Daten
Kommune
Berlin Mitte
Dateiname
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 30.03.2012.doc
Größe
53 kB
Erstellt
17.10.15, 03:29
Aktualisiert
27.01.18, 21:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin
IV. Wahlperiode
<Vorlage zur Kenntnisnahme>
Aktueller Initiator: <Bezirksamt Mitte von Berlin>
Ursprungsdrucksachenart: <Vorlage zur Kenntnisnahme>,
Ursprungsinitiator: <Bezirksamt Mitte von Berlin>
Drucksachen-Nr:
Ursprungs-Datum:
Aktuelles Datum:
<0214/IV>
<10.03.2012>
30.03.2012
<Beschluss über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs 2 Baugesetzbuch zum Bebauungsplanentwurf 1-62 "Baufelder Heidestraße" für die beiderseits anliegenden Grundstücke d. Heidestr. zwischen Perleberger Str. und Invalidenstraße mit Ausnahme der Grundstücke zw. Minna-Cauer-Str. u. Invalidenstr. im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit, die Änderung des räuml. Geltungsbereichs des Bebauungsplanentwurfs 1-62 u. die Durchführung d. öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs 2>
Beratungsfolge:
Datum
Gremium Sitzung Ergebnis
<22.03.2012 BVV Mitte BVV-M/0006/IV vertagt
19.04.2012 BVV Mitte BVV-M/0007/IV >
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite):
Fraktionsexemplar liegt vor!
Ergebnis
Kenntnisnahme
Zwischenbericht
zurückgezogen
vertagt
Bezirksamt Mitte von Berlin
Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.
Mitte von Berlin
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
den Beschluss über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs 2 Baugesetzbuch zum Bebauungsplanentwurf 1-62 „Baufelder Heidestraße“ für die beiderseits anliegenden Grundstücke der Heidestraße zwischen Perleberger Straße und Invalidenstraße mit Ausnahme der Grundstücke zwischen Minna-Cauer-Straße und Invalidenstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit, die Änderung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanentwurfs 1-62 und die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 21.02.2012 beschlossen:
Die Auswertung des Ergebnisses der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplanentwurf 1-62 für die beiderseits anliegenden Grundstücke der Heidestraße zwischen Perleberger Straße und Invalidenstraße mit Ausnahme der Grundstücke zwischen Minna-Cauer-Straße und Invalidenstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit hat zu keiner, die Grundzüge der Planung berührenden Änderung geführt.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs 1-62 wird um eine nordwestlich des Grundstücks Heidestraße 45 liegende Teilfläche des Flurstücks 223 (Flur 43) eingeschränkt sowie um eine Teilfläche des Grundstücks Scharnhorststraße 34-35 und einen Abschnitt der Kieler Straße sowie dem jeweils angrenzenden Abschnitt des Berlin-Spandauer-Schifffahrtkanals erweitert.
Der aufzustellende Bebauungsplan umfasst jetzt die beiderseits anliegenden Grundstücke der Heidestraße zwischen Perleberger Straße und Invalidenstraße, eine Teilfläche des Grundstücks Scharnhorstraße 34-35 und einen Abschnitt der Kieler Straße sowie dem jeweils angrenzenden Abschnitt des Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal mit Ausnahme der Grundstücke zwischen Minna-Cauer-Straße und Invalidenstraße und der Flurstücke 111/3, 111/4, 82/8, 208 und 209 sowie eine Teilfläche des Flurstücks 223 im Bezirk Mitte, Ortsteile Moabit und Mitte.
Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplanentwurfs 1-62 für die beiderseits anliegenden Grundstücke der Heidestraße zwischen Perleberger Straße und Invalidenstraße, eine Teilfläche des Grundstücks Scharnhorstraße 34-35 und einen Abschnitt der Kieler Straße sowie dem jeweils angrenzenden Abschnitt des Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal mit Ausnahme der Grundstücke zwischen Minna-Cauer-Straße und Invalidenstraße und der Flurstücke 111/3, 111/4, 82/8, 208 und 209 sowie eine Teilfläche des Flurstücks 223 im Bezirk Mitte, Ortsteile Moabit und Mitte wird unter Berücksichtigung des Auswertungsergebnisses der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Begründung:
zu I., III.: siehe Ergebnis der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vom 18.01.2012 (Anlage 1)
zu II.: Ein Planungsziel des Bebauungsplanverfahrens 1-62 ist – entsprechend der im Senatsbeschluss und im gleichlautenden Beschluss des Bezirks Mitte formulierten Leitlinien – die Verbesserung der stadtstrukturellen Verknüpfung des Bereichs um die Heidestraße mit den benachbarten Quartieren. Zur Anbindung an die umgebenden Stadtteile und zur Überwindung der trennenden Strukturen (Bahntrassen, Kanal) soll das Stadtquartier Heidestraße daher mit den umgebenden Stadtteilen und Grünflächen über Brücken und ein differenziertes Grün- und Wegenetz verbunden werden. Hierdurch soll auch die Erreichbarkeit wichtiger Ziele außerhalb des Plangebiets verbessert werden.
Der Bezirk ist bislang davon ausgegangen, dass es einer Einbeziehung der im Masterplan Berlin Heidestraße vorgesehenen Brücken über den Berlin-Spandauer Schifffahrtskanal in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 1-62 nicht bedarf. Angestrebt wurde, eine Herstellung der beiden Brücken über den Berlin-Spandauer Schifffahrtskanal unabhängig vom Fortgang des Bebauungsplanverfahrens im Rahmen eines Verfahrens nach § 125 Abs. 2 BauGB zu ermöglichen.
Gegen die beabsichtigte Vorgehensweise wurden im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie im Rahmen nachfolgender Arbeitsgespräche jedoch Vorbehalte seitens der Abt. X der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung geäußert, da es nach dortiger Ansicht zur Sicherung von Planungs- und Baurecht für die Brücken eines Bebauungsplanes bedarf. Weiter hat sich gezeigt, dass in dem konkreten Fall der Anwendungsbereich des § 125 Abs. 2 BauGB nicht eröffnet ist, da es sich bei den beiden Brücken nicht um erschließungsbeitragsfähige Erschließungsanlagen handelt und ein Verfahren nach § 125 Abs. 2 BauGB zudem ausscheidet, wenn die Brücke planfestgestellte Wasserflächen bzw. Eisenbahnanlagen kreuzt, die nicht im Eigentum des Landes Berlin stehen.
Hinsichtlich der Anbindung des Stadtquartier Heidestraße an die östlich und nordöstlich gelegenen Ortsteile Mitte sowie Wedding sieht der Masterplan Berlin Heidestraße die Herstellung von zwei den Berlin-Spandauer Schifffahrtskanal überspannenden Fußgänger- und Radfahrerbrücken vor. Die für die Herstellung der beiden Brücken erforderlichen Flächen werden zukünftig in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 1-62 einbezogen.
Hinsichtlich der Anbindung des Stadtquartier Heidestraße an das westlich gelegene Quartier der Lehrter Straße sieht der Masterplan Berlin Heidestraße die Herstellung einer die Bahnanlagen überspannenden Fußgänger- und Radfahrerbrücke vor. Bezüglich dieser Brücke ist beabsichtigt, das erforderliche Planungsrecht in einem eigenständigen Bebauungsplanverfahren zu schaffen, da die Flächen westlich der im Bestand bestehenden Bahnanlagen derzeit noch der eisenbahnrechtlichen Planfeststellung unterliegen und die für die Errichtung der Brücke benötigten Flächen kurzfristig nicht zur Verfügung stehen.
Eine Geltungsbereichsübersicht ist beigefügt (Anlage 2).
Rechtsgrundlage:
§ 15 i. V. m. § 36 BezVG
Baugesetzbuch
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
Für die Veröffentlichungen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in 3 Tageszeitungen werden Mittel in Höhe von
benötigt, die im Bezirksplan 2012 unter Kapitel 4610, Titel 53121 bereitzustellen sind
ca. 3.000,-- €
b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:
keine.
Berlin, den
Dr. Hanke
Bezirksbürgermeister
Carsten Spallek
Bezirksstadtrat
Anlagen:
Ergebnis der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vom 18.01.2012
Planzeichnung Bebauungsplan 1-62 (Arbeitsstand: 27.01.2012)
MERGEFIELD VONAME 0214/IV Ausdruck vom: DATE30.03.2012
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