Daten
Kommune
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Dateiname
Anlage_VzK_Parkraumbewirtschaftung.pdf
Größe
14 MB
Erstellt
17.10.15, 09:28
Aktualisiert
27.01.18, 10:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Abt. Umwelt, Verkehr, Grünflächen und Immobilienservice
Bezirksverordnetenversammlung
Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Vorlage - zur Kenntnisnahme –
Drucksache DS/0257/IV
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.06.12 mit der Drucksache DS/0257/IV – „Parkraumbewirtschaftung südl. Frankfurter Allee und Karl-MarxAllee“ - folgendes Ersuchen an das Bezirksamt gerichtet:
„Das Bezirksamt wird beauftragt, die Einführung der Parkraumbewirtschaftung südlich der Frankfurter Allee/Karl-Marx-Allee zwischen Ostkreuz und Ostbahnhof wohlwollend zu prüfen und die Bevölkerung am Prozess zu beteiligen.
Dem Ausschuss ist im August 2012 zu berichten.“
Hierzu wird berichtet:
Das Bezirksamt hat mit einer BA-Vorlage vom 20.04.2010 die Neugestaltung der Warschauer Straße beschlossen. In diesem Zusammenhang wurden auch vorbereitende Maßnahmen
zur Einführung von Parkraumbewirtschaftung im gesamten Kiez beschlossen. Die Untersuchung zur Einführung der Parkraumbewirtschaftung wurde durch den Fachbereich Tiefbau
im Jahr 2011 beauftragt. Das Gutachten (Anlage 3) wurde dem Bezirksamt im Juni 2011
erstmals vorgestellt und letztmalig im Mai 2013 angepasst.
Das Gutachten sollte zu den folgenden Punkten belastbare Fakten liefern:
- Bestandsaufnahme der Stellplatzanzahl im Untersuchungsgebiet
- Stellplatzauslastung / Auslastung des verfügbaren Parkraums
- Analyse der Verweildauer der parkenden Kfz mittels einer Kennzeichenerhebung
- Prüfung ob eine räumliche Ausdehnung der Parkraumbewirtschaftungszone 18 in
Richtung Osten sinnvoll ist
- Aufnahmekapazität der Nebenstraßen für die in der Warschauer Straße wegfallenden
Stellplätze
- Einteilung der Parkraumbewirtschaftungsgebiete
- Wirtschaftlichkeitsberechnung der Parkraumbewirtschaftung
- Ausweisung von Gebieten für Mischparken und reines Anwohnerparken
Das Untersuchungsgebiet selbst liegt im Ortsteil Friedrichshain und wird begrenzt durch die
Fern-, Regional- und S-Bahntrasse (Stadtbahn) und Revaler Straße im Süden, die Straße
der Pariser Kommune im Westen, die Karl-Marx-Allee und Frankfurter Allee im Norden und
die Gürtelstraße/neue Bahnhofstraße im Osten.
Das Untersuchungsgebiet umfasst eine Fläche von ca. 225 ha. Das ursprünglich im Westen
an der Marchlewskistraße endende Untersuchungsgebiet wurde zur Ostgrenze der bestehenden Parkraumbewirtschaftungszone 18 erweitert um hier Verdrängungseffekte von Anfang an auszuschließen.
Im Untersuchungsgebiet sind nach Angaben des Amtes für Statistik insgesamt 10.779 Kraftfahrzeuge gemeldet (Stand 30. Juni 2010). Der Motorisierungsgrad beträgt 191 private
Pkw pro 1000 Einwohner und liegt damit leicht unter dem durchschnittlichen Motorisierungsgrad für den Bezirk, der zwischen 200 und 300 private Pkw pro 1.000 Einwohner liegt.
Das Untersuchungsgebiet wird durch die S-Bahn, U-Bahn, Straßenbahn (Tram) und verschiedene Buslinien gut erschlossen.
Im Rahmen der Verkehrserhebung wurde eine Bestandsaufnahme des Stellplatzangebotes
im öffentlichen Straßenraum durchgeführt. Im Untersuchungszeitraum wurden 8.859 Stellplätze für das Untersuchungsgebiet erfasst. Dieser Wert ist als Durchschnittswert zu verstehen, da die Anzahl bedingt durch Baustellen ständig variiert.
Der Leitfaden zur Parkraumbewirtschaftung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
sieht einen sinnvollen Einsatz der Parkraumbewirtschaftung als verkehrslenkende bzw. verkehrsorganisatorische Maßnahme dann als gegeben, wenn:
- Parkraumangebot und Parkraumnachfrage nicht ausgeglichen sind
- Parkdruck hoch ist
- Konkurrenz zwischen Parkplatznachfrage von Bewohnern und Besuchern bzw. Pendlern
besteht
- Notwendigkeit an Flächen für den Kunden- und Lieferverkehr der Gewerbebetriebe
besteht
Die Verkehrserhebung des ruhenden Verkehrs zur Überprüfung dieser Voraussetzungen
fand unterschiedlichen Wochentagen statt um die charakteristischen Merkmale von Werktagen (Donnerstag, Freitag) und Wochenendtagen (Samstag) abzudecken. Insgesamt wurden
141.257 Kennzeichen erfasst. Die Erhebungszeiten wurden so gewählt, dass die morgendliche und nachmittägliche Spitzenstunde und die Abendstunden abgedeckt wurden.
Die Analyse der Struktur- und Mobilitätsdaten hat gezeigt, dass es eine hohe Nachfrage
nach Parkraum im Untersuchungsgebiet gibt. In Teilbereichen des Untersuchungsgebiets
übersteigt die Nachfrage zu bestimmten Tageszeiten das vorhanden Stellplatzangebot im
öffentlichen Straßenraum.
Die Folgen sind deutlich im Straßenraum zu sehen. Fahrzeuge werden ordnungswidrig geparkt. Besonders im Quartier Boxhagener Platz stehen viele Fahrzeugen in zweiter Reihe,
was den Verkehrsfluss erheblich stört und die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer gefährdet.
Fazit
Die Analyse des ruhenden Verkehrs und die Parkraumerhebung im Gebiet Warschauer
Straße – Boxhagener Kiez hat im Ergebnis gezeigt, dass das Stadtgebiet durch hohen Parkdruck und widerrechtliches Parken geprägt ist.
Das fast 45.000 Einwohner zählende Gebiet um Warschauer Straße und Boxhagener Platz
ist durch eine Mischung aus Wohnen, Gewerbe, Einzelhandel und einer Vielzahl gastronomischer und kultureller Einrichtungen geprägt. Diese Nutzungsüberlagerung spiegelt sich
auch in der Parkraumnachfrage wider. Der Parkdruck ist hoch und die Auslastung der vorhandenen Parkstände liegt bei 80 bis über 100%.
Um das Parkraumangebot für Anwohner und Besucher gleichermaßen zu verbessern und
die Verkehrssituation zu ordnen, ist die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung im gesamten Gebiet zu empfehlen.
Die Bewirtschaftung soll zu folgenden Zeiten durchgeführt werden
Mo. – Sa.: 9:00 – 22:00 Uhr (Boxhagener Quartier Ost
Mo. – Sa.: 9:00 – 20:00 Uhr (Erweiterung der Parkzone 18, Boxhagener Quartier
West
Die Parkgebühren betragen einheitlich 0,25 € je Viertelstunde.
Das Bezirksamt wird zusammen mit den im Kiez verorteten Bürgervertretungen das Vorliegende Gutachten diskutieren. Die endgültige Einteilung der Zonen sowie die Festlegung der
Bewirtschaftungszeiten sollen in diesem Rahmen mit den Bürgerinnen und Bürgern und den
Gewerbetreibenden vor Ort diskutiert werden.
Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt anzusehen.
Rechtsgrundlage:
§ 13 Abs 1 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Das Gutachten hat ergeben, dass die Kosten durch die Einnahmen aus den Parkautomaten
gedeckt werden können (Anlage 2). Die in 2013 und 2014 anfallenden Anlaufkosten können
zudem aus den zu erwartenden Bußgeldern ausgeglichen werden.
Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2014/15 werden die Kosten im Wirtschaftsplan
ausgewiesen.
Berlin, den 11.06.2013
Franz Schulz
Bezirksbürgermeister
Hans Panhoff
Bezirksstadtrat
Anlage 1
Einteilung der Parkraumzonen
Die Bewirtschaftung soll zu folgenden Zeiten durchgeführt werden
Mo. – Sa.: 9:00 – 22:00 Uhr (Boxhagener Quartier Ost
Mo. – Sa.: 9:00 – 20:00 Uhr (Erweiterung der Parkzone 18, Boxhagener Quartier
West
Die Parkgebühren betragen einheitlich 0,25 € je Viertelstunde.
Anlage 2
Wirtschaftlichkeitsberechnung
Zusätzlich zu diesen Einnahmen aus den Parkautomaten werden aufgrund der flächendeckenden Überwachung innerhalb der bewirtschafteten Gebiete Verstöße gegen die StVO,
insbesondere widerrechtliches Parken geahndet.
Die Verwarnungs- und Bußgelder, die innerhalb von Parkraumbewirtschaftungszonen gehen
Über den Bezirk in den Landeshaushalt ein. In den vergleichbaren Parkraumbewirtschaftungsgebieten in den Bezirken Mitte und Pankow
werden Beträge von ca. 190 € (Mitte), ca. 180 € (Prenzlauer Berg) pro bewirtschafteten
Stellplatz im Jahr eingenommen. Wie hoch die Einnahmen pro bewirtschaftetem Stellplatz
sein werden kann nicht genau vorhergesagt werden, das Bezirksamt geht hier von ca.
100€/Stellplatz pro Jahr aus. Dadurch können in den ersten zwei Jahren zusätzliche Einnahmen i.H.v. ca. 900.000€ / Jahr für den Bezirk realisiert werden. In wie weit die zusätzlichen einnahmen danach vollständig in die Einnahmevorgabe aufgenommen werden müssen
bleibt abzuwarten.
Parkraumbewirtschaftungskonzept
für das Gebiet
Warschauer Straße - Boxhagener Kiez
im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg
Berlin, Juni 2011 (ergänzt Mai 2013)
Parkraumbewirtschaftungskonzept
für das Gebiet
Warschauer Straße - Boxhagener Kiez
im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg
für:
Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg
Abt. Bauen, Wohnen und Immobilienservice
Tiefbauamt
Frankfurter Allee 35-37
10245 Berlin
von:
GRI
Gesellschaft für Gesamtverkehrsplanung,
Regionalisierung und Infrastrukturplanung mbH
Geisbergstraße 38
10777 Berlin
Tel: (030) 2 14 59 09 - 0
Fax: (030) 2 14 59 09 20
E-Mail: gri@gri-berlin.de
Bearbeiter:
Dipl.-Ing. B. Fuhrmann
Dipl.-Ing. C. Dumm
Dipl.-Geogr. D. Lai
Berlin, Juni 2011 (ergänzt Mai 2013)
GRI GmbH
Parkraumbewirtschaftungskonzept
Warschauer Straße - Boxhagener Kiez
3
Inhaltsverzeichnis
1
2
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
2.6
2.7
2.8
2.9
2.10
3
4
4.1
4.2
4.3
4.4
4.5
4.6
5
5.1
5.2
6
6.1
6.1.1
6.1.2
6.1.3
6.2
6.2.1
6.2.2
6.3
7
ANLASS UND ZIEL
ANALYSE DER IST-SITUATION
Lage und Abgrenzung des Untersuchungsgebiet
Gebiets und –Flächennutzungsstruktur
Bevölkerung
Motorisierung
Straßenverkehrsnetz und Verkehrsmengen
Erschließung mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Stellplatzangebot
Geschäftsstraßen im Untersuchungsgebiet / Anziehungspunkte
Nutzungen im Umfeld
Bewertung der Empfehlungen zur Parkraumbewirtschaftung
METHODIK UND VORGEHENSWEISE DER PARKRAUMERHEBUNG
AUSWERTUNG DER ERHEBUNGSERGEBNISSE
Aufteilung des Untersuchungsgebiets in Quartiere
Stellplatzangebot nach Quartieren
Parkdauer
Stellplatzauslastung
Anteil von Berliner zu Nicht-Berliner Kennzeichen
Auswirkungen der geplanten Umbaumaßnahme in der Warschauer Str.
EMPFEHLUNGEN
Empfehlung der Bewirtschaftungsform für das Untersuchungsgebiet
Parkraumbewirtschaftungszonen
WIRTSCHAFTLICHKEITSPROGNOSE
Erwartete Einnahmen
Anwohnerparkausweise und Ausnahmegenehmigungen für betriebliche
Fahrzeuge
Parkgebühren
Bußgelder
Kosten der Bewirtschaftung
Kosten der Überwachung
Investitions-, Instandhaltungs- und Wartungskosten
Wirtschaftlichkeitsberechnung
FAZIT
4
5
5
6
7
9
10
11
13
14
17
17
18
21
21
22
23
24
29
30
31
32
33
35
35
36
37
39
39
39
40
41
42
GRI GmbH
Parkraumbewirtschaftungskonzept
Warschauer Straße - Boxhagener Kiez
1
4
Anlass und Ziel
Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin erwägt die Einrichtung einer Parkraumbewirtschaftungszone im Gebiet um die Warschauer Straße und den Boxhagener Kiez.
Dafür wurde eine Verkehrsuntersuchung mit Erarbeitung von Grundlagen durch das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg in Auftrag gegeben.
Die Aufgaben der nun vorliegenden Verkehrsuntersuchung zur Erarbeitung eines Parkraumbewirtschaftungskonzepts sind:
-
Bestandsaufnahme der Stellplatzanzahl im Untersuchungsgebiet
-
Stellplatzauslastung / Auslastung des verfügbaren Parkraums
-
Analyse der Verweildauer der parkenden Kfz mittels einer Kennzeichenerhebung
-
Prüfung ob eine räumliche Ausdehnung der Parkraumbewirtschaftungszone 18 in
Richtung Osten sinnvoll ist
-
Aufnahmekapazität der Nebenstraßen für die in der Warschauer Straße wegfallenden
Stellplätze
-
Einteilung der Parkraumbewirtschaftungsgebiete
-
Wirtschaftlichkeitsberechnung der Parkraumbewirtschaftung
-
Ausweisung von Gebieten für Mischparken und reines Anwohnerparken
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Parkraumbewirtschaftungskonzept
Warschauer Straße - Boxhagener Kiez
2
Analyse der Ist-Situation
2.1
Lage und Abgrenzung des Untersuchungsgebiet
5
Das Untersuchungsgebiet liegt im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, OT Friedrichshain.
Es wird begrenzt durch die Fern-, Regional- und S-Bahntrasse (Stadtbahn) und Revaler
Straße im Süden, die Straße der Pariser Kommune im Westen, die Karl-Marx-Allee und
Frankfurter Allee im Norden und die Gürtelstraße/neue Bahnhofstraße im Osten.
Das Untersuchungsgebiet umfasst eine Fläche von ca. 225 ha.
Die Warschauer Straße als übergeordnete Hauptverkehrsstraße verläuft in Nord-Süd Richtung durch das Untersuchungsgebiet und gliedert das Gebiet im Verhältnis ein Drittel im
westlichen und zwei Drittel im östlichen Teilgebiet.
Abbildung 1: Untersuchungsgebiet
Die Grenzen des Untersuchungsgebiet wurden zusammen mit dem Tiefbauamt Friedrichshain-Kreuzberg erarbeitet. Das ursprünglich im Westen an der Marchlewskistraße endende
Untersuchungsgebiet wurde zur Ostgrenze der bestehenden Parkraumbewirtschaftungszone
18 erweitert.
An das Untersuchungsgebiet angrenzende Parkraumbewirtschaftungszonen sind im
Im Westen angrenzend die Parkzone 18 und in unmittelbarer Nähe zum Ring Center Berlin
an der Frankfurter Allee, im Nordosten des Untersuchungsgebietes die Parkzone 30.
Beide Bewirtschaftungszonen werden werktags (Mo.-Fr.) und an Advents-Samstagen von
9:00-19:00 Uhr und an normalen Samstag von 9:00-14:00 Uhr bewirtschaftet.
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Warschauer Straße - Boxhagener Kiez
2.2
6
Gebiets und –Flächennutzungsstruktur
In diesen Kapitel wird das Untersuchungsgebiet nach städtebaulichen, soziodemographischen und verkehrliche Gesichtspunkten analysiert.
Der Flächennutzungsplan (FNP) weist das Untersuchungsgebiet als Wohngebiet W1 mit
einer Geschossflächenzahl größer 1,5 aus, d.h. die Bebauungsdichte ist hoch und die Nutzung im wesentlichen Wohnen. Die Bereiche beidseitig der Warschauer Straße, der
Helsingforser Straße und ein Teilbereich zwischen Weserstraße und Boxhagener Straße
sind als gemischte Baufläche M2 ausgewiesen. Neben Wohnnutzung und gewerblicher Nutzung zeigt der FNP auch Gemeinbedarfsflächen mit zwei Schulen, einem Sportplatz und
einem Polizeigebäude aus. Einzelhandelskonzentrationen befinden sich zum größten Teil in
den Straßenzügen Revaler Straße, Wühlischstraße, Grünberger Str. und Boxhagener Straße. Gewerbliche Bauflächen sind beidseitig der Gürtelstraße/Neue Bahnhofstraße ausgewiesen und südlich der Revaler Straße.
Abbildung 2: FNP Berlin
1
Der Stadtstrukturplan 2005 (Umweltatlas) weist das Untersuchungsgebiet östlich der Warschauer Straße zum größten Teil als Blockrandbebauung aus der Gründerzeit mit Seitenflügeln und Hinterhäusern aus. In Teilbereichen westlich der Warschauer Straße, nördlich der
Boxhagener Straße und im südöstlichen Bereich wurden die Altbauten saniert. Südlich an
das Untersuchungsgebiet angrenzend befinden sich Areale mit überwiegender Nutzung
durch Gewerbe und Industrie. Im Nordosten des Untersuchungsgebiet ist die Wohnbebauung geprägt durch die Zeilenbauweise seit den 50er Jahren und durch Plattenbauten.
1
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Flächennutzungsplan Berlin, Neubekanntmachung Berlin 2009
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Warschauer Straße - Boxhagener Kiez
Abbildung 3: Stadtstrukturplan 2005
2.3
7
2
Bevölkerung
Laut dem Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (2009) sind im Untersuchungsgebiet insgesamt 44.839 Einwohner am Ort der Hauptwohnung gemeldet. Dies entspricht ca. 16% der
Gesamtbevölkerung des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg.
Die Einwohnerdichte 2009 (Umweltatlas) liegt im Gesamtgebiet zwischen 70 und über 500
Einwohner pro ha. Im zentralen Bereich um den Boxhagener Platz und im Nordosten des
Untersuchungsgebiet ist die Bevölkerungsdichte mit über 500 Einwohner pro ha am höchsten. Der nordwestliche Bereich hat mit 71-150 Einwohnern pro ha die niedrigsten Werte im
Untersuchungsgebiet. Die anderen Gebiete liegen zwischen 150 und 500 Einwohner pro ha.
2
Senatsverwaltung f. Stadtentwicklung, Umweltatlas, Berlin 2005
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Parkraumbewirtschaftungskonzept
Warschauer Straße - Boxhagener Kiez
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3
Abbildung 4: Einwohnerdichte im Untersuchungsgebiet
3
Senatsverwaltung f. Stadtentwicklung, Umweltatlas, Berlin 2009
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Warschauer Straße - Boxhagener Kiez
9
Die Bevölkerungsstruktur setzt sich zusammen aus:
Tabelle 1: Bevölkerungsstruktur im Untersuchungsgebiet
Über die Hälfte der Bevölkerung im Untersuchungsgebiet ist zwischen 27 - 45 Jahren alt.
18 – 27-Jährige stellen mit 20% den zweitgrößten Anteil gefolgt von den unter 18 Jährigen
mit einem Anteil von 11%. Anhand der Bevölkerungsstruktur kann man sagen, dass der
Großteil der Einwohner im Untersuchungsgebiet relativ jung ist.
Bevölkerungsstruktur im Untersuchungsgebiet
25.000
23.120
Einwohnerzahl
20.000
15.000
8.942
10.000
4.932
4.088
5.000
1.720
2.185
0
unter 18
18 -27
27 - 45
45 - 55
55 - 65
65 und
mehr
Altersgruppen
Abbildung 5: Bevölkerungsstruktur im Untersuchungsgebiet
2.4
Motorisierung
Im Untersuchungsgebiet sind nach Angaben des Amtes für Statistik insgesamt 10.779 Kraftfahrzeuge gemeldet (Stand 30. Juni 2010). Davon sind ca. 80% Personenkraftwagen (Pkw),
9% Krafträder und 6% Lastkraftwagen (bis 3,5t). Der Motorisierungsgrad beträgt 191 private
Pkw pro 1000 Einwohner und liegt damit unter dem durchschnittlichen Motorisierungsgrad
für den Bezirk, der zwischen 200 und 300 private Pkw pro 1.000 Einwohner liegt.
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Warschauer Straße - Boxhagener Kiez
10
Tabelle 2: Kraftfahrzeugarten
2.5
Straßenverkehrsnetz und Verkehrsmengen
Das Untersuchungsgebiet grenzt an eine wichtige übergeordnete Straßenverbindung, die
Frankfurter Allee/Karl-Marx-Allee. Des weiteren wird sie von der Warschauer Straße als weiterer Nord-Süd-Relation durchquert.
Die Frankfurter Allee hat im Straßenabschnitt zwischen Gürtelstraße und Warschauer Straße
eine durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV-wt) von 51.000 - 53.800 Kfz/24h. Im
Abschnitt zwischen Warschauer Straße und Straße der Pariser Kommune beträgt die Verkehrsbelastung 43.800 - 46.800 Kfz/24h. Die Verkehrsbelastung der Warschauer Straße liegt
bei 23.800 - 34.500 Kfz/24h.
Die wichtigen Gebietserschließungsstraßen wie die Gürtelstraße, die Grünberger Straße und
die Boxhagener Straße sind wesentlich geringer belastet. Die Gürtelstraße hat eine Verkehrsbelastung von 16.200 Kfz/24h. Die Boxhagener Straße hat im Straßenabschnitt zwischen Lembachstraße und Neue Bahnhofstraße 10.400 - 11.200 Kfz/24h zu verzeichnen. In
Richtung Westen sinkt die DTV der Boxhagener Straße auf 5.600 – 4.200 Kfz/24h ab. Die
Grünberger Straße hat 6.300 – 9.800 Kfz/24h zu verzeichnen.
im folgenden Ausschnitt aus der Verkehrsmengenkarte Berlin sind die Verkehrsmengen der
angrenzenden Hauptverkehrsstraßen dargestellt.
4
Abbildung 6: Verkehrsmengenkarte 2009 (Ausschnitt)
4
Senatsverwaltung f. Stadtentwicklung, Verkehrsmengenkarte Berlin in DTV-wt, Berlin 2009
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Warschauer Straße - Boxhagener Kiez
2.6
11
Erschließung mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Das Untersuchungsgebiet wird durch die S-Bahn, U-Bahn, Straßenbahn (Tram) und verschiedene Buslinien erschlossen.
S- und U-Bahnhöfe im Untersuchungsgebiet und in den angrenzenden Bereichen
Im Süden und Südosten befinden sich die S- und U-Bahnhaltestellen Warschauer Straße, SBahnhaltestelle Ostkreuz und im Nordosten die S- und U-Bahnhaltestelle Frankfurter Allee.
Nördlich zum Untersuchungsgebiet entlang der Frankfurter Allee und Karl-Marx-Allee verläuft
die U-Bahnlinie U5 mit den U-Bahnhöfen Weberwiese, Frankfurter Tor, Samariter Straße und
Frankfurter Allee.
Straßenbahnlinien (Tram)
Die Straßenbahnlinie M10 durchquert das Untersuchungsgebiet in Nord-Süd Richtung auf
der Warschauer Straße. Die Streckenführung der Straßenbahnlinie M13 verläuft über die
Warschauer Straße, Kopernikusstraße, Wühlischstraße, Holteistraße, Weichselstraße
Scharnweber Straße und Gürtelstraße. Sie bedient damit das Teilgebiet östlich der Warschauer Straße. Die Straßenbahnlinie 21 verläuft auf der Boxhagener Straße von Südost
nach Nordost bis zur Warschauer Straße.
Bus
Die Busline 240 bildet eine Ost-West Verbindung für das Untersuchungsgebiet. Sie wird über
die Boxhagener Str., Grünberger Str. und Wedekindstraße geführt. Die Buslinie 347 erschließt den Nordosten des Untersuchungsgebiet und wird u.a. auch über die Warschauer
Straße und den Helsingforser Platz geführt.
Abbildung 7: Öffentlicher Personennahverkehr im Untersuchungsgebiet (Quelle: BVG-Stadtplan)
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Warschauer Straße - Boxhagener Kiez
12
Die räumliche ÖPNV-Erschließung des Untersuchungsgebietes ist aufgrund der Vielzahl
öffentlicher Verkehrsmittel und Haltepunkte des ÖPNV sehr gut. Vor allem der Süden (S+U
Warschauer Straße), der Südosten (S-Ostkreuz) und Nordosten (S- und U-Bahnhof Frankfurter Tor) liegen im 500m Haltestelleneinzugsbereichs des öffentlichen Verkehrs. Die Straßenbahnlinien und Buslinien bieten aufgrund ihres dichteren Haltestellennetzes mit einem
Haltestelleneinzugsbereich von 300m einen Zugang für die Bewohner östlich der Warschauer Straße. Die Haltestelleneinzugsgebiete wurden auf der Grundlage der Erschließungsstandards des NVP 2000/2001 – 2004 abgeleitet und an das Untersuchungsgebiet angepasst
(Nahverkehrsplan des Landes Berlin 2006-2009).
Die zeitliche Bedienungsqualität der ÖPNV-Linien ist gut. Die Taktfrequenz des ÖPNV
beträgt zum größten Teil mindestens 10-Minuten und ist während der Hauptverkehrszeit
noch kürzer. Im Einzugsbereich der S- und U-Bahnstationen ist die zeitliche Erschließungsqualität durch die hohe Taktfrequenz besonders hoch. Durch die Überlagerung von S- und
U-Bahnlinien in Kombination mit Tram- und Buslinien in diesen Bereichen kann die Taktfrequenz teilweise unter drei Minuten betragen.
Abbildung 8: Einzugsbereiche der ÖPNV Haltestellen
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2.7
13
Stellplatzangebot
Im Rahmen der Verkehrserhebung wurde eine Bestandsaufnahme des Stellplatzangebotes
im öffentlichen Straßenraum durchgeführt.
Es wurden 8.859 Stellplätze für das Untersuchungsgebiet erfasst. Dieser Wert ist als Durchschnittswert zu verstehen, da es bei Längsstellplätzen aufgrund der verschiedenen Fahrzeuglängen zu unterschiedlicher Stellplatzanzahl (enges Parken, größere Anzahl kleiner
Fahrzeuge) kommt. Eine genaue Erfassung der potentiellen Stellplatzanzahl war nur bei
markierten Stellplätzen möglich. Diese waren zum größten Teil in Senkrechtaufstellung angeordnet. Unmarkierte Stellplätze in Senkrecht- und Längsanordnung zur Fahrbahn wurden
anhand der abgestellten Fahrzeuge gezählt bzw. in wenigen Teilbereichen abgeschätzt.
Des weiteren gab es während des Untersuchungszeitraums mehrere Baustellen, temporäre
Halteverbote und Aufstellflächen für den Schienenersatzverkehr der BVG.
Aufgrund der zeitlichen Einschränkungen durch temporäre Halteverbote und durch Baustellen während der Erhebungszeiten schwankt das Stellplatzangebot je nach Tageszeit. Es
wurden alle potentiellen Stellplätze im Gebiet erfasst. Stellplätze, die aufgrund von Baustellen temporär blockiert waren wurden anhand der Länge der möglichen Aufstellfläche abgeschätzt.
Abbildung 9: Bestandsaufnahme des Stellplatzangebot im öffentlichen Straßenraum
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Warschauer Straße - Boxhagener Kiez
2.8
14
Geschäftsstraßen im Untersuchungsgebiet / Anziehungspunkte
Im Untersuchungsgebiet gibt es Bereiche mit einer hohen Konzentration an Einrichtungen
des Einzelhandels, der Gastronomie und an Dienstleistungen. Diese Nutzungen erzeugen
ein Verkehrsaufkommen im Kunden- und Lieferverkehr und bilden neben den Bewohnern
des Untersuchungsgebietes das zweite Nachfragepotential für die Stellplätze im Straßenraum.
Hierzu zählen die folgenden Geschäftsstraßen im Untersuchungsgebiet:
Die Warschauer Straße bietet verschiedene Einzelhandelseinrichtungen des täglichen Bedarfs, wie z.B. Bäckerei, Lebensmittelgeschäfte, Drogeriemarkt, Restaurants. Außerdem gibt
es Einzelhandel des periodischen Bedarfs wie Fahrradläden, Schreibwarenläden etc. und
verschiedene Dienstleistungseinrichtungen wie Banken, Arztpraxen, Rechtanwaltskanzleien.
Abbildung 10: Warschauer Straße (Ostseite)
Die Simon-Dach Straße ist eine beliebte Kneipen- und Flaniermeile im Untersuchungsgebiet und verläuft in Nord-Süd Richtung von der Revaler Straße bis zur Boxhagener Straße.
Besonders in den Abendstunden ist diese Straße ein Anziehungspunkt für viele Besucher
der Restaurants, Cafes und Bars.
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Warschauer Straße - Boxhagener Kiez
15
Abbildung 11: Blick in die Simon-Dach-Straße
Der Boxhagener Platz ist ein beliebter Quartiersplatz, der als Treffpunkt, Erholungsfläche,
Kinderspielplatz und Marktplatz für das Untersuchungsgebiet dient. In unmittelbarer Nähe
zum Boxhagener Platz befinden sich viele Restaurants, Cafes und Einzelhandelseinrichtungen. Diese gastronomischen, sowie Einzelhandelseinrichtungen konzentrieren sich entlang
der Straßenzüge Gabriel-Max-Straße, Grünberger Straße und Krossener Straße und erzeugen durch ihr vielfältiges Angebot und ihre attraktive Lage ein hohes Besucher- und Kundenverkehrsaufkommen.
In der Boxhagener Straße befinden sich viele Einrichtungen des Einzelhandels, der Gastronomie und Geschäfte der Nahversorgung und mit der Theaterkapelle und dem Intimen Kino
darüber hinaus kulturelle Einrichtungen.
Abbildung 12: Boxhagener Straße
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Warschauer Straße - Boxhagener Kiez
16
Die Sonntagstraße liegt nahe dem S-Bahnhof Ostkreuz und ist mit einer Mischung aus
Restaurants und Cafes und Wohnungen, charakteristisch für den Boxhagener Kiez.
Abbildung 13: Sonntagstraße in Ri. Süden
Das Gebiet westlich der Warschauer Straße ist stärker von Wohnnutzung geprägt. Gewerbliche Nutzungen sind konzentriert im Bereich um den Comeniusplatz und die Torrellstraße
vorzufinden. Die Bereiche entlang der Marchlewskistraße und Gubener Straße bzw.
Fredersdorfer Straße und Graudenzer Straße sind überwiegend durch Wohnnutzung geprägt.
Abbildung 14: Comeniusplatz/Ecke Gubener Straße
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Warschauer Straße - Boxhagener Kiez
2.9
17
Nutzungen im Umfeld
Südlich der S-Bahntrasse liegt die Sport- und Veranstaltungshalle „O2-World“. Zum Untersuchungsgebiet liegt sie in einer fußläufigen Entfernung von ca. 350 m.
Bei ausverkauften Veranstaltungen sind 17.000 Zuschauer vor Ort. Die O2-Word verfügt
zwar über ausreichend viele Pkw-Stellplätze. Diese sind jedoch kostenpflichtig und vor und
nach den Veranstaltungen bilden sich regelmäßig lange Staus, weil die Verkehrsinfrastruktur
die starken Spitzen nicht so schnell abbauen kann.
Es ist deshalb zu vermuten, dass es zur Verlagerung von Parkverkehr der O2-Word in das
Untersuchungsgebiet kommt, da es für Besucher, die aus Norden und Nordosten kommen
u.U. schneller geht nördlich der S-Bahntrasse zu parken und zur O2-World zu Fuß zu gehen.
2.10 Bewertung der Empfehlungen zur Parkraumbewirtschaftung
Der Leitfaden zur Parkraumbewirtschaftung5 der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
sieht einen sinnvollen Einsatz der Parkraumbewirtschaftung als verkehrslenkende bzw. verkehrsorganisatorische Maßnahme dann als gegeben, wenn:
-
Parkraumangebot und Parkraumnachfrage nicht ausgeglichen sind
-
Parkdruck hoch ist
-
Konkurrenz zwischen Parkplatznachfrage von Bewohnern und Besuchern bzw. Pendlern besteht
-
Notwendigkeit an Flächen für den Kunden- und Lieferverkehr der Gewerbebetriebe
besteht
Nach diesen Kriterien gehört das Gebiet Boxhagener Kiez zu den Gebieten intensiver Parkraumnachfrage, die sich für die Einführung der Parkraumbewirtschaftung eignen.
Bei der Eingrenzung der Gebiete für die Parkraumbewirtschaftung wird empfohlen sich an
natürliche Grenzen wie Hauptverkehrsstraßen, Bahnlinien, Gewässer etc. zu orientieren, die
in der Regel als Barrieren wirken und somit eine Verdrängung in die jenseits dieser Trassen
liegenden Gebiete verhindert. Im Untersuchungsgebiet ist dies mit der Bahntrasse im Süden
und Osten und der Hauptverkehrsstraße Karl-Marx-Allee/Frankfurter-Allee im Norden gegeben.
Im Westen ist zum benachbarten Bewirtschaftungsgebiet 18 noch ein Teilgebiet frei. Hier ist
zu prüfen ob eine Einbeziehung aus Gründen der Verdrängung notwendig wird.
Die Bewirtschaftungstypen sind Mischparken, d.h. das Parken ist generell kostenpflichtig,
ausgenommen sind Bewohner mit Bewohnerausweis oder Gewerbetreibende mit Ausnahmegenehmigung.
Kurzparken ist nur sinnvoll in Bereichen mit ausgeprägter Einzelhandelsnutzung und würde
dort die Parkdauer z.B. auf 2 Std. begrenzen, was beim Mischparken nicht der Fall ist.
Bewohnerparken kann in räumlich begrenzten Bereichen innerhalb der Parkraumbewirtschaftungszone mit Mischparken eingerichtet werden, soll aber im Anteil begrenzt werden,
um die Erschließung gewerblicher Einrichtungen mit Kunden- und Lieferverkehr weiterhin
gewährleisten zu können.
Die drei Bewirtschaftungsformen sind im Untersuchungsgebiet Boxhagener Kiez umsetzbar,
die Ausweisung geeigneter Bereiche ist Gegenstand der Untersuchung.
5
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Abt VII, Leitfaden Parkraumbewirtschaftung, Berlin Dez. 2004
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3
18
Methodik und Vorgehensweise der Parkraumerhebung
Die Verkehrserhebung des ruhenden Verkehrs wurde mittels einer Kennzeichenerfassung
aller ruhenden Kfz im öffentlichen Straßenraum innerhalb des Untersuchungsgebietes an
drei Tagen und in unterschiedlichen Erhebungszeiträumen durchgeführt. Dafür wurde das
Gesamtuntersuchungsgebiet in 39 Erhebungsrouten aufgeteilt. Das Erhebungspersonal hat
eine manuelle Aufnahme der Kennzeichen über drei Tage mit jeweils drei Erhebungsschichten und mindestens 2 Durchgängen pro Route durchgeführt.
Abbildung 15: Routen
Die Kennzeichenerhebung wurde an drei Tagen im November 2010 (KW 47) und an drei
Tagen im Februar 2011 (KW 7) durchgeführt. Aufgrund der schwierigen Witterungsbedingungen im Erhebungsmonat November fand eine ergänzende Nacherhebung im Februar
statt. Es wurde jeweils an einem Donnerstag, Freitag und Samstag erhoben. Um einen Abgleich der Zähldaten zu ermöglichen, wurde eine Referenzstrecke in beiden Erhebungsmonaten, November und Februar in die Erhebung einbezogen.
Erhebungstage:
-
Donnerstags: 25.11.2011 / 17.02.2011
Freitags:
26.11.2011 / 18.02.2011
Samstags:
27.11.2011 / 19.02.2011
Pro Erhebungstag gab es drei Erhebungsschichten:
-
Morgens:
Nachmittag:
Abend:
06:00 - 08:00 Uhr
16:30 - 18:30 Uhr
20:00 - 22:00 Uhr
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Warschauer Straße - Boxhagener Kiez
19
Pro Erhebungsschicht mussten das Erhebungspersonal mindestens zwei Routendurchgänge
laufen. Die Länge der Routen wurden vorher so festgelegt, dass das Erhebungspersonal
mindestens zwei Routendurchgänge in den zwei Erhebungsstunden schaffen konnte.
Es wurden alle ruhenden Fahrzeuge im Untersuchungsgebiet erfasst, einschließlich der nicht
ordnungsgemäß abgestellten Fahrzeuge (Falschparker). Diese wurden auf dem Erhebungsbogen separat gekennzeichnet.
Durch die Erhebung können Aussagen über:
-
die Anzahl der geparkten Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum
-
den Grad der Parkraumauslastung zu unterschiedlichen Tageszeiten
-
die Parkdauer von Fahrzeugen
getroffen werden.
Die Kennzeichenerhebungen erfolgten manuell durch Eintrag der Kennzeichen in speziell
vorbereiteten Erhebungsblättern.
Tabelle 3: Erhebungsbogen
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Warschauer Straße - Boxhagener Kiez
1.
20
Es wurden Ziffern für verschiedene Kfz-Arten festgelegt:
-
2=Kraftrad
-
3=Personenkraftwagen
-
4=Bus
-
5=Lastkraftwagen/Lieferfahrzeug
-
6=Lastzug
2.
Aus Datenschutzgründen wurde nicht das gesamte Kennzeichen erfasst, sondern nur
das Ortskürzel, die Buchstaben und zwei Ziffern der Nummer.
3.
Fahrzeuge die im Halteverbot bzw. nicht ordnungsgemäß geparkt waren wurden mit
einem x gekennzeichnet.
4.
Zusätzlich wurde noch besondere Stellplatzarten mit einem Nummerncode erfasst:
-
1 = Parken nur mit Parkscheibe
-
2 = Parken mit Parkschein
-
3 = Behindertenstellplatz
Die manuell erfassten Kennzeichen wurden im nächsten Schritt digital im Programm Microsoft Excel und Microsoft Access erfasst und ausgewertet.
Die einzelnen Zählzeiträume wurden einander gegenüber gestellt und auf gleiche Kennzeichen bzw. die Häufigkeiten der Kennzeichen in den Erhebungsschichten – und Tagen geprüft. Über die Anzahl der Häufigkeiten wurde die Parkdauer bestimmt.
Es wurde drei Kategorien nach der Anzahl der Häufigkeiten gebildet:
1 x erfasst
=
Kurzparker
2-3 x erfasst
=
Langzeitparker
>4 x erfasst
=
Dauerparker
Über die Abfrage der Häufigkeiten werden Aussagen über die Parkdauer und somit auch
über die Stellplatzfluktuation getroffen.
Die parkenden Fahrzeugen wurden unterschieden in:
Kurzparker:
mittlere Parkdauer bis zu zwei Stunden (Std.)
Langzeitparker:
mittlere Parkdauer zwischen zwei und vier Std.
Dauerparker:
mittlere Parkdauer über vier Std.
Bei der Abfrage der Stellplatzauslastung wurden die erhobenen Fahrzeuge pro Route mit
dem verfügbaren Stellplatzangebot im öffentlichen Raum ins Verhältnis gesetzt. Aufgrund
der verschiedenen Zeitregelung für die eingeschränkten Haltevorbote wurde für die Auswertung zunächst der Mittelwert der erhobenen Fahrzeuge pro Erhebungsschicht gebildet. Dieser wurde dann durch den Tagesmittelwert der erhobenen Fahrzeuge geteilt.
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Warschauer Straße - Boxhagener Kiez
4
21
Auswertung der Erhebungsergebnisse
Die Verkehrserhebung des ruhenden Verkehrs fand wie bereits dargestellt an drei unterschiedlichen Wochentagen statt um die charakteristischen Merkmale von Werktagen (Donnerstag, Freitag) und Wochenendtagen (Samstag) abzudecken. Insgesamt wurden
141.257 Kennzeichen erfasst. Die Erhebungszeiten wurden so gewählt, dass die morgendliche und nachmittägliche Spitzenstunde und die Abendstunden abgedeckt wurden.
4.1
Aufteilung des Untersuchungsgebiets in Quartiere
In der weiteren Auswertungsphase wurde das Untersuchungsgebiet in vier Quartiere aufgeteilt. Das Quartier West, westlich der Warschauer Straße, das in Struktur und aufgrund der
starken Zäsur durch die Warschauer Straße stärker in Richtung Straße der Pariser Kommune orientiert ist.
Der Bereich östlich der Warschauer Straße teilt sich in weitere drei Bereiche. Das Quartier
Boxhagener Platz begrenzt durch die Warschauer Straße, die Gärtnerstraße, die Revaler
Straße und die Frankfurter Allee, der den zentralen Bereich des Boxhagener Kiezes mit Simon-Dach-Str., Gabriel-Max-Str. und Boxhagener Platz, das „Szeneausgehviertel“ markiert.
Das Quartier Südost begrenzt durch die Gärtnerstr., die Boxhagener Straße, die Bahntrasse
und die Neue Bahnhofstraße. Dieses Quartier stellt den südöstlichen Randbereich um die
Sonntagstraße dar.
Das Quartier Nordost begrenzt durch die Boxhagener Straße, die Gärtnerstraße, die Gürtelstraße und die Frankfurter Allee. Dieses Quartier stellt den nordöstlichen Rand des Untersuchungsgebietes dar und ist geprägt durch großflächigere Gewerbeflächen und Grünflächen.
In der Abbildung 14 ist die Quartierseinteilung dargestellt.
Abbildung 16: Quartiersübersicht
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4.2
22
Stellplatzangebot nach Quartieren
Nach der Aufteilung des Untersuchungsgebiet in die vier Quartiere ergibt sich folgendes
Stellplatzangebot. Das Quartier Nordost hat mit 2.637 Stellplätzen den höchsten Anteil am
Gesamtgebiet. Im Quartier West wurden 2.368, für das Quartier Südost 1.982 und für das
Quartier Boxhagener Platz 1.882 Stellplätze im öffentlichen Straßenraum erfasst.
Abbildung 17: Stellplatzangebot nach Quartieren
In der folgenden Tabelle 4 ist das Stellplatzangebot den Einwohnern gegenübergestellt.
Stellt man die Einwohner mit dem Stellplatzangebot gegenüber so ergibt sich rein rechnerisch für das Quartier Boxhagener Platz der niedrigste Wert mit einem Stellplatz für jeden
siebten Einwohner. Das Quartier West und das Quartier Südost haben jeweils einen Stellplatz für jeden vierten Bewohner und das Quartier Nordost hat für jeden fünften Einwohner
einen Stellplatz zu Verfügung.
Einwohner versus Stellplatzangebot
Quartiere
Boxhagener Platz
West
Nordost
Südost
Summe
Einwohneranzahl
Stellplatzangebot
absolut
prozentual
Anzahl
13.221
29%
1.882
9.201
21%
2.358
13.760
31%
2.637
8.657
19%
1.982
44.839
100%
8.859
Tabelle 4: Stellplatzangebot nach Quartieren
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4.3
23
Parkdauer
Die Auswertung der Parkdauer zeigt, dass der Kurzparkeranteil für alle Quartiere über den
gesamten Erhebungszeitraum zwischen 12 - 14 % liegt. Der Anteil an Langzeitparkern liegt
zwischen 38,4 – 46,3% und der Anteil an Dauerparkern liegt zwischen 41,4 – 49,5%.
Abbildung 18: Parkdauer nach Quartieren
Über den gesamten Erhebungszeitraum pro Tag betrachtet, werden 40 – 50% der Fahrzeuge nicht bewegt. Diese Fahrzeuge sind der Nutzergruppe Einwohner zuzuordnen, die aufgrund der schwierigen Parkplatzsituation im Untersuchungsgebiet und u.U. auch an ihrem
Arbeitsplatz oder Ausbildungsplatz ihr Auto stehen lassen und sich mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fortbewegen.
Bei der Betrachtung der einzelnen Erhebungstage hinsichtlich des ganztägig ruhenden Verkehrs ist festzustellen, dass die Mobilität (Fahrzeugbewegungen) am Wochenende gegenüber dem Werktagen abnimmt, d.h. es bleiben mehr Fahrzeuge am Wochenende unbewegt.
Die Anzahl der Fahrzeugbewegungen ist dem entsprechend an Werktagen höher.
Mit 50% Dauerparkeranteil hat das Quartier West den höchsten Wert im Untersuchungsgebiet. Das hängt damit zusammen, dass dieses Quartier stark durch Wohnnutzung geprägt ist
und weniger gewerbliche Einrichtungen dort ansässig sind als in den übrigen Quartieren.
Ein weiterer Grund sind, die von Touristen und Berufspendler abgestellte Autos sein. Auffällig war, dass um den Comeniusplatz eine hohe Konzentration von Pkws mit ausländischen
Kennzeichen standen. Es ist zu vermuten, dass es Gäste der angrenzenden Hotels waren.
Es wurde bei der Erhebung auch beobachtet, dass die Stellplätze die in räumlicher Nähe zu
den S-Bahnhöfen stark nachgefragt wurden. Es ist zu vermuten, dass Pendler das kostenlose Stellplatzangebot in Bahnhofsnähe nutzen, um mit der S-Bahn weiter zur Innenstadt zu
fahren.
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24
Betrachtet man das Verhältnis von Kurzzeit- und Langzeitparkern an einem Erhebungstag,
zeigt sich, dass in den einzelnen Erhebungszeiträumen der Anteil der Kurzparker zwischen
11 und 17% schwankt, wobei im nachmittäglichen Erhebungszeitraum der größte Anteil an
Kurzzeitparkern zu verzeichnen ist.
Anteil der Kurzzeit- und Langzeitparker an allen Parkenden
Erhebungstag Freitag
100%
90%
Anteil der erfassten Fahrzeuge
80%
70%
60%
k.A.
50%
Kurzzeitparker
Langzeitparker
40%
30%
20%
10%
0%
6:00-8:00 Uhr
16:30-18:30 Uhr
20:00-22:00 Uhr
Abbildung 19: Anteil Kurzzeit- und Langzeitparker am Freitag
4.4
Stellplatzauslastung
Die folgenden Diagramme zeigen die Tagesganglinien für die Stellplatzauslastung der Quartiere West, Boxhagener Platz, Südost und Nordost im Vergleich. Die Werte der Stellplatzauslastung sind für die jeweiligen Erhebungsschichten (morgens, nachmittags und abends) in
Prozent angegeben. Diese Werte wurden aus dem Mittelwert der Anzahl der erhobenen
Fahrzeuge pro Erhebungsschicht im Bezug auf den Tagesmittelwert der erhobenen Kfz gebildet. Das Diagramm zeigt die Tagesganglinien der Stellplatzauslastung für die Quartiere
West, Boxhagener Platz, Nordost und Südost für den gesamten Erhebungszeitraum (Do.Sa.) in verschiedenfarbigen Linien.
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120%
110%
100%
West
90%
Boxh. Pl.
80%
Nordost
70%
Südost
60%
50%
6:00 8:00
16:30 - 20:00 18:30
22:00
Do
6:00 8:00
16:30 - 20:00 18:30
22:00
6:00 8:00
Fr
16:30 - 20:00 18:30
22:00
Sa
Abbildung 20: Tagesganglinie der Stellplatzauslastung (Donnerstag bis Samstag)
Die Stellplatzauslastung ist am Donnerstag mit 112% im Quartier Boxhagener Platz zwischen 20:00-22:00 Uhr am Höchsten. Nachmittags sinken die Werte auf durchschnittlich 9095% und steigen am Abend wieder auf über 100%.
Die mittlere Stellplatzauslastung aller Quartiere liegt zwischen 88 und 112% für den gesamten Erhebungszeitraum. Besonders morgens zwischen 6:00 – 8:00 Uhr und in den Abendstunden zwischen 20:00 –22:00 Uhr liegen die Werte zum größten Teil über 100%.
Das bedeutet, dass während dieser Erhebungsschichten die meisten Stellplätze belegt bzw.
überbelegt waren. Die niedrigsten Werte wurden in der zweiten Erhebungsschicht am
Nachmittag zwischen 16:00 – 18:00 Uhr festgestellt.
Zu dieser Tageszeit betrug die Wahrscheinlichkeit ca. 5-10% einen freien Stellplatz im öffentlichen Straßenraum zu bekommen.
120%
110%
100%
West
90%
Boxh. Pl.
80%
Nordost
Südost
70%
60%
50%
6:00 - 8:00
16:30 - 18:30
20:00 - 22:00
Do
Abbildung 21: Tagesganglinie der Stellplatzauslastung (Donnerstag)
Bei der Betrachtung der Tagesganglinien für den Donnerstag zeigt sich, dass im ersten Erhebungsintervall (6:00 – 8:00 Uhr) die Werte der Tagesganglinien für die Quartiere BoxhaGRI GmbH
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26
gener Platz und Südost knapp unter 100% und für die Quartiere West und Nordost über
100% liegen.
Das bedeutet, dass in den Quartieren Boxhagener Platz und Südost in der Erhebungszeit
zwischen 6:00 –8:00 Uhr am Donnerstag noch 2 - 3% der Stellplätze zur Verfügung standen
bzw. nicht belegt waren. In den anderen beiden Quartieren (West und Südost) war die Stellplatznachfrage größer als das Stellplatzangebot, so dass es zu einer Überbelegung kam.
Am Nachmittag sank die Stellplatzauslastung in allen Quartieren unter 100%. Zu dieser Zeit
ist die Wahrscheinlichkeit am höchsten einen Stellplatz zu finden. Für die Quartiere West,
Boxhagener Platz und Südost lagen die Werte bei ca. 95%. Im Quartier Nordost lag der Wert
bei 87% und war damit der niedrigste Wert am Donnerstag.
In den Abendstunden (20:00 – 22:00 Uhr) lag die Stellplatzauslastung in den Quartieren
West, Boxhagener Platz und Nordost über 100%. Lediglich im Quartier Südost standen in
den Abendstunden noch 4% der Stellplätze zu Verfügung.
120%
110%
100%
West
90%
Boxh. Pl.
80%
Nordost
Südost
70%
60%
50%
6:00 - 8:00
16:30 - 18:30
20:00 - 22:00
Sa
Abbildung 22: Tagesganglinie der Stellplatzauslastung (Samstag)
Die Abbildung 21 zeigt die Tagesganglinien der Stellplatzauslastung für alle Quartiere für
den Samstag. Im ersten Erhebungsintervall (6:00 – 8:00 Uhr) liegen die Tageslinien für die
Quartiere West, Südost und Nordost bei über 100% und für das Quartier Boxhagener Platz
bei 98%.
Daraus folgt, dass am Samstag lediglich im Quartier Boxhagener Platz in der Erhebungszeit
zwischen 6:00 – 8:00 Uhr noch 2% der Stellplätze zur Verfügung standen bzw. nicht belegt
waren. In den anderen beiden Quartieren war die Stellplatznachfrage größer als das Stellplatzangebot, so dass es zu einer Überbelegung im öffentlichen Straßenraum kam.
Am Nachmittag sanken die Werte für die Stellplatzauslastung in allen Quartieren unter
100%. Zu dieser Zeit ist es am wahrscheinlichsten einen Stellplatz zu finden. Für die Quartiere West, Boxhagener Platz und Südost liegen die Werte zwischen 92 und 98%. Im Quartier
Südost liegt der Wert bei 88% ist damit der niedrigste Wert am Samstag.
In den Abendstunden (20:00 – 22:00 Uhr) liegt die Stellplatzauslastung in allen Quartieren
bei über 100%. Das Stellplatzangebot konnte in dieser Zeit nicht die Nachfrage befriedigen.
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120%
110%
100%
90%
West
80%
70%
60%
50%
6:00 8:00
16:30 18:30
20:00 22:00
6:00 8:00
16:30 18:30
Do
20:00 22:00
6:00 8:00
16:30 18:30
Fr
20:00 22:00
Sa
Abbildung 23: Tagesganglinie der Stellplatzauslastung Quartier West (Donnerstag bis Samstag)
Die Tagesganglinie des Quartiers West hat einen Zickzack-Verlauf. In den Morgen- und
Abendstunden übersteigt die Kurve die 100%-Linie. Nachmittags sinkt die Stellplatzauslastung unter die 100% und schwankt zwischen 90 und 95%. Zur dieser Tageszeit ist die Wahrscheinlichkeit einen Parkplatz zu bekommen am höchsten.
Das Quartier West ist stark von der Nutzergruppe Bewohner geprägt. Der niedrige Nachmittagswert hängt damit zusammen, dass Bewohner noch nicht in das Wohngebiet zurückgekehrt sind. Die hohe Auslastung in den Morgen- und Abendstunden ist auf das Anwohnerparken zurück zu führen.
120%
110%
100%
90%
Boxh. Pl.
80%
70%
60%
50%
6:00 8:00
16:30 18:30
Do
20:00 22:00
6:00 8:00
16:30 18:30
Fr
20:00 22:00
6:00 8:00
16:30 18:30
20:00 22:00
Sa
Abbildung 24: Tagesganglinie der Stellplatzauslastung Quartier Boxhagener Platz (Donnerstag bis
Samstag)
Die Tagesganglinie des Quartiers Boxhagener Platz zeigt am Donnerstag größere
Schwankungen im Verlauf. Am Morgen liegt die Stellplatzauslastung bei knapp unter 99%.
Am Nachmittag sinkt sie auf 95% und steigt am Abend auf über 110%. Der Linienverlauf für
Freitag und Samstag pendelt um die 100%. In den Morgenstunden liegt die Kurve knapp
unter der 100% Auslastung und in den Abendstunden steigt sie wieder auf über 100%.
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120%
110%
100%
90%
Nordost
80%
70%
60%
50%
6:00 8:00
16:30 18:30
20:00 22:00
6:00 8:00
Do
16:30 18:30
20:00 22:00
6:00 8:00
Fr
16:30 18:30
20:00 22:00
Sa
Abbildung 25: Tagesganglinie der Stellplatzauslastung Quartier Nordost (Donnerstag bis Samstag)
Die Tagesganglinie des Quartiers Nordost zeigt größere Schwankungen am Donnerstag
mit dem Höchstwert von 108% und dem Tiefswert von 88%. Am Freitag und Samstag bewegt sich die Kurve zwischen 95 und 103%.
120%
110%
100%
90%
Südost
80%
70%
60%
50%
6:00 8:00
16:30 18:30
Do
20:00 22:00
6:00 8:00
16:30 18:30
Fr
20:00 22:00
6:00 8:00
16:30 18:30
20:00 22:00
Sa
Abbildung 26: Tagesganglinie der Stellplatzauslastung Quartier Südost (Donnerstag bis Samstag)
Die Tagesganglinie des Quartiers Südost bewegt sich zwischen 88% und 108%. Im Gegensatz zu den anderen Tagesganglinien nimmt die Intensität der Ausschläge von Donnerstag zu Freitag zu. Auch hier zeigt sich der für das Untersuchungsgebiet typische Kurvenverlauf. Die höchsten Werte gibt es in den Morgen- und Abendstunden. Die Nachmittage haben
die niedrigsten Werte der Auslastung.
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4.5
29
Anteil von Berliner zu Nicht-Berliner Kennzeichen
Im Untersuchungsgebiet betrug der ein Anteil von Nicht-Berliner Kennzeichen zwischen 32 –
40% im gesamten Untersuchungsgebiet festgestellt. Den höchsten Wert hat das Quartier
Boxhagener Platz mit 40%. Im Quartiere Nordost waren es 37%, im Quartier Südost 34 und
im Quartier West 32%.
Abbildung 27: Berliner – Nicht-Berliner Kennzeichen
Der hohe Anteil an Nicht-Berliner Kennzeichen ist darauf zurückzuführen, dass im Untersuchungsgebiet viele Studenten leben, die ein Fahrzeug besitzen, das nicht auf ihren Studienwohnsitz zugelassen ist. Eine weitere Gruppe ist die der Berufstätigen, die einen Dienstwagen besitzen und diesen zu ihrem Wohnort mitbringen und dort abstellen. Es sind aber auch
Pendler, die im Gebiet parken und die öffentlichen Verkehrsmittel zur Weiterfahrt in die Innenstadt nutzen.
Zudem wurden eine Reihe von ausländischen Kennzeichen erfasst in den Gebieten mit touristischer Einrichtungen, wie Hotels, Hostels und gastronomische Betrieben.
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4.6
30
Auswirkungen der geplanten Umbaumaßnahme in der Warschauer Str.
Die Gehwegbereiche der Warschauer Straße sollen zwischen Boxhagener Straße und
Revaler Straße beidseitig umgestaltet werden. Es ist geplant die Gehwege zu verbreitern,
Liefer- und Ladezonen auszuweisen und einen durchgängigen Fahrradstreifen auf der Fahrbahn zu integrieren.
Bedingt durch diese Maßnahmen werden ca. 130 Stellplätze im öffentlichen Straßenraum
der Warschauer Straße entfallen. Aufgrund des entfallenden Stellplatzangebots in diesem
Bereich, wird sich die Stellplatznachfrage auf die angrenzenden Nebenstraßen westlich und
östlich der Warschauer Straße verlagern.
Abbildung 28: Parkraumsituation in den Seitenstraßen der Warschauer Straße
Die Abbildung zeigt, dass das Angebot an freien Stellplätzen in den direkt westlich und östlich an die Warschauer Straße angrenzenden Straßen 0 - 5% beträgt. Weiter westlich am
Rande des 300m Einzugsbereiches liegt das Angebot an freien Plätzen bei 5-10%. Die
Wahrscheinlichkeit in den Nebenstraßen westlich der Warschauer Straße einen Stellplatz zu
bekommen ist höher als in den östlichen Nebenstraßen.
In der Revaler Straße und Kopernikusstraße waren im Erhebungszeitraum mehr freie Stellplätze verfügbar, als in der Grünberger Straße und Boxhagener Straße.
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5
31
Empfehlungen
Die Analyse der Struktur- und Mobilitätsdaten hat gezeigt, dass es eine hohe Nachfrage
nach Parkraum im Untersuchungsgebiet gibt. In Teilbereichen des Untersuchungsgebiets
übersteigt die Nachfrage zu bestimmten Tageszeiten das vorhanden Stellplatzangebot im
öffentlichen Straßenraum.
Die Folgen sind deutlich im Straßenraum zu sehen. Fahrzeuge werden ordnungswidrig geparkt. Besonders im Quartier Boxhagener Platz stehen viele Fahrzeugen in zweiter Reihe,
was den Verkehrsfluss erheblich stört und die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer
gefährdet.
Laut dem Leitfaden Parkraumbewirtschaftung6 der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
sind die Voraussetzungen für eine Parkraumbewirtschaftung erfüllt wenn:
-
in dem Gebiet ein hoher Parkdruck herrscht verursacht durch die hohe Nachfrage einer Nutzergruppe
-
oder wenn es eine starke Konkurrenz verschiedener Nutzergruppen um ein knappes
Stellplatzangebot herrscht
Die Verkehrserhebung des ruhenden Verkehrs und die Verkehrsanalyse haben ergeben,
dass die Voraussetzungen im Untersuchungsgebiet gegeben sind.
Die Ziele, die mit der Einrichtung der Parkraumbewirtschaftung erreicht werden sollen, sind:
-
geordnetes Parken, weniger widerrechtliche abgestellte Fahrzeuge aufgrund flächendeckender Kontrolle, dadurch steigt die Verkehrssicherheit und die Verkehrsordnung
verbessert sich
-
Die Möglichkeit für Bewohner einen wohnungsnahen Stellplatz im öffentlichen Raum
zu finden wird verbessert
-
Es entsteht ein Stellplatzpotential für Kurzparker, die gewerbliche Einrichtungen und
Gastronomie im Gebiet besuchen wollen
-
Berufspendler werden zur Nutzung bzw. zum früheren Umstieg auf den Öffentlichen
Nahverkehr animiert, wenn relativ zentrumsnah keine kostenlosen Stellplätze mehr
zur Verfügung stehen
Für die Einführung der Parkraumbewirtschaftung können folgende Bewirtschaftungsformen
zum Einsatz kommen.
6
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Abt. VII, Leitfaden zur Parkraumbewirtschaftung, Berlin Dez. 2004
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5.1
32
Empfehlung der Bewirtschaftungsform für das Untersuchungsgebiet
Folgende Bewirtschaftungsformen sind in Berlin üblich:
Mischparken:
Beim Mischparken werden die Stellplätze im öffentlichen Raum flächendeckend bewirtschaftet, d.h. Kurz- und Dauerparker können in den dafür ausgewiesenen Bereichen jederzeit parken und müssen dafür eine Parkgebühr entrichten. Die Anwohner sind von der Gebührenpflicht befreit, wenn sie sich für eine Verwaltungsgebühr von derzeit 20€ für 2 Jahre einen
Bewohnerparkausweis ausstellen lassen. Auch Gewerbetreibende können sich Ausnahmegenehmigungen erteilen lassen.
Die Berufspendler werden bei dieser Bewirtschaftungsform aufgrund der zu entrichtenden
Parkgebühr in der Regel verdrängt.
Die Beschilderung der Bewirtschaftungsbereiche erfolgt mit Zeichen 314 StVO und Zusatzzeichen „mit Parkschein oder Bewohnerausweis für Zone..“
Bewohnerparken
Das s.g. Bewohnerparken berechtigt lediglich Bewohner in bestimmten dafür ausgewiesenen
Bereichen zu parken. Sinnvoll ist dies bei Nachfrageüberlagerung mit Berufspendlern oder
Freizeiteinrichtungen. Da der öffentliche Straßenraum dem Gemeingebrauch dient, sind Bereiche für Bewohnerparken stark einzuschränken, ins besondere in Bereichen der Nutzungsüberlagerung mit gewerblichen Nutzungen und Dienstleistungen.
Da die Bereiche mit Bewohnerparken auch der Überwachung durch Kontrollkräfte unterliegen, ist ihre Einrichtung auch vor dem Hintergrund der Wirtschaftlichkeit zu sehen, da Einnahmen aus Parkgebühren hier entfallen.
Kurzparkbereiche
Kurzparkbereiche können in Bereichen mit ausgeprägter Einzelhandelsnutzung sinnvoll sein,
um durch Beschränkung der Parkdauer z.B. auf 2 Stunden einen häufigeren Wechsel der
Stellplätze zu ermöglichen.
Nachteil ist, dass Kombinationen von Einkauf und Gastronomiebesuchen, die längere Zeit
beanspruchen, nicht möglich sind.
Bewirtschaftungsformen für das Boxhagener Quartier
Der Zentrale Bereich des Untersuchungsgebietes zwischen Warschauer Straße/ Holteistraße
und Boxhagener Straße/Revaler Straße ist stark durch eine Mischnutzung zwischen gewerblichen Einrichtungen wie Einzelhandel und Gastronomie in den Erdgeschosszonen und
Wohnen in den Obergeschossen geprägt.
Hier empfiehlt sich das Mischparken, da jedem Nutzer ob Besucher oder Bewohner freigestellt ist wo und wie lange er parkt. Es gibt damit keine Einschränkungen für die Kunden der
gewerblichen Einrichtungen.
Die Langzeitparker wie Bewohner erhalten eine Bewohnerparkberechtigung. Andere Daueroder Langzeitparker wie Berufspendler werden auf den ÖPNV umgelenkt. Das schafft ein
Potential für die Bewohner.
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5.2
33
Parkraumbewirtschaftungszonen
Es wird empfohlen von Beginn an das gesamte Untersuchungsgebiet zu bewirtschaften. Um
Verdrängungseffekte zu vermeiden und um eine Verlagerung der Parksuchverkehre auf die
angrenzenden Gebiete zu verhindern.
Der ursprüngliche Untersuchungsauftrag für die Einführung der Parkraumbewirtschaftung,
grenzte das Untersuchungsgebiet im Westen entlang der Marchlewskistraße ab.
Zur Parkzone 18, die ein Gebiet von der Andreasstraße im Westen, der Straße der Pariser
Kommune im Osten, der Karl-Marx-Allee im Norden und dem Stralauer Platz im Süden einschließt, würde dadurch eine Lücke entstehen.
Nach Einrichtung der Parkraumbewirtschaftung im Gebiet östlich der Marchlewskistraße, ist
eine Verdrängung zu erwarten, weil dann zwischen zwei bewirtschafteten Bereichen ein Bereich ohne gebührenpflichtiges Parken liegen würde.
Entsprechend der vorgeschlagenen Quartierseinteilung sollen die Parkzonen für die Parkraumbewirtschaftung entwickelt werden.
In Bewirtschaftungszone Boxhagener Quartier West soll gleichzeitig mit der Erweiterung der
Parkzone 18, eine Parkzone eingerichtet werden, die das Quartier westlich der Warschauer
Straße umfasst.
Innerhalb der Parkzone Boxhagener Quartier West und Erweiterungsgebiet Parkzone 18
liegen ca. 2.360 Stellplätze im öffentlichen Straßenraum.
Die zweite Parkzone ist durch die Warschauer Straße getrennt und wird östlich von ihr als
Parkzone Boxhagener Quartier Ost eingerichtet. Diese wird begrenzt von der Frankfurter
Allee im Norden, der Revaler Straße im Süden, der Warschauer Straße im Westen und der
Gürtelstraße/Neue Bahnhofstraße im Osten.
Innerhalb dieser Parkzone befinden sich ca. 6.500 Stellplätze.
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Parkraumbewirtschaftungskonzept
Warschauer Straße - Boxhagener Kiez
34
Abbildung 29: Vorgeschlagene Parkzonen
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Parkraumbewirtschaftungskonzept
Warschauer Straße - Boxhagener Kiez
6
35
Wirtschaftlichkeitsprognose
Durch die Einführung der Parkraumbewirtschaftung wird beabsichtigt den vorhandenen Parkraum innerhalb festgelegter Gebiete sowie über festgelegte Tageszeiträume neu zu ordnen.
Dabei erhalten die verschiedenen Nutzergruppen, wie z.B. Anwohner, Gewerbetreibende,
Kunden und Besucher unterschiedliche Konditionen im öffentlichen Parkraum.
Ziel der Parkraumbewirtschaftung aus Wirtschaftlichkeitsaspekten ist es, über die unterschiedlichen Gebühren, die Kosten der Investition, der Überwachung und des Betriebs zu
erwirtschaften.
„Das Optimum ist es mindestens eine kostendeckende Finanzierung für die Parkraumbewirtschaftung zu gewährleisten.“
Rechtliche Rahmenbedingungen
Laut §6a Straßenverkehrsgesetz (StVG) kann für das Parken auf öffentlichen Wegen und
Plätzen Gebühren erhoben werden. Die Landesregierungen werden ermächtigt Parkgebührenordnungen zu erlassen. Aus rechtlicher Sicht ist eine Parkraumbewirtschaftung also
durchführbar.
6.1
Erwartete Einnahmen
Die erwarteten Einnahmen setzen sich aus dem Verkauf von Parkausweisen für Anwohner
und Gewerbetreibenden, den Einnahmen aus den Parkautomaten (Parkgebühren) sowie
durch Bußgelder zusammen.
Die relevanten Nutzergruppen für eine Parkraumbewirtschaftung im Boxhagener Quartier
hinsichtlich der Einnahmen, sind die Besucher und Kunden des Gewerbes, der Gastronomie
und des Einzelhandels.
Die Wirtschaftlichkeitsberechnung wird für die zwei Phasen der Einführung der Parkraumbewirtschaftung durchgeführt.
Für das Erweiterungsgebiet der Zone 18 wird von reinem Bewohnerparken ausgegangen.
Der Leitfaden zur Parkraumbewirtschaftung empfiehlt, dass in Bewohnerparkzonen werktags
zu den Bewirtschaftungszeiten lediglich 50% der Stellplätze den Bewohnern vorbehalten
sein sollen, die übrigen sollen bewirtschaftet werden. Der Hintergrund ist, dass Besuchern
und Kunden z.B. von Behören, Arztpraxen etc. die Möglichkeit des Parkens geboten wird.
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Parkraumbewirtschaftungskonzept
Warschauer Straße - Boxhagener Kiez
6.1.1
36
Anwohnerparkausweise und Ausnahmegenehmigungen für betriebliche Fahrzeuge
Der Fahrzeugbestand wurde beim Amt für Statistik abgefragt7.
Fahrzeugbestand
Gesamt
gewerblich
privat
Private Pkw
Erweiterung Zone 18 Boxhagener Quartier West
439 Fzg.
849 Fzg.
15 Fzg.
82 Fzg.
424 Fzg.
767 Fzg.
376 Fzg
675 Fzg
Boxhagener Quartier Ost
9.490 Fzg.
715 Fzg.
8.775 Fzg.
7.722 Fzg
Tabelle 5: Fahrzeugbestand
Für Anwohnerparkausweise wird momentan eine Verwaltungsgebühr von 20,40 € für einen
Zeitraum von bis zu zwei Jahren erhoben. Nach Aussage des Ordnungsamts FriedrichshainKreuzberg ist nach den Erfahrungswerten aus der Parkzone 18 davon auszugehen, dass alle
Fahrzeughalten eine Anwohnervignette erwerben.
Da Fahrzeughalter, deren Fahrzeug nicht am Wohnort gemeldet ist auch eine Anwohnervignette erhalten können, Daten drüber aber nicht beim Amt für Statistik erfasst werden, wird
dieser Anteil pauschal mit 20% auf den Fahrzeugbestand der Anwohner aufgeschlagen.
Die Gewerbetreibenden im Gebiet können eine s.g. Betriebsvignette beantragen. Dies ist
eine Ausnahmegenehmigung, die für ein, in Ausnahmefällen auch für mehrere Fahrzeuge je
Betrieb beantragt werden kann. Neben gewerblich genutzten Fahrzeugen können auch private Pkw der Mitarbeiter, wenn sie z.B. nachts arbeiten müssen, mobilitätseingeschränkt
sind oder dauerhaft schweres Gerät zu transportieren haben, eine Betriebsvignette erhalten.
Die Verwaltungsgebühr für die Ausnahmegenehmigung beträgt für ein Jahr 90 €, für zwei
Jahre 130 € und für drei Jahre 160 €. Nach den Erfahrungen des Ordnungsamtes werden
Betriebsvignetten in der Mehrheit für ein Jahr beantragt. Nach Recherchen des Ordnungsamtes liegt die Anzahl der Gewerbetreibenden, die für Dienstfahrzeuge und Mitarbeiter eine
Betriebsvignette beantragen bei ca. 2.000.und damit um das 2,5-fache höher als die Anzahl
der vom statistischen Amt ermittelten gewerblichen Fahrzeuge.
Für die Parkzone Boxhagener Kiez West stellen sich die Einnahmen aus Anwohnerparkausweisen und Betriebsvignetten wie folgt dar:
Erweiterung Parkzone 18
Anzahl/Gebühr
Anwohnerparkausweise
Betriebsvignetten
Gesamt
8
509 x 10,20 €/Jahr
37 x 90,00 €/Jahr
Einnahmen pro Jahr
5.192 €
3.330 €
8.522 €
Tabelle 6: Einnahmen aus Anwohnerparkausweisen und Betriebsvignetten (Erweiterung Zone 18)
7
8
Statistik Berlin Brandenburg, Stand 2010
In der Berechnung berücksichtigt wird, dass 50% eine einjährige und 50% eine zweijährige Genehmigung beantragen
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Parkraumbewirtschaftungskonzept
Warschauer Straße - Boxhagener Kiez
37
Parkzone Boxhagener Quartier West
Anzahl/Gebühr
Anwohnerparkausweise
Betriebsvignetten
920 x 10,20 €/Jahr
205 x 90,00 €/Jahr
Einnahmen pro Jahr
9
9.340 €
18.450 €
Gesamt
27.834 €
Tabelle 7: Einnahmen aus Anwohnerparkausweisen und Betriebsvignetten (West)
Für die Parkzone Boxhagener Kiez Ost stellen sich die Einnahmen aus Anwohnerparkausweisen und Betriebsvignetten wie folgt dar:
Parkzone Boxhagener Quartier Ost
Anzahl/Gebühr
Anwohnerparkausweise
Betriebsvignetten
10.530 x 10,20 €/Jahr
1.788 x 90,00 €/Jahr
Einnahmen pro Jahr
7
Gesamt
107.406 €
27.834 €
268.326 €
Tabelle 8: Einnahmen aus Anwohnerparkausweisen und Betriebsvignetten (Ost)
6.1.2
Parkgebühren
Die Einnahmen aus Parkgebühren errechnen sich aus der Gebühr, die pro Stunde erhoben
werden kann. In den bereits bestehenden Parkzonen im Bezirk Kreuzberg-Friedrichshain
sind dies 0,25 € je Viertelstunde.
Da die geplanten Parkzonen in ihrer Lage im Stadtgebiet vergleichbar sind, wird auch hier
eine Parkgebühr von 0,25 € pro Viertelstunde zugrundegelegt. Höher Parkgebühren werden
in Berlin momentan nur in zentralen Bereichen der City West und City Ost erhoben.
Eine weitere Einflussgröße sind die Bewirtschaftungszeiten.
In den beiden bestehenden Parkzonen in Friedrichshain, Zone 18 und Zone 30 gilt die Parkraumbewirtschaftung Mo.-Fr. und an Adventssamstagen von 9:00 – 19:00 Uhr, an normalen
Samstagen von 9:00 – 14:00 Uhr.
Diese Bewirtschaftungszeiten berücksichtigen noch nicht die Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten, wonach der Einzelhandel in Berlin überwiegend von Mo.-Sa. bis 20:00 Uhr geöffnet hat. Im Bereich des Boxhagener Quartiers um den Boxhagener Platz ist des weiteren
die Vielzahl an gastronomischen Einrichtungen zu berücksichtigen, die eine Vielzahl an Besuchern insbesondere in den Abendstunden anziehen.
9
In der Berechnung berücksichtigt wird, dass 50% eine einjährige und 50% eine zweijährige Genehmigung beantragen
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Parkraumbewirtschaftungskonzept
Warschauer Straße - Boxhagener Kiez
38
Die Bewirtschaftung für das Boxhagener Quartier soll vor diesem Hintergrund zu folgenden
Zeiten durchgeführt werden:
Mo. – Sa.:
9:00 – 20:00 Uhr (Erweiterung Zone 18 und Boxhagener Quartier West)
Mo. – Sa.:
9:00 – 22:00 Uhr (Boxhagener Quartier Ost)
Weitere Faktoren, die in die Berechnung eingehen sind:
-
Anzahl der zu bewirtschaftenden Parkplätze
-
Auslastung
-
Anteil der parkenden Fahrzeuge mit Parkschein
Die Anzahl der zu bewirtschaftenden Stellplätze ist in folgender Tabelle dargestellt:
Parkzone
Anzahl zu bewirtschaftender Stellplätze
Erweiterung Parkzone 18
1.007
Boxhagener Quartier West
1.351
Boxhagener Quartier Ost
6.501
Gesamt
8.859
Tabelle 9: Anzahl der Stellplätze nach Parkzonen
Entsprechend der Ergebnisse der Parkraumerhebung im Untersuchungsgebiet ergibt sich
der Anteil der parkenden Fahrzeuge mit Parkschein, die im wesentlichen den Kurzparkern
entsprechen. Im Untersuchungsgebiet lag er gemäß Erhebung bei durchschnittlich 12%.
In anderen Parkraumbewirtschaftungsgebieten in Berlin, z.B. Bezirk Mitte, liegt der Anteil bei
9-11%10, für das Parkraumbewirtschaftungsgebiet in Prenzlauer Berg wurde er mit 6%11 angenommen.
Um für die Einnahmenberechnung auf der sicheren Seite zu sein wird mit einem Anteil der
Fahrzeuge mit Parkschein von durchschnittlich 8% gerechnet.
Einnahmen aus Parkgebühren
Erweiterung
Parkzone 18
Boxhagener
Quartier West
Boxhagener
Quartier Ost
Anzahl
Anteil Fzge.
Stellplätze
m. Parkschein
1.007
4,00%
Bewirtschaftungs- Gebühr
zeit in Std. pro
pro Std.
Jahr
3.300
1,00 €
Einnahmen pro Jahr
132.924 €
1.351
7,00%
3.300
1,00 €
312.081 €
6.501
8%
3.900
1,00 €
2.028.312 €
Tabelle 10: Einnahmen aus Parkgebühren
10
Planungsgruppe Nord, Bestandsaufnahme und Nachheruntersuchung zur Parkraumbewirtschaftung im Bezirk Mitte, Kassel
Okt. 2006
11
LK Argus GmbH, Parkraumbewirtschaftung prüfen, Machbarkeitsstudie Parkraumbewirtschaftung Prenzlauer Berg, Berlin
2008
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Parkraumbewirtschaftungskonzept
Warschauer Straße - Boxhagener Kiez
6.1.3
39
Bußgelder
Aufgrund der flächendeckenden Überwachung innerhalb der bewirtschafteten Gebiete werden Verstöße gegen die StVO, insbesondere widerrechtliches Parken geahndet.
Die Verwarnungs- und Bußgelder, die innerhalb von Parkraumbewirtschaftungszonen gehen
in den Landeshaushalt ein.
In den vergleichbaren Parkraumbewirtschaftungsgebieten in den Bezirken Mitte und Pankow
werden Beträge von ca. 190 € (Mitte), ca. 180 € (Prenzlauer Berg) pro bewirtschafteten
Stellplatz im Jahr eingenommen.
6.2
Kosten der Bewirtschaftung
Die Kosten der Parkraumbewirtschaftung setzen sich zusammen aus:
-
Personalkosten und Ausstattung für Überwachungskräfte
-
Investitionskosten für Parkscheinautomaten, Beschilderung etc.
-
Instandhaltung und Wartungskosten
6.2.1
Kosten der Überwachung
Die Personalkosten werden im Leitfaden Parkraumbewirtschaftung12 mit ca. 38.000 € je
Überwachungskraft/Jahr angegeben, die Evaluation der Bewirtschaftungszonen in Mitte aus
dem Jahr 2006 weist Kosten von 42.000 € pro Überwachungskraft aus.
Für das Jahr 2013 werden vom Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg ca. 62.000 € pro
Überwachungskraft im Jahr prognostiziert. Diese Kosten enthalten Personalkosten, Sachmittel wie Kleidung und Arbeitsmaterialien, Raumausstattung, Schulung und anteilige Personalkosten für Innendienstmitarbeiter.
Die Anzahl der Überwachungskräfte bemisst sich nach der Länge der Kontrollstrecke, der
Anzahl der zu kontrollierenden Parkstände und der Zeit, die für den Kontrollvorgang bzw.
das Ausstellen eines Strafmandates benötigt wird. Der Berechnung liegt ein 3-StundenTurnus für die Bewirtschaftung zugrunde (detaillierte Berechnung siehe Anlage).
Für die geplanten Parkzonen ergibt sich folgende Aufstellung:
12
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Abt. VII, Leitfaden zur Parkraumbewirtschaftung, Berlin Dez. 2004
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Parkraumbewirtschaftungskonzept
Warschauer Straße - Boxhagener Kiez
40
Kontrollstrecke
in Metern
Anzahl
Parkstände
Anzahl Überwachungskräfte
Anzahl
Parkscheinautomaten
Erweiterung Parkzone 18
4.200
1.007
4
21
Boxhagener
Quartier West
8.430
1.351
6
33
Boxhagener
Quartier Ost
35.545
6.501
29
118
Summe
48.175
8.859
39
172
Tabelle 11: Eingabedaten Überwachung
Personalkosten pro Jahr
Personalkosten
(3-Stunden-Turnus)
Erweiterung Parkzone 18
Boxhagener
Quartier West
Boxhagener
Quartier Ost
248.000 €
372.000 €
1.798.000 €
Tabelle 12: Personalkosten pro Jahr
6.2.2 Investitions-, Instandhaltungs- und Wartungskosten
Die Investitionskosten setzen sich zusammen aus den Anschaffungskosten und dem Einbau
der Parkscheinautomaten und der Beschilderung und evtl. Markierung der Parkraumbewirtschaftungszonen. Dazu kommen jährliche Kosten für Instandhaltung und Wartung.
Nach dem Leitfaden Parkraumbewirtschaftung kann pro Parkscheinautomat und Jahr ein
Betrag von 1.600 €13 angesetzt werden.
13
Wert ist aus 2004 und wird mit Preissteigerungsrate von 3% p.a. hochgerechnet
GRI GmbH
Parkraumbewirtschaftungskonzept
Warschauer Straße - Boxhagener Kiez
6.3
41
Wirtschaftlichkeitsberechnung
Einnahmen/
Jahr Parkgeb.
Einnahmen/
Jahr Vignetten
Einnahmen
gesamt/Jahr
Ausgaben
pro Jahr
Über/
Unterdeckung
Erweiterung
Parkzone 18
132.924,00 €
8.522,00 €
141.446,00 €
290.000 €
-148.554,00 €
Boxhagener
Quartier West
312.081,00 €
27.834,00 €
339.915,00 €
438.000 €
-98.085,00 €
Boxhagener
Quartier Ost
2.028.312,00 €
268.326,00 €
2.296.638,00 €
2.034.000 €
262.638,00 €
Gesamt
2.473.317,00 €
304.682,00 €
2.777.998,80 €
2.762.000 €
15.999,00 €
Tabelle 13: Einnahmen - Ausgaben
Für die Erweitung zur Parkzone 18 ergibt sich eine Unterdeckung von 148.554 €.
Bei der Parkzone Boxhagener Quartier West ergibt sich eine Unterdeckung von
98.085 €, für die Parkzone Boxhagener Quartier Ost ein Plus von 262.638 €, sodass sich
insgesamt eine kostendeckende Parkraumbewirtschaftung des Gesamtgebietes erreichen
lässt.
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Parkraumbewirtschaftungskonzept
Warschauer Straße - Boxhagener Kiez
7
42
Fazit
Die Analyse des ruhenden Verkehrs und die Parkraumerhebung im Gebiet Warschauer
Straße – Boxhagener Kiez hat im Ergebnis gezeigt, dass das Stadtgebiet durch hohen Parkdruck und widerrechtliches Parken geprägt ist.
Das fast 45.000 Einwohner zählende Gebiet um Warschauer Straße und Boxhagener Platz
ist durch eine Mischung aus Wohnen, Gewerbe, Einzelhandel und einer Vielzahl gastronomischer und kultureller Einrichtungen geprägt. Diese Nutzungsüberlagerung spiegelt sich
auch in der Parkraumnachfrage wider. Der Parkdruck ist hoch und die Auslastung liegt bei
80- über 100%.
Um das Parkraumangebot für Anwohner und Besucher gleichermaßen zu verbessern und
die Verkehrssituation zu ordnen, ist die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung im gesamten Gebiet zu empfehlen.
Die Einführung soll in zwei Parkzonen westlich und östlich der Warschauer Straße erfolgen.
Auf der westlichen Seite wird es durch die Erweiterungsfläche Parkraumbewirtschaftungszone 18 ergänzt.
Westlich der Warschauer Straße
Parkzone Boxhagener Quartier West und Erweiterung Parkzone 18 mit insgesamt ca. 2.360
zu bewirtschaftenden Stellplätzen.
Östlich der Warschauer Straße
Parkzone Boxhagener Quartier Ost mit insgesamt ca. 6.500 zu bewirtschaftenden Stellplätzen.
Die Bewirtschaftung soll zu folgenden Zeiten durchgeführt werden
Mo. – Sa.:
Mo. – Sa.:
9:00 – 22:00 Uhr
9:00 – 20:00 Uhr
West
(Boxhagener Quartier Ost
(Erweiterung der Parkzone 18, Boxhagener Quartier
Die Parkgebühren betragen einheitlich 0,25 € je Viertelstunde.
Die Wirtschaftlichkeitsberechnung hat ergeben, dass es möglich ist die Parkraumbewirtschaftung kostendeckend durchzuführen.
Nach der Einführungsphase soll nochmals überprüft werden, ob es sinnvoll ist in Teilbereichen die Bewirtschaftungszeiten zu verlängern und die Überwachungsturni zu verdichten.
GRI GmbH
Anlage
GRI GmbH
Erweiterung Parkzone 18
A. Basisdaten
Überprüfungszeit je
Anzeigefertigungszeit
Kfz in Sekunden
in Minuten
5
2
B. Zeitaufwand - Streckenlänge
Kontrollstrecke in
Überprüfungsstrecke je
Metern (reduziert)
Stunde (m)
3.780
3.600
C. Berechnung für 3 Stundenturnus
Kontrollzeit je Woche Stundenturnus
in Stunden
66
Nichtbeachtungsqu Anzahl der
ote
10% Parkstände0
Dauer 1 Tour in
Min.
(Kontrollstrecke
/
63
Touren je Woche
Tage je
22,00 Woche
3
22,00
Zeitaufwand in Minuten je Tour
Prüfzeit: Sekunden x Kfz
5
1.007
Dauer 1 Tour
Summe:
Berechnung der nötigen Überwachungskräfte
Touren
Minuten
3,67
147
Anzeigefertigung
Summe
538,69 Min/Tag
201,40 Min/Tag
740,09 Min/Tag
x
Mo-Fr 9-20Uhr
Sa
6
84 Minuten
63 Minuten
147 Minuten
4.440,57 Min/Woche
Touren täglich
9-20Uhr
3,67
Anzeigefertigung
Minuten x
Kfz
2
Tage
6
x
51 Wochen
101
201 Minuten
4.440,57 Min/Woche
226.468,90 Min/Jahr
226.468,90 Min/Jahr
:
63.345
3,57516615 Überwachungs
skräfte
4
Anzahl der notwendigen Überwachungskräfte:
Parkzone Boxhagener Quartier West
A. Basisdaten
Überprüfungszeit je
Anzeigefertigungszeit
Kfz in Sekunden
in Minuten
5
2
B. Zeitaufwand - Streckenlänge
Kontrollstrecke in
Überprüfungsstrecke je
Metern (reduziert)
Stunde (m)
7.587
Nichtbeachtungsqu Anzahl der
ote
Parkstände
10%
0
Dauer 1 Tour in
Min.
(Kontrollstrecke /
Strecke je Std.)
126
3.600
C. Berechnung für 3 Stundenturnus
Kontrollzeit je Woche Stundenturnus
in Stunden
66
Touren je Woche
3
Tage je
Woche
22,00
22,00
Zeitaufwand in Minuten je Tour
Prüfzeit: Sekunden x Kfz
5
1.351
Dauer 1 Tour
Mo-Fr 9-20Uhr
Sa
6
Summe:
113 Minuten
126 Minuten
239 Minuten
Berechnung der nötigen Überwachungskräfte
Touren
Minuten
3,67
239
Anzeigefertigung
Summe
876,46 Min/Tag
270,20 Min/Tag
1.146,66 Min/Tag
6.879,93 Min/Woche
Touren täglich
x
9-20Uhr
3,67
Anzeigefertigung
Minuten x
Kfz
2
Tage
6
x
51 Wochen
135
270 Minuten
6.879,93 Min/Woche
350.876,60 Min/Jahr
350.876,60 Min/Jahr
:
63.345
5,53913647 Überwachungs
skräfte
6
Anzahl der notwendigen Überwachungskräfte:
Parkzone Boxhagener Quartier Ost
A. Basisdaten
Überprüfungszeit je
Anzeigefertigungszeit
Kfz in Sekunden
in Minuten
5
2
B. Zeitaufwand - Streckenlänge
Kontrollstrecke in
Überprüfungsstrecke je
Metern (reduziert)
Stunde (m)
31.991
Nichtbeachtungsqu Anzahl der
ote
Parkstände
10%
0
Dauer 1 Tour in
Min.
(Kontrollstrecke /
Strecke je Std.)
533
3.600
C. Berechnung für 3 Stundenturnus
Kontrollzeit je Woche Stundenturnus
in Stunden
78
Touren je Woche
3
Zeitaufwand in Minuten je Tour
Prüfzeit: Sekunden x Kfz
5
6.501
Dauer 1 Tour
Touren täglich
Berechnung der nötigen Überwachungskräfte
Touren
Minuten
4,33
1.075
Mo-Fr 9-22Uhr
Sa
6
Anzeigefertigung
Minuten x
Kfz
2
650
1.300 Minuten
4.658,01 Min/Tag
Anzeigefertigung
1.300,20 Min/Tag
5.958,21 Min/Tag
Summe
x
x
51 Wochen
Tage
6
35.749,25 Min/Woche
1.823.211,75 Min/Jahr
1.823.211,75 Min/Jahr
Anzahl der notwendigen Überwachungskräfte:
9-22Uhr
4,33
542 Minuten
533 Minuten
1.075 Minuten
Summe:
35.749,25 Min/Woche
Tage je
Woche
26,00
26,00
29
Gesamtanzahl der Überwachungskräfte für das Parkraumbewirtschaftungsgebiet
39
:
63.345
28,782252 Überwachungs
skräfte