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Vorlage zur Beschlussfassung.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
Dateiname
Vorlage zur Beschlussfassung.pdf
Größe
74 kB
Erstellt
17.10.15, 07:35
Aktualisiert
27.01.18, 12:35

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin 4. Wahlperiode Ursprung: Vorlage zur Beschlussfassung Abteilung Personal und Finanzen Vorlage zur Beschlussfassung TOP-Nr.: DS-Nr: 0292/4 Beratungsfolge: Datum Gremium BVV Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2011 Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am gefasst: folgenden Beschluss „Die Bezirksverordnetenversammlung genehmigt gemäß § 37 Abs. 4 und 7 und § 38 Abs. 1 LHO in Verbindung mit § 12 Abs. 2 BezVG nachträglich die vom Bezirk zugelassenen, in der vorgelegten Nachweisung - Anlage – enthaltenen Haushaltsüberschreitungen in folgender Aufteilung: Überplanmäßige Ausgaben: Außerplanmäßige Ausgaben 31.353.004,31 EUR 6.851.416,82 EUR.“ Begründung: Im Haushaltsjahr 2011 waren Zahlungen zu leisten, für die im Doppelhaushaltsplan 2010 / 2011 – Haushaltsjahr 2011 - Bezirkshaushaltsplan Charlottenburg-Wilmersdorf - keine oder keine ausreichenden Ausgaben veranschlagt waren. Soweit in diesen Fällen auch kein Ausgleich durch Einsparungen an anderer Stelle im Wege der Deckungsfähigkeit (§ 20 LHO) oder durch Bereitstellung von Bewilligungsmitteln (§ 37 Abs. 6 LHO) möglich war, mussten über- oder außerplanmäßige Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) zugelassen werden. Haushaltsüberschreitungen sind nach Art. 88 der Verfassung von Berlin - VvB - und § 37 Abs. 1 bis 7 und § 38 LHO - nur in den Fällen eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses zulässig. Unbeschadet der Genehmigung durch die Bezirksverordnetenversammlung bedürfen alle Haushaltsüberschreitungen gem. Art. 88 Abs. 2 VvB, § 37 Abs. 4 LHO und § 38 Abs. 1 Satz 2 LHO der nachträglichen Genehmigung durch das Abgeordnetenhaus. Über- oder außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen wurden im Haushaltsjahr 2011 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf nicht zugelassen. «VONAME» Ausdruck vom: 01.08.2013 Seite: 1 Sowohl die Einzeltatbestände als auch die Begründungen zu den Haushaltsüber-schreitungen sind in der Anlage aufgeführt. Die Anlage entspricht der von der Senatsverwaltung für Finanzen aktuell vorgegebenen Darstellungsform der Überschreitungsnachweisung. Die hier vorgelegte Nachweisung enthält nicht die zugelassenen, sondern die tatsächlich in Anspruch genommenen Mehrausgaben. Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben Auf Grund der über- und außerplanmäßigen Ausgaben erhöhte sich das Ausgabevolumen des Bezirkshaushaltsplans Charlottenburg-Wilmersdorf im Hj. 2011 um 38.204.421,13 EUR. Die Mehrausgaben des Bezirks waren in voller Höhe durch Einsparungen bei den Ausgaben, Mehreinnahmen und durchgeführte Basiskorrekturen der Senatsverwaltung für Finanzen gedeckt. b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen keine Anlage Reinhard Naumann Bezirksbürgermeister «VONAME» Ausdruck vom: 01.08.2013 Seite: 2