Daten
Kommune
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Dateiname
Anlage VzK DS/0010/IV.pdf
Größe
362 kB
Erstellt
17.10.15, 09:18
Aktualisiert
27.01.18, 20:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Abt. Stadtentwicklung, Personal und Gleichstellung
Bezirksverordnetenversammlung
Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Drucksache Nr.:
Vorlage – zur Kenntnisnahme –
Hier: Bebauungsplan 2-31 für das Gelände zwischen Bevernstr. 1-4, Köpenicker Str. 1A-1
und May-Ayim-Ufer 6 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg
hier: Aufstellungsbeschluss
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung vom 20.09.2011 beschlossen:
1.
die Aufstellung des Bebauungsplanes 2-31 für das Gelände zwischen Bevernstr. 1-4,
Köpenicker Str. 1A-1 und May-Ayim-Ufer 6 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg,
Ortsteil Kreuzberg.
Der Bebauungsplan soll nach Bearbeitung, Unterrichtung und Erörterung (frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit, Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Beteiligung der Öffentlichkeit) der Bezirksverordnetenversammlung
zur Beschlussfassung gemäß § 6 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs
(AGBauGB) vorgelegt werden;
2.
nach Kenntnisnahme der BVV die frühzeitige Bürgerbeteiligung sowie die Beteiligung
der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB durchzuführen,
3.
mit der Durchführung der Beschlüsse wird die Abteilung für Stadtentwicklung, Personal und Gleichstellung beauftragt.
A)
Begründung:
Der Bebauungsplan soll für das Gelände zwischen Bevernstr. 1-4, Köpenicker Str. 1A-1 und
May-Ayim-Ufer 6 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg aufgestellt werden.
Planungskonzept
Heutiges Planungsrecht
Die Flächen sind im Baunutzungsplan als Nichtbaugebiet dargestellt und somit nicht übergeleitet. Sie liegen damit im Innenbereich gemäß § 34 BauGB. Als übergeleitet gelten jedoch
die f.f. Straßen- und Baufluchtlinien, welche entlang der Bevernstraße und des May-AyimUfers vorhanden sind.
Flächennutzungsplandarstellung:
Wohnbaufläche W1 (GFZ > 1,5)
Bereichsentwicklungsplanung (BEP):
Die Baugrundstücke sind als Wohnbauflächen W1 dargestellt. Die bestehende Grünfläche –
Spielplatz- ist in der BEP ebenfalls enthalten.
Planwerk Innenstadt (2008):
Blockrandschließung enthalten
Angrenzende Bebauungspläne:
VI-146
einfacher B-Plan; Verkehrsflächen, Mischgebiet
VI-152
einfacher B-Plan; Verkehrsflächen, Mischgebiet
VI-10
Verkehrsflächen, Grünfläche Parkanlage, allgemeines Wohngebiet
VI-75
Verkehrsflächen, allgemeines Wohngebiet
VI-75-1
allgemeines Wohngebiet
VI-75-2
Verkehrsflächen, allgemeines Wohngebiet, Gemeinbedarf –Kindertagesstätte-
VI-75-3
in Aufstellung; Verkehrsflächen, Mischgebiet
Baunutzungsplan
Nichtbaugebiete und gemischtes Gebiet (südlich der Köpenicker Straße)
Planungskonzept
Von der Art der Nutzung werden die Grundstücke im Plangebiet nach § 34 Abs. 2 BauGB als
allgemeines Wohngebiet eingestuft. Die Beurteilung der Bauweise und des Maßes der baulichen Nutzung sind ebenfalls nach § 34 BauGB ausreichend definiert. Problematisch ist jedoch die exakte Abgrenzung der überbaubaren Grundstücksflächen, insbesondere im Hinblick auf die straßenabgewandten Bereiche (westlich) der Grundstücke.
Aus diesem Grund ist es beabsichtigt, durch einen einfachen Bebauungsplan im Sinne des
§ 30 Abs. 3 BauGB hier für die Baugrundstücke nur die überbaubaren Grundstücksflächen
abschließend zu regeln. Die vorderen Begrenzungslinien (f.f. Straßen- und Baufluchtlinien)
werden übernommen. Die aus der Sozialvorsorge für die umliegende Wohnbevölkerung
notwendige Spielplatzfläche, welche heute nach § 34 BauGB Baulandqualität besitzt, soll
ebenfalls als öffentliche Grünfläche planungsrechtlich auf Dauer gesichert werden.
Denkmalschutz
Im Plangebiet befindet sich kein Baudenkmal.
In der unmittelbaren Umgebung befinden sich folgende Denkmale:
Bootsanlegestelle Gröbenufer
Mietshaus Köpenicker Str. 194 von 1862
Gesamtanlage U-Bahnlinie (Hochbahn) 1898-1902
Hochbahnhof Schlesisches Tor 1898-1901
Umwelt
Das Plangebiet ist geprägt von einem hohen Versiegelungsanteil durch Gebäude und Freiflächennutzungen im Bereich der bebauten Grundstücke.
Die zukünftige ökologische Situation wird sich im Hinblick auf die Änderung des Planungsrechts wie folgt darstellen:
a)
Planung 2-31 zum heutigen Bestand
keine negativen Auswirkungen
Im Rahmen der Mitteilung der Planungsabsicht gemäß § 5 AGBauGB wurde
von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung im Wesentlichen mitgeteilt:
Gegen die Absicht, den Bebauungsplan 2-31 aufzustellen, bestehen aus der Sicht der dringenden Gesamtinteressen Berlins an Bebauungsplänen bei den dargelegten Planungszielen
keine Bedenken.
Das Bebauungsplanverfahren wird nach § 6 AGBauGB durchgeführt.
Sonstige thematische und teilräumliche Entwicklungsplanungen sind nicht berührt. Die regionalplanerischen Festlegungen des Flächennutzungsplans sind beachtet. Die Planung widerspricht nicht dringenden Gesamtinteressen des Landes Berlin.
B)
Rechtsgrundlage:
Baugesetzbuch (BauGB), Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch (AGBauGB), § 15 BezVG
C)
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzierung:
-keine-
Durch die Festsetzungen dieses Bebauungsplan entstehen keine direkten Belastungen für
den Bezirk.
Berlin, den 15.09.2011
Franz Schulz
Bezirksbürgermeister