Daten
Kommune
Berlin Spandau
Dateiname
Vorl. z.K. v. 18.02.2013.pdf
Größe
66 kB
Erstellt
17.10.15, 05:44
Aktualisiert
27.01.18, 11:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung Spandau
XIX. Wahlperiode
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
Nr. 0415/XIX
TOP
Ursprung: Antrag
Initiator: CDU
Beratungsfolge:
Datum
Gremium /Sitzung
31.10.2012
27.02.2013
BVV
BVV
015/XIX(BVV)
018/XIX(BVV)
Beratungsstand
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Zwischenbericht
Keine Rundfunkgebühren für Kitas
Das Jugendamt hat sich in der Arbeitgruppe Kindertagesbetreuung auf Landesebene mit den
anderen Bezirken zu dem Thema GEZ-Gebühren ausgetauscht um ein gemeinsames
Vorgehen abzustimmen. Die Diskussion ist jedoch noch nicht abgeschlossen, Ergebnisse
stehen daher noch aus.
In der Arbeitsgemeinschaft nach §78 KJHG war das Thema bereits auch angesprochen. Das
Jugendamt hat daraufhin sowohl die GEZ als auch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend
und Wissenschaft angeschrieben und sich für die weitere Befreiung eingesetzt. Eine spezielle
Reaktion erfolgte nicht.
In einer allgemeinen Mitteilung informierte der Sprecher des Rundfunks Berlin Brandenburg,
dass der Kostenanstieg nicht dramatisch sei. Bis dato musste auch eine Kindertagesstätte für
einen Mitarbeiter-PC mit Internetanschluss GEZ-Gebühren abführen, was mitunter nicht
erfolgte, jedoch rechtswidrig war. Die Neuregelung sieht nun eine Deckelung des Beitrags für
gemeinnützige Einrichtungen vor, u.a. gemeinnützige Einrichtungen der Jugendhilfe im Sinne
des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (Achtes Buch des Sozialhilfegesetzbuches) – also alle
Kindertagesstätten. Dort gelten folgende gedeckelte Sätze, in denen auch alle angemeldeten
Kfz enthalten sind:
Anzahl Beschäftigte pro Betriebsstätte
bis zu 8 (= kleine Kitas, z.B. EKT’s)
ab 9 (mittlere und große Kitas)
Beitragshöhe pro Monat in Euro
5,99 (= 71,88€ / Jahr)
17,98 (= 215,76€ / Jahr)
Der Nachweis der Gemeinnützigkeit im Sinne der Abgabenordnung gilt bei den
Einrichtungsträgern als erbracht, die bisher schon von der Gebührenpflicht nach dem
bisherigen § 5 Abs. 7 Rundfunkgebührenstaatsvertrag befreit waren. D. h. Kindergartenträger
brauchen dann diesen Nachweis bei den jetzigen GEZ - Erhebungen nicht mehr vorzulegen,
auch wenn es in den Erhebungsbögen gefordert wird (§ 14 Abs. 8).
Berlin-Spandau, den 18. Februar 2013
Das Bezirksamt
Kleebank
Bezirksbürgermeister
VO_zKts1.dot
Hanke
Bezirksstadtrat
Ausdruck vom: 20.02.2013
Seite: 1/1