Daten
Kommune
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Dateiname
Anlage_VzK_Ehrenamt Sportvereine.pdf
Größe
20 kB
Erstellt
17.10.15, 09:24
Aktualisiert
27.01.18, 11:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Abt. Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport
Bezirksverordnetenversammlung
Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Drucksache Nr. DS/ 0169/IV
Vorlage – zur Kenntnisnahme –
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 29.08.2012 mit der Drucksache
Nr. DS/0169/IV folgendes Ersuchen an das Bezirksamt gerichtet:
Betr.: Das ehrenamtliche Engagement der Sportvereine in Friedrichshain-Kreuzberg stärken
Das Bezirksamt wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit dem Landessportbund, der
Arbeitsgemeinschaft Friedrichshain-Kreuzberger Sportvereine und dem für die Sportvereine in
Friedrichshain-Kreuzberg zuständigen Finanzamt eine Beratungsrunde zum Thema „Steuerrecht für
Sportvereine“ vorzubereiten. Für eine inhaltlich fundierte Veranstaltung soll das Bezirksamt vorab das
Interesse und die beratungsrelevanten Themen bei den Vereinen abfragen.
Hierzu wird berichtet:
Das Bezirksamt hat über den Fachbereich Sport mit Schreiben vom 06.06.2012 die im Bezirk
ansässigen Sportvereine angeschrieben und wie im ursprünglichen Antrag gefordert, vorab das
Interesse nach einer Veranstaltung „Steuerrecht für Sportvereine“ abgefragt. Von den rund 150
angeschriebenen Vereinen haben 15 Vereine geantwortet. Von den Vereinen, die auf die Anfrage
geantwortet haben, hatten 8 Vereine ein allgemeines Interesse geäußert, 5 Vereine haben detaillierte
Themenvorschläge eingereicht und 2 Vereine hatten mitgeteilt, dass sie keinen Bedarf an einer
derartigen Veranstaltung haben.
Der Landessportbund Berlin (LSB) hat auf Anfrage mitgeteilt, dass er ein- bis zweimal im Jahr Seminare
zum Steuerrecht im Verbandshaus am Olympia-Stadion mit ca. 120 Sitzplätzen anbietet. Referent ist
der renommierte Professor für Steuer- und Vereinsrecht Gerhard Geckle. Im Rahmen der Verbandsund Vereinsberatung listet der LSB auf seiner sehr informativen Internetseite (www.lsb-berlin.net) viele
Beratungsthemen auf; wie zum Beispiel „Finanzen/Buchführung“, „Steuern/Gemeinnützigkeit“ oder
„Spenden/Sponsoring“. Innerhalb dieser Beratungsthemen werden wiederum zahlreiche Fragestellungen aufgeführt und ausführlich erläutert. Darüber hinaus gibt der Vereinsberater des LSB den
Vereinen auch telefonisch Auskünfte zu allgemeinen steuerrechtlichen Fragen, darf aber aus
rechtlichen Gründen keine „Steuerberatung“ machen.
Die Arbeitsgemeinschaft der Friedrichshainer/Kreuzberger Sportvereine hat auf Nachfrage erklärt, dass
sie die zahlreichen Angebote der Sportfachverbände und des Landessportbundes Berlin für völlig
ausreichend hält.
Als Beispiel wurde das Seminar des Berliner Fußball-Verbandes vom 12.November 2012 mit dem Titel
„Vereinssteuerrecht für Fortgeschrittene“ angeführt.
Das für gemeinnützige Vereine zuständige Finanzamt für Körperschaften I in Berlin verweist auf seiner
Internetseite (http://www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/themen/vereine.html) auf die Broschüre
„der berliner ratgeber - Vereine und Steuern“, die im pdf-Format als Download verfügbar ist und auf 75
Seiten Erläuterungen, ein Steuer-ABC und zahlreiche Musterformulare enthält.
Um das ehrenamtliche Engagement der Sportvereine zu stärken, hat der LSB am 13. November 2012
zu einem Workshop „Ehrenamt im Sport“ eingeladen, an dem rund 80 Berliner Vereinsvertreter teilgenommen haben.
Es ist geplant, gemeinsam mit den Vereinen und Verbänden eine Kampagne zum Thema „Ehrenamt im
Sport“ zu gestalten. Um die Vorstellungen der Vereine und Verbände zu erfahren, wurde in diesem
Workshop eine breite Diskussion geführt.
Die Anregungen und Wünsche der Vertreter aus den Vereinen und Verbänden hat der Landessportbund Berlin festgehalten. Diese sollen zu einer weiteren Diskussion anregen, um noch mehr Vereine
und Verbände mit ins Boot zu holen.
Aufgrund der vielfältigen Informationsmöglichkeiten und der anlaufenden Kampagne zum Thema
„Ehrenamt im Sport“, ist das Bezirksamt der Auffassung, dass eine zusätzliche Veranstaltung
entbehrlich ist und zu dem die finanziellen Möglichkeiten und personellen Ressourcen des
Fachbereichs für Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung nur sehr knapp vorhanden sind.
Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt anzusehen.
Rechtsgrundlage: § 13 Abs. 1 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a)
Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
keine
b)
Personalwirtschaftliche Ausgaben:
keine
Berlin, 06.12.2012
Dr. Franz Schulz
Bezirksbürgermeister
Dr. Peter Beckers
Bezirksstadtrat für Wirtschaft,
Ordnung, Schule und Sport