Daten
Kommune
Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
Dateiname
Vorlage zur Kenntnisnahme.pdf
Größe
99 kB
Erstellt
17.10.15, 07:40
Aktualisiert
27.01.18, 12:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
4. Wahlperiode
Ursprung: Antrag
Die Linke (fraktionslos)
TOP-Nr.:
Cieschinger
Vorlage zur Kenntnisnahme
DS-Nr: 0382/4
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
25.10.2012
29.11.2012
24.01.2013
21.02.2013
BVV
Soz
Soz
BVV
BVV-013/4
Soz-010/4
Soz-011/4
BVV-017/4
überwiesen
vertagt
ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Bedarfsdeckende Gewährung von Leistungen für dezentrale
Warmwasserversorgung
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 21.02.2013 Folgendes beschlossen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich in der Trägerversammlung des JobCenters CharlottenburgWilmersdorf dafür einzusetzen, dass Leistungsempfänger/-innen nach dem SGB II, die über eine
dezentrale Warmwasserversorgung verfügen, abweichend von den in § 21 Abs. 7 SGB II genannten
Pauschalen Leistungen in Höhe der tatsächlichen an den Energieversorger zu zahlenden Kosten abzüglich
des in der Regelleistung enthaltenen Betrags für Energiekosten erbracht werden, wenn ihre monatlichen
Energiekosten den in der Regelleistung vorgesehenen Betrag zuzüglich den in § 21 Abs. 7 SGB II
genannten Pauschalen übersteigen.
Der BVV ist bis zum 31. März 2013 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt dazu mit:
Gem. § 21 Abs. 7 SGB II werden den Leistungsberechtigten ein Mehrbedarf zur Deckung der
Kosten der dezentralen Warmwasserversorgung als Pauschale wie folgt anerkannt:
2,3 % der Regelsatzstufe 1 bis 3 (8,79 €-7,04 €),
1,4 % der Regelsatzstufe 4 (4,05 €),
1,2 % der Regelsatzstufe 5 (3,06€) und
0,8 % der Regelsatzstufe 6 (1,79 €)
Der Mehrbedarf wird für jede im Haushalt lebende leistungsberechtigte Person entsprechend
ihrer Regelsatzstufe gezahlt. Sollte im Einzelfall ein abweichender Bedarf bestehen, kann ein
entsprechender Antrag auf einen höheren Mehrbedarf gestellt werden. Hierbei muss
nachgewiesen werden, wodurch der höhere Mehrbedarf entsteht. Dies ist zum Beispiel bei
einem erhöhten Hygienebedürfnis durch eine schwere chronische Erkrankung denkbar. Eine
Gewährung ist dann im begründeten Einzelfall möglich.
0382/4
Ausdruck vom: 16.04.2013
Seite: 1
Eine davon abweichende Praxis ist nach Rücksprache mit der Geschäftsführung des
Jobcenters Charlottenburg-Wilmersdorf nicht bekannt, diese Fälle werden auch entsprechend
bewilligt.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.
.
Reinhard Naumann
Bezirksbürgermeister
0382/4
Carsten Engelmann
Bezirksstadtrat
Ausdruck vom: 16.04.2013
Seite: 2