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Vorl. z. B. v. 30.01.2012.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Spandau
Dateiname
Vorl. z. B. v. 30.01.2012.pdf
Größe
116 kB
Erstellt
17.10.15, 05:03
Aktualisiert
27.01.18, 11:13

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Spandau XIX. Wahlperiode Vorlage - zur Beschlussfassung - Nr. 0113/XIX TOP Ursprung: Vorlage - zur Beschlussfassung Initiator: BzBm Kleebank Beratungsfolge: Datum Gremium /Sitzung 22.02.2012 BVV Beratungsstand 005/XIX(BVV) Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben ohne Ausgleich gem. § 37 Abs. 7 LHO bei Kapitel 4021, Titel 67109 (1.954.495,00 EUR) Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Die vom Bezirksamt gemäß § 37 Abs. 7 Landeshaushaltsordnung (LHO) zugelassenen überplanmäßigen Ausgaben ohne Ausgleich für das Haushaltsjahr 2011 im Kapitel 4021 Jugendamt - Tageseinrichtungen für Kinder bei Titel nach dem 67109 T Erstattung von Kosten der Tageseinrichtungen für Kinder Kindertagesförderungsgesetz bis zur Höhe von 1.954.495,00 EUR werden genehmigt. Begründung: Die Ausgaben im Bereich der Erstattung von Kosten der Tageseinrichtungen für Kinder sind aufgrund der Erhöhung der Fallzahlen (Dezember 2010: 6805 betreute Kinder, Dezember 2011: 7012 betreute Kinder) sowie von Veränderungen in der Finanzierung der Träger der Einrichtungen in 2011 erheblich angestiegen. Zu den entstandenen Mehrkosten trugen wesentlich die ausgeweitete Kostenbeitragsfreiheit für Eltern und die Erhöhung der Trägerkostensätze zum, 1.1.2011 und erneut zum 1.8.2011 bei. Auf die Leistungen besteht nach § 24 Sozialgesetzbuch VIII in Verbindung mit dem KitaFöG ein gesetzlicher Anspruch. VO_zB1.dot Ausdruck vom: 07.02.2012 Seite: 1/2 Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Spandau XIX. Wahlperiode Diesen überplanmäßigen Ausgaben steht kein Ausgleich gegenüber. Die Einwilligung der Senatsverwaltung für Finanzen hierzu ist gemäß Nr. 4.6 des Haushaltswirtschaftsrundschreibens 2011 vom 15.12.2010 nicht erforderlich, weil diese Ausgaben im T-Teil der Globalzuweisung geleistet werden und dem Grunde nach auf Rechtsvorschriften beruhen. Im Übrigen hat die Senatsverwaltung für Finanzen mit Schreiben vom 27.9.2011 zugesagt, die Mehrausgaben bei der Fallgruppe "Kita/Tagespflege" im Wege der Basiskorrektur 2011 - wie in den Vorjahren - vollständig auszugleichen. Berlin-Spandau, den 30. Januar 2012 Das Bezirksamt Kleebank Bezirksbürgermeister VO_zB1.dot Ausdruck vom: 07.02.2012 Seite: 2/2