Daten
Kommune
Berlin Spandau
Dateiname
Vorl. - z. K. - v. 19.11.2012.pdf
Größe
78 kB
Erstellt
17.10.15, 04:56
Aktualisiert
27.01.18, 11:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung Spandau
XIX. Wahlperiode
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
Nr. 0029/XIX
TOP
Ursprung: Antrag
Initiator: Einzelverord. (DIE LINKE)
Beratungsfolge:
Datum
Gremium /Sitzung
23.11.2011
17.01.2012
21.02.2012
20.03.2012
25.04.2012
13.06.2012
21.08.2012
28.11.2012
BVV
BuV
BuV
BuV
BVV
BVV
BuV
BVV
003/XIX(BVV)
002/XIX(BuV)
003/XIX(BuV)
004/XIX(BuV)
010/XIX(BVV)
012/XIX(BVV)
008/XIX(BuV)
016/XIX(BVV)
Beratungsstand
überwiesen
vertagt
vertagt
mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
mit Änderungen in der BVV beschlossen
überwiesen
mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen
Schlussbericht
Zitadellenweg umbenennen
Die Ausführungsvorschriften zu § 5 des Berliner Straßengesetzes (AV Benennung) vom
29.11.2005 regeln in Nr. 1 Absatz 3 Buchstabe c, dass Straßen nach Personen "grundsätzlich
erst nach Ablauf von fünf Jahren seit dem Tode der Person" benannt werden dürfen. Das
Bezirksamt stellt fest, dass Wladimir Samoilowitsch Gall dagegen erst am 09.09.2011
verstarb.
Die AV Benennung lässt, wie in der Sitzung des zuständigen Fachausschusses am
21.08.2012 zutreffend dargestellt wurde, von dieser Regelung Ausnahmen zu, über die der
Senat von Berlin zu entscheiden hat. Voraussetzung einer solchen Ausnahme ist, "dass es
sich um eine herausragende Persönlichkeit handelt" und gleichzeitig "ein gesamtstädtisches
Interesse bzw. Hauptstadtbelange gegeben sind."
Die AV Benennung knüpft darüber hinaus aber noch weitere Voraussetzungen an die
Zulässigkeit einer Umbenennung:
Eine Umbenennung einer Straße ist nach Nr. 2 Abs. 2 Buchstabe c) der AV im Wesentlichen
nur zulässig zur Beseitigung von Doppelbenennungen oder zur Beseitigung von
Straßennamen, die zwischen 1933 und 1945 oder zwischen 1945 und 1989 nach Gegnern der
Demokratie benannt wurden.
Beides liegt hier ebenso wenig vor wie die weiteren Bestimmungen der
Ausführungsvorschriften, die eine Umbenennung einer Straße zulässig machen könnten
(Wegfall des örtlichen Bezugs, Mehrfachbenennungen, Straßen im zentralen Bereich oder in
Gebieten von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung) .
Das Bezirksamt erlaubt sich zusätzlich den Hinweis, dass die oben dargestellte Auflistung der
Ausnahmetatbestände in Nr. 2 der Ausführungsvorschriften abschließend ist und hier keine
Ausnahmeregelungen durch den Senat vorgesehen sind.
VO_zKts1.dot
Ausdruck vom: 28.02.2013
Seite: 1/2
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung Spandau
XIX. Wahlperiode
Das Bezirksamt regt daher nochmals an, eine andere geeignete Form der Würdigung zu
wählen, welche der Bedeutung Wladimir Galls für Spandau gerecht wird
Berlin-Spandau, den 19.11.2012
Das Bezirksamt
Kleebank
Bezirksbürgermeister
VO_zKts1.dot
Röding
Bezirksstadtrat
Ausdruck vom: 28.02.2013
Seite: 2/2