Daten
Kommune
Berlin Marzahn-Hellersdorf
Dateiname
Anlage - vollständige Vorlage zur Kenntnisnahme.pdf
Größe
26 kB
Erstellt
16.10.15, 23:59
Aktualisiert
27.01.18, 19:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
24.01.2012
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 23.02.2012
1. Gegenstand der Vorlage:
Neustrukturierung der Umsetzung der kommunalen Aufgaben
nach dem Sozialgesetzbuch II und der Leistungen für Bildung
und Teilhabe
2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten:
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat in seiner Sitzung am 24.01.12
beschlossen, die BA-Vorlage Nr. 0081/IV der BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen.
Die Vorlage ist in der Anlage beigefügt.
Dagmar Pohle
Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin
Anlage
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Soz Koord
17.01.2012
4406
Vorlage für das Bezirksamt
- zur Beschlussfassung –
Nr. 0081/IV
A. Gegenstand der Vorlage:
Neustrukturierung der Umsetzung der kommunalen
Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) und
der Leistungen für Bildung und Teilhabe
B. Berichterstatter/in:
Bezirksstadträtin Frau Pohle
C.1 Beschlussentwurf:
Das Bezirksamt beschließt, vorbehaltlich der Mitwirkung
der Beschäftigtenvertretungen:
1. Mit Wirkung vom 01.02.2012 wird die
Koordinierungsstelle zwischen Bezirksamt und
Jobcenter Berlin Marzahn-Hellersdorf in
"Kommunale Steuerungsstelle SGB II und Leistungen
für Bildung und Teilhabe" (Soz SGB II/BuT) umbenannt.
2. Die Anlage zum Beschluss des Bezirksamtes Nr.
0002/IV wird wie folgt geändert: "… Abteilung
Gesundheit, Soziales und Planungskoordination
(GesSoz) … Der Abteilungsleitung sind weiterhin
zugeordnet: … 3. Kommunale Steuerungsstelle SGB II
und Leistungen für Bildung und Teilhabe."
3. Durch die Steuerungsstelle werden folgende Aufgaben
wahrgenommen:
- Leitung der Kommunalen Geschäftsstelle der
Trägerversammlung der gemeinsamen Einrichtung
Jobcenter Berlin Marzahn-Hellersdorf;
- Steuerung der kommunalen Aufgaben nach dem
SGB II;
- Controlling der Leistungen für Kosten der Unterkunft
nach dem SGB II und SGB XII;
- Leitung der bezirklichen Arbeitsgruppe "Öffentlich
geförderte Beschäftigung";
- Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe
nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII), dem
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und dem
Bundeskindergeldgesetz (BKGG).
4. Der Beschluss des Bezirksamtes Nr. 1352/III Punkt 4
wird wie folgt geändert "Die Umsetzung der
Leistungen des BuT nach dem Sozialgesetzbuch XII
(SGB XII), dem Aylbewerberleistungsgesetz (AsylblG)
und dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) wird in der
Abteilung Gesundheit, Soziales und Planungskoordination wahrgenommen und der Kommunalen
Steuerungsstelle SGB II und Leistungen für Bildung
und Teilhabe zugeordnet".
C.2 Weiterleitung an die BVV
zugleich Veröffentlichung:
Das Bezirksamt beschließt weiterhin, diese Vorlage der
BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen und umgehend zu
veröffentlichen.
D. Begründung:
Mit der Bildung der gemeinsamen Einrichtungen (SGB II §
44 b) und dem Abschluss der Vereinbarung nach § 44 b
Abs. 2 SGB II zwischen der Regionaldirektion BerlinBrandenburg und der Senatsverwaltung für Integration,
Arbeit und Soziales vom 17.12.2010 wurden die
bezirklichen Zuständigkeiten für die Steuerung und
Ergebnisverantwortung bei der Erfüllung der kommunalen
Leistungen durch die Berliner Jobcenter gestärkt. Dadurch
haben sich die Aufgaben für die bisherige
Koordinierungsstelle inhaltlich mehr von der Koordinierung
zur Steuerung von kommunalen Leistungen entwickelt (hier
besonders die Leistungen nach § 22 SGB II - Bedarfe für
Unterkunft und Heizung - sowie § 16 a SGB II Kommunale Eingliederungsleistungen - ). Bei der
Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe nach
§§ 28 und 29 SGB II ergeben sich zusätzliche
Schnittstellen zur Leistungserbringung nach dem SGB XII,
Asylbewerberleistungs- und Bundeskindergeldgesetz. Zur
Optimierung der Schnittstellen zwischen dem Jobcenter
Berlin Marzahn-Hellersdorf und dem Bezirksamt MarzahnHellersdorf von Berlin ist die Neustrukturierung in eine
"Kommunale Steuerungsstelle SGB II und Leistungen für
Bildung und Teilhabe" erforderlich.
E. Rechtsgrundlage:
BezVG §§ 15, 36 (2) b und f, (3), 37 (1); PersVG §§ 73, 84;
GO BA § 1;SGB II §§ 44 b, 16 a, 22, 28 und 29;
F. Haushaltsmäßige
Auswirkungen:
keine
G. Gleichstellungsrelevante
Auswirkungen:
keine
H. Behindertenrelevante
Auswirkungen:
keine
I. Migrantenrelevante
Auswirkungen:
keine
Dagmar Pohle
Bezirksstadträtin für Gesundheit,
Soziales und Planungskoordination