Daten
Kommune
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Dateiname
Anlage DS/0099/IV VzK.pdf
Größe
24 kB
Erstellt
17.10.15, 09:14
Aktualisiert
27.01.18, 20:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Abt. Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport
Bezirksverordnetenversammlung
Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Drucksache Nr. DS/ 0099/IV
Vorlage – zur Kenntnisnahme –
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 28.03.2012 mit der Drucksache
Nr. DS/0099/IV folgendes Ersuchen an das Bezirksamt gerichtet:
Betr.: Computerwartung an Schulen
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft
dafür einzusetzen, dass die für die Computerinstallation, -wartung und –pflege an Schulen
erforderlichen Mittel (insbesondere Personalkosten für eine/n technischen Mitarbeiter/in bzw.
Systemadministrator/in) für die Computerinstallation, -wartung und –pflege an Schulen zur Verfügung
gestellt werden.
Hierzu wird berichtet:
Auf der Grundlage des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung hat sich das Bezirksamt an
die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft gewandt und gleichzeitig eine Umfrage zur
externen Vergabe des technischen Supports durchgeführt.
Von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft wurde die Anfrage wie folgt
beantwortet:
„Zuständig für die Ausstattung der Schulen mit IT und IT-Peripherie sowie für deren technische
IT-Betreuung/ Wartung ist in Berlin als Sachaufwandsträger grundsätzlich der Schulträger.
Im Land Berlin wird seit 2004 zwischen ‘pädagogischer IT-Betreuung’ und ‘technischer IT-Betreuung’
der Schulrechneranlagen unterschieden. Für die pädagogische IT-Betreuung erhalten die Schulen von
meinem Haus in Abhängigkeit von ihrer Größe Stundenanteile an Anrechnungsstunden. Im Rahmen der
schulischen Eigenverantwortung kann die Schulleitung aus der Gesamtstundenzuweisung diese
Stundenanteile im für erforderlich gehaltenen Umfang aufstocken.
(…)
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Sen BJW) unterstützt Berliner Schulen in
begründeten Fällen und im Rahmen der verfügbaren Mittel bei der projektbezogenen Umsetzung des
eEducation Berlin Masterplan (im Netz unter www.masterplan.be.schule.de). Voraussetzung ist dabei
das Vorhandensein eines prüffähigen Medienkonzeptes, das dem inhaltlich und medienkonzeptionell
ausreichend begründeten Förderantrag beigelegt werde muss sowie die Bereitschaft der Schule, einen
entsprechenden Projektbericht über die gesammelten Erfahrungen aufzuliefern und an der Evaluation
des Masterplans mitzuwirken.“
Es ist das Bestreben der Sen BJW, die Schulleitungen künftig durch Stärkung der Schulsekretariate von
administrativen Aufgaben weiter zu entlasten, wobei durch die Leitung des Bereiches
„eGovernment@School“ das Erfordernis einer permanenten Vor-Ort-Verfügbarkeit von speziellem ITPersonal von der Sen BJW nicht als notwendig erachtet wird.
Für den technischen Support erhalten alle Schulen je Haushaltsjahr Mittel in der Mittelverteilung. Diese
Mittel dienen der Wartung und Pflege der Hardware und Software. Das heißt, für die Wartung können
durchschnittlich pro PC 40 - 55 Euro eingesetzt werden. Die Schulen entscheiden eigenständig über die
Ausgabe der Mittel. Dies bedeutet, dass die Mittel für die Wartung für einen IT-Vertrag mit einer Firma,
mit dem/der IT-Betreuer/in (ITB), Studenten, Eltern oder Dritten eingesetzt werden können, sowie
Ersatzteile bzw. Neuanschaffungen gekauft werden können.
Eine veränderte Verfahrensweise würde bedeuten, dass das Schul- und Sportamt die Wartung der PCs
im Unterrichtsbereich durch eine Firma, über das IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ), ausführen
lässt, um die Schulen personell zu entlasten, insbesondere die Grundschulen.
Zur Absicherung der Finanzierung der zu beauftragenden Firma wäre es allerdings notwendig, dass die
Mittel für den technischen Support dafür eingesetzt werden. Nach Rücksprache mit dem ITDZ würde die
Ausschreibung ca. ein dreiviertel Jahr dauern. Leistungsinhalte wären die Wartung und Pflege der
Hardware, Reparaturen sowie die Erstellung von IT-Konzepten. Die bisher vorhandenen Haushaltsmittel
würden die Finanzierung einer externen Firma nicht decken. Zusätzliche finanzielle Mittel für die
Erhöhung des Ansatzes für den technischen Support bzw. für die Einrichtung zusätzlicher Stellen für
Systemadministratoren als technische Mitarbeiter/in an jeder Schule können im Rahmen des
Bezirkshaushaltes nicht abgesichert werden.
Im Ergebnis einer Umfrage an alle Schulen stellte sich heraus, dass sich die Mehrheit aller Schulen für
die Weiterführung der eigenständigen Ausgabe der Mittel für den technischen Support entschieden hat.
Lediglich zwei Schulen haben die Wartung durch eine externe Firma über das ITDZ für ihre Schule
beschlossen. Des weiteren gab es zwei Stimmenthaltungen und sechs Schulen, die sich nicht an der
Abfrage beteiligt haben.
In Verbindung mit dem Antwortschreiben der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft
muss festgestellt werden, dass eine Aufstockung der finanziellen Mittel für die pädagogische und
technische IT-Betreuung nicht möglich ist. Da sich darüber hinaus die deutliche Mehrheit der
Grundschulen für eine dezentrale Verwaltung der Mittel ausgesprochen hat, wird die externe Vergabe
der Leistung nicht weiter verfolgt.
Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt anzusehen.
Rechtsgrundlage: § 13 Abs. 1 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine
Berlin, 08.11.2012
Dr. Franz Schulz
Bezirksbürgermeister
Dr. Peter Beckers
Bezirksstadtrat für Wirtschaft,
Ordnung, Schule und Sport