Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Antrag B-Plan V-44.pdf

Dies ist ein "Politik bei uns 1"-Dokument. Die Dateien dieser Kommunen werden nicht mehr aktualisiert. Um aktuelle Daten zu bekommen, ist eine OParl-Schnittstelle bei der Kommune erforderlich. Im Bereich "Mitmachen" finden Sie weitere Informationen.

Daten

Kommune
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Dateiname
Antrag B-Plan V-44.pdf
Größe
996 kB
Erstellt
17.10.15, 09:29
Aktualisiert
27.01.18, 19:36

öffnen download melden Dateigröße: 996 kB

Inhalt der Datei

Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten Antrag zum Sitzungstermin am 13.06.2012 Betreff: Bebauungsplan V-44 - für die Grundstücke für die Grundstücke Lange Straße 44 -54, Straße der Pariser Kommune Flurstück 147, Erich-Steinfurth-Straße 1-10 und dem Hermann-Stöhr-Platz im Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt sich dafür einzusetzen, den Bebauungsplan-Entwurf V-44 insofern zu ändern, dass die geplante Bebauung nicht bis an die Straße der Pariser Kommune heranreicht. Der öffentliche Platzbereich Erich-Steinfurth-Straße 1-2 und Lange Straße 52-54 soll erhalten und als Stadtplatz qualifiziert werden. Bebau Textliche Festsetzungen 1. 8. Im Kerngebiet sind die in § 7 Abs.2 Nr.5 der Baunutzungsverordnung genannten Nutzungen nicht zulässig. 2. Im Kerngebiet sind die Ausnahmen nach § 7 Abs. 3 Nr. 1 der Baunutzungsverordnung nicht Bestandteil des Bebauungsplans. 3. Im Kerngebiet sind Einzelhandelseinrichtungen und Schank- und Speise- wirtschaften nur im 1. Vollgeschoss zulässig. Die nicht überbaubaren Grundstücksflächen und die 1-geschossig überbaubare Grundstücksfläche Erich-Steinfurth-Str.9-10/ Langestraße 44-45 sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten. Die Bepflanzungen sind zu unterhalten. Das gilt auch, wenn unter diesen unterirdische Garagen (Tiefgaragen) hergestellt werden. Die Erdschicht über der Tiefgarage muss mindestens 0,30 m bei Baumpflanzungen mindestens 1,00 m betragen. Die Bindung zum Anpflanzen gilt nicht für Wege, Zufahrten und untergeordnete Nebenanlagen und Einrichtungen im Sinne von § 14 Abs.1 Satz 1 der Baunutzungsverordnung. Str. d. Pariser Komm Hermann-Stöhrim Be Begründung Auch die Rückseite des Ostbahnhofs ist stark frequentiert von Bahnreisenden. Um einer absehbaren räumlichen Enge vorzubeugen, soll der bestehende kleine Stadtplatz frei gehalten und im Zuge der Neubaumaßnahme gestaltet werden. 9. 4. Im Kerngebiet sind innerhalb der Flächen J K A F J oberhalb des 2. Vollgeschosses nur Wohnungen zulässig. 5. Im Kerngebiet können innerhalb der Flächen J K A F J und J F L M J oberhalb des 1. Vollgeschosses Wohnungen zugelassen werden. 6. Im Kerngebiet können Vergnügungsstätten nur ausnahmsweise zugelassen und zwar nur im 1. Vollgeschoss in Gebäuden an der Erich- Steinfurth- Straße bis zu einer Gebäudetiefe von 14,00 m. 7. Dachflächen sind zu extensiv zu begrünen. Die Begrünung ist zu erhalten. Dies gilt nicht für technische Aufbauten und Beleuchtungseinrichtungen. Ausgenommen davon sind die Grundstücke Erich- Steinfurth- Straße 6, 7 und 8. 10. Im Geltungsbereich ist eine Befestigung von Wegen und Zufahrten sowie des Stadtplatzes nur in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Auch Wasser- und Luftdurchlässigkeit wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguss, Asphaltierungen und Betonierungen sind unzulässig. 11. Die Flächen zwischen den Punkten B C D N B und F G H I J F sind mit einem Gehrecht zu Gunsten der Allgemeinheit zu belasten. Auf den nichtüberbaubaren Flächen des Geltungsbereiches sind Stellplätze und Garagen unzulässig. Dies gilt nicht für Tiefgaragen. 251 8 434 91 aße VII 93 13 x 143 11 ,0 4 H 3 OK 2 317 162 ü. VI Ge hw 11 N Nachri 35,2 B Umgrenzungen von Naturschutzgebieten Landschaftsschutzgebieten flächenhaften Naturdenkmalen Naturdenkmal Baudenkmal 303 Eintrag Stellplatz Garage mit Angabe der Geschosse Tiefgarage Kinderspielplatz x D I St ra ße x C 35,2 I 366 An Öffentliches oder Wohngebäude mit Durchfahrt und Geschoßzahl Geschäfts-, Gewerbe-, Industrie-, Lagergebäude oder Garagen Offene Garage de r Brücke Gewässer 5 10 20 30 40 50 I/-I IV/-I 319 7 III 60 70 80 S-90F- Bf. 100 m ) 320 mit Geschoßzahl Unterirdisches Bauwerk Geländehöhe, Straßenhöhe 0 VI/-I Maßstab 1 : 1 000 54 146 Gebäude V/-I 291 VI Ge hw eg eg 149 1 Berlin Ostbahnhof 318 ü. z.B. Arkade 147 in m über NN Straßenbaum oder geschützter Baum (2 IV/-I mit Angabe der Geschosse belastende Flächen 13 ,0 3 VI/-I I/-I 289 I. und II. Vollgeschoss = Luftgeschoss Baugrenzen für das III. bis VI. Vollgeschoss siehe Nebenzeichnung 2 902 m 53 TGa 1 148 5,0 m mit Angabe der Geschosse Gemeinschaftstiefgaragen Mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu St raß e 52 +2 5,0 mit Angabe der Geschosse Tiefgaragen Gemeinschaftsanlagen MK/g 145 M mit Angabe der Geschosse Dachstellplätzen Besonderer Nutzungszweck von Flächen 144 (3) 4 316 II/-I 450 III +2 L OK (III) 5 I mit Angabe der Geschosse Garagengebäude mit 13 ,0 ü. Ge hw eg ü. Ge hw eg m ,0 OK +1 2,0 m I J 22142 Garagen Gemeinschaftsgaragen 51 13 ,0 O VI üb K + er 25,0 Ge5 hw m eg Sichtflächen Gemeinschaftsstellplätze 10 13 ,0 ,0 10 13 ,0 ,0 OK +1 2,0 x (4) 13 ,0 11 162 13 ,0 3 141 Baugrenzen für das III. bis VI. Vollgeschoss X/-I 452 161 III 412 Stäucher Stellplätze G 50 Nebenzeichnung 2: I/-I GA Trafostation z.B. Umgrenzung von Flächen für I. und II. Vollgeschoss = Luftgeschoss Baugrenzen für das III. bis VI. Vollgeschoss siehe Nebenzeichnung 1 F 49 140 x 50 Bäume Bepflanzungen 315 5 Abbildung unten: Studie der Fraktion, verkleinertes Baufeld (Gelb), Platzbereich am rechten Rand des Geltungsbereiches VII 327 V/-I G Gasdruckregler Oberirdische Hauptversorgungsleitungen Sonstige x 158 MK/g VI x 138 TGa 10 51 313 FUSSGÄNGER Sonstige Festsetzungen 4 +2 5,0 7 m VI ü 1139 . Gehw 48 eg x OK I x 258 I I/-I öffentliche Parkfläche zum Anpflanzen 266 312 BM Anpflanzen x K 49 311 z.B. 257 Baugrenzen für das III. bis VI. Vollgeschoss IX/-I Baumasse sowie für Ablagerungen x (P 11 I ) I x Nebenzeichnung 1: 265 XI/-I G z.B. für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung 248 XXI 35,0 46 6 XI/-I 354 G z.B. die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstige 163 Abbildung oben: Planzeichnung V-44 0 z.B. als Mindest- und Höchstmaß Anpflanzungen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen O I II üb VIK + 159 er 25,0 8 Ge hw m I eg VI 7 VII 314 z.B. als Höchstmaß Hochspannungsleitung 13 ,0 9 I/-I als Mindest- und Höchstmaß Baumassenzahl Umgrenzungen von Flächen (P 10 ) x 439 z.B. z.B. E 268 KLIN z.B. (§9 Abs.1 Nr.6 BauGB) Flächen für Versorgungsanlagen, 256 La ng e A 45 164 310 WOCHENENDHAU BauNVO) als Höchstmaß z.B. Eric h-S tein furth - 271 BauNVO) (§11 Straßenverkehrsflächen 446 445 (3) X/-I BauNVO) (§10 Verkehrsflächen 44 34,9 270 (§ 9 Geschoßfläche XVIII Platz 278 Industriegebiet z.B. ÖFFENTL. PARKANLAGE 277 BauNVO) Private Verkehrsfläche STADTPLATZ 267 (§ 8 z.B. VIII 284 Gewerbegebiet Flächen für den Gemeinbedarf I 444 269 BauNVO) z.B. (P4 4) 21 Ralf Gerlich (Fraktionär) Carsten Joost (BD) Ulli Zedler (stv. BD) BauNVO) (§ 7 Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung Hermann-Stöhr- VIII BauNVO) BauNVO) (§ 6 Kerngebiet Wohnungen VI -III 93 BauNVO) (§ 4a (§ 5 Mischgebiet x Fraktion der PIRATENPARTEI (§ 4 Dorfgebiet Geschoßflächenzahl 117 254 BauNVO) Beschränkung der Zahl der III 443 (§ 3 Sonstiges Sondergebiet 15. Im Kerngebiet sind auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen bauliche Anlagen im Sinne von 35,1 § 23 Abs. 5 BauNVO unzulässig, ausgenommen Wege. Dies gilt nicht für die Grundstücke Erich255 Steinfurth- Straße 5, 6, 7. 253 II Reines Wohngebiet z.B. 17 VII 35,1 BauNVO) Sondergebiet (Erholung) 14. Im Kerngebiet können im Einzelfall ausnahmsweise einzelne Dachaufbauten bisXIzu einer Grundfläche von jeweils 5 m² und einer Höhe von 2,0 m über des als Höchstmaß festgesetzten Vollgeschosses zugelassen werden, wenn sie ausschließlich der Aufnahme technischer245 Einrichtungen dienen. Str 15 Berlin, den 22.05.2012 VI (§ 2 Besonderes Wohngebiet 13. Die Einteilung der Straßenverkehrsfläche und der Verkehrsfläche der besonderen Zweckbestimmung „Stadtplatz“ ist nicht Gegenstand der Festsetzung. 86 F Kleinsiedlungsgebiet Allgemeines Wohngebiet 12. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist die Verwendung von Erdgas oder Heizöl EL als Brennstoff zugelassen. Die Verwendung anderer Brennstoffe ist dann zugelassen, wenn sichergestellt ist, dass die Massenströme von Schwefeloxiden, Stickstoffoxiden und Staub bezogen auf den Energiegehalt des eingesetzten Brennstoffes vergleichbar höchstens denen von Heizöl EL sind. 74 Zeich Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise, Baulinie Naturdenkmal /-I ND ND Die vorstehende Zeichenerklärung enthält alle gebräuchlichen Plan 166 Zugrunde gelegt sind die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassun