Daten
Kommune
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Dateiname
Antrag B-Plan V-44.pdf
Größe
996 kB
Erstellt
17.10.15, 09:29
Aktualisiert
27.01.18, 19:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
Antrag zum Sitzungstermin am 13.06.2012
Betreff: Bebauungsplan V-44 - für die Grundstücke für die Grundstücke Lange Straße 44 -54,
Straße der Pariser Kommune Flurstück 147, Erich-Steinfurth-Straße 1-10 und
dem Hermann-Stöhr-Platz im Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt sich dafür einzusetzen, den Bebauungsplan-Entwurf V-44 insofern
zu ändern, dass die geplante Bebauung nicht bis an die Straße der Pariser Kommune heranreicht.
Der öffentliche Platzbereich Erich-Steinfurth-Straße 1-2 und Lange Straße 52-54 soll erhalten und
als Stadtplatz qualifiziert werden.
Bebau
Textliche Festsetzungen
1.
8.
Im Kerngebiet sind die in § 7 Abs.2 Nr.5 der Baunutzungsverordnung genannten Nutzungen
nicht zulässig.
2.
Im Kerngebiet sind die Ausnahmen nach § 7 Abs. 3 Nr. 1 der Baunutzungsverordnung nicht
Bestandteil des Bebauungsplans.
3.
Im Kerngebiet sind Einzelhandelseinrichtungen und Schank- und Speise- wirtschaften nur im
1. Vollgeschoss zulässig.
Die nicht überbaubaren Grundstücksflächen und die 1-geschossig überbaubare Grundstücksfläche
Erich-Steinfurth-Str.9-10/ Langestraße 44-45 sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten. Die
Bepflanzungen sind zu unterhalten. Das gilt auch, wenn unter diesen unterirdische Garagen
(Tiefgaragen) hergestellt werden. Die Erdschicht über der Tiefgarage muss mindestens 0,30 m bei
Baumpflanzungen mindestens 1,00 m betragen. Die Bindung zum Anpflanzen gilt nicht für Wege,
Zufahrten und untergeordnete Nebenanlagen und Einrichtungen im Sinne von § 14 Abs.1 Satz 1
der Baunutzungsverordnung.
Str. d. Pariser Komm
Hermann-Stöhrim Be
Begründung
Auch die Rückseite des Ostbahnhofs ist stark frequentiert von Bahnreisenden. Um einer absehbaren räumlichen Enge vorzubeugen, soll der bestehende kleine Stadtplatz frei gehalten und im
Zuge der Neubaumaßnahme gestaltet werden.
9.
4.
Im Kerngebiet sind innerhalb der Flächen J K A F J oberhalb des 2. Vollgeschosses nur
Wohnungen zulässig.
5.
Im Kerngebiet können innerhalb der Flächen J K A F J und J F L M J oberhalb des 1.
Vollgeschosses Wohnungen zugelassen werden.
6.
Im Kerngebiet können Vergnügungsstätten nur ausnahmsweise zugelassen und zwar nur im
1. Vollgeschoss in Gebäuden an der Erich- Steinfurth- Straße bis zu einer Gebäudetiefe von
14,00 m.
7.
Dachflächen sind zu extensiv zu begrünen. Die Begrünung ist zu erhalten. Dies gilt nicht für
technische Aufbauten und Beleuchtungseinrichtungen. Ausgenommen davon sind die Grundstücke
Erich- Steinfurth- Straße 6, 7 und 8.
10. Im Geltungsbereich ist eine Befestigung von Wegen und Zufahrten sowie des Stadtplatzes nur in
wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Auch Wasser- und Luftdurchlässigkeit
wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguss, Asphaltierungen und
Betonierungen sind unzulässig.
11. Die Flächen zwischen den Punkten B C D N B und F G H I J F sind mit einem Gehrecht zu Gunsten
der Allgemeinheit zu belasten.
Auf den nichtüberbaubaren Flächen des Geltungsbereiches sind Stellplätze und Garagen
unzulässig. Dies gilt nicht für Tiefgaragen.
251
8
434
91
aße
VII
93
13
x
143
11
,0
4
H
3
OK
2
317
162
ü. VI
Ge
hw
11
N
Nachri
35,2
B
Umgrenzungen von
Naturschutzgebieten
Landschaftsschutzgebieten
flächenhaften Naturdenkmalen
Naturdenkmal
Baudenkmal
303
Eintrag
Stellplatz
Garage
mit Angabe der Geschosse
Tiefgarage
Kinderspielplatz
x
D
I
St
ra
ße
x
C
35,2
I
366
An
Öffentliches oder Wohngebäude
mit Durchfahrt und Geschoßzahl
Geschäfts-, Gewerbe-, Industrie-,
Lagergebäude oder Garagen
Offene Garage
de
r
Brücke
Gewässer
5
10
20
30
40
50
I/-I
IV/-I
319
7
III
60
70
80
S-90F- Bf.
100 m
)
320
mit Geschoßzahl
Unterirdisches Bauwerk
Geländehöhe, Straßenhöhe
0
VI/-I
Maßstab 1 : 1 000
54
146
Gebäude
V/-I
291
VI
Ge
hw
eg
eg
149
1
Berlin Ostbahnhof
318
ü.
z.B.
Arkade
147
in m über NN
Straßenbaum oder geschützter Baum
(2
IV/-I
mit Angabe der Geschosse
belastende Flächen
13
,0
3
VI/-I
I/-I
289
I. und II. Vollgeschoss = Luftgeschoss
Baugrenzen für das III. bis VI. Vollgeschoss
siehe Nebenzeichnung 2
902
m
53
TGa 1
148
5,0
m
mit Angabe der Geschosse
Gemeinschaftstiefgaragen
Mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu
St
raß
e
52
+2
5,0
mit Angabe der Geschosse
Tiefgaragen
Gemeinschaftsanlagen
MK/g
145
M
mit Angabe der Geschosse
Dachstellplätzen
Besonderer Nutzungszweck von Flächen
144
(3)
4
316
II/-I
450
III
+2
L
OK
(III)
5
I
mit Angabe der Geschosse
Garagengebäude mit
13
,0
ü.
Ge
hw
eg
ü.
Ge
hw
eg
m
,0
OK
+1
2,0
m
I
J
22142
Garagen
Gemeinschaftsgaragen
51
13
,0
O VI
üb K +
er 25,0
Ge5
hw m
eg
Sichtflächen
Gemeinschaftsstellplätze
10
13
,0
,0
10
13
,0
,0
OK
+1
2,0
x
(4)
13
,0
11
162
13
,0
3
141
Baugrenzen für das III. bis VI. Vollgeschoss
X/-I
452
161
III
412
Stäucher
Stellplätze
G
50
Nebenzeichnung 2:
I/-I
GA
Trafostation
z.B.
Umgrenzung von Flächen für
I. und II. Vollgeschoss = Luftgeschoss
Baugrenzen für das III. bis VI. Vollgeschoss
siehe Nebenzeichnung 1
F
49
140
x
50
Bäume
Bepflanzungen
315
5
Abbildung unten:
Studie der Fraktion, verkleinertes Baufeld (Gelb),
Platzbereich am rechten
Rand des Geltungsbereiches
VII
327
V/-I
G
Gasdruckregler
Oberirdische Hauptversorgungsleitungen
Sonstige
x
158
MK/g
VI
x
138
TGa
10
51
313
FUSSGÄNGER
Sonstige Festsetzungen
4
+2
5,0 7
m VI
ü
1139 . Gehw 48
eg
x
OK
I
x
258
I
I/-I
öffentliche Parkfläche
zum Anpflanzen
266
312
BM
Anpflanzen
x
K
49
311
z.B.
257
Baugrenzen für das III. bis VI. Vollgeschoss
IX/-I
Baumasse
sowie für Ablagerungen
x
(P
11
I
)
I
x
Nebenzeichnung 1:
265
XI/-I
G
z.B.
für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung
248
XXI
35,0
46
6
XI/-I
354
G
z.B.
die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstige
163
Abbildung oben:
Planzeichnung V-44
0
z.B.
als Mindest- und Höchstmaß
Anpflanzungen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen
O
I
II
üb VIK +
159
er 25,0
8 Ge
hw m
I
eg
VI
7 VII
314
z.B.
als Höchstmaß
Hochspannungsleitung
13
,0
9
I/-I
als Mindest- und Höchstmaß
Baumassenzahl
Umgrenzungen von Flächen
(P
10
)
x
439
z.B.
z.B.
E
268
KLIN
z.B.
(§9 Abs.1 Nr.6 BauGB)
Flächen für Versorgungsanlagen,
256
La
ng
e
A
45
164
310
WOCHENENDHAU
BauNVO)
als Höchstmaß
z.B.
Eric
h-S
tein
furth
-
271
BauNVO)
(§11
Straßenverkehrsflächen
446
445
(3)
X/-I
BauNVO)
(§10
Verkehrsflächen
44
34,9
270
(§ 9
Geschoßfläche
XVIII
Platz
278
Industriegebiet
z.B.
ÖFFENTL. PARKANLAGE
277
BauNVO)
Private Verkehrsfläche
STADTPLATZ
267
(§ 8
z.B.
VIII
284
Gewerbegebiet
Flächen für den Gemeinbedarf
I
444
269
BauNVO)
z.B.
(P4
4)
21
Ralf Gerlich (Fraktionär)
Carsten Joost (BD)
Ulli Zedler (stv. BD)
BauNVO)
(§ 7
Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung
Hermann-Stöhr-
VIII
BauNVO)
BauNVO)
(§ 6
Kerngebiet
Wohnungen
VI
-III
93
BauNVO)
(§ 4a
(§ 5
Mischgebiet
x
Fraktion der
PIRATENPARTEI
(§ 4
Dorfgebiet
Geschoßflächenzahl
117
254
BauNVO)
Beschränkung der Zahl der
III
443
(§ 3
Sonstiges Sondergebiet
15. Im Kerngebiet sind auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen bauliche Anlagen im Sinne von
35,1
§ 23 Abs. 5 BauNVO unzulässig, ausgenommen Wege.
Dies gilt nicht für die Grundstücke Erich255
Steinfurth- Straße 5, 6, 7.
253
II
Reines Wohngebiet
z.B.
17
VII
35,1
BauNVO)
Sondergebiet (Erholung)
14. Im Kerngebiet können im Einzelfall ausnahmsweise einzelne Dachaufbauten bisXIzu einer
Grundfläche von jeweils 5 m² und einer Höhe von 2,0 m über des als Höchstmaß festgesetzten
Vollgeschosses zugelassen werden, wenn sie ausschließlich der Aufnahme technischer245
Einrichtungen dienen.
Str
15
Berlin, den
22.05.2012
VI
(§ 2
Besonderes Wohngebiet
13. Die Einteilung der Straßenverkehrsfläche und der Verkehrsfläche der besonderen
Zweckbestimmung „Stadtplatz“ ist nicht Gegenstand der Festsetzung.
86
F
Kleinsiedlungsgebiet
Allgemeines Wohngebiet
12. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist die Verwendung von Erdgas oder Heizöl EL als
Brennstoff zugelassen. Die Verwendung anderer Brennstoffe ist dann zugelassen, wenn
sichergestellt ist, dass die Massenströme von Schwefeloxiden, Stickstoffoxiden und Staub bezogen
auf den Energiegehalt des eingesetzten Brennstoffes vergleichbar höchstens denen von Heizöl EL
sind.
74
Zeich
Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise, Baulinie
Naturdenkmal
/-I
ND
ND
Die vorstehende Zeichenerklärung enthält alle gebräuchlichen Plan
166
Zugrunde gelegt sind die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassun