Daten
Kommune
Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
Dateiname
Beantwortung.pdf
Größe
77 kB
Erstellt
17.10.15, 07:30
Aktualisiert
27.01.18, 12:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
4. Wahlperiode
Ursprung: Große Anfrage
TOP-Nr.:
SPD-Fraktion
Wuttig/Böhm
Große Anfrage - Beantwortung
DS-Nr: 0228/4
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
24.05.2012
BVV
BVV-009/4
beantwortet
Keine Chance unter 25?
Wir fragen das Bezirksamt:
1. Wie viele Jugendliche unter 25 waren mit Datum 30.04.2012 im SGB II und SGB
III-Bereich in Charlottenburg-Wilmersdorf arbeitslos gemeldet?
2. Wie viele dieser Jugendlichen unter 25 waren bereits länger als ein Jahr
arbeitslos gemeldet, gehören also zur Gruppe der ‚Altbewerber’?
3. Welche Maßnahmen mit Ziel einer Qualifizierung (Schulabschluss/Ausbildung)
wurden den Jugendlichen unter 25 im jeweiligen Rechtskreis in welcher Anzahl
angeboten?
4. Welche anderen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen wurden Jugendlichen unter
25 in den jeweiligen Rechtskreisen mit welcher Zielstellung angeboten?
5. Welche kooperativen Unterstützungsangebote werden in CharlottenburgWilmersdorf zwischen Bezirksamt und Agentur bzw. Job-Center zur Verringerung
der Jugendarbeitslosigkeit umgesetzt und ist das Bezirksamt zufrieden mit dem
Ausmaß dieser Angebote?
Zur Beantwortung Herr BzStR Engelmann:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr verehrte
Frau Böhm, ich darf die Große Anfrage für das Bezirksamt wie folgt beantworten. Ich
bedanke mich auch bei der Kollegin Jantzen für die Zuarbeit:
«VONAME»
Ausdruck vom: 31.07.2013
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Zu 1.
Mit Stand vom 30.04.2012 waren in Charlottenburg-Wilmersdorf im Bereich des
SGB III, also Arbeitsförderung, 244 und im Bereich SGB II, der Grundsicherung, 832
Jugendliche arbeitslos registriert.
Der zu betreuende Kundenkreis im SGB II Bereich - bezogen auf die unter 25jährigen setzt sich aber aus arbeitslosen, arbeitsuchenden und nicht aktivierten Jugendlichen
zusammen, insofern wäre nur diese Zahl alleine wenig aussagekräftig. Arbeitslos sind
nach den Kriterien der Bundesanstalt für Arbeit Jugendliche, die aktuell keinerlei
Beschäftigung nachgehen oder nur eine Nebentätigkeit mit einer wöchentlichen
Arbeitszeit unter 15 Stunden ausüben, das muss man wissen.
Tatsächlich im Jobcenter betreut werden aber 4.268 Jugendliche bis 25 Jahrezumindest nach dem Stand von vorgestern. Hierzu gehören zusätzlich zu den
arbeitslosen unter 25jährigen die nicht aktivierten Jugendlichen, die also zur Schule
gehen oder sich in Ausbildung, Mutterschutz oder Erziehungszeit befinden und noch
681 arbeitssuchende Jugendliche, das sind die Jugendlichen, die z.B. Teilnehmer einer
Maßnahme sind oder ein Beschäftigungsverhältnis ohne ausreichendes Einkommen
ausüben und darum weiterhin Leistungen nach dem SGB II beziehen.
Zu 2.
Von den o.g. insgesamt 1.076 arbeitslosen Jugendlichen waren 102 Jugendliche länger
als ein Jahr arbeitslos gemeldet.
Bei dem Begriff „Altbewerber“ wird gesagt, dass der Sprachgebrauch der
Bundesagentur für Arbeit Altbewerber nicht gleichstellt mit langzeitarbeitslosen
Jugendlichen. Benutzt wird dieser Begriff vielmehr im Zusammenhang mit
Ausbildungsplatzbewerbern, die sich nicht im aktuellen Schulentlassungsjahr befinden,
derzeit wären das also Schulabgänger aus den Jahren 2011 und älter. Die oben
genannten 95 langzeitarbeitslosen Jugendlichen sind nicht zwingend Altbewerber um
einen Ausbildungsplatz, sondern auch Jugendliche, die eine Arbeitsstelle suchen.
Zu 3.
Diese Frage kann für den Rechtskreis SGB II nur zum Teil quantitativ beantwortet
werden.
Sie hatten gefragt nach Maßnahmen mit Ziel einer Qualifizierung, also
Schulabschluss/Ausbildung. Zum Thema Ausbildung:
Jedes Jahr werden durch das Jobcenter Ausbildungsplätze im Rahmen der
außerbetrieblichen Ausbildung über das Regionale Einkaufszentrum, klingt ja recht neu,
sage ich mal, der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg eingekauft. Die Anzahl der
eingekauften Plätze richtet sich nach dem aktuellen Bedarf, für den in jedem Jahr auf
Grundlage der betreuten Jugendlichen der individuelle Bedarf festgelegt wird.
Im Jahr 2012 wurden 27 Plätze eingekauft, Stand heute. Insgesamt 48 Jugendliche
wurden hierüber gefördert, z. B. im Beruf Bürokaufleute, Friseur, Kfz-Mechaniker,
Einzelhandel usw.
Zur Vorbereitung auf eine Ausbildung werden Plätze in Berufsvorbereitenden
Bildungsmaßnahmen (BvB), die von der Agentur für Arbeit Nord eingekauft werden,
angeboten. Hier geht es darum, den Jugendlichen eine Berufsorientierung zu geben,
Ihnen noch fehlende Fähigkeiten für die Aufnahme einer Ausbildung zu vermitteln und
sie in den Ausbildungsmarkt zu integrieren.
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Ausdruck vom: 31.07.2013
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Die Anzahl der Plätze richtet sich nach dem jeweiligen Bedarf, zurzeit befinden sich 11
Jugendliche aus unserem Jobcenter in diesen Maßnahmen, insgesamt wurden bis 24.
Mai 396 Jugendliche aus dem Rechtskreis SGB III über diese Maßnahme gefördert. Die
Maßnahmeplätze werden von der Agentur für Arbeit in ausreichender Anzahl
vorgehalten.
Die Maßnahmen zum Ziel Schulabschluss:
Es bestehen zwei Möglichkeiten im Rahmen der rechtlichen Vorgaben den
Schulabschluss zu erwerben. Zum einen durch die Teilnahme an der oben genannten
Berufsvorbereitenden Maßnahmen und zum anderen durch die Förderung der
beruflichen Weiterbildung (FbW) mit einem Bildungsgutschein. Aktuell nehmen elf
Jugendliche an einer Förderung der beruflichen Weiterbildung mit dem Ziel der
Erreichung des Hauptschulabschlusses teil.
Dazu gibt es Ausbildungsbegleitende Hilfen (AbH) nach § 75 SGB III:
Mit den AbH sollen förderungsbedürftige junge Menschen während einer betrieblichen
Berufsausbildung einer im Rahmen eines Berufsausbildungsvertrages nach dem
Altenpflegegesetz betrieblichen durchgeführten Ausbildung unterstützt werden und
Ausbildungsabbrüche verhindert werden. Zusätzlich sollen förderungsbedürftige junge
Menschen mit ausbildungsbegleitenden Hilfen unterstützt werden, die nach der
vorzeitigen Lösung eines Berufsausbildungsverhältnisses eine weitere betriebliche oder
außerbetriebliche Berufsausbildung nicht beginnen können oder nach erfolgreicher
Beendigung einer betrieblichen Berufsausbildung ein Arbeitsverhältnis nicht begründen
oder festigen können. In diesen Hilfen werden 189 Jugendliche betreut.
Parallel gibt es in Berlin diverse Möglichkeiten an Maßnahmen teilzunehmen, mit dem
Ziel Erwerb des Schulabschlusses, die über andere Förderprogramme z.B.
Europäischer Sozialfonds oder spezielle Bundes- oder Landesprogramme finanziert
werden. Hier ist eine zahlenmäßige Bezifferung allerdings nicht möglich.
Zu 4.
Das SGB II in Verbindung mit dem SGB III bietet verschiedene arbeitsmarktpolitische
Maßnahmen, die vom Jobcenter genutzt werden können.
Darunter die Förderung der beruflichen Weiterbildung: Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer können lt. den Vorschriften des SGB III durch Übernahme der
Weiterbildungskosten auch durch das Jobcenter gefördert werden, wenn die
Weiterbildung notwendig ist, um sie bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine
ihnen drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder weil bei ihnen wegen fehlenden
Berufsabschlusses die Notwendigkeit der Weiterbildung anerkannt ist. Die Förderung
erfolgt nach der Beratung über die Aushändigung eines Bildungsgutscheines. Dieser
kann von den Kunden und Kundinnen bei einem zugelassenen Bildungsträger ihrer
Wahl für eine zertifizierte Maßnahme eingereicht werden. Diese Maßnahmen können
teilqualifizierend sein aber auch im Rahmen einer Umschulung zu einem
Berufsabschluss führen. Dieses Instrument ist geeignet für marktnahe, es gibt nämlich
auch marktferne Kunden und Kunden und Kundinnen mit dem Ziel der unmittelbaren
Integration in den ersten Arbeitsmarkt.
Mit Stand 24.05. wurden in 2012 13 Jugendliche gefördert.
Bei den Maßnahmen zur Aktivierung und beruflicher Eingliederung ist es so, dass
Ausbildungssuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitssuchende und Arbeitslose
teilnehmen können an Maßnahmen, die gefördert werden, die ihre berufliche
Eingliederung durch Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, Feststellung,
Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen, Vermittlung in eine
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versicherungspflichtige Beschäftigung, Heranführung an eine selbständige Tätigkeit
oder Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme unterstützen.
Der Gesetzgeber hat mit diesem Instrument die Möglichkeit gegeben,
Gruppenmaßnahmen bei zugelassenen Bildungsträgern einzukaufen, eine Maßnahme
bei einem Bildungsträger als Einzelmaßnahme zu fördern, sowie Maßnahmen bei
einem Arbeitgeber mit einer Dauer von maximal 6 Wochen im Rahmen einer
Arbeitserprobung zu finanzieren. Mit den Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen
Eingliederung erhalten die Teilnehmerinnen/Teilnehmer eine individuelle Förderleistung,
die ihre passgenaue Eingliederung unterstützt.
Aktuell hat das Jobcenter drei Gruppenmaßnahmen für den Jugendbereich über das
Regionale Einkaufszentrum eingekauft mit insgesamt 39 Plätzen, dazu gehören ein
Neukundenangebot, bei dem jeder Neukunde, dem nicht sofort ein Arbeits- oder
Ausbildungsplatzangebot unterbreitet werden kann, in eine dreimonatige Maßnahme
zur Aktivierung mit Profiling und Bewerbungscoaching vermittelt wird, eine verstärkte
Unterstützung der Bewerbungen und
eine Maßnahme, die auf schwer erreichbare Menschen ausgerichtet ist und verstärkt
aufsuchende Sozialarbeit leistet.
Desweiteren gibt es die Arbeitsgelegenheiten (AGH/MAE):
Die Zielsetzung ist die (Wieder-) Herstellung und Aufrechterhaltung der
Beschäftigungsfähigkeit von arbeitsmarktfernen Personen. Arbeitsgelegenheiten dienen
als mittelfristige Brücke zum Arbeitsmarkt, d.h. es erfolgt eine Teilnahme am
Arbeitsleben, mit dem Ziel der Integration in den allgemeinen ersten Arbeitsmarkt.
Aktuell werden 209 Plätze Arbeitsgelegenheit angeboten.
Daneben gibt es noch die freie Förderung und das Sonderprogramm
Einstiegsqualifizierung.
Zu 5.
Sie hatten noch gefragt, nach der grundsätzlichen Einschätzung des Bezirksamtes, das
will ich sozusagen in Verkürzung der Beantwortung hier gerne noch mal vortragen.
Das grundsätzliche Problem liegt dabei oft nicht vorrangig in der Vermittlungsarbeit,
sondern darin, dass vielfältige soziale Problemlagen der Jugendlichen zu lösen sind.
Das Bezirksamt hat hier für das Bestreben, das unter Beteiligung aller Stellen die
passenden Hilfestellungen und Instrumente gefunden werden müssen.
Dem Bezirksamt ist es wichtig, dass kein Jugendlicher ohne Ausbildungsplatz bleibt.
Das Zusammenspiel von Ausbildungsplatzangeboten der Unternehmen,
vorbereitenden, unterstützenden und begleitenden Maßnahmen für die Jugendlichen
und ein gutes Übergangssystem zwischen Schule und Ausbildung muss hierfür
funktionieren und wird die Unterstützung des Bezirksamtes finden. Herzlichen Dank.
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