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Anlage zur VzK DS/0332/IV.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Dateiname
Anlage zur VzK DS/0332/IV.pdf
Größe
241 kB
Erstellt
17.10.15, 09:30
Aktualisiert
27.01.18, 20:20

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Inhalt der Datei

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Abt. Finanzen, Personal und Stadtentwicklung Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 2012 Drucksache Nr. Vorlage – zur Kenntnisnahme – über die Aufstellung des Bebauungsplans 2-34 für die Grundstücke Yorckstraße 83-87, Hagelberger Str. 9-12, Großbeerenstraße 56-57A im Bezirk Friedrichshain – Kreuzberg, OT Kreuzberg Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung vom 31.07.2012 beschlossen: - den Bebauungsplan 2-34 für die Grundstücke Yorckstraße 83-87, Hagelberger Str. 9-12, Großbeerenstraße 56-57A im Bezirk Friedrichshain – Kreuzberg, OT Kreuzberg aufzustellen, - die beigefügte Vorlage der Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnis zu geben. - Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Finanzen, Personal und Stadtentwicklung beauftragt. Anlage: Geltungsbereich A). Begründung 1. Veranlassung und Erforderlichkeit des Bebauungsplans Veranlassung des Verfahrens sind die Absichten der Eigentümer zur intensiveren Ausnutzung der o.a. Grundstücke. Erforderlich ist das Verfahren zur Bestandssicherung und zur Erhaltung der stadträumlichen Qualitäten des Areals, das unter dem Namen „Riehmers Hofgarten“ bekannt ist. 2. Plangebiet Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Yorckstraße 83-87, Hagelberger Str. 9-12 und Großbeerenstraße 56-57A. Die Grundstücke gehören einer Eigentümergruppe und sind auch baurechtlich miteinander verbunden. Sie sind durch die o. a. historische Wohnanlage (erbaut 1880-1899) geprägt. Gebäude jüngeren Datums sind lediglich das Haus Yorckstraße 87, das Yorck-Kino im Hofbereich der Yorckstraße 85/86 und die Tiefgarage im Blockinneren. Das Plangebiet erstreckt sich an der Yorckstraße nicht bis zur Straßenmitte, da für die Yorckstraße der Bebauungsplan VI-11 vom 21. 2. 1957 gilt. 3. Planerische Ausgangsposition Der Flächennutzungsplan in der Fassung der Neubekanntmachung vom 12. 11. 2009 stellt Wohnbaufläche Typ –W 1- dar. Die Räumliche Bereichsentwicklungsplanung, beschlossen am 10. 07. 2007, stellt dar: Entlang der Yorckstraße einen Streifen „Mischgebiet mit hohem Wohnanteil“ sowie für die anschließenden Flächen „Wohnen – W 1“. An der Großbeerenstraße ist der Standort einer Senioreneinrichtung dargestellt. Als verbindliches Planungsrecht gilt der Baunutzungsplan als übergeleiteter Bebauungsplan. Er weist an der Yorckstraße „Gemischtes Gebiet“ und für die übrige Fläche „Allgemeines Wohngebiet“ aus. Das Nutzungsmaß ist durch Baustufe V/3 bestimmt. Das Areal „Riehmers Hofgarten“ steht unter Denkmalschutz und befand sich ehemals in einem geschützten Baubereich. Es wurde unter erheblichen Einsatz öffentlicher Mittel saniert. Die damit im Zusammenhang stehenden vertraglichen Bindungen sind 1994 ausgelaufen. 4. Entwicklung der Planungsüberlegung Die Entwicklungssteuerung mit dem vorhandenen Planungs-, Denkmalschutzrecht wird als nicht ausreichend angesehen. Bauordnungs- und Die Überlegung des Bezirksamtes geht dahin, vor dem Hintergrund der geplanten Eigentümerziele (Grundstücksteilungen) städtebauliche Festlegungen mit dem Instrument des Bebauungsplans zu entwickeln. Die Verfahrensschritte für einen Bebauungsplan werden auch als Angebot zur konsensualen städtebaulichen Ordnung verstanden. Beherrschendes städtebauliches Ziel des Bezirksamtes ist in jedem Fall die Erhaltung der stadträumlich bedeutsamen Wohnanlage einschließlich der Freiflächen, da die Anlage heute und bereits zu ihrer Entstehungszeit eine vorbildliche Gestaltung von Blockinnenbereichen darstellt. Ein weiteres Ziel ist, die halböffentliche „Privatstraße“ von der Yorckstraße zur Hagelberger Straße und zur Großbeerenstraße für den allgemeinen Fußgängerverkehr zu sichern. 4. Auswirkungen des Bebauungsplanes Auswirkungen insbesondere auf die Umwelt Bestandsicherung als nicht erheblich eingestuft. werden aufgrund der intendierten 5. Verfahren Die Planungsabsicht wurde gemäß § 5 AGBauGB der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mitgeteilt. Aufgrund der positiven Antwort wurde der Beschluss des Bezirksamtes über die Aufstellung des Bebauungsplans gefasst. B). Rechtsgrundlagen: §15 BezVG. C). Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Ggfs. anfallende Kosten / Folgekosten sind durch die betroffenen Fachbereiche im Rahmen des Budgets zu tragen. b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: Keine. Berlin, den 31.07.2012 ................................................... Dr. Franz Schulz Bezirksbürgermeister IV I VI I IV für die Grundstücke VII Hagelberger Str. 9-12 und Großbeerenstr. 56-57A Yorckstr. 83-87, VI V I I VII 1 VII -1 I Bezirksamt VI im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, OT Kreuzberg VI I 63 2 27A V 3 63A 27 VI VI 64 VII 26 V VI Bebauungsplan 2-34 III VII I Geltungsbereich stra IV I VI I 14 VI 13 ße FriedrichshainStand April 2012 V 12 11- 4 XI V Kreuzberg III III III I VI I II I 80 61 VII I III 78 IV III IV V IV IV 60 straße 86 87 VII V 83A 88 V V V V I 58 28C V 85 IV V V 28D V VI 28B V VI IV 84 V V V I VI 83 V VIII 77 IV IV 82 V I Yorc kstra ße 81 V IV 84A VII II 88A 16 56B 33 55 eer en 88C V 88F V V 10C IV IV 88D V 11 IV 10 V IV V III I I I V 14 15 II IV V 13 V 12 V V 9 8 VII 7 Hagelberge r 42 V I II V 88E V V V 88G 88B IV 54 34 St.-BonifatiusKirche -I V 52 V V Großb V 17 36 V 35 V V V V 56 V V 5 6D 56A 31 V V Seniorenfreizeitstätte V 32 I V 56E V V 56C V II I I V 30 I I V 84B 56F 29 V VI 57 57 A V 43 44 V VII Straße 45 V 46 47 48 49 50 51 VII 6 IV 5 IV 4 IV IV 3 IV 2