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Anlage zur VzB DS/0791/IV.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Dateiname
Anlage zur VzB DS/0791/IV.pdf
Größe
18 kB
Erstellt
17.10.15, 09:21
Aktualisiert
27.01.18, 11:22

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Inhalt der Datei

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Abt. Soziales, Beschäftigung und Bürgerdienste Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 2013 Drucksache Nr. Vorlage - zur Beschlussfassung – über Nachwahl für den Beirat für Sozialhilfeangelegenheiten Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Da der am 07.12.2011 gewählte Vertreter der Arbeiterwohlfahrt verstorben ist, bedarf es einer Nachwahl." Die Arbeiterwohlfahrt Berlin Spree-Wuhle e.V. nominiert als seine Nachfolgerin Frau Angela Prodan, Diplomsozialarbeiterin (FH). Die Wahl erfolgt in geheimer Abstimmung. A) Begründung: Nach § 116 SGB XII – Sozialhilfe - sind vor dem Erlass des Verwaltungsaktes über einen Widerspruch gegen die Ablehnung der Sozialhilfe oder gegen Festsetzung ihrer Art und Höhe (Widerspruchsbescheid) sozial erfahrene Dritte beratend zu beteiligen. § 34 des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes (AZG) bestimmt hierzu, dass hierfür für jeden Bezirk ein Beirat gebildet wird, welcher u.a. aus drei Vertretern von Vereinigungen, die Hilfsbedürftige betreuen, besteht. Die Mitglieder werden von der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) auf die Dauer von zwei Jahren gewählt (§ 34 Abs. 4 AZG). § 34 des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes (AZG) bestimmt in seiner Neufassung, dass für den Beirat in Sozialhilfeangelegenheiten für jeden Bezirk ein Beirat gebildet wird, welcher aus a) drei Bezirksverordneten; b) einem Vertreter der Gewerkschaften und c) drei Vertretern von Vereinigungen, die Hilfsbedürftige betreuen und d) zwei Vertretern von Organisationen, die sich für Belange der sozialhilfeberechtigten Menschen mit Migrationshintergrund im Sinne von § 2 des Partizipations- und Integrationsgesetzes einsetzen und zwar vorrangig von Migrantenverbänden, besteht. 1 von 2 B) Rechtsgrundlage: §12 II BezVG C) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Die Sitzungsgelder sind im Kapitel 3910/Titel 41210 eingestellt. b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine Berlin, den 06.08.2013 Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat 2 von 2