Daten
Kommune
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Dateiname
Anlage zur VzB DS/0087/IV.pdf
Größe
52 kB
Erstellt
17.10.15, 09:14
Aktualisiert
27.01.18, 19:48
Stichworte
Inhalt der Datei
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Abt. Umwelt, Verkehr, Grünflächen und Immobilienservice
Bezirksverordnetenversammlung
Drucksache Nr.
Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Vorlage - zur Beschlussfassung -
Zustimmung zur Ausbaumaßnahme
Ausbau des unbefahrbaren Wohnweges zwischen
Helsingforser Straße und Marchlewskistraße als Teil des geförderten
Bauvorhabens Helsingforser Platz
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung stimmt der in der Anlage dargestellten
Ausbaumaßnahme zu.
A) Begründung:
Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 7 des Straßenausbaubeitragsgesetzes (StrABG) vom
16.03.2006 (GVBl. S. 265) ist vom Bezirksamt beim Ausbau von Straßen, Wegen und
Plätzen vor der Entscheidung über die durchzuführende Ausbauvariante die
Zustimmung der Bezirksverordnetenversammlung einzuholen.
Auf die in der Anlage dargestellte Ausbaumaßnahme finden die Vorschriften des
Straßenausbaubeitragsgesetzes Anwendung. Zu der vom Gesetz geforderten
Information und Anhörung der Beitragspflichtigen wird ebenfalls auf die Anlage
verwiesen. Die Äußerungen der Beitragspflichtigen sind in die Entscheidung über die
Durchführung der Ausbaumaßnahme einzubeziehen.
Bei ihrer Entscheidung über die Zustimmung ist die BVV nach § 12 Abs. 1 Satz 1
BezVG an die geltenden Rechtsvorschriften und an die vom Senat von Berlin und der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung erlassenen Verwaltungsvorschriften gebunden.
B) Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 2 Nr. 11 BezVG in Verbindung mit § 3 Abs. 3 Satz 7 StrABG
C) Haushaltsmäßige und personalwirtschaftliche Auswirkungen:
Die voraussichtlichen Gesamtkosten für diese Ausbaumaßnahme, soweit sie nach dem
StrABG zu berücksichtigen sind, belaufen sich auf 20.292,48 €.
Die voraussichtlichen Einnahmen für den Landeshaushalt aus der
Straßenausbaubeitragserhebung belaufen sich auf etwa 6.764,16 €.
Dabei ist ein Nachlass von 3.382,08 € nach § 21 - Billigkeitsmaßnahmen Abs. 3 StrABG berücksichtigt (Mehrfacherschließung der Grundstücke).
Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine
Berlin, den 07.02.2012
Franz Schulz
Bezirksbürgermeister
Anlage : Ausbaumaßnahme
Anlage
Hans Panhoff
Bezirksstadtrat
Ausbaumaßnahme:
Ausbau des unbefahrbaren Wohnweges zwischen
Helsingforser Straße und Marchlewskistraße als Teil des geförderten
Bauvorhabens Helsingforser Platz
Art der Maßnahme:
Der vorhandene unebene und beschädigte Betonplattenbelag wird ausgebaut und
entsorgt. Das darunter befindliche Bettungs- und Tragschichtmaterial wird ebenfalls
ausgebaut und entsorgt. Die zur Grünfläche hin als Einfassung dienende Mauer wird
abgebrochen. Sonstige Einfassungen aus Betonbordstein werden abgebrochen. Die
Treppenanlage aus Betonblockstufen und der den Höhenunterschied auffangende
Betonpflanzkübel werden ausgebaut und entsorgt. Die Bänke werden abgebaut und
entsorgt. Alle Kellerlichtschächte werden im Zuge einer Teilerneuerung oberflächig
freigelegt, loses Material wird entsorgt. Ein in der Fläche befindlicher Schacht wird in
der Höhe reguliert. Die Vegetationsfläche wird bis auf die neue Außenkante der
befestigten Fläche abgebrochen, einschließlich Grasnarbe absoden und Oberboden
ausbauen und entsorgen.
Der Wohnweg wird als neue Pflasterfläche mit Betonrechteckpflaster 20/10/8 cm Farbe
Grau angelegt. Höhenunterschiede werden ohne Stufen mit zwei großzügigen
Schrägen („Rampen“) überwunden. Eine behindertengerechte Zuwegung zum Gebäude
wird somit sichergestellt. Als Einfassung zur Grünfläche wird ein dünnes Stahlband
ebenerdig eingebaut. An den stumpfen Gebäudeecken werden die schrägen Ecken mit
Mosaikpflaster ausgepflastert. Die Lichtschächte werden, soweit notwendig, in den
Abdeckungen erneuert und teilweise entsprechend der Rampen mit Gefälle eingebaut.
Der Verkehrsanlage unbefahrbarer Wohnweg zwischen Marchlewskistraße und
Helsingforser Straße wurde vermutlich Anfang der 80-ziger Jahre des letzten
Jahrhunderts erstmalig hergestellt. Die übliche Nutzungsdauer von 30 Jahren ist
abgelaufen.
Anwendbarkeit des Straßenausbaubeitragsgesetzes (StrABG):
Nach § 1 Abs. 1 StrABG erhebt das Land Berlin zur teilweisen Deckung seines
Aufwands für die Verbesserung, Erweiterung und Erneuerung an öffentlichen Straßen,
Wegen und Plätzen Beiträge von den Grundstückseigentümern, den Erbauberechtigten
und den Inhabern eines dinglichen Nutzungsrechts, wenn diesen durch die Möglichkeit
der Inanspruchnahme der ausgebauten Verkehrsanlagen Vorteile geboten werden.
Das o.g. Bauvorhaben ist Bestandteil des Gesamtprogramms Neugestaltung des
Helsingforser Platzes.
Für die Verkehrsanlage unbefahrbarer Wohnweg zwischen Marchlewskistraße und
Helsingforser Straße handelt es sich für die Teileinrichtung Gehweg nach Abs. 1 um
eine Verbesserung. Nach dem Ausbau unterscheidet sich der Zustand der
Verkehrsanlage insbesondere hinsichtlich der funktionalen Aufteilung der Gesamtfläche
und der Art der Befestigung von ihrem ursprünglichen Zustand der erstmaligen
Herstellung in einer Weise, die positiven Einfluss auf ihre Benutzbarkeit hat.
Bei der Verkehrsanlage unbefahrbaren Wohnweg handelt es sich um eine selbständige
als öffentliches Straßenland gewidmete Verkehrsanlage, welche von den
Verkehrsanlagen Helsingforser Straße (Verkehrsberuhigter Bereich) und
Marchlewskistraße (Anliegerstraße) begrenzt wird. Sie ist nur einseitig anbaubar, da
sich an der südöstlichen Seite eine öffentliche Grünanlage befindet. Die Grünanlage ist
nicht Bestandteil des öffentlichen Straßenlandes, sondern als öffentliche Grünanlage
gewidmet und gestaltet. Der Wohnweg bietet dem anliegenden Grundstückseigentümer
zweifelsfrei die Möglichkeit der Inanspruchnahme. Schließlich befinden sich Zugänge
zum Grundstück und Schaufensteranlagen an diesem Weg. Die Anlage steht auch dem
Anliegergebrauch zur Verfügung.
Beteiligung der Beitragspflichtigen:
Gemäß § 3 Abs. 3 StrABG sind die Beitragspflichtigen rechtzeitig vor Beginn der
Ausbaumaßnahme über deren Bereich, die Art und den Umfang sowie über die Höhe
der zu erwartenden Kosten und die für das Grundstück voraussichtlich anfallenden
Beiträge schriftlich zu informieren. Den Beitragspflichtigen ist Gelegenheit zu geben,
Stellung zu nehmen, Einwände zu äußern oder Vorschläge einzubringen. Dabei sind
die Beitragspflichtigen berechtigt, in die Planungsunterlagen einzusehen. Zu der von
der Behörde aufgestellten Ausbauvariante sollen in der Regel kostengünstige
Alternativausbauten benannt werden.
Im Zuge der Bürgerbeteiligung wurde nur ein Eigentümer über die beabsichtigte
Ausbaumaßnahme schriftlich informiert und angehört. Dieser Eigentümer ist alleiniger
Anlieger dieser Verkehrsanlage. Eine Anliegerversammlung nach 1.2 der
Ausführungsvorschriften zum Straßenausbaubeitragsgesetz (AV StrABG) fand
aufgrund der Verhältnismäßigkeit nicht statt. Die Einwände und Vorschläge des
Eigentümers wurden seitens des Straßenbaulastträgers gewürdigt und führten
letztendlich zu keiner Änderung des Bauprogramms bzw. der Ausbaumaßnahme.
Die Vorschläge für einen kostengünstigen Alternativausbau bezogen sich im
Wesentlichen auf den Verzicht der vorgesehenen Erneuerung zugunsten einer
Reparatur des Plattenbelages.
Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass die vorgesehenen Umbaumaßnahme
im engen Zusammenhang mit der Neugestaltung des Helsingforser Platzes und dem
Umbau der Marchlewskistraße zwischen Torellstraße und Revaler Straße stehen.
Bei beiden Maßnahmen sollen die an den Wohnweg anschließenden Seitenräume der
Helsingforser Straße und der Marchlewskistraße grundlegend erneuert und neu
gestaltet werden. Ein Verzicht auf die Erneuerung des dazwischen liegenden
Wohnweges wäre daher nicht nur aus stadtgestalterischen Gründen nicht sinnvoll,
sondern auch aufgrund des Abnutzungsgrades und der in diesem Fall nur
aufgeschobenen Maßnahme letztlich auch nicht wirtschaftlich.
Finanzierung:
Die Finanzierungszusage ist mit Schreiben vom 10.02.2010 der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung aus dem Programm Zukunftsinitiative Stadtteil, Programmteil
Stadtumbau Ost erfolgt. Die Finanzierung erfolgt außerdem aus Städtebaufördermitteln.
Nach 3.2.2 der Ausführungsvorschriften zum Straßenausbaubeitragsgesetz AV StrABG
sind diese Fördermittel keine Zuwendungen Dritter im Sinne des § 7 Abs. 2 Satz 1
StrABG und kommen ausschließlich der Allgemeinheit zugute, so dass ihr Einsatz eine
Beitragserhebung nach dem StrABG nicht ausschließt.
voraussichtlicher Baubeginn und voraussichtliche Dauer der Baumaßnahme:
Baubeginn:
März 2012
Fertigstellungstermin : Juni 2013, in Zusammenhang mit der Umgestaltung
des Helsingforser Platzes
Das Gesamtvohaben wird über Fördermittel finanziert, die bis spätestens 31.12.2013
abzurechnen sind. Daher ist die angegebene Terminkette einzuhalten, weil ansonsten
die Finanzierung gefährdet ist.