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Vorl. z.K. v. 21.08.2012.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Spandau
Dateiname
Vorl. z.K. v. 21.08.2012.pdf
Größe
76 kB
Erstellt
17.10.15, 05:06
Aktualisiert
27.01.18, 11:40

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Spandau XIX. Wahlperiode Vorlage - zur Kenntnisnahme - Nr. 0169/XIX TOP Ursprung: Antrag Initiator: CDU Beratungsfolge: Datum Gremium /Sitzung 28.03.2012 26.09.2012 BVV BVV 009/XIX(BVV) 014/XIX(BVV) Beratungsstand ohne Änderungen in der BVV beschlossen Schlussbericht Besetzung von Schulhelferstellen Grundlage der Verteilung von Schulhelferstellen ist die VV Schulhelfer Nr. 7/2011. Die von der BVV angestrebten 10 Schulhelferstellen für die 05S03 (6 Stellen) und 05S04 (4 Stellen) müssen im Zusammenhang mit der personellen Ausstattung der Schulen gesehen werden. Dies bedeutet, dass ein pädagogisches Unterstützungssystem (bestehend aus Fachlehrkräften, Integrationslehrkräften, pädagogischen Unterrichtshilfen, Betreuerinnen und Betreuern sowie Erzieherin und Erzieher) der jeweiligen Schule die Grundlage der Vergabe von Schulhelferstunden darstellt. Die personelle Ausstattung der genannten Schulen mit Erzieherinnen und Erziehern sowie pädagogischen Unterrichtshilfen ist gemäß der Zumessungsrichtlinien durch Neueinstellungen für das Schuljahr2012/2013 realisiert. Für die noch fehlenden Betreuerinnen und Betreuer ist die Ausschreibung zur Stellenbesetzung erfolgt und sollte nach den Oktoberferien mit der Besetzung der offenen Stellen abgeschlossen sein. Damit verfügen beide Schulen über das pädagogische Fachpersonal, welches ihnen die Möglichkeit eröffnet, die jeweiligen Ansprüche an Unterricht, Erziehung und Betreuung zu realisieren. Darüber hinaus können beide Schulen nach wie vor Anträge auf Schulhelferstunden einreichen, die auf der Grundlage der VV-Schulhelfer und der Personalausstattung entschieden werden. Der Wegfall der Zivildienstleistenden kann somit aufgefangen werden. Berlin-Spandau, den 21. August 2012 Das Bezirksamt Kleebank Bezirksbürgermeister VO_zKts1.dot Hanke Bezirksstadtrat Ausdruck vom: 27.09.2012 Seite: 1/1