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8er Tätigkeitsbericht BehB C-W 1-7-2012 bis 30-6-2013.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
Dateiname
8er Tätigkeitsbericht BehB C-W 1-7-2012 bis 30-6-2013.pdf
Größe
46 kB
Erstellt
17.10.15, 07:59
Aktualisiert
27.01.18, 12:44

Inhalt der Datei

BehB 22.8.2013 90 29 – 12 408 cw163000@charlottenburg-wilmersdorf.de 8. Tätigkeitsbericht des Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderung für den Zeitraum 1. Juli 2012 bis 30. Juni 2013 Inhalt 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 12.1 12.2 12.3 13 Allgemeines...................................................................................................................... 3 Gremientätigkeit............................................................................................................... 3 Zusammenarbeit mit den Abteilungen des Bezirksamtes und der BVV.......................... 3 Beirat von und für Menschen mit Behinderung ............................................................... 4 Beratung ........................................................................................................................... 5 Kontakte zu lokalen Organisationen ................................................................................ 5 Veranstaltungen des Behindertenbeauftragten................................................................. 6 Teilnahme an Veranstaltungen......................................................................................... 6 Veröffentlichungen/Öffentlichkeitsarbeit ........................................................................ 6 Koordinierungsrunde „Mobilitätshilfedienste“ ................................................................ 7 Projekt „Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“................ 7 Exemplarische Anregungen und Bemängelungen ........................................................... 7 Haushalt............................................................................................................................ 7 Telearbeit.......................................................................................................................... 8 Barrierefreiheit der Schwimmbäder im Bezirk ................................................................ 9 Ausblick ........................................................................................................................... 9 2 1 Allgemeines Die Aufgaben des Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderung ergeben sich aus § 7 in Verbindung mit § 5 des Gesetzes über die Gleichberechtigung von Menschen mit und ohne Behinderung (Landesgleichberechtigungsgesetz, LGBG). Der Behindertenbeauftragte erstellt in der Regel jährlich einen Tätigkeitsbericht für den Zeitraum Juli bis Juni des Folgejahres, der über das Bezirksamt an die Bezirksverordnetenversammlung geleitet wird. 2 Gremientätigkeit Der Behindertenbeauftragte nimmt an folgenden Gremien und regelmäßigen Besprechungsterminen des Bezirksamts und des Berliner Senats sowie freier Träger teil:  Besprechung mit dem Bezirksbürgermeister (vierzehntägig)  Sitzungen des bezirklichen Beirats von und für Menschen mit Behinderung (in der Regel fünfmal jährlich)  Steuerungsrunde des Bezirklichen Bündnisses für Wirtschaft und Arbeit (BBWA) (ca. dreimal jährlich)  AG „Neue Wohnformen im Alter“ der Abteilung Soziales und Gesundheit (unregelmäßige Teilnahme)  Konferenz der Berliner Beauftragten für Menschen mit Behinderung (monatlich)  Forum „Auf dem Weg zur inklusiven Schule“ der Schulaufsicht (ca. dreimal jährlich)  Arbeitsgruppe „Menschen mit Behinderung“ bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (monatlich)  Runder Tisch „Barrierefreie Stadt“ bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (ca. dreimal jährlich)  Arbeitsgruppe „Menschen mit Behinderung“ bei der Senatsverwaltung für Justiz (einmal jährlich)  Koordinierungsrunde „Mobilitätshilfedienste“ (ein- bis zweimal jährlich)  Plenen der psychosozialen Arbeitsgemeinschaft (PSAG) Charlottenburg-Wilmersdorf (unregelmäßige Teilnahme)  Fachgruppe „Menschen mit Behinderung“ der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft, PSAG (ca. viermal jährlich) Die Gremientätigkeit dient dem Informationsaustausch sowie der Vernetzung und hat überaus positive Effekte für die Arbeit im Bezirk. Unter anderem ergeben sich hieraus aktuelle Themen für die Sitzungen des Bezirksbeirats für Menschen mit Behinderung. Ebenso dienen sie dem Zweck, bezirksspezifische Problematiken gegenüber der Landesebene zu kommunizieren. 3 Zusammenarbeit mit den Abteilungen des Bezirksamtes und der BVV Die Zusammenarbeit mit allen Abteilungen des Bezirksamtes sowie der BVV funktionierte unkompliziert und war aus Sicht des Behindertenbeauftragten in aller Regel zufriedenstellend. 3 Eine Kooperation fand unter anderem in folgenden Zusammenhängen statt:  Der Fachbereich Bauaufsicht leitete Bauherren und Architekten zwecks Beratung zum Thema „Barrierefreies Bauen“ an den Behindertenbeauftragten weiter.  Mit dem Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt bestand eine Zusammenarbeit bei Fragen wie Bordsteinabsenkungen und Oberflächengestaltung im öffentlichen Raum, der Barrierefreiheit von Lichtsignalanlagen und der Gestaltung von Grünanlagen.  Mit der Serviceeinheit Facility Management wurden Bau- und Installationsmaßnahmen in bezirkseigenen Gebäuden besprochen, soweit sie das barrierefreie Bauen betrafen.  Mit der Wirtschaftsförderung sowie dem bezirklichen Bündnis für Wirtschaft und Arbeit stand der Behindertenbeauftragte als Mitglied der Steuerungsrunde bei Anträgen im Bereich LSK und PEB in engem Kontakt.  Mit dem Ordnungsamt bestand eine enge Zusammenarbeit z.B. hinsichtlich der Barrierefreiheit von Gaststätten, Märkten und fliegenden Bauten sowie der barrierefreien Gestaltung von Baustellenumführungen.  Mit der Straßenverkehrsbehörde bestand reger Kontakt bei Fragen in Zusammenhang mit Anträgen auf den so genannten blauen EU-Parkausweis sowie auf Einrichtung von allgemeinen und personenbezogenen Schwerbehindertenparkplätzen.  Mit der Abteilung Jugend, Familie, Schule, Sport und Umwelt bestand eine enge Zusammenarbeit, insbesondere zu Fragen in Bezug auf Kinder und Jugendliche mit Behinderung und der barrierefreien Gestaltung von Sportanlagen.  Mit dem Gesundheitsamt, vor allem der Beratungsstelle für behinderte Menschen und dem Sozialpsychiatrischen Dienst, bestand eine enge Zusammenarbeit bei Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern.  Schnittpunkte mit den Arbeitsgebieten des Sozialamts ergaben sich z.B. hinsichtlich Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege, Persönliches Budget, Grundsicherung, Angebote für Seniorinnen und Senioren etc.  Mit dem Amt für Ausbildungsförderung und Unterhaltssicherung bestand Kontakt in Zusammenhang mit Anfragen von behinderten Schülerinnen und Schülern und deren Eltern.  Mit dem Umweltamt bestand Kontakt zu Fragen in Zusammenhang mit der Planung von Mischverkehrsflächen (Shared Space, Begegnungszonen).  Mit den Bürgerämtern kooperierte der Behindertenbeauftragte vor allem bei der Klärung von Bürgeranfragen.  Mit dem Wohnungsamt bestand Kontakt in Zusammenhang mit Mieteranfragen sowie der Beantragung von Wohnberechtigungsscheinen. Der Behindertenbeauftragte gab gegenüber der BVV Anregungen und arbeitete mit deren Ausschüssen bei Fragen zusammen, die das Leben von Menschen mit Behinderung betreffen. Darüber hinaus stand er Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bezirksamts bei der Beantwortung von BVV-Anfragen unterstützend zur Verfügung. 4 Beirat von und für Menschen mit Behinderung Der Behindertenbeauftragte nimmt die Geschäftsführung für den bezirklichen Beirat von und für Menschen mit Behinderung wahr. Dies beinhaltet die Organisation und Protokollierung der Beiratssitzungen. 4 Themen der Sitzungen des bezirklichen Behindertenbeirats im Berichtszeitraum waren unter anderem:  Vorstellung und aktuelle Themenschwerpunkte verschiedener Mitgliedsorganisationen des Beirats  Bezirklicher Aktions- und Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention mit Schwerpunkt Teilhabe am Arbeitsleben  Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in der Abteilung Bürgerdienste, Weiterbildung, Kultur, Hochbau und Immobilien  Vorstellung der Beratungsstelle für behinderte, pflegebedürftige, krebskranke und aidskranke Menschen sowie des Sozialpsychiatrischen Dienstes 5 Beratung Der Behindertenbeauftragte führte umfangreiche individuelle Beratungen im Rahmen von persönlichen Gesprächen, per Telefon sowie per E-Mail durch. Die Bürgeranfragen umfassten ein weites Themenspektrum. Ähnlich wie im letzten Berichtszeitraum gingen häufig Anfragen ein zum Schwerbehindertenausweis, zum EU-Parkausweis bzw. zu Schwerbehindertenparkplätzen, zu barrierefreien Wohnungen und zu Mobilitätshilfeangeboten. Des Öfteren baten Bürgerinnen und Bürger um Hilfe in Zusammenhang mit Antragsverfahren beim Bezirksamt, vor allem dem Sozialamt und der Straßenverkehrsbehörde. Beschwerden gingen wiederum häufig ein bezüglich der langwierigen Antragsverfahren beim Versorgungsamt (Landesamt für Gesundheit und Soziales) sowie zum Sonderfahrdienst. Auch bei Schwierigkeiten mit Vermietern sowie den Krankenkassen wurde um Vermittlung gebeten. Weitere Themen waren beispielsweise die Barrierefreiheit öffentlicher Einrichtungen, Wohnangebote für Menschen mit Behinderung und die Situation behinderter Menschen auf dem Arbeitsmarkt. Einige wenige Anfragen und Beschwerden gingen auch ein in Zusammenhang mit der Beantragung eines Persönlichen Budgets. Zum barrierefreien Planen und Bauen waren des Weiteren zahlreiche Anfragen von Bauleuten und Architekten zu verzeichnen. Für einige Bürgerinnen und Bürger war der Behindertenbeauftragte die erste Anlaufstelle in Zusammenhang mit einer eingetretenen Behinderung. Insbesondere in diesen Fällen fand eine ausführliche Beratung über Hilfeangebote anderer Einrichtungen wie z.B. Selbsthilfeorganisationen behinderter und chronisch kranker Menschen, den Pflegestützpunkten, verschiedenen Reha-Beratungsmöglichkeiten und natürlich der bezirklichen Beratungsstelle für behinderte, pflegebedürftige, krebskranke und aidskranke Menschen sowie dem Sozialpsychiatrischen Dienst statt. 6 Kontakte zu lokalen Organisationen Der Kontakt zu Organisationen der Selbsthilfe behinderter und chronisch kranker Menschen, Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege sowie Trägern der Behindertenhilfe im Bezirk gestaltete sich nach Auffassung des Behindertenbeauftragten weiterhin sehr gut. Er wird von verschiedenen Organisationen zu Veranstaltungen eingeladen, an denen er nach Möglichkeit teilnimmt. 5 7 Veranstaltungen des Behindertenbeauftragten Der Behindertenbeauftragte bietet im Rahmen des Fortbildungsprogramms des Bezirksamts eine hausinterne Schulung zu Inhalten, Bedeutung und Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention an. Die Schulung ist für das zweite Halbjahr 2013 vorgesehen und findet unter dem Vorbehalt statt, dass sich genügend Interessenten melden. 8 Teilnahme an Veranstaltungen Im Berichtszeitraum hat der Behindertenbeauftragte an zahlreichen Veranstaltungen sowohl von Bezirks-, Landes- und Bundesverwaltung, Selbsthilfeorganisationen, Verbänden der freien Wohlfahrtspflege und freier Träger teilgenommen. Diese Veranstaltungen hatten die verschiedensten Themen zum Gegenstand, wie zum Beispiel das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung, die Barrierefreiheit in verschiedenen Lebensbereichen und die inklusive Schulbildung. Der Behindertenbeauftragte stand Vereinen und anderen Organisationen bei Bedarf auch als Referent z.B. bei deren Veranstaltungen zur Bedeutung und Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention zur Verfügung. Die Teilnahme an den Veranstaltungen stellte sich nach Ansicht des Behindertenbeauftragten in der Regel als großer Kenntnisgewinn heraus, der sich positiv in seiner Arbeit niederschlug. 9 Veröffentlichungen/Öffentlichkeitsarbeit Eine Hörbroschüre für Menschen mit Sehbehinderung und/oder Leseschwierigkeiten, in der Informationen aus den Broschüren „Charlottenburg-Wilmersdorf – ein Bezirk mit Zukunft“ und dem offiziellen „Ratgeber für Seniorinnen und Senioren“ zusammengestellt sind, erschien im Januar 2013 im so genannten DAISY/MP3-Format auf CD. Der Behindertenbeauftragte versendet in Form eines E-Mail-Newsletters an alle Interessierte aktuelle Hinweise und Informationen zu den Themen Behinderung und Behindertenpolitik. Der Internetauftritt www.bmb.charlottenburg-wilmersdorf.de wird kontinuierlich erweitert und aktualisiert, im Berichtszeitraum zum Beispiel um Angebote  für gehörlose Menschen in Gebärdensprache (http://www.berlin.de/ba-charlottenburgwilmersdorf/org/behindertenbeauftragter/gebaerdenvideo.html) und  für Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung in leichter Sprache (http://www.berlin.de/bacharlottenburg-wilmersdorf/org/behindertenbeauftragter/leichte_sprache.html). Darüber hinaus hat der Behindertenbeauftragte Pressemitteilungen und Beiträge in Lokalzeitungen veröffentlicht bzw. initiiert. 6 10 Koordinierungsrunde „Mobilitätshilfedienste“ Der Behindertenbeauftragte organisiert und leitet die Treffen der Koordinierungsrunde „Mobilitätshilfedienste“. Diese tagte im Berichtszeitraum am 20. November 2012. Die Sitzungen dienen zur besseren Abstimmung der im Bezirk nutzbaren Mobilitätshilfeangebote. Eingeladen werden in der Regel Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters, des Sozialamts, freier Träger, der Seniorenvertretung sowie der Pflegestützpunkte. Eine Zusammenstellung der im Bezirk nutzbaren Mobilitätshilfeangebote ist im Internet einsehbar unter www.mhd.charlottenburg-wilmersdorf.de. 11 Projekt „Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“ Auf Initiative des Behindertenbeauftragten wurde gemeinsam mit dem Institut Mensch, Ethik und Wissenschaft (IMEW) ein Projektvorschlag bezüglich der Erstellung eines Aktions- und Maßnahmenplanes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf erarbeitet. Dieser wurde beim Bezirklichen Bündnis für Wirtschaft und Arbeit (BBWA) eingereicht und seitens der zuständigen Steuerungsrunde befürwortet. Träger des Projekts, das am 1.3.2013 starten konnte und voraussichtlich 15 Monate laufen wird, ist das IMEW. Schwerpunkt ist die Verbesserung der Teilhabechancen von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben. Darüber hinaus sind die Themen Barrierefreiheit und Bewusstseinsbildung von zentraler Bedeutung. In der ersten Phase des Projekts soll die Situation von Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt, einschließlich fördernder und hemmender Bedingungen für ihre Teilhabe im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, analysiert werden. Gleichzeitig werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bezirksamts aktiv in die Vorbereitung des Aktionsplans eingebunden, um auch den Handlungsbedarf in den Bereichen Barrierefreiheit und Bewusstseinsbildung zu eruieren. Im Anschluss werden im Rahmen eines Zukunftsforums unter Beteiligung von Politik, Verwaltung, behinderten Menschen und den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern vor Ort Möglichkeiten zur Verbesserung der gegenwärtigen Situation erarbeitet. Auf Grundlage der Ergebnisse des Zukunftsforums wird dann in der letzten Projektphase ein Aktionsplan mit geeigneten Maßnahmen formuliert. Dieser soll schließlich dem Bezirksamt zur Beschlussfassung und der BVV zur Kenntnisnahme vorgelegt werden. Der Aktionsplan kann in der Zukunft um weitere Themenbereiche ergänzt werden. 12 Exemplarische Anregungen und Bemängelungen 12.1 Haushalt Der Behindertenbeauftragte legt dem Bezirksamt nachdrücklich nahe, bei der Planung des Bezirkshaushalts zukünftig zu berücksichtigen, dass im Zuge der Umsetzung der UN7 Behindertenrechtskonvention finanzielle Mittel zwecks Beförderung des Inklusionsgedankens erforderlich sein werden. Diese Mittel werden zum Beispiel benötigt für  Barrierefreie Gestaltung bezirkseigener Immobilien, der Schulen, der Volkshochschule, der Musikschule, der Sportstätten, der Grünanlagen und des öffentlichen Raums gemäß der DIN 18040/1  Erarbeiten und Vorhalten inklusiver Angebote der Volkshochschule und der Musikschule  Publikationen in leichter Sprache  Gebärdensprachdolmetschung (außerhalb des Sozialverwaltungsverfahrens) und Schriftmittlung  Induktionsanlagen zur Verbesserung der Kommunikation mit schwerhörigen Menschen  Übertragung von Publikationen ins so genannte DAISY-Format („DAISYfizierung) für Menschen mit Sehbehinderung oder Leseschwierigkeiten.  Erstellung barrierefreier pdf-Dateien, insbesondere Antragsformulare (wie etwa der so genannten Lebensbescheinigung in Zusammenhang mit dem Landespflegegeldgesetz) In den letzten Jahren war z.B. die Erstellung von Hörbroschüren oder die Anschaffung von Induktionsanlagen davon abhängig, ob hierfür Gelder über Stiftungs- bzw. so genannte Verstärkungsmittel oder aus den geringfügigen Haushaltsmitteln für die Beauftragten aufgetan werden konnten. Dies kann, nach Ansicht des Behindertenbeauftragten, in Anbetracht der Diskussion um Inklusion und „Disability Mainstreaming“ kein haltbarer Zustand sein. Von der Eröffnung eines speziellen Haushaltstitels Inklusion wird in diesem Zusammenhang abgeraten. Vielmehr sind nach Auffassung des Behindertenbeauftragten die bestehenden Haushaltstitel entsprechend anzupassen. Angesichts der bezirklichen Haushaltssituation wäre dies notwendiger Weise auch nachdrücklich gegenüber der Senatsverwaltung für Finanzen zu kommunizieren. 12.2 Telearbeit Aufgrund der hohen Anzahl an schwerbehinderten Beschäftigten im Bezirksamt empfiehlt der Behindertenbeauftragte, Möglichkeiten zur Bereitstellung von Telearbeitsplätzen zu prüfen. Aus Sicht des Behindertenbeauftragten können Telearbeitsplätze für viele Beschäftigte mit Behinderung eine Erleichterung darstellen, da hierdurch etwaige behinderungsbedingte Anstrengungen bei der Bewältigung des Arbeitsweges entfallen würden und darüber hinaus zeitliche Ressourcen freigesetzt werden könnten. Ob dieses Thema am besten im Zuge von Einzelfallentscheidungen, Dienstvereinbarung oder im Rahmen einer Integrationsvereinbarung gemäß § 83 SGB IX anzugehen ist, wäre seitens der Dienststelle gemeinsam mit der Personalvertretung zu eruieren. Selbstverständlich muss hierbei sichergestellt sein, dass Telearbeit nur auf ausdrücklichen Wunsch der betroffenen Beschäftigten und stets auf freiwilliger Basis stattfindet. 8 12.3 Barrierefreiheit der Schwimmbäder im Bezirk Hinsichtlich der barrierefreien Gestaltung der Schwimmbäder im Bezirk teilten die Berliner Bäder-Betriebe dem Bezirksamt – nach mehrjährigem Nachhaken seitens des Behindertenbeauftragten sowie der BVV – am 15.4.2013 mit, dass  der im Stadtbad Wilmersdorf I vorgesehene fest zu installierende Wasserlift zwischenzeitlich geliefert worden sei. Da allerdings umfangreichere Maßnahmen zur Installation des Liftes nötig seien, könnten diese nur in der geplanten Sommerschließzeit (7.7.2013 bis 4.8.2013) durchgeführt werden.  im Eingangsbereich des Stadtbades Charlottenburg (Alte Halle) die Anbringung eines Treppenliftes vorgesehen sei. Hierfür würden derzeit Angebote eingeholt. Gegenwärtig werde davon ausgegangen, dass diese Maßnahme ebenfalls in der planmäßigen Sommerschließzeit (16.06.2013 bis 11.08.2013) realisiert werden könne. Die Realisierung der angekündigten Vorhaben wird weiterhin verfolgt. 13 Ausblick Als Arbeitsschwerpunkt für die kommenden Jahre sieht der Behindertenbeauftragte grundsätzlich die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Bezirk. Zur Erarbeitung eines entsprechenden Konzepts auf Bezirksebene, das die Aktions- und Maßnahmenpläne von Bundes- und Landesregierung ergänzen soll, wurde im Rahmen des Bezirklichen Bündnisses für Wirtschaft und Arbeit (BBWA) ein entsprechendes Projekt initiiert (siehe Punkt 11). Als besonders drängende gesamtstädtische Schwerpunkte erachtet der Behindertenbeauftragte weiterhin die Themen barrierefreier Wohnraum, inklusive Bildung und die Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderung. Jürgen Friedrich 9