Daten
Kommune
Berlin Spandau
Dateiname
Vorl. z.B. v. 14.02.2013.pdf
Größe
68 kB
Erstellt
17.10.15, 05:19
Aktualisiert
27.01.18, 11:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung Spandau
XIX. Wahlperiode
Vorlage - zur Beschlussfassung -
Nr. 0570/XIX
TOP
Ursprung: Vorlage - zur Beschlussfassung Initiator: BzBm Kleebank
Beratungsfolge:
Datum
Gremium /Sitzung
27.02.2013
BVV
Beratungsstand
018/XIX(BVV)
Genehmigung von außerplanmäßigen Ausgaben mit Ausgleich gem. § 37 Abs. 7 LHO
bei Kapitel 3960, Titel 67219 T (6.323,88 Euro) und 67220 T (18.576,47 Euro), Kapitel
4410, Titel 67215 T (104,60 Euro), 67216 T (39,50 Euro), 67219 T (217,89 Euro) und 67220
T (8.092,00 Euro)
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die vom Bezirksamt gemäß § 37 Abs. 7 Landeshaushaltsordnung (LHO) zugelassenen
außerplanmäßigen Ausgaben mit Ausgleich
für das
Haushaltsjahr
2012
1. im Kapitel
1.1. bei Titel
3960 Leistungen nach SGB II - Grundsicherung für Arbeitssuchende
67219 T Leistungen für Bildung und Teilhabe - Lernförderung
bis zur Höhe von
6.323,88 EUR
1.2. bei Titel
67220 T
bis zur Höhe von
18.576,47 EUR
2. im Kapitel
2.1. bei Titel
4410 Wohngeld
67215 T Leistungen für Bildung und Teilhabe - Schulausflüge
bis zur Höhe von
104,60 EUR
2.2. bei Titel
67216 T
bis zur Höhe von
39,50 EUR
2.3. bei Titel
67219 T
bis zur Höhe von
217,89 EUR
2.4. bei Titel
67220 T
bis zur Höhe von
8.092,00 EUR
Leistungen für Bildung und Teilhabe - Mittagsverpflegung
Kita
Leistungen für Bildung und Teilhabe - Kitaausflüge
Leistungen für Bildung und Teilhabe - Lernförderung
Leistungen für Bildung und Teilhabe - Mittagsverpflegung
Kita
werden genehmigt.
VO_zB1.dot
Ausdruck vom: 21.03.2013
Seite: 1/2
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung Spandau
XIX. Wahlperiode
Begründung:
Bei den genannten Titeln handelt es sich um Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) nach
§ 28 SGB II / § 34 SGB XII.
Der Senat hatte in seiner Sitzung am 05.04.2011 die Vorlage zur Umsetzung des Bildungsund Teilhabepakets (BuT) im Zuge der Neuregelung von Leistungen nach dem SGB II
beschlossen (Senatsbeschluss S-3553/2011).
Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum Haushaltsplan 2012/2013 hatte die Senatsverwaltung für Finanzen (Schreiben II D – HB 5200-1/2010 vom 27.07. 2011 - Fortschreibung
Globalsummen) auf eine genaue Veranschlagung der Ansätze zu den Titeln des Bildungsund Teilhabepaketes verzichtet, da die finanziellen Auswirkungen der BuT-Leistungen seinerzeit nicht in Gänze seriös geschätzt werden konnten und statt dessen vorgegeben, diese Titel
mit Merkansätzen (1.000,00 EUR) zu versehen. Daneben wurden im Laufe des Jahres noch
weitere neue Titel eingerichtet, die nun zu außerplanmäßigen Ausgaben geführt haben.
Der Ausgleich im Wege des Basiskorrekturverfahrens wurde mit Schreiben vom 11.10.2012 II D – HB 5300 – 2/2011 zugesagt.
Berlin-Spandau, den 14. Februar 2013
Das Bezirksamt
Kleebank
Bezirksbürgermeister
VO_zB1.dot
Ausdruck vom: 21.03.2013
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