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Vorl. z.B. v. 28.11.2011.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Spandau
Dateiname
Vorl. z.B. v. 28.11.2011.pdf
Größe
118 kB
Erstellt
17.10.15, 04:59
Aktualisiert
27.01.18, 11:12

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Spandau XIX. Wahlperiode Vorlage - zur Beschlussfassung - Nr. 0053/XIX TOP Ursprung: Vorlage - zur Beschlussfassung Initiator: BzStR Hanke Beratungsfolge: Datum Gremium /Sitzung 25.01.2012 BVV Beratungsstand 004/XIX(BVV) Berufung von beratenden und stellvertretenden beratenden Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses Die Bezirksverordnetenversammlung Spandau beruft die nachstehend durch das für den Geschäftsbereich Jugend zuständige Mitglied des Bezirksamtes benannte Person gemäß § 35 Abs. 7 Nr. 4 in Verbindung mit § 35 Abs. 8 und Abs. 9 AG KJHG zu einem beratenden Mitglied in den Jugendhilfeausschuss als Mitglied: Frau Martina Bindel Konkordiastr. 7 13595 Berlin als stellvertretendes Mitglied: keine Benennung die nachstehend vom Bezirksschulbeirat Spandau benannten Personen gemäß § 35 Abs. 7 Nr. 6 in Verbindung mit § 35 Abs. 8 AG KJHG zu beratenden Mitgliedern und stellvertretenden beratenden Mitgliedern in den Jugendhilfeausschuss als Mitglied Herr Frank Koßack Kohstallweg 14 13583 Berlin als stellvertretendes Mitglied: Ginette Schenk Földerichstr. 75 13595 Berlin die nachstehend von ihrer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft benannten Personen gemäß § 35 Abs. 7 Nr. 7 in Verbindung mit § 35 Abs. 8 AG KJHG zu beratenden Mitgliedern und stellvertretenden beratenden Mitgliedern in den Jugendhilfeausschuss 1. eine Person zur Vertretung der Evangelischen Kirche als Mitglied Frau Susanne Goldschmidt-Ahlgrimm Vogelsang 4 14105 Berlin VO_zB1.dot als stellvertretendes Mitglied Frau Gesa Cramer Bredowstr. 37 10551 Berlin Ausdruck vom: 21.12.2011 Seite: 1/2 Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Spandau XIX. Wahlperiode 2. eine Person zur Vertretung der freigeistigen Verbände als Mitglied Herr Peter Stanull An der Wildbahn 23 16761 Hennigsdorf als stellvertretendes Mitglied keine Benennung Begründung: Der Jugendhilfeausschuss ist zugleich der Ausschuss der Bezirksverordnetenversammlung für den Geschäftsbereich Jugend des Bezirksamtes. Er wird für die jeweilige Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung gebildet. Das beratende und stellvertretende beratende Mitglied nach § 35 Abs. 7 Nr. 5 AG KJHG wird vom für den Geschäftsbereich Jugend zuständigen Mitglied des Bezirksamtes, das beratende und stellvertretende beratende Mitglied nach § 35 Abs. 7 Nr. 6 AG KJHG vom Bezirksschulbeirat und die beratenden und stellvertretenden beratenden Mitglieder nach § 35 Abs. 7 Nr. 7 AG KJHG von ihrer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft benannt und von der Bezirksverordnetenversammlung berufen. Rechtsgrundlagen: Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 14. Dezember 2005 (GVBl. S. 2), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Juli 2006 (GVBl. S. 819) und Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) in der Fassung vom 27. April 2001 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. Mai 2005 (GVBl. S. 282) Berlin-Spandau, den 28. November 2011 Das Bezirksamt Kleebank Bezirksbürgermeister VO_zB1.dot Hanke Bezirksstadtrat Ausdruck vom: 21.12.2011 Seite: 2/2