Daten
Kommune
Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
Dateiname
Vorlage zur Kenntnisnahme.pdf
Größe
66 kB
Erstellt
17.10.15, 07:19
Aktualisiert
27.01.18, 21:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
4. Wahlperiode
Ursprung: Antrag
SPD/CDU/Grüne/Piraten/Linke
(fraktionslos)
TOP-Nr.:
Wuttig/Hansen/Klose/Dr.Vandrey/Kaas
Elias/Pabst/Cieschinger
Vorlage zur Kenntnisnahme
DS-Nr: 0738/4
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
24.10.2013
BVV
BVV-024/4
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Sichere Erreichbarkeit des neuen JobCenter-Standorts
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 24. Oktober 2013 beschlossen:
Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, wie die Überquerung der Kaiserin-AugustaAllee zu dem neuen JobCenter-Standort verkehrssicher gewährleistet werden kann.
Der BVV ist bis zum 30.11.2013 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:
Die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wurde über den
Beschluss unterrichtet und teilt mit Schreiben vom 8. Januar 2014 dazu mit:
„Mit Schreiben vom 2.12.2013 haben Sie mich darüber informiert, dass die BVV
Charlottenburg-Wilmersdorf beschlossen hat, sich für eine Fußgänger-Querungshilfe in
der Kaiserin-Augusta-Allee in Höhe Goslarer Ufer einzusetzen.
Der Beschluss wird von Ihrem Bezirksamt unterstützt. Sie haben ergänzend angeregt,
als Vorzugsvariante die Anordnung eines Fußgängerüberweges (FGÜ) prüfen zu
lassen. Dazu hat mir die für die straßenverkehrsrechtliche Prüfung zuständige VLB
zunächst mitgeteilt, dass die Einrichtung eines FGÜ an dieser Örtlichkeit jedoch leider
nicht möglich ist.
Die Kaiserin-Augusta-Allee ist eine übergeordnete Straße der Stufe II des StEP Verkehr
und entsprechend stark befahren. Die Fahrbahn ist ca. 15 m breit. Beidseitig der
Kreuzung Goslarer Ufer sind jeweils drei Fahrstreifen mit Richtungspfeilen (rechts, links,
geradeaus) markiert, die aufgrund der vielfachen Firmenansiedlung im südlichen
Goslarer Ufer auch von Lkw stark frequentiert werden. Die 3 Fahrspuren pro Richtung
müssen im Interesse eines geordneten und flüssigen Verkehrsablaufes unbedingt
«VONAME»
Ausdruck vom: 12.02.2014
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weiterhin aufrechterhalten werden. FGÜ dürfen aber nach den geltenden Richtlinien nur
angelegt werden, wo nur ein Fahrstreifen je Fahrtrichtung überquert werden muss.
Die VLB teilt jedoch Ihre Einschätzung, dass an dieser Kreuzung aufgrund der
beidseitig vorhandenen BVG-Haltestellen und der im Umfeld befindlichen Institutionen,
wie z.B. dem Jobcenter, ein erhöhtes Querungsbedürfnis der Fußgänger zu vermuten
ist. Über das tatsächliche Erfordernis alternativer straßenverkehrsbehördlicher
Maßnahmen kann aber erst nach Vorliegen und Auswertung einer Verkehrszählung,
eines Berichts über die örtliche Unfalllage sowie aufgrund anschließender
Verkehrsbeobachtungen zu den Spitzenzeiten des Fußgänger-Querverkehrs
entschieden werden. Über das Ergebnis wird die VLB Sie zu gegebener Zeit selbst
unterrichten, ich bitte bis dahin um Ihre Geduld.“
Über die angekündigte weitere Entwicklung wird das Bezirksamt im zuständigen
Ausschuss berichten.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann
Bezirksbürgermeister
«VONAME»
Marc Schulte
Bezirksstadtrat
Ausdruck vom: 12.02.2014
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