Daten
Kommune
Berlin Mitte
Dateiname
1. Version vom 03.06.2013.doc
Größe
48 kB
Erstellt
17.10.15, 03:00
Aktualisiert
27.01.18, 22:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin
IV. Wahlperiode
<Vorlage zur Kenntnisnahme>
Aktueller Initiator: <Bezirksamt Mitte von Berlin>
Ursprungsdrucksachenart: <Vorlage zur Kenntnisnahme>,
Ursprungsinitiator: <Bezirksamt Mitte von Berlin>
Drucksachen-Nr:
Ursprungs-Datum:
Aktuelles Datum:
<0891/IV>
<03.06.2013>
<über die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch zu den Be-bauungsplanentwürfen 1-65B und 1-73B bis 1-80B (Bebauungspläne zur Umstellung des Planungsrechts auf die aktuelle Baunutzungsverordnung) und die Durchführung der öffentli-chen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch>
Beratungsfolge:
Datum
Gremium Sitzung Ergebnis
<13.06.2013 BVV Mitte BVV-M/0025/IV >
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Fraktionsexemplar liegt vor
Ergebnis
Kenntnisnahme
Zwischenbericht
zurückgezogen
Bezirksamt Mitte von Berlin .2013
Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung 44600
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.
Mitte von Berlin
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch zu den Bebauungsplanentwürfen 1-65B und 1-73B bis 1-80B (Bebauungspläne zur Umstellung des Planungsrechts auf die aktuelle Baunutzungsverordnung) und die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am _________________ beschlossen:
I. Die Auswertung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB hat zu folgenden wesentlichen, die Grundzüge der Planung berührenden Änderungen geführt:
a) Bebauungsplan 1-65B (östlich Nettelbeckplatz) für eine Teilfläche des Geländes zwischen Reinickendorfer Straße, Pankstraße, der Panke und Gerichtstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Gesundbrunnen: Abgesehen von der Reduzierung des Geltungsbereiches um eine etwa 0,75 ha große Fläche keine wesentlichen Änderungen – die Geltungsbereichsänderung ist vom Bezirksamt bereits am 04.09.2012 beschlossen (Beschluss Nr. 256) und von der Bezirksverordnetenversammlung am 20.09.2012 zur Kenntnis genommen worden (Drucksache Nr. 0469/IV);
b) Bebauungsplan 1-73B (am U-Bahnhof Rehberge) für das Gelände zwischen Müllerstraße, Liverpooler Straße, Glasgower Straße, Barfusstraße, Transvaalstraße, Lüderitzstraße und Otawistraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Wedding: keine wesentlichen Änderungen;
c) Bebauungsplan 1-74B (nördlich Nettelbeckplatz) für das Gelände zwischen Schererstraße, Wiesenstraße, Kösliner Straße, Weddingstraße, Reinickendorfer Straße, Plantagenstraße und Adolfstraße sowie für die Grundstücke Pankstraße 87, 88, 92, Reinickendorfer Straße 19-26 und 110A und Weddingstraße 6-7 im Bezirk Mitte, Ortsteile Gesundbrunnen und Wedding: Festsetzung der vorhandenen Spielplatzfläche als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „öffentlicher Spielplatz“ statt als Allgemeines Wohngebiet;
d) Bebauungsplan 1-75B (am S-Bahnhof Wollankstraße) für das Gelände zwischen Wollankstraße, Gottschalkstraße, Sternstraße und Nordbahnstraße sowie für die Grundstücke Steegerstraße 1-3, 70-74, Wollankstraße 31-31B, 32-39B (tlw.), 95-96H (tlw.), 97-100 und Gottschalkstraße 23-29 im Bezirk Mitte, Ortsteil Gesundbrunnen: Abgesehen von einer Geltungsbereichserweiterung und der geringfügigen Erweiterung des Allgemeinen Wohngebietes keine wesentlichen Änderungen – die Erweiterung des Geltungsbereiches ist vom Bezirksamt bereits am 11.09.2012 beschlossen (Beschluss Nr. 267) und von der Bezirksverordnetenversammlung am 25.10.2012 zur Kenntnis genommen worden (Drucksache Nr. 0501/IV);
e) Bebauungsplan 1-76B (Potsdamer Straße/Lützowstraße) für die Grundstücke Potsdamer Straße 61/65, Am Karlsbad 1-8, 10-11 und Bissingzeile 2/6 sowie Teilflächen der Grundstücke Potsdamer Straße 53/59, Am Karlsbad 32, 33, Bissingzeile 1, 5/13 und eine Teilfläche des Flurstücks 2289 im Bezirk Mitte, Ortsteil Tiergarten: keine wesentlichen Änderungen;
f) Bebauungsplan 1-77B (Potsdamer Straße/Kurfürstenstraße) für das Gelände zwischen Potsdamer Straße, Pohlstraße, Dennewitzstraße und Kurfürstenstraße, sowie für die Grundstücke Potsdamer Straße 87 (tlw.), Körnerstraße 7 – 10, Pohlstraße 40 und das daran angrenzende Eckgrundstück Pohlstraße/Körnerstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Tiergarten: Festsetzung der zwei vorhandenen Spielplatzflächen als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „öffentlicher Spielplatz“ statt als Mischgebiet;
g) Bebauungsplan 1-78B (Alt-Moabit/Kirchstraße) für das Gelände zwischen Alt-Moabit, Calvinstraße, Helgoländer Ufer und Kirchstraße sowie für die Grundstücke Alt-Moabit 18-22 und Wilsnacker Straße 1-2 im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit: Aufnahme einer textlichen Festsetzung zum Ausschluss von Vergnügungsstätten im Mischgebiet und Festsetzung der vorhandenen Spielplatzfläche als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „öffentlicher Spielplatz“ statt als Allgemeines Wohngebiet;
h) Bebauungsplan 1-79B (Turmstraße/Rathenower Straße) für das Gelände zwischen Rathenower Straße, Turmstraße, Bandelstraße und Dreysestraße sowie für die Grundstücke Turmstraße 17-20 und Bandelstraße 34-45 im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit: keine wesentlichen Änderungen;
i) Bebauungsplan 1-80B (Turm-/Beusselstraße) für das Gelände zwischen Sickingenstraße, Siemensstraße, Waldstraße, Wiclefstraße, Wittstocker Straße und Rostocker Straße sowie für die Grundstücke Wiclefstraße 38-42, Waldstraße 41-54, Waldenserstraße 21-24, 27 und 28, Oldenburger Straße 45 und 46, Emdener Straße 6-9 und 52-55, Beusselstraße 55-60, Wittstocker Straße 23-27 und Rostocker Straße 2-20 im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit: Festsetzung der vier an die Sickingenstraße grenzenden Grundstücke als Mischgebiet statt als Allgemeines Wohngebiet.
II. Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der Bebauungsplanentwürfe
1-65B, 1-73B, 1-74B, 1-75B, 1-76B, 1-77B, 1-78B, 1-79B und 1-80B wird unter Berücksichtigung der unter I. genannten Auswertungsergebnisse durchgeführt.
Begründung zu I. und II.:
Siehe Auswertungen der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB (Anlagen zu dieser Vorlage)
A) Rechtsgrundlage
§ 15 i. V. m. § 36 BezVG;
Baugesetzbuch (BauGB).
B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
Für die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in drei Tageszeitungen werden Mittel in Höhe von insgesamt etwa 7 000 € benötigt, die im Bezirksplan Mitte unter Kapitel 4610, Titel 53121, bereitgestellt sind.
b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: Keine.
Berlin,
Bezirksbürgermeister Dr. Hanke Bezirksstadtrat Spallek
Anlagen
Für die Bebauungspläne 1-65B, 1-73B, 1-74B, 1-75B, 1-76B, 1-77B, 1-78B, 1-79B und 1-80B jeweils:
- Auswertung der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB;
- Entwurf des Bebauungsplanes, verkleinert auf das Format DIN A 3,
Stand: Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB;
- Textliche Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfes,
Stand: Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB;
- Begründung zum Bebauungsplan-Entwurf,
Stand: Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
MERGEFIELD VONAME 0891/IV Ausdruck vom: DATE03.06.2013
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