Daten
Kommune
Berlin Spandau
Dateiname
Vorl. z. B. v. 30.01.2012.pdf
Größe
119 kB
Erstellt
17.10.15, 05:03
Aktualisiert
27.01.18, 11:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung Spandau
XIX. Wahlperiode
Vorlage - zur Beschlussfassung -
Nr. 0117/XIX
TOP
Ursprung: Vorlage - zur Beschlussfassung Initiator: BzBm Kleebank
Beratungsfolge:
Datum
Gremium /Sitzung
22.02.2012
BVV
Beratungsstand
005/XIX(BVV)
Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben ohne Ausgleich gem. § 37 Abs. 7 LHO
bei Kapitel 4045, Titel 67126 (42.983,58 EUR)
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die vom Bezirksamt gemäß § 37 Abs. 7 Landeshaushaltsordnung (LHO) zugelassenen
überplanmäßigen Ausgaben ohne Ausgleich
für das
Haushaltsjahr 2011
im Kapitel
4045
bei Titel
67126 T
bis zur Höhe von
Jugendamt - Sozialhilfe in Einrichtungen
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach SGB XII
und AsylbLG
42.983,58 EUR
werden genehmigt.
Begründung:
Die Abt. Jugend, Bildung, Kultur und Sport ist verpflichtet, nach den Bestimmungen des
Sozialgesetzbuches Teil XII jungen Menschen, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer
Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen
Behinderung bedroht sind, Eingliederungshilfe zu gewähren, wenn und solange nach der
Besonderheit des Einzelfalles, insbesondere nach Art und Schwere der Behinderung, diese
Maßnahmen Aussicht auf Erfolg haben. Die Kosten der Eingliederungshilfe sind aufgrund des
Anstiegs der Fallzahlen erheblich gestiegen. Im Jahresmittel handelt es sich um einen Anstieg
von 31 in 2010 auf 34 Fälle in 2011. Die Falldurchschnittskosten belaufen sich auf ca. 60.000
€ jährlich, so dass sich ein Jahresgesamtbedarf in Höhe von knapp 2.000.000 € ergab, der
aus dem Ansatz heraus nicht in Gänze gedeckt werden konnte.
VO_zB1.dot
Ausdruck vom: 07.02.2012
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Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung Spandau
XIX. Wahlperiode
Diesen überplanmäßigen Ausgaben steht kein Ausgleich gegenüber. Die Einwilligung der
Senatsverwaltung für Finanzen hierzu ist gemäß Nr. 4.6 des
Haushaltswirtschaftsrundschreibens 2011 vom 15.12.2010 nicht erforderlich, weil diese
Ausgaben im T-Teil der Globalzuweisung geleistet werden und dem Grunde nach auf
Rechtsvorschriften beruhen.
Im Übrigen hat die Senatsverwaltung für Finanzen mit Schreiben vom 27.9.2011 zugesagt, die
Mehrausgaben bei der Fallgruppe "Hilfe in besonderen Lebenslagen" zu der auch die
Ausgaben der Eingliederungshilfe gehören im Wege der Basiskorrektur 2011 - wie in den
Vorjahren - standardmäßig nachzubudgetieren, d. h. die Vornahme eines Ausgleichs zwischen
den Ist-Mengen und den angesetzten Planmengen. Inwieweit zusätzlich eine Anpassung der
Zuweisungspreise um etwa noch nicht berücksichtigte Entwicklungen bei zu verhandelnden
Entgelten vorgenommen wird, bleibt abzuwarten.
Berlin-Spandau, den 30. Januar 2012
Das Bezirksamt
Kleebank
Bezirksbürgermeister
VO_zB1.dot
Ausdruck vom: 07.02.2012
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