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Vorl. z. K. v. 17.09.2012.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Spandau
Dateiname
Vorl. z. K. v. 17.09.2012.pdf
Größe
87 kB
Erstellt
17.10.15, 05:43
Aktualisiert
27.01.18, 11:16

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Spandau XIX. Wahlperiode Vorlage - zur Kenntnisnahme - Nr. 0407/XIX TOP Ursprung: Vorlage - zur Kenntnisnahme Initiator: BzStR Machulik Beratungsfolge: Datum Gremium /Sitzung 26.09.2012 BVV Beratungsstand 014/XIX(BVV) Zusammenlegung der Schiedsamtsbezirke Spandau 1 und Spandau 2 zum Schiedsamtsbezirk Spandau 2 sowie Zusammenlegung der Schiedsamtsbezirke Spandau 6 und Spandau 7 zum Schiedsamtsbezirk Spandau 6 Der Bezirksverordnetenversammlung wird folgender Sachverhalt zur Kenntnis gegeben: 1. a) Die Schiedsamtsbezirke Spandau 1 und Spandau 2 werden zum Schiedsamtsbezirk Spandau 2 zusammengelegt. b) Die Schiedsamtsbezirke Spandau 6 und Spandau 7 werden zum Schiedsamtsbezirk Spandau 6 zusammengelegt. 2. a) Die Geschäfte des Schiedsamtes für den neu zu bildenden Schiedsamtsbezirk 2 werden von dem bisherigen Amtsinhaber für den Schiedsamtsbezirk 2, Herrn Kuhnle, weitergeführt. b) Die Geschäfte des Schiedsamtes für den neu zu bildenden Schiedsamtsbezirk 6 werden von dem bisherigen Amtsinhaber für den Schiedsamtsbezirk 6, Herrn Zacher, weitergeführt. A. Begründung: Seit Jahren ist durch die von den Schiedspersonen abgegebenen jährlichen Geschäftsberichte erkennbar, dass die Zahl der durchgeführten Schlichtungsverhandlungen zur Beilegung von Streitigkeiten die Tätigkeit gering auslastet (Anlage 1). Die geringe Auslastung des Schiedsamtsbezirks Spandau 1 mit durchschnittlich 2,3 Fällen pro Jahr und des Schiedsamtsbezirks Spandau 2 mit durchschnittlich 6 Fällen pro Jahr begründet die Zusammenlegung der Schiedsamtsbezirke zum Schiedsamtsbezirk Spandau 2 durchzuführen. Eine geringe Auslastung liegt ebenfalls bei dem Schiedsamtsbezirk Spandau 6 mit durchschnittlich 0,4 Fällen pro Jahr und des Schiedsamtsbezirks Spandau 7 mit durchschnittlich 5,9 Fällen pro Jahr vor, so dass auch hier eine Zusammenlegung der Schiedsamtsbezirke zum Schiedsamtsbezirk 6 begründet ist. a) Die fünfjährige Amtszeit der Schiedsfrau für den Schiedsamtsbezirk Spandau 1, Frau Eva-Maria Rodde, wohnhaft: Birlingerweg 18, 14089 Berlin, endet am 01.01.2013. VO_zKts1.dot Ausdruck vom: 27.09.2012 Seite: 1/3 Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Spandau XIX. Wahlperiode b) Die zehnjährige Amtszeit der Schiedsfrau für den Schiedsamtsbezirk Spandau 7, Frau Bettina Keller, wohnhaft: Heerstraße 299, 13593 Berlin, endet am 17.02.2013. Durch die Zusammenlegung der Schiedsamtsbezirke 1 und 2 zum Schiedsamtsbezirk 2 sowie die Zusammenlegung der Schiedsamtsbezirke 6 und 7 zum Schiedsamtsbezirk 6 (Anlagen 2 bis 4) erübrigt sich die Neuwahl von zwei Schiedspersonen. Die beiden neu gebildeten Schiedsamtsbezirke werden ihre alte Bezeichnung a) Schiedsamtsbezirk 2 mit dem Schiedsmann Kuhnle und b) Schiedsamtsbezirk 6 mit dem Schiedsmann Zacher beibehalten, weil beide Schiedsmänner ihr Amt bis zum a) 02.03.2014 und b) 21.02.2016 beibehalten werden und darum sämtliche vorgehaltenen Materialien (Kopfstempel, Arbeitsbücher usw.) auf ihren Familiennamen in Verbindung mit der Bezeichnung „Schiedsamt 2“ und „Schiedsamt 6“ führen. Die Geschäfte des Schiedsamtes 2 werden für den vergrößerten Bezirk durch Herrn Kuhnle und die Geschäfte des Schiedsamtes 6 werden für den vergrößerten Bezirk durch Herrn Zacher wahrgenommen. Herr Kuhnle und Herr Zacher haben ihre Zustimmung zur Wahrnehmung des jeweiligen Schiedsamtes in einem vergrößerten Schiedsamtsbezirk gegenüber dem Bürgeramt telefonisch erklärt. Durch die vorgesehene Reduzierung ergeben sich weder für die Schiedspersonen noch für die ratsuchenden Bürger/innen Spandaus wahrnehmbare Verschlechterungen. B. Rechtsgrundlage: § 1 Abs. 2 und 3 Berliner Schiedsamtsgesetz vom 07.04.1994 (GVBl. S. 109), zuletzt geändert durch Art. XII Nr. 43 Dienstrechtsänderungsgesetz vom 19.03.2009 (GVBl. S. 70). Ausführungsvorschriften zum Berliner Schiedsamtsgesetz vom 03.05.2011 zu § 1 Nr. 4 und 5 (ABl. S. 870). C. Haushaltsmäßige Auswirkungen: a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Die Zusammenlegung der Schiedsamtsbezirke beinhaltet die Reduzierung der Kosten für die Schiedsämter: - Jede Schiedsperson erhält für die Bereitstellung und Wartung eigener Räume, einschließlich Ausstattung, Beleuchtung, Beheizung, Instandhaltung und Reinigung einer monatliche Entschädigung von 48,57 €. jährlich: 582,84 € - Für jede Schiedsperson ist an den Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen als dessen Standesvertretung eine Beitragszahlung zu leisten jährlich: 82,00 € - Bezugskosten für die monatlich erscheinende Schiedsamtszeitung jährlich: 41,00 € VO_zKts1.dot Ausdruck vom: 27.09.2012 Seite: 2/3 Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Spandau XIX. Wahlperiode - Sonstige sachliche Kosten in nicht zu benennender Höhe, die sich aus der laufenden Geschäftswahrnehmung (Vordrucke, Erwerb von Rechtsgrundlagen / Büchern, Portokosten, Kosten für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen usw.) ergeben. Die verbindlichen Kosten je aufgegebenen Schiedsamtsbezirk verringern sich somit um jährlich 705,84 € x zwei Schiedsbezirke = 1.411,68 €. b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine Berlin-Spandau, den 17. September 2012 Für das Bezirksamt Kleebank Bezirksbürgermeister VO_zKts1.dot Machulik Bezirksstadtrat Ausdruck vom: 27.09.2012 Seite: 3/3