Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorl. z.B. v. 23.08.2011.pdf

Dies ist ein "Politik bei uns 1"-Dokument. Die Dateien dieser Kommunen werden nicht mehr aktualisiert. Um aktuelle Daten zu bekommen, ist eine OParl-Schnittstelle bei der Kommune erforderlich. Im Bereich "Mitmachen" finden Sie weitere Informationen.

Daten

Kommune
Berlin Spandau
Dateiname
Vorl. z.B. v. 23.08.2011.pdf
Größe
68 kB
Erstellt
17.10.15, 04:55
Aktualisiert
27.01.18, 11:38

öffnen download melden Dateigröße: 68 kB

Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Spandau XVIII. Wahlperiode Vorlage - zur Beschlussfassung - Nr. 2911/XVIII TOP Ursprung: Vorlage - zur Beschlussfassung Initiator: Bezirksamt Beratungsfolge: Datum Gremium /Sitzung 14.09.2011 BVV Beratungsstand 051/XVIII(BVV) Bezirkshaushaltsrechnungen Spandau für die Haushaltsjahre 2004 und 2005 1. Die Bezirkshaushaltsrechnung Spandau für das Haushaltsjahr 2004, die kassenmäßig in der Einnahme mit 387.930.822,00 € in der Ausgabe mit 401.676.979,51 € und daher mit einem Fehlbetrag in Höhe von - 13.746.157,51 € abschließt und 2. die Bezirkshaushaltsrechnung Spandau für das Haushaltsjahr 2005, die kassenmäßig in der Einnahme mit 397.934.540,07 € in der Ausgabe mit 395.802.108,39 € und daher mit einem Überschuss in Höhe von 2.132.431,68 € abschließt werden genehmigt. Begründung: Nach § 4 Abs. 3 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) hat der Bezirk nach Schluss des Rechnungsjahres eine Bezirkshaushaltsrechnung aufzustellen. Deren Inhalt ist Teil der Haushalts- und Vermögensrechnung, für die das Abgeordnetenhaus gem. § 114 LHO eine Entlastung zu erteilen hat. Die Bezirkshaushaltsrechnung bedarf nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 BezVG unbeschadet der Entlastung durch das Abgeordnetenhaus aufgrund der Haushalts- und Vermögensrechnung der Genehmigung der Bezirksverordnetenversammlung. VO_zB1 Ausdruck vom: 27.09.2013 Seite: 1/2 Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Spandau XVIII. Wahlperiode Die Bezirkskasse hat den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2004 und 2005 gefertigt und über die Einnahmen und Ausgaben nach den §§ 80 ff LHO sowie nach den Rundschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen über die “Verwaltungsvorschriften für den Abschluss der Bücher und des Vermögensnachweises für das Haushaltsjahr 2004 und 2005 (Abschlussrundschreiben 2004 und 2005 – AbRdSchr 04 und 05)” vom 03.12.2004 sowie 08.12.2005 Rechnung gelegt. Mit diesen Abschlussrundschreiben hat die Senatsverwaltung für Finanzen festgelegt, dass ein „Ist-Abschluss“ vorgelegt wird. Durch die Ausführungsvorschriften zu § 80 LHO ist der Inhalt der Bezirkshaushaltsrechnung für die Rechnungslegung verbindlich vorgegeben; ebenso sind einheitliche Regelungen für die Anlagen, die der Bezirkshaushaltsrechnung beizufügen sind, getroffen. Die Bezirkshaushaltsrechnungen bestehen neben dem kassenmäßigen Abschluss und dem Haushaltsabschluss aus der Rechnungsübersicht (Abschlussbeträge für die Einzelpläne und den Bezirksplan); - in der Rechnungsübersicht sind für jeden Einzelplan die Abschlussbeträge in der Gliederung gem. § 81 Abs. 2 LHO und die Ergebnisse zu der Summe der Einzelpläne ausgewiesen und aufgerechnet und den Rechnungen über die Einzelpläne 31 - 59 (Abschlussbeträge der Titel und Kapitel); - in den Rechnungen über die Einzelpläne sind die Einzelpläne in Kapitel unterteilt und innerhalb der Kapitel die Abschlussbeträge der Titel (in Einnahmen und Ausgaben in der Gliederung gem. § 81 Abs. 2 LHO unterteilt) ausgewiesen und aufgerechnet und das Ergebnis für jedes Kapitel dargestellt -. Die Bezirkshaushaltsrechnungen sind als Anlage beigefügt. Diesen liegen die in der Vorbemerkung aufgeführten Unterlagen bei. Es ist Einvernehmen darüber erzielt worden, dass der Bezirksverordnetenversammlung nur eine Mantelvorlage mit den Endzahlen der Bezirkshaushaltsrechnung zugeleitet wird. Die Mitglieder des Ausschusses für Haushalt, Personal und Rechnungsprüfung erhalten die in Nr. 9 AV § 80 LHO aufgeführten Unterlagen. Eine weitere Zusammenstellung aller Unterlagen wird dem Büro der Bezirksverordnetenversammlung zur Verfügung gestellt. Berlin - Spandau, den 23.8.2011 Das Bezirksamt Birkholz Bezirksbürgermeister VO_zB1 Kleineidam Bezirksstadträtin Ausdruck vom: 27.09.2013 Seite: 2/2