antrag auf Schlichtungsverhandlung zu
bearbeiten hatte, in den Jahren 2008 bis 2010 gab es keinen einzigen entsprechenden Antrag.
Der für den Schiedsamtsbezirk 6 tätige Schiedsmann Jens Bosin hatte im gleichen Zeitraum
(2007-2010) insgesamt 3 Anträge auf Schlichtungsverhandlung zu bearbeiten.
Herr Bosin äußerte in einem persönlichen Gespräch, dass er sehr an einer Vergrößerung seines Schiedsamtsbezirkes interessiert sei.
Insofern bietet es sich an, die durch das Ausscheiden von Frau Lutter freigewordene Schiedsamtsstelle nicht mit einer neuen Schiedsperson zu besetzen, sondern die bisherigen Schiedsamtsbezirke 5 und 6 zusammenzulegen.
Dies würde zu einer Kostenersparnis in Höhe von mindestens 582,84 € führen. Denn jeder
Schiedsperson steht entsprechend des Berliner Schiedsamtsgesetzes eine Wohnraumpauschale in Höhe von 145,71 € pro Quartal, mithin jährlich 582,84 € zu.
Weiterhin müsste für eine neu gewählte Schiedsperson umfangreiche Literatur beschafft werden. Auch müssten diverse Lehrgänge finanziert werden, die zum Teil sehr kostenintensiv sind.
Hier käme es also zu einer weiteren erheblichen Kostenersparnis.
Da die Arbeitsbelastung für die Schiedsamtsbezirke 5 und 6 in den vergangenen Jahren sehr
gering war, die für den Schiedsamtsbezirk 4 tätige Schiedsfrau Dagmar Haberland jedoch eine
relativ hohe Fallzahl zu bewältigen hatte, erscheint es angemessen, einen Teil des bisherigen
Schiedsamtbezirkes 4 dem aus den Schiedsamtsbezirken 5 und 6 entstandenen Schiedsamtsbezirk zuzuordnen.
2.
Der für den Schiedsamtsbezirk 2 zuständige Schiedsmann Dietmar Pahlitzsch wurde auf eigenen Wunsch am 26.08.2010 auch als Schiedsperson für den Schiedsamtbezirk 1 gewählt.
Eine Zusammenlegung der beiden Schiedsamtsbezirke wurde seinerzeit aus Kostengründen
nicht durchgeführt. Da entsprechend der o.g. Ausführungen nun jedoch ohnehin eine Änderung
der Anzahl der Schiedsamtsbezirke und der örtlichen Abgrenzung erfolgen soll, erscheint es
angebracht, die Schiedsamtsbezirke 1 und 2 nun offiziell zusammenzulegen.
Die Arbeitsbelastung für die beiden Schiedsamtsbezirke ist für eine Schiedsperson angemessen.
Bemerkungen
Die Änderung der Anzahl der Schiedsamtsbezirke und die damit verbundene Veränderung der
örtlichen Abgrenzung der einzelnen Bezirke wurde mit den derzeit für den Bezirk tätigen
Schiedspersonen Dagmar Haberland, Dietmar Pahlitzsch, Horst Stein und Jens Bosin besprochen und findet deren ausdrückliche Zustimmung und Unterstützung.
Im Ergebnis würde es zu folgender Neuaufteilung der Schiedsamtsbezirke kommen (siehe auch
Anlage 3):
Die ehemaligen Schiedsamtsbezirke 1 und 2 werden zum neuen Schiedsamtsbezirk 1 zusammengefasst. Dieser umfasst dann den gesamten Ortsteil Marzahn.
Die ehemaligen Schiedsamtsbezirke 5 und 6 sowie ein Teil des ehemaligen Schiedsamtsbezirkes 4 werden zum Schiedsamtsbezirk 2 zusammengefasst. Dieser umfasst dann den gesamten
Ortsteil Hellersdorf, einen Teil des Ortsteils Kaulsdorf und einen Teil des Ortsteil Mahldorf.
Der Schiedsamtsbezirk 3 bleibt in seiner örtlichen Abgrenzung und auch in der Nummerierung
wie bisher erhalten. Er umfasst den Ortsteil Biesdorf.
Der Schiedsamtsbezirk 4 behält seine Nummerierung wird aber verkleinert und umfasst einen
Teil des Ortsteils Mahlsdorf und einen Teil des Ortsteils Kaulsdorf.
Auf die derzeit amtierenden Schiedspersonen hat die Änderung keinen Einfluss. Gemäß Nr. 4
Abs. 1 der Ausführungsvorschriften zu § 1 des Berliner Schiedsamtsgesetzes (AV vom
30.05.2011) können die Grenzen eines Schiedsamtsbezirkes auch während der Amtszeit einer
Schiedsperson geändert werden.
Alle 4 Schiedspersonen werden in ihrem jeweiligen Schiedsamtsbezirk ihren Wohnsitz haben.
Die Änderung der Anzahl der Schiedsamtsbezirke und die damit verbundene Änderung der örtlichen Abgrenzung der Bezirke erfolgt durch Bezirksamtsbeschluss. Die Angelegenheit der Änderung der Grenzen eines Schiedsamtsbezirkes bzw. des Wegfalles eines Schiedsamtsbezirkes ist der BVV nicht durch besondere Rechtsvorschrift zugewiesen. § 12 Abs. 2 Nr. 11 BezVG
findet daher keine Anwendung.