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Anlage zur VzK DS/0329/IV.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Dateiname
Anlage zur VzK DS/0329/IV.pdf
Größe
64 kB
Erstellt
17.10.15, 09:30
Aktualisiert
27.01.18, 20:20

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Inhalt der Datei

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Abt. Umwelt, Verkehr, Grünflächen und Immobilienservice Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Drucksache Nr. ____/IV Vorlage - zur Kenntnisnahme – Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 26.06.2012 folgenden Beschluss gefasst: 1. Das Bezirksamt stimmt dem Grundstückstreuhand- und Auflassungsvertrag zur Übertragung der Immobilie Waldemarstraße 114 A mit einer Größe von ca. 471 m² an die GSE Gesellschaft für StadtEntwicklung gGmbH (GSE) zu. 2. Die GSE wird auf der Grundlage der beigefügten Vertragsfassung zum 01.07.2012 vorzeitig in den Besitz der Liegenschaft eingewiesen. Hierzu wird berichtet: Die in der vorliegenden Zusammenfassung – Anlage 1 – dargestellten Inhalte des Grundstückstreuhand- und Auflassungsvertrages mit der GSE Gesellschaft für StadtEntwicklung gGmbH (GSE) basieren auf dem mit dem Land Berlin – vertreten durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Treugeber) – und der GSE Gesellschaft für StadtEntwicklung gGmbH (GSE), Treuhänder Berlins am 21. Dezember 1995 geschlossenen Treuhandvertrag, indem die allgemeinen treuhänderischen Rechte und Pflichten der GSE gGmbH geregelt sind. Die speziellen Fragen der Liegenschaftsverwendung und –verwaltung werden in dem Grundstückstreuhand- und Auflassungsvertrag festgelegt, der vor notarieller Beurkundung auch einer Zustimmung des Treugebers sowie der Senatsverwaltung für Finanzen bedarf. Rechtsgrundlage: § 13 Abs. 1 BezVG Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: a) Entlassung aus dem bezirklichen Grundvermögen / Bauwertbestandsliste. Entlastung buw- Infrastrukturkosten = rd. 40.500 € (Basis HHJ 2010, nur tlw. aktiv.) Entlastung bw- Infrastrukturkosten = 11.800 € (Basis HHJ 2010) theoretisch anfallende, aber aufgrund Verwaltungsvereinbarung nicht kostenwirksame Miete und Betriebskosten für Hortnutzung = rd. 7.200°€ Mindereinnahmen aus Mieten in Höhe von rd. 16.350 € pro Jahr Seite 1 von 10 b) Für den, vor der vorzeitigen Besitzeinweisung, notwendigen Austausch bzw. den Ersatz von Messeinrichtungen für Kalt- und Warmwasser sowie von Wärmemengenzählern sind folgende Kosten von den betreffenden Fachbereichen zu tragen:  ca. 6.100 € für das Schulamt und  ca. 3.200 € für das Jugendamt c) Neue Ausgaben für die Rückmietung der Hort- und Mensa-Flächen von der GSE in Höhe von 10.119,31 € in 2012 und 20.238,62 € pro Jahr ab 2013. d) Die anfallenden Notarkosten werden von der GSE übernommen. Berlin, 25.06.2012 Dr. Franz Schulz Bezirksbürgermeister Hans Panhoff Bezirksstadtrat Seite 2 von 10 Anlage 1 zur BVV-Vorlage Zusammenfassung zum Grundstückstreuhand- und Auflassungsvertrag für das Grundstück und Gebäude Waldemarstraße 114 A § 1 Übertragungsgrundstück Der Vertrag ist notarpflichtig, daher ist eine genaue Beschreibung von Grundstück und Gebäude erforderlich. § 2 Übergabe und Vertragsdauer Die Vertragsdauer wird zunächst auf 15 Jahre festgesetzt. Die Nutzungszwecke werden folgendermaßen beschränkt: a) ausschließlich Hortnutzungen im Erdgeschoss und 1. Obergeschoss des Seitenflügels, b) Nutzung für Wohnzwecke in den übrigen Obergeschossen des Seitenflügels c) sowie Nutzung der Mensa für die Schulspeisenversorgung der Schulkinder der Heinrich-Zille-Grundschule. Weiterhin wird die Erhaltung eines baulichen Mindestzustandes durch die GSE gGmbH vereinbart. § 2a Bewirtschaftungsgrundsätze Alle Ausgaben für die Bewirtschaftung des Gebäudes müssen aus den Einnahmen gedeckt werden, Rücklagen können gebildet werden. § 3 Gebäudezustand und Grundstücksrechte Abgrenzung von Rechten und Pflichten zwischen den Vertragspartnern (GSE und Bezirksamt). Die GSE gGmbH tritt in die bestehenden Mietverträge ein. Weiterhin wird geregelt, dass der Fachbereich Schule eine Nutzungsvereinbarung für die Nutzung der Mensa mit der GSE gGmbH abschließt. Ebenso schließt der Fachbereich Schule einen Gewerbemietvertrag für die Hortnutzung im Seitenflügel mit der GSE gGmbH ab. § 3a Gemeinsame gebäudetechnische Nutzungen Verwendung und Abgrenzung zentraler Versorgungsanlagen (Fernwärme, Wasser, Heizungsanlage usw.). Grundbuchliche Sicherung der Versorgungspflichten. § 3b Eignung der Grundstücke Beschreibung der Eignung der Grundstücke in Bezug auf die Bodenbelastung. § 4 Kaufpreis und Vermögensverwaltung Festlegung der Übereignung und Rückübereignung ohne Kaufpreis und Verpflichtung der GSE gGmbH zur kaufmännischen Bewirtschaftung und Werterhaltung der Immobilie. § 5 Belastung / Rückübertragung Rückgabe des Grundstückes gem. Übergabe in mind. dem gleichen Zustand, Regelung (Einschränkung) zur Belastung des Grundstückes. § 6 Rechtsnachfolge Allgemein übliche Vertragsklausel zum Übergang von Rechten / Pflichten auf die jeweiligen Rechtsnachfolger. Seite 3 von 10 § 7 Schriftform, salvatorische Klausel Allgemein übliche Vertragsklausel zur Schriftform und Unwirksamkeit einzelner Vereinbarungen. § 8 Wertbestimmung Wertbestimmung von Grundstück und Gebäude für steuerrechtliche Zwecke. § 9 Grundeinträge Verzicht auf Auflassungsvormerkung, Beauftragung des Notars zur Eigentumsumschreibung. § 10 Kosten Die Kosten der Vertragsdurchführung werden der GSE auferlegt. § 11 Zustimmungserfordernis Eine Vertragsunterzeichnung bedarf der vorherigen Zustimmung SenFin. § 12 Beendigung des Vertrages Detaillierte Regelungen zu den Kündigungsmöglichkeiten beider Vertragsparteien. § 13 Hinweise Regelungen des beurkundenden Notars und Bevollmächtigung des Notars bzw. seiner Angestellten. Seite 4 von 10 Anlage 2 zur BVV-Vorlage A A B B D D CC Seite 5 von 10