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Vorlage zur Kenntnisnahme.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
Dateiname
Vorlage zur Kenntnisnahme.pdf
Größe
88 kB
Erstellt
17.10.15, 07:27
Aktualisiert
27.01.18, 12:10

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin 4. Wahlperiode Ursprung: Antrag TOP-Nr.: SPD-Fraktion Wuttig/Al Abed Vorlage zur Kenntnisnahme DS-Nr: 0142/4 Beratungsfolge: Datum Gremium 15.03.2012 24.04.2012 26.04.2012 BVV WiOV BVV BVV-007/4 WiVe-007/4 BVV-008/4 überwiesen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen ohne Änderungen in der BVV beschlossen Erfassung des lokalen Gewerbes und lokaler Unternehmen in einer Datenbank Die BVV hat am 26.04.2012 beschlossen: Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, wie lokale Gewerbetreibende und Unternehmen in Charlottenburg-Wilmersdorf bei Ausschreibungen des Bezirksamtes gezielt informiert und zur Beteiligung an Ausschreibungen aufgefordert werden können. Das Bezirksamt teilt dazu mit:: Eine gezielte Aufforderung an lokale Gewerbetreibende in Charlottenburg-Wilmersdorf, sich an Ausschreibungen zu beteiligen, verstößt gegen das Wettbewerbsrecht. Hiermit würde durch den Informationsvorsprung bestimmter Gewerbetreibender gegenüber „Nichtinformierten“ ein Wettbewerbsvorteil eingeräumt werden, der unzulässig ist. Gleichfalls ist es vergaberechtlich unzulässig, Ausschreibungen auf örtlich ansässige Betriebe zu beschränken. Durch die Zentralen Vergabestelle der Abteilung Bürgerdienste, Weiterbildung, Kultur, Hochbau und Immobilien werden jährlich ca. 500 Ausschreibungen mit einem Auftragsvolumen von über 5.000 € durchgeführt. Hinzu kommen noch Ausschreibungen anderer Abteilungen. Öffentliche Ausschreibungen ab 25.000 €, bei Bauleistungen ab 50.000 €, werden im Internet auf der Vergabeplattform des Landes Berlin www.vergabeplattform.berlin.de 0142/4 Ausdruck vom: 12.10.2012 Seite: 1 veröffentlicht. Damit ist sichergestellt, dass alle interessierten Gewerbetreibende sich entsprechend informieren können. Naumann Bezirksbürgermeister 0142/4 Ausdruck vom: 12.10.2012 Seite: 2