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2. Beschluss vom 23.02.2012.doc

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Daten

Kommune
Berlin Mitte
Dateiname
2. Beschluss vom 23.02.2012.doc
Größe
42 kB
Erstellt
17.10.15, 02:13
Aktualisiert
28.01.18, 07:58

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin IV. Wahlperiode <Beschluss> Aktueller Initiator: <Bezirksverordnetenversammlung Mitte> Ursprungsdrucksachenart: <Änderungsantrag>, Ursprungsinitiator: <Bezirksamt Mitte von Berlin> Drucksachen-Nr: Ursprungs-Datum: Aktuelles Datum: <0186/IV> <14.02.2012> 27.02.2012 <Wahl des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten gemäß §34 AZG i.V. § 116 Abs. 2 SGB XII> Beratungsfolge: Datum Gremium Sitzung Ergebnis <23.02.2012 BVV Mitte BVV-M/0005/IV ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen> (Text liegt vor) Bezirksamt Mitte von Berlin 13.02.2012 Abteilung Soziales und Bürgerdienste (918)-42662 Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin Vorlage - zur Beschlussfassung – über Wahl des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten gemäß § 34 AZG i. V. § 116 Abs. 2 SGB XII Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Zu Mitgliedern im Beirat in Sozialhilfeangelegenheiten werden gewählt : Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder a) Bezirksverordnete: Frau Clarissa de Sielvie Herr Thorsten Lüthke (S P D) (S P D) Herr Dr. Dieter Schulze Herr Andreas Martin (C D U) (Piratenpartei) Frau Susanne Fünfstück Frau Sabrina Mallwitz (Die Linke) (Bündnis 90/Die Grünen) b) Vertreter der Gewerkschaften: Herr Leo Watzek Herr Dirk Kuske (Ver.di) (IG Bauen-Agrar-Umwelt) c) Vereinigungen: Herr Edwin Scherner Frau Martina Engel (AWO) (Deutscher Familienverband, Berlin) Herr Claus Görigk Frau Margot Brzezinski (Casa nostra - Integrative Hilfe e. V.) (Unionhilfswerk) Frau Rita Kampe Frau Elke Dietz (CARITAS) (Volkssolidarität) d) Migrantenverbände: Herr Riza Kavasoglu N. N. (Türkischer Bund in Berlin-Brandenburg e. V.) Frau Marina Bondarew N. N. (Club Dialog e. V.) A) Begründung: Nach § 34 des Gesetzes über die Zuständigkeiten in der Allgemeinen Berliner Verwaltung (AZG) i.V.m. § 116 Abs. 2 Sozialgesetzbuch, XII. Buch (SGB XII) ist zur Mitwirkung im Widerspruchsverfahren in Sozialhilfeangelegenheiten in jedem Bezirk ein Beirat zu bilden (§ 34 Abs. 1 AZG). Die Mitglieder werden von der Bezirksverordnetenversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gewählt (§ 34 Abs. 4 AZG). Der derzeit noch tätige Beirat wurde im September 2009 gewählt, so dass die reguläre Amtszeit abgelaufen ist. Aufgrund der Wahlen zur Bezirksverordnetenversammlung sowie der verzögerten Benennung von Beiratsmitgliedern durch die vorschlagsberechtigten Organisationen wird der neu gewählte Beirat seine Tätigkeit erst im März 2012 aufnehmen können. Der Beirat besteht nach § 34 Abs. 3 AZG aus: a) drei Bezirksverordneten; b) einem Vertreter der Gewerkschaften; c) drei Vertretern von Vereinigungen, die Bedürftige betreuen. d) zwei Vertretern von Organisationen, die sich für Belange der sozialhilfeberechtigten Menschen mit Migrationshintergrund im Sinne des § 2 des Partizipations- und Integrationsgesetzes einsetzen und zwar vorrangig von Migrantenverbänden Nach der Geschäftsordnung ist für jedes Mitglied ein/e Stellvertreter/in zu wählen. B) Rechtsgrundlage: § 34 AZG i.d.F.v. 22. Juli 1996 (GVBl. S. 302, 472), zuletzt geändert durch Art. VII G des Gesetzes vom 13. Juli 2011 (GVBl. S. 344). C) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Mittel sind in Kapitel 3910 / 41210 vorhanden b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine Berlin, den Dr. Hanke von Dassel Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat MERGEFIELD VONAME 0186/IV Ausdruck vom: DATE27.02.2012 Seite: PAGE1/NUMPAGES 3