Daten
Kommune
Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
Dateiname
Vorlage zur Kenntnisnahme.pdf
Größe
65 kB
Erstellt
17.10.15, 07:42
Aktualisiert
27.01.18, 12:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
4. Wahlperiode
Ursprung: Antrag
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
TOP-Nr.:
Dr.Vandrey/Kaas Elias/Prejawa
Vorlage zur Kenntnisnahme
DS-Nr: 0519/4
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
21.02.2013
26.02.2013
21.03.2013
BVV
WiOV
BVV
BVV-017/4
überwiesen
WiOV-020/4 mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
BVV-018/4
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Fahrradstreifen Kantstraße
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 21. März 2013 beschlossen:
Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, wie unter Beibehaltung der Stellplätze,
entsprechend dem Lärmminderungsplan, in der Kantstraße und der Neuen Kantstraße
von Joachimstaler Str. bis Messedamm in beide Fahrtrichtungen ein Fahrradstreifen
angelegt werden kann.
Der BVV ist bis zum 31.07.2013 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:
Mit Schreiben vom 9. Juli 2013 teilt die Verkehrslenkung Berlin nunmehr Folgendes mit:
„Aufgrund der BVV-Drucksache Nr. 0519/4 bitten Sie um Prüfung, ob in der Kantstraße
und in der Neuen Kantstraße zwischen Joachimstaler Straße und Messedamm unter
Beibehaltung der Stellplätze eine Radverkehrsanlage entsprechend dem
Lärmminderungsplan markiert werden kann.
Sie beziehen sich hierbei auf die Lärmminderungsplanung der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Umwelt aus dem Jahr 2008. Im Rahmen dieser wurde u. a.
festgelegt, dass in vier Hauptverkehrsstraßen erprobt werden soll, ob die Abwicklung
von Verkehrsmengen bei einer Stärke von 18.000 bis 20.000 Kfz/24 Std auf einem
überbreiten Fahrstreifen möglich ist, um daneben eine Radverkehrsanlage mit einem
am Bord liegendem Parkstreifen markieren zu können. Daraufhin wurden in der
Brandenburgischen Straße (Cha-Wi), in der Dudenstraße (Th-Sb) sowie in der
Prinzenallee (Mi) die entsprechenden Ummarkierungen versuchsweise bis zum
31.12.2014 angeordnet. Nach Abschluss der Erprobung wird auf der Grundlage einer
«VONAME»
Ausdruck vom: 12.08.2013
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begleitenden Evaluation durch die Hausleitung SenStadtUm entschieden, ob eine
Anwendung auch in anderen Hauptverkehrsstraßen sinnvoll ist.
Da dieser Versuch folglich noch nicht abgeschlossen ist, kann ich zum jetzigen
Zeitpunkt über die Umsetzung einer derartigen Maßnahme in den von Ihrer BVV
vorgeschlagenen Straßen nicht entscheiden, werde mir aber Ihre Vorschläge zur
weiteren Prüfung nach Abschluss der Erprobung vermerken.“
Das Bezirksamt wird über die weitere Entwicklung im zuständigen Ausschuss berichten
und bittet den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann
Bezirksbürgermeister
«VONAME»
Marc Schulte
Bezirksstadtrat
Ausdruck vom: 12.08.2013
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