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Anlage - vollständige Vorlage zur Kenntnisnahme.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Marzahn-Hellersdorf
Dateiname
Anlage - vollständige Vorlage zur Kenntnisnahme.pdf
Größe
26 kB
Erstellt
16.10.15, 23:59
Aktualisiert
27.01.18, 19:25

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Inhalt der Datei

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin 24.01.2012 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 23.02.2012 1. Gegenstand der Vorlage: Neustrukturierung der Umsetzung der kommunalen Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch II und der Leistungen für Bildung und Teilhabe 2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten: Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat in seiner Sitzung am 24.01.12 beschlossen, die BA-Vorlage Nr. 0081/IV der BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen. Die Vorlage ist in der Anlage beigefügt. Dagmar Pohle Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Anlage Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin Soz Koord 17.01.2012 4406 Vorlage für das Bezirksamt - zur Beschlussfassung – Nr. 0081/IV A. Gegenstand der Vorlage: Neustrukturierung der Umsetzung der kommunalen Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) und der Leistungen für Bildung und Teilhabe B. Berichterstatter/in: Bezirksstadträtin Frau Pohle C.1 Beschlussentwurf: Das Bezirksamt beschließt, vorbehaltlich der Mitwirkung der Beschäftigtenvertretungen: 1. Mit Wirkung vom 01.02.2012 wird die Koordinierungsstelle zwischen Bezirksamt und Jobcenter Berlin Marzahn-Hellersdorf in "Kommunale Steuerungsstelle SGB II und Leistungen für Bildung und Teilhabe" (Soz SGB II/BuT) umbenannt. 2. Die Anlage zum Beschluss des Bezirksamtes Nr. 0002/IV wird wie folgt geändert: "… Abteilung Gesundheit, Soziales und Planungskoordination (GesSoz) … Der Abteilungsleitung sind weiterhin zugeordnet: … 3. Kommunale Steuerungsstelle SGB II und Leistungen für Bildung und Teilhabe." 3. Durch die Steuerungsstelle werden folgende Aufgaben wahrgenommen: - Leitung der Kommunalen Geschäftsstelle der Trägerversammlung der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter Berlin Marzahn-Hellersdorf; - Steuerung der kommunalen Aufgaben nach dem SGB II; - Controlling der Leistungen für Kosten der Unterkunft nach dem SGB II und SGB XII; - Leitung der bezirklichen Arbeitsgruppe "Öffentlich geförderte Beschäftigung"; - Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII), dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG). 4. Der Beschluss des Bezirksamtes Nr. 1352/III Punkt 4 wird wie folgt geändert "Die Umsetzung der Leistungen des BuT nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII), dem Aylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) und dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) wird in der Abteilung Gesundheit, Soziales und Planungskoordination wahrgenommen und der Kommunalen Steuerungsstelle SGB II und Leistungen für Bildung und Teilhabe zugeordnet". C.2 Weiterleitung an die BVV zugleich Veröffentlichung: Das Bezirksamt beschließt weiterhin, diese Vorlage der BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen und umgehend zu veröffentlichen. D. Begründung: Mit der Bildung der gemeinsamen Einrichtungen (SGB II § 44 b) und dem Abschluss der Vereinbarung nach § 44 b Abs. 2 SGB II zwischen der Regionaldirektion BerlinBrandenburg und der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales vom 17.12.2010 wurden die bezirklichen Zuständigkeiten für die Steuerung und Ergebnisverantwortung bei der Erfüllung der kommunalen Leistungen durch die Berliner Jobcenter gestärkt. Dadurch haben sich die Aufgaben für die bisherige Koordinierungsstelle inhaltlich mehr von der Koordinierung zur Steuerung von kommunalen Leistungen entwickelt (hier besonders die Leistungen nach § 22 SGB II - Bedarfe für Unterkunft und Heizung - sowie § 16 a SGB II Kommunale Eingliederungsleistungen - ). Bei der Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe nach §§ 28 und 29 SGB II ergeben sich zusätzliche Schnittstellen zur Leistungserbringung nach dem SGB XII, Asylbewerberleistungs- und Bundeskindergeldgesetz. Zur Optimierung der Schnittstellen zwischen dem Jobcenter Berlin Marzahn-Hellersdorf und dem Bezirksamt MarzahnHellersdorf von Berlin ist die Neustrukturierung in eine "Kommunale Steuerungsstelle SGB II und Leistungen für Bildung und Teilhabe" erforderlich. E. Rechtsgrundlage: BezVG §§ 15, 36 (2) b und f, (3), 37 (1); PersVG §§ 73, 84; GO BA § 1;SGB II §§ 44 b, 16 a, 22, 28 und 29; F. Haushaltsmäßige Auswirkungen: keine G. Gleichstellungsrelevante Auswirkungen: keine H. Behindertenrelevante Auswirkungen: keine I. Migrantenrelevante Auswirkungen: keine Dagmar Pohle Bezirksstadträtin für Gesundheit, Soziales und Planungskoordination