Daten
Kommune
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Dateiname
Anlage zur VzK DS/0332/IV.pdf
Größe
241 kB
Erstellt
17.10.15, 09:30
Aktualisiert
27.01.18, 20:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Abt. Finanzen, Personal und Stadtentwicklung
Bezirksverordnetenversammlung
Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
2012
Drucksache Nr.
Vorlage – zur Kenntnisnahme –
über
die Aufstellung des Bebauungsplans 2-34 für die Grundstücke Yorckstraße 83-87,
Hagelberger Str. 9-12, Großbeerenstraße 56-57A im Bezirk Friedrichshain – Kreuzberg, OT
Kreuzberg
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung vom 31.07.2012 beschlossen:
- den Bebauungsplan 2-34 für die Grundstücke Yorckstraße 83-87, Hagelberger Str. 9-12,
Großbeerenstraße 56-57A im Bezirk Friedrichshain – Kreuzberg, OT Kreuzberg aufzustellen,
- die beigefügte Vorlage der Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnis zu geben.
- Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Finanzen, Personal
und Stadtentwicklung beauftragt.
Anlage: Geltungsbereich
A). Begründung
1. Veranlassung und Erforderlichkeit des Bebauungsplans
Veranlassung des Verfahrens sind die Absichten der Eigentümer zur intensiveren
Ausnutzung der o.a. Grundstücke. Erforderlich ist das Verfahren zur Bestandssicherung und
zur Erhaltung der stadträumlichen Qualitäten des Areals, das unter dem Namen „Riehmers
Hofgarten“ bekannt ist.
2. Plangebiet
Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Yorckstraße 83-87, Hagelberger Str. 9-12 und
Großbeerenstraße 56-57A.
Die Grundstücke gehören einer Eigentümergruppe und sind auch baurechtlich miteinander
verbunden. Sie sind durch die o. a. historische Wohnanlage (erbaut 1880-1899) geprägt.
Gebäude jüngeren Datums sind lediglich das Haus Yorckstraße 87, das Yorck-Kino im
Hofbereich der Yorckstraße 85/86 und die Tiefgarage im Blockinneren.
Das Plangebiet erstreckt sich an der Yorckstraße nicht bis zur Straßenmitte, da für die
Yorckstraße der Bebauungsplan VI-11 vom 21. 2. 1957 gilt.
3. Planerische Ausgangsposition
Der Flächennutzungsplan in der Fassung der Neubekanntmachung vom 12. 11. 2009 stellt
Wohnbaufläche Typ –W 1- dar.
Die Räumliche Bereichsentwicklungsplanung, beschlossen am 10. 07. 2007, stellt dar:
Entlang der Yorckstraße einen Streifen „Mischgebiet mit hohem Wohnanteil“ sowie für die
anschließenden Flächen „Wohnen – W 1“. An der Großbeerenstraße ist der Standort einer
Senioreneinrichtung dargestellt.
Als verbindliches Planungsrecht gilt der Baunutzungsplan als übergeleiteter Bebauungsplan.
Er weist an der Yorckstraße „Gemischtes Gebiet“ und für die übrige Fläche „Allgemeines
Wohngebiet“ aus. Das Nutzungsmaß ist durch Baustufe V/3 bestimmt.
Das Areal „Riehmers Hofgarten“ steht unter Denkmalschutz und befand sich ehemals in
einem geschützten Baubereich. Es wurde unter erheblichen Einsatz öffentlicher Mittel
saniert. Die damit im Zusammenhang stehenden vertraglichen Bindungen sind 1994
ausgelaufen.
4. Entwicklung der Planungsüberlegung
Die Entwicklungssteuerung mit dem vorhandenen Planungs-,
Denkmalschutzrecht wird als nicht ausreichend angesehen.
Bauordnungs-
und
Die Überlegung des Bezirksamtes geht dahin, vor dem Hintergrund der geplanten
Eigentümerziele (Grundstücksteilungen) städtebauliche Festlegungen mit dem Instrument
des Bebauungsplans zu entwickeln.
Die Verfahrensschritte für einen Bebauungsplan werden auch als Angebot zur konsensualen
städtebaulichen Ordnung verstanden.
Beherrschendes städtebauliches Ziel des Bezirksamtes ist in jedem Fall die Erhaltung der
stadträumlich bedeutsamen Wohnanlage einschließlich der Freiflächen, da die Anlage heute
und bereits zu ihrer Entstehungszeit eine vorbildliche Gestaltung von Blockinnenbereichen
darstellt.
Ein weiteres Ziel ist, die halböffentliche „Privatstraße“ von der Yorckstraße zur Hagelberger
Straße und zur Großbeerenstraße für den allgemeinen Fußgängerverkehr zu sichern.
4. Auswirkungen des Bebauungsplanes
Auswirkungen insbesondere auf die Umwelt
Bestandsicherung als nicht erheblich eingestuft.
werden
aufgrund
der
intendierten
5. Verfahren
Die Planungsabsicht wurde gemäß § 5 AGBauGB der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung mitgeteilt. Aufgrund der positiven Antwort wurde der Beschluss des
Bezirksamtes über die Aufstellung des Bebauungsplans gefasst.
B). Rechtsgrundlagen: §15 BezVG.
C). Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Ggfs. anfallende Kosten / Folgekosten
sind durch die betroffenen Fachbereiche im Rahmen des Budgets zu tragen.
b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:
Keine.
Berlin, den 31.07.2012
...................................................
Dr. Franz Schulz
Bezirksbürgermeister
IV
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für die Grundstücke
VII Hagelberger Str. 9-12 und Großbeerenstr. 56-57A
Yorckstr.
83-87,
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Bezirksamt
VI
im Bezirk
Friedrichshain-Kreuzberg,
OT Kreuzberg
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Bebauungsplan
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