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Anlage_VzK_Ehrenamt Sportvereine.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Dateiname
Anlage_VzK_Ehrenamt Sportvereine.pdf
Größe
20 kB
Erstellt
17.10.15, 09:24
Aktualisiert
27.01.18, 11:44

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Inhalt der Datei

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Abt. Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Drucksache Nr. DS/ 0169/IV Vorlage – zur Kenntnisnahme – Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 29.08.2012 mit der Drucksache Nr. DS/0169/IV folgendes Ersuchen an das Bezirksamt gerichtet: Betr.: Das ehrenamtliche Engagement der Sportvereine in Friedrichshain-Kreuzberg stärken Das Bezirksamt wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit dem Landessportbund, der Arbeitsgemeinschaft Friedrichshain-Kreuzberger Sportvereine und dem für die Sportvereine in Friedrichshain-Kreuzberg zuständigen Finanzamt eine Beratungsrunde zum Thema „Steuerrecht für Sportvereine“ vorzubereiten. Für eine inhaltlich fundierte Veranstaltung soll das Bezirksamt vorab das Interesse und die beratungsrelevanten Themen bei den Vereinen abfragen. Hierzu wird berichtet: Das Bezirksamt hat über den Fachbereich Sport mit Schreiben vom 06.06.2012 die im Bezirk ansässigen Sportvereine angeschrieben und wie im ursprünglichen Antrag gefordert, vorab das Interesse nach einer Veranstaltung „Steuerrecht für Sportvereine“ abgefragt. Von den rund 150 angeschriebenen Vereinen haben 15 Vereine geantwortet. Von den Vereinen, die auf die Anfrage geantwortet haben, hatten 8 Vereine ein allgemeines Interesse geäußert, 5 Vereine haben detaillierte Themenvorschläge eingereicht und 2 Vereine hatten mitgeteilt, dass sie keinen Bedarf an einer derartigen Veranstaltung haben. Der Landessportbund Berlin (LSB) hat auf Anfrage mitgeteilt, dass er ein- bis zweimal im Jahr Seminare zum Steuerrecht im Verbandshaus am Olympia-Stadion mit ca. 120 Sitzplätzen anbietet. Referent ist der renommierte Professor für Steuer- und Vereinsrecht Gerhard Geckle. Im Rahmen der Verbandsund Vereinsberatung listet der LSB auf seiner sehr informativen Internetseite (www.lsb-berlin.net) viele Beratungsthemen auf; wie zum Beispiel „Finanzen/Buchführung“, „Steuern/Gemeinnützigkeit“ oder „Spenden/Sponsoring“. Innerhalb dieser Beratungsthemen werden wiederum zahlreiche Fragestellungen aufgeführt und ausführlich erläutert. Darüber hinaus gibt der Vereinsberater des LSB den Vereinen auch telefonisch Auskünfte zu allgemeinen steuerrechtlichen Fragen, darf aber aus rechtlichen Gründen keine „Steuerberatung“ machen. Die Arbeitsgemeinschaft der Friedrichshainer/Kreuzberger Sportvereine hat auf Nachfrage erklärt, dass sie die zahlreichen Angebote der Sportfachverbände und des Landessportbundes Berlin für völlig ausreichend hält. Als Beispiel wurde das Seminar des Berliner Fußball-Verbandes vom 12.November 2012 mit dem Titel „Vereinssteuerrecht für Fortgeschrittene“ angeführt. Das für gemeinnützige Vereine zuständige Finanzamt für Körperschaften I in Berlin verweist auf seiner Internetseite (http://www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/themen/vereine.html) auf die Broschüre „der berliner ratgeber - Vereine und Steuern“, die im pdf-Format als Download verfügbar ist und auf 75 Seiten Erläuterungen, ein Steuer-ABC und zahlreiche Musterformulare enthält. Um das ehrenamtliche Engagement der Sportvereine zu stärken, hat der LSB am 13. November 2012 zu einem Workshop „Ehrenamt im Sport“ eingeladen, an dem rund 80 Berliner Vereinsvertreter teilgenommen haben. Es ist geplant, gemeinsam mit den Vereinen und Verbänden eine Kampagne zum Thema „Ehrenamt im Sport“ zu gestalten. Um die Vorstellungen der Vereine und Verbände zu erfahren, wurde in diesem Workshop eine breite Diskussion geführt. Die Anregungen und Wünsche der Vertreter aus den Vereinen und Verbänden hat der Landessportbund Berlin festgehalten. Diese sollen zu einer weiteren Diskussion anregen, um noch mehr Vereine und Verbände mit ins Boot zu holen. Aufgrund der vielfältigen Informationsmöglichkeiten und der anlaufenden Kampagne zum Thema „Ehrenamt im Sport“, ist das Bezirksamt der Auffassung, dass eine zusätzliche Veranstaltung entbehrlich ist und zu dem die finanziellen Möglichkeiten und personellen Ressourcen des Fachbereichs für Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung nur sehr knapp vorhanden sind. Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt anzusehen. Rechtsgrundlage: § 13 Abs. 1 BezVG Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine Berlin, 06.12.2012 Dr. Franz Schulz Bezirksbürgermeister Dr. Peter Beckers Bezirksstadtrat für Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport