Daten
Kommune
Berlin Spandau
Dateiname
D.-Anfrage der Fraktion GAL vom 31.10.2012.pdf
Größe
78 kB
Erstellt
17.10.15, 05:44
Aktualisiert
27.01.18, 11:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung Spandau
XIX. Wahlperiode
Dringlichkeitsanfrage
Nr. 0453/XIX
TOP 17.2
Ursprung: Dringlichkeitsanfrage
Initiator: GAL
Beratungsfolge:
Datum
Gremium /Sitzung
31.10.2012
BVV
Beratungsstand
015/XIX(BVV)
Gegensätzliche Aussagen zum Atommülltransport der "Edo"
Wir fragen das Bezirksamt:
1.
Ist dem Bezirksamt die dem Berliner Abgeordnetenhaus erteilte Antwort des Senats auf
die kleine Anfrage mit der Drucksachennummer 17/10 929 mit dem Titel
„Atommülltransporte durch Berlin seit 2010 - aktueller Fall in Berlin-Spandau“ bekannt?
2.
Seit wann ist dem Bezirksamt bekannt, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
und Umwelt Kenntnisse über Atommülltransporte hat und gegenüber dem
Abgeordnetenhaus nun erklärte, dass das Transportschiff „Edo“, beladen mit radioaktivem
Müll aus dem AKW Obrigheim, in der Nacht vom 1. auf den 2. Juni 2012 „oberhalb der
Schleuse Spandau ...mehr als 100 Meter vom Spandauer Ufer entfernt“ im Bezirk
geankert hat?
3.
Wie begründet das Bezirksamt seine schriftliche Beantwortung der Großen Anfrage zur
„Edo“ (Drs. 0260/XIX „Atommüll-Schiffstransport in Spandau“ vom 04.06.2012) am 25.
Juni 2012 gegenüber der Spandauer BVV, dass die „Edo“ nicht in Spandau lag, sondern
eine alternative Route um Berlin herum in Richtung Lubmin befahren hat?
4.
Welche Erklärung hat das Bezirksamt für die gegensätzlichen Aussagen von Senats- und
Bezirksverwaltung?
5.
Welche Verwaltungen wurden zur Beantwortung der Drs. 0260/XIX vom Bezirksamt
befragt?
6.
Welche Verwaltung hat dem Bezirksamt die Auskunft gegeben, dass die „Edo“ nicht in
Spandau gewesen sei?
7.
Wie beantwortet das Bezirksamt die Großen Anfrage „Atommüll-Schiffstransport in
Spandau“ - Drs. 0260/XIX nun nach der Bekanntgabe des tatsächlichen Sachverhaltes?
Berlin, den 31.10.2012
Höhne
Fraktionsvorsitzende
beantwortet schriftlich
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Ausdruck vom: 23.01.2013
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