Daten
Kommune
Berlin Spandau
Dateiname
Vorl. z.B. v. 23.08.2011.pdf
Größe
68 kB
Erstellt
17.10.15, 04:55
Aktualisiert
27.01.18, 11:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung Spandau
XVIII. Wahlperiode
Vorlage - zur Beschlussfassung -
Nr. 2911/XVIII
TOP
Ursprung: Vorlage - zur Beschlussfassung Initiator: Bezirksamt
Beratungsfolge:
Datum
Gremium /Sitzung
14.09.2011
BVV
Beratungsstand
051/XVIII(BVV)
Bezirkshaushaltsrechnungen Spandau für die Haushaltsjahre 2004 und 2005
1. Die Bezirkshaushaltsrechnung Spandau für das Haushaltsjahr 2004,
die kassenmäßig
in der Einnahme mit
387.930.822,00 €
in der Ausgabe mit
401.676.979,51 €
und daher mit einem Fehlbetrag in Höhe von
- 13.746.157,51 €
abschließt
und
2. die Bezirkshaushaltsrechnung Spandau für das Haushaltsjahr 2005,
die kassenmäßig
in der Einnahme mit
397.934.540,07 €
in der Ausgabe mit
395.802.108,39 €
und daher mit einem Überschuss in Höhe von
2.132.431,68 €
abschließt
werden genehmigt.
Begründung:
Nach § 4 Abs. 3 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) hat der Bezirk nach Schluss des
Rechnungsjahres eine Bezirkshaushaltsrechnung aufzustellen. Deren Inhalt ist Teil der
Haushalts- und Vermögensrechnung, für die das Abgeordnetenhaus gem. § 114 LHO eine
Entlastung zu erteilen hat.
Die Bezirkshaushaltsrechnung bedarf nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 BezVG unbeschadet der Entlastung durch das Abgeordnetenhaus aufgrund der Haushalts- und Vermögensrechnung der
Genehmigung der Bezirksverordnetenversammlung.
VO_zB1
Ausdruck vom: 27.09.2013
Seite: 1/2
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung Spandau
XVIII. Wahlperiode
Die Bezirkskasse hat den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2004 und 2005 gefertigt und
über die Einnahmen und Ausgaben nach den §§ 80 ff LHO sowie nach den Rundschreiben
der Senatsverwaltung für Finanzen über die “Verwaltungsvorschriften für den Abschluss der
Bücher und des Vermögensnachweises für das Haushaltsjahr 2004 und 2005 (Abschlussrundschreiben 2004 und 2005 – AbRdSchr 04 und 05)” vom 03.12.2004 sowie 08.12.2005
Rechnung gelegt. Mit diesen Abschlussrundschreiben hat die Senatsverwaltung für Finanzen
festgelegt, dass ein „Ist-Abschluss“ vorgelegt wird.
Durch die Ausführungsvorschriften zu § 80 LHO ist der Inhalt der Bezirkshaushaltsrechnung
für die Rechnungslegung verbindlich vorgegeben; ebenso sind einheitliche Regelungen für die
Anlagen, die der Bezirkshaushaltsrechnung beizufügen sind, getroffen.
Die Bezirkshaushaltsrechnungen bestehen neben dem kassenmäßigen Abschluss und dem
Haushaltsabschluss aus
der Rechnungsübersicht (Abschlussbeträge für die Einzelpläne und den Bezirksplan);
- in der Rechnungsübersicht sind für jeden Einzelplan die Abschlussbeträge in der
Gliederung gem. § 81 Abs. 2 LHO und die Ergebnisse zu der Summe der Einzelpläne
ausgewiesen und aufgerechnet und
den Rechnungen über die Einzelpläne 31 - 59 (Abschlussbeträge der Titel und Kapitel);
- in den Rechnungen über die Einzelpläne sind die Einzelpläne in Kapitel unterteilt und
innerhalb der Kapitel die Abschlussbeträge der Titel (in Einnahmen und Ausgaben in der
Gliederung gem. § 81 Abs. 2 LHO unterteilt) ausgewiesen und aufgerechnet und das
Ergebnis für jedes Kapitel dargestellt -.
Die Bezirkshaushaltsrechnungen sind als Anlage beigefügt. Diesen liegen die in der Vorbemerkung aufgeführten Unterlagen bei.
Es ist Einvernehmen darüber erzielt worden, dass der Bezirksverordnetenversammlung nur
eine Mantelvorlage mit den Endzahlen der Bezirkshaushaltsrechnung zugeleitet wird.
Die Mitglieder des Ausschusses für Haushalt, Personal und Rechnungsprüfung erhalten die in
Nr. 9 AV § 80 LHO aufgeführten Unterlagen. Eine weitere Zusammenstellung aller Unterlagen
wird dem Büro der Bezirksverordnetenversammlung zur Verfügung gestellt.
Berlin - Spandau, den 23.8.2011
Das Bezirksamt
Birkholz
Bezirksbürgermeister
VO_zB1
Kleineidam
Bezirksstadträtin
Ausdruck vom: 27.09.2013
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