Daten
Kommune
Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
Dateiname
Beantwortung.pdf
Größe
121 kB
Erstellt
17.10.15, 07:27
Aktualisiert
27.01.18, 12:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
4. Wahlperiode
Ursprung: Große Anfrage
Die Linke (fraktionslos)
TOP-Nr.:
Tillinger/Cieschinger
Große Anfrage - Beantwortung
DS-Nr: 0153/4
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
15.03.2012
BVV
BVV-007/4
beantwortet
Die Bezirkliche Kunstsammlung ein Muster ohne Wert III
Wir fragen das Bezirksamt:
1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass die russische Besatzung des Stadtgutes der
Stadt Charlottenburg in Sommerfeld nach Kriegsende über die englische
Stadtkommandantur den Bezirk aufforderte, die dort eingelagerten Gemälde, die
als Besitz des Bezirkes Charlottenburg identifiziert wurden, dort abzuholen?
2. Auf Grund welcher Anweisung wurde der Archivraum im Dachgeschoss des
Rathauses Charlottenburg geräumt und liegt dem Bezirksamt eine lückenlose
Inventarisierung der Gegenstände vor, die entnommen, neu eingelagert und
welche weggeworfen wurden?
3. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass im Katalog „Sammlerstücke“ in nicht
unerheblichem Umfang fehlerhafte Angaben gemacht wurden: Wie ist
beispielsweise zu erklären, dass auf Seite 156 Constantini, Giovanni (1872 –
1947) das Bild „Der Bettelmönch“ 1874 – also als zweijähriger – hergestellt hat
und auf Seite 154 Johann Friedrich Bolt ( 1769-1836) einen Kupferstich nach
einem Bild von Richard Dähling (1879) – also nach seinem Tode gemaltherstellen konnte?
4. Kann das Bezirksamt dem Fragesteller erklären, warum auf Seite 12 des
Kataloges das Kaiser Friedrich Denkmal auf dem Wilhelmplatz verortet wurde, es
sich aber nach anderen Quellen auf dem Luisenplatz befunden hat?
5. Kann das Bezirksamt schon über erste konkrete Ergebnisse der
Nachforschungen nach den möglicherweise wieder aufgetauchten Bildern aus
dem Besitz des Bezirksamtes berichten und wie erklärt es, dass das Bild
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„Friesische Braut“ (Seite 158) im Gesamtwerkverzeichnis von Otto Heinrich
Engel, 2008 unter der Nr. 233 als „in Privatbesitz“ ausgewiesen ist?
Beantwortung Herr BzStR Gröhler:
Frau Vorsteherin, meine Damen und Herren, das Bezirksamt darf die Große Anfrage
wie folgt beantworten und bevor ich zur Beantwortung komme, Herr Tillinger, will ich
mal den Eindruck, den Sie eben schon wieder hier in den Raum gestellt haben, auf das
Schärfste zurückweisen. Ich finde es inzwischen, ich weiß gar nicht, Frau Vorsteherin,
darf ich nervtötend sagen bei einem Bezirksverordneten? Also, ich finde es inzwischen
nervtötend, wie Sie ständig hier wie mit einer tibetanischen Gebetsmühle immer das
Gleiche runterleiern und mit Dreck nach der Kunstsammlung des Bezirks
Charlottenburg-Wilmersdorf werfen. Das find ich einfach nicht in Ordnung und allein den
Eindruck, den Sie hier schon wieder vermitteln, es würde da nicht sachlich gearbeitet,
es würde da nicht wissenschaftlich gearbeitet und irgendwo stellen Sie ja schon wieder
in den Raum, da sind garantiert irgendwie Fehler, da ist was weggekommen, da hat
sich einer was in die Tasche gesteckt. Wahrscheinlich ist gleich noch die Anfrage, wann
ich auf welcher Finca war oder irgendwas. Also, ich finde das nervt ein wenig an der
Stelle, Herr Tillinger. Vielleicht sollten Sie auch mal überlegen, wie das auf Dauer bei
den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ankommt. Mich persönlich stört es ja nicht so
sehr, es ist ok.
Zu 1.
Dem Bezirksamt ist die Auslagerung von Kunstwerken auf das Charlottenburger
Stadtgut Sommerfeld selbstverständlich bekannt. Zum einen weil es darüber Vermerke
gibt, z. B. mit dem Hinweis Sommerfeld oder Tresor Rathaus Charlottenburg, d. h.
während des Krieges Sachen in den Tresor eingelagert wurden, um sie zu schützen
und angegeben sind bei einzelnen Kunstgegenständen denn auch Kriegsschäden, die
auch teilweise im Rahmen des Auslagerns stattgefunden haben. Ob allerdings die
sowjetische Besatzungsmacht der britischen Kommandantur mitgeteilt hat, das
Kunstgegenstände wieder nach Charlottenburg gebracht werden soll, entzieht sich
unser Kenntnis. Wir haben darüber allerdings auch keine Recherchen angestellt.
Zu 2.
Der Umzug des Heimatarchivs aus dem Rathaus Charlottenburg erfolgte auf
Anweisung der für Kultur zuständigen Dezernentin, BzBm Thiemen, und wurde im Jahr
2011 im Rahmen des Umzugs des Museums Charlottenburg-Wilmersdorf vollzogen.
Zielsetzung war und die ist auch erreicht worden aus meiner Sicht, dass damit ein
Standard wissenschaftlicher Archiv genügender Erschließung der Materialien
stattfinden kann, also, dass Alles tatsächlich an einer Stelle kompakt sowohl archiviert
als auch gepflegt wird, als auch zugänglich gemacht wird. Insbesondere die
benutzerfreundliche Handhabung stand dabei im Vordergrund, weil sie war im Turm des
Rathauses Charlottenburg nicht so gut vorhanden, wie es jetzt in der Villa Oppenheim
in der Tat möglich ist. Damit ist die Recherche im Museum selbst deutlich effektiver
gestaltet und der verlagerte Bestand wurde listenmäßig erfasst und ich darf Ihrer
Vermutung, dass Achivgegenstände weggeworfen worden sind entgegentreten, das hat
nicht stattgefunden.
Zu 3. und 4.
Der Katalog zu Sammlerstücken ist herausgegeben worden vom Bezirksamt, nämlich
vom Kulturamt, und zwar durch Frau von der Lieth als Fachbereichsleiterin im Jahr
2008 unter der Mitarbeit von Frau Dr. Sabine Meister. Wer auch immer so interessiert
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den Katalog durchgeblättert hat, Herr Tillinger, Sie werden es ja selbst im Rahmen Ihrer
aufwendigen Zeit und Arbeit als Bezirksverordneter nicht geschafft haben.
Derjenige hat in der Tat offensichtlich zwei Ungenauigkeiten erfasst und dafür sind wir
auch sehr dankbar und wir werden das in der zweiten Auflage des Katalogs gern
berichtigen. Zum einen ist es wichtig, dass es sich nicht um Giovanni Constantini
handelt, weil der dann tatsächlich irgendwie mit den Lebensdaten nicht ganz in
Übereinstimmung wäre. Viel richtiger muss es Giuseppe Constantini sein und wir bitten
um Nachsicht, dass das beim Korrekturlesen offensichtlich übersehen worden ist. Ich
übernehme gern die politische Verantwortung, auch wenn es vor meiner Amtszeit war.
Der Bürgermeister fragte gerade, ob es für mich ein Grund zum Zurücktreten sei? Nein,
für so schwerwiegend halte ich diesen Fehler nicht. Und auch den zweiten Fehler, der
stattgefunden hat, halte ich nicht für so ganz schwerwiegend, nämlich die Angabe zum
Künstler Johann Friedrich Bolt ist korrekt, allerdings haben wir das Problem, dass die
Angabe bei Richard Dähling, da steht 1879, nicht meint, dass zu dem Zeitpunkt das
Werk entstanden sei, sondern das ist das Todesjahr von Richard Dähling, aber das
Geburtsjahr ist nicht bekannt. Und wir geben auch gern noch einen dritten Fehler zu, in
der Tat befand sich das Kaiserdenkmal nicht auf dem Wilhelmplatz, also dem RichardWagner-Platz, sondern auf dem Luisenplatz am Schloss Charlottenburg. Aber ich finde
es besonders erfreulich, dass Herr Tillinger darauf Wert legt, dass ein kaiserliches
Denkmal natürlich auch am richtigen Platz steht.
Zu 5.
Zum Werk von Otto Heinrich „Engel“: die Angabe „Privatbesitz“ ist nicht zutreffend. Das
Gesamtwerksverzeichnis wurde 2009 erstellt und das Werk von Otto Heinrich wurde
schon 1915 von der Kunstdeputation angekauft, insofern ist es nicht im Privatbesitz.
Zu Ihrer eigentlich wichtigsten Frage darf ich Ihnen mitteilen, dass die Anfrage beim
Landeskriminalamt, Abteilung Kunstdelikte, bisher negativ verlaufen ist. Das
Landeskriminalamt hat am 12. März Frau von der Lieth mitgeteilt, das bisher nicht
festgestellt werden konnte, das Werke, die sich früher im Besitz des Bezirks
Charlottenburg oder Wilmersdorf befunden haben, z. Z. auf Auktionen versteigert
worden sind oder angeboten werden. Das Landeskriminalamt hat allerdings ans
Kunstamt weitere Fragen zu den Kunstwerken gestellt, die jetzt selbstverständlich
beantwortet werden und dem Kontakt zwischen dem LKA und dem Bezirksamt
weitergeführt und ggf. auch intensiviert werden, weil auch wir haben ein Interesse
daran, dass die verschwundenen Kunstwerke wieder in den Besitz des Landes Berlins
und des Bezirks zurückkehren.
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