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Vorl. z.B. v. 27.12.2011.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Spandau
Dateiname
Vorl. z.B. v. 27.12.2011.pdf
Größe
115 kB
Erstellt
17.10.15, 04:58
Aktualisiert
27.01.18, 11:12

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Spandau XIX. Wahlperiode Vorlage - zur Beschlussfassung - Nr. 0065/XIX TOP Ursprung: Vorlage - zur Beschlussfassung Initiator: BzBm Kleebank Beratungsfolge: Datum Gremium /Sitzung 25.01.2012 BVV Beratungsstand 004/XIX(BVV) Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben ohne Ausgleich gem. § 37 Abs. 7 LHO bei Kapitel 3960, Titel 68108 Z (350.000,00 EUR) Die vom Bezirksamt gemäß § 37 Abs. 7 Landeshaushaltsordnung (LHO) zugelassenen überplanmäßigen Ausgaben ohne Ausgleich für das Haushaltsjahr 2011 im Kapitel 3960 Leistungen nach SGB II - Grundsicherung für Arbeitssuchende bei Titel 68108 Z Zuschuss zu den Leistungen für Unterkunft und Heizung an BAföG-Empfänger (§ 22 Abs. 7 SGB II) bis zur Höhe von 350.000,00 EUR werden genehmigt. Begründung: Die Abt. Soziales und Gesundheit ist verpflichtet, nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches Teil II hilfebedürftigen "Bafög-Empfängern" Zuschüsse zu Leistungen für Unterkunft und Heizung zu gewähren. Die Steigerung der Ausgaben resultiert im Wesentlichen aus der Steigerung der Fallzahlen. So erhöhten sich diese von 23.315 im Dezember 2010 auf 24.343 im Juli 2011. Diesen überplanmäßigen Ausgaben steht kein Ausgleich gegenüber. Die Einwilligung der Senatsverwaltung für Finanzen hierzu ist gemäß Nr. 4.6 des Haushaltswirtschaftsrundschreibens 2011 vom 15.12.2010 nicht erforderlich, weil diese Ausgaben im Z-Teil der Globalzuweisung geleistet werden und dem Grunde nach auf Rechtsvorschriften beruhen. Im Übrigen hat die Senatsverwaltung für Finanzen mit Schreiben vom 27.9.2011 zugesagt, die Mehrausgaben bei den sonstigen Transferausgaben (Z-Teil), zu denen auch die Ausgaben im Zusammenhang mit der Hartz-IV-Gesetzgebung gehören, im Wege der Basiskorrektur 2011 wie in den Vorjahren - vollständig auszugleichen. Berlin-Spandau, den 27. Dezember 2011 Das Bezirksamt Kleebank Bezirksbürgermeister VO_zB1.dot Ausdruck vom: 27.12.2011 Seite: 1/1