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Vorl. z.K. v. 27.02.2013.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Spandau
Dateiname
Vorl. z.K. v. 27.02.2013.pdf
Größe
90 kB
Erstellt
17.10.15, 05:22
Aktualisiert
27.01.18, 11:45

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Spandau XIX. Wahlperiode Vorlage - zur Kenntnisnahme - Nr. 2250/XVIII TOP Ursprung: Antrag Initiator: FDP Beratungsfolge: Datum Gremium /Sitzung 19.05.2010 15.06.2010 22.06.2010 08.09.2010 16.11.2010 19.01.2011 23.03.2011 17.05.2011 20.03.2013 BVV BAU BAU BVV BAU BVV BVV BAU BVV 039/XVIII(BVV) 043/XVIII(BAU) 044/XVIII(BAU) 041/XVIII(BVV) 047/XVIII(BAU) 045/XVIII(BVV) 047/XVIII(BVV) 053/XVIII(BAU) 019/XIX(BVV) Beratungsstand überwiesen vertagt im Ausschuss abgelehnt überwiesen im Ausschuss abgelehnt ohne Änderungen in der BVV beschlossen überwiesen mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen Schlussbericht Parkvignetten für alle Bewirtschaftungszonen für in Berlin tätige Firmen (Antrag der Fraktion der FDP vom 09.05.2010) 1. Zwischenbericht vom 23.03.2011 (als Schlussbericht gefertigt) Seit der letzten Vorlage haben sich durch das Rundschreiben VLB F Nr. 2/2012 vom 04.10.2012 hinsichtlich der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach § 46 StVO zur Freistellung von Handwerksbetrieben von der Parkgebührenpflicht Änderungen der Verwaltungspraxis ergeben. In diesem Rundschreiben wird einleitend die Zielrichtung der Vereinfachung der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen wie folgt erläutert: "Ab dem 1. November 2012 gilt bei einer Zugehörigkeit zu bestimmten Gewerken der Handwerkskammer bzw. zu einzelnen Wirtschaftszweigen der Industrie- und Handelskammer ein vereinfachtes Prüfverfahren. Eine in allen Parkraumbewirtschaftungszonen Berlins geltende Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO erhält, wer:  erklärt, dringend am Einsatzort auf das Fahrzeug angewiesen zu sein,  den Nachweis einer Zugehörigkeit zu bestimmten Gewerken bzw. Wirtschaftszweigen erbringt und  für die Erfüllung der betrieblichen Tätigkeiten geeignete Fahrzeuge nachweist. Diese Ausnahmegenehmigung wird als Handwerkerparkausweis bezeichnet. Es handelt sich somit nicht um eine berufsgruppenspezifische Regelung, die lediglich nach allgemeinen Kriterien ein bestimmtes Tätigkeitsfeld privilegiert, sondern um eine durch einen Arbeitsstättennachweis auf konkrete Einzeltätigkeiten beschränkte Ausnahme. Jeder Antrag auf Erteilung von Handwerkerparkausweisen ist einzelfallbezogen (…) zu prüfen und zu entscheiden." VO_zKts1.dot Ausdruck vom: 21.03.2013 Seite: 1/2 Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Spandau XIX. Wahlperiode Der volle Wortlaut des Rundschreibens ist als Anlage beigefügt. Das Bezirksamt bittet, den Beschluss nunmehr als abschließend bearbeitet anzusehen. Berlin-Spandau, den 27.02.2013 Das Bezirksamt Kleebank Bezirksbürgermeister VO_zKts1.dot Röding Bezirksstadtrat Ausdruck vom: 21.03.2013 Seite: 2/2