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Vorl. z.B. v. 14.02.2013.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Spandau
Dateiname
Vorl. z.B. v. 14.02.2013.pdf
Größe
68 kB
Erstellt
17.10.15, 05:19
Aktualisiert
27.01.18, 11:32

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Spandau XIX. Wahlperiode Vorlage - zur Beschlussfassung - Nr. 0570/XIX TOP Ursprung: Vorlage - zur Beschlussfassung Initiator: BzBm Kleebank Beratungsfolge: Datum Gremium /Sitzung 27.02.2013 BVV Beratungsstand 018/XIX(BVV) Genehmigung von außerplanmäßigen Ausgaben mit Ausgleich gem. § 37 Abs. 7 LHO bei Kapitel 3960, Titel 67219 T (6.323,88 Euro) und 67220 T (18.576,47 Euro), Kapitel 4410, Titel 67215 T (104,60 Euro), 67216 T (39,50 Euro), 67219 T (217,89 Euro) und 67220 T (8.092,00 Euro) Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Die vom Bezirksamt gemäß § 37 Abs. 7 Landeshaushaltsordnung (LHO) zugelassenen außerplanmäßigen Ausgaben mit Ausgleich für das Haushaltsjahr 2012 1. im Kapitel 1.1. bei Titel 3960 Leistungen nach SGB II - Grundsicherung für Arbeitssuchende 67219 T Leistungen für Bildung und Teilhabe - Lernförderung bis zur Höhe von 6.323,88 EUR 1.2. bei Titel 67220 T bis zur Höhe von 18.576,47 EUR 2. im Kapitel 2.1. bei Titel 4410 Wohngeld 67215 T Leistungen für Bildung und Teilhabe - Schulausflüge bis zur Höhe von 104,60 EUR 2.2. bei Titel 67216 T bis zur Höhe von 39,50 EUR 2.3. bei Titel 67219 T bis zur Höhe von 217,89 EUR 2.4. bei Titel 67220 T bis zur Höhe von 8.092,00 EUR Leistungen für Bildung und Teilhabe - Mittagsverpflegung Kita Leistungen für Bildung und Teilhabe - Kitaausflüge Leistungen für Bildung und Teilhabe - Lernförderung Leistungen für Bildung und Teilhabe - Mittagsverpflegung Kita werden genehmigt. VO_zB1.dot Ausdruck vom: 21.03.2013 Seite: 1/2 Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Spandau XIX. Wahlperiode Begründung: Bei den genannten Titeln handelt es sich um Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) nach § 28 SGB II / § 34 SGB XII. Der Senat hatte in seiner Sitzung am 05.04.2011 die Vorlage zur Umsetzung des Bildungsund Teilhabepakets (BuT) im Zuge der Neuregelung von Leistungen nach dem SGB II beschlossen (Senatsbeschluss S-3553/2011). Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum Haushaltsplan 2012/2013 hatte die Senatsverwaltung für Finanzen (Schreiben II D – HB 5200-1/2010 vom 27.07. 2011 - Fortschreibung Globalsummen) auf eine genaue Veranschlagung der Ansätze zu den Titeln des Bildungsund Teilhabepaketes verzichtet, da die finanziellen Auswirkungen der BuT-Leistungen seinerzeit nicht in Gänze seriös geschätzt werden konnten und statt dessen vorgegeben, diese Titel mit Merkansätzen (1.000,00 EUR) zu versehen. Daneben wurden im Laufe des Jahres noch weitere neue Titel eingerichtet, die nun zu außerplanmäßigen Ausgaben geführt haben. Der Ausgleich im Wege des Basiskorrekturverfahrens wurde mit Schreiben vom 11.10.2012 II D – HB 5300 – 2/2011 zugesagt. Berlin-Spandau, den 14. Februar 2013 Das Bezirksamt Kleebank Bezirksbürgermeister VO_zB1.dot Ausdruck vom: 21.03.2013 Seite: 2/2