Daten
Kommune
Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
Dateiname
Vorlage zur Beschlussfassung.pdf
Größe
74 kB
Erstellt
17.10.15, 07:35
Aktualisiert
27.01.18, 12:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
4. Wahlperiode
Ursprung: Vorlage zur Beschlussfassung
Abteilung Personal und Finanzen
Vorlage zur Beschlussfassung
TOP-Nr.:
DS-Nr: 0292/4
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
BVV
Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben und
Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2011
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am
gefasst:
folgenden Beschluss
„Die Bezirksverordnetenversammlung genehmigt gemäß § 37 Abs. 4 und 7 und
§ 38 Abs. 1 LHO in Verbindung mit § 12 Abs. 2 BezVG nachträglich die vom
Bezirk zugelassenen, in der vorgelegten Nachweisung - Anlage – enthaltenen
Haushaltsüberschreitungen in folgender Aufteilung:
Überplanmäßige Ausgaben:
Außerplanmäßige Ausgaben
31.353.004,31 EUR
6.851.416,82 EUR.“
Begründung:
Im Haushaltsjahr 2011 waren Zahlungen zu leisten, für die im Doppelhaushaltsplan 2010 / 2011
– Haushaltsjahr 2011 - Bezirkshaushaltsplan Charlottenburg-Wilmersdorf - keine oder keine
ausreichenden Ausgaben veranschlagt waren. Soweit in diesen Fällen auch kein Ausgleich
durch Einsparungen an anderer Stelle im Wege der Deckungsfähigkeit (§ 20 LHO) oder durch
Bereitstellung von Bewilligungsmitteln (§ 37 Abs. 6 LHO) möglich war, mussten über- oder
außerplanmäßige Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) zugelassen werden.
Haushaltsüberschreitungen sind nach Art. 88 der Verfassung von Berlin - VvB - und
§ 37 Abs. 1 bis 7 und § 38 LHO - nur in den Fällen eines unvorhergesehenen und
unabweisbaren Bedürfnisses zulässig.
Unbeschadet der Genehmigung durch die Bezirksverordnetenversammlung bedürfen alle
Haushaltsüberschreitungen gem. Art. 88 Abs. 2 VvB, § 37 Abs. 4 LHO und § 38 Abs. 1
Satz 2 LHO der nachträglichen Genehmigung durch das Abgeordnetenhaus.
Über- oder außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen wurden im Haushaltsjahr 2011 im
Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf nicht zugelassen.
«VONAME»
Ausdruck vom: 01.08.2013
Seite: 1
Sowohl die Einzeltatbestände als auch die Begründungen zu den Haushaltsüber-schreitungen
sind in der Anlage aufgeführt. Die Anlage entspricht der von der Senatsverwaltung für Finanzen
aktuell vorgegebenen Darstellungsform der Überschreitungsnachweisung.
Die hier vorgelegte Nachweisung enthält nicht die zugelassenen, sondern die tatsächlich in
Anspruch genommenen Mehrausgaben.
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben
Auf Grund der über- und außerplanmäßigen Ausgaben erhöhte sich das Ausgabevolumen des
Bezirkshaushaltsplans Charlottenburg-Wilmersdorf im Hj. 2011 um 38.204.421,13 EUR.
Die Mehrausgaben des Bezirks waren in voller Höhe durch Einsparungen bei den Ausgaben,
Mehreinnahmen und durchgeführte Basiskorrekturen der Senatsverwaltung für Finanzen
gedeckt.
b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen
keine
Anlage
Reinhard Naumann
Bezirksbürgermeister
«VONAME»
Ausdruck vom: 01.08.2013
Seite: 2