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Anlage VzK DS/0010/IV.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Dateiname
Anlage VzK DS/0010/IV.pdf
Größe
362 kB
Erstellt
17.10.15, 09:18
Aktualisiert
27.01.18, 20:02

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Inhalt der Datei

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Abt. Stadtentwicklung, Personal und Gleichstellung Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Drucksache Nr.: Vorlage – zur Kenntnisnahme – Hier: Bebauungsplan 2-31 für das Gelände zwischen Bevernstr. 1-4, Köpenicker Str. 1A-1 und May-Ayim-Ufer 6 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg hier: Aufstellungsbeschluss Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung vom 20.09.2011 beschlossen: 1. die Aufstellung des Bebauungsplanes 2-31 für das Gelände zwischen Bevernstr. 1-4, Köpenicker Str. 1A-1 und May-Ayim-Ufer 6 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg. Der Bebauungsplan soll nach Bearbeitung, Unterrichtung und Erörterung (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Beteiligung der Öffentlichkeit) der Bezirksverordnetenversammlung zur Beschlussfassung gemäß § 6 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) vorgelegt werden; 2. nach Kenntnisnahme der BVV die frühzeitige Bürgerbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB durchzuführen, 3. mit der Durchführung der Beschlüsse wird die Abteilung für Stadtentwicklung, Personal und Gleichstellung beauftragt. A) Begründung: Der Bebauungsplan soll für das Gelände zwischen Bevernstr. 1-4, Köpenicker Str. 1A-1 und May-Ayim-Ufer 6 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg aufgestellt werden. Planungskonzept Heutiges Planungsrecht Die Flächen sind im Baunutzungsplan als Nichtbaugebiet dargestellt und somit nicht übergeleitet. Sie liegen damit im Innenbereich gemäß § 34 BauGB. Als übergeleitet gelten jedoch die f.f. Straßen- und Baufluchtlinien, welche entlang der Bevernstraße und des May-AyimUfers vorhanden sind. Flächennutzungsplandarstellung: Wohnbaufläche W1 (GFZ > 1,5) Bereichsentwicklungsplanung (BEP): Die Baugrundstücke sind als Wohnbauflächen W1 dargestellt. Die bestehende Grünfläche – Spielplatz- ist in der BEP ebenfalls enthalten. Planwerk Innenstadt (2008): Blockrandschließung enthalten Angrenzende Bebauungspläne: VI-146 einfacher B-Plan; Verkehrsflächen, Mischgebiet VI-152 einfacher B-Plan; Verkehrsflächen, Mischgebiet VI-10 Verkehrsflächen, Grünfläche Parkanlage, allgemeines Wohngebiet VI-75 Verkehrsflächen, allgemeines Wohngebiet VI-75-1 allgemeines Wohngebiet VI-75-2 Verkehrsflächen, allgemeines Wohngebiet, Gemeinbedarf –Kindertagesstätte- VI-75-3 in Aufstellung; Verkehrsflächen, Mischgebiet Baunutzungsplan Nichtbaugebiete und gemischtes Gebiet (südlich der Köpenicker Straße) Planungskonzept Von der Art der Nutzung werden die Grundstücke im Plangebiet nach § 34 Abs. 2 BauGB als allgemeines Wohngebiet eingestuft. Die Beurteilung der Bauweise und des Maßes der baulichen Nutzung sind ebenfalls nach § 34 BauGB ausreichend definiert. Problematisch ist jedoch die exakte Abgrenzung der überbaubaren Grundstücksflächen, insbesondere im Hinblick auf die straßenabgewandten Bereiche (westlich) der Grundstücke. Aus diesem Grund ist es beabsichtigt, durch einen einfachen Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 3 BauGB hier für die Baugrundstücke nur die überbaubaren Grundstücksflächen abschließend zu regeln. Die vorderen Begrenzungslinien (f.f. Straßen- und Baufluchtlinien) werden übernommen. Die aus der Sozialvorsorge für die umliegende Wohnbevölkerung notwendige Spielplatzfläche, welche heute nach § 34 BauGB Baulandqualität besitzt, soll ebenfalls als öffentliche Grünfläche planungsrechtlich auf Dauer gesichert werden. Denkmalschutz Im Plangebiet befindet sich kein Baudenkmal. In der unmittelbaren Umgebung befinden sich folgende Denkmale:  Bootsanlegestelle Gröbenufer  Mietshaus Köpenicker Str. 194 von 1862  Gesamtanlage U-Bahnlinie (Hochbahn) 1898-1902  Hochbahnhof Schlesisches Tor 1898-1901 Umwelt Das Plangebiet ist geprägt von einem hohen Versiegelungsanteil durch Gebäude und Freiflächennutzungen im Bereich der bebauten Grundstücke. Die zukünftige ökologische Situation wird sich im Hinblick auf die Änderung des Planungsrechts wie folgt darstellen: a) Planung 2-31 zum heutigen Bestand keine negativen Auswirkungen Im Rahmen der Mitteilung der Planungsabsicht gemäß § 5 AGBauGB wurde von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung im Wesentlichen mitgeteilt: Gegen die Absicht, den Bebauungsplan 2-31 aufzustellen, bestehen aus der Sicht der dringenden Gesamtinteressen Berlins an Bebauungsplänen bei den dargelegten Planungszielen keine Bedenken. Das Bebauungsplanverfahren wird nach § 6 AGBauGB durchgeführt. Sonstige thematische und teilräumliche Entwicklungsplanungen sind nicht berührt. Die regionalplanerischen Festlegungen des Flächennutzungsplans sind beachtet. Die Planung widerspricht nicht dringenden Gesamtinteressen des Landes Berlin. B) Rechtsgrundlage: Baugesetzbuch (BauGB), Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch (AGBauGB), § 15 BezVG C) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzierung: -keine- Durch die Festsetzungen dieses Bebauungsplan entstehen keine direkten Belastungen für den Bezirk. Berlin, den 15.09.2011 Franz Schulz Bezirksbürgermeister