Daten
Kommune
Berlin Spandau
Dateiname
Vorl. z.B. v. 27.12.2011.pdf
Größe
115 kB
Erstellt
17.10.15, 04:58
Aktualisiert
27.01.18, 11:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung Spandau
XIX. Wahlperiode
Vorlage - zur Beschlussfassung -
Nr. 0065/XIX
TOP
Ursprung: Vorlage - zur Beschlussfassung Initiator: BzBm Kleebank
Beratungsfolge:
Datum
Gremium /Sitzung
25.01.2012
BVV
Beratungsstand
004/XIX(BVV)
Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben ohne Ausgleich gem. § 37 Abs. 7 LHO
bei Kapitel 3960, Titel 68108 Z (350.000,00 EUR)
Die vom Bezirksamt gemäß § 37 Abs. 7 Landeshaushaltsordnung (LHO) zugelassenen
überplanmäßigen Ausgaben ohne Ausgleich
für das
Haushaltsjahr 2011
im Kapitel
3960
Leistungen nach SGB II - Grundsicherung für Arbeitssuchende
bei Titel
68108
Z Zuschuss zu den Leistungen für Unterkunft und Heizung an
BAföG-Empfänger (§ 22 Abs. 7 SGB II)
bis zur Höhe von
350.000,00 EUR
werden genehmigt.
Begründung:
Die Abt. Soziales und Gesundheit ist verpflichtet, nach den Bestimmungen des
Sozialgesetzbuches Teil II hilfebedürftigen "Bafög-Empfängern" Zuschüsse zu Leistungen für
Unterkunft und Heizung zu gewähren. Die Steigerung der Ausgaben resultiert im
Wesentlichen aus der Steigerung der Fallzahlen. So erhöhten sich diese von 23.315 im
Dezember 2010 auf 24.343 im Juli 2011.
Diesen überplanmäßigen Ausgaben steht kein Ausgleich gegenüber. Die Einwilligung der
Senatsverwaltung
für
Finanzen
hierzu
ist
gemäß
Nr.
4.6
des
Haushaltswirtschaftsrundschreibens 2011 vom 15.12.2010 nicht erforderlich, weil diese
Ausgaben im Z-Teil der Globalzuweisung geleistet werden und dem Grunde nach auf
Rechtsvorschriften beruhen.
Im Übrigen hat die Senatsverwaltung für Finanzen mit Schreiben vom 27.9.2011 zugesagt, die
Mehrausgaben bei den sonstigen Transferausgaben (Z-Teil), zu denen auch die Ausgaben im
Zusammenhang mit der Hartz-IV-Gesetzgebung gehören, im Wege der Basiskorrektur 2011 wie in den Vorjahren - vollständig auszugleichen.
Berlin-Spandau, den 27. Dezember 2011
Das Bezirksamt
Kleebank
Bezirksbürgermeister
VO_zB1.dot
Ausdruck vom: 27.12.2011
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