Daten
Kommune
Berlin Spandau
Dateiname
Vorl. z.K. v. 27.02.2013.pdf
Größe
90 kB
Erstellt
17.10.15, 05:22
Aktualisiert
27.01.18, 11:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung Spandau
XIX. Wahlperiode
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
Nr. 2250/XVIII
TOP
Ursprung: Antrag
Initiator: FDP
Beratungsfolge:
Datum
Gremium /Sitzung
19.05.2010
15.06.2010
22.06.2010
08.09.2010
16.11.2010
19.01.2011
23.03.2011
17.05.2011
20.03.2013
BVV
BAU
BAU
BVV
BAU
BVV
BVV
BAU
BVV
039/XVIII(BVV)
043/XVIII(BAU)
044/XVIII(BAU)
041/XVIII(BVV)
047/XVIII(BAU)
045/XVIII(BVV)
047/XVIII(BVV)
053/XVIII(BAU)
019/XIX(BVV)
Beratungsstand
überwiesen
vertagt
im Ausschuss abgelehnt
überwiesen
im Ausschuss abgelehnt
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
überwiesen
mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen
Schlussbericht
Parkvignetten für alle Bewirtschaftungszonen für in Berlin tätige Firmen
(Antrag der Fraktion der FDP vom 09.05.2010)
1. Zwischenbericht vom 23.03.2011 (als Schlussbericht gefertigt)
Seit der letzten Vorlage haben sich durch das Rundschreiben VLB F Nr. 2/2012 vom
04.10.2012 hinsichtlich der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach § 46 StVO zur
Freistellung von Handwerksbetrieben von der Parkgebührenpflicht Änderungen der
Verwaltungspraxis ergeben.
In diesem Rundschreiben wird einleitend die Zielrichtung der Vereinfachung der Erteilung von
Ausnahmegenehmigungen wie folgt erläutert:
"Ab dem 1. November 2012 gilt bei einer Zugehörigkeit zu bestimmten Gewerken
der Handwerkskammer bzw. zu einzelnen Wirtschaftszweigen der Industrie- und
Handelskammer
ein
vereinfachtes
Prüfverfahren.
Eine
in
allen
Parkraumbewirtschaftungszonen Berlins geltende Ausnahmegenehmigung nach
§ 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO erhält, wer:
erklärt, dringend am Einsatzort auf das Fahrzeug angewiesen zu sein,
den Nachweis einer Zugehörigkeit zu bestimmten Gewerken bzw.
Wirtschaftszweigen erbringt und
für die Erfüllung der betrieblichen Tätigkeiten geeignete Fahrzeuge nachweist.
Diese Ausnahmegenehmigung wird als Handwerkerparkausweis bezeichnet.
Es handelt sich somit nicht um eine berufsgruppenspezifische Regelung, die
lediglich nach allgemeinen Kriterien ein bestimmtes Tätigkeitsfeld privilegiert,
sondern um eine durch einen Arbeitsstättennachweis auf konkrete
Einzeltätigkeiten beschränkte Ausnahme. Jeder Antrag auf Erteilung von
Handwerkerparkausweisen ist einzelfallbezogen (…) zu prüfen und zu
entscheiden."
VO_zKts1.dot
Ausdruck vom: 21.03.2013
Seite: 1/2
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung Spandau
XIX. Wahlperiode
Der volle Wortlaut des Rundschreibens ist als Anlage beigefügt.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss nunmehr als abschließend bearbeitet anzusehen.
Berlin-Spandau, den 27.02.2013
Das Bezirksamt
Kleebank
Bezirksbürgermeister
VO_zKts1.dot
Röding
Bezirksstadtrat
Ausdruck vom: 21.03.2013
Seite: 2/2