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Vorl. z. B. v. 30.01.2012.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Spandau
Dateiname
Vorl. z. B. v. 30.01.2012.pdf
Größe
119 kB
Erstellt
17.10.15, 05:03
Aktualisiert
27.01.18, 11:14

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Spandau XIX. Wahlperiode Vorlage - zur Beschlussfassung - Nr. 0117/XIX TOP Ursprung: Vorlage - zur Beschlussfassung Initiator: BzBm Kleebank Beratungsfolge: Datum Gremium /Sitzung 22.02.2012 BVV Beratungsstand 005/XIX(BVV) Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben ohne Ausgleich gem. § 37 Abs. 7 LHO bei Kapitel 4045, Titel 67126 (42.983,58 EUR) Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Die vom Bezirksamt gemäß § 37 Abs. 7 Landeshaushaltsordnung (LHO) zugelassenen überplanmäßigen Ausgaben ohne Ausgleich für das Haushaltsjahr 2011 im Kapitel 4045 bei Titel 67126 T bis zur Höhe von Jugendamt - Sozialhilfe in Einrichtungen Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach SGB XII und AsylbLG 42.983,58 EUR werden genehmigt. Begründung: Die Abt. Jugend, Bildung, Kultur und Sport ist verpflichtet, nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches Teil XII jungen Menschen, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, Eingliederungshilfe zu gewähren, wenn und solange nach der Besonderheit des Einzelfalles, insbesondere nach Art und Schwere der Behinderung, diese Maßnahmen Aussicht auf Erfolg haben. Die Kosten der Eingliederungshilfe sind aufgrund des Anstiegs der Fallzahlen erheblich gestiegen. Im Jahresmittel handelt es sich um einen Anstieg von 31 in 2010 auf 34 Fälle in 2011. Die Falldurchschnittskosten belaufen sich auf ca. 60.000 € jährlich, so dass sich ein Jahresgesamtbedarf in Höhe von knapp 2.000.000 € ergab, der aus dem Ansatz heraus nicht in Gänze gedeckt werden konnte. VO_zB1.dot Ausdruck vom: 07.02.2012 Seite: 1/2 Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Spandau XIX. Wahlperiode Diesen überplanmäßigen Ausgaben steht kein Ausgleich gegenüber. Die Einwilligung der Senatsverwaltung für Finanzen hierzu ist gemäß Nr. 4.6 des Haushaltswirtschaftsrundschreibens 2011 vom 15.12.2010 nicht erforderlich, weil diese Ausgaben im T-Teil der Globalzuweisung geleistet werden und dem Grunde nach auf Rechtsvorschriften beruhen. Im Übrigen hat die Senatsverwaltung für Finanzen mit Schreiben vom 27.9.2011 zugesagt, die Mehrausgaben bei der Fallgruppe "Hilfe in besonderen Lebenslagen" zu der auch die Ausgaben der Eingliederungshilfe gehören im Wege der Basiskorrektur 2011 - wie in den Vorjahren - standardmäßig nachzubudgetieren, d. h. die Vornahme eines Ausgleichs zwischen den Ist-Mengen und den angesetzten Planmengen. Inwieweit zusätzlich eine Anpassung der Zuweisungspreise um etwa noch nicht berücksichtigte Entwicklungen bei zu verhandelnden Entgelten vorgenommen wird, bleibt abzuwarten. Berlin-Spandau, den 30. Januar 2012 Das Bezirksamt Kleebank Bezirksbürgermeister VO_zB1.dot Ausdruck vom: 07.02.2012 Seite: 2/2