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Anlage DS/0099/IV VzK.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Dateiname
Anlage DS/0099/IV VzK.pdf
Größe
24 kB
Erstellt
17.10.15, 09:14
Aktualisiert
27.01.18, 20:22

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Inhalt der Datei

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Abt. Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Drucksache Nr. DS/ 0099/IV Vorlage – zur Kenntnisnahme – Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 28.03.2012 mit der Drucksache Nr. DS/0099/IV folgendes Ersuchen an das Bezirksamt gerichtet: Betr.: Computerwartung an Schulen Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft dafür einzusetzen, dass die für die Computerinstallation, -wartung und –pflege an Schulen erforderlichen Mittel (insbesondere Personalkosten für eine/n technischen Mitarbeiter/in bzw. Systemadministrator/in) für die Computerinstallation, -wartung und –pflege an Schulen zur Verfügung gestellt werden. Hierzu wird berichtet: Auf der Grundlage des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung hat sich das Bezirksamt an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft gewandt und gleichzeitig eine Umfrage zur externen Vergabe des technischen Supports durchgeführt. Von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft wurde die Anfrage wie folgt beantwortet: „Zuständig für die Ausstattung der Schulen mit IT und IT-Peripherie sowie für deren technische IT-Betreuung/ Wartung ist in Berlin als Sachaufwandsträger grundsätzlich der Schulträger. Im Land Berlin wird seit 2004 zwischen ‘pädagogischer IT-Betreuung’ und ‘technischer IT-Betreuung’ der Schulrechneranlagen unterschieden. Für die pädagogische IT-Betreuung erhalten die Schulen von meinem Haus in Abhängigkeit von ihrer Größe Stundenanteile an Anrechnungsstunden. Im Rahmen der schulischen Eigenverantwortung kann die Schulleitung aus der Gesamtstundenzuweisung diese Stundenanteile im für erforderlich gehaltenen Umfang aufstocken. (…) Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Sen BJW) unterstützt Berliner Schulen in begründeten Fällen und im Rahmen der verfügbaren Mittel bei der projektbezogenen Umsetzung des eEducation Berlin Masterplan (im Netz unter www.masterplan.be.schule.de). Voraussetzung ist dabei das Vorhandensein eines prüffähigen Medienkonzeptes, das dem inhaltlich und medienkonzeptionell ausreichend begründeten Förderantrag beigelegt werde muss sowie die Bereitschaft der Schule, einen entsprechenden Projektbericht über die gesammelten Erfahrungen aufzuliefern und an der Evaluation des Masterplans mitzuwirken.“ Es ist das Bestreben der Sen BJW, die Schulleitungen künftig durch Stärkung der Schulsekretariate von administrativen Aufgaben weiter zu entlasten, wobei durch die Leitung des Bereiches „eGovernment@School“ das Erfordernis einer permanenten Vor-Ort-Verfügbarkeit von speziellem ITPersonal von der Sen BJW nicht als notwendig erachtet wird. Für den technischen Support erhalten alle Schulen je Haushaltsjahr Mittel in der Mittelverteilung. Diese Mittel dienen der Wartung und Pflege der Hardware und Software. Das heißt, für die Wartung können durchschnittlich pro PC 40 - 55 Euro eingesetzt werden. Die Schulen entscheiden eigenständig über die Ausgabe der Mittel. Dies bedeutet, dass die Mittel für die Wartung für einen IT-Vertrag mit einer Firma, mit dem/der IT-Betreuer/in (ITB), Studenten, Eltern oder Dritten eingesetzt werden können, sowie Ersatzteile bzw. Neuanschaffungen gekauft werden können. Eine veränderte Verfahrensweise würde bedeuten, dass das Schul- und Sportamt die Wartung der PCs im Unterrichtsbereich durch eine Firma, über das IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ), ausführen lässt, um die Schulen personell zu entlasten, insbesondere die Grundschulen. Zur Absicherung der Finanzierung der zu beauftragenden Firma wäre es allerdings notwendig, dass die Mittel für den technischen Support dafür eingesetzt werden. Nach Rücksprache mit dem ITDZ würde die Ausschreibung ca. ein dreiviertel Jahr dauern. Leistungsinhalte wären die Wartung und Pflege der Hardware, Reparaturen sowie die Erstellung von IT-Konzepten. Die bisher vorhandenen Haushaltsmittel würden die Finanzierung einer externen Firma nicht decken. Zusätzliche finanzielle Mittel für die Erhöhung des Ansatzes für den technischen Support bzw. für die Einrichtung zusätzlicher Stellen für Systemadministratoren als technische Mitarbeiter/in an jeder Schule können im Rahmen des Bezirkshaushaltes nicht abgesichert werden. Im Ergebnis einer Umfrage an alle Schulen stellte sich heraus, dass sich die Mehrheit aller Schulen für die Weiterführung der eigenständigen Ausgabe der Mittel für den technischen Support entschieden hat. Lediglich zwei Schulen haben die Wartung durch eine externe Firma über das ITDZ für ihre Schule beschlossen. Des weiteren gab es zwei Stimmenthaltungen und sechs Schulen, die sich nicht an der Abfrage beteiligt haben. In Verbindung mit dem Antwortschreiben der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft muss festgestellt werden, dass eine Aufstockung der finanziellen Mittel für die pädagogische und technische IT-Betreuung nicht möglich ist. Da sich darüber hinaus die deutliche Mehrheit der Grundschulen für eine dezentrale Verwaltung der Mittel ausgesprochen hat, wird die externe Vergabe der Leistung nicht weiter verfolgt. Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt anzusehen. Rechtsgrundlage: § 13 Abs. 1 BezVG Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine Berlin, 08.11.2012 Dr. Franz Schulz Bezirksbürgermeister Dr. Peter Beckers Bezirksstadtrat für Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport