Daten
Kommune
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Dateiname
Anlage zur VzB DS/0791/IV.pdf
Größe
18 kB
Erstellt
17.10.15, 09:21
Aktualisiert
27.01.18, 11:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Abt. Soziales, Beschäftigung und Bürgerdienste
Bezirksverordnetenversammlung
Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
2013
Drucksache Nr.
Vorlage - zur Beschlussfassung –
über
Nachwahl für den Beirat für Sozialhilfeangelegenheiten
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Da der am 07.12.2011 gewählte Vertreter der Arbeiterwohlfahrt verstorben ist, bedarf
es einer Nachwahl."
Die Arbeiterwohlfahrt Berlin Spree-Wuhle e.V. nominiert als seine Nachfolgerin Frau
Angela Prodan, Diplomsozialarbeiterin (FH).
Die Wahl erfolgt in geheimer Abstimmung.
A) Begründung:
Nach § 116 SGB XII – Sozialhilfe - sind vor dem Erlass des Verwaltungsaktes über
einen Widerspruch gegen die Ablehnung der Sozialhilfe oder gegen Festsetzung
ihrer Art und Höhe (Widerspruchsbescheid) sozial erfahrene Dritte beratend zu
beteiligen. § 34 des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes (AZG) bestimmt hierzu,
dass hierfür für jeden Bezirk ein Beirat gebildet wird, welcher u.a. aus drei
Vertretern von Vereinigungen, die Hilfsbedürftige betreuen, besteht. Die
Mitglieder werden von der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) auf die Dauer von
zwei Jahren gewählt (§ 34 Abs. 4 AZG).
§ 34 des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes (AZG) bestimmt in seiner
Neufassung, dass für den Beirat in Sozialhilfeangelegenheiten für jeden Bezirk ein
Beirat gebildet wird, welcher aus
a) drei Bezirksverordneten;
b) einem Vertreter der Gewerkschaften und
c) drei Vertretern von Vereinigungen, die Hilfsbedürftige betreuen und
d) zwei Vertretern von Organisationen, die sich für Belange der
sozialhilfeberechtigten Menschen mit Migrationshintergrund im Sinne von § 2
des Partizipations- und Integrationsgesetzes einsetzen und zwar vorrangig von
Migrantenverbänden, besteht.
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B) Rechtsgrundlage:
§12 II BezVG
C) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
Die Sitzungsgelder sind im Kapitel 3910/Titel 41210 eingestellt.
b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:
keine
Berlin, den 06.08.2013
Bezirksbürgermeisterin
Bezirksstadtrat
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