Daten
Kommune
Berlin Spandau
Dateiname
Vorl. z. K. v. 17.09.2012.pdf
Größe
87 kB
Erstellt
17.10.15, 05:43
Aktualisiert
27.01.18, 11:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung Spandau
XIX. Wahlperiode
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
Nr. 0407/XIX
TOP
Ursprung: Vorlage - zur Kenntnisnahme Initiator: BzStR Machulik
Beratungsfolge:
Datum
Gremium /Sitzung
26.09.2012
BVV
Beratungsstand
014/XIX(BVV)
Zusammenlegung der Schiedsamtsbezirke Spandau 1 und Spandau 2 zum
Schiedsamtsbezirk Spandau 2 sowie Zusammenlegung der Schiedsamtsbezirke
Spandau 6 und Spandau 7 zum Schiedsamtsbezirk Spandau 6
Der Bezirksverordnetenversammlung wird folgender Sachverhalt zur Kenntnis gegeben:
1. a) Die Schiedsamtsbezirke Spandau 1 und Spandau 2 werden zum Schiedsamtsbezirk
Spandau 2 zusammengelegt.
b) Die Schiedsamtsbezirke Spandau 6 und Spandau 7 werden zum Schiedsamtsbezirk
Spandau 6 zusammengelegt.
2. a) Die Geschäfte des Schiedsamtes für den neu zu bildenden Schiedsamtsbezirk 2 werden
von dem bisherigen Amtsinhaber für den Schiedsamtsbezirk 2, Herrn Kuhnle,
weitergeführt.
b) Die Geschäfte des Schiedsamtes für den neu zu bildenden Schiedsamtsbezirk 6 werden
von dem bisherigen Amtsinhaber für den Schiedsamtsbezirk 6, Herrn Zacher,
weitergeführt.
A. Begründung:
Seit Jahren ist durch die von den Schiedspersonen abgegebenen jährlichen
Geschäftsberichte
erkennbar,
dass
die
Zahl
der
durchgeführten
Schlichtungsverhandlungen zur Beilegung von Streitigkeiten die Tätigkeit gering auslastet
(Anlage 1).
Die geringe Auslastung des Schiedsamtsbezirks Spandau 1 mit durchschnittlich 2,3 Fällen
pro Jahr und des Schiedsamtsbezirks Spandau 2 mit durchschnittlich 6 Fällen pro Jahr
begründet die Zusammenlegung der Schiedsamtsbezirke zum Schiedsamtsbezirk Spandau
2 durchzuführen.
Eine geringe Auslastung liegt ebenfalls bei dem Schiedsamtsbezirk Spandau 6 mit
durchschnittlich 0,4 Fällen pro Jahr und des Schiedsamtsbezirks Spandau 7 mit
durchschnittlich 5,9 Fällen pro Jahr vor, so dass auch hier eine Zusammenlegung der
Schiedsamtsbezirke
zum
Schiedsamtsbezirk
6
begründet
ist.
a) Die fünfjährige Amtszeit der Schiedsfrau für den Schiedsamtsbezirk Spandau 1,
Frau Eva-Maria Rodde, wohnhaft: Birlingerweg 18, 14089 Berlin,
endet am 01.01.2013.
VO_zKts1.dot
Ausdruck vom: 27.09.2012
Seite: 1/3
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung Spandau
XIX. Wahlperiode
b) Die zehnjährige Amtszeit der Schiedsfrau für den Schiedsamtsbezirk Spandau 7,
Frau Bettina Keller, wohnhaft: Heerstraße 299, 13593 Berlin,
endet
am
17.02.2013.
Durch die Zusammenlegung der Schiedsamtsbezirke 1 und 2 zum Schiedsamtsbezirk 2
sowie die Zusammenlegung der Schiedsamtsbezirke 6 und 7 zum Schiedsamtsbezirk 6
(Anlagen 2 bis 4) erübrigt sich die Neuwahl von zwei Schiedspersonen.
Die beiden neu gebildeten Schiedsamtsbezirke werden ihre alte Bezeichnung
a) Schiedsamtsbezirk 2 mit dem Schiedsmann Kuhnle und
b) Schiedsamtsbezirk 6 mit dem Schiedsmann Zacher
beibehalten, weil beide Schiedsmänner ihr Amt bis zum
a) 02.03.2014 und
b) 21.02.2016 beibehalten werden und darum sämtliche vorgehaltenen Materialien (Kopfstempel, Arbeitsbücher usw.) auf ihren Familiennamen in Verbindung mit der Bezeichnung
„Schiedsamt 2“ und „Schiedsamt 6“ führen. Die Geschäfte des Schiedsamtes 2 werden für
den vergrößerten Bezirk durch Herrn Kuhnle und die Geschäfte des Schiedsamtes 6
werden für den vergrößerten Bezirk durch Herrn Zacher wahrgenommen.
Herr Kuhnle und Herr Zacher haben ihre Zustimmung zur Wahrnehmung des jeweiligen
Schiedsamtes in einem vergrößerten Schiedsamtsbezirk gegenüber dem Bürgeramt
telefonisch
erklärt.
Durch die vorgesehene Reduzierung ergeben sich weder für die Schiedspersonen noch für
die ratsuchenden Bürger/innen Spandaus wahrnehmbare Verschlechterungen.
B. Rechtsgrundlage:
§ 1 Abs. 2 und 3 Berliner Schiedsamtsgesetz vom 07.04.1994 (GVBl. S. 109), zuletzt
geändert durch Art. XII Nr. 43 Dienstrechtsänderungsgesetz vom 19.03.2009 (GVBl. S. 70).
Ausführungsvorschriften zum Berliner Schiedsamtsgesetz vom 03.05.2011 zu § 1 Nr. 4 und
5 (ABl. S. 870).
C. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
Die Zusammenlegung der Schiedsamtsbezirke beinhaltet die Reduzierung der Kosten
für die Schiedsämter:
-
Jede Schiedsperson erhält für die Bereitstellung und Wartung eigener Räume,
einschließlich Ausstattung, Beleuchtung, Beheizung, Instandhaltung und Reinigung
einer monatliche Entschädigung von 48,57 €.
jährlich: 582,84 €
-
Für jede Schiedsperson ist an den Bund Deutscher Schiedsmänner und
Schiedsfrauen als dessen Standesvertretung eine Beitragszahlung zu leisten
jährlich: 82,00 €
-
Bezugskosten für die monatlich erscheinende Schiedsamtszeitung
jährlich: 41,00 €
VO_zKts1.dot
Ausdruck vom: 27.09.2012
Seite: 2/3
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung Spandau
XIX. Wahlperiode
-
Sonstige sachliche Kosten in nicht zu benennender Höhe, die sich aus der laufenden
Geschäftswahrnehmung (Vordrucke, Erwerb von Rechtsgrundlagen / Büchern,
Portokosten, Kosten für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen usw.)
ergeben.
Die verbindlichen Kosten je aufgegebenen Schiedsamtsbezirk verringern sich somit um
jährlich 705,84 € x zwei Schiedsbezirke = 1.411,68 €.
b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:
keine
Berlin-Spandau, den 17. September 2012
Für das Bezirksamt
Kleebank
Bezirksbürgermeister
VO_zKts1.dot
Machulik
Bezirksstadtrat
Ausdruck vom: 27.09.2012
Seite: 3/3