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Vorlage zur Kenntnisnahme.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
Dateiname
Vorlage zur Kenntnisnahme.pdf
Größe
65 kB
Erstellt
17.10.15, 07:42
Aktualisiert
27.01.18, 12:46

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin 4. Wahlperiode Ursprung: Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen TOP-Nr.: Dr.Vandrey/Kaas Elias/Prejawa Vorlage zur Kenntnisnahme DS-Nr: 0519/4 Beratungsfolge: Datum Gremium 21.02.2013 26.02.2013 21.03.2013 BVV WiOV BVV BVV-017/4 überwiesen WiOV-020/4 mit Änderungen im Ausschuss beschlossen BVV-018/4 ohne Änderungen in der BVV beschlossen Fahrradstreifen Kantstraße Die BVV hat in ihrer Sitzung am 21. März 2013 beschlossen: Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, wie unter Beibehaltung der Stellplätze, entsprechend dem Lärmminderungsplan, in der Kantstraße und der Neuen Kantstraße von Joachimstaler Str. bis Messedamm in beide Fahrtrichtungen ein Fahrradstreifen angelegt werden kann. Der BVV ist bis zum 31.07.2013 zu berichten. Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit: Mit Schreiben vom 9. Juli 2013 teilt die Verkehrslenkung Berlin nunmehr Folgendes mit: „Aufgrund der BVV-Drucksache Nr. 0519/4 bitten Sie um Prüfung, ob in der Kantstraße und in der Neuen Kantstraße zwischen Joachimstaler Straße und Messedamm unter Beibehaltung der Stellplätze eine Radverkehrsanlage entsprechend dem Lärmminderungsplan markiert werden kann. Sie beziehen sich hierbei auf die Lärmminderungsplanung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt aus dem Jahr 2008. Im Rahmen dieser wurde u. a. festgelegt, dass in vier Hauptverkehrsstraßen erprobt werden soll, ob die Abwicklung von Verkehrsmengen bei einer Stärke von 18.000 bis 20.000 Kfz/24 Std auf einem überbreiten Fahrstreifen möglich ist, um daneben eine Radverkehrsanlage mit einem am Bord liegendem Parkstreifen markieren zu können. Daraufhin wurden in der Brandenburgischen Straße (Cha-Wi), in der Dudenstraße (Th-Sb) sowie in der Prinzenallee (Mi) die entsprechenden Ummarkierungen versuchsweise bis zum 31.12.2014 angeordnet. Nach Abschluss der Erprobung wird auf der Grundlage einer «VONAME» Ausdruck vom: 12.08.2013 Seite: 1 begleitenden Evaluation durch die Hausleitung SenStadtUm entschieden, ob eine Anwendung auch in anderen Hauptverkehrsstraßen sinnvoll ist. Da dieser Versuch folglich noch nicht abgeschlossen ist, kann ich zum jetzigen Zeitpunkt über die Umsetzung einer derartigen Maßnahme in den von Ihrer BVV vorgeschlagenen Straßen nicht entscheiden, werde mir aber Ihre Vorschläge zur weiteren Prüfung nach Abschluss der Erprobung vermerken.“ Das Bezirksamt wird über die weitere Entwicklung im zuständigen Ausschuss berichten und bittet den Beschluss damit als erledigt zu betrachten. Reinhard Naumann Bezirksbürgermeister «VONAME» Marc Schulte Bezirksstadtrat Ausdruck vom: 12.08.2013 Seite: 2