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Anlage zur VzB DS/0087/IV.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Dateiname
Anlage zur VzB DS/0087/IV.pdf
Größe
52 kB
Erstellt
17.10.15, 09:14
Aktualisiert
27.01.18, 19:48

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Inhalt der Datei

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Abt. Umwelt, Verkehr, Grünflächen und Immobilienservice Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorlage - zur Beschlussfassung - Zustimmung zur Ausbaumaßnahme Ausbau des unbefahrbaren Wohnweges zwischen Helsingforser Straße und Marchlewskistraße als Teil des geförderten Bauvorhabens Helsingforser Platz Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die Bezirksverordnetenversammlung stimmt der in der Anlage dargestellten Ausbaumaßnahme zu. A) Begründung: Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 7 des Straßenausbaubeitragsgesetzes (StrABG) vom 16.03.2006 (GVBl. S. 265) ist vom Bezirksamt beim Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen vor der Entscheidung über die durchzuführende Ausbauvariante die Zustimmung der Bezirksverordnetenversammlung einzuholen. Auf die in der Anlage dargestellte Ausbaumaßnahme finden die Vorschriften des Straßenausbaubeitragsgesetzes Anwendung. Zu der vom Gesetz geforderten Information und Anhörung der Beitragspflichtigen wird ebenfalls auf die Anlage verwiesen. Die Äußerungen der Beitragspflichtigen sind in die Entscheidung über die Durchführung der Ausbaumaßnahme einzubeziehen. Bei ihrer Entscheidung über die Zustimmung ist die BVV nach § 12 Abs. 1 Satz 1 BezVG an die geltenden Rechtsvorschriften und an die vom Senat von Berlin und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung erlassenen Verwaltungsvorschriften gebunden. B) Rechtsgrundlage: § 12 Abs. 2 Nr. 11 BezVG in Verbindung mit § 3 Abs. 3 Satz 7 StrABG C) Haushaltsmäßige und personalwirtschaftliche Auswirkungen: Die voraussichtlichen Gesamtkosten für diese Ausbaumaßnahme, soweit sie nach dem StrABG zu berücksichtigen sind, belaufen sich auf 20.292,48 €. Die voraussichtlichen Einnahmen für den Landeshaushalt aus der Straßenausbaubeitragserhebung belaufen sich auf etwa 6.764,16 €. Dabei ist ein Nachlass von 3.382,08 € nach § 21 - Billigkeitsmaßnahmen Abs. 3 StrABG berücksichtigt (Mehrfacherschließung der Grundstücke). Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine Berlin, den 07.02.2012 Franz Schulz Bezirksbürgermeister Anlage : Ausbaumaßnahme Anlage Hans Panhoff Bezirksstadtrat Ausbaumaßnahme: Ausbau des unbefahrbaren Wohnweges zwischen Helsingforser Straße und Marchlewskistraße als Teil des geförderten Bauvorhabens Helsingforser Platz Art der Maßnahme: Der vorhandene unebene und beschädigte Betonplattenbelag wird ausgebaut und entsorgt. Das darunter befindliche Bettungs- und Tragschichtmaterial wird ebenfalls ausgebaut und entsorgt. Die zur Grünfläche hin als Einfassung dienende Mauer wird abgebrochen. Sonstige Einfassungen aus Betonbordstein werden abgebrochen. Die Treppenanlage aus Betonblockstufen und der den Höhenunterschied auffangende Betonpflanzkübel werden ausgebaut und entsorgt. Die Bänke werden abgebaut und entsorgt. Alle Kellerlichtschächte werden im Zuge einer Teilerneuerung oberflächig freigelegt, loses Material wird entsorgt. Ein in der Fläche befindlicher Schacht wird in der Höhe reguliert. Die Vegetationsfläche wird bis auf die neue Außenkante der befestigten Fläche abgebrochen, einschließlich Grasnarbe absoden und Oberboden ausbauen und entsorgen. Der Wohnweg wird als neue Pflasterfläche mit Betonrechteckpflaster 20/10/8 cm Farbe Grau angelegt. Höhenunterschiede werden ohne Stufen mit zwei großzügigen Schrägen („Rampen“) überwunden. Eine behindertengerechte Zuwegung zum Gebäude wird somit sichergestellt. Als Einfassung zur Grünfläche wird ein dünnes Stahlband ebenerdig eingebaut. An den stumpfen Gebäudeecken werden die schrägen Ecken mit Mosaikpflaster ausgepflastert. Die Lichtschächte werden, soweit notwendig, in den Abdeckungen erneuert und teilweise entsprechend der Rampen mit Gefälle eingebaut. Der Verkehrsanlage unbefahrbarer Wohnweg zwischen Marchlewskistraße und Helsingforser Straße wurde vermutlich Anfang der 80-ziger Jahre des letzten Jahrhunderts erstmalig hergestellt. Die übliche Nutzungsdauer von 30 Jahren ist abgelaufen. Anwendbarkeit des Straßenausbaubeitragsgesetzes (StrABG): Nach § 1 Abs. 1 StrABG erhebt das Land Berlin zur teilweisen Deckung seines Aufwands für die Verbesserung, Erweiterung und Erneuerung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen Beiträge von den Grundstückseigentümern, den Erbauberechtigten und den Inhabern eines dinglichen Nutzungsrechts, wenn diesen durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der ausgebauten Verkehrsanlagen Vorteile geboten werden. Das o.g. Bauvorhaben ist Bestandteil des Gesamtprogramms Neugestaltung des Helsingforser Platzes. Für die Verkehrsanlage unbefahrbarer Wohnweg zwischen Marchlewskistraße und Helsingforser Straße handelt es sich für die Teileinrichtung Gehweg nach Abs. 1 um eine Verbesserung. Nach dem Ausbau unterscheidet sich der Zustand der Verkehrsanlage insbesondere hinsichtlich der funktionalen Aufteilung der Gesamtfläche und der Art der Befestigung von ihrem ursprünglichen Zustand der erstmaligen Herstellung in einer Weise, die positiven Einfluss auf ihre Benutzbarkeit hat. Bei der Verkehrsanlage unbefahrbaren Wohnweg handelt es sich um eine selbständige als öffentliches Straßenland gewidmete Verkehrsanlage, welche von den Verkehrsanlagen Helsingforser Straße (Verkehrsberuhigter Bereich) und Marchlewskistraße (Anliegerstraße) begrenzt wird. Sie ist nur einseitig anbaubar, da sich an der südöstlichen Seite eine öffentliche Grünanlage befindet. Die Grünanlage ist nicht Bestandteil des öffentlichen Straßenlandes, sondern als öffentliche Grünanlage gewidmet und gestaltet. Der Wohnweg bietet dem anliegenden Grundstückseigentümer zweifelsfrei die Möglichkeit der Inanspruchnahme. Schließlich befinden sich Zugänge zum Grundstück und Schaufensteranlagen an diesem Weg. Die Anlage steht auch dem Anliegergebrauch zur Verfügung. Beteiligung der Beitragspflichtigen: Gemäß § 3 Abs. 3 StrABG sind die Beitragspflichtigen rechtzeitig vor Beginn der Ausbaumaßnahme über deren Bereich, die Art und den Umfang sowie über die Höhe der zu erwartenden Kosten und die für das Grundstück voraussichtlich anfallenden Beiträge schriftlich zu informieren. Den Beitragspflichtigen ist Gelegenheit zu geben, Stellung zu nehmen, Einwände zu äußern oder Vorschläge einzubringen. Dabei sind die Beitragspflichtigen berechtigt, in die Planungsunterlagen einzusehen. Zu der von der Behörde aufgestellten Ausbauvariante sollen in der Regel kostengünstige Alternativausbauten benannt werden. Im Zuge der Bürgerbeteiligung wurde nur ein Eigentümer über die beabsichtigte Ausbaumaßnahme schriftlich informiert und angehört. Dieser Eigentümer ist alleiniger Anlieger dieser Verkehrsanlage. Eine Anliegerversammlung nach 1.2 der Ausführungsvorschriften zum Straßenausbaubeitragsgesetz (AV StrABG) fand aufgrund der Verhältnismäßigkeit nicht statt. Die Einwände und Vorschläge des Eigentümers wurden seitens des Straßenbaulastträgers gewürdigt und führten letztendlich zu keiner Änderung des Bauprogramms bzw. der Ausbaumaßnahme. Die Vorschläge für einen kostengünstigen Alternativausbau bezogen sich im Wesentlichen auf den Verzicht der vorgesehenen Erneuerung zugunsten einer Reparatur des Plattenbelages. Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass die vorgesehenen Umbaumaßnahme im engen Zusammenhang mit der Neugestaltung des Helsingforser Platzes und dem Umbau der Marchlewskistraße zwischen Torellstraße und Revaler Straße stehen. Bei beiden Maßnahmen sollen die an den Wohnweg anschließenden Seitenräume der Helsingforser Straße und der Marchlewskistraße grundlegend erneuert und neu gestaltet werden. Ein Verzicht auf die Erneuerung des dazwischen liegenden Wohnweges wäre daher nicht nur aus stadtgestalterischen Gründen nicht sinnvoll, sondern auch aufgrund des Abnutzungsgrades und der in diesem Fall nur aufgeschobenen Maßnahme letztlich auch nicht wirtschaftlich. Finanzierung: Die Finanzierungszusage ist mit Schreiben vom 10.02.2010 der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung aus dem Programm Zukunftsinitiative Stadtteil, Programmteil Stadtumbau Ost erfolgt. Die Finanzierung erfolgt außerdem aus Städtebaufördermitteln. Nach 3.2.2 der Ausführungsvorschriften zum Straßenausbaubeitragsgesetz AV StrABG sind diese Fördermittel keine Zuwendungen Dritter im Sinne des § 7 Abs. 2 Satz 1 StrABG und kommen ausschließlich der Allgemeinheit zugute, so dass ihr Einsatz eine Beitragserhebung nach dem StrABG nicht ausschließt. voraussichtlicher Baubeginn und voraussichtliche Dauer der Baumaßnahme: Baubeginn: März 2012 Fertigstellungstermin : Juni 2013, in Zusammenhang mit der Umgestaltung des Helsingforser Platzes Das Gesamtvohaben wird über Fördermittel finanziert, die bis spätestens 31.12.2013 abzurechnen sind. Daher ist die angegebene Terminkette einzuhalten, weil ansonsten die Finanzierung gefährdet ist.