Daten
Kommune
Berlin Marzahn-Hellersdorf
Dateiname
Anlage - vollständige Vorlage zur Kenntnisnahme.pdf
Größe
3,5 MB
Erstellt
17.10.15, 00:09
Aktualisiert
27.01.18, 10:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
04.06.13
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 20.06.2013
1. Gegenstand der Vorlage:
Vorlage zur Kenntnisnahme für die BVV,
Ergebnisbericht zur modellhaften Erstellung von
Bezirksregionenprofilen in den Bezirken Mitte und MarzahnHellersdorf
2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten:
Marzahn-Hellersdorf war ein „Modellbezirk“ bei der modellhaften Erstellung von
Bezirksregionenprofilen auf der Grundlage der im – vom Berliner Senat
2009 beschlossenen – „Handbuch zur Sozialraumorientierung“ enthaltenen Aussagen zu
Bezirksregionenprofilen und zu den Kernindikatoren als Instrumente einer integrierten
Stadtteilentwicklung. Der Arbeitsauftrag umfasste entsprechend einer gleichlautenden
Empfehlung des „Handbuchs zur Sozialraumorientierung“ dabei explizit auch eine Überprüfung
und ggf. Modifizierung der Kernindikatoren.
Durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wurde den beiden Modellbezirken
eine externe Unterstützung bei der Erarbeitung der Bezirksregionenprofile zur
Verfügung gestellt: das Büro Stadtforschung und Sozialplanung unterstützte den Bezirk
Mitte, das Büro Urbanplan GmbH den Bezirk Marzahn-Hellersdorf. Begleitet wurde der
Arbeitsprozess in den beiden Modellbezirken durch eine „AG BZRP“ (siehe Impressum), in
der zeitweise auch Vertreter weiterer Bezirke mitarbeiten. Die inhaltliche Abstimmung zwischen
den Projekten „BZRP und Kernindikatoren“ und PRISMA (Planungsraumbezogenes
Informationssystem für Monitoring und Analyse) erfolgte kontinuierlich.
Der Ergebnisbericht zur modellhaften Erstellung von Bezirksregionenprofilen wird der BVV
Marzahn-Hellersdorf hiermit zur Kenntnis gegeben. Der Bericht ist elektronisch hinterlegt unter
http://wwwabt1.senstadt.verwaltberlin.de/1a/soz_stadt/_downloads/Ergebnisbericht_BZRP_Modellbezirke_Mitte_MarzahnHellersdorf_2012-1.pdf
Komoß
Bezirksbürgermeister
Anlage
Dagmar Pohle
Bezirksstadträtin für Gesundheit und Soziales
Sozialraumorientierung
Ergebnisbericht
zur modellhaften Erstellung von
Bezirksregionenprofilen in den Bezirken
Mitte und Marzahn-Hellersdorf
Impressum
Bearbeitung
Dr. Ingeborg Beer
Stadtforschung + Sozialplanung
Kurfürstendamm 123, 10711 Berlin
in Abstimmung mit (zu Teil B)
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend
und Wissenschaft, Ref. I C; III E mit III
B und III D
Cornelia Cremer
UrbanPlan GmbH
Lützowstraße 102, 10785 Berlin
Senatsverwaltung für Gesundheit und
Soziales, Ref. I A
für Kap. B.V.4.
Patrick Hausmann
res urbana (unter Leitung von Prof.
Hartmut Häussermann † )
unter Mitarbeit von (AG BZRP)
Marion Augustin
BA Marzahn-Hellersdorf von Berlin,
Abt. Gesundheit und Soziales, QPK 2
Hartmut Bömermann
Amt für Statistik Berlin-Brandenburg,
Referat Regional- und Kommunalstatistik, Regionales Bezugssystem
Monika Gold
BA Mitte von Berlin, Abt. Stadtentwicklung Amt für Planen und Genehmigen, PlanG1 ISP IT
Heidrun Nagel
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, I A 11
Regina Sagner
BA Mitte von Berlin, Abt. Stadtentwicklung Amt für Planen und Genehmigen, PlanG1 ISP (bis 05/2012)
sowie
Dietrich Bangert
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, I IT
Senatsverwaltung für Integration,
Arbeit und Frauen, Ref. III A
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Ref. I C; I E; IV A
Landeskriminalamt Berlin, LKA St 6
Beauftragung und Betreuung
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt,
Abteilung I –
Stadt- und Freiraumplanung
Referat I A –
Stadtentwicklungsplanung
Am Köllnischen Park 3, 10179 Berlin
http://www.stadtentwicklung.berlin.
de/soziale_stadt/sozialraumorientierung/
http://wwwabt1.senstadt.verwaltberlin.de/1a/soz_stadt/index.shtml
Heidrun Nagel (030) 9025-1370
heidrun.nagel@senstadtum.berlin.de
Kurt Nelius (030) 9025-1334
kurt.nelius@senstadtum.berlin.de
Titelbild
Fotomontage: SenStadUm
Foto: vege - Fotolia.com
Berlin, Dezember 2011 / überarbeitet
Oktober 2012
Ergebnisbericht
zur modellhaften Erstellung von
Bezirksregionenprofilen in den Bezirken
Mitte und Marzahn-Hellersdorf
Inhalt
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis
Abkürzungen
Ansprechpartner
Einführung
Zusammenfassung: Analysegrundlagen für integrierte Stadtteilentwicklung
6
7
8
9
12
Teil A: Bezirksregionenprofil als Instrument der integrierten Stadtteilentwicklung
I.
Anlass, Ziele und Funktionen von Bezirksregionenprofilen
1. Anlass: Umsetzung der Rahmenstrategie Soziale Stadtentwicklung
und des „Handbuchs zur Sozialraumorientierung“
2. Bezirksregionenprofile als Analyse-, Planungs- und „Bündelungsinstrument“
3. Bezirksregionenprofile als Kommunikations- und Beteiligungsplattform
im Verhältnis Lokale Politik – Verwaltung – Zivilgesellschaft
4. Bezirksregionenprofile im Kontext anderer Planungsinstrumente und
Konzepte
15
16
II.
Inhalt und Mustergliederung
1. Inhalt von Bezirksregionenprofilen
2. Empfohlene Mustergliederung für BZRP
22
22
25
III.
Technische Rahmenbedingungen
1. Räumliche Grundlage: Bezirksregion
2. Datengrundlagen und Informationen
3. PRISMA: Datenbanksystematik und geografisches Informationssystem
4. Anmerkung zum Datenschutz
28
28
28
31
32
IV.
Empfehlungen zum Erstellungsprozess
1. Ebene Bezirksamt
2. Ebene Stadtteil (LOR-Ebene Bezirksregion)
3. Erfahrungen der Modellbezirke
34
34
36
36
Anhang A: Bespiele für Seitenlayout Teil I, Analyse
39
4
16
16
17
18
Inhalt
Teil B: Kernindikatoren für integrierte Stadtteilentwicklung und
Bezirksregionenprofile
V.
Erläuterungen und Hinweise zur Verwendung der Kernindikatoren für
integrierte Stadtteilentwicklung Berlin
1. Kernindikatoren im Überblick
2. Indikatorenblätter: Beschreibung der Kernindikatoren
3. Empfohlene Zuordnung der Kernindikatoren zur Mustergliederung
für Bezirksregionenprofile
4. Methodik der Bewertung der Kernindikatoren nach „Aufmerksamkeitsstufen“ (Ampelmodell)
Anhang B: Beispieltabellen für Kernindikatoren für eine Bezirksregion und
Demographische Grundzahlen für eine Bezirksregion
46
48
49
52
85
87
97
5
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis
Abb. 1 Zusammenführung der wesentlichen Ergebnisse fachlicher Analysen
und Planungen im Bezirksregionenprofil – schematische Darstellung
17
Abb. 2 Einordnung der Bezirksregionenprofile in die Planungssystematik
20
Abb. 3 Aufbau Seitenlayout zur Darstellung von statistischen Daten und
Hinweis zur Datenherkunft
23
Abb. 4 Aufbau Seitenlayout zur Darstellung von Infrastruktureinrichtungen
und Hinweis zur Datenherkunft
23
Abb. 5 Aufmerksamkeitsstufen in Abhängigkeit von Mittelwert und Standardabweichung (SD) sowie der inhaltlichen Aussage des Kernindikators
92
Tab. 1 Aufmerksamkeitsstufen für ein „Ampelmodell“, unterschieden nach
der Methode zur Festlegung ihrer Grenzwerte
89
Tab. 2 Beispiel: Standardabweichungen des Kernindikators "C1 – Anteil der
Einwohner mit einer Wohndauer über 5 Jahre" für die Bezirke und Berlin
90
Tab. 3 Berücksichtigung der inhaltlichen Aussage des Kernindikators bei der
Zuordnung der Aufmerksamkeitsstufen
93
Tab. 4 Intervallgrenzen der Aufmerksamkeitsstufen
94
6
Abkürzungen
Abkürzungen
AB
AfS
AG
ALO
Altersgr
AN
BA
BG
BZR
BZRP
EI
ESU
EU
EWR
EW
FIS
GALK
GSI
GVBl
HZ
HzE
ISBJ
J.
Kita
KJH
LKA
LOR
MH
MSS
ndH
nEf
PGR
PLR
PRISMA
qm
SenBJW
SenGesSoz
SenStadtUm
SGB
SRO
StEP
SVB
Abmeldungen
Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
Arbeitsgruppe
Arbeitslose
Altersgruppen
Anmeldungen
Bundesagentur für Arbeit
Bedarfsgemeinschaften
Bezirksregion
Bezirksregionenprofil
Entwicklungsindex
Einschulungsuntersuchung
Europäische Union
Einwohnerregister
Einwohner/innen
Fachübergreifendes Informationssystem
Gartenamtsleiterkonferenz (Berlin)
Gesundheits- und Sozialinformationssystem (Berlin)
Gesetz- und Verordnungsblatt
Häufigkeitszahl
Hilfen zur Erziehung
Integrierte Software Berliner Jugendhilfe
Jahre
Kindertageseinrichtung
Kinder- und Jugendhilfe
Landeskriminalamt
Lebensweltlich orientierte Räume
Migrationshintergrund
Monitoring Soziale Stadtentwicklung (Berlin)
nichtdeutsche Herkunftssprache
nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte
Prognoseraum
Planungsraum
Planungsraumbezogenes Informationssystem für Monitoring und
Analyse
Quadratmeter
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend, Wissenschaft (Berlin)
Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Berlin)
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Berlin)
Sozialgesetzbuch
Sozialraumorientierung
Stadtentwicklungsplan
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
7
Ansprechpartner
Ansprechpartner
Bezirksregionenprofile – Modellbezirke
Bezirksamt Mitte
Petra Patz-Drüke, SPK L, Tel. 9018-32359
E-mail: petra.patz-drueke@ba-mitte.berlin.de
Margaretha Seels, Stadt 1 527, Tel. 9018-45766
E-mail: margaretha.seels@ba-mitte.berlin.de
Monika Gold, Stadt 1 ISP IT, Tel. 9018-45755
E-mail: monika.gold@ba-mitte.berlin.de
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf
Ute Ackermann, GesSozRef, Tel. 90293-4402
E-mail: ute.ackermann@ba-mh.verwalt-berlin.de
Marion Augustin, QPK 2, Tel. 90293-3851
E-mail: marion.augustin@ba-mh.verwalt-berlin.de
Kernindikatoren im Datenpool – Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (AfS)
Clearingstelle Datenpool
Elzbieta Wroblewska, Tel. 9021-3377
Frank Gödicke, Tel. 9021-3903
E-mail: datenpool@statistik-bbb.de
http://extranet.statistik-bbb.de/regionales/datenpool/kernindikatoren.asp?kat=2001
Kernindikatoren in PRISMA
Dietrich Bangert, SenStadtUm I IT, Tel. 9025-1055
E-mail: dietrich.bangert@senstadtum.berlin.de
http://prismav.senstadt.verwalt-berlin.de:8080/webauskunft/
8
Einführung
Einführung
Dieser Ergebnisbericht ist eine Zusammenfassung der Erkenntnisse und Erfahrungen aus
der modellhaften Erarbeitung von Bezirksregionenprofilen (BZRP) in den beiden Bezirken
Mitte und Marzahn-Hellersdorf von 2009 bis 2011.
Die hier aufgezeigten Ergebnisse werden explizit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in
den Berliner Bezirksverwaltungen zur Verfügung gestellt, die künftig Bezirksregionenprofile erstellen, daran mitarbeiten und diese für ihre Arbeit nutzen werden. Da auch private
Planungsbüros, Forschungsinstitute, Akteure wie Wohnungsunternehmen oder freie Träger auf Stadtteilebene agieren, dafür Informationen benötigen oder bereits einen sozialraumorientierten Ansatz verfolgen, kann dieser Ergebnisbericht auch ihnen eine Orientierungs- und Interpretationshilfe im Umgang mit den Bezirksregionenprofilen geben.
Schließlich wird die Arbeit mit Bezirksregionenprofilen auch auf Senatsebene an Bedeutung gewinnen.
Die modellhafte Erstellung der Bezirksregionenprofile in den beiden „Modellbezirken“
Mitte und Marzahn-Hellersdorf erfolgte auf der Grundlage der im – vom Berliner Senat
2009 beschlossenen – „Handbuch zur Sozialraumorientierung“ enthaltenen Aussagen zu
Bezirksregionenprofilen und zu den Kernindikatoren als Instrumente einer integrierten
Stadtteilentwicklung. Der Arbeitsauftrag umfasste entsprechend einer gleichlautenden
Empfehlung des „Handbuchs zur Sozialraumorientierung“ dabei explizit auch eine Überprüfung und ggfs. Modifizierung der Kernindikatoren.
Durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wurde den beiden Modellbezirken eine externe Unterstützung bei der Erarbeitung der Bezirksregionenprofile zur
Verfügung gestellt: das Büro Stadtforschung und Sozialplanung unterstütze den Bezirk
Mitte, das Büro Urbanplan GmbH den Bezirk Marzahn-Hellersdorf. Begleitet wurde der
Arbeitsprozess in den beiden Modellbezirken durch eine „AG BZRP“ (siehe Impressum), in
der zeitweise auch Vertreter weiterer Bezirke mitarbeiten. Die inhaltliche Abstimmung zwischen den Projekten „BZRP und Kernindikatoren“ und PRISMA (Planungsraumbezogenes
Informationssystem für Monitoring und Analyse) erfolgte kontinuierlich. Zusätzlich wurde
von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt das Büro res urbana mit der
Erarbeitung eines einfachen Bewertungsmodells der – jährlich aktuell verfügbaren – Daten
der Kernindikatoren nach „Aufmerksamkeitsstufen“ beauftragt (Ergebnis siehe Teil B,
V.4.). Ein ganz wesentlicher Akteur im gemeinsamen Arbeitsprozess zur Abstimmung der
Kernindikatoren war und ist das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, das zukünftig die
Daten der Kernindikatoren jährlich aktuell aufbereiten und den Bezirken zur Verfügung stellen wird.
Der Arbeitsprozess in den beiden Modellbezirken Mitte und Marzahn-Hellersdorf wurde
von jeweils ämterübergreifenden Arbeitsgruppen getragen, in denen Vertreter aller für die
Stadtteilentwicklung relevanten Fachämter mitgewirkt haben. Die ämtertübergreifende
Erarbeitung der Bezirksregionenprofile in Arbeitsgruppen und Werkstattgesprächen
sichert die gegenseitige Information und schafft Transparenz über geplante Maßnahmen
und Projekte. Es findet eine Verständigung darüber statt, vor welchen Herausforderungen
die Stadtteile stehen und wie mögliche Veränderungen in sozialer und demographischer,
9
wirtschaftlicher oder städtebaulicher Hinsicht zu bewerten sind. Auf dieser Grundlage können fachliche Handlungsschwerpunkte mit einer sozialräumlichen Zielfindung verbunden
und mögliche Kooperationen verabredet werden. Dies betrifft insbesondere den öffentlichen Raum sowie die sozialen Infrastruktureinrichtungen und deren qualitative Weiterentwicklung. In den Modellbezirken wurden z.B. Nutzungsbarrieren zu Infrastrukturangeboten für die vielfältigen Bewohnerinnen und Bewohner thematisiert, Versorgungsdefizite
angesprochen und Bündelungsmöglichkeiten von Projekten aufgezeigt. Schließlich wurde
verabredet, welche Themenschwerpunkte in den nächsten Jahren mit gemeinsamer Zielorientierung bearbeitet werden.
Die in diesem Arbeitsprozess erzielten Ergebnisse und Erfahrungen sind nach vielgestaltigen Erörterungen und Abstimmungen in verschiedenen Fachrunden in diesen Ergebnisbericht eingeflossen. Die erarbeiteten Bezirksregionenprofile Moabit-Ost und HellersdorfNord befinden sich derzeit in der bezirklichen Endabstimmung. Über eine Veröffentlichung
entscheiden die Bezirke selbst (Ansprechpartner siehe Seite 8).
An der Abstimmung der Kernindikatoren und ihrer Verwendung waren sowohl die fachlich
zuständigen Senatsverwaltungen für Bildung, Jugend und Wissenschaft, für Gesundheit
und Soziales, für Integration, Arbeit und Frauen, Stadtentwicklung und Umwelt sowie das
Landeskriminalamt als auch Vertreter der jeweiligen Fachämter der Bezirke im Rahmen
vielfältiger Arbeitsgespräche und Fachrunden beteiligt. Die Ergebnisse eines von der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz durchgeführten Fachgesprächs
zur Positionsbestimmung der Bezirksregionenprofile in der Berliner Planungssystematik
sind ebenfalls in diesen Ergebnisbericht eingearbeitet worden.
Die Vielzahl der erforderlichen fachlichen Abstimmungen zu den Fachdaten für die Kernindikatoren, ihrer kleinräumigen – und jährlich aktuellen – Verfügbarkeit, zu ihrer Interpretation haben Zeit und Ressourcen gekostet, aber letztendlich zu einem Ergebnis geführt,
von dem alle Bezirke und auch die Senatsverwaltungen profitieren können. So konnte z.B.
eine Verständigung erzielt werden, dass erstmals auch Daten aus den Einschulungsuntersuchungen auf der Ebene der Bezirksregionen für eine Verwendung im Rahmen der integrierten Stadtteilentwicklung kontinuierlich zur Verfügung gestellt werden. Der Arbeitsprozess der modellhaften Erstellung von Bezirksregionenprofilen mit dem darin eingebundenen
Abstimmungsprozess der Kernindikatoren für integrierte Stadtteilentwicklung und Bezirksregionenprofile – dessen Ergebnisse in diesem Bericht dokumentiert sind – hat somit
den fach- und ebenenübergreifenden Arbeitsprozesses der Erstellung des „Handbuchs zur
Sozialraumorientierung“ fortgesetzt.
Die zukünftigen Erfahrungen anderer Bezirke bei der Erstellung von Bezirksregionenprofilen werden dieses Instrument der integrierten Stadtteilentwicklung weiter qualifizieren.
Deshalb ist ein kontinuierlicher Austausch darüber, z.B. in der AG Datenpool des Senats
und der Bezirke, nicht nur wünschenswert, sondern als erforderlich zu bewerten. In der AG
Datenpool, in der Fachvertreter der Senats- und der Bezirksebene mitarbeiten, sollten auch
die noch offenen Fragen zur Fortschreibung der erarbeiteten Erläuterungen und Hinweise
für die Verwendung der Kernindikatoren aufgegriffen und geklärt werden (Indikatorenblätter; Methodik Aufmerksamkeitsstufen u.a.).
Alle in diesem Bericht dokumentierten Arbeitsergebnisse wurden in der AG BZRP abgestimmt. Dieser Ergebnisbericht besteht im Wesentlichen aus zwei Berichtsteilen:
In Teil A werden in einem allgemeinen Überblick Anlass, Ziel, Inhalt und die Position bzw.
Einbindung von Bezirksregionenprofilen in die Berliner Planungssystematik beschrieben.
10
Einführung
Dazu werden die technischen Grundlagen und Rahmenbedingungen aufgezeigt sowie allgemeine Empfehlungen zum ämterübergreifenden Erarbeitungsprozess auf bezirklicher
Ebene und zur Einbindung der Akteure und Bewohner/innen der Stadtteile formuliert. Darüber hinaus werden mit der Mustergliederung und dem für die Einbindung in PRISMA
abgestimmten Seitenlayout (Tabelle – Textfeld – Grafik) ganz konkrete Hinweise zur Erstellung des Analyseteils gegeben.
Teil B enthält Erläuterungen und Hinweise zur Verwendung der Kernindikatoren für integrierte Stadtteilentwicklung und Bezirksregionenprofile: Für jeden Kernindikator sind in
einem Indikatorenblatt Aussagen zur Definition, seiner Berechnung und Hinweise für die
inhaltliche Interpretation aufgeführt. In Ergänzung dazu wird die Methode der Kennzeichnung der – jährlich aktuell zur Verfügung gestellten – Werte der Kernindikatoren nach Aufmerksamkeitsstufen im Sinne eines Ampelmodells erläutert. Zur Veranschaulichung sind
als Anhang beispielhaft für eine Bezirksregion jeweils eine Tabelle mit den Daten der Kernindikatoren und den demografischen Grundzahlen beigefügt.
11
Zusammenfassung:
Analysegrundlagen für integrierte Stadtteilentwicklung
Bezirksregionenprofile (BZRP)
stellen eine Gesamtschau auf den Stadtteil dar. In ihnen werden wesentliche Daten und
Fachplanungen zusammengefasst dargestellt, so dass ein Überblick über die vielschichtigen Probleme und ungleichzeitigen Entwicklungsprozesse auf der Stadtteilebene wie
auch ein Überblick über den aktuellen Stand der Fachplanungen ermöglicht wird. BZRP
können als flexibles und differenziertes Analyse-, Planungs- und Steuerungsinstrument
einer integrierten Stadtteilentwicklung angewendet werden.
BZRP bestehen aus einem Analyseteil und aus einem konzeptionellen Teil („Ziele und
Maßnahmen“). BZRP ersetzen nicht die Fachplanungen, sondern ergänzen diese durch
eine integrierte Betrachtung der Bezirksregion: Sie bilden mit ihrem fachübergreifend
erstellten, integrierten Analyseteil eine Grundlage und mit der ämterübergreifend abgestimmten Zielsetzung einen Rahmen für die raumbezogene – fachliche wie integrierte
– Entwicklungsplanung für den jeweiligen Stadtteil.
BZRP werden in den Bezirken ämterübergreifend erarbeitet und fortgeschrieben, die
Akteure und Bewohner/innen sind in geeigneter Form einzubeziehen.
Für den integrierten Analyseteil sind 30 Kernindikatoren aus den Bereichen Einwohner,
Soziales, Bildung, Kinder und Jugendliche, Wohnen, Grünflächen abgestimmt worden,
die zur Absicherung der bezirklichen wie überbezirklichen Vergleichbarkeit einheitlich
für alle BZRP verwendet werden sollen. Darüber hinaus können weitere Fachdaten verwendet werden. Die Daten der Kernindikatoren und einheitliche demografische Grundzahlen werden den Bezirken jährlich aktuell in einer abgestimmten Form durch das Amt
für Statistik Berlin-Brandenburg (AfS) zur Verfügung gestellt.
Grundlagen
Räumliche Ebene eines Bezirksregionenprofils ist die Bezirksregion. Diese bildet als mittlere Ebene der Lebensweltlich orientierten Räume (LOR) mit durchschnittlich 25.000 Einwohner/innen die „strategische“ Planungsebene der Berliner Stadtteilentwicklung,
während der Planungsraum mit durchschnittlich 7.500 Einwohner/innen die „operative
Ebene“ darstellt.
Die LOR sind Bestandteil des Regionalen Bezugssystems Berlin und bestehen aus drei
Ebenen:
447 Planungsräume (PLR),
138 Bezirksregionen (BZR),
60 Prognoseräume (PRG).
Daten der Kommunalstatistik, für die Stadtteilentwicklung relevante Fachdaten und die
Kernindikatoren für die integrierte Stadtteilentwicklung werden in einem abgestimmten
Datenpool des Landes Berlin auf den Ebenen der Lebensweltlich orientierten Räume
(LOR) zusammengefasst bereitgestellt. Ziel ist die einheitliche Verwendung gleicher
Datengrundlagen und berechneter Indikatoren durch die Verwaltungsstellen Berlins,
verbunden mit einem vereinfachten Zugang zu den Daten.
12
Zusammenfassung: Analysegrundlagen für integrierte Stadtteilentwicklung
Mit PRISMA wird derzeit ein räumliches Informationssystem entwickelt, das sowohl die
Verknüpfung und Auswertung der zentral bereit gestellten Daten aus dem Datenpool
mit den bezirklichen Fachdaten sowie auch deren kartografische Darstellung ermöglichen wird. Zentrales Anliegen von PRISMA ist die Bereitstellung eines leistungsfähigen,
aber einfach zu bedienenden Informationssystems, das auch Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern ohne IT-Spezialkenntnisse die eigenständige Verknüpfung und
Auswertung verschiedener Daten auf LOR-Ebene erlaubt. PRISMA soll unterstützend
wirksam werden sowohl bei der Erstellung der Bezirksregionenprofile wie bei der Erstellung von Fachberichten und bei der Beantwortung von aktuellen fachlichen Fragen.
13
Teil A:
Bezirksregionenprofil
als Instrument der integrierten
Stadtteilentwicklung
I. Anlass, Ziele und Funktionen von Bezirksregionenprofilen
1. Anlass: Umsetzung der Rahmenstrategie Soziale Stadtentwicklung und
des „Handbuchs zur Sozialraumorientierung“
Der Senat von Berlin hat 2009 das „Handbuch zur Sozialraumorientierung“ als Grundlage
der integrierten Stadtteilentwicklung beschlossen. Mit der Umsetzung der im Handbuch
enthaltenen Strukturelemente der Sozialraumorientierung soll die Stadtteilentwicklung
den sozialräumlichen Unterschieden besser gerecht werden und den sozialen Ausgleich
nachhaltig und stetig – also auch über zeitlich und räumlich begrenzte Förderprogramme
(z.B. das Städtebauförderprogramm „Soziale Stadt“) hinaus – unterstützen. Die gesamtstädtisch angelegte Strategie der Sozialraumorientierung gilt für alle Bezirksregionen: für „benachteiligte“ Stadtteile und jene, die der frühzeitigen und vorausschauenden
Unterstützung bedürfen, aber auch für diejenigen, die von Stabilität und Aufwärtsentwicklung geprägt sind. Dies bedeutet einen Perspektivwechsel von zielgruppen- und oft auch
programmgeprägten sozialräumlichen Strategien hin zum „Normalfall“ einer bedarfsgerechten innovativen Planung und ausgleichenden Entwicklung.
In dem vom Senat am 29.11.2009 beschlossenen „Handbuch zur Sozialraumorientierung“
werden „Bezirksregionenprofile“ als ein wesentliches Strukturelement der integrierten
Stadtteilentwicklung dargestellt.
Im Intranet der Berliner Verwaltung finden sich Informationen zum Handbuch zur Sozialraumorientierung und zum Umsetzungsprozess:
http://wwwabt1.senstadt.verwalt-berlin.de/1a/soz_stadt/index.shtml
2. Bezirksregionenprofile als Analyse-, Planungs- und „Bündelungsinstrument“
Eine integrierte Stadtteilentwicklung erfordert eine verlässliche und gleichzeitig prozesshafte Planungs- und Entscheidungsgrundlage für das Verwaltungshandeln im Bezirk.
Diese Funktion kann ein Bezirksregionenprofil (BZRP) nur dann erfüllen, wenn sektorale
Analysen und Handlungsperspektiven nicht nebeneinander, sondern in einer räumlichen
Gesamtsicht erarbeitet und fachliche Entscheidungen kontinuierlich in eine Gesamtentwicklung integriert werden.
Einheitliche und abgestimmte Informationsbasis
Wer die Entwicklung von Stadtteilen verbessern und die Lebensverhältnisse der dort wohnenden Menschen in ihren jeweiligen Kontextbedingungen beeinflussen will, muss die Bedingungen „vor Ort“ gut kennen. Dies betrifft sowohl die sozialen als auch die baulichen,
wirtschaftlichen und infrastrukturellen Komponenten.
Da einer Fachabteilung nur begrenzte Möglichkeiten zur Verfügung stehen, auf die Stadtteilentwicklung einzuwirken, sind auch Kenntnisse über abzuleitende Bedarfe und Planungen anderer Fachlichkeiten sowie über Förderkulissen und Projekte, Akteurskonstellationen und Beteiligungsstrukturen erforderlich. Diese Zusammenschau macht den integrierten
Charakter eines Bezirksregionenprofils aus. Sie wirkt positiv auf die Fachebenen zurück,
wenn sich damit auch die eigenen fachlichen Ziele voranbringen und Kontextbedingungen
für die jeweiligen Zielgruppen verbessern lassen.
16
Teil A | I. Anlass, Ziele und Funktionen von Bezirksregionenprofilen
Bezirksregionenprofil
für BZR ..........
Analyse: Beschreibung und Bewertung; Potenziale und Herausforderungen
Ziele / Handlungsfelder der
Stadtteilentwicklung
Übersicht zu Maßnahmen, Projekte
Kooperationsstrukturen
etc.
z.B. Fachplanung
Jugend
z.B. Fachplanung
Grün
z. B. Fachplanung
Gesundheit
Jugendhilfeplan
Kitaentwicklungsplan
...
Grünflächenentwicklungsplan
Spielplatzentwicklungsplan
...
Gesundheitsberichte
Sozialbericht
...
z.B. Fachplanung
Kultur
z.B. Fachplanung
Schule und Sport
weitere
Bibliotheksentwicklungsplan
des Bezirks
...
Schulentwicklungsplan (Land
Berlin, Bezirk)
Sportentwicklungsplan
...
Berichte und
Planungen weiterer Fachressorts
Abb. 1: Zusammenführung
der wesentlichen Ergebnisse
fachlicher Analysen und Planungen im Bezirksregionenprofil – schematische Darstellung
Informationen aus dem Stadtteil (qualitativ)
Stadtteil- und Quartierskonferenzen (darunter im Kontext von QM
und Aktionsraumplus etc.)
Quartiersräte, Bürgerhaushalt etc.
Aktivierende Befragungen
Untersuchungen von Initiativen etc.
...
Grundlage für Planungskoordination und strategische Orientierung
Sozialraumorientierung gibt es als Fachkonzept in der Jugendhilfe, bei der Integrationsarbeit, bei Themen wie Arbeitslosigkeit oder Gesundheit. Gleichwohl bleiben diese Fachkonzepte mit ihrer Sicht- und Handlungsweise auf Zielgruppen und Einzelthemen konzentriert und existieren weitgehend nebeneinander. Die ressortübergreifend verankerte
Sozialraumorientierung nimmt alle Bewohnerinnen und Bewohner, auch Wirtschaftsunternehmen oder die soziale Infrastruktur einer Bezirksregion in den Blick und sucht je
nach Zielstellung nach gemeinsamen Vorgehensweisen – beispielsweise für familienfreundliche Stadtteile, die interkulturelle Öffnung von Einrichtungen oder die Stärkung des
öffentlichen Raums. Hierfür kann ein Bezirksregionenprofil den analytischen und konzeptionellen Rahmen bieten.
Maßnahmenkataloge für eine Bezirksregion listen nicht nur Defizite oder Stärken z.B. der
Versorgung in den einzelnen Infrastrukturbereichen auf (Platzkapazitäten oder Sanierungsbedarf von Schulen, physische Barrieren für ältere Menschen und junge Familien
etc.), sondern ermöglichen eine Zusammenschau der einzelnen Ressorts. Dadurch kann
der Entwicklungsstatus für das Gebiet insgesamt formuliert und sowohl quantitative als
auch qualitative Ziele der Stadtteilentwicklung aufgenommen werden – dies macht die
strategische Orientierung eines BZRP aus. Vom Inhalt eines BZRP können alle Fachabteilungen profitieren. Gleichwohl werden sich bei der gemeinsamen Erarbeitung des Teils
„Ziele und Maßnahmen“ auch Konfliktfelder zwischen den einzelnen Fachlichkeiten ergeben, z.B. bei der Festlegung von Prioritäten. Dieser fachliche Aushandlungsprozess befördert gleichzeitig die fachübergreifende Zusammenarbeit, unter der gemeinsamen Zielsetzung der Sicherung bzw. dem Ausbau der Lebensqualität in der jeweiligen Bezirksregion.
3. Bezirksregionenprofile als Kommunikations- und Beteiligungsplattform
im Verhältnis Lokale Politik – Verwaltung – Zivilgesellschaft
Bei der Erstellung, Umsetzung und Fortschreibung eines BZRP kommunizieren die
Fachebenen miteinander – es wird aber auch der sogenannte Top-Down-Ansatz mit dem
Bottom-Up-Ansatz zusammengeführt. Dieses Erfordernis entsteht aus einem sich verändernden lokalen Demokratieverständnis und engen finanziellen Handlungsspielräumen
17
der Bezirke – vor allem auch dadurch, dass Wirtschaft und Zivilgesellschaft auf der lokalen
Ebene immer mehr Versorgungs- und Gestaltungsaufgaben übernehmen.
Zusammenführen der Versorgungs- und Gestaltungsverantwortung
Vor-Ort-Akteure, Verbände, Vereine und Initiativen übernehmen eine breite Versorgungsverantwortung und betreiben zahlreiche soziale Infrastruktureinrichtungen – von der Kita
bis hin zu Pflegeeinrichtungen. Sie bieten Angebote zur Freizeitgestaltung für unterschiedliche Altersgruppen, organisieren Weiterbildungs- und Beschäftigungsprojekte oder schaffen niedrigschwellige „Brücken“ zwischen Bewohnerschaft und Verwaltung (Lotsen). Diese
Projekte werden in unterschiedlicher Trägerschaft realisiert und aus verschiedenen Quellen finanziert – vom Jobcenter bis zu Bundesministerien oder Stiftungen. Die Engagementund Mitwirkungsbereitschaft der Bewohner/innen stellt ebenfalls ein „soziales Kapital“
dar, das es zu aktivieren und zu stärken gilt.
Werden in den Stadtteilen diese Projekte der zivilgesellschaftlichen Akteure in eine
Gesamtstrategie eingebunden? Gibt es Doppelungen und machen diese Sinn? Zur Beantwortung dieser und ähnlicher Fragen ist ein steuernder Gebietsblick in der Verwaltung
erforderlich. Bezirksregionenprofile bieten dafür eine Grundlage – in Bestandsaufnahme,
Bewertung und Strategiediskussionen.
Partizipation zivilgesellschaftlicher Akteure und Bewohner/innen
Bezirksregionenprofile sind nicht nur ein Ergebnis kooperativer Fachplanung, sondern
können auch das Ergebnis von lokalen Beteiligungs- und Aushandlungsprozessen sein. Sie
ermöglichen ein hohes Maß an Transparenz und können im Idealfall nicht nur die Akteure,
sondern auch die Bewohner/innen dazu motivieren, sich einzubringen. Ob dies über Runde
Tische oder Stadtteilkonferenzen, Internetplattformen oder Aktivierende Befragungen erfolgt, muss je nach Thema, Anlass und Möglichkeiten vor Ort entschieden werden.
4. Bezirksregionenprofile im Kontext anderer Planungsinstrumente und
Konzepte
Bezirksregionenprofile (BZRP)
ermöglichen kleinräumliche Aussagen sowie eine inner- und überbezirkliche Vergleichbarkeit,
sind nicht auf Förderprogramme, deren Gebietszuschnitte, Zielvorgaben und zeitliche
Geltungsdauer begrenzt,
sind im Wesentlichen ein Arbeitsergebnis der Bezirksverwaltungen und werden von
diesen federführend und kooperativ erstellt,
ersetzen jedoch nicht die fachlichen Entscheidungen und politischen Aushandlungsprozesse über Maßnahmen und Mittelverteilung.
BZRP unterscheiden sich von anderen Konzepten und Planungsansätzen in der Stadtentwicklung:
Monitoringsysteme haben einen eher deskriptiven Charakter und zeichnen ex post bestimmte Entwicklungen nach. BZRP dagegen bilden auch Ziele sowie laufende Aktivitäten
(investive Maßnahmen etc.) ab und machen einen intensiven Austausch darüber erforderlich. Sofern Ergebnisse von Monitoringberichten auf Ebene der Bezirksregionen vorliegen,
können sie in die BZRP eingehen, bei einigen Kernindikatoren ist dies bereits umgesetzt.
18
Teil A | I. Anlass, Ziele und Funktionen von Bezirksregionenprofilen
Während Stadtteilanalysen sich im herkömmlichen Sinne lediglich auf ausgewählte Stadtteile oder Quartiere beziehen, zu einem festgelegten Zeitpunkt und für einen bestimmten
Anlass erstellt werden, analysieren und beschreiben die BZRP alle Bezirksregionen in Berlin, ermöglichen Vergleiche und werden laufend fortgeschrieben.
Integrierte Stadtentwicklungs- und Handlungskonzepte (INSEK, IHEK) werden im Allgemeinen im Kontext von Förderprogrammen erstellt – „Soziale Stadt“, „Aktive Zentren“, „Stadtumbau“, Initiative Aktionsraumplus etc. Damit sind sie räumlich und zeitlich begrenzt
sowie auf bestimmte Förderziele und -gegenstände ausgerichtet. Die verwendeten Daten
orientieren sich bereits im analytischen Teil an der jeweiligen Förderspezifik und sind
daher nicht immer einheitlich; im konzeptionellen Teil werden die programmspezifischen
Entwicklungsziele, die Fördermaßnahmen und Prozessergebnisse dargestellt. BZRP unterscheiden sich hierzu in ihrer von Förderkulissen unabhängigen räumlich ganzheitlichen
Betrachtung der Bezirksregionen, dies gilt sowohl für den analytischen wie den konzeptionellen Teil. Die einheitliche Verwendung der Kernindikatoren wie auch die empfohlenen
Orientierung an der Mustergliederung für den Analyseteil ermöglichen eine bezirkliche und
überbezirkliche Vergleichbarkeit (vgl. Kap. II.2.). Wesentliche förderprogrammbezogene
Informationen werden in die BZRP übernommen und dargestellt.
Bei einer vollständigen Überschneidung von Bezirksregionen mit Förderkulissen mit sozialintegrativen Schwerpunkt (Aktionsraumplus bzw. Soziale Stadt) ist zu prüfen, inwiefern sich
beide ergänzen können bzw. ob das INSEK ein BZRP ersetzen kann. Die Umkehr – das BZRP
ersetzt das INSEK – ist insbesondere in die Überlegungen zur Verstetigung der Ansätze von
Sozialer Stadt und Aktionsraumplus nach Auslaufen der Förderung einzubeziehen.
Da sowohl INSEK und IHEK als auch die BZRP die fachübergreifende Analyse und Zielfestlegung für einen Stadtteil umfassen, bestehen hier große inhaltliche Schnittmengen. Um
Synergien zu ermöglichen und Arbeits- sowie Zeitkapazitäten nicht überzustrapazieren,
sollten Harmonisierungen zwischen den analytischen Grundlagen für INSEK und BZRP vorgenommen werden. Dies betrifft – unter Berücksichtigung der unterschiedlichen räumlichen Bezugsebenen – insbesondere die Nutzung einheitlicher Datengrundlagen und einer
vereinheitlichten Mustergliederung für den Analyseteil, aber auch die gemeinsame Nutzung von Arbeitsstrukturen und Vor-Ort-Veranstaltungen, um Stadtteilakteure und
Bewohner/innen zu beteiligen (siehe Kap. A.IV.).
Während Fachpläne und -konzepte mit Sozialraumbezug (Jugendhilfe, Gesundheit etc.)
zielgruppen- und themenorientiert den Blick auf das „Feld“ im Stadtteil richten, beziehen
BZRP alle Gruppen und alle gebietsrelevanten Themen ein. Ausgewählte Daten und Informationen der Fachplanungen gehen in den Analyseteil der BZRP ein. Umgekehrt stehen die
Daten und Informationen der BZRP allen Fachlichkeiten einheitlich zur Verfügung, damit
sie bei der jeweiligen fachlichen Entwicklungsplanung berücksichtigt werden können.
Die Bereichsentwicklungsplanung (BEP) sichert als teilbereichsbezogene, räumlich integrierte Entwicklungsplanung vorrangig den Maßstabssprung zwischen dem Flächennutzungsplan und den Bebauungsplänen ab. Die BZRP stehen weder im Gegensatz zur BEP
noch machen sie diese überflüssig: Die horizontale und vertikale Vernetzung von Aufgaben
und Leistungen der öffentlichen Verwaltung im Rahmen der integrierten Stadtteilentwicklung bildet nur bedingt standort- bzw. flächenrelevante Ansprüche ab. Soweit räumliche
und städtebauliche Beiträge zu erbringen sind, erfolgt dieses durch die BEP. Weiterhin werden durch die BEP räumliche Ressourcen- und Standortentscheidungen für stadtteilübergreifende Einrichtungen vorbereitet, die die Ebene der relativ kleinräumlichen Planungs-
19
regionen übersteigen und deshalb im Rahmen der BZRP nicht erbracht werden können.
In den Ausführungsvorschriften zu § 4 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) vom 5. November 2011 (AV-BEP) ist das Verhältnis BEP und BZRP
unter Abs. 7 folgendermaßen beschrieben:
„Zu den Bezirksregionenprofilen gemäß Senatsbeschluss Nr. 2491/2009 zum Handbuch
Sozialraumorientierung ist eine Wechselbeziehung anzustreben, bei der gegebenenfalls
Aussagen der Bereichsentwicklungsplanung in die integrierte Zielsetzung der Bezirksregionenprofile übernommen werden und umgekehrt die in Bezirksregionenprofilen
enthaltenen integrierten Zielsetzungen bei der Erstellung der Bereichsentwicklungsplanung berücksichtigt werden.
Aussagen im Sinne von § 4 Abs. 2 Satz 3 AGBauGB sollten möglichst übernommen werden, dabei sind die Flächenansprüche für Standorte der sozialen Infrastruktur zu konkretisieren.“
Abb. 2: Einordnung der Bezirksregionenprofile in die
Planungssystematik des
Landes Berlin
Land
Land
Land
Flächennutzungsplan
Stadtentwicklungspläne
Landschaftsprogramm
M 1 : 50.000
M 1 : 25.000
M 1 : 50.000
M 1 : 20.000
M 1 : 5.000
Bezirke
Bezirke
Bebauungspläne
M 1 : 1.000
Teilräumliche Planung:
Bezirks-/Bereichsentwicklungsplanung
M 1 : 10.000
Bezirksregionenprofile
Bezirke
Städtebauliche Gebäude- und Freiraumplanung
(Blockkonzepte)
M 1 : 2.000
M 1 : 500
20
Bezirke
Landschaftspläne,
Grünordnungspläne
M 1 : 1.000
Land Berlin
I Übergreifend:
Stadtentwicklungskonzept StEK
I Sektorale Konzepte Stadtentwicklung
Wohnen
Verkehr
Sanierung, städtebaulicher
Denkmalschutz
Klima
...
Land Berlin und Bezirke
I Integrierte Konzepte für Aktionskulissen
Aktionsräumeplus (INSEK)
IGA/IBA
...
I Integrierte Konzepte für Städtebauförderprogramme (Bund-Länder)
Soziale Stadt/Quartiersmanagement (IHEK)
Stadtumbau (INSEK)
Aktive Zentren
...
I Integriertes Konzept/Verfahren
„Handbuch zur Sozialraumorientierung“/integrierte Stadt(teil)entwicklung
Bezirke von Berlin
Sektorale Konzepte (Ebene Bezirk)
Bezirksregionenprofile (Ebene
„Stadtteil“)
Teil A | I. Anlass, Ziele und Funktionen von Bezirksregionenprofilen
Zusammenfassende Hinweise zur Einordnung der Bezirksregionenprofile
in die Berliner Planungssystematik
BZRP ersetzen keine Fachplanung und stellen im Gegensatz zu anderen kleinräumigen stadtplanerischen Instrumenten keine Entwicklungsplanung dar. Sie bilden vielmehr mit ihrem fachübergreifend erstellten, integrierten Analyseteil eine Grundlage
und mit der ämterübergreifend abgestimmten Zielsetzung einen Rahmen für die
raumbezogene – fachliche wie integrierte – Entwicklungsplanung für den jeweiligen
Stadtteil.
Grundsätzlich besteht eine Wechselbeziehung zwischen den BZRP und den fachlichen Entwicklungsplanungen:
1. Ausgewählte Daten und Informationen der Fachplanungen gehen in den Analyseteil der BZRP ein. Umgekehrt stehen die Daten und Informationen der BZRP
allen Fachlichkeiten zur Verfügung, damit sie bei der jeweiligen fachlichen Entwicklungsplanung berücksichtigt werden können.
2. BZRP geben Hinweise auf die inhaltlichen und räumlichen Schnittstellen bezirklicher Fachplanungen („stärkere gegenseitige Kenntnisnahme“) und bündeln
diese in einer fachübergreifend formulierten Zielsetzung zur Entwicklung der
Bezirksregion („Rahmen“ bzw. Leitbild). Dieses rahmensetzende Ziel ist ggfs.
durch weitere (auch fachliche) operationale Ziele zu konkretisieren und mit der
Auflistung der geplanten Maßnahmen zu untersetzen. Durch die gemeinsame
Erstellung und Nutzung der BZRP („gemeinsame Verständigung“) entsteht
somit eine neue Qualität der gemeinsamen Steuerung kleinräumiger Planungen
und Aktivitäten.
3. Um den fachübergreifenden Nutzen ausschöpfen zu können, ist es notwendig,
dass das BZRP von den Fachämter des Bezirksamtes selbst erstellt wird (ggfs.
mit externer Unterstützung). Seine Erstellung alleine durch Externe kann das
interne Wissen und die tiefe Kenntnis der Mitarbeiter/innen der einzelnen Fachverwaltungen nicht ersetzen. Ein hohes Potenzial der BZRP für die gemeinsame
Steuerung liegt in der fachübergreifenden Identifikation mit den (von den Verwaltungsmitarbeiter/innen selbst erarbeiteten) festgelegten Zielen und Maßnahmen für die Bezirksregion.
4. Die bezirksinterne und -übergreifende Verwendung einheitlicher Datengrundlagen erhöht die Vergleichbarkeit der Situationen in den Bezirksregionen und
kann für gesamtstädtische Vergleiche verwendet werden.
21
II. Inhalt und Mustergliederung
1. Inhalt von Bezirksregionenprofilen
BZRP sollen sich an der Mustergliederung orientieren, um Vergleichbarkeit und Handhabbarkeit zu gewährleisten. Den einzelnen Gliederungspunkten werden Fachdaten und einheitliche Kernindikatoren, qualitative Beschreibungen und Bewertungen sowie kartografische Darstellungen zugeordnet. Darüber hinaus ist es den Bezirken unbenommen,
weitere Informationen und Gliederungspunkte aufzunehmen.
BZRP bestehen einheitlich aus zwei Teilen, einem analytischen und einem konzeptionellen:
I. Teil „Analyse“: Dieser Teil enthält die Beschreibung und Bewertung der „Ist-Situation“
einer Bezirksregion und, soweit Daten verfügbar sind, auch der dazugehörigen Planungsräume. Die Beschreibung und Bewertung enthält statistische Daten und qualitative Informationen und Bewertungen. Eine wesentliche quantitative Basis des Analyseteils stellen
die 30 Kernindikatoren dar, die fachlich abgestimmt sind und für alle BZRP einheitlich verwendet werden sollten (vgl. Teil B „Kernindikatoren für integrierte Stadtteilentwicklung
und für Bezirksregionenprofile“). Darüber hinaus können weitere Fachdaten in das BZRP
eingebunden werden. Mit den einheitlichen Kernindikatoren soll die inner- wie überbezirkliche Vergleichbarkeit der Bezirksregionen ermöglicht und abgesichert werden.
Zur Absicherung einer Vergleichbarkeit sowie zur Ermöglichung der Verwendung des Analyseteils der BZRP in integrierten Planungen wie auch Fachberichten wird die Orientierung
an der erarbeiteten Mustergliederung für den analytischen Teil empfohlen. Vor diesem Hintergrund ist die Gliederung für den Analyseteil der BZRP mit der Gliederung des Analyseteils der INSEK für die Aktionsräume bereits harmonisiert worden. Aus der modellhaften
Erarbeitung der BZRP in Mitte und Marzahn-Hellersdorf wurde auch eine Empfehlung zur
inhaltlichen Zuordnung der Kernindikatoren zu den einzelnen Kapiteln des analytischen
Teils der Mustergliederung abgeleitet (siehe Teil B, Kap. VI.3.)
Der Analyseteil umfasst Aussagen zur stadträumlichen Struktur („Kurzporträt“), zur
demografischen Struktur, zur Situation in den Bereichen Soziales, Bildung, Gesundheit,
Wohnen, Wirtschaft und Gewerbe, Soziale Infrastruktur, grüne Infrastruktur und öffentlicher Raum, Mobilität und Umwelt. Die Förderprogramme und Aktionskulissen sowie die
relevanten investiven Maßnahmen und nichtinvestiven oder soziokulturellen Projekte in
der Bezirksregion werden ebenso erfasst wie die Strukturen der Akteursvernetzung und
Bürgerbeteiligung. Im Ergebnis des Analyseteils sollten als „Zusammenfassung“ die hieraus abzuleitenden Potenziale und Herausforderungen der jeweiligen Bezirksregion dargestellt werden.
Zur Erleichterung der Erstellung des Analyseteils der BZRP soll PRISMA zukünftig auch
Vorlagen („Templates“) enthalten, die eine automatisierte Zuordnung der jeweils aktuellsten Daten in Tabellen und Grafiken bzw. Karten innerhalb der BZRP ermöglichen sollen. Als
eine Grundlage hierfür erfolgte in der AG BZRP eine Verständigung über ein einheitliches
Seitenlayout zur pragmatischen und prägnanten Darstellung der Analyseergebnisse der
einzelnen Kapitel des Analyseteils. Ziel war dabei, die Darstellung zu jedem Kapitelabschnitt möglichst auf jeweils 1 Seite zu begrenzen: Begonnen wird mit einer tabellarischen
22
Teil A | II. Inhalt und Mustergliederung
Teil A | II. Inhalt und Mustergliederung
Darstellung der jeweiligen Daten (angestrebt: automatisierte Übertragung durch PRISMA),
Darstellung der jeweiligen Daten (angestrebt: automatisierte Übertragung durch PRISMA),
es
es folgt
folgt ein
ein Textfeld
Textfeld zur
zur fachlichen
fachlichen Beschreibung
Beschreibung und
und Bewertung,
Bewertung, der
der „händisch“
„händisch“ zu
zu füllen
füllen
ist, den Abschluss bildet eine grafische Darstellung als Diagramm und/oder Kartenausist, den Abschluss bildet eine grafische Darstellung als Diagramm und/oder Kartenausschnitt
schnitt (angestrebt:
(angestrebt: automatisierte
automatisierte Erstellung
Erstellung durch
durch PRISMA).
PRISMA).
Tabelle
Tabelle mit
mit KID
KID aus
aus PRISMA
PRISMA
Textbaustein
Textbaustein
zu
zu füllendes
füllendes Textfeld
Textfeld
Karte/Grafik
Karte/Grafik
aus
aus PRISMA
PRISMA
Abb.
Abb. 3:
3: Aufbau
Aufbau Seitenlayout
Seitenlayout
zur
Darstellung
zur Darstellung von
von statististatistischen
Daten
und
schen Daten und Hinweis
Hinweis
zur
zur Datenherkunft
Datenherkunft
Innerhalb dieses einheitlichen Seitenlayouts „Tabelle, Text, Grafik“ gibt es eine weitere
Innerhalb dieses einheitlichen Seitenlayouts „Tabelle, Text, Grafik“ gibt es eine weitere
Soziale Infrastruktur mit
mit ihrenEinrichtungen
Einrichtungen (Mustergliederung,
Differenzierung,
Differenzierung, da
da die
die Soziale
Soziale Infrastruktur
Infrastruktur mit ihren
ihren Einrichtungen (Kapitel
(Kapitel 8,
8, z.T.
z.T. auch
auch
Kap. 9
8.,„Grüne
z.T. auch
Kap.
9.
„Grüne
Infrastruktur“)
eine
andere
Darstellungsform
benötigt.
Infrastruktur“)
eine
andere
Darstellungsform
benötigt.
Kap. 9 „Grüne Infrastruktur“) eine andere Darstellungsform benötigt.
Tabelle
Tabelle mit
mit
InfrastrukturInfrastruktureinrichtungen
einrichtungen
aus
aus PRISMA
PRISMA
Textbaustein
Textbaustein
zu
zu füllendes
füllendes Textfeld
Textfeld
ggf.
ggf. Karten
Karten
aus
aus PRISMA
PRISMA
Abb.
Abb. 4:
4: Aufbau
Aufbau Seitenlayout
Seitenlayout
zur
Darstellung
zur Darstellung von
von InfraInfrastruktureinrichtungen
struktureinrichtungen und
und
Hinweis
zur
Datenherkunft
Hinweis zur Datenherkunft
Die
Die konkrete
konkrete Ausgestaltung
Ausgestaltung der
der Seiten
Seiten und
und insbesondere
insbesondere der
der Tabellenköpfe
Tabellenköpfe am
am Beispiel
Beispiel
von Musterseiten im Anhang A dargestellt.
von Musterseiten im Anhang A dargestellt.
23
23
Tabellen:
Für Kap. 2.-9. und 10.-11. wird die Tabellenstruktur der Kernindikatoren übernommen. Für
Kap. 8. (und z.T. Kap. 9.) erfolgt in den Tabellen die Darstellung der Standorte der Einrichtungen der sozialen Infrastruktur mit ergänzenden Angaben zu Träger, Kapazität und Besonderheiten.
Textteil:
Hier ist die Einschätzung der Fachabteilung darzustellen, die von diesen hierzu einzuholen
ist und die eine Bewertung des jeweiligen Ist-Zustandes und erkennbarer Veränderung(en),
die Einschätzung einer Entwicklungstendenz und ggfs. Hinweise auf Planungen (betrifft
insbesondere Kap. 8. Soziale Infrastruktur) enthalten sollte.
Grafische Darstellung:
Die grafische Darstellung von statistischen Daten kann in Form eines Diagramms oder als
thematische Karte erfolgen. Letztere umfasst die Darstellung der Grenzen der jeweiligen
Bezirksregion mit den Grenzen der Planungsräumen incl. einer Legende. Die Klärung der
Vorgabe der Klassengrenzen (fix und / oder flexibel) ist bei der Entwicklung der Templates
in PRISMA besonderes zu beachten und bedarf einer Rückkopplung mit den Bezirken. Sofern die jeweiligen Daten auf Planungsraumebene verfügbar sind, soll die automatisierte
grafische Umsetzung durch PRISMA auch eine Darstellung der Werte auf PLR-Ebene im
BZR-Kartenausschnitt ermöglichen.
Für gesamtstädtische thematische Karten zu den 30 Kernindikatoren wird innerhalb
PRISMA eine mit den jeweiligen Fachressorts abgestimmte Vorgabe der Klassengrenzen
enthalten sein.
Für Kap. 8. wird die grafische Darstellung als Karte mit Darstellung der Standorte der Einrichtungen zur Sozialen Infrastruktur erfolgen (Übersichtskarte und jeweils einrichtungsbezogene Karten). Für die zu verwendenden Symbole ist innerhalb des Projektes PRISMA
bereits ein kartografisches Konzept erarbeitet worden, das im Intranet der SenStadtUm
zum download zur Verfügung steht:
http://wwwabt1.senstadt.verwalt%berlin.de/1a/prisma/prisma06.shtml
II. Teil „Ziele und Maßnahmen“: Die Ergebnisse des analytischen Teils „Potenziale und
Herausforderungen“ bilden in Form von Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen
die Grundlage für die fachübergreifende Erörterung und Abstimmung gemeinsamer Ziele
zur integrierten Entwicklung der Bezirksregion. Dieser Teil des BZRP basiert auf einem
fachübergreifenden „Aushandlungs- und Zielfindungsprozess“ auf bezirklicher Ebene, als
dessen Resultat die vereinbarten Ziele hier dargestellt werden. Empfehlungen zur Gestaltung dieses Arbeitsschrittes sind in Kap. A.IV. enthalten.
Zur Umsetzung der Ziele sind die geplanten Maßnahmen der Fachämter darzustellen
sowie gleichzeitig ein ämterübergreifendes Vorgehen abzustimmen. An der Ausarbeitung
der Entwicklungskonzeption und -strategie sind in geeigneter Weise die lokalen Akteure
sowie die Bewohnerinnen und Bewohner zu beteiligen.
Der Arbeitsprozess in den beiden Modellbezirken Mitte und Marzahn-Hellersdorf hat deutlich aufgezeigt, dass insbesondere die Erarbeitung des konzeptionellen Teils mit der Umsetzung des „Zielfindungsprozesses“ je nach bezirksspezifischen Rahmenbedingungen
sehr unterschiedlich verläuft, was sich auch in den Ergebnissen und der Darstellung im
BZRP niederschlägt. Daher wird auf eine Mustergliederung für den konzeptionellen Teil
24
Teil A | II. Inhalt und Mustergliederung
verzichtet und die in Mitte und in Marzahn-Hellersdorf erarbeitete Gliederungsstruktur
werden als Beispiele zur Orientierung dargestellt. Eine Übersicht zur Zuordnung der Kernindikatoren zu den einzelnen Kapiteln der Mustergliederung ist unter Kap. B.V.3. aufgeführt.
2. Empfohlene Mustergliederung für BZRP
0
0.1
0.2
0.3
0.4
Einleitung
Anlass und Ziel BZRP
Übersichtskarte (Bezirk mit LOR)
Kernindikatoren mit Bewertungsraster
Zusammenfassung der Stärken-Schwächen-Analyse und der Entwicklungsziele
Teil I
Beschreibung und Bewertung der Bezirksregion (Analyse)
1.
Kurzporträt der Bezirksregion – stadträumliche Struktur
(stadträumliche und städtebauliche Aspekte)
2.
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
Demografische Struktur und Entwicklung
Einwohnerentwicklung
Altersstruktur
Migrationshintergrund
Wanderungen
Bevölkerungsprognose / Haushaltsprognose
3.
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
Soziale Situation
Einordnung in die gesamtstädtische Sozialberichterstattung
Erwerbsbeteiligung und Arbeitslosigkeit
Transferleistungsabhängigkeit
Soziale Situation von Kindern und Jugendlichen
Soziale Situation von Seniorinnen und Senioren
4.
4.1
4.2
4.3
Bildungssituation
Vorschulische Bildung
Schulische Bildung
Ausbildung
5.
5.1
5.2
Gesundheitliche Situation
Ergebnisse aus der bezirklichen Gesundheitsberichterstattung
Gesundheitliche Situation von Kindern und Jugendlichen
6.
6.1
6.2
Wirtschafts- und Gewerbestruktur
Beschreibung der Situation
Arbeitsstätten und Beschäftige am Arbeitsort
7.
7.1
7.2
Wohnsituation
Wohnungs- und Eigentümerstruktur
Wohnlage, Mietenentwicklung und Wohndauer
25
8.
8.1
8.6
8.7
8.8
Soziale Infrastruktur
Einrichtungen zur Bildung, Betreuung und Förderung von Kindern und
Jugendlichen
Kindertagesstätten
Schulen und schulbezogene Einrichtungen
Kinder- Jugend- und Familieneinrichtungen
Netzwerke im Bildungsbereich
Einrichtungen für Seniorinnen und Senioren (Wohnen und Freizeit)
Zielgruppenspezifische Einrichtungen (z.B. Menschen mit Migrationshintergrund,
Pflegebedürftige, Frauen / Männer, Menschen mit Behinderungen, Menschen mit
sozialen Problemen)
Einrichtungen der Stadtteilarbeit / zielgruppenübergreifend arbeitende Einrichtungen
Kultur- und weitere Bildungseinrichtungen (bezirkliche und überbezirkliche Einrichtungen)
Gesundheitseinrichtungen
Sporteinrichtungen (gedeckte und ungedeckte Sportanlagen, Schulsportanlagen)
Weitere Einrichtungen
9.
9.1
9.2
9.3
Grüne Infrastruktur und öffentlicher Raum
Grün- und Freiflächen
Spielplätze
Öffentlicher Raum
10.
10.1
10.2
10.3
Mobilität
Erschließung durch ÖPNV
Straßeninfrastruktur
Verkehrssicherheit
11.
Umwelt (Lärmbelastung / Luftbelastung / Bioklima)
8.1.1
8.1.2
8.1.3
8.1.4
8.2
8.3
8.4
8.5
- hier Ende der „harmonisierten“ Gliederung BZRP – INSEK -
26
12.
12.1
12.2
12.3
Förderprogramme und Projekte
Förderprogramme und Aktionskulissen
Laufende investive Maßnahmen
Nichtinvestive Projekte
13.
Partizipation: Strukturen der Akteursvernetzung und Bürgerbeteiligung
14.
Zusammenfassung: Potenziale und Herausforderungen
Teil A | II. Inhalt und Mustergliederung
Teil II Ziele und Maßnahmen für die Bezirksregion
Dieser Teil kann bezirksspezifisch strukturiert werden.
Beispiel: Gliederungsstruktur des BA Mitte
1.
Strategien, Planungen und Maßnahmen der Fachabteilungen
2.
Ämterübergreifende Strategien, Planungen und Maßnahmen
3.
Ämterübergreifende Entwicklungsperspektive (Leitbild)
Beispiel: Gliederungsstruktur des BA Marzahn-Hellersdorf
1.
Abgestimmte Ziele für die Bezirksregion
Fachplanungen mit Zielen und Maßnahmen
Ergebnisse des ämterübergreifenden Abstimmungsprozesses (Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen)
Ergebnisse der Beteiligung der lokalen Akteure
Fazit und Zielfestlegung
2.
-
Schwerpunkte und Maßnahmen
Schwerpunkte der fachübergreifenden Zusammenarbeit in der BZR
Schwerpunkte für Maßnahmeentwicklung
Maßnahmenliste (bauliche und nichtinvestive Maßnahmen, die schon in
Planung, beantragt, bewilligt oder begonnen worden sind)
Inwieweit sich die Mustergliederung (Analyseteil) bewährt, ob es Anpassungsbedarf gibt
(bzw. welchen) und wie ggfs. eine Modifizierung / Weiterentwicklung umsetzbar ist, hängt
von der weiteren Anwendung durch weitere Bezirke und einem noch zu führenden Austausch darüber ab (z.B. in der AG Datenpool).
27
III. Technische Rahmenbedingungen
1. Räumliche Grundlage: Bezirksregion
Die Lebensweltlich orientierten Räume (LOR) sind vom Senat bereits 2006 als Grundlage
für die Fachplanungen und die soziale Berichterstattung beschlossen worden. Sowohl die
Daten der Kommunalstatistik als auch die relevanten Fachdaten werden für die Ebenen der
LOR zur Verfügung gestellt. Die LOR sind Bestandteil des Regionalen Bezugssystems Berlin
(RBS).
Die kleinräumigste Ebene der LOR, die Planungsräume (durchschnittlich 7.500 Einwohner/
innen), kommen räumlich dem Lebensraum nahe, den die Bewohnerinnen und Bewohner
im Alltagsleben überwiegend nutzen (in Berlin: Kiez / Quartier, Fachbegriff: „Sozialraum“).
Für die strategische Stadtteilentwicklung wird die mittlere Ebene der LOR, die Bezirksregion, verwendet (durchschnittlich 25.000 Einwohner/innen, entspricht einem Stadtteil). Die
dritte Hierarchieebene, die Prognoseräume mit durchschnittlich 55.000 Einwohnern/
innen, wird insbesondere für die Bevölkerungsprognose verwendet.
2. Datengrundlagen und Informationen
Abgestimmter Datenpool des Landes Berlin
Mit dem abgestimmten Datenpool des Landes Berlin werden die Daten der Kommunalstatistik und die für eine integrierte Stadtteilentwicklung erforderlichen, wesentlichen Fachdaten (z. B. aus den Bereichen Jugend, Schule, Gesundheit), die für die Ebenen der LOR
vorliegen, zusammengefasst. Indikatorenwerte und Daten werden auf LOR-Ebene bereitgestellt. Ziel ist neben dem vereinfachten Zugang zu den Daten insbesondere die einheitliche Verwendung von abgestimmten Indikatoren durch die Verwaltungen. Diese Abstimmung erfolgte in einer AG Datenpool der Senatsverwaltungen und der Bezirke unter
Federführung des Amts für Statistik Berlin-Brandenburg (AfS). Die Daten speisen sich in
erster Linie aus der Kommunalstatistik des AfS und den relevanten Fachdaten, die durch
Senatsverwaltungen und Bezirke eingebracht werden. Die Daten stehen allen Stellen der
Verwaltung und den von der Verwaltung beauftragten Gutachtern uneingeschränkt zur
Verfügung. Sie können für alle Berliner Monitoringsysteme – Soziale Stadtentwicklung,
Stadtumbau, Wohnungsmarktbericht, Gesundheitsberichterstattung etc. – genutzt werden.
Der Datenpool ist in einer ersten Version eingerichtet und wird den Verwaltungsstellen
Berlins durch das AfS webbasiert zur Verfügung gestellt (http://extranet.statistik-bbb.de/
regionales/datenpool/inhalt-datenpool.asp?kat=7102). Verfügbar sind gegenwärtig alle
Daten der Kommunalstatistik und ausgewählte Fachdaten.
Abgestimmte Kernindikatoren für BZRP
Bereits im vom Berliner Senat 2009 beschlossenen „Handbuch zur Sozialraumorientierung“ sind zur Absicherung der inner- wie überbezirklichen Vergleichbarkeit der Bezirksregionen für den Analyseteil einheitlich zu verwendende Kernindikatoren benannt worden.
Diese umfassen neben Daten z.B. zur sozialen Lage und Altersstruktur der Einwohner/
innen insbesondere Fachdaten aus den Bereichen Schule, Jugend, Gesundheit, Wohnen,
Grün. Neben den Kernindikatoren können weitere Daten für die BZRP verwendet werden.
28
Teil A | III. Technische Rahmenbedingungen
Die Kernindikatoren bilden relevante sozialräumliche Tatbestände in der Bezirksregion ab
unter den Leitthemen:
Attraktivität als Wohnort,
Ausgewogenheit der demografischen Struktur,
Stabilität und Dynamik der Wohnbevölkerung,
Beteiligung am Erwerbsleben und Armutsrisiken,
Entwicklungsbedingungen und Entwicklung von Kindern und Jugendlichen sowie
Indexbewertungen für die sozialräumliche Entwicklung gesamt.
Im Rahmen der modellhaften Erarbeitung der BZRP in den Bezirken Mitte und MarzahnHellersdorf sind die im Handbuch zur Sozialraumorientierung aufgeführten Kernindikatoren einem Testlauf hinsichtlich Validität und Praktikabilität unterzogen worden. Die in
Teil B.V.1. aufgeführten 30 Kernindikatoren sind das Ergebnis einer Reihe hierzu durchgeführter fachlicher Abstimmungen zwischen den jeweiligen Fachressorts auf Senats- und
Bezirksebene.
Die Kernindikatoren auf Bezirksregionenebene werden den Bezirken in einer einheitlichen
Form jährlich aktuell vom AfS übermittelt. Die dazu abgestimmten Tabellen enthalten die
absolute Zahl, den berechneten Indikatorwert, die Veränderung gegenüber dem Vorjahr
und vor 5 Jahren sowie zum Vergleich den Indikatorwert für den Bezirk und Berlin gesamt
(siehe Beispieltabellen im Teil B, Anhang). Soweit verfügbar, werden die Daten der Kernindikatoren in dieser tabellarischen Form auch auf Ebene der Planungsräume übermittelt
werden.
Die Daten der Kernindikatoren sind Bestandteil des Datenpools und somit allen Verwaltungsstellen des Landes Berlin, z.B. den Senatsverwaltungen, zugänglich.
Kennzeichnung der Werte der Kernindikatoren nach Aufmerksamkeitsstufen (Ampelmodell)
Um die Anwendbarkeit der jährlich übermittelten Daten der Kernindikatoren zu erleichtern
und die Bezirke bei der Erstellung der BZRP und bei der Arbeit mit diesen zu unterstützen,
wurde ein einfaches und pragmatisches Bewertungsraster entwickelt, das es erlaubt, auf
den „ersten Blick“ auffällige Werte unter den 30 Kernindikatoren wahrzunehmen. Die
Kennzeichnung der Werte soll Aufmerksamkeit erzeugen, um daraus weitere erforderliche
Arbeitsschritte abzuleiten: Eine vertiefende Betrachtung und ggf. die nachfolgende Ableitung von Handlungsbedarfen.
Für die Kennzeichnung der Indikatorenwerte wurde das Modell einer „Ampel“ gewählt, bei
der die Ampelfarben jeweils einer „Aufmerksamkeitsstufe“ entsprechen.
grün
gelb
orange
- keine Aufmerksamkeit
- Aufmerksamkeit empfohlen
- hohe Aufmerksamkeit empfohlen
Da der Schwerpunkt in der Kennzeichnung der Werte liegt, für die Aufmerksamkeit und
damit eine vertiefende Betrachtung empfohlen wird, erfolgt diese Kennzeichnung in zwei
Prioritätsstufen (gelb, orange). Je nach der zugrunde zu legenden Methodik für die Festlegung der Grenzwerte für die Aufmerksamkeitsstufen, können sich auch vier Stufen ergeben: In diesem Fall wird die vierte Stufe als „Durchschnitt“ definiert und erhält die Kennzeichnungsfarbe weiß. Die Werte in dieser Stufe erfordern keine besondere Aufmerksamkeit.
29
Weitere Erläuterungen zum methodischen Verfahren finden sich als Bericht in Teil B, Kap.
V.4..
Die erforderlichen Berechnungen für die Zuordnung zu den Aufmerksamkeitsstufen werden vom AfS vorgenommen. Die vom AfS im Datenpool jährlich bereit gestellten Daten der
Kernindikatoren werden die Kennzeichnung nach Aufmerksamkeitsstufen bereits enthalten (siehe Beispieltabelle im Teil B, Anhang).
Abgestimmte demografische Grundzahlen
Zur Absicherung der Vergleichbarkeit wurden für die Verwendung im Analyseteil der BZRP
auch die Daten zur Einwohnerstruktur (Altersgruppen, differenziert nach Deutsche, Ausländer, Migrationshintergrund) abgestimmt und zu einer einheitlich zu verwendenden Liste von Einwohnerdaten zusammengestellt. Die Abstimmung darüber ist ebenfalls in der AG
Datenpool des Landes und der Bezirke unter Beteiligung der relevanten Fachressorts erfolgt. Dabei konnte eine Verständigung darüber erzielt werden, dass bei diesen einheitlich
zu verwendenden „Demografischen Grundzahlen“ nicht alle, z.T. hochdifferenzierten Altersgruppen berücksichtigt werden können, die für die verschiedenen Fachplanungen erforderlich sind. Die Daten zu weiteren Altersgruppen sind aber im Datenpool verfügbar und
abrufbar.
Die abgestimmten Altersgruppen für die Demografischen Grundzahlen sind:
Altersklasse
Interpretationshinweis
0 bis unter 6 Jahre
Kleinkinder und Kinder im Kindergartenalter
6 bis unter 15 Jahre
Kinder, jüngere Jugendliche
15 bis unter 18 Jahre
Jugendliche
18 bis unter 25 Jahre
junge Erwachsene
25 bis unter 55 Jahre
Erwachsene
55 bis unter 65 Jahre
Jungsenioren
65 bis unter 80 Jahre
Senioren
80 Jahre und älter
Hochbetagte
Die abgestimmten demografischen Grundzahlen werden den Bezirken durch das AfS für
die Ebene der Bezirksregionen und der Planungsräume zusammen mit den Daten der Kernindikatoren jährlich im Datenpool bereit gestellt bzw. sollen zukünftig über PRISMA automatisiert bereit gestellt werden (siehe Beispieltabelle im Teil B, Anhang).
Bezirkliche Fachdaten
Neben den − gesamtstädtisch verfügbaren − Daten aus dem abgestimmten Datenpool werden in die BZRP weitere Fachdaten und auch qualitative Informationen (Beschreibungen,
Einschätzungen, Bewertungen) von den Fachabteilungen und -ämtern der Bezirke eingebunden. Die Fachdaten stehen in der Regel zur Verfügung, da sie von den Fachämtern ohnehin erhoben werden. Die technische Umsetzung der Verknüpfung und gemeinsamen
Auswertung der verschiedenen Daten (Datenpool, bezirkliche Fachdaten) wird über das
geografische Informationssystem PRISMA erfolgen (siehe Kap. III.3.).
30
Teil A | III. Technische Rahmenbedingungen
Qualitative Informationen
Da eine Betrachtung der quantitativen Daten für die Bewertung der Lebensqualität in der
Bezirksregion nicht ausreicht, sind die durch die jeweiligen Fachämter einzubringenden
qualitativen Informationen, Einschätzungen und Bewertungen besonders bedeutsam.
Dies betrifft in erster Linie Aussagen zu Einrichtungen der sozialen Infrastruktur, beispielsweise zu den Profilen der Einrichtungen, deren Nutzerkreis etc. Neben den qualitativen
Aussagen der Fachämter ist den Einschätzungen, Bewertungen und Meinungen der Akteure und Bewohner/innen im Stadtteil auch eine große Bedeutung beizumessen. Diese können in raumspezifischen Befragungen, Workshops oder anderen geeigneten Stadtteilveranstaltungen gewonnen werden (siehe Kap. A.IV.2.). BZRP zeichnen sich damit auch durch
mehrdimensionale Methodenansätze aus.
3. PRISMA: Datenbanksystematik und geografisches Informationssystem
PRISMA wird als ehemals ServiceStadt Berlin-Projekt unter der gemeinsamen Federführung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und des Bezirksamts
Marzahn-Hellersdorf entwickelt. In die Entwicklung einbezogen sind die Anwenderbezirke
Mitte, Pankow, Tempelhof-Schöneberg, Treptow-Köpenick, Lichtenberg, FriedrichshainKreuzberg. Nach der Entwicklung und Bereitstellung notwendiger Softwarekomponenten
in 2012 soll PRISMA sukzessive in den Anwenderbezirken und nachfolgend in den anderen
Bezirken eingeführt werden. In einer Verstetigungsphase soll PRISMA nach Projektabschluss ausgebaut und verfeinert werden.
Zur Verknüpfung von Daten (z. B. aus dem Datenpool mit weiteren Fachdaten aus den
Bezirken), ihrer Auswertung und grafischen Aufbereitung in Form von Karten wird eine
einheitliche Datenbanksystematik und ein sozialraumbezogenes Informationssystem benötigt. Diese Funktion wird PRISMA übernehmen. Mit PRISMA wird ein leistungsfähiges,
aber einfach zu bedienendes Informationssystem bereitgestellt, das ohne IT-Spezialkenntnisse eigenständige Datenauswertungen ermöglicht. Daten können damit ausgewertet,
benutzerfreundlich in Beziehung gebracht und räumlich dargestellt werden. Die Erstellung
einfacher thematischer Karten wird Teil der Funktionalität von PRISMA sein. Darüber hinaus sollen Daten und Auswertungen im Rahmen eines Standardberichtswesens nutzbar
sein (z.B. für die Erstellung der BZRP, s.u.). Sofern inhaltlich, technisch und organisatorisch
sinnvoll, sollen bestehende Ansätze (wie z.B. ISIS, FIS-Broker, Kiezatlas) berücksichtigt werden. PRISMA wird mandantenfähig ausgelegt, sodass eine aufgaben- oder fachbezogene
Personalisierung der Daten und Auswertungen ermöglicht wird.
PRISMA soll unterstützend wirksam werden bei der Erstellung der BZRP sowie bei der Erstellung von Fachberichten. Ferner soll PRISMA behilflich sein bei der Beantwortung von
Fragen zu aktuellen fachlichen Themen und aus dem politischen Raum. PRISMA wird damit
auch als informationstechnische Unterstützung der bezirklichen Organisationseinheit
Sozialraumorientierte Planungskoordination fungieren. Mit PRISMA kann ein sehr effizientes Datenmanagement in den Bezirken durch Reduzierung bzw. Vermeidung von Datenredundanz und Doppelarbeit, Qualifizierung der Datenverwendung, Vereinfachung der Erstellung von Arbeitsprodukten (Tabellen, Diagramme, thematische Karten) erreicht
werden. PRISMA unterstützt ebenfalls das Management der sozialen Infrastruktur sowie
die Steuerung und Dokumentation des Einsatzes von Fördermitteln.
31
Zur Unterstützung bei der Erstellung der BZRP (wie auch ggf. für andere Standardberichte)
durch PRISMA werden derzeit folgende Elemente entwickelt:
1. Berichtstool für Kap. 2-9 im Analyseteil der BZRP. Dazu wurde eine Berichtssystematik
abgestimmt: Die Seiten enthalten eine Tabelle für die Darstellung der jeweils relevanten Daten, ein Textfeld und Felder für grafische oder kartografische Darstellung. Um
die Übersichtlichkeit im BZRP zu wahren wird angestrebt, die Darstellung eines Unterkapitels auf jeweils eine Seite zu beschränken. Da dies nicht immer umsetzbar sein
wird, enthält das Berichtstool auch die Möglichkeiten der Darstellungserweiterung.
2. Für die Erstellung der BZRP werden die erforderlichen Daten automatisiert zusammengestellt und in vorgefertigte Tabellenmuster (Templates) geladen. In vergleichbarer
Weise werden auch thematische Karten generiert und als Bilder in das Muster eingefügt. Damit wird die bisherige aufwendige manuelle Bereitstellung und Einbettung der
Daten und Karten erheblich vereinfacht.
3. Aus dem mit Daten gefüllten Muster wird ein Worddokument generiert, welches die
Gliederung der BZRP sowie die im Dokument eingebetteten Daten enthält. Dieses
Dokument kann daraufhin beliebig modifiziert und ergänzt werden.
4. Anmerkung zum Datenschutz
Verantwortlich für die Einhaltung des Datenschutzes sind die Dateneigner, es gilt der allgemeine Grundsatz der Datensparsamkeit bzw. Datenvermeidung. Die Dateneigner bestimmen auch, wer welche Daten sehen kann (Mandantenfähigkeit).
Daten zu Kernindikatoren und demografische Grundzahlen:
Die Daten werden in anonymisierter Form vom AfS zur Verfügung gestellt.
Die verwendeten Statistiken wurden entsprechend den Bestimmungen des Bundes- und
Landesdatenschutzgesetzes und des Bundes- und Landesstatistikgesetzes erstellt. Personengebundene Daten werden nur als anonymisierte bzw. kumulierte Daten zur Verfügung
gestellt, so dass eine Reidentifizierung von Einzelfällen nicht möglich ist.
Sonstige Fach- und Sozialdaten:
Die Daten liegen ebenfalls nur in anonymisierter Form vor (z.B. aus der ESU) bzw. werden
nur in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt (z.B. weitere Daten aus dem Datenpool).
Bezirkliche Daten zu Infrastruktureinrichtungen:
Soweit die Adressen im Internet verfügbar sind, unterliegen sie nicht dem Datenschutz.
Ansprechpartner / Kontaktdaten werden in ihrer beruflichen Stellung / Funktion aufgenommen, dieses ist nicht datenschutzrelevant.
Nicht aufgenommen werden Adressen von folgenden Einrichtungen:
Tagespflegestellen der Kindertagesbetreuung.
Einzelwohnformen wie (betreutes) Einzelwohnen, Zufluchtswohnungen, eingestreute Seniorenwohnungen etc., weitere Gruppenwohnformen, wenn diese eingestreut sind.
Frauenhäuser; hierzu werden neben der Anzahl der Einrichtungen in der BZRP
oder im Bezirk lediglich die Ansprechpartner / Telefon Nr. für die Einrichtungen
genannt.
32
Teil A | III. Technische Rahmenbedingungen
Über eine Weitergabe bzw. Veröffentlichung der Bezirksregionenprofile nach Fertigstellung
bzw. nach einer erfolgten Beschlussfassung durch das Bezirksamt entscheidet das jeweilige Bezirksamt in seiner Rolle als Herausgeber selbst. Dabei ist zu unterscheiden nach
a) eine Weitergabe an andere Verwaltungsstellen des Landes Berlin,
b) eine „Weitergabe“ an Akteure, Bewohner etc. in Form einer allgemeinen Veröffentlichung, z.B. im Internet.
33
IV. Empfehlungen zum Erstellungsprozess
1. Ebene Bezirksamt
Das Bezirksregionenprofil ist Grundlage und Werkzeug für das fachübergreifende, sozialraumorientierte Planen und Handeln in den Bezirksämtern.
Strukturelle Grundlagen − Ämterübergreifende Arbeitsgruppe
Wesentlich für die fachübergreifende Zusammenarbeit im Bezirk ist eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe, in der Vertreter/innen der relevanten Fachämter mitarbeiten. Diese
fachübergreifende Arbeitsgruppe agiert bezirksweit, ihre Arbeitsweise ist verbindlich geregelt (BA-Beschluss; Geschäftsordnung etc). Ist eine solche Arbeitsgruppe bereits vorhanden, kann auf diese als Basis zurückgegriffen werden. Die neuen Aufgaben müssen als
solche bekannt gemacht und ebenfalls verbindlich geregelt werden.
Die fachübergreifende Arbeitsgruppe und die Organisationseinheit Sozialraumorientierte
Planungskoordination (vgl. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung: Handbuch zur Sozialraumorientierung, Berlin 2009, S. 22). stellen eine strukturelle Voraussetzung für die Erarbeitung der BZRP dar. Ressort- und ebenenübergreifendes Handeln muss organisiert,
koordiniert und terminiert werden; dafür müssen Verantwortlichkeiten bestimmt werden.
Diese Aufgaben sollten zukünftig im Wesentlichen die in den Bezirken im Zuge der Vereinheitlichung der Ämterstrukturen neu eingerichtete Organisationseinheit Sozialraumorientierte Planungskoordination − OE SPK1 übernehmen.
Datenkoordination und bezirkliche Datenbanksystematik
Aufgaben der Datenkoordination liegen in
der Organisation und
dem Aufbau einer gesamtbezirklichen Datenbank auf den Ebenen der LOR unter Einbindung der bestehenden bezirklichen Fachdatenbanken.
Die gesamtbezirkliche Datenbank bildet u.a. die Datenbasis für die BZRP und unterstützt
gleichermaßen die Fachbereiche in ihrem Fachberichtswesen. Hier werden die für das ämterübergreifende Planen und Handeln relevanten Fachdaten zusammengeführt und um
wesentliche Daten aus gesamtstädtischen Berichterstattungen und dem Datenpool ergänzt. Die bezirklichen Fachdaten werden weiterhin dezentral erhoben und auch von den
jeweiligen Fachämtern gepflegt und kontrolliert. Zu einem gemeinsam festgelegten Zeitpunkt werden die Fachdaten in PRISMA eingespeist.
Die bezirkliche Datenkoordination sollte auch Ansprechpartnerin für das AfS für die Übermittlung der jährlichen Daten zu den Kernindikatoren für integrierte Stadtteilentwicklung
und den abgestimmten demografischen Grundzahlen sein. Mit Einspeisung dieser Daten in
eine gesamtbezirkliche Datenbank können diese Daten regelmäßig aktuell allen Fachbereichen des Bezirksamtes einheitlich zur Verfügung stehen und von diesen genutzt werden.
Der Aufgabenbereich Datenkoordination sollte des Weiteren auch die Anwendung und
Pflege von PRISMA als bezirkliches geografisches Informationssystem umfassen; PRISMA
stellt ebenfalls das zentrale Element für den Aufbau und Betrieb der bezirklichen Datenbank dar (vgl. Teil A, Kap. III.3.).
34
1
Grundlage für die Einrichtung der OE Sozialraumorientierung:
Achtes Gesetz zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes, 22. Oktober 2008.
Teil A | IV. Empfehlungen zum Erstellungsprozess
Im Projekt PRISMA ist ein Aufgabenprofil für eine bezirkliche Datenkoordination erarbeitet
worden, das im Intranet der SenStadtUm als download zur Verfügung steht:
Erstellung Bezirksregionenprofil Teil I – Fachübergreifende Analyse
Die in einem ersten Schritt aufbereiteten quantitativen Daten (Tabelle und kartografische
Darstellung) zu den einzelnen Themenbereichen bzw. Kapiteln müssen in einem zweiten
Schritt durch die einzelnen Fachressorts in einer kurzen und prägnanten Form qualitativ
bewertet werden. Diese fachlich-qualitative Bewertung der quantitativen Daten ermöglicht
auf der Grundlage des in den Fachämtern vorhandenen spezifischen Wissens das pointierte Aufzeigen von Defiziten wie von Entwicklungspotenzialen und Ressourcen einschließlich
der Möglichkeiten für deren Aktivierung.
Erstellung Bezirksregionenprofil Teil II – Gemeinsamer Bewertungs- und
Zielfindungsprozess
Eine in vieler Hinsicht herausfordernde Aufgabe ist es, aus den Analyseergebnissen und
den daraus abgeleiteten Entwicklungsanforderungen des Teils I des BZRP eine gemeinsame Zielsetzung für die Entwicklung des jeweiligen Stadtteils (Bezirksregion) zu entwickeln, aus der eine abgestimmte Vorgehensweise (Maßnahmenplanung und -umsetzung)
aller beteiligten Fachressorts abzuleiten ist. Dies ist Inhalt und Ziel für die Erarbeitung des
Teils II des BZRP. Auf Grundlage der Analyse im Teil I werden die allgemeinen Analyseergebnisse (z.B. zur Bevölkerungsstruktur, zur sozialen Lage) und die fachspezifischen Bewertungen zu „Herausforderungen und Potenzialen der Bezirksregion“ zusammengefasst.
Diese sind mit den fachlichen Zielen bzw. Fachplanungen und fachlichen Maßnahmen (laufende und geplante) zusammenzuführen.
In einem weiteren Schritt können sich die Fachämter auf eine gemeinsame Sichtweise und
Zielorientierung für die weitere Entwicklung der Bezirksregion verständigen und dies in
einer übergreifenden Entwicklungsperspektive zusammenfassen. Dabei sind auch gesamtstädtische Entwicklungsziele zu berücksichtigen. Leitfragen können dabei z.B. sein:
Was soll gemeinsam mit welcher Schwerpunktsetzung erreicht werden? Wohin soll sich die
Bezirksregion insgesamt entwickeln?
Fachübergreifende Entwicklungsperspektiven für die Bezirksregion können z.B. sein:
Familienfreundliche Bezirksregion.
Starker Bildungs- und Wirtschaftsstandort mit Beschäftigungsimpulsen.
Wachstum und sozialer Zusammenhalt.
Interkulturelle Öffnung der sozialen Infrastruktureinrichtungen: Abbau von Zugangsbarrieren und mehr Partizipation für Bewohner/innen mit Migrationshintergrund in zu
benennenden Handlungsfeldern.
Abbau von Armut und Stärkung von Teilhabemöglichkeiten für Kinder und Jugendliche.
Mehr Beteiligung für alle.
Qualifizierung des öffentlichen Raums: Wege- und Grünverbindungen sowie Barrierefreiheit schaffen etc.
Format: Bezirksamtsinterne Workshops
Gemeinsame Diskussionen sind ein begleitendes Basiselement für den gesamten Erstellungsprozess und insbesondere unerlässlich für die Bearbeitung von Teil II „Ziele und Maßnahmen“. Ein dafür gut geeignetes Format ist ein bezirksamtsinterner Workshop.
35
Inhalte und Ziel eines solchen Wokshops können sein:
gemeinsame Kommentierung des Analyseteils der BZRP sowie
gemeinsame Ableitung von Zielen für den Stadtteil,
Entwicklung einer passenden Handlungsstrategie für die Festlegung von Maßnahmen
und Projekten einschließlich der Prioritätensetzung und
Abstimmung gemeinsamer sozialraumorientierter Handlungsansätze.
Aufgrund der Komplexität und möglicher “Fachkonkurrenzen“ empfiehlt es sich, zumindest die ersten Workshops der verschiedenen Ressorts von Externen moderieren zu lassen.
2. Ebene Stadtteil (LOR-Ebene Bezirksregion)
Da in zunehmenden Maße in den Stadtteilen Angebote des Gemeinbedarfs nicht von der
öffentlichen Hand bereitgestellt werden können und dies durch lokale Akteure sowie die
Bewohnerinnen und Bewohner übernommen wird, sollten diese in angemessener Weise an
der Erstellung der Bezirksregionenprofile beteiligt werden.
Zu den lokalen Akteuren zählen beispielsweise
Kitas und Schulen,
Träger der freien Wohlfahrtspflege, Migrantenorganisationen,
Kirchen und Moscheen,
Unternehmen und Unternehmensnetzwerke,
Bürgerinitiativen, Stadtteilgremien, Freiwilligenagenturen etc.
Wieweit dabei auf bestehende Akteurs- und Bewohnerrunden oder -netzwerke zurückgegriffen werden kann, hängt von den Besonderheiten in den einzelnen Stadtteilen ab.
Je nach Handlungserfordernis kann auch lediglich eine bestimmte Zielgruppe in den Fokus
rücken: z.B. Kinder, junge Familien oder alte Menschen. Von Bedeutung ist es, dass die
Bewohner/innen Raum für das Einbringen von eigenen Ideen, dem Entwickeln von möglichen eigenen Aktivitäten und für Diskussionen haben. Erprobte Methoden sind u.a. Stadtteilkonferenzen, Zukunftswerkstatt, Open-Space, World-Café. Die Anregungen der Akteure, Bewohnerinnen und Bewohner wie die gemeinsam erarbeiteten Ergebnisse sind in das
BZRP einzubinden.
Die Organisation der Beteiligungsveranstaltungen und die Rückkopplung der Ergebnisse in
die Bezirksverwaltung sollte, sofern vorhanden, über eine Stadtteilkoordination oder andere Beauftragte erfolgen, die eng mit der OE Sozialraumorientierte Planungskoordination
zusammenarbeiten oder bereits Bestandteil dieser sind.
Zur Herstellung von Verbindlichkeit kann zum BZRP ein Bezirksamtsbeschluss herbeigeführt werden. Sofern ein BA-Beschluss vorliegt, sollte dies im BZRP vermerkt werden (z.B.
unter „Bearbeitungsstand“ im Impressum).
3. Erfahrungen der Modellbezirke
Die beiden Modellbezirke Mitte und Marzahn-Hellersdorf haben graduell unterschiedliche
Wege für die ressortübergreifende Erarbeitung der BZRP gewählt.
Verantwortlichkeit und Zuständigkeit
In Mitte erfolgt die Erarbeitung der BZRP über die „AG Sozialraumorientierung (SRO)“, die
im Rahmen der Umsetzung der Sozialraumorientierung im Bezirk installiert wurde. In Marzahn-Hellersdorf wird dieser Prozess von der bestehenden Arbeitsgruppe „AG Sozialbe-
36
Teil A | IV. Empfehlungen zum Erstellungsprozess
richterstattung“ getragen, die dafür auch mit anderen Arbeitsgruppen, z.B. mit der bezirklichen „AG Soziale Infrastruktur“ eng kooperiert.
Einbeziehung der Fachämter
Den Fachämtern in beiden Bezirken wurden zu einer ersten Prüfung die BZRP-Entwürfe mit
der Bitte zugesandt, aus ihrer Sicht die Kapitel zur Ausstattung mit grüner, sozialer und
wohnfeldbezogener Infrastruktur zu kommentieren und durch Schwerpunkte der entsprechenden Fachplanungen zu ergänzen. Das sichert die gegenseitige Information und schafft
Transparenz. In beiden Bezirken wurden auf dieser Grundlage ämterübergreifende Workshops mit den Amtsleitern und Fachplanern organisiert. Anliegen war und ist es, sich zu
Herausforderungen, vor denen die Stadtteile stehen, zu verständigen. Dabei zeigte sich,
dass für die gemeinsame Bewertung der möglichen Veränderungen in sozialer und demographischer, wirtschaftlicher oder städtebaulicher Hinsicht die BZRP eine hervorragende
Gesprächs- und Arbeitsgrundlage darstellen.
Eine andere Erkenntnis ist, dass trotz des unterschiedlichen Fachbezugs die meisten Fachämter ganz ähnliche Entwicklungsziele für die Bezirksregion formulieren. Dies betrifft insbesondere den öffentlichen Raum sowie die sozialen Infrastruktureinrichtungen und deren
qualitative Weiterentwicklung. Die BZRP ermöglichen eine verbesserte Verständigung darüber, welche fachlichen Handlungsschwerpunkte mit einer sozialräumlichen Zielfindung
verbunden werden können. Gleichzeitig wird deutlich, welche Kooperationen sinnvoll sind.
Dabei werden auch Bündelungsmöglichkeiten von Projekten aufgezeigt.
Als sehr informativ wird es bewertet, dass die in der BZR verwendeten Finanzmittel zusammengestellt werden. Das betrifft sowohl bezirkliche Haushaltsmittel als auch Fördermittel
von Bund, Land und EU sowie weitere Mittel, z.B. von Stiftungen, sofern diese bekannt sind.
Verstetigung des Prozesses
In beiden Bezirken wurde verabredet, welche Themenschwerpunkte in den nächsten Jahren in den ämterübergreifenden Arbeitsgruppen mit gemeinsamer Zielorientierung bearbeitet werden.
Im Bezirk Mitte wurde ein regelmäßiger Tagungsturnus der AG SRO verabredet. In Fortführung der modellhaften Erstellung des BZRP Moabit Ost wurden bereits für alle 9 weiteren
Bezirksregionen des Bezirks die Analyseteile eines BZRP erarbeitet. Für diesen Arbeitsprozess hat sich als besonders vorteilhaft erwiesen, dass der Bezirk mit ISIS bereits über ein
(bezirksinternes) geografisches Informationssystem einschließlich einer gemeinsamen bezirklichen Datenbank verfügt. Es ist beabsichtigt, die BZRP, Teil I Analyse für alle 10 Bezirksregionen dem BA Mitte noch in 2012 zur Beschlussfassung vorzulegen.
Marzahn-Hellersdorf bewertet den bisherigen Prozess der ressortübergreifenden Verwaltungsarbeit bei der Erstellung des BZRP Hellersdorf Nord ebenfalls als sehr positiv. Als
nächster Schritt sind Werkstattgespräche mit lokalen Akteuren geplant, um die Ergebnisse
des bezirksamtsinternen Workshops zum BZRP Hellersdorf Nord zu ergänzen. Diese Ergebnisse werden dann zurück an die ressortübergreifende Arbeitsgruppe vermittelt und in die
Qualifizierung des BZRP einfließen (Teil II, Ziele und Maßnahmen).
Der Bezirk lässt gegenwärtig mit externer Unterstützung für die weiteren 8 Bezirksregionen die BZRP, Teil I, Analyse erstellen.
37
Anhang A:
Beispiele für Seitenlayout Teil I, Analyse
4
5
40
WEH]LHKWVLFKDXIGLH9HUlQGHUXQJ]XLQ3UR]HQWSXQNWHQ
WEH]LHKWVLFKDXIGLH9HUlQGHUXQJ]XLQ3UR]HQWSXQNWHQ
Teil A | Anhang A − Beispielseiten für Seitenlayout Teil I, Analyse
BEZIRKSREGIONENPROFIL HELLERSDORF‐NORD
20
2.3 Einwohner/innen mit Migrationshintergrund
Tab. 5: Einwohner/innen mit Migrationshintergrund nach Altersklassen, Stand 31.12.2010
Bezirksregion Hellersdorf-Nord
Merkmal/ räumliche Ebene
absolute Zahl
B3 Anteil unter 18-Jähriger mit
Migrationshintergrund an dieser
Altersgruppe
B4 Anteil 65-Jähriger und älterer mit
Migrationshintergrund an dieser
Altersgruppe
Veränderung innerhalb von 5 Jahren
(t-5) in %-Pkt.
Anteil in %
Bezirk MarzahnHellersdorf
Berlin
Anteil in %
Anteil in %
1.036
19,2
•
20,7
43,5
291
8,1
•
6,0
10,1
3.790
12,0
•
10,9
25,7
davon ♂ in %
1.852
48,9
•
48,9
50,6
davon Ausländer
1.224
3,9
0,6
3,7
13,5
EW mit Migrationshintergrund (MH)
Quelle: AfS Berlin-Brandenburg (Datenpool), 31.12.2010
Hellersdorf-Nord kein Zuzugsort für Menschen mit Migrationshintergrund?
Im Vergleich zu Berlin scheint Hellersdorf‐Nord kein ausgesprochener Zuzugsort und Lebensmittelpunkt für
Menschen mit Migrationshintergrund zu sein: Denn im Vergleich zum Berliner Durchschnittswert wohnen
und leben hier deutlich weniger Einwohner/innen mit Migrationshintergrund, jedoch leicht mehr als im
Vergleich zum bezirklichen Mittelwert.
Der Anteil der Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund unter 18 Jahren beträgt weniger als die
Hälfte des Berliner Werts ‐ beinah jede Vierte unter 18 hat einen Migrationshintergrund. Dies stellt Anfor‐
derungen an kultursensible Angebote in Kita, Schulen und Freizeiteinrichtungen. Der Anteil der über 65‐
Jährigen mit Migrationhintergrund liegt bei 8,1%. Auch hier sind perspektivisch kultursensible Angebote in
Pflege und Freizeitangeboten gefordert.
Im PLR Helle Mitte wohnen prozentual gesehen die meisten Einwohnern/innen mit Migrationshintergrund:
40,9%. Absolut gesehen entspricht dies 674 Menschen. So gesehen, haben räumlich konzentriert wenige
Menschen mit Zuwanderungsgeschichte hier ihr Zuhause gefunden.
Veränderung
Im Vergleich zum Jahr 2009 ist die Zahl der Einwohner/innen mit Migrationshintergrund relativ konstant
geblieben; lediglich im PLR Helle Mitte hat sich die Zahl der Einwohner/innen mit Migrationshintergrund
verringert (‐4,7 Prozentpunkte).
Abb. 5: Anteil EW mit Migrationshintergrund
Quelle: AfS Berlin-Brandenburg (Datenpool), 31.12.2010
41
42
Teil A | Anhang A − Beispielseiten für Seitenlayout Teil I, Analyse
43
44
Teil A | Anhang A − Beispielseiten für Seitenlayout Teil I, Analyse
BEZIRKSREGIONENPROFIL HELLERSDORF-NORD
8.2
62
Spielplätze
Tab. 1: Öffentliche Spielplätze – Relation der Fläche (m²) zu EW, Stand 31.12.20101
Berlin
Anteil in qm je EW
Veränderung innerhalb von 5 Jahren
(t-5) in %-Pkt.
Bezirk MarzahnHellersdorf
Anteil in qm je EW
Anteil in qm je EW
0,4
•
0,4
0,6
Bezirksregion Hellersdorf-Nord
Merkmal/ räumliche Ebene
A5 Öffentliche Spielplätze – Relation der
Fläche (m²) zu EW
absolute Zahl
13.141
Quelle: AfS Datenpool 31.12.2010
Hinsichtlich der Spielplatzversorgung gibt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin einen
Richtwert von 1 qm je Einwohner vor, woraus sich fünf Versorgungsstufen ergeben.
In Hellersdorf-Nord, im Bezirk sowie in gesamtstädscher Hinsicht, liegt die Versorgung mit öffentlichen
Spielplatzflächen weit unter dem Richtwert. Die Versorgung mit öffentlichen Spielplatzflächen kann in
Hellersdorf-Nord daher als defizitär beschrieben werden.
In den PLR Helle Mie sowie PLR Hellersdorfer Promenade sind keine Spielplatzflächen vorhanden,
dementsprechend liegt dort eine besonders defizitäre Versorgung mit öffentlichen Spielplatzflächen vor;
jedoch bieten private Innenhofflächen zusätzliche Spielplatzflächen für die dort Wohnenden – nicht immer
öffentlich zugänglich – an.
Qualitave Einschätzung / Ausblick aus Sicht der Fachbereiche Naturschutz/Grünflächen
In den PLR Alte Hellersdorfer Straße sowie Böhlener Straße liegt eine ausreichende
Spielplatzversorgung vor (vgl. Versorgungsgrad Gut Hellersdorf: 135,2%; Versorgungsgrad Böhlener
Straße: 99,9%).
Gemindert wird der Gesamtversorgungsgrad innerhalb der BZR Hellersdorf-Nord durch den niedrigen
Versorgungsgrad im PLR Gut Hellersdorf (vgl. 45,8%) sowie durch die fehlenden Spielplatzflächen in
Helle Mie und im PLR Hellersdorfer Promenade, wobei angrenzende Spielplätze im RegineHildebrandt-Park, an der Senenberger Straße, am Oschatzer Ring und an der Zerbster Straße
mitgenutzt werden können.
Der Spielplatz Zossener Straße im PLR Alte Hellersdorfer Straße befindet sich seit April 2005 im
Fachvermögen des Natur und Umweltamtes von Marzahn-Hellersdorf. „Im Jahr 2011 wurde eine
Sanierung des Spielplatzes durchgeführt.
Eine weitere Sanierung ist für die BMX Anlage in der Senenberger Straße innerhalb des PLR Gut
Hellersdorf vorgesehen.
1 Angerechnet auf die Versorgung mit öffentlichen Spielflächen werden alle Spielflächen, die vom Land Berlin unterhalten werden und die innerhalb von
Versorgungsbereichen oder in zumutbarer Entfernung liegen.
45
Teil B:
Kernindikatoren für integrierte
Stadtteilentwicklung und
Bezirksregionenprofile
V. Erläuterungen und Hinweise zur Verwendung der
Kernindikatoren für integrierte Stadtteilentwicklung Berlin
Die Kernindikatoren sind ein berlinweit abgestimmtes Indikatorenset, mit dem im Rahmen
der integrierten Stadtteilentwicklung die Vergleichbarkeit der Ist-Situation und der Entwicklung in den Bezirksregionen bezirksintern und bezirksübergreifend gewährleistet werden soll. Sie sollen daher laut „Handbuch zur Sozialraumorientierung“ einheitlich für den
Analyseteil der Bezirksregionenprofile verwendet werden.
Die Kernindikatoren bilden relevante sozialräumliche Tatbestände in der Bezirksregion ab
unter den Leitthemen: Attraktivität als Wohnort, Ausgewogenheit der demografischen
Struktur, Stabilität und Dynamik der Wohnbevölkerung, Beteiligung am Erwerbsleben und
Armutsrisiken, Entwicklungsbedingungen und Entwicklung von Kindern und Jugendlichen
sowie Indexbewertungen für die sozialräumliche Entwicklung gesamt.
Daten der Kernindikatoren liegen für die Bezirksregion, teilweise auch für Planungsräume
sowie auf bezirks- und gesamtstädtischer Ebene vor. Die Bewertung der einzelnen Indikatorenwerte ist im zeitlichen und räumlichen Kontext möglich.
Die Daten zu den Kernindikatoren werden vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (AfS)
allen Bezirken in einheitlich aufbereiteter Form (Tabellen, Visualisierungen) über den
Datenpool jährlich aktuell zur Verfügung gestellt bzw. sollen diese Daten zukünftig über
PRISMA automatisiert verfügbar sein. Die abgestimmten Tabellen enthalten für jede Bezirksregion zu allen Kernindikatoren jeweils die absolute Zahl, den berechneten Indikatorwert, die Veränderung gegenüber dem Vorjahr und vor 5 Jahren sowie zum Vergleich den
Indikatorwert für den Bezirk und Berlin gesamt (siehe Beispieltabelle im Anhang). Um die
Anwendbarkeit der jährlich aktuell vorliegenden Daten zu erleichtern, werden die Daten
der Kernindikatoren zusätzlich mit „Aufmerksamkeitsstufen“ im Sinne eines Ampelmodells versehen (siehe Kap. B.V.4.), diese Kennzeichnung ist in den durch das AfS zusammengestellten Tabellen mit den Daten der Kernindikatoren bereits enthalten.
48
Teil B | Kernindikatoren für integrierte Stadtteilentiwcklung und Bezirksregionenprofile
1. Kernindikatoren im Überblick
Attraktivität als Wohnort
Nr.
Kernindikator
Seite
A1
Anteil der Einwohner/innen in einfacher Wohnlage nach Mietspiegel an 53
Einwohner/innen (EW) gesamt
A2
Anteil der Einwohner/innen in mittlerer Wohnlage nach Mietspiegel an
EW gesamt
53
A3
Anteil der Einwohner/innen in guter Wohnlage nach Mietspiegel an
EW gesamt
53
A4
Relation qm öffentliche Grünanlagen zu EW gesamt
54
A5
Relation qm öffentliche Spielplatzfläche zu EW gesamt
55
A6
Anteil der betreuten Kinder (Wohnort Kind) in öffentlich geförderter
Kindertagesbetreuung an Kindern unter 6 Jahren
56
A7
Relation Plätze in Jugendfreizeiteinrichtungen zu Kindern und Jugendlichen im Alter von 6 bis unter 25 Jahren
(zu beachten: zentrale Datenverfügbarkeit noch ungeklärt)
58
A8
Häufigkeit kiezbezogener Straftaten je 100.000 EW
59
Ausgewogenheit der demografischen Struktur
Nr.
Kernindikator
Seite
B1
Anteil der Einwohner/innen (EW) unter 18 Jahren an EW gesamt
60
B2
Anteil der EW von 65 Jahren und älter an EW gesamt
61
B3
Anteil der EW unter 18 Jahren mit Migrationshintergrund an EW
dieser Altersgruppe
62
B4
Anteil der EW von 65 Jahren und älter mit Migrationshintergrund an
EW dieser Altersgruppe
63
Stabilität und Dynamik der Wohnbevölkerung
Nr.
Kernindikator
Seite
C1
Anteil der Einwohner/innen mit einer Wohndauer über 5 Jahre an
derselben Adresse
64
C2
Wanderungssaldo gesamt je 100 Einwohner/innen
65
C3
Wanderungssaldo Einwohner/innen unter 6 Jahren je 100 Einwohner/
innen unter 6 Jahren
66
49
Beteiligung am Erwerbsleben und Armutsrisiken
Nr.
Kernindikator
Seite
D1
Anteil sozialversicherungspflichtig Beschäftigter am Wohnort an EW im 67
Alter von 15 bis unter 65 Jahre
D2
Anteil Arbeitsloser nach SGB II und SGB III an Einwohner/innen im
Alter von 15 bis unter 65 J.
68
D3
Anteil Arbeitsloser nach SGB II und SGB III unter 25 Jahren an EW im
Alter von 15 bis unter 25 J.
69
D4
Anteil Empfänger/innen von Transferleistungen (Personen in Bedarfsgemeinschaften) nach SGB II an Einwohner/innen unter 65 Jahre
70
D5
Anteil nicht erwerbsfähiger Empfänger/innen von Transferleistungen
nach SGB II unter 15 Jahren an Einwohner/innen dieser Altersgruppe
71
D6
Anteil Empfänger/innen von Grundsicherung (außerhalb von Einrichtungen) nach SGB XII im Alter von 65 Jahren und älter an Einwohner/
innen dieser Altersgruppe
72
Entwicklungsbedingungen und Entwicklung von Kindern und Jugendlichen
50
Nr.
Kernindikator
Seite
E1
Anteil Kinder mit Sprachdefiziten an Einschüler/innen (Kinder, die im
jeweils kommenden Jahr eingeschult werden)
73
E2
Anteil Kinder mit motorischen Defiziten (Visuomotorik) an Einschüler/
innen
74
E3
Anteil Kinder mit Übergewicht an Einschüler/innen
75
E4
Anteil Kinder mit einer Kitabesuchsdauer über 2 Jahren an Einschüler/
innen
76
E5
Anteil Schüler/innen nicht deutscher Herkunftssprache an den Schüler/ 77
innen der öff. Grundschulen
E6
Anteil Schüler/innen mit Lernmittelkostenbefreiung an den Schüler/
innen der öff. Grundschulen
78
E7
Anteil der alleinerziehenden Bedarfsgemeinschaften (BG) nach SGB II
an BG mit Kindern nach SGB II
79
E8
Anteil Kinder und Jugendlicher mit Hilfen zur Erziehung an Einwohner/
innen im Alter unter 21 Jahren
80
E9
Anteil kariesfreier Milchgebisse bei 6-jährigen Kindern
(Datenerfassung noch nicht abgestimmt)
Teil B | Kernindikatoren für integrierte Stadtteilentiwcklung und Bezirksregionenprofile
Indexbewertung für Sozialräumliche Entwicklung
Nr.
Kernindikator
Seite
F1
Anteil der EW in Gebieten mit sehr niedrigem Entwicklungsindex nach
Monitoring Soziale Stadtentwicklung / MSS (Grundlage: Planungsraumebene / PLR)
81
F2
Anteil der EW in Gebieten mit niedrigem Entwicklungsindex nach MSS
(Grundlage: PLR)
82
F3
Anteil der EW in Gebieten mit mittlerem Entwicklungsindex nach MSS
(Grundlage: PLR)
83
F4
Anteil der EW in Gebieten mit hohem / sehr hohem Entwicklungsindex
nach MSS (Grundlage: PLR)
83
F5
Gruppenzuordnung Entwicklungsindex MSS für Bezirksregionen
84
51
2. Indikatorenblätter: Beschreibung der Kernindikatoren
Kernindikator − Name
Nr.
Aussage
Kurze Darstellung der Aussage des Kernindikators.
Definition
Erklärung zur Definition des Kernindikators und methodische Hinweise.
Interpretation /
Hinweise
Jeder Kernindikator gibt Hinweise auf Probleme, Risiken, Chancen - z.B. auf Wohnqualität, Entwicklungsbedingungen für Kinder und Jugendliche, Armutsrisiken. Hier werden Hinweise zur inhaltlichen Interpretation des Indikators aus der jeweiligen fachlichen Sicht gegeben und, soweit möglich,
Bezüge zur integrierten Stadtteilentwicklung aufgezeigt.
Aufmerksamkeitsstufen (Ampelmodell)
Angabe, wie viel Aufmerksamkeitsstufen und welche Methode zur Berechnung der Aufmerksamkeitsstufen („Ampelmodell“) für den Kernindikator verwendet wird.
Die 30 Kernindikatoren werden jährlich berechnet und für jede Bezirksregion in einer Tabelle zusammengestellt. Um die Anwendbarkeit zu erleichtern, wurde ein Bewertungsrater entwickelt, das
es erlaubt, auffällige Werte auf den „ersten Blick“ wahrzunehmen. Die Kennzeichnung der Werte
soll Aufmerksamkeit erzeugen, um daraus evtl. weitere erforderliche Arbeitsschritte (vertiefende
Betrachtung) abzuleiten und auf mögliche fachliche Handlungsbedarfe hinzuweisen. Dafür wurde
das Modell einer „Ampel“ gewählt, wobei die Ampelfarben jeweils einer „Aufmerksamkeitsstufe“
entsprechen:
grün
– keine Aufmerksamkeit,
gelb
– Aufmerksamkeit empfohlen,
orange – hohe Aufmerksamkeit empfohlen.
Für die Berechnung der Aufmerksamkeitsstufen werden zwei Methoden angewendet:
a) Methode „Standardabweichung“: Die Standardabweichung drückt aus, wie stark die jeweiligen
Werte des Kernindikators um den Mittelwert streuen. Die Grenzen der Aufmerksamkeitsstufen orientieren sich daher am Abstand zum Durchschnittswert des Kernindikators für den Bezirk bzw. für
Berlin. Bei dieser Methode ergibt sich eine 4. Stufe, die als „Durchschnitt“ definiert ist und für die
ebenfalls keine Aufmerksamkeit empfohlen wird (Farbe: Weiß; Stufe liegt zwischen Grün und Gelb).
Zu unterscheiden ist, ob für eine Abweichung oberhalb des Durchschnitts (= Gruppe I) oder eine
Abweichung unterhalb des Durchschnitts (= Gruppe II) Aufmerksamkeit zu empfehlen ist.
b) Methode „Fachlich gesetzte Grenzwerte“: Für die 3 Aufmerksamkeitsstufen des Ampelmodells
werden von der zuständigen Fachverwaltung Grenzwerte festgelegt.
Berechnung
Berechnungsformel des Indikators.
Zeitbezug
Stichtag ist im Allgemeinen der 31.12. des jeweiligen Jahres. Für bestimmte Fachdaten gilt als Stichtag auch der 30.6. Um Veränderungen darstellen zu können, werden – soweit möglich – Daten von
vor einem (t-1) und vor 5 Jahren (t-5) herangezogen.
Datenhalter / Quelle Hier wird der Datenhalter benannt. Nicht alle Fachdaten werden von den Datenhaltern in den abgestimmten Datenpool eingestellt. Diese Fachdaten sind z.T. in eigenen Dateninformationssystemen
abrufbar (z.B. GSI). Die berechneten Kernindikatoren werden für alle BZR in tabellarischer Form im
Datenpool verfügbar sein.
Differenzierung
Verweis auf vorhandene weitere Differenzierungen der für den Kernindikator verwendeten Daten
(idR Geschlecht, Alter, Staatsangehörigkeit, Migrationshintergrund). Sofern die Daten auch auf der
kleinräumigen Ebene Planungsraum (PLR) vorliegen, erfolgt die Berechnung des Kernindikators
auch für die PLR, diese sind dann im Datenpool verfügbar.
Verweise
Hinweise auf Fundstellen zur Vertiefung des Themas / Kernindikators (Literatur, Internetbeiträge,
Gesetzestexte, Planungsgrundlagen etc.)
52
Teil B | Kernindikatoren für integrierte Stadtteilentiwcklung und Bezirksregionenprofile
Anteil der Einwohner/innen in einfacher, mittlerer, guter Wohnlage
(einschl. Lärmbelastung)
A1, A2, A3
Aussage
X % aller Einwohner/innen der Bezirksregion leben jeweils in einfacher, X % in mittlerer und X % in
guter Wohnlage einschließlich der Lärmbelastung durch den Straßenverkehr
Definition
Grundlage der Wohnlagezuordnung ist der Berliner Mietspiegel, in welchem drei Qualitätsstufen
unterschieden werden: einfache, mittlere und gute Wohnlage einschließlich hoher Lärmbelastung
durch den Straßenverkehr:
A1 Einfache Wohnlage: In Gebieten des inneren Stadtbereichs mit überwiegend geschlossener,
stark verdichteter Bebauung mit sehr wenigen Grün- und Freiflächen, mit überwiegend ungepflegtem Straßenbild und/oder schlechtem Gebäudezustand (z.B. Fassadenschäden, unsanierte Wohngebiete), Beeinträchtigung durch Industrie und Gewerbe. In Stadtrandlagen in Gebieten mit erheblich verdichteter Bauweise.
In Stadtrandlagen in Gebieten mit überwiegend offener Bauweise, oft schlechtem Gebäudezustand
(z.B. Fassadenschäden, unsanierte Wohngebiete), mit ungepflegtem Straßenbild (z.B. unbefestigten Straßen), ungünstigen Verkehrsverbindungen und wenigen Einkaufsmöglichkeiten.
A2 Mittlere Wohnlage: In Gebieten des inneren Stadtbereichs mit überwiegend geschlossener, stark
verdichteter Bebauung mit normalem Straßenbild (nicht von Gebäudeschäden geprägt), gutem Gebäudezustand (z.B. sanierte Wohngebiete, Neubaugebiete), mit wenigen Grün- und Freiflächen. In
Gebieten mit überwiegend offener Bauweise, durchschnittlichen Einkaufsmöglichkeiten und normalem Verkehrsanschluss, ohne Beeinträchtigung von Industrie und Gewerbe.
A 3 Gute Wohnlage: In Gebieten des inneren Stadtbereichs mit überwiegend geschlossener, stark
verdichteter Bebauung mit Grün- und Freiflächen, gepflegtem Straßenbild (guter Gebäudezustand),
mit sehr gutem Verkehrsanschluss, guten bis sehr guten Einkaufsmöglichkeiten und gutem Image.
In Gebieten mit überwiegend offener Bauweise, starker Durchgrünung, gepflegtem Wohnumfeld
mit gutem Gebäudezustand, gutem Image und normaler Verkehrsanbindung.
Daneben gibt es Gebiete, die keiner Wohnlage zugeordnet werden.
Interpretation /
Hinweise
Die Indikatoren geben Hinweise auf Lagequalitäten und Attraktivität des Wohnumfeldes, die Mischung und Dominanz von Wohnlagen in den Bezirksregionen wie in der Definition beschrieben.
Die eindeutige Wohnlagezuordnung ergibt sich allein aus der Mietspiegelabfrage. Diese wiederum
stellt das Resultat von wissenschaftlichen Untersuchungen, Begehungen und Abstimmungen dar.
Aufmerksamkeitsstufen
(Ampelmodell)
Ausweisung erfolgt nur für A1:
vier Aufmerksamkeitsstufen, Methode „Standardabweichung“ , dabei Zuordnung zur Gruppe I
(Aufmerksamkeit empfohlen bei Abweichung oberhalb des Durchschnitts)
Berechnung
EW in einfacher Wohnlage / EW * 100
EW in mittlerer Wohnlage / EW * 100
EW in guter Wohnlage / EW * 100
Zeitbezug
31.12.
Datenhalter / Quelle AfS Berlin-Brandenburg (Datenpool), Grundlage und Quelle: Berliner Mietspiegel
Verweise
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt: Berliner Mietspiegel 2011, Wohnlage
(http://stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/mietspiegel/de/wohnlagen.shtml)
53
Relation qm öffentliche Grünanlagen je Einwohner/in
A4
Aussage
Die Bezirksregion (BZR) verfügt über X qm öffentliche Grünanlagen je Einwohner/in.
Definition
Öffentliche Grünanlagen sind Grünanlagen in Wohngebieten, Parks und Erholungsgebiete, Stadtplätze, Ufergrünzüge, Badewiesen und Kinderspielplätze. Zur Berechnung wird die Katasterfläche
verwendet (Grünflächeninformationssystem GRIS).
Nicht eingerechnet werden die eintrittspflichtigen Anlagen (Britzer Garten, Botanischer Garten,
Erholungspark Marzahn, Naturpark Schöneberger Südgelände, Botanische Anlage Blankenfelde,
Tierpark, Zoologischer Garten).
Interpretation /
Hinweise
Der Kernindikator gibt Hinweise auf die Attraktivität eines Gebietes als Wohnort – insbesondere in
den dicht bebauten innerstädtischen Wohngebieten.
Die Ausstattung mit vielfältig nutzbaren Grünanlagen birgt die Möglichkeit zur Erholung im Freien
und hat Bedeutung für ein gesundes Wohnumfeld besonders für Familien mit Kindern, für Ältere
und für Freizeitsportler. Für die weniger mobilen Bevölkerungsgruppen, z.B. ältere Menschen oder
Kinder ist die Erreichbarkeit (Wohnungsnähe) ein wichtiges Nutzungskriterium.
Die Betrachtung der Relation aller öffentlichen Grünanlagen zu den Einwohner/innen auf Ebene der
BZR ist nicht gleich zu setzen mit einer qualifizierten Versorgungsanalyse, die auf die erholungswirksamen Grünflächen ausgerichtet ist. Die bekannten Orientierungs- / Richtwerte der Versorgung mit öffentlichen Grünflächen beziehen sich ausschließlich auf die erholungswirksamen Grünflächen und können für die hier betrachteten gesamten öffentlichen Grünanlagen nicht verwendet
werden.
Aufmerksamkeitsstufen
(Ampelmodell)
Vier Aufmerksamkeitsstufen, Methode „Standardabweichung“, dabei Zuordnung zur Gruppe II
(Aufmerksamkeit empfohlen bei Abweichung unterhalb des Durchschnitts).
Hinweis: Die Anwendung der Berechnungsmethode wird derzeit noch einmal überprüft, daher erfolgt für Datenstand 2011 keine Darstellung der Aufmerksamkeitsstufen.
Berechnung
qm öffentliche Grünanlagen / EW
Zeitbezug
31.12.
Datenhalter / Quelle SenStadtUm, Ref. I C (FIS-Broker) / EW: AfS Berlin-Brandenburg
Differenzierung
Eine qualifizierte fachliche Bewertung bietet die Versorgungsanalyse im Landschaftsprogramm mit
einer vertiefenden Betrachtung der erholungswirksamen Freiflächen auf der Ebene der Planungsräume. Hier werden erholungswirksame Anteile des wohnungsnahen öffentlichen Grüns und private Grün- und Freiflächen anhand der Baustruktur miteinbezogen (im FIS-Broker).
Verweise
1. Gesetz zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen (Grünanlagengesetz − GrünanlG) vom 24. November 1997 (GVBl. S. 612), zuletzt geändert
durch § 15 Abs. 1 des Gesetzes vom 29. September 2004 (GVBl. S. 424)
2. Landschaftsprogramm Berlin − Programmplan Erholung und Freiraumnutzung (Versorgungsanalyse)
54
Teil B | Kernindikatoren für integrierte Stadtteilentiwcklung und Bezirksregionenprofile
Relation qm öffentliche Spielplatzfläche je Einwohner/in
A5
Aussage
Die Bezirksregion (BZR) verfügt über X qm anrechenbare öffentliche Spielplatzflächen je
Einwohner/in.
Definition
Angerechnet auf die Versorgung mit öffentlichen Spielplatzflächen werden alle Spielplatzflächen,
die vom Land Berlin unterhalten werden. Pädagogisch betreute Spielflächen werden angerechnet,
wenn sich die Gesamtfläche im Eigentum Berlins befindet, unabhängig von der Trägerschaft
(öffentlich, privat) und den Öffnungszeiten. Zeitweise nutzbare Anlagen sind anrechenbar, wenn
mindestens halbjährlich von Frühjahr bis Herbst eine tägliche Vollnutzung möglich ist. Spielanlagen auf Schulhöfen werden angerechnet, wenn ihre Benutzung außerhalb der Schulzeit gesichert
ist. Nicht angerechnet werden grundsätzlich die Waldspielplätze und die als Kinderbauernhöfe geführten Anlagen.
Betrachtet werden immer die Nettospielflächen, das heißt direkt bespielbare Flächen ohne das Rahmengrün. Die Festlegung der anrechenbaren öffentlichen Nettospielflächen obliegt den Bezirken.
Diese führen auch den Datenbestand.
In Berlin gilt gemäß § 4 Kinderspielplatzgesetz ein Richtwert von 1,0 qm nutzbarer Fläche (Nettospielfläche) je EW.
Interpretation /
Hinweise
Durch die zur Verfügung stehenden Quadratmeter Spielfläche pro EW wird das Verhältnis anrechenbarer öffentlicher Nettospielfläche zur Einwohnerzahl ausgedrückt. Annahme ist, dass eine
gute Ausstattung mit Kinderspielplätzen auf ein kinder-, d.h. auch familienfreundliches Quartier
hinweist.
Die Darstellung aller anrechenbaren öffentlichen Kinderspielplätze auf Ebene der BZR gibt nur einen Teilaspekt der Versorgung mit Kinderspielflächen in der Stadt wieder. Sie ist nicht gleich zu
setzen mit einer qualifizierten Versorgungsanalyse, die auch die privaten Spielflächen mit einbezieht.
Aufmerksamkeitsstufen
(Ampelmodell)
drei Aufmerksamkeitsstufen auf der Basis fachlich festgelegter Grenzwerte zu qm anrechenbare
öff. Nettospielfläche / EW (Beschluss der GALK vom 01.12.2011)
hohe Aufmerksamkeit empfohlen: unter 0,5 qm / EW (sehr schlechte Versorgung)
Aufmerksamkeit empfohlen:
0,5 qm / EW bis unter 1 qm / EW (Versorgung mindestens 50 %)
keine Aufmerksamkeit empfohlen: ab 1 qm / EW (Versorgung nach Richtwert und darüber hinaus)
Berechnung
qm öffentliche Nettospielfläche / EW
Zeitbezug
31.12.
Datenhalter / Quelle SenStadtUm, Ref. I C (FIS-Broker) / EW: AfS Berlin-Brandenburg
Differenzierung
Eine Bewertung und größere räumliche und inhaltliche Differenzierung bietet die Spielplatzversorgungsanalyse auf Ebene der Planungsräume. Sie berücksichtigt neben den öffentlichen auch die
privaten Spielplatzflächen und unterliegt einer umfangreichen Berechnung mit dem Ergebnis einer
fünfstufigen Bewertung, die im FIS-Broker mit jährlicher Aktualisierung verfügbar ist.
Verweise
1. Richtwert laut Gesetz über öffentliche Kinderspielplätze (Kinderspielplatzgesetz) vom
15. Januar 1979 (GVBl. S. 90), in der Fassung vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 388), geändert durch
Art. XI des Gesetzes vom 17. Dezember 2003 (GVBl. S. 617)
2. StEP 2 öffentliche Einrichtungen / Versorgung mit wohnungsbezogenen Gemeinbedarfseinrichtungen (Spielplatzversorgungsanalyse).
55
Anteil der betreuten Kinder in öffentlich geförderter Kindertagesbetreuung an Kindern
unter 6 Jahren
A6
Aussage
X % der Kinder unter 6 Jahren nehmen eine öffentlich geförderte Kindertagesbetreuung in Kindertagesstätten (Kitas) und Eltern-Initiativ-Kitas in Anspruch. Die räumliche Zuordnung bezieht sich
auf den Wohnort des Kindes, nicht auf den Ort der besuchten Einrichtung.
Definition
Zur öffentlich geförderten Kindertagesbetreuung für Kinder bis 6 Jahre zählen in Berlin:
Kindertagesstätten (Kitas): Dazu gehören Krippen (Kinder von 8 Wochen bis zur Vollendung des
dritten Lebensjahres) und Kindergärten (vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt).
Eltern-Initiativ-Kindertagesstätten (EKT, auch „Kinderläden“ genannt): In diesen Tageseinrichtungen organisieren Eltern bzw. Elternvereine die Förderung ihrer Kinder selbst und beteiligen sich
entsprechend ihres Einkommens an den Kosten.
Eltern-Kind-Gruppen: Hierbei handelt es sich um Tageseinrichtungen, die im Verbund mit anderen
Einrichtungen und Diensten unter Beteiligung der Eltern eine regelmäßige Halbtagsförderung anbieten.
Kindertagespflege: Bei der Tagespflege werden Kinder von Tagespflegepersonen („Tagesmüttern“
oder „-vätern“) in der Regel in deren Haushalt betreut – meist sind dies Kinder unter drei Jahren.
Die öffentliche Förderung erfolgt über das Jugendamt auf Basis des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII). In Berlin sind seit 1. Januar 2010 die letzten beiden Kitajahre und seit 1. Januar 2011
die letzten drei Jahre vor Einschulung beitragsfrei. An der Verpflegung beteiligen sich Eltern mit
einem Anteil von 23 € monatlich.
Interpretation /
Hinweise
Der Indikator gibt Auskunft über die Inanspruchnahme der Betreuung in Kindertagesstätten und
Eltern-Initiativ-Kindertagesstätten (EKT). Er lässt keine Rückschlüsse auf Bedarfe, verfügbare Plätze (Versorgungsquoten), Betreuungsumfang oder -qualität in der Bezirksregion zu.
Im Bereich der Kindertagesbetreuung hat sich in den letzten Jahren ein starker Wandel vollzogen.
Die Erkenntnis ist gewachsen, dass eine gute und frühzeitige Förderung der Kinder für deren Sozialisation und Bildungsweg von großer Bedeutung ist. Kindertagesbetreuung erleichtert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie den Wiedereinstieg in das Berufsleben nach der Elternzeit.
Aktuell gewinnt das politische Ziel an Bedeutung, die Betreuungsangebote quantitativ und auch
qualitativ für Kinder unter drei Jahren nachhaltig zu erhöhen. Das Tagesbetreuungsausbaugesetz
(TAG) und das Kinderförderungsgesetz (KiFöG) bieten dafür die rechtliche Grundlage, indem u.a. ab
dem 1. August 2013 für alle Kinder vom vollendeten ersten bis zum vollendeten dritten Lebensjahr
der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz eingeführt wird.
Hinweis: Die Daten zu den betreuten Kindern (Kernindikator A 6) sind eine Teilmenge, die in die
Berechnung des Kitaplatzbedarfs eingehen und mit den Angaben des von der Senatsverwaltung für
Bildung, Jugend und Wissenschaft in 08/2012 veröffentlichten „Bedarfsatlas Kita“ nicht gleichzusetzen sind. Da Daten zu angebotenen Kitaplätzen nunmehr auch kleinräumig bereit gestellt werden können, wird der Kern-indikator A 6 mit der nächsten Aktualisierung der Kernindikatoren ergänzt bzw. modifiziert.
Aufmerksamkeitsstufen
(Ampelmodell)
vier Aufmerksamkeitsstufen, Methode „Standardabweichung“, dabei Zuordnung zur Gruppe II
(Aufmerksamkeit empfohlen bei Abweichung unterhalb des Durchschnitts)
Berechnung
(Anzahl der in Kindertageseinrichtungen angemeldeten Kinder im Alter von 0 bis unter 6 Jahren) /
(EW 0 bis unter 6 Jahre) * 100
Zeitbezug
31.12.
Datenhalter / Quelle SenBildJugWiss, Ref. III B (ISBJ) / EW: AfS Berlin-Brandenburg
56
Teil B | Kernindikatoren für integrierte Stadtteilentiwcklung und Bezirksregionenprofile
Differenzierung
Migrationshintergrund: Betreute Kinder mit nicht deutscher Herkunftssprache
Altersdifferenzierung: Betreute Kinder von 0 bis unter 3 Jahren
Betreuungsumfang: z.B. mehr als 7 Stunden pro Tag betreute Kinder
(im Datenpool und im ISBJ)
Verweise
1. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft
(http://www.berlin.de/sen/familie/kindertagesbetreuung/)
2. Kinderförderungsgesetz (KiFöG) sowie Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG)
57
Relation Plätze in Jugendfreizeiteinrichtungen zu Kindern und Jugendlichen im Alter von 6 bis unter A 7
25 Jahren (zentrale Datenbereitstellung noch ungeregelt)
Aussage
Es stehen X Plätze in öffentlichen und öffentlich geförderten Jugendfreizeiteinrichtungen je EW im
Alter von 6 bis unter 25 Jahren zur Verfügung.
Definition
Der Begriff „Jugendfreizeiteinrichtung“ umfasst im Wesentlichen Orte der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, d.h. Räume und Häuser mit einer Vielzahl unterschiedlicher Angebote. Die konzeptionelle Verknüpfung mit einem dauerhaften räumlichen Angebot unterscheidet Jugendfreizeitstättenarbeit von anderen, z.B. mobilen Formen der Jugendarbeit, Schülerclubs oder pädagogisch
betreuten Spielplätzen. Jugendfreizeiteinrichtungen richten sich an Mädchen / junge Frauen und
Jungen / junge Männer im Alter von 6 bis unter 25 Jahren. Hauptzielgruppe sind die ca. 10- bis unter
18-Jährigen. Das Angebot besteht meist aus einer Kombination von offenem Bereich, Gruppenangeboten, Projekten, Workshops und Veranstaltungen.
Gemäß Richtwert sollen für 11,4 % der 6 bis < 25 Jährigen Plätze in öffentlichen und öffentlich geförderten Jugendfreizeitrichtungen bereitgestellt werden.
Interpretation /
Hinweise
Der Indikator gibt Hinweise auf den Versorgungsgrad einer Bezirksregion mit Plätzen in Jugendfreizeiteinrichtungen für Kinder und Jugendliche und damit auf mögliche quantitative Ungleichgewichte. Aussagen im Hinblick auf Qualitäten, Personalsituation, interkulturelle Öffnung der Einrichtungen etc. lassen sich daraus nicht ableiten.
Das Handbuch Qualitätsmanagement der Berliner Jugendfreizeitstätten (2004) beschreibt drei Angebotsschwerpunkte von Jugendfreizeitstätten: „Offener Bereich“, „Medienpädagogische Angebote“ und „Partizipation“.
Zunehmend werden Jugendfreizeitstätten als Bildungsorte verstanden und entwickelt. Ein wesentliches konzeptionelles Element der Jugendarbeit bilden Vernetzung und Kooperation im Sozialraum: von Schulen, anderen Einrichtungen und Diensten der Jugendhilfe, Vereinen, Kirchengemeinden und weiteren Partnern, die sich vor Ort für die Förderung von jungen Menschen engagieren.
Die Leistungen der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII sind in vollem Umfang auf freie Träger übertragbar. Bislang wurden jedoch nur einzelne Einrichtungen vollständig auf freie Träger übertragen.
Vielfach wirken freie und öffentliche Träger in einer Einrichtung zusammen.
Aufmerksamkeitsstufen
(Ampelmodell)
Ampelmodell derzeit wegen fehlender Daten nicht umsetzbar, Prüfung auf fachliche Setzung von
Grenzwerten für die Aufmerksamkeitsstufen ist noch nicht erfolgt.
Berechnung
Plätze in öffentlichen und öffentlich geförderten Jugendfreizeiteinrichtungen / Kinder und Jugendliche von 6 bis unter 25 Jahre
Zeitbezug
31.12.
Datenhalter / Quelle Daten zu Plätzen auf BZR-Ebene sind derzeit nicht zentral verfügbar bzw. nur jeweils in den Bezirken / EW: AfS Berlin-Brandenburg
Verweise
58
1. Handbuch Qualitätsmanagement der Berliner Jugendfreizeitstätten:
http://www.berlin.de/imperia/md/content/sen-jugend/bildung_in_der_freizeit/qm_handbuch.pdf
2. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport (Hrsg.) (2005): Bildung für Berlin. Jugendfreizeitstätten in Berlin
(http://www.berlin.de/imperia/md/content/sen-jugend/bildung_in_der_freizeit/jugendfreizeitstaettenbericht.pdf?start&ts=1157462404&file=jugendfreizeitstaettenbericht.pdf)
Teil B | Kernindikatoren für integrierte Stadtteilentiwcklung und Bezirksregionenprofile
Häufigkeit kiezbezogener Straftaten je 100.000 Einwohner/innen
A8
Aussage
In der Bezirksregion wurden im Laufe des vergangenen Jahres X kiezbezogene Straftaten − bezogen
auf 100.000 EW − begangen.
Definition
Als kiezbezogene Straftaten der Polizeilichen Krimimalstatistik (PKS) in Berlin werden aufgenommen: Automateneinbruch, Bedrohung, Einbruch in Kita / Jugendheim / Schule, Freiheitsberaubung,
Keller- und Bodeneinbruch, Körperverletzung und Körperverletzung in der Öffentlichkeit, Misshandlung von Kindern und Schutzbefohlenen, Nötigung, Sachbeschädigung an Kfz, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Wohnungseinbruch.
Berücksichtigt werden die kiezbezogenen Straftaten mit Tatort in der Bezirksregion als registrierte
Fälle. Die berechnete Häufigkeitszahl (HZ) je 100.000 EW ist ein zur vergleichenden Beobachtung
aus absoluten Werten errechneter Kriminalitätsquotient, der die durch Kriminalität verursachte
Gefährdung ausdrückt. Insgesamt ergibt sich für ca. 90-95 % aller in der PKS registrierten Straftaten die Möglichkeit der Zuordnung zu den Bezirksregionen und Planungsräumen.
Interpretation /
Hinweise
Basis des o.g. Katalogs der amtlichen Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Landeskriminalamts
Berlin sind Delikte, die folgende Gesichtspunkte berücksichtigen:
eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass regionale Bezüge bestehen, z.B. geringe Distanz des Tatorts
zum Wohnort des Täters,
Fälle häuslicher Gewalt,
Anzeichen von Verwahrlosungstendenzen,
schwieriges Sozialverhalten / soziokulturelle Konfliktlagen,
die Gefahr der Entwicklung von Parallelgesellschaften bzw. eine erkennbare Nichtachtung
staatlicher Autorität.
Die räumliche Kriminalitätsverteilung ist deutlich beeinflusst auch von der Tatgelegenheitsstruktur
sowie Nutzungsbesonderheiten (Kneipen / Verkehrsknotenpunkte / Einkaufscenter / Veranstaltungsorte etc.). Dies ist bei der Betrachtung insbesondere kleinräumiger Gebiete zu beachten.
Die Polizeiliche Kriminalstatistik stellt immer die Informationen zu allen abschließend bearbeiteten
Fällen dar. Das bedeutet, dass sich darunter auch Fälle mit einer länger zurück liegenden Tatzeit
befinden können (Ausgangsstatistik).
Aufmerksamkeitsstufen
(Ampelmodell)
vier Aufmerksamkeitsstufen, Methode „Standardabweichung“, dabei Zuordnung zur Gruppe I (Aufmerksamkeit empfohlen bei Abweichung oberhalb des Durchschnitts)
Berechnung
HZ = Straftaten X / EW * 100.000
Zeitbezug
31.12.
Datenhalter / Quelle Landeskriminalamt Berlin, LKA St 6 / EW: AfS Berlin-Brandenburg
Verweise
Landeskriminalamt Berlin: Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS). Technische Beschreibung,
Berlin 5 / 2008
59
Anteil der unter 18-Jährigen an allen Einwohner/innen
B1
Aussage
Der Anteil der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren an allen Einwohner/innen beträgt X %.
Definition
−
Interpretation /
Hinweise
Dieser Indikatorenwert wird von gesamtgesellschaftlichen Trends beeinflusst: den Geburtenraten
der zurückliegenden Jahre, Familienwanderungen (siehe C3), der räumlichen Mobilität junger Menschen (Ausbildung, berufliche Orientierung) sowie der demografischen Alterung.
Kinder und Jugendliche verteilen sich in Berlin und den Bezirken unterschiedlich. Es gibt Quartiere
mit einem hohen Anteil von Familien mit Kindern und Jugendlichen und solche, in denen sie bereits
eine Minderheit darstellen.
Diese Entwicklung hat Auswirkungen auf das Verhältnis der Generationen, auf Infrastrukturbedarfe und auch auf die Zukunft von Vereinen (Sport, freiwillige Feuerwehr etc.). Eine große Herausforderung liegt in der kinder- und jugendbezogenen sowie familienorientierten Stadtentwicklung
(Wohnen, Wohnumfeld, soziale Infrastruktur, Beteiligung etc.).
Bei der Interpretation dieses Indikatorenwerts gilt es zu beachten, dass hier eine relativ breite
Altersgruppe – vom Kleinkind bis zu jungen Erwachsenen – zusammengefasst wird. Unterschiede
ergeben sich auch nach Geschlecht, Interessen, kultureller und sozialer Herkunft etc. Darüber gibt
diesem Indikator allein jedoch keine Auskunft. Für konkrete Planungen sollten zusätzliche Daten
und qualitative Informationen vertiefend herangezogen werden.
Aufmerksamkeitsstufen
(Ampelmodell)
vier Aufmerksamkeitsstufen, Methode „Standardabweichung“, dabei Zuordnung zur Gruppe I (Aufmerksamkeit empfohlen bei Abweichung oberhalb des Durchschnitts)
Berechnung
EW unter 18 Jahren / EW * 100
Zeitbezug
31.12.
Datenhalter / Quelle AfS Berlin-Brandenburg (Datenpool)
Differenzierung
Geschlecht, Altersgruppen, Staatsangehörigkeit, Migrationshintergrund (im Datenpool)
Verweise
Bundesministerium für Familie, Senioren Frauen und Jugend (2009):
13. Kinder- und Jugendbericht. Berlin.
60
Teil B | Kernindikatoren für integrierte Stadtteilentiwcklung und Bezirksregionenprofile
Anteil 65-Jähriger und älter an allen Einwohner/innen
B2
Aussage
Der Anteil der Einwohner/innen im Alter von 65 und mehr Jahren an allen Einwohner/innen
beträgt X %.
Definition
−
Interpretation /
Hinweise
Dieser Indikator gibt Auskunft über den Anteil der älteren Generation der Einwohnerschaft. Wie bei
den Kindern und Jugendlichen „verbergen“ sich hinter diesem Anteilswert sehr heterogene Lebenssituationen in materieller, gesundheitlicher, sozialer und kultureller Hinsicht. Die Altersgruppe umfasst Berufstätige, junge und aktive Renter/innen bis hin zu hochbetagten Pflegebedürftigen, die
auf sehr unterschiedliche Weise am Leben in Stadt und Quartier teilhaben wollen und können.
Die Altersgruppe ist gesamtgesellschaftlich zahlen- und anteilsmäßig stark angewachsen. Ein weiteres Charakteristikum ist der höhere Anteil von Frauen (u.a. höhere Lebenserwartung).
Die Anforderungen an Wohnen, Wohnumfeld, soziale Infrastruktur und Verkehr verändern sich mit
der demografischen Alterung und können sozialräumlich zu unterschiedlichen Handlungserfordernissen führen.
Infrastruktur: Die traditionelle „Seniorenfreizeitstätte“ verliert an Bedeutung – Mehrgenerationenhäuser und Stadtteilzentren eröffnen Chancen generationsübergreifender Begegnung. Die Bedarfe
an Pflegeangebote und medizinischen Leistungen nehmen zu. Der Indikator kann auch Hinweise
geben auf Potenziale für ehrenamtliches Engagement
Wohnen: Mit dem zunehmenden Anteil älterer Menschen wächst der Bedarf an barrierearmen und
barrierefreien Wohnungen. Die meisten Menschen wollen in ihrer vertrauten Umgebung alt werden
und so lange wie möglich selbständig leben. Jedoch ist nur ein sehr geringer Teil des Wohnungsbestandes dafür geeignet. Altersgerechte Wohnungsanpassungen sind kontinuierlich erforderlich und
im Allgemeinen auch für junge Familien von Vorteil. Es entstehen auch altersspezifische Wohnmodelle und generationsübergreifende Wohnprojekte.
Wohnumfeld: Schließlich gewinnt ein barrierefreies und benutzerfreundliches Wohnumfeld für die
Teilhabechancen älterer Menschen (Zugang zu öffentlichen Einrichtungen, Kulturangeboten, Einzelhandel etc.) an Bedeutung.
Aufmerksamkeitsstufen
(Ampelmodell)
vier Aufmerksamkeitsstufen, Methode „Standardabweichung“, dabei Zuordnung zur Gruppe I (Aufmerksamkeit empfohlen bei Abweichung oberhalb des Durchschnitts)
Berechnung
EW 65 Jahre und älter / EW * 100
Zeitbezug
31.12.
Datenhalter / Quelle AfS Berlin-Brandenburg (Datenpool)
Differenzierung
Geschlecht, Altersgruppen, Staatsangehörigkeit, Migrationshintergrund (im Datenpool)
Verweise
1. Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung BMVBS (Hrsg.): Altersgerecht umbauen – 20 Modellvorhaben,
http://www.bmvbs.de/cae/servlet/contentblob/60322/publicationFile/30682/altersgerechtumbauen-modellvorhaben-broschuere.pdf
2. Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung BMVBS (Hrsg.): Wohnen im Alter,
Berlin 2011
61
Anteil der unter 18-Jährigen mit Migrationshintergrund an dieser Altersgruppe
B3
Aussage
X % der Einwohner/innen unter 18 Jahren haben einen Migrationshintergrund, sind also Ausländer
oder Deutsche mit Migrationshintergrund.
Definition
Personen mit Migrationshintergrund sind:
1. Ausländer: Personen, die nicht Deutsche im Sinne von Art. 116 Abs. 1 GG sind, also nicht die
deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
2. Deutsche mit Migrationshintergrund:
a) Deutsche mit ausländischem Geburtsland oder Einbürgerungskennzeichen oder Optionskennzeichen (im Inland geborene Kinder ausländischer Eltern erhalten seit dem 1. Januar
2000 unter den in § 4 Abs. 3 Staatangehörigkeitsgesetz (StAG) genannten Voraussetzungen zunächst die deutsche Staatsangehörigkeit (Optionsregelung);
b) Deutsche unter 18 Jahren ohne eigene Migrationsmerkmale mit zumindest einem Elternteil, das einen Migrationshintergrund hat und und an der gleichen Adresse gemeldet ist.
Im Unterschied zu „Ausländern“ sind „Deutsche mit Migrationshintergrund“ erst seit 2007 aus
dem anonymisierten Statistikabzug des Einwohnerregisterstatistik auswertbar. Deshalb konnten
z. B. Spätaussiedler bis dahin nicht gesondert dargestellt werden.
Interpretation /
Hinweise
Die Werte dieses Indikators zeigen den Anteil von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien
in der Bezirksregion. Der Indikator verweist damit einerseits auf die Bedingungen des Wohnungsmarkts und die Wohnungswahl der Eltern, andererseits auf die daraus resultierenden Rahmenbedingungen in Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen, Jugendfreizeitstätten und im öffentlichen
Raum.
In Berlin hat fast die Hälfte der Kinder und Jugendlichen einen Migrationshintergrund im statistischen Sinne, jedoch meist keine eigene Migrationserfahrung.
In der Alltagspraxis vor Ort (in Kitas und Schulen, für Projektarbeit und Partizipation) ist der Indikator „Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund“ ein wichtiger Bezugspunkt. Dabei bildet
er aber nicht die dahinter liegende Vielfalt und Heterogenität unter den Kindern und Jugendlichen
ab, sondern bleibt einem Dualismus „ohne/mit Migrationshintergrund“ verhaftet. Der Migrationshintergrund beschreibt nicht zwingend das Zugehörigkeitsgefühl junger Menschen, die sich als
„Neuköllner“, „Marzahner“ oder „Berliner“ definieren und sich bestimmten sozialen Milieus oder
„Szenen“ zugehörig fühlen. Auch verweist der Indikator nicht prinzipiell auf Probleme und Defizite
in den Stadträumen. In Verbindung mit anderen Indikatoren z.B. Arbeitslosigkeit, Schulabschluss
oder Armut lassen sich Teilhabehemmnisse und institutionelle Barrieren aufzeigen. Der Indikator
verweist insbesondere auf einen erhöhten Bedarf an interkulturellen fachpolitischen Strategien
und interkulturelle Kompetenzen bei deren Umsetzung in der Kita, Schule und der Jugendarbeit.
Aufmerksamkeitsstufen
(Ampelmodell)
vier Aufmerksamkeitsstufen, Methode „Standardabweichung“, dabei Zuordnung zur Gruppe I (Aufmerksamkeit empfohlen bei Abweichung oberhalb des Durchschnitts)
Berechnung
EW mit MH unter 18 Jahre / EW unter 18 Jahre * 100
Zeitbezug
31.12. (erstmals für den 31.12.2007)
Datenhalter / Quelle AfS Berlin-Brandenburg (Datenpool)
Differenzierung
Geschlecht, Altersgruppen, Staatsangehörigkeit, Migrationshintergrund (im Datenpool)
Verweise
Bömermann, H. / Rehkämper, K. / Rockmann, U.: Neue Daten zur Bevölkerung mit Migrationshintergrund in Berlin zum Stand 31.12.2007, in: Zeitschrift für amtliche Statistik Berlin Brandenburg,
H. 3 / 2008.
62
Teil B | Kernindikatoren für integrierte Stadtteilentiwcklung und Bezirksregionenprofile
Anteil 65-Jähriger und älter mit Migrationshintergrund an dieser Altersgruppe
B4
Aussage
X % der Einwohner/innen im Alter von 65 Jahren und älter haben einen Migrationshintergrund.
Definition
Siehe Indikator B 3 / 1 und 2a
Interpretation /
Hinweise
Dieser Indikator weist – wie bei der Altersgruppe ohne Migrationshintergrund – auf altersspezifische
Anforderungen an Wohnen, Wohnumfeld, soziale Infrastruktur und Verkehr sowie auf Potenziale für
ehrenamtliches Engagement hin.
Die erste Generation der Zuwanderer aus den 1960er und frühen 1970er Jahren – vor allem aus den
Herkunftsländern Italien, Griechenland, Jugoslawien und der Türkei – aber auch viele Zuwanderer
aus der ehemaligen Sowjetunion befinden sich bereits im Rentenalter. Ihr Anteil an den Senioren
wird weiter zunehmen.
„Alter“ im Sinne von Lebensalter gibt im Zusammenhang mit „Migrationshintergrund“ allein nur
unzureichende Hinweise auf die tatsächliche Lebenssituation der einzelnen Menschen. Diese unterscheiden sich nach sozialer Schicht- und Milieuzugehörigkeit sowie Herkunft, religiöse Zugehörigkeit, Aufenthaltsdauer, familiäre Einbindung und Netzwerke, Wohnverhältnisse etc..
Diese Gruppe der älteren Zuwanderer rückt verstärkt ins Blickfeld der Gesundheitspolitik und Altenhilfe. Der Indikator verweist insbesondere auf einen erhöhten Bedarf an interkulturellen fachpolitischen Strategien und interkulturellen Kompetenzen bei deren Umsetzung hin, z.B. in der „Kultursensiblen Altenhilfe“ und bei den Trägern ambulanter und stationärer Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen.
Aufmerksamkeitsstufen
(Ampelmodell)
vier Aufmerksamkeitsstufen, Methode „Standardabweichung“, dabei Zuordnung zur Gruppe I (Aufmerksamkeit empfohlen bei Abweichung oberhalb des Durchschnitts)
Berechnung
EW mit MH 65 Jahre und älter / EW 65 Jahre und älter * 100
Zeitbezug
31.12. (erstmals für den 31.12.2007)
Datenhalter / Quelle AfS Berlin-Brandenburg (Datenpool)
Differenzierung
Geschlecht, Altersgruppen, Staatsangehörigkeit, Migrationshintergrund (im Datenpool)
Verweise
Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Friedrichshain-Kreuzberg e.V. und Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V.: Ältere Migrantinnen und Migranten in Berlin,
http://www.gesundheitberlin.de/download/Handreichung.pdf
63
Anteil der Einwohner/innen mit mindestens 5 Jahren Wohndauer an derselben Adresse
C1
Aussage
X % aller Einwohner/innen leben mindestens 5 Jahre an ihrer aktuellen Adresse.
Definition
Das Wohndauermerkmal bezieht sich auf die Einwohner/innen, die mindestens 5 Jahre an der gleichen Anschrift gemeldet waren. Die Wohndauer wird durch ein statistisches Matchingverfahren
berechnet.
Interpretation /
Hinweise
Im Allgemeinen wird die Länge der Wohndauer mit Stabilität in Verbindung gebracht, wobei es sich
eher um ein theoretisches Konstrukt handelt, da sich langfristig in allen Sozialräumen Veränderungen vollziehen.
Bei geringer Wohndauer und damit häufigem Wohnortwechsel („mobile Quartiere“) werden Ortsbindung und Identifikation mit dem Wohnort geringer ausgeprägt sein als bei längerer Wohndauer.
Dies dürfte auch für nachbarschaftliche Kontakte und Netzwerke gelten, da sie häufig erst über
Jahre entstehen. Eine Wohndauer von „mindestens 5 Jahren“ kann aber noch nicht als „lange“
Wohndauer gelten.
Die Wohndauer steht in Zusammenhang mit den individuellen Alters- und sozio-ökonomischen
Lebenssituationen einerseits und den Rahmenbedingungen der Quartiere als Wohn- und Lebensorte
andererseits (Wohnungsangebot, Infrastruktur, Lage, Sanierung etc.). Auch gesamtgesellschaftliche Vorgaben spielen dabei eine Rolle (z.B. Arbeitsmobilität).
Auf der lokalen Ebene korrespondiert dieser Indikator mit dem Durchschnittsalter der Einwohner/
innen. Ältere Menschen tendieren mehr zum Bleiben als junge. Wenn Einwohner/innen über einen
längeren Zeitraum in einem Stadtteil wohnen bleiben, kann dies daran liegen, dass sie gerne dort
wohnen und mit den dort vorgefundenen Gegebenheiten (Wohnung, Nachbarschaft, Infrastruktur
etc.) zufrieden sind. Es kann aber auch bedeuten, dass ihre finanziellen Mittel nicht ausreichen, um
in ihre „Wunschgegend“ zu ziehen. Auch die im Rahmen des SGB II und SGB XII definierten Angemessenheitsgrenzen für Unterstützungsleistungen beim Wohnen (Unterkunft, Heizung) können
die Wohndauer beeinflussen. Entscheidungen für Bleiben oder Wegziehen können also freiwillig
oder unfreiwillig sein. Welcher dieser Umstände zutreffend ist, kann mit dem Indikator allein nicht
nachgewiesen werden. Schließlich beeinflussen auch baulicher Niedergang, Neubauten oder Aufwertungen den Indikator „Wohndauer“. Umfangreiche Sanierungsmaßnahmen und vor allem die
Fertigstellung größerer Wohnanlagen haben darauf maßgeblichen Einfluss.
Zu beachten sind also komplexe Zusammenhänge und Hintergründe. Bei auffälligen Daten und
Datensprüngen sind diese näher zu betrachten.
Aufmerksamkeitsstufen
(Ampelmodell)
vier Aufmerksamkeitsstufen, Methode „Standardabweichung“, dabei Zuordnung zur Gruppe II
(Aufmerksamkeit empfohlen bei Abweichung unterhalb des Durchschnitts)
Berechnung
EW mit mind. 5 Jahren Wohndauer an der Adresse / EW * 100
Zeitbezug
31.12.
Datenhalter / Quelle AfS Berlin-Brandenburg (Datenpool)
Differenzierung
64
Geschlecht, Altersgruppen, Staatsangehörigkeit, Migrationshintergrund (im Datenpool)
Teil B | Kernindikatoren für integrierte Stadtteilentiwcklung und Bezirksregionenprofile
Wanderungssaldo gesamt je 100 Einwohner/innen
C2
Aussage
Der Wanderungssaldo der EW gesamt beträgt innerhalb eines Jahres + X % oder - X %, es besteht
also ein Wanderungsgewinn (+) bzw. Wanderungsverlust (-).
Definition
Der Wanderungssaldo ist die Differenz zwischen Anmeldungen (Zuzüge) und Abmeldungen (Fortzüge) in einer Zeiteinheit. Wanderungen bezeichnen den Ein- oder Auszug aus der Hauptwohnung
über die Grenzen des Planungsraums bzw. der Bezirksregion hinweg.
Positiver Wanderungssaldo: Wanderungsgewinn, mehr Zu- als Wegzüge.
Negativer Wanderungssaldo: Wanderungsverlust, mehr Weg- als Zuzüge.
Die Erhebungsmethode der An- und Abmeldung unterscheiden sich von den Zu- und Fortzügen der
bundesweiten amtlichen Wanderungsstatistik, in welcher nur die Zuzüge in einem bundesweiten
Verfahren erhoben werden (die Fortzüge bucht die Herkunftsgemeinde nach Information der Zuzugsgemeinde).
Interpretation /
Hinweise
Der Indikator gibt Hinweise auf demografisches Wachsen oder Schrumpfen durch Zu- und Wegzüge
auf Basis von Meldevorgängen. Eine problematische Situation kann entstehen, wenn es deutlich
mehr Weg- als Zuzüge (u.a. Leerstand von Wohnungen und Infrastruktureinrichtungen) oder umgekehrt (Mehrbedarf an Wohnungen und Infrastruktureinrichtungen) gibt. Bei der Ausweisung der
Aufmerksamkeitsstufen (s.u.) wird dies berücksichtigt, indem auf das Vorzeichen +/- verzichtet und
nur die absolute Abweichung vom Durchschnitt berücksichtigt wird.
Für Wanderungsentscheidungen gibt es verschiedene Motive. Sie können im persönlichen und privaten Bereich und dem Lebenszyklus liegen, aber auch mit der Attraktivität des Wohnstandorts,
Angebotsstrukturen, Sanierungs- oder Neubautätigkeit in Verbindung stehen.
So kann ein hoher Anteil an Fortzügen auf Quartiersmängel verweisen: Monostruktur des Wohnungsbestands (Größe oder Belegung der Wohnungen), auf quantitative und qualitative Defizite in
der öffentlichen und kommerziellen Infrastruktur (Dienstleistungs- und Konsumangebote, für
Familien sind es insbesondere Kinderbetreuungsmöglichkeiten, Schulen, familiengerechtes Umfeld), Emissionsbelastungen (Luft, Lärm). Ein hoher Anteil an Zuzügen kann Hinweise auf Attraktivität (Wohnungsbestand, Infrastruktur etc.) oder einen „Generationenwechsel“ in der Bewohnerschaft geben.
Der Wanderungssaldo für sich allein berücksichtigt nicht, dass Wanderungen selektiv sind: Zum
einen sind sie altersselektiv − vorwiegend die jüngeren Altersgruppen sind mobil. Zum andern sind
sie in hohem Maße sozial selektiv, von beruflichen Perspektiven und wirtschaftlichen Möglichkeiten
abhängig.
Auffälligkeiten beim Wanderungssaldo können auch durch besondere Faktoren verursacht sein, z.B.
Neubau oder Abriss größerer Wohnkomplexe, Einrichtung oder Schließung von Heimen und sonstigen Unterkünften.
Aufmerksamkeitsstufen
(Ampelmodell)
vier Aufmerksamkeitsstufen, Methode „Standardabweichung“, dabei Zuordnung zur Gruppe I (Aufmerksamkeit empfohlen bei Abweichung oberhalb des Durchschnitts). Achtung: für C2 werden nur
die absoluten Werte berücksichtigt!
Berechnung
(AN-AB) / EW * 100
Zeitbezug
31.12. zum 31.12 des Vorjahres
Datenhalter / Quelle AfS Berlin-Brandenburg (Datenpool)
Differenzierung
Altersgruppe 60 Jahre und älter, Staatsangehörigkeit, Herkunfts- / Zielgebiet (im Datenpool)
65
Wanderungssaldo der Einwohner/innen unter 6 Jahren je 100 Einwohner/innen unter 6 Jahren
C3
Aussage
Der Wanderungssaldo der unter 6-Jährigen beträgt innerhalb eines Jahres + X % oder - X %, es besteht also ein Wanderungsgewinn (+) bzw. Wanderungsverlust (-).
Definition
Der Wanderungssaldo in dieser Altersgruppe ist die Differenz der Zu- und Abwanderung (An- und
Abmeldungen) in der räumlichen Einheit während eines Kalenderjahres.
Positiver Wanderungssaldo: Wanderungsgewinn, mehr Zu- als Wegzüge.
Negativer Wanderungssaldo: Wanderungsverlust, mehr Weg- als Zuzüge.
Grundlage bilden die An- und Abmeldungen. Sie unterscheiden sich von den Zu- und Fortzügen der
bundesweiten amtlichen Wanderungsstatistik (siehe C 2).
Interpretation /
Hinweise
Dieser Indikator gibt Hinweise auf das Umzugsverhalten von Familien mit noch nicht schulpflichtigen Kindern. Deshalb wird er für die Bewertung eines Gebiets als mehr oder weniger „attraktiv für
Familien“ herangezogen: Ein Wanderungsgewinn kann auf vorhandene Attraktivität, ein Wanderungsverlust auf mangelnde Attraktivität eines Gebiets für Familien hinweisen. Im Allgemeinen
wird angenommen, dass die Ausstattung des Wohnumfelds (z.B. Grün-, Frei- und Spielflächen) sowie insbesondere die Qualität der Angebote der sozialen Infrastruktur (Kindergärten, Schulen etc.)
die Fort- und Zuzüge maßgeblich beeinflussen. Bei der Ausweisung der Aufmerksamkeitsstufen
(Ampelmodell) bleibt daher das Vorzeichen „positiv / negativ“ unberücksichtigt, da sowohl ein hoher Wanderungsgewinn als auch ein hoher Wanderungsverlust vertiefend betrachtet und auf
Handlungsbedarfe geprüft werden sollte.
Hinweis: Ein positiver Wanderungssaldo bei Kindern unter sechs Jahren deutet nicht in allen Fällen
darauf hin, dass ein Gebiet attraktiv für Familien mit kleinen Kindern ist. Er kann auch daher rühren, dass Familien in eine wirtschaftlich prekäre Lage geraten sind und in erster Linie nach günstigem, bezahlbarem Wohnraum gesucht haben, den sie im Stadtteil gefunden haben und daher zugezogen sind. Dann hätten sie wenig Spielraum, den Wohnstandort nach familienfreundlichen
Standortqualitäten auszusuchen und es ergeben sich evtl. weitere Handlungsbedarfe. Dieser Zusammenhang kann nur bei genauerer Betrachtung aufgezeigt werden.
Aufmerksamkeitsstufen
(Ampelmodell)
vier Aufmerksamkeitsstufen, Methode „Standardabweichung“, dabei Zuordnung zur Gruppe I (Aufmerksamkeit empfohlen bei Abweichung oberhalb des Durchschnitts). Achtung: für C3 werden nur
die absoluten Werte berücksichtigt!
Berechnung
(AN unter 6 Jahre − AB unter 6 Jahre) / EW unter 6 Jahre * 100
Zeitbezug
31.12. zum 31.12. des Vorjahres
Datenhalter / Quelle AfS Berlin-Brandenburg (Datenpool)
Differenzierung
66
Staatsangehörigkeit, Herkunfts- / Zielgebiet (im Datenpool)
Teil B | Kernindikatoren für integrierte Stadtteilentiwcklung und Bezirksregionenprofile
Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Wohnort an Einwohner/innen im Alter 15
bis unter 65 Jahre
D1
Aussage
Von allen Einwohner/innen im Alter von 15 bis 65 Jahre am Wohnort sind X % sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
Definition
Zu sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen alle Arbeitnehmer/innen einschließlich der
Auszubildenden, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig und / oder beitragspflichtig
sind oder für die von den Arbeitgebern Beitragsanteile (z.B. bei Minijobs) zu entrichten sind. Wehrund Zivildienstleistende gelten dann als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, wenn sie ihren
Dienst aus einem weiterhin bestehenden Beschäftigungsverhältnis heraus angetreten haben und
nur wegen Ableistung dieser Dienstzeiten kein Entgelt enthalten. Nicht zu diesem Kreis gehören
Beamte und Beamtinnen, Selbständige und mithelfende Familienangehörige. Raumbezug ist der
Wohnort.
Die Statistik der Sozialversicherungspflichtig Beschäftigten wird von der Bundesagentur für Arbeit
erstellt und beruht auf den Meldungen der Arbeitgeber zur Kranken-, Renten-, Pflege- und / oder
Arbeitslosenversicherung. Geringfügig Beschäftigte sind in der Statistik nicht enthalten.
Der Wohnort des Beschäftigten wird aus den im Rahmen des Meldeverfahrens zur Sozialversicherung gelieferten Anschriften der Versicherten gewonnen.
Interpretation /
Hinweise
Die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sind in den 1. Arbeitsmarkt integriert. Dieser Indikator gibt Hinweise auf die soziale Lage der Einwohner/innen in einer BZR, aber auch auf die Attraktivität der BZR als Wohnort für sozialversicherungspflichtig beschäftigte Einwohner/innen.
Im Beschäftigungsbereich haben sich in den letzten Jahren große Veränderungen vollzogen. Die
Beschäftigungsverhältnisse ohne Sozialversicherungspflicht wurden ausgeweitet, Ausbildungszeiten haben sich verlängert und viele Menschen scheiden vorzeitig aus dem Erwerbsleben aus. Auch
hat sich eine Verschiebung zu Gunsten von Teilzeitbeschäftigung ergeben und zwar insbesondere
bei gering Qualifizierten.
Aufmerksamkeitsstufen
(Ampelmodell)
vier Aufmerksamkeitsstufen, Methode „Standardabweichung“, dabei Zuordnung zur Gruppe II
(Aufmerksamkeit empfohlen bei Abweichung unterhalb des Durchschnitts)
Berechnung
SVB / EW 15 bis unter 65 Jahre * 100
Zeitbezug
31.12.
Datenhalter / Quelle Bundesagentur für Arbeit / AfS Berlin-Brandenburg (Datenpool)
Differenzierung
Geschlecht, Altersgruppen, Staatsangehörigkeit (Datenpool)
Verweise
1. Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Beschreibung Abgestimmter Datenpool – Arbeitsmarktdaten, Berlin 2011
2. Bundesagentur für Arbeit. Arbeitsmarkt 2009, Nürnberg 2009
67
Anteil Arbeitsloser nach SGB II und SGB III an Einwohner/innen im Alter 15 bis unter 65 Jahre
D2
Aussage
Der Arbeitslosenanteil mit Leistungsbezug nach SGB II und SGB III beträgt X % der Einwohner/innen
im erwerbsfähigen Alter von 15 bis unter 65 Jahren (Bezugsgröße: erwerbsfähige Einwohner/
innen). Der so berechnete Arbeitslosenanteil ist nicht identisch mit der „Arbeitslosenquote“ der
Bundesagentur für Arbeit, die kleinräumig nicht zur Verfügung steht (Bezugsgröße sind Erwerbspersonen).
Definition
Im SGB wird folgende Unterscheidung nach rechtlichem Status der Betroffenen vorgenommen:
Als Arbeitslose im Rechtskreis Sozialgesetzbuch II / SGB II (umgangssprachlich „Hartz-IV“)
werden alle arbeitslosen Personen angesehen, die Anspruch auf Leistungen (Arbeitslosengeld II)
nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) − Grundsicherung für Arbeitsuchende − haben. Das
Arbeitslosengeld II ist (anders als das Arbeitslosengeld I) keine Versicherungsleistung, sondern eine
aus Steuermitteln finanzierte Fürsorgeleistung. Die Höhe der Leistungen orientiert sich am Bedarf
der Empfänger und nicht am letzten Nettolohn.
Als Arbeitslose im Rechtskreis SGB III
werden alle arbeitslosen Personen angesehen, die Anspruch auf Leistungen (Arbeitslosengeld I)
nach SGB III − Arbeitsförderung − haben sowie die Personen, die keine Leistungen mehr erhalten.
Die Leistungen nach dem SGB III werden aus der Arbeitslosenversicherung finanziert. Träger ist die
Bundesagentur für Arbeit. Anspruch haben alle Arbeitslosen, die in einem Versicherungsverhältnis
stehen und die sonstigen Anspruchsvoraussetzungen nach dem SGB III erfüllen. Die Höhe der Leistung orientiert sich am letzten Nettolohn.
Interpretation /
Hinweise
Ein hoher Arbeitslosenanteil im Stadtteil kann mit einem sinkenden sozialen Status des Gebiets
einhergehen, den Verlust von Kaufkraft, ein Risiko der Armut und höhere Anforderungen an die
sozialen Dienste bedeuten. Über längere Zeit entstehen negative Kontexteffekte, die zusätzlich zur
schwierigen individuellen Lebenslage z.B. die Lebensperspektiven von Kindern und Jugendlichen
belasten.
Der Indikator gibt Hinweise auf die Wohnbevölkerung im erwerbsfähigen Alter, die auf den 1. Arbeitsmarkt orientiert ist.
Da auf LOR-Ebene keine Daten über die Anzahl der Erwerbspersonen als Bezugsgröße vorliegen,
werden ersatzweise die den Rechtskreisen SGB II und SGB III zugeordneten Arbeitslosen ins Verhältnis zu den Einwohner/innen im erwerbsfähigen Alter von 15 bis unter 65 Jahren je 100 gesetzt. Da
als Bezugsgröße die Einwohnerzahl im Alter von 15 bis unter 65 Jahren herangezogen wird (zu der
auch Schüler, Selbständige, Beamte und nichterwerbsfähige Personen gehören), fällt der „Arbeitslosenanteil“ deutlich niedriger aus als in der offiziellen Arbeitslosenstatistik auf Basis der Erwerbspersonen (etwa halb so hoch).
Aufmerksamkeitsstufen
(Ampelmodell)
vier Aufmerksamkeitsstufen, Methode „Standardabweichung“, dabei Zuordnung zur Gruppe I (Aufmerksamkeit empfohlen bei Abweichung oberhalb des Durchschnitts)
Berechnung
(ALO SGB II + ALO SGB III) / EW 15 bis unter 65 Jahre * 100
Zeitbezug
31.12.
Datenhalter / Quelle Bundesagentur für Arbeit / AfS Berlin-Brandenburg (Datenpool)
Differenzierung
Geschlecht, Altersgruppen, Staatsangehörigkeit (Datenpool)
Verweise
1. Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Beschreibung Abgestimmter Datenpool – Arbeitsmarktdaten, Berlin 2011
2. Bundesagentur für Arbeit. Arbeitsmarkt 2009, Nürnberg 2009
68
Teil B | Kernindikatoren für integrierte Stadtteilentiwcklung und Bezirksregionenprofile
Anteil Arbeitsloser nach SGB II und SGB III unter 25 Jahren an Einwohner/innen im Alter 15 bis
unter 25 Jahre
D3
Aussage
X % der Jugendlichen im Alter von 15 bis unter 25 Jahren sind arbeitslos.
Definition
Jugendarbeitslosigkeit wird durch den Anteil der Arbeitslosen unter 25 Jahren (SGB II und SGB III) an
allen Einwohner/innen im Alter von 15 bis unter 25 Jahren dargestellt.
Zum Rechtskreis Sozialgesetzbuch II (SGB II) gehören die Arbeitslosen, die Leistungen aus der
Grundsicherung für Arbeitssuchende beziehen.
Dem Rechtskreis SGB III werden Arbeitslose zugeordnet, die Arbeitslosengeld erhalten sowie Arbeitslose, die keinen Rechtsanspruch auf Arbeitslosengeld haben. (siehe auch D2)
Interpretation /
Hinweise
Dieser Indikator beleuchtet die Chancen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen zur Teilnahme
am Arbeitsleben und verweist auf mögliche Armutsrisiken in der o.a. Altersgruppe.
Jugendliche und junge Erwachsene sind in der Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB II (umgangssprachlich „Hartz IV“) als besondere Zielgruppe definiert. Dies wird damit begründet, dass gerade
bei dieser Gruppe die Qualifizierung verbessert und der Weg zum Arbeitsmarkt geebnet werden
muss, um späterer Hilfebedürftigkeit vorzubeugen. Das SGB II sieht vor, dass die Jugendlichen und
jungen Erwachsenen möglichst schnell in Arbeit, Ausbildung oder Arbeitsgelegenheiten vermittelt
werden. Instrumente zur Aktivierung sind Eignungsfeststellungs- und Trainingsmaßnahmen, mit
denen junge Erwachsene in besonderem Maße gefördert werden und wodurch die Eingliederung in
die Erwerbsarbeit beschleunigt werden könnte.
Die Arbeitslosigkeit von jungen Menschen ist von besonderer gesellschafts- und stadtentwicklungspolitischer Relevanz. Besonders Jugendliche ohne Schulabschluss oder lediglich einem Hauptschulabschluss sind von Arbeitslosigkeit betroffen, daher kann der Indikator zugleich ein Hinweis auf
mangelnde schulische und betriebliche Ausbildung der im Stadtteil lebenden jungen Menschen
sein. Er lässt Rückschlüsse darauf zu, dass besondere Anstrengungen im Bereich der allgemeinen
schulischen und beruflichen Bildung erforderlich sind.
Bei dieser Altersgruppe wiegt Arbeitslosigkeit besonders schwer, weil die jungen Menschen am Anfang ihrer Erwerbsbiografie stehen und frühe Arbeitslosigkeit das weitere Berufsleben negativ beeinflussen kann. Damit verbunden sind auch vielfältige Beeinträchtigungen der individuellen Entwicklung, z.B. im gesundheitlichen Bereich.
Aufmerksamkeitsstufen
(Ampelmodell)
vier Aufmerksamkeitsstufen, Methode „Standardabweichung“, dabei Zuordnung zur Gruppe I (Aufmerksamkeit empfohlen bei Abweichung oberhalb des Durchschnitts)
Berechnung
(ALO SGB II unter 25 Jahre + ALO SGB III unter 25 Jahre ) / EW 15 bis unter 25 Jahre * 100
Zeitbezug
31.12.
Datenhalter / Quelle Bundesagentur für Arbeit / AfS Berlin-Brandenburg (Datenpool)
Differenzierung
Geschlecht, Altersgruppen, Staatsangehörigkeit (Datenpool)
Verweise
1. Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Beschreibung Abgestimmter Datenpool – Arbeitsmarktdaten, Berlin 2011
2. Bundesagentur für Arbeit. Arbeitsmarkt 2009, Nürnberg 2009
69
Anteil Empfänger/innen von Transferleistungen (Personen in Bedarfsgemeinschaften) nach SGB II
an Einwohner/innen im Alter unter 65 Jahre
D4
Aussage
X % aller Einwohner/innen im Alter bis 65 Jahren sind Leistungsempfänger in Bedarfsgemeinschaften (BG) nach SGB II (umgangssprachlich: „Hartz IV“).
Definition
Im Zuge der so genannten Hartz-Reformen (01.01.2005) wurden die vorherige Arbeitslosenhilfe
und die Sozialhilfe für grundsätzlich erwerbsfähige Hilfebedürftige und deren Familienangehörige
im Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II) zusammengefasst und mit dem Namen „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ versehen. Transferleistungen nach SGB II sind Leistungen zur
Sicherung des Lebensunterhalts und setzen sich zusammen aus Arbeitslosengeld II und Sozialgeld.
Arbeitslosengeld II erhalten alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Es umfasst die Regelleistung, Leistungen für Mehrbedarfe, Einmalleistungen, Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflegeund Rentenversicherung sowie Leistungen für Unterkunft und Heizung.
Die nicht erwerbsfähigen Mitglieder in der Bedarfsgemeinschaft, vor allem Kinder unter 15 Jahren,
erhalten Sozialgeld, das sich aus den gleichen Komponenten wie das Arbeitslosengeld II zusammensetzt.
Als Bedarfsgemeinschaft gelten leistungsberechtigte Personen (Partner und Kinder), die im selben
Haushalt leben und gemeinsam wirtschaften. Eine Bedarfsgemeinschaft hat mindestens einen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen. Auch ein Single-Haushalt ist also eine Bedarfsgemeinschaft.
Interpretation /
Hinweise
Das SGB II regelt die Förderung von erwerbsfähigen Personen, soweit diese über kein ausreichendes
Einkommen verfügen. Arbeitslosigkeit ist keine Voraussetzung, um Leistungen zu erhalten, da
diese auch ergänzend zu anderem Einkommen bezogen werden können.
Der Indikator gibt Hinweise auf den Anteil der Einwohner/innen, die nicht in der Lage sind, das
notwendige Einkommen durch eigene Erwerbstätigkeit zu erzielen. Ein hoher Wert verweist auf
eine räumliche Konzentration von sozioökonomisch schwierigen Lebenslagen, Armut und Armutsgefährdung. Es wird empfohlen auch die Anteilswerte auf der Planungsraumebene zu betrachten,
um eventuelle überdurchschnittliche Anteilswerte kleinräumig zu erfassen und auf Handlungsbedarf zu prüfen.
Aufmerksamkeitsstufen
(Ampelmodell)
vier Aufmerksamkeitsstufen, Methode „Standardabweichung“, dabei Zuordnung zur Gruppe I (Aufmerksamkeit empfohlen bei Abweichung oberhalb des Durchschnitts)
Berechnung
Personen in BG / EW unter 65 Jahre * 100
Zeitbezug
31.12.
Datenhalter / Quelle Bundesagentur für Arbeit / AfS Berlin-Brandenburg (Datenpool)
Differenzierung
Größe der BG, Zahl der Kinder, Typ der BG (Datenpool)
Verweise
1. www.arbeitsagentur.de
2. www.sozialpolitik-aktuell.de
70
Teil B | Kernindikatoren für integrierte Stadtteilentiwcklung und Bezirksregionenprofile
Anteil nicht erwerbsfähiger Empfänger/innen von Transferleistungen nach SGB II im Alter
unter 15 Jahren an Einwohner/innen dieser Altersgruppe
D5
Aussage
X % der Kinder und Jugendlichen in der Altersgruppe unter 15 Jahren erhalten Leistungen nach
SGB II (umgangssprachlich: „Hartz IV“).
Definition
Nicht erwerbsfähige Empfänger/innen (nEf) von Existenzsicherungsleistungen nach SGB II erhalten
Sozialgeld. Dies sind fast ausschließlich Kinder unter 15 Jahren (Berlin ca. 96 % ), die mit einem
Anspruchsberechtigten nach SGB II in einem Haushalt leben (Bedarfsgemeinschaft, siehe auch D4).
Da die SGB II-Daten kleinräumig nicht nach Altersgruppen differenziert vorliegen, wird für die Berechnung der Anteilswerte daher als Bezugsgröße insgesamt die Gruppe der unter 15-Jährigen verwendet.
Interpretation /
Hinweise
Im Kontext der Bezirksregionenprofile wird der Indikator als Schlüsselmerkmal für materielle Kinderarmut angesehen, da er auf soziale Ungleichheit beim Hineinwachsen in die Gesellschaft hinweist. Kindern aus finanziell belasteten Haushalten ist der gleichberechtigte Zugang zu vielen
gesellschaftlichen Bereichen und Erfahrungen ihrer Altersgenossen versperrt oder erschwert – beispielsweise bei Freizeit, Kultur und Sport. Der Indikator gibt Hinweise auf spezifische Unterstützungsbedarfe dieser Altersgruppe und ihrer Familien.
Kinderarmut ist auch Familienarmut. Am größten ist das Armutsrisiko für Kinder Alleinerziehender,
Kinder aus kinderreichen Familien sowie Kinder mit Migrationsgeschichte und Kinder aus bildungsfernen Elternhäusern. Verweisen „Transferleistungen nach SGB II“ auf die Betroffenheit durch Einkommensarmut, so wird in der neueren wissenschaftlichen und politischen Diskussion verstärkt ein
„kindgerechter“ Armutsbegriff aus der Perspektive des Kindes eingefordert. Demnach umfasst die
Betrachtung von Kinderarmut mehrere Dimensionen und Fragen: Ist das Kind hinsichtlich seiner
materiellen Lage hinreichend gut versorgt (dazu zählen Kleidung, Wohnen, Essen, materielle Partizipation)? Verfügt es über soziale Kompetenz, soziale Kontakte? Ist es gesund (physisch, psychisch)?
In welcher kulturellen Lage (Sprache, Bildung, kulturelle Kompetenzen) befindet es sich? Ein solcher
Perspektivwechsel bezieht die Zukunftschancen der Kinder sowie den sozialen Raum ein (soziale
Infrastruktur wie Kita, Schulen und Freizeitangebote, Wohnen und Wohnumfeld, Partizipation etc.),
da er Armutsfolgen und Benachteiligungen verstärken oder mindern kann.
Ein lokaler Handlungsansatz zur Minderung von Kinderarmut im mehrdimensionalen Sinne sollte
den Zusammenhang von materieller, sozialer und räumlicher Benacheiligung durchbrechen und
mit einem Mix aus finanziellen Erleichterungen, Infrastrukurleistungen und Partizipationsangeboten das Aufwachsen von Kindern unterstützen.
Aufmerksamkeitsstufen
(Ampelmodell)
vier Aufmerksamkeitsstufen, Methode „Standardabweichung“, dabei Zuordnung zur Gruppe I (Aufmerksamkeit empfohlen bei Abweichung oberhalb des Durchschnitts)
Berechnung
nEf unter 15 Jahre / EW unter 15 Jahre * 100
Zeitbezug
31.12.
Datenhalter / Quelle Bundesagentur für Arbeit / AfS Berlin-Brandenburg (Datenpool)
Differenzierung
Altersgruppen (Datenpool)
Verweise
1. AWO-ISS-Studie „Kinderarmut“ (de.wikipedia.org/wiki/AWO-Studie)
2. Bundesministerium für Familien, Frauen, Jugend und Senioren: Armutsrisiken von Kindern und
Jugendlichen in Deutschland
(//www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Dossier-Kinderarmut,
property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf)
71
Anteil Empfänger/innen von Grundsicherung (außerhalb von Einrichtungen) nach SGB XII
im Alter von 65 Jahren und älter an Einwohner/innen dieser Altersgruppe
D6
Aussage
X % der Einwohner/innen 65 Jahre und älter, die außerhalb einer stationären Einrichtung leben,
erhalten Grundsicherung nach SGB XII, Kap. 4.
Definition
Leistungsberechtigt nach SGB XII, Kap. 4 sind Personen, die
die Altersgrenze nach § 41Abs. 2 SGB XII erreicht haben und
den notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus Einkommen und Vermögen
decken können, insofern drückt sich darin eine einkommensarme bzw. einkommensarmutnahe
Lebenslage aus.
Zu den Leistungen der Grundsicherung zählen die Regelsätze (identisch denen der Hilfe zum
Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII), Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, zusätzliche Bedarfe (insbesondere Mehrbedarfe, einmalige Bedarfe) sowie gegebenenfalls ergänzende
Darlehen.
Altersgrenze: Personen, die vor dem 1. Januar 1947 geboren sind, erreichen die Altersgrenze mit
Vollendung des 65. Lebensjahres, bei jüngeren sieht das SGB XII eine Staffelung vor, die sich am
jeweiligen Geburtsjahr orientiert.
Interpretation /
Hinweise
Der Lebenslagenansatz versteht Armut als multidimensionales Phänomen, welches in der Regel
durch Einkommensarmut gekennzeichnet ist und mit Unterversorgung in anderen zentralen
Dimensionen der Lebenslage einhergeht. Die Betrachtung der Quoten von Grundsicherungsempfangenden ab 65 Jahre zeigt das Ausmaß staatlicher Mindestsicherung im Alter. Der Bezug von
Grundsicherung bedeutet über ein Einkommen zu verfügen, welches als „soziokulturelles Existenzminimum“ bzw. „Mindestsicherung“ und damit als einkommensarm bzw. -einkommensarmutsnah
zu charakterisieren ist. Mit dieser gesetzlichen Leistung soll u.a. verschämter Altersarmut entgegengewirkt werden. Die Leistung wird in der Regel jeweils für zwölf Kalendermonate bewilligt.
Altersarmut in Berlin ist derzeit kein vordergründiges Problem, stellt sich aber gruppen- und lebenslagenspezifisch bzw. kleinräumig differenziert sehr unterschiedlich dar. In Zusammenhang mit
demografischen, arbeitsmarkt- und rentenpolitischen Entwicklungen sowie der Wirtschaftslage der
vergangenen Jahre ist perspektivisch mit einer Zunahme von Zahl und Quote armutsgefährdeter
Menschen im gesetzlichen Rentenalter in Berlin zu rechnen.
Hinweis: Aufgrund der im Jahr 2012 beginnenden Verschiebung der Altersgrenze für den Bezug einer
Altersrente müssen Definition, Interpretation und Aufmerksamkeitsstufen neu konzipiert werden.
Entweder, es werden die Personen betrachtet, die die Altersgrenze nach § 41 Abs. 2 SGB XII erreicht
haben und anspruchsberechtigt auf Grundsicherung wegen Alters gemäß SGB XII sind, oder es werden die Personen ab 65 Jahren betrachtet, welche Anspruch auf Grundsicherung im Alter und wegen
Erwerbsunfähigkeit oder auf andere Transferleistungen für erwerbsfähige Personen haben.
keine Aufmerksamkeitsstufen
(Ampelmodell)
Fachlich gesetzte Grenzwerte für Indikatoren zum Transferleistungsbezug können allein aus den
Gründen der Anspruchsberechtigung für diese Leistungen heraus nicht vorgenommen werden.
Fachpolitisches Ziel ist letztlich die Unabhängigkeit von staatlichen Transferleistungen. Die Verwendung der Ampelfarbe „Grün“ ist für den Indikator grundsätzlich ungeeignet.
Berechnung
Bezieher/innen von Grundsicherung ab 65 Jahren außerhalb von Einrichtungen / EW 65 Jahre und
älter * 100
Zeitbezug
31.12.
Datenhalter / Quelle SenGesSoz Ref. I A (http://www.gsi-berlin.info) / EW: AfS Berlin-Brandenburg
Differenzierung
Staatsangehörigkeit; weitere Altersgruppe: 18 bis 64 Jahre (im GSI)
Verweise
Regelmäßige Veröffentlichung der Daten: www.gsi-berlin.info
Spezialbericht mit inhaltlichen, rechtlichen und methodischen Erläuterungen:
http://www.berlin.de/sen/statistik/gessoz/sozial/spezial.html
72
Teil B | Kernindikatoren für integrierte Stadtteilentiwcklung und Bezirksregionenprofile
Anteil Kinder mit Sprachdefiziten an Einschüler/innen
E1
Aussage
X % der Einschulungskinder haben Sprachdefizite.
Definition
Der Indikator „Sprachdefizite“ stellt eine Kombination zweier bei der Einschulungsuntersuchung
erhobenen Merkmale dar:
Sätze nachsprechen
Zur Feststellung des Entwicklungsstandes der Kinder wird bei den Einschulungsuntersuchungen
das Instrument S-ENS (Screening des Entwicklungsstandes bei Einschulungsuntersuchungen, Döpfner et al. 2005) eingesetzt. Der Test „Sätze nachsprechen“ ist Bestandteil des S-ENS.
Kenntnisse der deutschen Sprache bei Kindern nichtdeutscher Herkunft
Bei alleiniger Verwendung des Testergebnisses „Sätze nachsprechen“ würden systematisch Kinder
mit Migrationshintergrund von der Auswertung ausgeschlossen, da bei ihnen der Test bei schlechten Deutschkenntnissen nicht durchgeführt oder zur Beurteilung herangezogen werden kann.
Daher werden bei Kindern mit Migrationshintergrund ergänzend die Deutschkenntnisse betrachtet.
Im kombinierten Indikator „Sprachdefizite“ werden als Kinder mit Sprachdefiziten ausgewiesen:
Kinder deutscher Herkunft mit auffälligem Testergebnis „Sätze nachsprechen“,
Kinder nichtdeutscher Herkunft mit guten Deutschkenntnissen und auffälligem Testergebnis
„Sätze nachsprechen“ und
Kinder nichtdeutscher Herkunft mit unzureichenden Deutschkenntnissen.
Zur detaillierten Methodik der Einschulungsuntersuchungen in Berlin wird auf die jeweiligen Grundauswertungen verwiesen.
(http://www.berlin.de/sen/statistik/gessoz/gesundheit/grundauswertungen.html)
Interpretation /
Hinweise
Eine altersgerecht entwickelte Sprache ist eine unabdingbare Voraussetzung für Integration, gesellschaftliche Teilhabe und einen erfolgreichen Schulbesuch. Der Indikator gibt Hinweise auf
Sprachentwicklungsstörungen (expressive Sprachentwicklung) bzw. unzureichende Kenntnisse der
deutschen Sprache bei Kindern mit Migrationshintergrund.
Aufmerksamkeitsstufen
(Ampelmodell)
aus fachlichen Gründen keine Ausweisung von Aufmerksamkeitsstufen
Berechnung
Einschüler/innen mit Sprachdefiziten / Einschüler/innen mit gültigen Angaben zu Sprachdefiziten * 100
Die Berechnung erfolgt anhand der gepoolten Einschulungsdaten der Einschulungsjahrgänge drei
aufeinander folgender Jahrgänge (z.B. 2008, 2009 und 2010).
Zeitbezug
jeweils das letzte Einschulungsjahr der drei gepoolten Jahrgänge (z.B. 2010)
Datenhalter / Quelle SenGesSoz, Ref. I A (http://www.gsi-berlin.info)
Differenzierung
Geschlecht, Migrationshintergrund (im GSI)
Verweise
Döpfner, M., Dietmair, I., Mersmann, H., Simon, K., Trost-Brinkhues, G. (2005).
S-ENS – Screening des Entwicklungsstandes bei Einschulungsuntersuchungen. Göttingen: Hogrefe.
Oberwöhrmann, S. & Bettge, S. (2011). Indikatoren aus den Einschulungsdaten für Bezirksregionenprofile in Berlin. Statistische Kurzinformation 2011
(Im Internet abrufbar: http://www.berlin.de/sen/statistik/gessoz/gesundheit/kurzinfo.html)
73
Anteil Kinder mit motorischen Defiziten (Visuomotorik) an Einschüler/innen
E2
Aussage
X % der Einschulungskinder haben Auffälligkeiten in der Visuomotorik, d.h. Defizite in der AugeHand-Koordination.
Definition
Zur Feststellung des Entwicklungsstandes der Kinder wird bei den Einschulungsuntersuchungen
das Instrument S-ENS (Screening des Entwicklungsstandes bei Einschulungsuntersuchungen, Döpfner et al. 2005) eingesetzt. Der Test zur Visuomotorik ist Bestandteil des S-ENS.
Der Testbereich „Visuomotorik“ prüft feinmotorische Fertigkeiten des Kindes wie die Auge-HandKoordination mittels Aufgaben zur Gestaltrekonstruktion (einfache Strichzeichnungen sollen nach
Vorlage vervollständigt werden) und zur Gestaltreproduktion (einfache Strichzeichnungen sollen
exakt abgezeichnet werden).
Zur detaillierten Methodik der Einschulungsuntersuchungen in Berlin wird auf die jeweiligen Grundauswertungen verwiesen.
(http://www.berlin.de/sen/statistik/gessoz/gesundheit/grundauswertungen.html).
Interpretation /
Hinweise
Die Visuomotorik ist eine wichtige Voraussetzung für das Schreibenlernen und weitere schulische
Lernprozesse, der Indikator gibt Hinweise auf Defizite bei den feinmo-torischen Fertigkeiten der
Kinder wie die Auge-Hand-Koordination.
Ausgewiesen wird der Anteil der Kinder mit auffälligem Testergebnis im Testbereich „Visuomotorik“.
Aufmerksamkeitsstufen
(Ampelmodell)
aus fachlichen Gründen keine Ausweisung von Aufmerksamkeitsstufen
Berechnung
Einschüler/innen mit auffälligem Test Visuomotorik / Einschüler/innen mit gültigen Angaben im
Test Visuomotorik * 100
Die Berechnung erfolgt anhand der gepoolten Einschulungsdaten der Einschulungsjahrgänge drei
aufeinander folgender Jahrgänge (z.B. 2008, 2009 und 2010).
Zeitbezug
jeweils das letzte Einschulungsjahr der drei gepoolten Jahrgänge (z.B. 2010)
Datenhalter / Quelle SenGesSoz Ref. I A (http://www.gsi-berlin.info)
Differenzierung
Geschlecht, Migrationshintergrund (im GSI)
Verweise
Döpfner, M., Dietmair, I., Mersmann, H., Simon, K., Trost-Brinkhues, G. (2005).
S-ENS – Screening des Entwicklungsstandes bei Einschulungsuntersuchungen. Göttingen: Hogrefe.
Oberwöhrmann, S. & Bettge, S. (2011). Indikatoren aus den Einschulungsdaten für Bezirksregionenprofile in Berlin. Statistische Kurzinformation 2011
(Im Internet abrufbar: http://www.berlin.de/sen/statistik/gessoz/gesundheit/kurzinfo.html)
74
Teil B | Kernindikatoren für integrierte Stadtteilentiwcklung und Bezirksregionenprofile
Anteil Kinder mit Übergewicht an Einschüler/innen
E3
Aussage
X % der Einschulungskinder haben Übergewicht.
Definition
Bei der Einschulungsuntersuchung werden Körpergröße und Gewicht der Kinder gemessen und daraus der Body Mass Index nach der Formel BMI = Gewicht [kg] / Körpergröße [m]² berechnet.
Zur Beurteilung der BMI-Werte werden die alters- und geschlechtsspezifischen Normwertetabellen
von Kromeyer-Hauschild et al. (2001) entsprechend der Empfehlung der Arbeitsgemeinschaft Adipositas angewendet. Für die Auswertung der Einschulungsuntersuchungen werden statt der veröffentlichten Referenzwerte in halbjährlichen Abständen die monatsgenauen Tabellen verwendet
(persönliche Mitteilung Kromeyer-Hauschild 2008).
Kinder und Jugendliche, deren BMI (Body Mass Index) oberhalb des 90. Perzentil der Normstichprobe liegt, werden als übergewichtig bezeichnet, bei einem BMI oberhalb des 97. Perzentil als adipös.
Für den Indikator Übergewicht werden diese beiden Kategorien zusammengefasst und der Anteil
der Kinder mit einem BMI oberhalb des 90. Perzentil ausgewiesen.
Perzentilen sind Prozentangaben. Wird das Gewicht eines Kindes in Perzentilen ausgedrückt,
bedeutet dies, dass das Gewicht in Bezug auf das Gewicht der Altersgenossen angeben wird. Ein
Gewicht oberhalb der 90. Perzentile bedeutet, dass 90% der Kinder gleichen Alters und gleichen
Geschlechts weniger wiegen als das betreffende Kind.
Zur detaillierten Methodik der Einschulungsuntersuchungen in Berlin wird auf die jeweiligen Grundauswertungen verwiesen.
(http://www.berlin.de/sen/statistik/gessoz/gesundheit/grundauswertungen.html)
Interpretation /
Hinweise
Übergewicht im Vorschulalter wird als Risikofaktor für Übergewicht im Schul- und Jugendalter diskutiert. Ein erhöhter Anteil übergewichtiger Kinder weist auf diesbezüglichen Präventionsbedarf
und ggfs. auch auf besondere Bedarfe an gesundheitlichen und sportlichen Angeboten im Stadtteil
hin.
Aufmerksamkeitsstufen
(Ampelmodell)
aus fachlichen Gründen keine Ausweisung von Aufmerksamkeitsstufen
Berechnung
Einschüler/innen mit Übergewicht / Einschüler/innen mit gültigen Angaben zum Body Maß Index * 100.
Die Berechnung erfolgt anhand der gepoolten Einschulungsdaten der Einschulungsjahrgänge drei aufeinander folgender Jahrgänge (z.B. 2008, 2009 und 2010).
Zeitbezug
jeweils das letzte Einschulungsjahr der drei gepoolten Jahrgänge (z.B. 2010)
Datenhalter / Quelle SenGesSoz, Ref. I A (http://www.gsi-berlin.info)
Differenzierung
Geschlecht, Migrationshintergrund (im GSI)
Verweise
Kromeyer-Hauschild, K., Wabitsch, M., Kunze, D. et al. (2001). Perzentile für den Body Maß Index für
das Kindes- und Jugendalter unter Heranziehung verschiedener deutscher Stichproben. Monatsschr Kinderheilkd 149: 807-818.
Oberwöhrmann, S. & Bettge, S. (2011). Indikatoren aus den Einschulungsdaten für Bezirksregionenprofile in Berlin. Statistische Kurzinformation 2011
(Im Internet abrufbar: http://www.berlin.de/sen/statistik/gessoz/gesundheit/kurzinfo.html)
75
Anteil Kinder mit einer Kitabesuchsdauer über 2 Jahren an Einschüler/innen
E4
Aussage
X % aller Einschulungskinder haben zum Zeitpunkt der Einschulungsuntersuchung bereits länger
als 2 Jahre eine Kita besucht.
Definition
Im Rahmen der Einschulungsuntersuchungen wird der Besuch von Betreuungseinrichtungen sowie
dessen Dauer erhoben. Die Dauer des Besuchs bis zum Zeitpunkt der Einschulungsuntersuchung
wird monatsgenau ermittelt. Bei Einrichtungswechseln werden die jeweiligen Besuchszeiten zu
einer Gesamtzeit addiert. Es wird ausgewiesen, welcher Anteil der Kinder zum Zeitpunkt der Einschulungsuntersuchung bereits länger als zwei Jahre eine Kita oder vergleichbare Einrichtung besucht hat.
Zur detaillierten Methodik der Einschulungsuntersuchungen in Berlin wird auf die jeweiligen Grundauswertungen verwiesen.
(http://www.berlin.de/sen/statistik/gessoz/gesundheit/grundauswertungen.html)
Interpretation /
Hinweise
Der Indikator gibt Hinweise darauf, in welchem Umfang das institutionelle Angebot für die frühkindliche Bildung und Betreuung außerhalb der Familien bzw. Haushalte genutzt wird. Der Kitabesuch leistet einen Beitrag zur sozialen Integration und eröffnet Zugangswege für Intervention
und Prävention, Bildungs- und Gesundheitsförderung.
Aufmerksamkeitsstufen
(Ampelmodell)
aus fachlichen Gründen keine Ausweisung von Aufmerksamkeitsstufen
Berechnung
Einschüler/innen mit Kitabesuchsdauer über 2 Jahren / Einschüler/innen mit gültigen Angaben
zum Kitabesuch * 100
Die Berechnung erfolgt anhand der gepoolten Einschulungsdaten der Einschulungsjahrgänge drei
aufeinander folgender Jahrgänge (z.B. 2008, 2009 und 2010).
Zeitbezug
jeweils das letzte Einschulungsjahr der drei gepoolten Jahrgänge (z.B. 2010)
Datenhalter / Quelle SenGesSoz Ref. I A (http://www.gsi-berlin.info)
Differenzierung
Geschlecht, Migrationshintergrund (im GSI)
Verweise
Oberwöhrmann, S. & Bettge, S. (2011). Indikatoren aus den Einschulungsdaten für Bezirksregionenprofile in Berlin. Statistische Kurzinformation 2011
(Im Internet abrufbar: http://www.berlin.de/sen/statistik/gessoz/gesundheit/kurzinfo.html)
76
Teil B | Kernindikatoren für integrierte Stadtteilentiwcklung und Bezirksregionenprofile
Anteil Schüler/innen nichtdeutscher Herkunftssprache an den Schüler/innen der öffentlichen Grund- E 5
schulen
Aussage
Der Anteil der Schüler/innen nichtdeutscher Herkunftssprache an den Schüler/innen der öffentlichen Grundschulen beträgt X %.
Definition
Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache sind jene, deren Mutter- bzw. Familiensprache nicht deutsch ist. Die Staatsangehörigkeit, Nationalität, ethnische Herkunft, Einreisezeitpunkt oder Aufenthaltsstatus ist dabei ohne Belang – entscheidend ist die Kommunikationssprache
in der Familie und die Sprachkompetenz der Schüler/innen. Die Erfassung beruht auf Selbstauskunft der Eltern bei der Aufnahme in der Berliner Schule und wird durch die Lehrer/innen einmal im
Schuljahr vorgenommen. Räumlicher Bezug ist der Standort der Schule, nicht der Wohnort der
Schüler/innen.
Interpretation /
Hinweise
Dieser Indikator gibt Hinweise auf Schüler/innen mit Migrationshintergrund und damit die Zusammensetzung der Schülerschaft nach diesem Kriterium an den öff. Grundschulen, die Daten werden
seit 2001 von der SenBJW regelmäßig veröffentlicht (s. Schulporträts).
Der Indikator wird zusammen mit dem Indikator „Anteil lernmittelkostenbefreite Schüler/innen“
von SenBJW herangezogen, um besondere Bedarfe bei der Ausstattung der Schulen mit Lehrpersonal sowie ergänzende Unterrichtsangebote zu begründen. Der Indikator sagt nicht aus, dass jedes
Kind mit nichtdeutscher Herkunftssprache (ndH) per se sprachliche oder soziale Defizite hat. Die
Notwendigkeit einer individuellen Sprachförderung und deren Umfang werden von der jeweiligen
Schule festgestellt.
Die Betrachtung wird in den BZRP auf öffentliche Grundschulen beschränkt, weil in diesem Schultypus durch die Einschulungsbereiche eine räumliche Zuordnungsmöglichkeit zum Wohnort besteht.
Die Zusammensetzung der Schülerschaft steht in engem Zusammenhang zur Einwohnerstruktur
im Stadtteil. Ein hoher Anteil von Kindern ndH wird meist mit niedrigen Lernstandards, Sprachschwierigkeiten und Integrationsproblemen gleichgesetzt. Eltern deutscher Herkunftssprache haben oft geringes Vertrauen in Grundschulen mit einem hohen Anteil Schüler/innen ndH, was die
Schulsegregation beeinflussen kann.
Aufmerksamkeitsstufen
(Ampelmodell)
drei Aufmerksamkeitsstufen, Methode „Fachlich gesetzte Grenzwerte“
(Übernahme des Grenzwertes 40 % aus der Lehrerbedarfszumessung u.a.,
entsprechend mail SenBJW IC2 vom 13.7.12)
hohe Aufmerksamkeit empfohlen: 80 % und mehr
Aufmerksamkeit empfohlen:
40 % und mehr bis unter 80 %
keine Aufmerksamkeit empfohlen: unter 40 %
Berechnung
Zahl der Schüler/innen ndH / Gesamtzahl der Schüler/innen * 100
Zeitbezug
3 Wochen nach Schuljahresbeginn
Datenhalter / Quelle SenBildJugWiss, Ref. I C
Verweise
DER PARITÄTISCHE: Migrationshintergrund – soziale Lage – Bildungsniveau der Eltern: Was beeinflusst den Bildungserfolg?
(http://www.abindiezukunft.de/index.php?id=1862)
77
Anteil Schüler/innen mit Lernmittelkostenbefreiung an den Schülern/innen der öffentlichen
Grundschulen
E6
Aussage
X % der Schüler/innen an öffentlichen Grundschulen sind von der Zahlung des Eigenanteils bei
Lernmitteln befreit.
Definition
Lernmittel sind Unterrichtsmittel, die für Schüler/innen bestimmt sind und von diesen selbstständig
und eigenverantwortlich überwiegend im Unterricht und bei der häuslichen Vor- und Nachbereitung verwendeten werden. Dazu gehören Schulbücher und ergänzende Druckschriften sowie Arbeitsmittel, die die Schulbücher ergänzen oder ersetzen, auch Hörbücher oder CDs sowie elektronische Medien.
Die Erziehungsberechtigten oder volljährigen Schülerinnen und Schüler müssen sich in Berlin seit
dem Schuljahr 2003/2004 an den Kosten der Beschaffung von Schulbüchern und ergänzenden
Druckschriften mit einem Eigenanteil bis zu einem Höchstbetrag von 100 Euro beteiligen.
Wer Hilfe zum Lebensunterhalt, Arbeitslosengeld II, Wohngeld, BAföG-Leistungen oder Leistungen
für Asylbewerber bezieht, muss keinen Eigenanteil bezahlen. Dies gilt auch für Schüler/innen, die
sich in Vollzeitpflege, Heimerziehung oder sonstige betreute Wohnformen befinden.
Interpretation /
Hinweise
Der Indikator gibt Hinweise auf die Einkommensarmut der Kinder und Familien von Schüler/innen
an öffentlichen Grundschulen und damit auf erschwerte Lernbedingungen dieser Schüler/innen.
Der Indikator wird zusammen mit dem Indikator „Anteil Schüler/innen nicht deutscher Herkunftssprache“ von SenBJW herangezogen, um besondere Bedarfe bei der Ausstattung der Schulen mit
Lehrpersonal sowie ergänzende Unterrichtsangebote zu begründen.
Aufmerksamkeitsstufen
(Ampelmodell)
drei Aufmerksamkeitsstufen, Methode „Fachlich gesetzte Grenzwerte“
(Übernahme des Grenzwertes 40 % aus der Lehrerbedarfszumessung u.a.,
entsprechend mail SenBJW IC2 vom 13.7.12)
hohe Aufmerksamkeit empfohlen: 80 % und mehr
Aufmerksamkeit empfohlen:
40 % und mehr bis unter 80 %
keine Aufmerksamkeit empfohlen: unter 40 %
Berechnung
Anzahl der Schüler/innen von den Kosten für Lernmitteln befreit / Schüler/innen insgesamt * 100
Zeitbezug
3 Wochen nach Schuljahresbeginn
Datenhalter / Quelle SenGesSoz Ref. I C
Differenzierung
Schüler/innen nichtdeutscher Herkunftssprache
Verweise
1. Verordnung über die Lernmittel an allgemein bildenden und beruflichen Schulen (Lernmittelverordnung – LernmittelVO), gültig ab 01.12.2012
http://www.berlin.de/sen/bildung/rechtsvorschriften/
2. http://www.berlin.de/sen/bildung/schulorganisation/lehr_und_lernmittel/
78
Teil B | Kernindikatoren für integrierte Stadtteilentiwcklung und Bezirksregionenprofile
Anteil der alleinerziehenden Bedarfsgemeinschaften (BG) an BG mit Kindern nach SGB II
E7
Aussage
Von allen Bedarfsgemeinschaften mit Kindern nach SGB II sind X % alleinerziehende BG (zuzüglich
BG-Partnerschaft mit Kind(ern).
Definition
Eine alleinerziehende Bedarfsgemeinschaft erhält Leistungen nach SGB II. Alleinerziehend ist, wer
sich allein um die Erziehung und Betreuung seines minderjährigen Kindes, das in seinem Haushalt
lebt, sorgt. Dabei ist es unerheblich ob der Elternteil ledig, geschieden, getrennt lebend oder verwitwet ist, auch ob der Elternteil in einer neuen Partnerschaft lebt, egal ob im selben Haushalt oder
räumlich getrennt.
Lebt die alleinerziehende Person mit einem Partner und minderjährigen unverheirateten Kindern in
einer Bedarfsgemeinschaft zusammen, so handelt es sich um eine Partner-BG mit Kindern.
(siehe dazu auch D 4 und D 5).
Interpretation /
Hinweise
Der Indikator gibt Hinweise auf das besondere Armutsrisiko von Alleinerziehenden und damit auf
eine besondere Belastungssituation, die statistisch gesehen zu einem erhöhten Hilfebedarf insbesondere in der Jugendhilfe führt.
Alleinerziehende machen einen hohen Anteil aller Bedarfsgemeinschaften mit Kindern unter 18
Jahren im SGB-II-Bezug aus und verbleiben von allen Bedarfsgemeinschaften am längsten im Leistungsbezug. Die Gruppe Alleinerziehender ist sehr heterogen, viele stocken ihr Einkommen über
Leistungen nach dem SGB II auf, sind also auch im SGB II- Leistungsbezug erwerbstätig.
Während traditionelle Familienformen (Vater-Mutter-Kind/er) in Deutschland an Bedeutung verlieren, wachsen immer mehr Kinder – zumindest zeitweise – in Ein-Eltern-Familien auf. Zwar tragen
Alleinerziehende ein besonders hohes Risiko an (relativer) Einkommensarmut – jedoch sollten hilfebedürftige Alleinerziehende im SGB II nicht als Gruppe mit homogener Problemlage aufgefasst
werden. Es gibt deutliche Unterschiede je nach Qualifikation der Erziehenden, Lebens- und Familienphase (z.B. Alter der Kinder).
Eine besondere Gruppe stellen z.B. junge Alleinerziehende ohne Schul- und / oder Berufsabschluss
dar. Alleinerziehende mittleren Alters stehen nach Trennung oder Scheidung vielfach vor der Aufgabe, nach langer Erwerbsunterbrechung wieder in den Beruf zurückkehren zu müssen. Männliche
Alleinerziehende leben vor allem mit älteren Kindern zusammen.
Aufmerksamkeitsstufen
(Ampelmodell)
vier Aufmerksamkeitsstufen, Methode „Standardabweichung“, dabei Zuordnung zur Gruppe I (Aufmerksamkeit empfohlen bei Abweichung oberhalb des Durchschnitts)
Berechnung
Alleinerziehende BG / BG mit Kindern * 100
Zeitbezug
31.12.
Datenhalter / Quelle Bundesagentur für Arbeit / EW: AfS Berlin-Brandenburg
Differenzierung
Zahl der Kinder (im Datenpool)
Verweise
Lietzmann, Torsten (2009): Warum Alleinerziehende es besonders schwer haben
http://doku.iab.de/kurzber/2009/kb1209.pdf
79
Anteil Kinder und Jugendlicher mit Hilfen zur Erziehung an Einwohner/innen im Alter unter
21 Jahren
E8
Aussage
X % aller Kinder und Jugendlichen im Alter von 0 bis unter 21 Jahren erhalten Hilfen zur Erziehung
(SGB VIII).
Definition
Hilfe zur Erziehung findet hauptsächlich in der Familie (ambulant), aber auch außerhalb der Familie
(stationär, teilstationär) statt. Beide Hilfeformen sind in diesem Indikator zusammengefasst.
Ambulante Hilfen: Dazu zählen soziale Gruppenarbeit, Erziehungsbeistand, sozialpädagogische
Familienhilfe bis hin zur sozialpädagogischen Einzelbetreuung.
Stationäre Hilfen: Dazu zählen Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen (Erziehung in
einer Tagesgruppe, heilpädagogische Wohngruppen, Mädchenhaus, Heimunterbringung etc.)
Interpretation /
Hinweise
Dieser Indikator gibt Hinweise auf räumliche Schwerpunkte in der Familien- und Jugendhilfe und
auf Unterstützungsbedarfe in den Familien bei Gefährdung des Kindeswohls.
In Krisensituationen (z.B. bei Erziehungsschwierigkeiten, Trennung oder Scheidung der Eltern,
Drogenkonsum) bietet die Kinder- und Jugendhilfe verschiedene Formen der Unterstützung. Eltern
haben einen Rechtsanspruch auf Hilfe zur Erziehung, wenn ohne diese Unterstützung die normale
und gesunde Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen so stark beeinträchtigt wäre, dass körperliche oder seelische Beeinträchtigungen eines jungen Menschen befürchtet werden müssen. Die
Gewährung von Hilfen zur Erziehung erfolgt grundsätzlich über das örtliche Jugendamt.
Für die Entwicklung der Fallzahlen und Anteilswerte spielen folgende Aspekte eine Rolle:
sozialstrukturelle Bedingungen und Entwicklungen in den jeweiligen Stadtteilen,
Erziehungskompetenz und soziale Belastungen der Familien,
Fallsteuerung im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) sowie
demografische Veränderungen.
Ein Verbindung besteht auch zu Angebotsstruktur und deren Kapazitäten (Schließung oder Öffnung
von teilstationären Angeboten, Heimen, betreuten Wohnformen etc.), einem veränderten Hilfeverständnis oder Schwerpunktsetzungen in der Organisation der Sozialen Dienste.
Aufmerksamkeitsstufen
(Ampelmodell)
Aus fachlichen Gründen keine Ausweisung von Aufmerksamkeitsstufen. Eine regional oder bezirklich erhöhte Hilfedichte ist mehrdeutig und weist nicht eindeutig auf strukturelle Nachteile und
besondere Unterstützungsbedarfe, Defizite im sozialraumorientierten Handeln oder eine besondere Angebotsstruktur hin.
Berechnung
HzE-Fälle / EW unter 21 Jahre * 100
Zeitbezug
31.12.
Datenhalter / Quelle SenBildJugWiss, Ref. III D (ISBJ) / EW: AfS Berlin-Brandenburg
Differenzierung
Geschlecht, Altersgruppen, ambulante, teilstationäre oder stationäre Hilfen (im Datenpool)
Verweise
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft:
http://www.berlin.de/sen/jugend/jugendhilfeleistungen/hilfen_zur_erziehung/
80
Teil B | Kernindikatoren für integrierte Stadtteilentiwcklung und Bezirksregionenprofile
Anteil der Einwohner/innen in Gebieten mit sehr niedrigem Entwicklungsindex nach MSS
F1
Aussage
X % der Einwohner/innen leben in Planungsräumen mit sehr niedrigem Entwicklungsindex (nach
Monitoring Soziale Stadtentwicklung / MSS).
Definition
Der „Entwicklungsindex Soziale Stadtentwicklung“ wird im Monitoring Soziale Stadtentwicklung
(MSS) für jeden Planungsraum (PLR) durch die Summierung eines zuvor für jeden PLR berechneten
Status- und Dynamikindex im Verhältnis von 3:2 ermittelt (= höhere Gewichtung der Statusindikatoren). Der Entwicklungsindex bildet die soziale Problematik im Gebiet als Wert ab: je höher der
Wert, desto höher die soziale Problematik.
Entsprechend einer sich ergebenden Rangfolge der PLR nach ihrem Entwicklungsindex werden
Dezile (jeweils 10 %) gebildet und zu vier Gruppen des Entwicklungsindex zusammengefasst: Die
beiden Dezile an der Spitze der Rangskala bilden die Gruppe „hoher / sehr hoher Entwicklungsindex“ (Gruppe 1, oberste 20 %), die beiden Dezile mit den negativsten Werten die beiden Gruppen
„niedriger“ (Gruppe 3, vorletzte 10 %) und „sehr niedriger Entwicklungsindex“ (Gruppe 4, letzte
10 %). Die PLR der sechs dazwischen liegenden Dezile bilden die Gruppe „mittlerer Entwicklungsindex“ (Gruppe 2).
Bei den im MSS verwendeten Daten wird seit 2007 zwischen Indikatoren, die die soziale Lage der
Bevölkerung in einem Quartier beschreiben („Status“) und Indikatoren, die den Wandel der Bevölkerungszahl und der sozialen Lage im Quartier im abgelaufenen Jahr charakterisieren sollen
(„Dynamik“), unterschieden.
Zu den Status-Indikatoren zählen Daten zur Arbeitslosigkeit, Transferbezug und zum Migrationshintergrund.
Zu den Dynamik-Indikatoren zählen Daten zur Mobilität (selektive Wanderungen) und zu den Veränderungen einzelner Status-Indikatoren.
Aus den sechs Status- und den sechs Dynamik-Indikatoren wird in einem gestuften Index-Berechnungsverfahren zunächst jeweils ein Status- und ein Dynamik-Index gebildet. In einem nächsten
Schritt wird daraus der Entwicklungsindex wie o.a. berechnet.
Interpretation /
Hinweise
Da eine BZR Planungsräume mit unterschiedlicher Zugehörigkeit zu den vier EntwicklungsindexGruppen umfassen kann, werden hier die Anteile der Einwohner/innen in den jeweiligen Gruppen
angegeben. Der Indikator F 1 gibt Hinweise darauf, wie hoch der Anteil der Einwohner/innen in der
BZR ist, deren direktes Lebensumfeld eine hohe Dichte von sozialen Problemen und negative Entwicklungsperspektiven aufweist. Für die Planungsräume mit einem sehr niedrigen Entwicklungsindex besteht die höchste Wahrscheinlichkeit, dass sie zu Orten der sozialen Ausgrenzung werden
und benachteiligend auf die Chancen der Bewohnerinnen und Bewohner wirken. Hier besteht besonderer stadtentwicklungspolitischer Interventionsbedarf, dem auf gesamtstädtischer Ebene
durch die in dieser Gebietskulisse konzentrierten Ausweisung Aktionsraumplus- und Quartiersmanagement-Gebieten bereits entsprochen worden ist.
Zur konkreten Festlegung von Maßnahmen in den einzelnen Gebieten sind in Ergänzung zur quantitativen Analyse des MSS in der Regel weitere vertiefende und insbesondere qualitative Betrachtungen erforderlich.
Aufmerksamkeitsstufen
(Ampelmodell)
keine Ausweisung, siehe F5
Berechnung
EW in PLR der Gruppe EI_4 / EW gesamt * 100
Zeitbezug
31.12.
Datenhalter / Quelle SenStadtUm (Berechnung) / SenGesSoz / AfS Berlin-Brandenburg
Verweise
SenStadtUm: Monitoring Soziale Stadtentwicklung Berlin 2011
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/basisdaten_stadtentwicklung/monitoring/index.
shtml
81
Anteil der Einwohner/innen in Gebieten mit niedrigem Entwicklungsindex
F2
Aussage
X % der Einwohner/innen leben in Planungsräumen mit niedrigem Entwicklungsindex (nach Monitoring Soziale Stadtentwicklung / MSS).
Definition
Der „Entwicklungsindex Soziale Stadtentwicklung“ wird im Monitoring Soziale Stadtentwicklung
(MSS) für jeden Planungsraum (PLR) durch die Summierung eines zuvor für jeden PLR berechneten
Status- und Dynamikindex im Verhältnis von 3:2 ermittelt (= höhere Gewichtung der Statusindikatoren). Der Entwicklungsindex bildet die soziale Problematik im Gebiet als Wert ab: je höher der
Wert, desto höher die soziale Problematik. Entsprechend einer sich ergebenden Rangfolge der PLR
nach ihrem Entwicklungsindex werden Dezile (jeweils 10 %) gebildet und zu vier Gruppen des Entwicklungsindex zusammengefasst: Die beiden Dezile an der Spitze der Rangskala bilden die Gruppe
„hoher/sehr hoher Entwicklungsindex“ (Gruppe 1, oberste 20 %), die beiden Dezile mit den negativsten Werten die beiden Gruppen „niedriger Entwicklungsindex“ (Gruppe 3, vorletzte 10 %) und
„sehr niedriger Entwicklungsindex“ (Gruppe 4, letzte 10 %). Die PLR der sechs dazwischen liegenden
Dezile bilden die Gruppe „mittlerer Entwicklungsindex“ (Gruppe 2).
Bei den im MSS verwendeten Daten wird seit 2007 zwischen Indikatoren, die die soziale Lage der
Bevölkerung in einem Quartier beschreiben („Status“) und Indikatoren, die den Wandel der Bevölkerungszahl und der sozialen Lage im Quartier im abgelaufenen Jahr charakterisieren sollen
(„Dynamik“), unterschieden.
Zu den Status-Indikatoren zählen Daten zur Arbeitslosigkeit, Transferbezug und zum Migrationshintergrund.
Zu den Dynamik-Indikatoren zählen Daten zur Mobilität (selektive Wanderungen) und zu den Veränderungen einzelner Status-Indikatoren.
Aus den sechs Status- und den sechs Dynamik-Indikatoren wird in einem gestuften Index-Berechnungsverfahren zunächst jeweils ein Status- und ein Dynamik-Index gebildet. In einem nächsten
Schritt wird daraus der Entwicklungsindex wie o.a. berechnet.
Interpretation /
Hinweise
Da eine BZR Planungsräume mit unterschiedlicher Zugehörigkeit zu den vier EntwicklungsindexGruppen umfassen kann, werden hier die Anteile der Einwohner/innen in den jeweiligen Gruppen
angegeben. Der Indikator F2 gibt Hinweise darauf, wie hoch der Anteil der Einwohner/innen in der
BZR ist, deren direktes Lebensumfeld durch eine relativ hohe Problemdichte gekennzeichnet ist,
jedoch in abgeschwächterer Form gegenüber dem Kernindikator F1. In den Gebieten mit einem
niedrigen Entwicklungsindex nach MSS besteht stadtentwicklungspolitischer Interventions- und
Präventionsbedarf. Auch in dieser Kulisse sind bereits eine Vielzahl von Aktionsraumplus- und Quartiersmanagement-Gebieten ausgewiesen.
Zur konkreten Festlegung von Maßnahmen in den einzelnen Gebieten sind in Ergänzung zur quantitativen Analyse des MSS in der Regel weitere vertiefende und insbesondere qualitative Betrachtungen erforderlich.
Aufmerksamkeitsstufen
keine Ausweisung, siehe F5
Berechnung
EW in PLR der Gruppe EI_3 / EW gesamt * 100
Zeitbezug
31.12.
Datenhalter / Quelle SenStadtUm (Berechnung) / SenGesSoz / AfS Berlin-Brandenburg
Verweise
82
SenStadtUm: Monitoring Soziale Stadtentwicklung Berlin 2011
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/basisdaten_stadtentwicklung/monitoring/index.
shtml
Teil B | Kernindikatoren für integrierte Stadtteilentiwcklung und Bezirksregionenprofile
Anteil der Einwohner/innen in Gebieten mit mittlerem Entwicklungsindex
F3
Aussage
X % der Einwohner/innen wohnen in Planungsräumen mit mittlerem Entwicklungsindex (nach
Monitoring Soziale Stadtentwicklung / MSS).
Definition
siehe F 1 und F 2
Interpretation /
Hinweise
Da eine BZR Planungsräume mit unterschiedlicher Zugehörigkeit zu den vier EntwicklungsindexGruppen umfassen kann, werden hier die Anteile der Einwohner/innen in den jeweiligen Gruppen
angegeben. Der Indikator F3 gibt Hinweise darauf, wie hoch der Anteil der Einwohner/innen in der
BZR ist, deren direktes Lebensumfeld – entsprechend der quantitativen Analyseergebnisse zum zusammengefassten Entwicklungsindex des MSS – sozial unauffällig ist. In diesen Planungsräumen
besteht in der Regel kein stadtentwicklungspolitischer Handlungsbedarf.
Gegebenenfalls können einzelne auffällige Werte der dem MSS zugrundeliegenden Indikatoren eine
weitere vertiefende und / oder qualitative Betrachtung erforderlich machen.
Aufmerksamkeitsstufen
keine Ausweisung, siehe F5
Berechnung
EW in PLR der Gruppe EI_2 / EW gesamt * 100
Zeitbezug
31.12.
Datenhalter / Quelle SenStadtUm (Berechnung) / SenGesSoz / AfS Berlin-Brandenburg
Verweise
SenStadtUm: Monitoring Soziale Stadtentwicklung Berlin 2011
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/basisdaten_stadtentwicklung/monitoring/index.
shtml
Anteil der Einwohner/innen in Gebieten mit hohem / sehr hohem Entwicklungsindex
F4
Aussage
X % der Einwohner/innen wohnen in Planungsräumen mit hohem / sehr hohem Entwicklungsindex
(nach Monitoring Soziale Stadtentwicklung / MSS).
Definition
siehe F 1 und F 2
Interpretation /
Hinweise
Da eine BZR Planungsräume mit unterschiedlicher Zugehörigkeit zu den vier EntwicklungsindexGruppen umfassen kann, werden hier die Anteile der Einwohner/innen in den jeweiligen Gruppen
angegeben. Der Indikator F4 gibt Hinweise darauf, wie hoch der Anteil der Einwohner/innen in der
BZR ist, deren direktes Lebensumfeld – entsprechend der quantitativen Analyseergebnisse zum zusammengefassten Entwicklungsindex des MSS – sozial unproblematisch und von einer positiven
Gebietsentwicklung geprägt ist. In diesen Planungsräumen besteht kein stadtentwicklungspolitischer Handlungsbedarf.
Aufmerksamkeitsstufen
keine Ausweisung, siehe F5
Berechnung
EW in PLR der Gruppe EI_1 / EW gesamt * 100
Zeitbezug
31.12.
Datenhalter / Quelle SenStadtUm (Berechnung) / SenGesSoz / AfS Berlin-Brandenburg
Verweise
siehe F 3
83
Gruppenzugehörigkeit Entwicklungsindex nach Monitoring Soziale Stadtentwicklung (MSS) für
Bezirksregionen (BZR)
F5
Aussage
Zugehörigkeit zur Gruppe X von 5: Mit diesem Indikator wird die relative Position der BZR nach
Rangfolge des Entwicklungsindex des MSS zu allen BZR in 5 Gruppen dargestellt (von sehr hoch /
hoch bis niedrig / sehr niedrig).
Definition
Der „Entwicklungsindex Soziale Stadtentwicklung“ wird im Monitoring Soziale Stadtentwicklung
(MSS) für jeden Planungsraum (PLR) ermittelt – siehe dazu F1 und F 2.
Für den Vergleich der sozialräumlichen Entwicklung der Bezirksregionen untereinander wird der
Entwicklungsindex des MSS zusätzlich auf Ebene der Bezirksregionen berechnet. Für diese Berechnung wird die für die PLR-Ebene verwendete Methodik leicht modifiziert: Status- und Dynamikindexwerte der Planungsräume werden zunächst mit der Zahl der Einwohner/innen im jeweiligen
Planungsraum gewichtet , dann jeweils für die Bezirksregion summiert und abschließend durch die
Summe aller Einwohner/innen in der Bezirksregion dividiert. Die weitere Berechnung des Entwicklungs-index für die Bezirksregionen auf Basis der einwohnergewichteten Status- und Dynamikindexsummen erfolgt dann analog zur PLR-Ebene durch Summierung im Verhältnis von 3:2. Die
zusätzliche Einwohnergewichtung wird erforderlich, da bei der Berechnung auf PLR-Ebene insgesamt 13 PLR unberücksichtigt geblieben sind, die in die Betrachtung auf BZR-Ebene aber mit einzubeziehen sind. Aufgrund einer zu geringen Einwohnergröße wird die BZR „040617 – Forst Grunewald“ von der Berechnung ausgeschlossen. Damit werden bei der Berechnung des Entwicklungsindex
auf BZR-Ebene 137 Gebiete berücksichtigt.
Für die Verwendung als Kernindikator wird die Rangfolge des Entwicklungsindex auf BZR-Ebene in
einer Gruppierung nach Quintilen (jeweils 20 %) herangezogen. Die Ausprägungen des Entwicklungsindex für BZR sind dabei wie folgt gekennzeichnet:
Gruppe 1: Rang 1-28: sehr hoch / hoch; Gruppe 2: Rang 29-55: überdurchschnittlich; Gruppe 3: Rang
56-82, durchschnittlich; Gruppe 4: Rang 83-109, unterdurchschnittlich; Gruppe 5: Rang 110-137,
niedrig / sehr niedrig.
Zur Bestimmung der Feldbesetzung wurde die Verteilungsfunktion `p(k)=(k-1)/(n-1)`verwendet.
Interpretation /
Hinweise
Der Indikator gibt Hinweise auf die relative soziale Problemdichte in der Bezirksregion im Vergleich
zu den anderen Bezirksregionen − und drückt dies in der Rangfolge als Zahl und der Zuordnung zu
einer der 5 Gruppen aus. Die Rangfolge 1 stellt die positivste Ausprägung des Indikators dar, die
höchste Rangzahl die negativste Ausprägung (hier: 137). Die Gruppeneinteilung von 1-5 folgt diesem Muster und erlaubt eine Einordnung der jeweiligen Bezirksregion in die Gesamtentwicklung
Berlins.
Sofern Zeitreihen vorliegen, lassen sich aus veränderter Gruppenzuordnung auch Rückschlüsse auf
relative Veränderungen der sozialen Problemdichte in der BZR ableiten.
Die dem MSS zugrunde liegenden Indikatoren bilden unterschiedliche Sachverhalte ab und haben
keinen gemeinsamen absoluten Nenner. Eine Einschätzung der sozialen Lage der BZR oder, im
zeitlichen Verlauf, ihrer Veränderung, ist nur sinnvoll im aktuellen räumlichen Gesamtzusammenhang, also „relativ“ zu allen Bezirksregionen.
Eine Bewertung der absoluten Problemdichte oder Veränderungen ist daraus nicht abzuleiten, sondern ist anhand von Einzelindikatoren zu ermitteln.
Aufmerksamkeitsstufen
zwei Aufmerksamkeitsstufen, ergeben sich aus der Gruppeneinteilung des Kernindikators:
Hohe Aufmerksamkeit wird für Gruppe 5 und Aufmerksamkeit für Gruppe 4 empfohlen.
Berechnung
siehe Definition
Zeitbezug
31.12.
Datenhalter / Quelle SenStadtUm (Berechnung) / SenGesSoz / AfS Berlin-Brandenburg
Verweise
84
SenStadtUm: Monitoring Soziale Stadtentwicklung Berlin 2011
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/basisdaten_stadtentwicklung/monitoring/index.
shtml
Teil B | Kernindikatoren für integrierte Stadtteilentiwcklung und Bezirksregionenprofile
3. Empfohlene Zuordnung der Kernindikatoren zur Mustergliederung für Bezirksregionenprofile,
Teil I Analyse
Gliederungspunkte
zugeordnete
Kernindikatoren
(nach Nummern *)
2.
Demografische Struktur und Entwicklung
2.1
Einwohnerentwicklung
2.2
Altersstruktur
B1, B2
2.3
Einwohner/innen mit Migrationshintergrund
B3, B 4
2.4
Wanderungen
C2, C3
2.5
Bevölkerungsprognose / Haushaltsprognose
3.
Soziale Situation
3.1
Einordnung in die gesamtstädtische Sozialberichterstattung
F1 – F6
3.2
Erwerbsbeteiligung und Arbeitslosigkeit
D1, D2, D3
3.3
Transferabhängigkeit
D4, D5, D6
3.4
Soziale Situation von Kindern und Jugendlichen
D5, D3, E6 - E8
3.5
Soziale Situation von Senioren
D6
4.
Bildungssituation
4.1
Vorschulische Bildung
A6, E4, E1
4.2
Schulische Bildung
E5, E6
4.3
Ausbildung
5.
Gesundheitliche Situation
5.1
Ergebnisse aus der bezirklichen Gesundheitsberichterstattung
5.2
Gesundheitliche Situation von Kindern und Jugendlichen
6.
Wirtschafts- und Gewerbestruktur
6.1
Beschreibung der Situation
6.2
Arbeitsstätten und Beschäftige am Arbeitsort
7.
Wohnsituation
7.1
Wohnungs- und Eigentümerstruktur
7.2
Wohnlage, Mietenentwicklung und Wohndauer
8.
Soziale Infrastruktur
8.1
Einrichtungen zur Bildung, Betreuung und Förderung von Kindern und Jugendlichen
E2, E3, (E9)
A1-A3, C1
85
Gliederungspunkte
zugeordnete
Kernindikatoren
(nach Nummern *)
8.1.1
Kindertagesstätten
8.1.2
Schulen und schulbezogene Einrichtungen
8.1.3
Kinder-, Jugend- und Familieneinrichtungen
8.1.4
Netzwerke im Bildungsbereich
8.2
Einrichtungen für Senioren/-innen (Wohnen und Freizeit)
8.3
Zielgruppenspezifische Einrichtungen (z.B. Menschen mit Migrationshintergrund, Pflegebedürftige, Frauen / Männer, Menschen mit Behinderungen, Menschen mit sozialen Problemen)
8.4
Einrichtungen der Stadtteilarbeit / zielgruppenübergreifend arbeitende Einrichtungen
8.5
Kultur- und weitere Bildungseinrichtungen (bezirkliche und überbezirkliche Einrichtungen)
8.6
Gesundheitseinrichtungen
8.7
Sporteinrichtungen (gedeckte und ungedeckte Sportanlagen, Schulsportanlagen)
8.8
Weitere Einrichtungen
9.
Grüne Infrastruktur und öffentlicher Raum
9.1
Grün- und Freiflächen
A4
9.2
Spielplätze
A5
9.3
Öffentlicher Raum
A8
10.
Mobilität
10.1
Erschließung durch ÖPNV
10.2
Straßeninfrastruktur
10.3
Verkehrssicherheit
11.
Umwelt (Lärmbelastung / Luftbelastung / Bioklima)
- hier Ende der „harmonisierten“ Gliederung BZRP – INSEK -
* zu den Nummern der Kernindikatoren siehe Seite 49 bis 51
86
Teil B | Kernindikatoren für integrierte Stadtteilentiwcklung und Bezirksregionenprofile
4. Methodik der Bewertung der Kernindikatoren nach „Aufmerksamkeitsstufen“ (Ampelmodell)
4.1. Anlass und Zielsetzung
Um die Anwendbarkeit der jährlich vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (AfS) zur
Verfügung gestellten Daten der 30 Kernindikatoren im Rahmen der integrierten Stadtteilentwicklung (z.B. bei der Erstellung von Bezirksregionenprofilen) in den Bezirken zu erleichtern, sollte ein einfaches und pragmatisches Bewertungsraster entwickelt werden, das
es erlaubt, auf den „ersten Blick“ auffällige Werte unter den 30 Kernindikatoren wahrzunehmen, um daraus weitere erforderliche Arbeitsschritte abzuleiten. Mit der Entwicklung
eines solchen Bewertungsrasters wurde von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
und Umwelt das Büro res urbana beauftragt, die Bearbeitung erfolgte in enger Abstimmung mit der AG BZRP. In diesem Kapitel werden die wesentlichen Ergebnisse der von res
urbana entwickelten Methodik dargestellt1:
Für eine unterstützende Kennzeichnung der Indikatorenwerte wurde als Modell eine
„Ampel“ favorisiert, bei der die Ampelfarben jeweils einer „Aufmerksamkeitsstufe“ entsprechen sollen.
grün
gelb
orange
- keine Aufmerksamkeit
- Aufmerksamkeit empfohlen
- hohe Aufmerksamkeit empfohlen
Mit der Kennzeichnung der Kernindikatoren mit den drei Aufmerksamkeitsstufen soll ein
schneller Überblick gegeben werden, welche Kernindikatoren einer vertiefenden Betrachtung bedürfen, aus der sich dann ggfs. weiterer Handlungsbedarf für die Fachämter
der öffentlichen Verwaltung ergibt.
Der Schwerpunkt liegt dabei in der Kennzeichnung der Werte, für die Aufmerksamkeit und
damit eine vertiefende Betrachtung empfohlen wird. Daher erfolgt diese Kennzeichnung in
zwei Prioritätsstufen. Grundsätzlich gilt auch hier, dass in der Regel keiner der Indikatoren
für sich alleine direkt interpretiert werden sollte, sondern im fachlichen Zusammenhang
mit anderen Indikatoren bzw. Daten betrachtet werden sollte („Kontextindikatoren“)2.
Die Berechnung und Kennzeichnung der Werte der Kernindikatoren mit den Aufmerksamkeitsstufen wird auf der Grundlage der in diesem Bericht dargelegten Methodik und der
hierzu erfolgten fachlichen Abstimmungen durch das AfS vorgenommen. Die jährliche
Übermittlung der aktuellen Werte der Kernindikatoren an die Bezirke durch das AfS soll
daher auch die Kennzeichnung der Werte mit den Aufmerksamkeitsstufen des Ampelmodells enthalten.
4.2. Methodenwahl
1
Der ausführliche Methodenbericht von res urbana befindet sich als
unveröffentlichter Ergebnisbericht bei
SenStadtUm I A 1.
Damit eine Zuordnung der aktuellen Werte der Kernindikatoren zu den Aufmerksamkeitsstufen erfolgen kann, müssen die Werte der einzelnen Kernindikatoren in definierte Wertebereiche eingeteilt werden. Das bedeutet, dass für jeden einzelnen Kernindikator Grenzwerte bzw. Aufmerksamkeitsbereiche festgelegt werden müssen, die eine Zuordnung zu
diesen definierten Bereichen erlauben und klar regeln.
2
z.B. Kernindikator „C2 –
Wanderungssaldo gesamt je 100 Einwohner“ ist im Zusammenhang mit dem
Wanderungsvolumen zu betrachten.
87
4.2.1. Methode „Fachlich gesetzte Grenzwerte“
Wären für die Kernindikatoren jeweils quantifizierbare Ziele bzw. Zielwerte festgelegt,
wäre es relativ einfach, anhand des Grades der Zielerreichung die Werte zu definieren, die
eine günstige bzw. ungünstige Ist-Situation bzw. Entwicklung und damit ggfs. einen Handlungsbedarf anzeigen. Solche Schwellen- bzw. Grenzwerte müssen berlinweit gelten und
dafür jeweils fachpolitisch verbindlich festgelegt sein. Auf dieser Grundlage könnte die Methode: Fachlich gesetzte Grenzwerte angewendet werden. Bisher sind im Rahmen des zu
den Kernindikatoren vorgenommenen Abstimmungsprozesses von den zuständigen Fachverwaltungen für vier Kernindikatoren fachliche ‚Schwellen- bzw. Grenzwerte‘ für die Verwendung zur Kenn-zeichnung mit „Aufmerksamkeitsstufen“ festgelegt worden:
„A5 – Relation qm öff. Spielplatzfläche zu Einwohner/innen (EW) gesamt“
„E5 - Anteil der Schüler/innen nichtdeutscher Herkunftssprache an Schüler/innen öff.
Grundschulen“
„E6 – Anteil der Schüler/innen mit Lernmittelbefreiung an den Schüler/innen öff.
Grundschulen“
„F5 – Gruppenzuordnung Entwicklungsindex Monitoring Soziale Stadtentwicklung“.
4.2.2. Methode „Standardabweichung“
Für die Kernindikatoren, für die keine fachlich festgelegten Schwellen- bzw. Grenzwerte
vorliegen, musste ein anderes Verfahren gefunden und vereinbart werden, das es erlaubt,
die Werte dieser Kernindikatoren den o.a. Aufmerksamkeitsstufen zuzuordnen. Hierfür
wurde die Methode der Standardabweichung gewählt, die die Streuung der Werte eines
Kernindikators für die einzelnen Bezirksregionen um den Mittelwert des Kernindikators
misst.3
Die Standardabweichung (SD) ist ein Maß für die Streuung der Werte um ihren Mittelwert: Je höher die Standardabweichung, desto stärker weichen die einzelnen Werte von
ihrem Mittelwert ab. Die Dimension der Standardabweichung entspricht dabei der Einheit der jeweiligen betrachteten Indikatorenwerte (z.B. Prozente, Meter, Jahre).
Da mit den Kernindikatoren sowohl die inner- wie die überbezirkliche Vergleichbarkeit gesichert werden soll, werden für jeden Kernindikator zwei Standardabweichungen berechnet:
Für die innerbezirkliche Vergleichbarkeit wird die Standardabweichung auf Grundlage
der Bezirksregionen in dem Bezirk berechnet. Es ergeben sich somit 12 individuelle Standardabweichungen, die die Streuung des Kernindikators um den Mittelwert des jeweiligen Bezirks beschreiben („Referenz Bezirk“).
Für die überbezirkliche Vergleichbarkeit wird auf Grundlage aller 138 Bezirksregionen
die Standardabweichung für den einzelnen Kernindikator berechnet, verstanden als die
Streuung um den gesamtstädtischen Mittelwert („Referenz Berlin“).4
Bei den Kernindikatoren mit fachlich gesetzten Grenzwerten wird nicht zwischen innerund überbezirklicher Betrachtungsebene unterschieden. Die Grenzwerte gelten einheitlich.
3
Sofern für weitere Kernindikatoren fachlich gesetzte Grenzwerte
vorliegen, kann die Methode problemlos
gewechselt werden.
Bei der Methode der Standardabweichung orientieren sich die Grenzen der drei Aufmerksamkeitsstufen des Ampelmodells immer an einer (zu definierenden) Abweichung vom
Mittelwert. Daher ergibt sich daraus eine vierte „Sonder-Stufe“ um den Mittelwert herum,
die den Titel „Durchschnitt“ erhält.
4
Hierbei ist zu beachten,
dass die Grunddaten aller 138 Bezirksregionen die Basis der Berechnung bilden.
Aufgrund von standardisierten Geheimhaltungsverfahren auf dieser LOR-Ebene
kann dieser Mittelwert geringfügig von
einem außerhalb dieses Verfahrens berechneten Mittelwert abweichen.
88
Teil B | Kernindikatoren für integrierte Stadtteilentiwcklung und Bezirksregionenprofile
Tabelle 1: Aufmerksamkeitsstufen für ein „Ampelmodell“, unterschieden nach der Methode zur Festlegung ihrer Grenzwerte
Aufmerksamkeitsstufen für ein „Ampelmodell“
Fachliche Setzung
Bemessung mittels Standardabweichung
1 – grün
1 – grün
keine Aufmerksamkeit
0 – weiß
Durchschnitt
keine Aufmerksamkeit
2 – gelb
Aufmerksamkeit empfohlen 2 – gelb
Aufmerksamkeit empfohlen
3 – orange
hohe Aufmerksamkeit
empfohlen
hohe Aufmerksamkeit
empfohlen
3 Stufen
3 – orange
4 Stufen,
2 Varianten: bezogen auf den Mittelwert Bezirk und den Mittelwert Berlin
4.3. Ermittlung der Aufmerksamkeitsstufen nach der Methode der
Standardabweichung
4.3.1. Berechnung der Standardabweichung
Als erster Schritt ist für jeden Kernindikator eine gewichtete Standardabweichung (SD) zu
berechnen. Die gewichtete Berechnung ist erforderlich, um die Größenunterschiede zwischen den Bezirksregionen einzubeziehen. Eine Bezirksregion mit beispielsweise vielen Einwohner/innen geht stärker in die Berechnung ein, als eine Bezirksregion, die weniger Einwohner/innen hat.
Da mit den Kernindikatoren sowohl die inner- wie die überbezirkliche Vergleichbarkeit gesichert werden soll, werden für jeden Kernindikator zwei Standardabweichungen berechnet:
Für die innerbezirkliche Vergleichbarkeit wird die Standardabweichung auf Grundlage
der Bezirksregionen in dem Bezirk berechnet. Es ergeben sich somit 12 individuelle
Standardabweichungen, die die Streuung des Kernindikators um den Mittelwert des
jeweiligen Bezirks beschreiben („Referenz Bezirk“).
Für die überbezirkliche Vergleichbarkeit wird auf Grundlage aller 138 Bezirksregionen
die Standardabweichung für den einzelnen Kernindikator berechnet, verstanden als
die Streuung um den gesamtstädtischen Mittelwert („Referenz Berlin“).
89
Tabelle 2: BEISPIEL: Standardabweichungen des Kernindikators „C1 – Anteil der Einwohner
mit einer Wohndauer über 5 Jahre“ für jeden Bezirk und Berlin (Datenstand 31.12.2011)
Standardabweichung für C1 (hier in %)
Referenz Bezirk
Referenz Berlin
01 - Mitte
4,25
7,24
02 - Friedrichshain-Kreuzberg
6,11
7,24
03 - Pankow
6,37
7,24
04 - Charlottenburg-Wilmersdorf
1,99
7,24
05 - Spandau
5,41
7,24
06 - Steglitz-Zehlendorf
1,74
7,24
07 - Tempelhof-Schöneberg
3,06
7,24
08 - Neukölln
9,61
7,24
09 - Treptow-Köpenick
7,59
7,24
10 - Marzahn-Hellersdorf
7,32
7,24
11 - Lichtenberg
6,22
7,24
12 - Reinickendorf
7,06
7,24
Die so berechnete gewichtete Standardabweichung wird im Folgenden als Grundlage für
die Festlegung der Grenzwerte bei der Abgrenzung der Aufmerksamkeitsstufen für den jeweiligen Kernindikator verwendet .
Die berechnete gewichtete Standardabweichung stellt keine inhaltlich begründete Bemessungsgrundlage dar, sondern ist ein rein statistisches Streuungsmaß, das für jeden
Kernindikator anders ausgeprägt ist.
4.3.2. Festlegung eines Faktors zur Bemessung der gewichteten
Standardabweichung
Zur Bestimmung der Grenzen für die Aufmerksamkeitsstufen unter Verwendung der Methode der Standardabweichung ist es erforderlich, einen Faktor zu bestimmen: Das Wievielfache des berechneten Wertes der Standardabweichung soll zur Festlegung der Grenzen für die einzelnen Aufmerksamkeitsstufen verwendet werden?
Zur Beantwortung dieser Frage wurden Ergebnisse des Monitoring Soziale Stadtentwicklung zum Vergleich herangezogen, da hier eine Reihe von Kernindikatoren kontinuierlich
auf der Ebene der Planungsräume gesamtstädtisch ausgewertete werden (B3, C2, C3, D2,
D3, D4, D5). Ausgangspunkt dieser vergleichenden Betrachtung war die Maßgabe, dass die
Einordnung der Werte der Kernindikatoren in die Aufmerksamkeitsstufen nicht allzu stark
von den Ergebnissen des Monitoring abweichen soll.
Im Ergebnis von sechs „Szenarien“ mit unterschiedlichen Faktoren war festzustellen, dass
eine Grenzzie-hung mit der +/- 0,5-1,0-fachen Standardabweichung für die Abgrenzung
der Aufmerksamkeitsstufen die höchste Übereinstimmung mit den Ergebnissen des Monitoring bei den o.a. Kernindikatoren aufweist.
90
Teil B | Kernindikatoren für integrierte Stadtteilentiwcklung und Bezirksregionenprofile
Die Festlegung der Verwendung des Faktors 0,5 zur Bestimmung der Grenzen der Aufmerksamkeitsstufen gilt einheitlich für alle Kernindikatoren, für die die Methode der
Standardabweichung angewendet wird.
Diese Festlegung ist das Ergebnis eines statistischen Verfahrens und weist keine inhaltlichen Zusammenhänge zum jeweiligen Kernindikator auf.
4.3.3. Festlegung der allgemeinen Intervallgrenzen der Aufmerksamkeitsstufen
Für die Festlegung der Intervallgrenzen für die vier Aufmerksamkeitsstufen wird die für
den jeweiligen Kernindikator ermittelte gewichtete Standardabweichung (Referenz Bezirk
/Referenz Berlin) und der festgelegte Faktor „0,5“ verwendet. Ausgangspunkt ist immer
der berechnete Mittelwert des Kernindikators (Referenz Bezirk, Referenz Berlin).
Zunächst ist die Aufmerksamkeitsstufe „Durchschnitt“ zu definieren:
Der Bereich zwischen einer halben Standardabweichung nach unten und oben vom
jeweiligen Mittelwert wird als ‚normal‘ bzw. nicht auffällig‘ definiert und bildet die Stufe „Durchschnitt“. Die Kennzeichnung im Ampelmodell erfolgt durch die Farbe „weiß“
bzw. die Zahl 0 (numerische Kennzeichnung).
Die drei weiteren Aufmerksamkeitsstufen liegen ober- bzw. unterhalb des Mittelwerts bzw.
der Stufe Durchschnitt. Für ihre Definition ist zunächst noch eine weitere Festlegung erforderlich: Ist eine Abweichung nach „unten“ oder nach „oben“ vom Mittelwert ein auffälliger
Befund in dem Sinne, dass Aufmerksamkeit zu empfehlen ist, um zu prüfen, ob sich daraus
Handlungsbedarf für die Verwaltung ergibt? Für jeden Kernindikator ist also einzeln festzulegen, ob die Aufmerksamkeit in diesem Sinne auf eine über- oder eine unterdurchschnittliche Abweichung gelenkt werden soll (siehe dazu Abschnitt 4.3.4.).
Für die weitere Erläuterung der Berechnungsmethode wird angenommen, dass es sich um
einen Kernindikator handelt, bei dem eine Abweichung oberhalb des Mittelwerts ggfs.
Handlungsbedarfe erzeugen kann.
Der Bereich, der über eine halbe Standardabweichung vom Mittelwert nach unten hinausgeht, wird als positiv-auffällig definiert und bildet die Stufe „keine Aufmerksamkeit“ empfohlen. Die Kennzeichnung im Ampelmodell erfolgt durch die Farbe „grün“
bzw. die Zahl 1 (numerische Kennzeichnung).
Der Bereich zwischen einer halben und der 1-fachen Standardabweichung oberhalb
des Mittelwertes wird als negativ-auffällig, aber mit geringer Priorität definiert und
bildet die Stufe „Aufmerksamkeit empfohlen“. Die Kennzeichnung im Ampelmodell erfolgt durch die Farbe „gelb“ bzw. die Zahl 2 (numerische Kennzeichnung).
Der Bereich über der 1-fachen Standardabweichung oberhalb des Mittelwertes wird als
negativ-auffällig mit erhöhter Priorität definiert und bildet die Stufe „hohe Aufmerksamkeit empfohlen“. Die Kennzeichnung im Ampelmodell erfolgt durch die Farbe
„orange“ bzw. die Zahl 3 (numerische Kennzeichnung).
91
4.3.4. Berücksichtigung der inhaltlichen Aussage des Kernindikators bei
der Zuordnung der Aufmerksamkeitsstufen
Bei der Anwendung der Methode der Standardabweichung zur Bestimmung der Aufmerksamkeitsstufen für das Ampelmodell ist zu beachten, dass die Kernindikatoren unterschiedliche Sachverhalte beschreiben, anhand derer sie sich in zwei Gruppen teilen. Für
einige Indikatoren ist eine hohe Aufmerksamkeit zur Prüfung auf Handlungsbedarf dann
zu empfehlen, wenn der Indikatorwert über dem Mittelwert der Referenz (Berlin oder
Bezirk) liegt. Ein Beispiel hierfür ist der Indikator „D2 − Anteil Arbeitslose nach SGB II und
SGB III an Einwohner/innen im Alter 15 bis unter 65 Jahre“. Diese Indikatoren werden der
Gruppe I zugeordnet. Indikatoren in der Gruppe II sind hingegen dadurch gekennzeichnet,
dass eine hohe Aufmerksamkeit dann zu empfehlen ist, wenn der Indikatorwert der Bezirksregion unterhalb des Mittelwerts der Referenz liegt. Ein Beispiel hierfür ist der Indikator „C1 −Anteil der Einwohner/innen mit mindestens 5 Jahren Wohndauer“.
Die unter 4.3.3. beschriebene Grenzziehung gilt somit nur für die Kernindikatoren der
Gruppe I. Für die Kernindikatoren der Gruppe II müssen die Zuordnungen entsprechend
„gedreht“ werden (vgl. Abb. 5).
Abb. 5: Aufmerksamkeitsstufen in Abhängigkeit von Mittelwert und Standardabweichung (SD) sowie der inhaltlichen Aussage des Kernindikators
Indikatoren, bei denen eine hohe Aufmerksamkeit geboten ist, wenn der
Wert über dem Referenzwert liegt
(Bsp.: D2 − Anteil Arbeitsloser nach
SGB III an Einwohnern/innen im Alter
15 bis unter 65 Jahre)
Gruppe I
Indikatoren, bei denen eine hohe Aufmerksamkeit geboten ist, wenn der
Wert unter dem Referenzwert liegt
(Bsp.: C2 − Anteil der Einwohner/
innen mit mindestens 5 Jahren Wohndauer an der Adresse)
Gruppe II
+1,0 * SD
+0,5 * SD
Mittelwert
-0,5 * SD
-1,0 * SD
92
Teil B | Kernindikatoren für integrierte Stadtteilentiwcklung und Bezirksregionenprofile
Vor der Berechnung der Aufmerksamkeitsstufen muss somit für jeden Kernindikator eine
Zuordnung entsprechend seiner inhaltlichen Aussage vorgenommen werden, damit diese
bei der Berechnung und Zuordnung zu den Aufmerksamkeitsstufen entsprechend berücksichtigt werden kann. Für die aktuellen Kernindikatoren ist diese Zuordnung durch die AG
BZRP bereits vorgenommen und mit den zuständigen Fachressorts abgestimmt worden
(vgl. Tabelle 3 und Indikatorenblätter).
Nicht enthalten sind in der Tabelle 3 die Kernindikatoren, für die derzeit aus fachlichen
bzw. methodischen Gründen keine Ausweisung von Aufmerksamkeitsstufen erfolgt (Hinweise dazu befinden sich in den jeweiligen Indikatorenblättern zu den Kernindikatoren).
Tabelle 3: Berücksichtigung der inhaltlichen Aussage der Kernindikatoren bei der Zuordnung der Aufmerksamkeitsstufen (Zuordnung der Kernindikatoren in die Gruppen „I“
und „II“)
Kernindikator
Gruppe
A1 - Anteil der Einwohner/innen in einfacher Wohnlage
I
A4 - Relation qm öffentliche Grünanlagen insgesamt je Einwohner/in
II
A5 - Relation qm öffentliche Spielplatzfläche je Einwohner/in
Fachl. Vorgabe
A6 - Anteil betreuten Kinder (Wohnort Kind) in öff. geförderter Kindertagesbetreuung
an Kindern unter 6 Jahre
II
A8 - Kiezbezogene Straftaten je 100.000 Einwohner/innen
I
B1 - Anteil unter 18-Jähriger an allen Einwohnern/innen
I
B2 - Anteil 65-Jähriger und älterer an allen Einwohnern/innen
I
B3 - Anteil unter 18-Jähriger mit Migrationshintergrund an EW dieser Altersgruppe
I
B4 - Anteil 65-Jähriger und älterer mit Migrationshintergrund an EW dieser Altersgruppe
I
C1 - Anteil der Einwohner/innen mit mindestens 5 Jahren Wohndauer an der Adresse
II
C2 - Wanderungssaldo gesamt je 100 Einwohner/innen
I
C3 - Wanderungssaldo Einwohner/innen unter 6 Jahren je 100 Einwohner/innen unter
6 Jahren
I
D1 - Anteil der sozialversicherungspfl. Beschäftigten am Wohnort an Einwohnern/
innen im Alter 15 bis unter 65 Jahre
II
D2 - Anteil Arbeitsloser nach SGB II und SGB III an Einwohnern/innen im Alter 15 bis
unter 65 Jahre
I
D3 - Anteil Arbeitsloser nach SGB II und SGB III unter 25 Jahren an Einwohnern/innen
im Alter 15 bis unter 25 Jahre
I
D4 - Anteil Empfänger/innen von Transferleistungen nach SGB II an Einwohnern/innen
im Alter unter 65 Jahre
I
D5 - Anteil nicht erwerbsf. Empfänger/innen von Transferleistungen nach SGB II unter
15 Jahre an dieser Altersgruppe
I
93
Kernindikator
Gruppe
E5 - Anteil Schüler/innen nicht deutscher Herkunftssprache an den Schüler/innen der
öff. Grundschulen
Fachl. Vorgabe
E6 - Anteil Schüler/innen mit Lernmittelkostenbefreiung an den Schüler/innen der
öffentlichen Grundschulen
Fachl. Vorgabe
E7 - Anteil der alleinerziehenden Bedarfsgemeinschaften (BG) an BG mit Kindern nach
SGB II
F5 - Gruppenzuordnung Entwicklungsindex Soziale Stadtentwicklung auf BZR-Ebene
Gruppe I:
Gruppe II:
Anmerkung:
für eine Abweichung oberhalb des Durchschnitts wird Aufmerksamkeit empfohlen
für eine Abweichung unterhalb des Durchschnitts wird Aufmerksamkeit empfohlen
Bei den Kernindikatoren C2 und C3 werden nur die absoluten Indikatorwerte ohne
Vorzeichen + / - berücksichtigt.
Von dem bisher beschriebenen Schema der Berechnung der Standardabweichung weichen
die beiden Indikatoren C2 „Wanderungssaldo gesamt“ und C3 „Wanderungssaldo der
unter 6-Jährigen“ ab: bei diesen Indikatoren werden lediglich die absoluten Werte, ohne
Berücksichtigung der Vorzeichen + / - herangezogen. Dadurch fallen sowohl Bezirksregionen mit einem hohen positivem, als auch Bezirksregionen mit einem hohen negativem
Wanderungssaldo in diejenigen Aufmerksamkeitsstufen, die auf einen möglichen, und
daher zu prüfenden Handlungsbedarf hinweisen (z.B. Prüfung auf Auswirkungen auf soziale Infrastruktur).
4.3.5. Berechnung der Intervallgrenzen der Aufmerksamkeitsstufen für
jeden Kernindikator und Zuordnung der Bezirksregionen zu den Aufmerksamkeitsstufen
Auf der Grundlage in den Kap. 4.3.2 – 4.3.4. beschriebenen Definitionen sind Festlegungen
für die Intervallgrenzen der Aufmerksamkeitsstufen abgeleitet worden, diese berücksichtigen die beiden Gruppen der inhaltlichen Ausrichtung der Kernindikatoren (vgl. Tabelle 4):
Tabelle 4: Intervallgrenzen der Aufmerksamkeitsstufen
Gruppe I
X >= +1.0 SD
3 − hohe Aufmerksamkeit empfohlen
X >= +0.5 SD & X < +1.0 SD
2 − Aufmerksamkeit empfohlen
X > -0.5 SD & X < +0.5 SD
0 − Durchschnitt
X <= -0.5 SD
1 − keine Aufmerksamkeit
Gruppe II
X >= +0.5 SD
1 − keine Aufmerksamkeit
X > -0.5 SD & X < +0.5 SD
0 − Durchschnitt
X > -1.0 SD & X <= -0.5 SD
2 − Aufmerksamkeit empfohlen
X <= -1.0 SD
3 − hohe Aufmerksamkeit empfohlen
X = Indikatorwert der Bezirksregion, SD = Standardabweichung
94
I
Fachl. Vorgabe
Teil B | Kernindikatoren für integrierte Stadtteilentiwcklung und Bezirksregionenprofile
Die jeweiligen Intervallgrenzen der vier Aufmerksamkeitsstufen werden für jeden Kernindikator nach der folgenden Formel berechnet:
Intervallgrenze = Mittelwert + (Faktor * Standardabweichung)
Mittelwert:
Mittelwert Bezirk oder Mittelwert Berlin für den Kernindikator
Faktor:
vier Faktorwerte (-1,0, -0,5, +0,5, +1,0)
Standardabweichung: Referenz Bezirk bzw. Referenz Berlin
Die Intervallgrenzen der vier Aufmerksamkeitsstufen für einen Kernindikator werden mit
Hilfe der berechneten Standardabweichung und der gewichteten Mittelwerte berechnet.
Die so ermittelten Intervallgrenzen bilden, unter Berücksichtigung der in Tabelle 4 dargestellten Festlegungen, die Grundlage für die Zuordnung der Kernindikatorwerte der einzelnen Bezirksregionen zu den vier Aufmerksamkeitsstufen für diesen Kernindikator.
Die Berechnung der Intervallgrenzen als Grundlage für die Zuweisung der vier Aufmerksamkeitsstufen für den überbezirklichen Vergleich (Referenz Berlin) erfolgt analog mittels
der entsprechenden Werte.
95
Anhang B:
Beispieltabellen: Kernindikatoren und
Demografische Grundzahlen für eine
Bezirksregion (BZR)
Anhang B
Beispieltabellen für
Kernindikatoren für eine Bezirksregion und
Demographische Grundzahlen für eine Bezirksregion
In dieser Form werden die Daten der Kernindikatoren für integrierte Stadtteilentwicklung
und die demographischen Grundzahlen durch das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg ab
Oktober 2012 jährlich aktuell zur Verfügung gestellt.
Die Daten sind verwaltungsintern abrufbar im Abgestimmten Datenpool des Landes Berlin
unter
http://extranet.statistik-bbb.de/regionales/datenpool/kernindikatoren.asp?=2001
Ansprechpartnerin Datenpool:
Elzbieta Wroblewska
Clearingstelle Datenpool
Tel. 030 9021 – 3377
Die Daten der Kernindikatoren und demographischen Grundzahlen werden auch Bestandteil von PRISMA sein (Planungsraumbezogenes Informationssystem für Monitoring und
Analyse; Inbetriebnahme für 2013 vorgesehen). Sie können aufgerufen werden über
http://prismav.senstadt.verwalt-berlin.de:8080/webauskunft/
Themenbaum: Basisdaten / Soziale Lage / Monitoring Soziale Stadtentwicklung
(Datenpool AfS)
(Technische Erfordernisse für den Intranet-Zugang: Freigeschalteter Port 8080 und Javascript)
Ansprechpartner PRISMA:
Dietrich Bangert
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin
dietrich.bangert@senstadtum.berlin.de
Tel. 030 9025 – 1055
98
Teil B | Anhang B − Beispieltabellen: Kernindikatoren und Demografische Grundzahlen für eine BZR
Mustertabelle (Zusammenstellung und Veröffentlichung erfolgt jährlich durch das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg)
Kernindikatoren für Bezirksregionenprofile zur Beschreibung und Bewertung der Wohn- und Lebensqualität in der Bezirksregion (Herausforderungen + Potenziale) − LOR-Bezirksregion Nr. .....
1
LOR-Bezirksregion (Name)
Bezirk
(Name)
Berlin
absolut
Wert
der
Grundzahl/
des
Zählers
(t)
Indikatorwert
(t)
Veränderung
des Indikatorenwertes
zu (t-1)
Veränderung
des Indikatorenwertes
zu (t-5)
Indikatorwert
(t)
Indikatorwert
(t)
2
3
4
5
6
7
Aufmerksamkeitsstufe
Berlin
Zeitbezug
(t)
Bezirk
Indikator
(Einheit)
8
9
Attraktivität als Wohnort
A1
Anteil der Einwohner¹ in einfacher Wohnlage² (%)
2011-12-31
A2
Anteil der Einwohner¹ in mittlerer Wohnlage² (%)
2011-12-31
A3
Anteil der Einwohner¹ in guter Wohnlage² (%)
2011-12-31
A4
Öffentliche Grünanlage³ – Relation der Fläche
(qm je Einwohner)
2011-12-31
A5
Öffentliche Spielplätze⁴– Relation der Fläche
(qm je Einwohner)
2011-12-31
A6
Anteil der betreuten Kinder (Wohnort Kind) in
öffentlich geförderter Kindertagesbetreuung an
Kindern unter 6 Jahren⁵ (%)
2011-12-31
A7
Relation Plätze in Jugendfreizeiteinrichtungen zu
Kindern und Jugendlichen
im Alter von 6 bis unter 25 Jahren
A8
Kiezbezogene Straftaten (je 100 000 Einwohner)
2011
Ausgewogenheit der demografischen Struktur
B1
Anteil unter 18-Jähriger an allen Einwohnern (%)
2011-12-31
B2
Anteil 65-Jähriger und Älterer an allen
Einwohnern (%)
2011-12-31
B3
Anteil unter 18-Jähriger mit Migrationshintergrund
an dieser Altersgruppe (%)
2011-12-31
B4
Anteil 65-Jähriger und Älterer mit
Migrationshintergrund an dieser Altersgruppe (%)
2011-12-31
Stabilität und Dynamik der Wohnbevölkerung
C1
Anteil der Einwohner mit mindestens 5 Jahren
Wohndauer an derselben Adresse (%)
2011-12-31
C2
Wanderungssaldo gesamt (je 100 Einwohner)
2011
C3
Wanderungssaldo Einwohner unter 6 Jahren
(je 100 Einwohner unter 6 Jahren)
2011
Beteiligung am Erwerbsleben und Armutsrisiken
D1
Anteil der sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten am Wohnort an Einwohnern
im Alter 15 bis unter 65 Jahre (%)
2011-12-31
D2
Anteil Arbeitslose nach SGB II und SGB III an
Einwohnern im Alter 15 bis unter 65 Jahre (%)
2011-12
D3
Anteil Arbeitslose nach SGB II und SGB III unter
25 Jahren an Einwohnern der Altersgruppe⁶ (%)
2011-12
D4
Anteil Empfänger/-innen von Transferleistungen
(Personen in Bedarfsgemeinschaften) nach SGB II
an Einwohnern im Alter unter 65 Jahre (%)
2011-12
D5
Anteil nicht erwerbsfähiger Empfänger/-innen von
Transferleistungen nach SGB II im Alter unter 15
Jahren an Einwohnern dieser Altersgruppe (%)
2011-12
99
1
D6
Anteil Empfänger/-innen von Grundsicherung
(außerhalb von Einrichtungen) nach SGB XII im
Alter von 65 Jahren und mehr an Einwohnern
dieser Altersgruppe⁷ (%)
LOR-Bezirksregion (Name)
Bezirk
(Name)
Berlin
absolut
Wert
der
Grundzahl/
des
Zählers
(t)
Indikatorwert
(t)
Veränderung
des Indikatorenwertes
zu (t-1)
Veränderung
des Indikatorenwertes
zu (t-5)
Indikatorwert
(t)
Indikatorwert
(t)
2
3
4
5
6
7
Aufmerksamkeitsstufe
Berlin
Zeitbezug
(t)
Bezirk
Indikator
(Einheit)
8
9
2010-12-31
Entwicklung und Entwicklungsbedingungen für Kinder und Jugendliche⁸
E1
Anteil Kinder mit Sprachdefiziten
an Einschüler/-innen (%)
2009-2011
E2
Anteil Kinder mit motorischen Defiziten
(Visuomotorik) an Einschüler/-innen (%)
2009-2011
E3
Anteil Kinder mit Übergewicht
an Einschüler/-innen (%)
2009-2011
E4
Anteil Kinder mit einer Kitabesuchsdauer
über 2 Jahren an Einschüler/-innen (%)
2009-2011
E5
Anteil Schüler/-innen nicht deutscher
Herkunftssprache an den Schüler/-innen
der öffentlichen Grundschulen (%)
2011/2012
E6
Anteil Schüler/-innen mit Lernmittelkostenbefreiung an den Schüler/-innen der öffentlichen Grundschulen (%)
2011/2012
E7
Anteil der alleinerziehenden Bedarfsgemeinschaften (BG) an BG mit Kindern nach SGB II (%)
2011-12
E8
Anteil Kinder und Jugendlicher mit Hilfen zur Erziehung an Einwohnern im Alter unter 21 Jahren (%)
2011-12-31
E9
Anteil der kariesfreien Milchgebisse bei
6-Jährigen (%)
Indexbewertung⁹ für Sozialräumliche Entwicklung
1
2
3
4
5
6
7
8
9
F1
Anteil der Einw. in Gebieten mit sehr niedrigem
Entwicklungsindex (Planungsraumebene) (%)
2010
F2
Anteil der Einw. in Gebieten mit niedrigem
Entwicklungsindex (Planungsraumebene) (%)
2010
F3
Anteil der Einw. in Gebieten mit mittlerem
Entwicklungsindex (Planungsraumebene) (%)
2010
F4
Anteil der Einw. in Gebieten mit hohem / sehr hohem Entwicklungsindex (Planungsraumebene) (%)
2010
F5
Gruppenzuordnung Entwicklungsindex − „Monitoring Soziale Stadtentwicklung 2011“
2010
Keiner Wohnlage zuordenbar sind 3 006 (2011) sowie 1 235 (2010) Einwohner. Einwohner 2011 und 2010 auf Grundlage Mietspiegel 2011
Einschließlich der Wohnlage mit hoher Lärmbelastung, die sich allein auf den Straßenverkehr bezieht.
Alle Teile des Grundstückes, einschließlich verpachteter Flächen, Kinderspielplätze, kleiner Gewässer. – Datenquelle: SenStadtUm
Angerechnet auf die Versorgung mit öffentlichen Spielflächen werden alle Spielflächen, die vom Land Berlin unterhalten werden und die innerhalb von Versorgungsbereichen oder in zumutbarer Entfernung liegen. Datenquelle: SenStadtUm.
Datenquelle: SenBildJugWiss;
Anteil an den Einwohnern im Alter von 15 bis unter 25 Jahren;
Datenquelle: SenGesSoz
Datenquelle: E1 – E4 Berechnung: SenGesSoz – Einschüler/-innen mit gültigen Angaben, E8 – Bezirkliche Jugendämter, E5 – E6: SenBildJugWiss. Die Schuldaten beziehen
sich auf die Schüler am Standort der Schule, nicht auf den Wohnort der Schüler. Wenn in einem Planungsraum keine Schule ist, liegen keine Daten vor; dieser Fall tritt
auch ein, wenn ein Tatbestand nicht erfüllt ist. Zur Zeit lassen die Daten keine Fallunterscheidung zu.
Monitoring 2011: Daten für den Beobachtungszeitraum 31.12.2009 bis 31.12.2010, Datenquelle: SenStadtUm
Zeichenerklärung: – nichts vorhanden; • Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten; x Tabellenfach gesperrt; 0 weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten
Stelle, jedoch mehr als nichts
Durchschnitt; keine Aufmerksamkeit; Aufmerksamkeit empfohlen; hohe Aufmerksamkeit empfohlen
Stand: Oktober 2012
100
Teil B | Anhang B − Beispieltabellen: Kernindikatoren und Demografische Grundzahlen für eine BZR
Mustertabelle (Zusammenstellung und Veröffentlichung erfolgt jährlich durch das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg)
Demographische Grundzahlen 2011 − LOR-Bezirksregion Nr. ....
Merkmal
Zeitbezug
(t)
1
DA1
Einwohner ..................................................
DA2
männlich ..............................................
DA3
weiblich ................................................
DA4
0 bis unter 6 Jahre ....................................
DA5
männlich ..............................................
DA6
weiblich ................................................
DA7
6 bis unter 15 Jahre ..................................
DA8
männlich ..............................................
DA9
weiblich ................................................
DA10
15 bis unter 18 Jahre ................................
DA11
männlich ..............................................
DA12
weiblich ................................................
DA13
0 bis unter 18 Jahre ..................................
DA14
männlich ..............................................
DA15
weiblich ................................................
DA16
18 bis unter 25 Jahre ................................
DA17
männlich ..............................................
DA18
weiblich ................................................
DA19
25 bis unter 55 Jahre ................................
DA20
männlich ..............................................
DA21
weiblich ................................................
DA22
55 bis unter 65 Jahre ................................
DA23
männlich ..............................................
DA24
weiblich ................................................
DA25
18 bis unter 65 Jahre ................................
DA26
männlich ..............................................
DA27
weiblich ................................................
DA28
65 bis unter 80 Jahre ................................
DA29
männlich ..............................................
DA30
weiblich ................................................
DA31
80 Jahre und älter .....................................
DA32
männlich ..............................................
DA33
weiblich ................................................
DA34
65 und älter ...............................................
DA35
männlich ..............................................
DA36
weiblich ................................................
DB1*
Durchschnittsalter in Jahren .....................
DB2*
männlich ..............................................
DB3*
weiblich ................................................
DC1*
Altenquotient² ...........................................
DC2*
Jugendquotient³ .......................................
LOR-Bezirksregion (Name)
Bezirk
(Name)
Berlin
absolut (t)
Anteil¹
in %
(t)
Veränderung
in %
zu (t-1)
Veränderung
in %
zu (t-5)
Anteil
Sp. 2
in %
an Bezirk
(t)
Anteil
Sp. 2
in %
an Berlin
(t)
2
3
4
5
6
7
2011-12-31
101
Merkmal
Zeitbezug
(t)
1
DD1
Deutsche ohne Migrationshintergrund⁴
DD2
männlich ..............................................
DD3
weiblich ................................................
DD4
0 bis unter 18 Jahre ..................................
DD5
männlich ..............................................
DD6
weiblich ................................................
DD7
18 bis unter 65 Jahre ................................
DD8
männlich ..............................................
DD9
weiblich ................................................
DD10
65 und älter ...............................................
DD11
männlich ..............................................
DD12
DE1
DE2
weiblich ................................................
Deutsche mit Migrationshintergrund⁴
weiblich ................................................
DE4
0 bis unter 18 Jahre ..................................
DE5
männlich ..............................................
DE6
weiblich ................................................
DE7
18 bis unter 65 Jahre ................................
DE8
männlich ..............................................
DE9
weiblich ................................................
DE10
65 und älter ...............................................
DE11
männlich ..............................................
DF1
DF2
weiblich ................................................
Ausländer .................................................
männlich ..............................................
DF3
weiblich ................................................
DF4
0 bis unter 18 Jahre ..................................
DF5
männlich ..............................................
DF6
weiblich ................................................
DF7
18 bis unter 65 Jahre ................................
DF8
männlich ..............................................
DF9
weiblich ................................................
DF10
65 und älter ...............................................
DF11
männlich ..............................................
DF12
weiblich ................................................
102
2011-12-31
männlich ..............................................
DE3
DE12
2011-12-31
2011-12-31
LOR-Bezirksregion (Name)
Bezirk
(Name)
Berlin
absolut (t)
Anteil¹
in %
(t)
Veränderung
in %
zu (t-1)
Veränderung
in %
zu (t-5)
Anteil
Sp. 2
in %
an Bezirk
(t)
Anteil
Sp. 2
in %
an Berlin
(t)
2
3
4
5
6
7
Teil B | Anhang B − Beispieltabellen: Kernindikatoren und Demografische Grundzahlen für eine BZR
Merkmal
Zeitbezug
(t)
1
DG1
Einwohner mit Migrationshintergrund⁴
DG2
männlich ..............................................
DG3
weiblich ................................................
DG4
0 bis unter 18 Jahre ..................................
DG5
männlich ..............................................
DG6
weiblich ................................................
DG7
18 bis unter 65 Jahre ................................
DG8
männlich ..............................................
DG9
*
1
2
3
4
LOR-Bezirksregion (Name)
Bezirk
(Name)
Berlin
absolut (t)
Anteil¹
in %
(t)
Veränderung
in %
zu (t-1)
Veränderung
in %
zu (t-5)
Anteil
Sp. 2
in %
an Bezirk
(t)
Anteil
Sp. 2
in %
an Berlin
(t)
2
3
4
5
6
7
2011-12-31
weiblich ................................................
DG10
65 und älter ...............................................
DG11
männlich ..............................................
DG12
weiblich ................................................
DH1*
Wanderungsvolumen gesamt ..................
2011
DH2*
Wanderungsvolumen unter 6 Jahren .......
2011
keine % - Zahlen
Anteil an Einwohnern insgesamt (DA1) oder an männlichen (DA2) bzw. weiblichen Einwohnern (DA3)
Einwohner im Alter ab 65 Jahren bezogen auf die Einwohner 20 bis unter 65 Jahre
Einwohner im Alter bis unter 20 Jahren bezogen auf die Einwohner 20 bis unter 65 Jahre
Migrationshintergrund: Eingebürgerte, ausländisches Geburtsland, zweite Staatsangehörigkeit, Optionsregelung für Kinder ausländischer Eltern, bei unter 18-Jährigen:
Migrationsmerkmal eines Elternteils
Zeichenerklärung: • Zahlenwert unbekannt, x Tabellenfach gesperrt
Stand: Oktober 2012
103