Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorl. - z. K. - v. 19.11.2012.pdf

Dies ist ein "Politik bei uns 1"-Dokument. Die Dateien dieser Kommunen werden nicht mehr aktualisiert. Um aktuelle Daten zu bekommen, ist eine OParl-Schnittstelle bei der Kommune erforderlich. Im Bereich "Mitmachen" finden Sie weitere Informationen.

Daten

Kommune
Berlin Spandau
Dateiname
Vorl. - z. K. - v. 19.11.2012.pdf
Größe
78 kB
Erstellt
17.10.15, 04:56
Aktualisiert
27.01.18, 11:51

öffnen download melden Dateigröße: 78 kB

Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Spandau XIX. Wahlperiode Vorlage - zur Kenntnisnahme - Nr. 0029/XIX TOP Ursprung: Antrag Initiator: Einzelverord. (DIE LINKE) Beratungsfolge: Datum Gremium /Sitzung 23.11.2011 17.01.2012 21.02.2012 20.03.2012 25.04.2012 13.06.2012 21.08.2012 28.11.2012 BVV BuV BuV BuV BVV BVV BuV BVV 003/XIX(BVV) 002/XIX(BuV) 003/XIX(BuV) 004/XIX(BuV) 010/XIX(BVV) 012/XIX(BVV) 008/XIX(BuV) 016/XIX(BVV) Beratungsstand überwiesen vertagt vertagt mit Änderungen im Ausschuss beschlossen mit Änderungen in der BVV beschlossen überwiesen mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen Schlussbericht Zitadellenweg umbenennen Die Ausführungsvorschriften zu § 5 des Berliner Straßengesetzes (AV Benennung) vom 29.11.2005 regeln in Nr. 1 Absatz 3 Buchstabe c, dass Straßen nach Personen "grundsätzlich erst nach Ablauf von fünf Jahren seit dem Tode der Person" benannt werden dürfen. Das Bezirksamt stellt fest, dass Wladimir Samoilowitsch Gall dagegen erst am 09.09.2011 verstarb. Die AV Benennung lässt, wie in der Sitzung des zuständigen Fachausschusses am 21.08.2012 zutreffend dargestellt wurde, von dieser Regelung Ausnahmen zu, über die der Senat von Berlin zu entscheiden hat. Voraussetzung einer solchen Ausnahme ist, "dass es sich um eine herausragende Persönlichkeit handelt" und gleichzeitig "ein gesamtstädtisches Interesse bzw. Hauptstadtbelange gegeben sind." Die AV Benennung knüpft darüber hinaus aber noch weitere Voraussetzungen an die Zulässigkeit einer Umbenennung: Eine Umbenennung einer Straße ist nach Nr. 2 Abs. 2 Buchstabe c) der AV im Wesentlichen nur zulässig zur Beseitigung von Doppelbenennungen oder zur Beseitigung von Straßennamen, die zwischen 1933 und 1945 oder zwischen 1945 und 1989 nach Gegnern der Demokratie benannt wurden. Beides liegt hier ebenso wenig vor wie die weiteren Bestimmungen der Ausführungsvorschriften, die eine Umbenennung einer Straße zulässig machen könnten (Wegfall des örtlichen Bezugs, Mehrfachbenennungen, Straßen im zentralen Bereich oder in Gebieten von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung) . Das Bezirksamt erlaubt sich zusätzlich den Hinweis, dass die oben dargestellte Auflistung der Ausnahmetatbestände in Nr. 2 der Ausführungsvorschriften abschließend ist und hier keine Ausnahmeregelungen durch den Senat vorgesehen sind. VO_zKts1.dot Ausdruck vom: 28.02.2013 Seite: 1/2 Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Spandau XIX. Wahlperiode Das Bezirksamt regt daher nochmals an, eine andere geeignete Form der Würdigung zu wählen, welche der Bedeutung Wladimir Galls für Spandau gerecht wird Berlin-Spandau, den 19.11.2012 Das Bezirksamt Kleebank Bezirksbürgermeister VO_zKts1.dot Röding Bezirksstadtrat Ausdruck vom: 28.02.2013 Seite: 2/2