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Anlage zur VzK DS/0553/IV.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Dateiname
Anlage zur VzK DS/0553/IV.pdf
Größe
22 MB
Erstellt
17.10.15, 09:38
Aktualisiert
27.01.18, 19:35

Inhalt der Datei

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Abt. für Finanzen, Personal und Stadtentwicklung Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Drucksache Nr. Vorlage - zur Beschlussfassung – über Gutachten zu städtebaulichen Kriterien in den Erhaltungsgebieten Luisenstadt, Luisenstadt/ Bethaniendamm und Luisenstadt/Segitzdamm im Bezirk FriedrichshainKreuzberg von Berlin Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die Ergebnisse des Gutachtens bei baurechtlichen Beurteilungen und Entscheidungen gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Bau GB (Erhaltungsverordnung) für den gutachterlichen Untersuchungsbereich einfließen zu lassen. (Anlage 1) A). Begründung Die Begründung ist der Anlage 2 zu entnehmen. B). Rechtsgrundlage: §12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG C). Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine Berlin, den 04.12.2012 Dr. Schulz Bezirksbürgermeister Anlage 2 Begründung Gutachten zu städtebaulichen Kriterien in den Erhaltungsgebieten Luisenstadt, Luisenstadt/ Bethaniendamm und Luisenstadt/Segitzdamm im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Zweck der gutachterlichen Erarbeitung von städtebaulichen Kriterien ist die nachhaltige Sicherung einer geordneten baulichen Entwicklung in der historischen Luisenstadt. Die Gestaltungskriterien sind von den jeweiligen Mitarbeitern der Stadtplanung bei der Beurteilung von Bauvorhaben im Geltungsbereich der Erhaltungsverordnungen Luisenstadt anzuwenden. Die Begründungen zur den förmlich festgesetzten Erhaltungsverordnungen werden durch die Gestaltungskriterien konkretisiert und stärken die Durchsetzung von Erhaltungszielen, nicht zuletzt bei juristischen Auseinandersetzungen in Verwaltungsverfahren. Geltungsbereich Der Geltungsbereich umfasst die 3 o.g. Erhaltungsgebiete (siehe Anlage Gutachten, Pläne) Gründe für die gutachterliche Erarbeitung von städtebaulichen Erhaltungskriterien Auslöser der Untersuchung war ein Verwaltungsgerichtsprozess zur „Aufstellung einer freistehenden großflächigen Werbetafel“ in der Zeughofstraße. Hier hat der Antragsteller gegen die Versagung zur Baugenehmigung aus erhaltungsrechtlichen Gründen geklagt. Nach einem richterlichen Ortstermin mit allen Beteiligten kam es zu einem Vergleich: Die Baugenehmigung für die Werbetafel wurde befristet für 3 Jahre erteilt. Nach Aussage des Richters fehlten der Erhaltungsverordnung konkrete und nachvollziehbare städtebauliche Kriterien, an denen sich das Gericht bei seinen Entscheidungen orientieren und in diesem konkreten Fall die Klage auf Erteilung einer Genehmigung hätte abweisen können. Dieser Fall mit richterlichem Anstoß in der Zeughofstraße und das Wissen um die in nächster Zeit zu erwartenden baulichen Aktivitäten in der immer attraktiver werdenden Innenstadt führten zur Beauftragung der Untersuchung der städtebaulichen Kriterien durch ein erfahrenes Stadtforschungsbüro (TOPOS). Das Gutachten untersucht die Komplexität der Luisenstadt und arbeitet ihre geschichtlichen, städtebaulichen und architektonischen Besonderheiten aller Bauzeiten sehr differenziert heraus. Da nicht zuletzt wegen der Umsetzung der EnEV 2009 umfangreiche Veränderungen im Altbaubestand anstehen, trägt die Anwendung der Untersuchungsergebnisse in der praktischen Arbeit der Erhaltungsund Milieuschutzarbeitsgruppe zur nachhaltigen und kontrollierbaren Entwicklung der historischen Luisenstadt und zum Erhalt der Baukultur in unserem Bezirk bei. 1 TOPOS Gutachten zu städtebaulichen Kriterien in den Erhaltungsgebieten • Luisenstadt • Luisenstadt / Bethaniendamm • Luisenstadt / Segitzdamm Ansichtsexemplar Endfassung Bezirk Friedrichshain – Kreuzberg von Berlin Teil A - Gesamtbetrachtung Stadtplanung Landschaftsplanung Stadtforschung Berlin, November 2012 Gutachten zu städtebaulichen Kriterien für die Beurteilung von Bauvorhaben in den Erhaltungsgebieten • Luisenstadt • Luisenstadt/Bethaniendamm • Luisenstadt/Segitzdamm Teil A – Gesamtbetrachtung Auftraggeber Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Fachbereich Stadtplanung Gruppe Stadterneuerung –Stapl 2– Yorckstraße 4-11 10965 Berlin vertreten durch: Frau Christa Haverbeck Frau Ines Janke-Kleiner Auftragnehmer TOPOS Stadtplanung Landschaftsplanung Stadtforschung Badensche Straße 29 10715 Berlin Bearbeitung: Dipl.-Ing. Uwe Eichhorn, Freier Stadtplaner in Zusammenarbeit mit Dipl.-Ing. Bettina Bergande, Freie Landschaftsarchitektin Dipl.-Ing. Karin Ganssauge, Freie Architektin und Stadtplanerin Dipl.-Ing. Denise Baudoin, Architektin Endfassung vom 23.11.2012 TOPOS im Auftrag des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg, Fachbereich Stadtplanung Gutachten zu städtebaulichen Kriterien in den Erhaltungsgebieten Luisenstadt/Bethaniendamm/Segitzdamm Teil A – Gesamtbetrachtung Vorbemerkungen • • • • Ausgangssituation Aufgabenstellung Methodische Vorgehensweise Quellennachweise Untersuchungsraum der Erhaltungsgebiete • • • • 4 7 Lage und Abgrenzung Einteilung nach Teilgebieten Erfasste Straßenräume Fotodokumentation Bestandsaufnahme und Analyse 10 • Planungs- und Baugeschichte • Bauphasen und Gestaltungsmerkmale Allgemeine Leitlinien zur Erhaltung der städtebaulichen Qualität • • • • • • • • 21 Grundsätze Altbauten Fassaden Fenster und Türen Dachausbauten Neubauten Vorgärten Werbeanlagen Abbildungsverzeichnis Abbildung 1 – Teilgebiete der Bestandsaufnahme Abbildung 2 – Beispiel Fotodokumentation Abbildung 3 – Siedlungsplan von 1856 Abbildung 4 – Siedlungsplan von 1867 Abbildung 5 – Siedlungsplan von 1880 Abbildung 6 – Straubeplan von 1910 Anlagenverzeichnis Anlage 1 - Teilgebiete der Bestandsaufnahme (A3) Anlage 2 - Karte zum Gebäudealter von 1988 (A3) Anlage 3 - Stadträumliche Zonierung (A3) TOPOS im Auftrag des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg, Fachbereich Stadtplanung 7 9 10 12 13 13 Gutachten zu städtebaulichen Kriterien in den Erhaltungsgebieten Luisenstadt/Bethaniendamm/Segitzdamm Teil B – Bewertung nach Teilgebieten Einführung zu Teil B • Übersichtsplan Teilgebiete • Analyse der Teilgebiete • Stadtraumprägende Elemente Teilgebiet A - Görlitzer Nord • Untersuchungsraum • Baugeschichtliche Einordnung • Stadtgestalt und Ortsbild • Städtebauliche Kriterien • Kurzanalyse Straßenraum Teilgebiet B - Görlitzer Süd • Untersuchungsraum • Baugeschichtliche Einordnung • Stadtgestalt und Ortsbild • Städtebauliche Kriterien • Kurzanalyse Straßenraum Teilgebiet C - Admiralstraße • Untersuchungsraum • Baugeschichtliche Einordnung • Stadtgestalt und Ortsbild • Städtebauliche Kriterien • Kurzanalyse Straßenraum Teilgebiet D und E - Oranienplatz und Heinrichplatz • Untersuchungsraum • Baugeschichtliche Einordnung • Stadtgestalt und Ortsbild • Städtebauliche Kriterien • Kurzanalyse Straßenraum Teilgebiet F und G - Lausitzer Platz und Schlesisches Tor • Untersuchungsraum • Baugeschichtliche Einordnung • Stadtgestalt und Ortsbild • Städtebauliche Kriterien • Kurzanalyse Straßenraum Teilgebiet H - Bethaniendamm • Untersuchungsraum • Baugeschichtliche Einordnung • Stadtgestalt und Ortsbild • Städtebauliche Kriterien • Kurzanalyse Straßenraum Teilgebiet I - Segitzdamm • Untersuchungsraum • Baugeschichtliche Einordnung • Stadtgestalt und Ortsbild • Städtebauliche Kriterien • Kurzanalyse Straßenraum Anlage – Stadtraumprägende Elemente (A2) TOPOS im Auftrag des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg, Fachbereich Stadtplanung Gutachten zu städtebaulichen Kriterien in den Erhaltungsgebieten Luisenstadt/Bethaniendamm/Segitzdamm Teil C - Fotodokumentation Insgesamt wurden 59 Straßen oder deren Teilabschnitte aus 9 Teilgebieten erfasst. Da 18 Straßen mehrere Teilgebiete durchlaufen und diese daher mehrfach dokumentiert sind sowie einige Straßen aufgrund ihrer Länge in zwei Abschnitten dargestellt wurden, ergeben sich insgesamt 103 Fotodokumentationsblätter zu den Straßenräumen. Die Fotodokumentation ist nicht Teil des Leistungsumfanges zum Gutachten. Mit Übergabe des Ansichtsexemplars vom 28.06.2012 wurde dennoch ein Belegexemplar der Fotodokumentationsblätter als Farbausdrucke in Din-A-4 ausgehändigt. Den weiteren 8 Ausfertigungen des Gutachtens vom 23.11.2012 wird in Teil C die eingescannte Fotodokumentation auf CD zur Verfügung gestellt. Literatur- und Quellenverzeichnis Stadtbild Berlin Werbekonzept, Kurzfassung Konzepterarbeitung: proloco, Stadt und Region, Planung und Entwicklung Herausgegeben von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin 2012 Projektleitung: Frau Claudia Reich-Schilcher Gutachten zur Überprüfung der Voraussetzungen zum Erlass einer Erhaltungsverordnung für das Gebiet “Luisenstädtischer Kanal mit Umfeld” im Bezirk Mitte von Berlin. TOPOS Stadtplanung Landschaftsplanung: Bettina Bergande, Karin Ganssauge, Im Auftrag der Bezirksämter Mitte und Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin. April 2006 Gutachten zur Überprüfung der Voraussetzungen zum Erlass einer Erhaltungsverordnung für die Gebiete “Luisenstadt/Bethaniendamm” und “Luisenstadt/Segitzdamm” im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin. TOPOS Stadtplanung Landschaftsplanung: Bettina Bergande, Karin Ganssauge, Im Auftrag der Bezirksämter Mitte und Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin. April 2006 In der Luisenstadt. Studien zur Stadtgeschichte von Berlin-Kreuzberg. Christiane Bascón-Borgelt, Karin Ganssauge, u. a. Herausgegeben von der Bauausstellung Berlin GmbH (IBA), Berlin 1983 Mietshaus im Wandel Wohnungen der behutsamen Stadterneuerung in der Luisenstadt. Christiane Borgelt, Karin Ganssauge, Veronika Keckstein, Herausgeber: Internationale Bauausstellung Berlin 1987 S.T.E.R.N. Gesellschaft der behutsamen Stadterneuerung Berlin mbH Die Bauwerke und Kunstdenkmäler von Berlin. Im Auftr. d. Senators für Bau- u. Wohnungswesen hrsg. vom Landeskonservator. Berlin:Mann, Bezirk Kreuzberg, bearb. von Manfred Hecker, Karten und Pläne 1980 Die städtebauliche Entwicklung Berlins von 1650 bis 1986. Herausgeber: Der Senator für Stadtentwicklung und Umweltschutz, Referat Press- und Öffentlichkeitsarbeit Text: Dr. Bruno Aust, Peter Lemburg, Redaktion: Klaus Kundt TOPOS im Auftrag des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg, Fachbereich Stadtplanung Gutachten zu städtebaulichen Kriterien in den Erhaltungsgebieten Luisenstadt/Bethaniendamm/Segitzdamm Teil A - Gesamtbetrachtung Vorbemerkungen Am 20.12.2011 erfolgte die Beauftragung für ein „Gutachten zur Entwicklung von Gestaltungskriterien für die Beurteilung von Bauvorhaben im Erhaltungsgebiet Luisenstadt“. Mit Nachauftrag vom 01.03.2012 wurde der Untersuchungsraum hinsichtlich der Erhaltungsgebiete Luisenstadt/Bethaniendamm und Luisenstadt/ Segitzdamm erweitert. Gemäß den am 29.02.2012 und am 10.04.2012 stattgefundenen Abstimmungen mit Vertretern des Auftraggebers erfolgte die zusammenfassende Darstellung der Arbeitsergebnisse anhand des zum 09.05.2012 vorgelegten Korrekturexemplars inklusive einer exemplarischen Bewertung für die Teilgebiete F und G. Nach Freigabe am 06.06.2012 wurde das Gutachten hinsichtlich der Beschreibung der übrigen Teilgebiete ergänzt und als Ansichtsexemplar mit Arbeitsstand vom 28.06.2012 vorgelegt. Die abgestimmte Endfassung des Gutachtens vom 07.08.2012 wurde am 10.08.2012 dem Auftraggeber und weiteren Vertretern der Verwaltung des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg präsentiert. Aufgrund des vom Auftraggeber gewünschten vertiefenden Untersuchungsbedarfs zu Einzelthemen erfolgte mit Nachauftrag vom 15.10.2012 die Ergänzung des Gutachtens und Übergabe der überarbeiteten Endfassung am 23.11.2012. • Ausgangssituation Im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin wurde im Jahr 1995 eine Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs.1 Nr.1 und 2 BauGB für das Gebiet der Luisenstadt erlassen. Ziel der Verordnung ist die Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des in der Zeit zwischen 1845 und 1910 entstandenen Wohngebietes Luisenstadt und der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung im Erhaltungsgebiet. Die Erhaltungsverordnungen für das Gebiet Luisenstadt/ Bethaniendamm und Luisenstadt/Segitzdamm wurden im Jahr 2006 gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB erlassen. Die Geltungsbereiche der Erhaltungsgebiete sind Teil der sogenannten Luisenstadt, die sich aus der inneren und äußeren Luisenstadt zusammensetzt. Die Geltungsbereiche weisen insgesamt eine hohe Dichte denkmalgeschützter und erhaltenswerter Einzelbauten, Gebäudeensemble sowie stadträumlicher Qualitäten auf, die die besondere städtebauliche Eigenart der Gebiete ausmachen und von städtebaulicher, geschichtlicher und künstlerischer Bedeutung sind. Das erarbeitete Gutachten bezieht sich ausschließlich auf die Erhaltung der städtebaulichen Eigenart in den ausgewiesenen Erhaltungsgebieten. Um eine fundierte Entscheidungsgrundlage zur Beurteilung von Einzelvorhaben hinsichtlich ihrer Übereinstimmung mit den Zielen der Erhaltungsverordnungen zu erhalten, sind vertiefende Untersuchungen zu den prägenden Merkmalen der Gebiete hinsichtlich der Stadtgestalt und des Ortsbildes sowie Empfehlungen zu städtebaulichen Kriterien bei der Beurteilung von Bauvorhaben in den Erhaltungsgebieten erforderlich. • Aufgabenstellung Die Aussagen zu den prägenden Merkmalen der Gebiete hinsichtlich Stadtgestalt und Ortsbild in den Begründungen zum Erlass der Verordnungen bedürfen einer vertiefenden Untersuchung und Identifizierung der prägenden Gestaltungselemente. Ein wesentlicher Schwerpunkt der Untersuchung war deshalb eine gezielte, ausschließlich auf die relevanten stadträumlichen und architektonischen Gestaltungselemente gerichtete Bestandsaufnahme. Diese bildet die TOPOS im Auftrag des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg, Fachbereich Stadtplanung 4 Gutachten zu städtebaulichen Kriterien in den Erhaltungsgebieten Luisenstadt/Bethaniendamm/Segitzdamm Teil A - Gesamtbetrachtung Grundlage zur Entwicklung eines Katalogs von städtebaulichen Kriterien. Darüber hinaus war Ziel der Bestandsaufnahme festzustellen, welche Einzelelemente in welcher Form und in welchem Ausmaß im Gebiet vorhanden sind, damit sie als prägende Merkmale identifiziert werden und mit ihnen entsprechende Gestaltungsanforderungen begründet werden können. • Methodische Vorgehensweise Auf Grundlage der Feststellungen in der Begründung zur Erhaltungsverordnung wurden die Charakteristika des Gebiets untersucht, die die Erhaltung der baulichen und freiräumlichen Anlagen in ihrer Gesamtheit rechtfertigen. Darüber hinaus sind folgende Faktoren und Merkmale untersucht worden, die Auswirkungen auf die Stadtgestalt und das Ortsbild haben und die Erhaltungswürdigkeit des Gebiets rechtfertigen: o Historische Entwicklung und Planungsgeschichte des Untersuchungsgebietes zur Begründung prägender städtebaulicher und baulicher Gestaltelemente. o Gebäudestruktur der unterschiedlichen Bauepochen auf der Grundlage der Baualterkarte und durch gezielte Bestandserhebung vor Ort. o Prägende Merkmale des städtischen Zusammenhanges und der stadträumlichen Situation: prägende Gebäudeensembles in einem Straßenzug, prägende Straßenräume, Platz- und Freiflächen. o Unterschiedliche Gebäudetypologien mit den jeweiligen architektonisch bedeutsamen Gestaltungsmerkmalen. o Besonders schützenswerte Teilräume (Häufung von gleichen Gestaltmerkmalen, Straßenzug einer Bauepoche, geschlossener Bebauungszusammenhang). Die zusammengefassten und bewerteten Ergebnisse sind die Grundlage für die Entwicklung eines Katalogs mit allgemeinen und teilgebietsbezogenen Kriterien und Leitlinien zum Erhalt der städtebaulichen Eigenart der Erhaltungsgebiete. TOPOS im Auftrag des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg, Fachbereich Stadtplanung 5 Gutachten zu städtebaulichen Kriterien in den Erhaltungsgebieten Luisenstadt/Bethaniendamm/Segitzdamm Teil A - Gesamtbetrachtung Die konkrete Form des letztlich aus den Untersuchungsergebnissen abzuleitenden Kriterienkataloges wurde nach Abschluss der Bestandsaufnahme mit dem Auftraggeber abgestimmt und festgelegt. Die Identifizierung prägender Gestaltungsmerkmale erfolgt nach Teilbereichen und basiert auf einer Bestandserhebung der Gestaltungsmerkmale anhand eines Kriterienkataloges. Die Kategorien zur Identifizierung und Einteilung der Gestaltungsmerkmale und Gestaltungskriterien werden in der Einführung zu Teil B–Bewertung nach Teilgebieten ausführlich beschrieben. • Quellennachweise Neben den unserem Büro vorliegenden Texten aus den Voruntersuchungen zum Aufstellungsbeschluss (S.T.E.R.N. 02/1992) sowie einigen Texten aus der Aufstellungsphase der Erhaltungsverordnung liegt unserer Kenntnis nach keine verabschiedete Begründung zur Erhaltungsverordnung vor. Wir beziehen uns daher auf die Begründung der Erhaltungsverordnung „Luisenstadt“ in der Vorlage zur Beschlussfassung in der 14. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung. Eine wesentliche Arbeitsgrundlage im Rahmen der Bestandsaufnahme und Analyse stellen die im Literatur- und Quellenverzeichnis aufgeführten Untersuchungen von Karin Ganssauge und Bettina Bergande vom Büro TOPOS dar. Die im Rahmen der vertiefenden Untersuchungen verwendeten Unterlagen zum „Stadtbild Berlin Werbekonzept“ liegen nur als Kurzfassung vor. Das ausführliche Werbekonzept liegt bisher lediglich als „Handbuch“ in einer Entwurfsfassung ausgewählten Verwaltungsstellen zur Erprobung vor. TOPOS im Auftrag des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg, Fachbereich Stadtplanung 6 Gutachten zu städtebaulichen Kriterien in den Erhaltungsgebieten Luisenstadt/Bethaniendamm/Segitzdamm Teil A - Gesamtbetrachtung Untersuchungsraum der Erhaltungsgebiete Der Untersuchungsraum entspricht den Geltungsbereichen der jeweiligen Erhaltungsverordnungen Luisenstadt, Luisenstadt/Bethaniendamm, Luisenstadt/ Segitzdamm. • Lage und Abgrenzung Die Untersuchungsräume der drei Erhaltungsgebiete Luisenstadt, Luisenstadt/ Bethaniendamm und Luisenstadt/ Segitzdamm befinden sich im Berliner Stadtbezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg und umfassen eine Gesamtfläche von ca. 250 ha. Das Gebiet lässt sich flächenmäßig jeweils hälftig in die innere (nördlich der Hochbahntrasse) und die äußere Luisenstadt (südlich der Hochbahntrasse) unterteilen. Abbildung 1 - Teilgebiete der Bestandsaufnahme • Einteilung nach Teilgebieten Die Gebietskulisse der drei Erhaltungsgebiete wurde in 9 Teilgebiete (A-I) unterteilt. Die Teilgebiete A, B, C, D, E, F, G befinden sich im Geltungsbereich des Erhaltungsgebietes Luisenstadt. Das Teilgebiet H entspricht dem Geltungsbereich des Erhaltungsgebietes Luisenstadt/ Bethaniendamm und das Teilgebiet I dem Geltungsbereich des Erhaltungsgebietes Luisenstadt/Segitzdamm. (Eine Übersicht der Teilgebiete ist im Din-A-3 Format als Anlage 1 beigefügt.) • Erfasste Straßenräume Die im Untersuchungsraum befindlichen Straßenräume wurden entsprechend ihrer Lage in den Teilgebieten erfasst. Die das Teilgebiet begrenzenden Straßenräume werden dabei hälftig dokumentiert. Bei der Abgrenzung der Teilbereiche ist zu beachten, dass die Straßenräume, welche eine Teilgebietsabgrenzung markieren, dem jeweiligen Teilbereich zugeordnet werden. TOPOS im Auftrag des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg, Fachbereich Stadtplanung 7 Gutachten zu städtebaulichen Kriterien in den Erhaltungsgebieten Luisenstadt/Bethaniendamm/Segitzdamm Teil A - Gesamtbetrachtung Beispiel: Der südliche Teil der Manteuffelstraße befindet sich in Teilgebiet B. Im weiteren Verlauf bildet sie teilweise die Grenze zwischen den Teilgebieten E, F und H und wird daher mit der westlichen Straßenseite in Gebiet E und H und mit der östlichen Straßenseite in Gebiet F erfasst. A B C Adalbertstraße Admiralstraße D E D.01. E.01. F G H H.01. C.01. Bethaniendamm D.02. H.02. Bevernstraße G.01. Böcklerstraße Cuvrystraße I.01. A.01. Dresdner Straße D.03. Eisenbahnstraße F.01. Erkelenzdamm Falckensteinstraße I C.02. D.04. A.02. Forster Straße B.01. Fraenkelufer C.03. Gitschiner Straße I.02. Glogauer Straße B.02. Görlitzer Straße A.03. Görlitzer Ufer A.04. Heckmannufer A.05. Heinrichplatz E.02. Kohlfurter Straße C.04. Köpenicker Straße F.02. Kottbusser Straße C.05. G.02. H.03. D.05. Kottbusser Tor Lausitzer Platz F.03. Lausitzer Straße B.03. Legiendamm D.06. Leuschnerdamm D.07. Liegnitzer Straße Lübbener Straße B.04. A.06. Luckauer Straße D.08. Manteuffelstraße B.05. Mariannenplatz Mariannenstraße B.06. E.03. F.04. H.04. E.04. F.05. H.05. E.05. H.06. May-Ayim-Ufer G.03. Muskauer Straße F.06. Naunynstraße Oberbaumstraße Ohlauer Straße D.09. A.07. H.07. E.06. H.08. G.04. B.07. TOPOS im Auftrag des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg, Fachbereich Stadtplanung 8 Gutachten zu städtebaulichen Kriterien in den Erhaltungsgebieten Luisenstadt/Bethaniendamm/Segitzdamm Oppelner Straße A.08. Oranienplatz D.10. Oranienstraße D.11. Paul-Lincke-Ufer E.07. B.08. Pfuelstraße G.05. Pücklerstraße F.07 Prinzessinenstraße D.12. Ratiborstraße B.09. Reichenberger Str. B.10. I.03. D.13. Ritterstraße I.04. Sebastianstraße Schlesische Straße D.14. A.09. Segitzdamm I.05. Skalitzer Straße A.10. Sorauer Straße A.11 Spreewaldplatz Taborstraße B.11. D.15. E.08. F.08. D.16. E.09. F.09. G.06. B.12. A.12. Waldemarstraße H.09. Wassertorstraße I.06. Wiener Straße Wrangelstraße Teil A - Gesamtbetrachtung B.13. A.13. Zeughofstraße F.10. G.07. F.11. G.08. H.10. • Fotodokumentation Insgesamt wurden 59 Straßen oder deren Teilabschnitte erfasst. Da 18 Straßen mehrere Teilgebiete durchlaufen und diese daher mehrfach dokumentiert sind, ergeben sich insgesamt 103 Fotodokumentationsblätter zu den Straßenräumen. Abbildung 2 - Beispiel Fotodokumentation Dresdner Straße TOPOS im Auftrag des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg, Fachbereich Stadtplanung 9 Gutachten zu städtebaulichen Kriterien in den Erhaltungsgebieten Luisenstadt/Bethaniendamm/Segitzdamm Teil A - Gesamtbetrachtung Bestandsaufnahme und Analyse Im Rahmen der Abstimmungstermine mit dem Auftraggeber wurde der Herleitung von städtebaulichen Kriterien und strukturellen Merkmalen anhand der Bauphasen und der unterschiedlichen Baustile grundsätzlich zugestimmt, darüber hinaus sollte aber eine vertiefende Beschreibung der Stadtbild prägenden Merkmale im Ist-Zustand, bezogen auf Teilbereiche des Erhaltungsgebietes, erfolgen. In diesem Zusammenhang wurde die Bestandsanalyse erweitert und eine Identifizierung von gehäuft vorkommenden gestalterischen Merkmalen sowie besonders schützenswerte Teilräumen durchgeführt (siehe Teil B – Bewertung nach Teilgebieten). • Planungs- und Baugeschichte 1 Das rapide Anwachsen der Berliner Bevölkerung Anfang des 19. Jahrhunderts, aber auch die Entwicklung der Industrie machten den Ausbau neuer Siedlungsgebiete erforderlich. Mit seiner Zentrumsnähe und dem Arbeitskräftepotenzial war die Köpenicker Vorstadt mit dem innerhalb der Zollmauer gelegenen Köpenicker Feld für die Stadterweiterung besonders geeignet. Gewerbeansiedlungen / Gartenland Seit Beginn des 19. Jahrhunderts hatten sich entlang der Köpenicker Straße Gewerbebetriebe angesiedelt, die den Standortvorteil der Spree als Transportweg oder als Wasserzulieferer ausnutzen wollten. Daneben entstanden am Spreeufer staatliche Holzmärkte, Kalkscheunen und andere Baumaterialienlager. Südlich der Köpenicker Straße befanden sich Gärtnereien wie die bekannte Baumschule Späth im Bereich der heutigen Manteuffelstraße und ausgedehnte Gartenanlagen wie der barocke Itzig’sche Garten nahe dem Schlesischen Tor. Abbildung 3 – Siedlungsplan von 1856 1 Vgl. Christiane Bascón-Borgelt, Astrid Debold-Kritter, Karin Ganssauge, Kristina Hartmann, In der Luisenstadt, Studien zur Geschichte von Berlin Kreuzberg, Internationale Bauausstellung Berlin GmbH 1983 TOPOS im Auftrag des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg, Fachbereich Stadtplanung 10 Gutachten zu städtebaulichen Kriterien in den Erhaltungsgebieten Luisenstadt/Bethaniendamm/Segitzdamm Teil A - Gesamtbetrachtung Bebauungsplan von Mandel Mit der industriellen Entwicklung stiegen im 19. Jahrhundert die Bevölkerungszahlen rapide an. Um die Wohnungsnachfrage und die Entwicklung neuer Gewerbestandorte planmäßig zu steuern, kam bereits 1812 die erste Aufforderung zur Aufstellung eines Bebauungsplans. Der erste Bebauungsplan von Mandel 1823 orientierte sich an den vorhanden Straßen und Feldwegen sowie an den vorhandenen Flurstücksgrenzen, um die Entschädigungskosten für das Straßenland möglichst gering zu halten. Stadtgestalterische Aspekte wurden bei der Aufstellung des Plans nicht berücksichtigt. Der Plan wurde nicht umgesetzt, da die Bürger statt eines einfachen Vorortplanes den Entwurf eines selbständigen Stadtteilplanes forderten, der eine Erweiterung des Köpenicker Feldes bis zum Landwehrgraben mit einbezog. Bebauungsplan von Schmidt 1826 wurde der vom Oberbaurat Schmid erarbeitete neue Plan von König Friedrich Wilhelm III. genehmigt. Die wesentlichen Grundstrukturen, wurden in den späteren Entwürfen Lennés übernommen: die Übernahme der Ausfallstraßen Köpenicker Straße und Dresdner Straße, das rechtwinklige Rastersystem, das sich an der Lindenstraße orientierte sowie die Teilung des Gebiets durch einen schiffbaren Nord-Süd-Kanal, der den Landwehrgraben mit der Spree verband und zur Entwässerung der angrenzenden Flächen dienen sollte. Bebauungspläne Lenné Mit dem Regierungsantritt Friedrich Wilhelm IV. kam es zu einem deutlichen Wandel in der Stadtplanung. Er übertrug die Bebauungsplanung für das Köpenicker Feld seinem Gartenarchitekten Peter Josef Lenné. Mit der endgültigen Fassung des Bebauungsplanes von 1842 vereinigte Lenné in seiner Planung Ästhetik und Zweckmäßigkeit, indem er den öffentlichen Raum gestaltete und ihm bestimmte Funktionen zuwies: Der Luisenstädtische Kanal als Verbindungsstück zwischen Landwehrkanal und der Spree sollte dem Transport von Baumaterialien, Rohstoffen und fertigen Produkten und gleichzeitig der Naherholung dienen. Die Art der Nutzung der großen Blöcke wurde bewusst offen gelassen. Die Parzellierung und damit die Dichte der Bebauung wurde der Privatinitiative überlassen. Charakteristische Entwurfselemente Die charakteristischen Elemente der vorangegangenen Entwürfe (Bebauungsplanentwurf von 1840, Schmuck- und Grenzzüge von Berlin und nächster Umgebung, 1840) wurden in den endgültigen Bebauungsplan übernommen: der mittig das Gebiet teilende Luisenstädtische Kanal mit seinem angesetzten Bogen, den Hafenbecken und Marktplätzen - Engelbecken, Wassertorbecken, Oranienplatz die Anlage des Michaelkirchplatzes, des Mariannenplatzes und des Lausitzer Platzes. Neue Elemente waren ein gleichmäßiges Straßenraster und die rhombenförmigen Plätze, Moritz- und Heinrichplatz, die zusammen mit dem Oranienplatz die Ost-West-Achse des Gebiets betonten. Bebauungsplan von Hobrecht In dem 1862 festgesetzten Bebauungsplan für die Umgebung Berlins von J. Hobrecht wurde die Lennéplanung übernommen. Zur Verkleinerung der Blöcke wurde das Straßenraster durch die Naunynstraße mit dem Naunynplatz und die Muskauer Straße ergänzt sowie die Straßen südlich der abgerissenen Stadtmauer fortgeführt. Die Struktur der äußeren Luisenstadt jenseits der Akzisemauer und späteren Hochbahntrasse wurde erstmals festgelegt. Bis 1900 wurde die Reichenberger Straße vom Erkelenzdamm bis zum Kottbusser Tor verlängert. TOPOS im Auftrag des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg, Fachbereich Stadtplanung 11 Gutachten zu städtebaulichen Kriterien in den Erhaltungsgebieten Luisenstadt/Bethaniendamm/Segitzdamm Teil A - Gesamtbetrachtung Abbildung 4 - Siedlungsplan, bearbeitet von Liebenow, 1867 Bautätigkeit Trotz der infrastrukturellen Vorleistungen des Staates wie dem Bau der Straßen, des Luisenstädtischen Kanals (1848), des Landwehrkanals (1850) und des Bethanien-Krankenhauses (1848) begann die Bebauung des Köpenicker Feldes aufgrund der wirtschaftlichen und politischen Krise und der unzureichenden Verbindungen zu den angrenzenden Stadtteilen nur zögernd. Mit den zahlreichen Gründungen von Fabrikationsstätten und der rapide ansteigenden Bevölkerungszahl setzte eine rege Bautätigkeit ein. Sie begann nach der Überwindung der wirtschaftlichen und politischen Krise 1847/48 Anfang der 1850er Jahre, entfaltete sich während des wirtschaftlichen Aufschwungs 1861-64 und fand ihren Höhepunkt in den Gründerjahren. Bis 1875 waren die Blöcke in der inneren Luisenstadt überwiegend geschlossen. Im Jahre 1865 erfolgte zudem der Bau des Görlitzer Bahnhofs, welcher der Gebietsentwicklung der äußeren Luisenstadt nochmals deutlichen Auftrieb gab. Verdichtung und Umnutzung Bis in die 1850er Jahre hinein war die Bebauung noch durch zwei- bis dreigeschossige Vorderhäuser mit kleinen Werkstätten im Hof geprägt. Bis 1875 setzte sich der vier- bis fünfgeschossige Mietwohnungsbau mit Läden im Souterrain und Hochparterre und vereinzelten Stockwerksfabriken in den Hinterhöfen durch. Mit der Spezialisierung vorhandener Branchen, der Gründung neuer Fabrikationsstätten und der Ausweitung des Handels stieg auch die Nachfrage nach billigen Kleinwohnungen. Deshalb zielten die weiteren baulichen Maßnahmen auf eine Verdichtung und Umnutzung der vorhandenen Baustruktur: Hof und Gartenflächen wurden mit Stockwerksfabrikanlagen und Wohnungen in Seitenflügeln und Quergebäuden bebaut. Durch Abriss wurden Bauflächen für neue Verwaltungs- und Handelsbauten geschaffen. Bis 1910 war die höchste Baudichte in der Luisenstadt erreicht. Auch die bereits mit dem Bebauungsplan von Hobrecht in der Struktur festgelegte äußere Luisenstadt jenseits der Akzisemauer und späteren Hochbahntrasse wurde zunehmend bebaut. TOPOS im Auftrag des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg, Fachbereich Stadtplanung 12 Gutachten zu städtebaulichen Kriterien in den Erhaltungsgebieten Luisenstadt/Bethaniendamm/Segitzdamm Teil A - Gesamtbetrachtung Abbildung 5 – Siedlungsplan von 1880 von Liebenow Abbildung 6 - Straubeplan 1910 Verfüllung des Kanals Ab 1926 wurde der Kanal auf Grund der schwindenden gewerblichen Bedeutung und der Abflussproblematik verfüllt. Gemäß der Auflage der Wasserstraßenverwaltung wurde das Gelände zur Grünfläche bestimmt und ab 1928 nach Entwürfen des Gartendirektors Erwin Barth zu einem Grünzug umgestaltet. TOPOS im Auftrag des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg, Fachbereich Stadtplanung 13 Gutachten zu städtebaulichen Kriterien in den Erhaltungsgebieten Luisenstadt/Bethaniendamm/Segitzdamm Teil A - Gesamtbetrachtung Kriegszerstörung und Wiederaufbau Erhebliche Kriegsschäden wiesen insbesondere das Gebiet um das Engelbecken sowie am Segitzdamm, der Ritterstraße und der Köpenicker Straße in Kreuzberg auf. Der Wiederaufbau nach dem 2. Weltkrieg orientierte sich zunächst an der historischen Randbebauung, später dann in bewusster Abweichung. Die ersten Wohnungsneubauten in den 1950er Jahren erfolgten auf den Kriegsbrachen am Segitzdamm und im westlichen Bereich der Reichenberger Straße. Die Neubautätigkeiten in der äußeren Luisenstadt erfolgten verstärkt im Umfeld der Reichenberger Straße als Lücken- und Eckschließungen und orientierten sich an der historischen Randbebauung. Teilung der Stadt, Flächensanierung, behutsame Stadterneuerung In der Entwicklung der Erhaltungsgebiete war in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts die Teilung Berlins mit den städtebaulichen und strukturellen Brüchen des Mauerstreifens prägend. Im Bereich des Michaelkirchplatzes im Ostteil der Stadt entstanden in den 1970-80er Jahren industriell vorgefertigte Wohnkomplexe auf abgeräumten kriegszerstörten Flächen, die den historischen Stadtgrundriss und damit die Randbebauung des 19. Jahrhunderts in Teilen auflösten. Am Böcklerpark, im ehemaligen Westteil der Stadt, in unmittelbarer Nähe zum Grünzug des ehemaligen Luisenstädtischen Kanals wurden bereits in den 1950er und noch in den 1970er Jahren Wohnhochhäuser errichtet, die ebenfalls den Stadtgrundriss negierten und die historischen Gebäudehöhen weit übertrafen. Im Rahmen der behutsamen Stadterneuerung ab Ende der 1970er Jahre, die sich eine erhaltende und sozialorientierte Sanierung zum Ziel gesetzt hatte, wur-den die Altbauten modernisiert und Neubauten als Randbebauung ergänzt. Im Zusammenhang mit der Internationalen Bauausstellung IBA 1984-1987 mit den Schwerpunkten kritische Rekonstruktion und behutsame Stadterneuerung, stand die Beteiligung der Bürger zunehmend im Mittelpunkt. Wiedervereinigung Auch wenn diese Brüche nach der Wiedervereinigung zum Anfang der 1990er Jahre zunehmend durch Neubebauungen, insbesondere im Umfeld des Engelbeckens und der Waldemarstraße aufgefüllt werden, finden sich noch zahlreiche Brachflächen und Zwischennutzungen entlang des ehemaligen Grenzverlaufs, zum Beispiel am Bethaniendamm und der Köpenicker Straße. TOPOS im Auftrag des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg, Fachbereich Stadtplanung 14 Gutachten zu städtebaulichen Kriterien in den Erhaltungsgebieten Luisenstadt/Bethaniendamm/Segitzdamm • Teil A - Gesamtbetrachtung Bauphasen und Gestaltungsmerkmale 2 Die Zugehörigkeit zu einer Bauphase bestimmt neben stilistischen Gestaltungsmerkmalen auch den Bautyp der Gebäude, der in der Luisenstadt trotz Baulücken und Abweichungen vor allem durch fünf- bis sechsgeschossige Mietshäuser als Blockrandbebauungen mit annähernd gleichen Traufhöhen geprägt ist. Die Qualität der Gestaltung der Gebäude ist zum einen stilistisch geprägt durch die Zugehörigkeit zu bestimmten Baustilen mit Ihren Fassadendetails, Dachausprägungen, Stuckverzierungen oder durch besondere künstlerische Ausgestaltung, zum anderen durch die gelungene Integration neuer, nach dem Krieg entwickelter Gestaltungen. Die maßgeblichen Bauphasen für das Untersuchungsgebiet reichen von der Entstehungszeit erster Bauten um 1800 bis zur aktuellen Neubebauung. Die Bauphasen werden untergliedert in die Bauphase 1 vor 1870, die Bauphase 2 zwischen 1870 und 1918, die Bauphase 3 zwischen 1918 und 1945, die Bauphase 4 zwischen 1945 und 1975, die Bauphase 5 von 1975 bis 1990 sowie die Bauphase 6 ab 1990 bis zur Gegenwart. Die besondere Bedeutung des Untersuchungsraums begründet sich in der überwiegend historisch geprägten Stadtgestaltung. Die späteren Bauphasen gehören allerdings ebenso zur Siedlungsgeschichte und haben ihre Bedeutung in der Geschichte des Ortes. Die Ablesbarkeit der städtebaulichen Entwicklung des Siedlungsgebietes von der Errichtung der ersten Mietshäuser in der Dresdner und Köpenicker Straße bis zur Nachkriegsbebauung der 50er und 60er Jahre sind Teil der Siedlungsgeschichte. Ebenfalls sind die Bebauungen im Rahmen der Flächensanierung in den 1970er Jahren mit bewusster Auflösung des historischen Stadtgrundrisses und in der Folge die Neubebauungen im Rahmen der behutsamen Stadterneuerung die sich wieder verstärkt an der historischen Randbebauung orientiert, in zahlreichen Teilbereichen prägend für die Stadtgestalt und das Ortsbild. Bauphase 1: vor 1870 (Neoklassizismus / Schinkelschule) Die Phase 1 umfasst den Zeitraum von der Entstehungszeit der ersten Bebauungen um 1800 bis zum Beginn der Gründerzeit. Der überwiegende Anteil von Gebäuden aus dieser Bauphase befindet sich im Teilgebiet D (Oranienplatz) und Teilgebiet E (Heinrichplatz). Im Teilgebiet C (Admiralstraße) gibt es noch vereinzelt Gebäude aus der Zeit vor 1870, ebenso im Teilgebiet F (Lausitzer Platz) in Teilbereichen der Manteuffelstraße und Eisenbahnstraße. Nach Verabschiedung des Bebauungsplanes von 1842 (Lenné) wurden zunächst nur vereinzelte Mietshäuser gebaut, in denen der Eigentümer meist selbst wohnte und arbeitete und zusätzlich weitere Wohnungen im Vorderhaus und kleinen Seitenflügel vermietete. Die Vorderhäuser wurden aus der baulichen Tradition des barocken Handwerker- und Bürgerhauses der Vorstädte entwickelt und bereits zu Beginn des 19. Jahrhunderts als Mietshaus ausgebaut. Ab 1860 setzte ein neuer Mietshaustyp als Massenwohnungsbau ein. Die vier- bis fünfgeschossigen Vorderhäuser mit Seitenflügeln und Werkstätten im Hof waren zumeist Putzbauten mit gleichförmigen, an der Schinkelschule orientierten 2 Vgl. TOPOS Stadtplanung Landschaftsplanung, Gutachten zur Überprüfung der Voraussetzungen zum Erlass einer Erhaltungsverordnung für das Gebiet “Luisenstädtischer Kanal mit Umfeld” im Bezirk Mitte von Berlin und für die Gebiete “Luisenstadt / Bethaniendamm” und “Luisenstadt / Segitzdamm” im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin, 2006 TOPOS im Auftrag des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg, Fachbereich Stadtplanung 15 Gutachten zu städtebaulichen Kriterien in den Erhaltungsgebieten Luisenstadt/Bethaniendamm/Segitzdamm Teil A - Gesamtbetrachtung neoklassizistische Vorderhausfassaden mit fünf, sieben oder neun Fenstern in der Front, mit mittigen oder seitlichen Durchfahrten, direkt an die abgeschlossenen Treppenhäuser angebunden und mit einer Gebäudehöhe von 1822m entsprechend der Straßenbreite. Die wesentlichen Gestaltungselemente der im Stil des Neoklassizismus beziehungsweise der Schinkelschule geprägten Bauperiode sind: • • • • Lochfassade (überwiegend verputztes Mauerwerk), Gliederung durch Fassadenelemente, Dachausbildung mit betonter Attika und verborgenem Dach, Fassadenschmuck mit neoklassizistische Elementen. Fassadengestaltung Betonung der horizontalen Fassadengliederung durch Sockelgesimse, Gurtgesimse, Fensterbalkengesimse, Haupt- oder Dachgesims. Merkmale in den Putzfassaden sind häufig der Bossenputz im Erdgeschoss und im 1. Obergeschoss sowie Fugenschnitte im Putz der oberen Geschosse. Die Betonung der Fenster erfolgt durch Fensterumrahmungen, häufig mit Pilastern ausgestattet, und Fensterbrüstungen bzw. Spitzverdachungen in den oberen Geschossen. Der einheitliche Raumcharakter wird durch die leichten Vorsprünge, farblichen Schattierungen, risalitartigen Überhöhungen an Straßenkreuzungen etc. verstärkt. Neben den Wohnhäusern entstanden als staatliche und städtische Vorleistung Kommunalbauten. Die Solitärbauten wurden als Ziegelbauten im Stil der Neorenaissance, im Rundbogenstil und der Neugotik (Tradition der Schinkelschule) ausgeführt. Dresdner Straße Dresdner Straße um 1900 Bauphase 2: 1870 bis 1918 (Historismus und Jugendstil) Die Phase 2 umfasst den Zeitraum des Höhepunktes der industriellen Entwicklung. Mit dem Ausbau des Verkehrswesens wurde die Voraussetzung für die Entfaltung einer differenzierten Gewerbe- und Geschäftswelt und dem damit verbundenen Bedarf an Wohnungen für die Arbeitskräfte geschaffen. Bis 1910 sind fast alle Blöcke der Luisenstadt mit einer geschlossenen Randbebauung bebaut. Damit sind insbesondere Teilgebiet F (Lausitzer Platz) der inneren Luisenstadt sowie das Teilgebiet A (Görlitzer Nord) und Teilgebiet B (Görlitzer Süd) von Gebäuden aus dieser Bauperiode geprägt. Im Teilgebiet C (Admiralstraße), Teilgebiet H (Bethaniendamm) und Teilgebiet I (Segitzdamm) sind nur vereinzelt Gebäude aus dieser Zeit erhalten geblieben. Eine besondere Häufung von Gebäuden aus der Bauphase nach 1900 mit charakteristischen Stilelementen des Jugendstils befindet sich in Teilgebiet A (Görlitzer Nord) am Heckmannufer sowie in Teilgebiet B am Paul-Lincke-Ufer. TOPOS im Auftrag des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg, Fachbereich Stadtplanung 16 Gutachten zu städtebaulichen Kriterien in den Erhaltungsgebieten Luisenstadt/Bethaniendamm/Segitzdamm Teil A - Gesamtbetrachtung Mit der geschlossenen Blockrandbebauung wurden die Blockinnenbereiche maximal mit Wohn- und Gewerbebauten ausgenutzt. Es entstanden vier- bis fünfgeschossige Gewerbehöfe wie z.B. der Engelbeckenhof am Bethaniendamm, die Ritterhöfe in der Ritterstraße, der Elisabethhof am Erkelenzdamm mit repräsentativen Vorderhäusern, Stockwerksfabriken und mit Keramikfliesen im Innenbereich. Mit den Bauordnungen von 1887 und 1897 war eine relative Verbesserung der Wohnverhältnisse eingetreten. Bestehende Wohngebäude wurden umgebaut bzw. neue errichtet, mit größeren Höfen, Podest-WC und abgeschlossenen Wohnungen. Repräsentative Fassaden mit Balkonen, Erkern und zum Teil mit großen Schaufenstern veränderten das Stadtbild (z.B. Denkmalbereich Muskauer Str. 21, 3036, 38). In den Gründerjahren ersetzten Stilelemente des Neobarock und der Neorenaissance die schlichten neoklassizistischen Fassaden. Um die Jahrhundertwende wurden die Fassaden zunehmend durch Jugendstilelemente aufgeschmückt und durch hohe Giebel betont. Die wesentlichen Gestaltungselemente der im Stil des Historismus geprägten Bauperiode sind: • Gegliederte Fassaden mit Vorsprüngen, Balkonen, Erkern, • Erdgeschosszonen zum Teil mit großen Schaufenstern, • “Berliner Dach” hinter betontem Dachgesims, • Fassadenschmuck des Neobarock und der Neorenaissance. Muskauer Straße Muskauer Straße um 1900 Fassadengestaltung Die einzelnen Formen der reich dekorierten Fassaden lehnen sich an historische Stilformen an. Dekorative Elemente wie Konsolen, Kapitelle und Friesplatten konnten aus Katalogen der Stukkateurfirmen und Gipsformereien ausgewählt und am Bau versetzt werden. Gesimse, Pilaster, Fenster- und Türrahmungen wurden von den Stuckateuren direkt am Bau hergestellt. Die zunehmende Ausstattung mit prunkvoll gestalteten, dekorierten Erkern und Balkonen prägt noch heute das Stadtbild der Luisenstadt. TOPOS im Auftrag des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg, Fachbereich Stadtplanung 17 Gutachten zu städtebaulichen Kriterien in den Erhaltungsgebieten Luisenstadt/Bethaniendamm/Segitzdamm Teil A - Gesamtbetrachtung Die wesentlichen Gestaltungselemente des um die Jahrhundertwende aufkommenden Jugendstils sind: • • • • • Gegliederte Fassaden, Erker/Balkone als Vorsprünge fortgeführt bis zum Dach, Betonte Zwerchgiebel, hohe Dächer, z.T. mit Gauben (Sattel und Walmdächer an den Ecken), Ornamentik, z.T. Jugendstilelemente. Paul-Lincke-Ufer Bauphase 3: 1918 bis 1945 Die Phase 3 umfasst den Zeitraum zwischen den beiden Weltkriegen. Aufgrund der bereits maximal ausgenutzten Grundstücke entstanden in dieser Zeit nur wenige Bauten. Es wurden einige relevante Gebäudekomplexe im Stil des Neuen Bauens an bedeutenden Standorten der Luisenstadt als reine Geschäfts- und Wohnhäuser entsprechend der propagierten Funktionsentflechtung errichtet: das Tauthaus am Oranienplatz in Teilgebiet D (Oranienplatz), das 1927 errichtete, denkmalgeschützte Postamt 36 an der Skalitzer Straße in Teilgebiet G (Schlesisches Tor) sowie das ehemalige Umspannwerk an der Ohlauer Straße in Teilgebiet B (Görlitzer Süd). Die bestehenden Altbauten wurden zugunsten der Neubauten abgerissen. Aufgrund erheblicher Mängel an den Stuckfassaden der Altbauten wurden vereinzelt die Stuckelemente beseitigt und durch schlichte Putzfassaden im Stil der Moderne ersetzt. Tauthaus am Oranienplatz Bauphase 4: 1945 bis 1975 (Nachkriegsmoderne) Diese Phase ist gekennzeichnet durch den Wiederaufbau nach den erheblichen Kriegszerstörungen und durch die Auswirkungen der Teilung der Stadt. Im Untersuchungsgebiet orientieren sich die Neubauten zum großen Teil am historischen Stadtgrundriss, insbesondere im Bereich des Luisenstädtischen Kanals und in den Baulücken. Cuvrystraße Daneben entstehen aber auch entsprechend der Ideologie der Nachkriegsmoderne Zeilenbauten, die sich an „Licht, Luft und Sonne“ orientieren und damit wesentlich vom historischen Stadtgrundriss und von der historischen Traufhöhe abweichen. Die Bauphase der 1950er und 1960er Jahre wird erst seit den 1990er Jahren als Nachkriegsmoderne benannt. Die Periode der Nachkriegsmoderne wird zudem allgemein differenziert in die Phasen der 50er Jahre und der 60er Jahre oder auch zunehmend als erste und zweite Nachkriegsmoderne bzw. Spätmoderne bezeichnet. Im Gutachten erfolgt keine Differenzierung der beiden Phasen, hier TOPOS im Auftrag des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg, Fachbereich Stadtplanung 18 Gutachten zu städtebaulichen Kriterien in den Erhaltungsgebieten Luisenstadt/Bethaniendamm/Segitzdamm Teil A - Gesamtbetrachtung umfasst die Nachkriegsmoderne Bauten aus der Zeit zwischen 1945 und 1975. Nach dieser zeitlichen Einordnung zählt auch die Bebauung des Neuen Kreuzberger Zentrums (NKZ) am Kottbusser Tor aus der Zeit zwischen 1969 und 1974 zur zweiten Nachkriegsmoderne, jedoch nur auf das Baualter bezogen. Neben den das gesamte Erhaltungsgebiet prägenden historischen Gebäuden die bis zum ersten Weltkrieg entstanden sind, finden sich zahlreiche Standorte der Nachkriegsmoderne in allen untersuchten Teilgebieten. Die Bereiche mit prägenden Merkmalen hinsichtlich der Stadtgestalt und des Ortsbildes durch die Nachkriegsmoderne sind in der Karte „stadtraumprägende Elemente“ (Teil B) dargestellt und umfassen die Standorte: Schlesisches Tor, Cuvrystraße, Taborstraße, Heckmann Ufer Ecke Schlesische Straße, Wiener Straße, Reichenberger Straße, Kottbusser Tor, Kohlfurther Straße, Segitzdamm, Mariannenplatz und Zeughofstraße. Die wesentlichen Gestaltungselemente der in der Phase der Nachkriegsmoderne entstandenen Gebäude sind: • • • • • Zeilenbauweise mit Gebäudestellung am Blockrand und vereinzelt zurückgesetzte Baukörper. Einfach und schlichte Bauweise zu Beginn der 50er Jahre in Mauerwerksbau mit Putzfassade und nur vereinzelt mit Balkonen ausgestattet. Später auch Großblockbauweise mit Putzfassade und auskragenden Balkone mit teilweise massiven Brüstungselementen gegliedert. Flach geneigte Satteldächer mit Ziegeldeckung. Begrünte Außenanlagen und Freiflächen. Heckmann Ufer Segitzdamm Bauphase 5: 1975 bis 1990 Diese Phase ist geprägt einerseits durch die Kahlschlagsanierung im Bereich Naunynstraße in den Teilgebieten E und H sowie andererseits durch die Ende der 1970er Jahre einsetzende „behutsame Stadterneuerung“. Es entstanden im Westteil von Berlin bis zu 11-geschossige Neubaukomplexe als farbig dominierende Putzbauten, die teilweise den historischen Stadtgrundriss negieren und in ihrer Höhenentwicklung das Stadtbild radikal verändern. Dazu zählt neben den Neubauten aus den späten 70er zwischen zwischen Naunynstraße, Muskauer Straße und Manteuffelstraße auch die Bebauung in der Admiralstraße und Kohlfurther Wiener Straße Straße. TOPOS im Auftrag des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg, Fachbereich Stadtplanung 19 Gutachten zu städtebaulichen Kriterien in den Erhaltungsgebieten Luisenstadt/Bethaniendamm/Segitzdamm Teil A - Gesamtbetrachtung Im Rahmen der behutsamen Stadterneuerung begannen die Neubewertung der historischen Bausubstanz und die Wiederentdeckung der Qualität des historischen Stadtgrundrisses. Der Erhalt und die Modernisierung der Altbauten sowie die Anpassung der Neubebauung an den Gestaltungskanon der historischen Bebauung in moderner Interpretation wurden nun zum Schwerpunkt der Sanierung. Bauphase 6: 1990 bis Gegenwart Nach der Wiedervereinigung Deutschlands und dem Wegfall der Grenzanlagen entstanden umfangreiche Bebauungspotentiale insbesondere an den Randbereichen zu Teilgebiet D (Oranienplatz) und Teilgebiet H (Bethaniendamm). Aufgrund der nur geringfügig vorhandenen potentiellen Bauplätze entstanden im übrigen im Untersuchungsgebiet nur vereinzelt Neubauten, überwiegend in Form von Baulückenschließungen. Wrangelstraße Ecke Cuvrystraße Liegnitzer Straße Karte zum Gebäudealter 1988 Die beschriebenen Bauphasen orientieren sich an den zeitlichen Einteilungen der Karte “Gebäudealter 1988” von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz von Berlin. In Teil B des Gutachtens werden für jeden der untersuchten Teilgebiete die entsprechenden Ausschnitte aus der Gesamtkarte dargestellt. (Das Untersuchungsgebiet ist als Ausschnitt in der Karte zum Gebäudealter von 1988 im Din-A-3 Format als Anlage 2 beigefügt.) TOPOS im Auftrag des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg, Fachbereich Stadtplanung 20 Gutachten zu städtebaulichen Kriterien in den Erhaltungsgebieten Luisenstadt/Bethaniendamm/Segitzdamm Teil A - Gesamtbetrachtung Allgemeine Leitlinien zur Erhaltung der städtebaulichen Qualität Der Untersuchungsraum entspricht den Geltungsbereichen der drei Erhaltungsgebiete Luisenstadt, Luisenstadt/Bethaniendamm und Luisenstadt/Segitzdamm. Die Rechtsgrundlage bilden die jeweiligen Erhaltungsverordnungen gemäß § 172 Abs.1 Nr.1 und 2 BauGB (Luisenstadt) und gemäß § 172 Abs.1 Nr.1 BauGB (Luisenstadt/Bethaniendamm, Luisenstadt/Segitzdamm). Die Erhaltungsverordnung nach Abs.1 Satz 1 Nr.1 dient der Erhaltung der städtebaulichen Qualität eines Gebietes, wie sie sich aus der vorhandenen Bebauung ergibt. Der Schutz der städtebaulichen Eigenart der untersuchten Erhaltungsgebiete kann durch die Erhaltungsverordnungen mit den entsprechenden Genehmigungsvorbehalten und –pflichten für den Abbruch, die Änderung, die Nutzungsänderung und die Errichtung baulicher Anlagen sichergestellt werden. Zugleich befinden sich im Untersuchungsraum zahlreiche Denkmale, die den Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes unterliegen. Zudem verfügt die Verwaltung über Aussagen eines Kriterienkataloges für den Ausbau von Dachgeschossen zu Wohnzwecken im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg (vom 16.04.2002). Die allgemeinen Leitlinien zur Erhaltung der städtebaulichen Qualität in den untersuchten Erhaltungsgebieten stellen einen Orientierungsrahmen für die Gestaltung baulicher Anlagen nach städtebaulichen Kriterien dar. Es werden die wesentlichen Merkmale konkretisiert, die die städtebauliche Eigenart des Gebietes prägen (siehe auch Begründungen zu den Erhaltungsverordnungen). Die aufgeführten Gestaltungsmerkmale dienen als Entscheidungshilfe bei der Beurteilung, welche Änderungen nicht zugelassen werden können, da sie eine Beeinträchtigung der Stadtgestalt und des Ortsbildes zur Folge hätten. Der in den Leitlinien beschriebene Orientierungsrahmen ist nicht abschließend. Aufgrund der unterschiedlichen Überformung der Gebäude in den Teilgebieten und des spezifischen Milieucharakters eines jeden Gebietes werden in Teil B des Gutachtens teilgebietsbezogene Kriterien aufgeführt. Diese sind als Ergänzung bzw. Vertiefung der allgemeinen Leitlinien zu verstehen. Im überwiegenden Teil des Untersuchungsraums der Erhaltungsgebiete werden Zonen mit besonderer städtebaulicher Bedeutung dargestellt, die aufgrund vorwiegend geschlossenen Altbaubestands besondere städtebauliche Wirkung haben und das Ortsbild im Bebauungszusammenhang in herausragender Weise im Sinne der Erhaltungsverordnung prägen. Die übrigen Zonen (fast ausschließlich entlang der Köpenicker Straße und der Skalitzer Straße) werden durch die überwiegend durch offene Bauweise geprägten Straßenprofile charakterisiert und als Bereiche mit sonstiger städtebaulicher Bedeutung definiert, da sie Teil des historischen Stadtkörpers sind. Bei der Beurteilung der Bauvorhaben sind bauliche Änderungen in Bereichen mit besonderer städtebaulicher Bedeutung im besonderen Maße differenziert zu beurteilen. (Die Zonen des Untersuchungsgebietes mit besonderer und sonstiger städtebaulicher Bedeutung sind im Din-A-3 Format als Anlage 3 beigefügt.) Grundsätze − − − Vorhandene im Original der Entstehungszeit erhaltene Gebäude tragen besonders zur städtebaulichen Eigenart der Luisenstadt bei, folglich sind hier Veränderungen differenzierter zu bewerten als bei stark überformten Gebäuden. Vorhandene Ortsbild prägende Substanz ist zu erhalten bzw zu ergänzen. Vorhandene Vorgärten und Zäune sind zu erhalten bzw. zu ergänzen. TOPOS im Auftrag des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg, Fachbereich Stadtplanung 21 Gutachten zu städtebaulichen Kriterien in den Erhaltungsgebieten Luisenstadt/Bethaniendamm/Segitzdamm − − − Teil A - Gesamtbetrachtung Freiflächen auf Grundstücken mit solitären Gebäuden, die für das Ortsbild und Straßenbild prägend sind, sind entsprechend des vorhandenen Ortsbildes gärtnerisch anzulegen. Neubauten dürfen die städtebauliche Gestalt der Erhaltungsgebiete nicht beeinträchtigen und sind ins Ortsbild einzufügen. Die Baufluchten sind einzuhalten und ins Ortsbild einzufügen. Altbauten − − Fassaden von Altbauten, sind im Bestand zu erhalten, sowie strukturell bei abgestuckten Fassaden, sind entsprechend der Gestaltungselemente der jeweiligen Stilepoche zu gestalten. Maßnahmen zur energetischen Sanierung sind so durchzuführen, dass das vorhandene Ortsbild nicht beeinträchtigt wird. Neoklassizismus / Schinkelschule (überwiegend innere Luisenstadt) − Erhalt der Fassadengliederung durch horizontale und vertikale Gliederungselemente, keine Erker und Balkone. Betonung der Attika. − Fassade: Erhalt der Fassadenelemente, Form und Gliederung der Fenster und Türen. − Abgestuckte Fassade: Glattputz mit Gliederungselementen orientiert an der Schinkelschule. − Dachausbau: Keine Dachaufbauten zur Straße, Dachflächenfenster verdeckt hinter Attika (Dachgesims). − Einbau von Schaufenstern/Läden unter Berücksichtigung der historischen, Ortsbild prägenden Dimensionen in Sockelzone möglich. Historismus (überwiegend äußere Luisenstadt, teilweise innere Luisenstadt) − Erhalt der Fassadengliederung durch horizontale und vertikale Gliederungselemente, Vorbauten mit Erkern und Balkonen. Betonung der Attika (vor Flachdach bzw. Berliner Dach). − Fassade: Erhalt der Fassadenelemente, Form und Gliederung der Fenster und Türen. − Abgestuckte Fassade: Glattputz mit Gliederungselementen (Erker und Balkone), orientiert an Historismus. − Dachausbau: Keine Dachaufbauten zur Straße, Dachflächenfenster verdeckt hinter Attika (Dachgesims). − Einbau von Schaufenstern/Läden unter Berücksichtigung der historischen, Ortsbild prägenden Dimensionen in Sockelzone möglich. Jugendstil (stellenweise äußere Luisenstadt, Paul-Lincke-Ufer) − Erhalt der Fassadengliederung durch horizontale und vertikale Gliederungselemente, Vorbauten mit Erkern und Balkonen. Betonung Dach mit Zwerchgiebel (hohes Satteldach mit Gauben). − Fassade: Erhalt der Fassadenelemente, Form und Gliederung der Fenster und Türen. − Abgestuckte Fassade: Glattputz mit Gliederungselementen (Erker und Balkone) orientiert am Jugendstil. − Dachausbau: Dachaufbauten möglich unter Berücksichtigung vorhandener Gauben, bzw. mit Bezug zur Fenstergliederung der Hauptfassade, keine Aufstockung mit Flachdach zur Straße. − Einbau von Schaufenstern/Läden unter Berücksichtigung der historischen, Ortsbild prägenden Dimensionen in Sockelzone möglich. TOPOS im Auftrag des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg, Fachbereich Stadtplanung 22 Gutachten zu städtebaulichen Kriterien in den Erhaltungsgebieten Luisenstadt/Bethaniendamm/Segitzdamm Teil A - Gesamtbetrachtung Fassaden Das Relief der Raumbegrenzung des öffentlichen Raumes entsteht durch die Fassade. Sie ist prägender Bestandteil eines Gebäudes sowie des Straßenbildes und bedarf demgemäß besonderer gestalterischer Aufmerksamkeit: − Die gestaltungswirksamen Fassadengliederungen sind zu erhalten und müssen ablesbar bleiben. − Die Auswahl und die Farbgebung des Fassadenmaterials ist sorgfältig mit dem Architekturstil des Gebäudes abzustimmen. Fenster und Türen Fensterformen und Hauseingänge sind gliedernde Elemente einer Fassade, unabhängig von der Bauepoche sowie der Architektursprache, und sollen dementsprechend sensibel betrachtet werden: − Fenster dürfen nicht als isoliertes Einzelelement erneuert werden. − Form, Gliederung und Farbe der Fenster sind entsprechend des Ortsbildes einheitlich zu wählen. Dachausbauten Das Dach soll in seiner Form und Ausführung zurückhaltend und ruhig wirken und zum Gebäude in harmonischer Beziehung stehen. Daher sind folgende Aspekte im Rahmen von Dachausbauten zu beachten: − Gauben, wenn sie Stadtbild prägend sind, sind in ihrer Proportion und Gesamtlänge der Dachfläche unterzuordnen und es ist Bezug auf die Fassadengliederung zu nehmen. − Dacheinschnitte (Dachloggien oder Terrassen) sind in der Regel auf der Straßen abgewandten Gebäudeseite zu errichten bzw. in die Dachfläche zu integrieren und hinter der Fassade (traufseitig) zurückgesetzt anzuordnen. − Dachflächenfenster sind auf die Erscheinung der Gesamtfassade abzustimmen, vorhandene Gliederungselemente und Gebäudeachsen sind zu berücksichtigen. − Dachterrassen auf Flachdächern sind in der Fläche zu begrenzen und müssen sich in Relation zur gesamten Dachfläche deutlich unterordnen. Aufständerungen sind zu vermeiden. Neubauten Der Abriss von bestehende Gebäuden steht unter einem besonderen Genehmigungsvorbehalt. Falls ein Abriss notwendig ist bzw. sich städtebaulich vertreten lässt, ist für eine etwaige Neubebauung wie auch für die Bebauung von unbebauten Grundstücken Folgendes zu beachten: − Neubauten müssen sich harmonisch in die Umgebung einfügen, können aber auch als Ausdruck ihrer Zeit erkennbar sein. − Der Gebietscharakter soll erhalten und in seiner Wirkung bestärkt werden, indem eine zeitgemäße Neuinterpretation der wesentlichen Merkmale der historischen Umgebung in eine moderne Architektursprache vollzogen wird. − Maßstäblichkeit, Formsprache sowie Materialität und Farbgebung sollen sich in das vorhandene Ortsbild einfügen. − Fensterachsen, -maße und Unterteilungen müssen sich in das Ortsbild einfügen. TOPOS im Auftrag des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg, Fachbereich Stadtplanung 23 Gutachten zu städtebaulichen Kriterien in den Erhaltungsgebieten Luisenstadt/Bethaniendamm/Segitzdamm Teil A - Gesamtbetrachtung Vorgärten Die Anlage und Gestaltung von Vorgärten ist für die Milieuwirkung sowie den Charakter eines Gebietes oder einer Straße oftmals von entscheidender Bedeutung und erfordert deshalb Vorgaben im Sinne des Erhaltungsrechtes: − Vorgärten sind gärtnerisch zu erhalten − Neuanlagen von Vorgärten in Bereichen, in denen Vorgärten Ortsbild und Straßenbild prägend sind, sind mit Bepflanzung und Einfriedungen entsprechend des vorhandenen Ortsbildes herzustellen. − Bei der Errichtung von Einfriedungen und der Anlage von Zuwegungen ist auf die charakteristischen Merkmale der jeweiligen Bauepochen Bezug zu nehmen. − Bauliche Anlagen im Sinne von Nebenanlagen sind auszuschließen. − Abstellanlagen für Fahrräder sind gestalterisch zurückhaltend auszuführen und in die Gesamtgestaltung einzubetten. Werbeanlagen Werbeanlagen im Sinn einer ortsfesten Einrichtung haben großen Einfluss auf das Ortsbild und das Straßenbild. Statt aggressiver Signalwirkung sind sensibel und zurückhaltend eingepasste Informationen geboten. Zulässig sind Werbeanlagen, − die sich hinsichtlich der Gebäudegliederung und des Quartierscharakters einordnen, − die die Maßstäblichkeit in Bezug zur Ortssilhouette und zum Straßenbild wahren, − die einen gestalterischen Bezug hinsichtlich der Gliederung der Fassade, insbesondere der Erdgeschosszone, herstellen. Im Geltungsbereich der Erhaltungsgebiete fügen sich folgende Werbeanlagen aufgrund des Gebietscharakters nicht ein und sind im Sinne der Erhaltungsverordnung nicht zulässig: − City-Light-Boards, − Fahnen, − Riesenposter (außerhalb von Baugerüsten), − Video-Boards, − freistehenden Werbeanlagen, − großflächige Werbeträger an Gebäuden, − Häufung von Werbeträger in einem Bereich, − Leuchtwerbung in grellen, aufdringlichen und wechselnden Farben, − Werbeanlagen mit Lauflicht-, Wechsellicht- oder Blinklichtwirkung, − akustische Werbeanlagen. In den Bereichen mit sonstiger städtebaulicher Bedeutung sind folgende Werbeanlagen zulässig, sofern sie sich ins Ortsbild einfügen.(siehe Plan Anlage 3)): − Brandwandbemalung, − City-Light-Poster (Wartehalle, Säule, Vitrine), − (Litfaß) Säule, − Riesenposter an Baugerüsten (temporär) TOPOS im Auftrag des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg, Fachbereich Stadtplanung 24 Gutachten zu städtebaulichen Kriterien in den Erhaltungsgebieten Luisenstadt/Bethaniendamm/Segitzdamm Teil A - Gesamtbetrachtung Anlage 1 - Teilgebiete der Bestandsaufnahme (A3) Anlage 2 - Karte zum Gebäudealter von 1988 (A3) Anlage 3 - Stadträumliche Zonierung (A3) TOPOS im Auftrag des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg, Fachbereich Stadtplanung 25 TOPOS Gutachten zu städtebaulichen Kriterien In den Erhaltungsgebieten • Luisenstadt • Luisenstadt / Bethaniendamm • Luisenstadt / Segitzdamm Ansichtsexemplar Endfassung Bezirk Friedrichshain – Kreuzberg von Berlin Teil B - Bewertung nach Teilgebieten (A – I) Stadtplanung Landschaftsplanung Stadtforschung Berlin, November 2012 Gutachten zu städtebaulichen Kriterien für die Beurteilung von Bauvorhaben in den Erhaltungsgebieten: • Luisenstadt • Luisenstadt/Bethaniendamm • Luisenstadt/Segitzdamm Teil B – Bewertung nach Teilgebieten Auftraggeber Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Fachbereich Stadtplanung Gruppe Stadterneuerung –Stapl 2– Yorckstraße 4-11 10965 Berlin vertreten durch: Frau Christa Haverbeck Frau Ines Janke-Kleiner Auftragnehmer TOPOS Stadtplanung Landschaftsplanung Stadtforschung Badensche Straße 29 10715 Berlin Bearbeitung: Dipl.-Ing. Uwe Eichhorn, Freier Stadtplaner in Zusammenarbeit mit Dipl.-Ing. Bettina Bergande, Freie Landschaftsarchitektin Dipl.-Ing. Karin Ganssauge, Freie Architektin und Stadtplanerin Dipl.-Ing. Denise Baudoin Endfassung vom 23.11.2012 TOPOS im Auftrag des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg, Fachbereich Stadtplanung Gutachten zu städtebaulichen Kriterien in den Erhaltungsgebieten Luisenstadt/Bethaniendamm/Segitzdamm Teil B – Bewertung nach Teilgebieten Einführung zu Teil B • Übersichtsplan Teilgebiete • Analyse der Teilgebiete • Stadtraumprägende Elemente Teilgebiet A - Görlitzer Nord • Untersuchungsraum • Baugeschichtliche Einordnung • Stadtgestalt und Ortsbild • Städtebauliche Kriterien • Kurzanalyse Straßenraum Teilgebiet B - Görlitzer Süd • Untersuchungsraum • Baugeschichtliche Einordnung • Stadtgestalt und Ortsbild • Städtebauliche Kriterien • Kurzanalyse Straßenraum Teilgebiet C - Admiralstraße • Untersuchungsraum • Baugeschichtliche Einordnung • Stadtgestalt und Ortsbild • Städtebauliche Kriterien • Kurzanalyse Straßenraum Teilgebiet D und E - Oranienplatz und Heinrichplatz • Untersuchungsraum • Baugeschichtliche Einordnung • Stadtgestalt und Ortsbild • Städtebauliche Kriterien • Kurzanalyse Straßenraum Teilgebiet F und G - Lausitzer Platz und Schlesisches Tor • Untersuchungsraum • Baugeschichtliche Einordnung • Stadtgestalt und Ortsbild • Städtebauliche Kriterien • Kurzanalyse Straßenraum Teilgebiet H - Bethaniendamm • Untersuchungsraum • Baugeschichtliche Einordnung • Stadtgestalt und Ortsbild • Städtebauliche Kriterien • Kurzanalyse Straßenraum Teilgebiet I - Segitzdamm • Untersuchungsraum • Baugeschichtliche Einordnung • Stadtgestalt und Ortsbild • Städtebauliche Kriterien • Kurzanalyse Straßenraum Anlage – Stadtraumprägende Elemente (A2) TOPOS im Auftrag des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg, Fachbereich Stadtplanung Teil B – Bewertung nach Teilgebieten Gutachten zu städtebaulichen Kriterien in den Erhaltungsgebieten Luisenstadt/Bethaniendamm/Segitzdamm Teil B – Bewertung nach Teilgebieten Einführung zu Teil B In Teil A (Gesamtbetrachtung) des Gutachtens erfolgte die Herleitung von städtebaulichen Kriterien und strukturellen Merkmalen anhand der Bauphasen und der unterschiedlichen Baustile die für die Erhaltungsgebiete charakteristisch sind. Die vertiefende Beschreibung der das Stadtbild prägenden Merkmale im IstZustand erfolgt in Teil B (Bewertung nach Teilgebieten) des Gutachtens. In diesem Zusammenhang wurde die Bestandsanalyse erweitert und im Rahmen einer umfangreichen Bestandsaufnahme mit fotografischer Dokumentation eine Identifizierung von gehäuft vorkommenden gestalterischen Merkmalen sowie besonders schützenswerte Teilräumen vorgenommen. Die Fotodokumentation ist auf Datenträger in Teil C (Fotodokumentation) des Gutachtens enthalten. Die konkrete Form des letztlich aus den Untersuchungsergebnissen abzuleitenden Kriterienkataloges wurde nach Abschluss der Bestandsaufnahme mit dem Auftraggeber abgestimmt und festgelegt. Die Identifizierung prägender Gestaltungsmerkmale erfolgt nach Teilbereichen und basiert auf einer Bestandserhebung der Gestaltungsmerkmale anhand eines Kriterienkataloges. • Übersichtsplan Teilgebiete Die Gebietskulisse der drei Erhaltungsgebiete wurde in 9 Teilgebiete (A-I) unterteilt. Die Teilgebiete A, B, C, D, E, F, G befinden sich im Geltungsbereich des Erhaltungsgebietes Luisenstadt. Das Teilgebiet H entspricht dem Geltungsbereich des Erhaltungsgebietes Luisenstadt/Bethaniendamm und das Teilgebiet I dem Geltungsbereich des Erhaltungsgebietes Luisenstadt/Segitzdamm. (Der Übersichtsplan zu den Teilgebieten der Bestandsaufnahme ist in Teil A des Gutachtens als Anlage 1 im Din-A-3-Format beigefügt.) • Analyse der Teilgebiete In Teil B erfolgt die Betrachtung und Bewertung der städtebaulichen Eigenart bezogen auf die in der Bestandsaufnahme definierten Teilgebiete A-I. Auf Grundlage der für die jeweiligen Teilgebiete identifizierten Gestaltungsmerkmale werden stadtgestalterische Kriterien, bezogen auf die jeweiligen Betrachtungsräume, TOPOS im Auftrag des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg, Fachbereich Stadtplanung 2 Gutachten zu städtebaulichen Kriterien in den Erhaltungsgebieten Luisenstadt/Bethaniendamm/Segitzdamm Teil B – Bewertung nach Teilgebieten abgeleitet. Die Bewertung der Gestaltungselemente richtet sich neben der Häufigkeit ihres Vorkommens auch auf ihre Relevanz für die positive oder negative Prägung des Stadtraumes. Jedes der Teilgebiete wird einleitend mit einem Lageplan und einer tabellarischen Übersicht der erfassten Straßenräume dargestellt. Die in der Straßenübersicht aufgeführten Kennziffern verweisen auf die entsprechende Stelle in der Fotodokumentation (siehe auch Teil C – Fotodokumentation). Auf der zweiten Seite erfolgt die baugeschichtliche Einordnung anhand eines gebietsspezifischen Ausschnittes aus der Karte zum Gebäudealter von 1988 und des Straubeplans mit der Bebauung von 1910. Die identifizierten Merkmale zur Stadtgestalt und zum Ortsbild werden auf der dritten Seite mit Fotos ergänzt dargestellt. Die textlichen Erläuterungen zu den genannten Planbausteinen und Fotos enden mit der Zusammenstellung von teilgebietsspezifischen städtebaulichen Kriterien, unterteilt nach fünf Kategorien. Die Analyse erfolgt für jeden Straßenraum des Teilgebietes anhand eines Kennblattes mit fünf vorgegebenen Kategorien. Die Kennblätter sind den jeweiligen Teilgebietsbeschreibungen als Anlage beigefügt worden. Struktur der Raumbegrenzung (Bauweise) Bauweise, charakteristische primäre, horizontale und vertikale Strukturen. (offene oder geschlossene Bauweise, Merkmale Blockrandbebauung, Solitärgebäude) Relief der Raumbegrenzung (Fassaden) Fassadengestaltung in Abhängigkeit von Bauphasen und deren stilistischen Gestaltungsmerkmalen. (Neoklassizismus, Historismus, Jugendstil, Nachkriegsmoderne, Gegenwart) Höhenentwicklung der Raumkante (Dachlandschaft) Traufhöhen, Dachformen und Umfang der Dachausbauten. (homogene oder variierende Höhenentwicklung, Merkmale Dach, keine bis umfängliche Dachausbauten) Sonderzone Erdgeschossbereich und Werbung Nutzungen und Ausgestaltungen der Erdgeschosszonen. Werbung im öffentlichen Raum. (Gewerbe, Wohnen, offene oder geschlossene EG-Zone, Art und Umfang von Werbeträgern) Vorgärten und Freiflächen Vorgärten und Eingangsbereiche, Brach- und Freiflächen. (Bepflanzung, Ausstattung, Nutzung und Einfriedung) TOPOS im Auftrag des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg, Fachbereich Stadtplanung 3 Gutachten zu städtebaulichen Kriterien in den Erhaltungsgebieten Luisenstadt/Bethaniendamm/Segitzdamm Teil B – Bewertung nach Teilgebieten Stadtraum prägende Elemente Im Übersichtsplan „stadtraumprägende Elemente“ erfolgt die zusammenfassende Darstellung der in Teil B des Gutachtens untersuchten Teilgebiete A-I. Im Plan werden die in den Teilgebieten identifizierten Gestaltungsmerkmale und die stadträumliche Situation der Erhaltungsgebiete Luisenstadt, Luisenstadt/Bethaneindamm und Luisenstadt/Segitzdamm dargestellt. Schwerpunkt liegt in der Zusammenstellung der besonderen Merkmale der stadträumlichen Situationen, der Stadtgestalt und des Ortsbildes innerhalb der allgemein vorhandenen gründerzeitlichen Baustruktur. Auf Basis der Untersuchungsergebnisse der Bestandsaufnahme und Analyse in Teil A des Gutachtens und den Erkenntnissen der Bestandsanalyse vor Ort (siehe Teil C – Fotodokumentation) werden Teilbereiche Straßenabschnitte und Gebäudegruppen in ihrer spezifischen Qualität dargestellt. Eine ausführliche Beschreibung der Planinhalte erfolgt in den jeweiligen Teilgebieten. (Der Plan „stadtraumprägende Elemente“ ist als Anlage im Din-A-2-Format beigefügt.) Trotz der Zerstörungen und städtebaulichen Brüche seit dem 2.Weltkrieg ist der Stadtkörper in seiner Gesamtheit nachvollziehbar und in weiten Teilen auch geschlossen erhalten. Er bewahrt somit bis heute sein bedeutsames städtebauliches Erbe. Für die Qualität des Stadtbildes sind vor allem Faktoren maßgebend, die sich auf die Gestaltung der Gebäude und Vorgärten, Plätze und Straßenräume beziehen. Die dichten Baustrukturen, Straßenräume und Platzfolgen des 19. Jahrhunderts prägen überwiegend das Stadtbild im Untersuchungsgebiet und bestimmen den urbanen Charakter, vor allem rund um die markanten Platzräume des früheren Luisenstädtischen Kanals, des Mariannenplatzes, des Heinrichplatzes oder des Lausitzer Platzes. Eine Vielzahl kommunaler und kirchlicher Bauten zeugen von den staatlichen infrastrukturellen Vorleistungen in der Luisenstadt. Sie liegen vorwiegend an der Straßenfront bzw. auf und an den öffentlichen Plätzen und reichen z. T. ins Blockinnere hinein. Als Solitäre heben sie sich auch von den Putzfassaden der Wohnbauten durch die Gestaltung der Fassaden in rotem und gelbem Klinker ab. TOPOS im Auftrag des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg, Fachbereich Stadtplanung 4 Gutachten zu städtebaulichen Kriterien in den Erhaltungsgebieten Luisenstadt/Bethaniendamm/Segitzdamm Teil B – Bewertung nach Teilgebieten Plan – Stadtraumprägende Elemente (Din-A-3) TOPOS im Auftrag des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg, Fachbereich Stadtplanung 5 Gutachten zu städtebaulichen Kriterien in den Erhaltungsgebieten Luisenstadt/Bethaniendamm/Segitzdamm Teil B – Bewertung nach Teilgebieten Teilgebiet A – Görlitzer Nord • Untersuchungsraum Abbildung 1 - Lage und Abgrenzung A Cuvrystraße Falckensteinstraße Görlitzer Straße Görlitzer Ufer Heckmannufer Lübbener Straße Oberbaumstraße Oppelner Straße Schlesische Straße Skalitzer Straße Sorauer Straße Taborstraße Wrangelstraße B A.01. A.02. A.03. A.04. A.05. A.06. A.07. A.08. A.09. A.10. B.11. A.11 A.12. A.13. C D E F G H I G.04. D.15. E.08. F.08. G.06. F.10. G.07. H.10. Tabelle 1 - Erfasste Straßenräume mit Kennziffern der Fotodokumentation TOPOS im Auftrag des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg, Fachbereich Stadtplanung 1 Gutachten zu städtebaulichen Kriterien in den Erhaltungsgebieten Luisenstadt/Bethaniendamm/Segitzdamm Teil B – Bewertung nach Teilgebieten Teilgebiet A – Görlitzer Nord • Baugeschichtliche Einordnung Abbildung 2 - Gebäudealter 1988 Abbildung 3 - Straubeplan 1910 TOPOS im Auftrag des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg, Fachbereich Stadtplanung 2 Gutachten zu städtebaulichen Kriterien in den Erhaltungsgebieten Luisenstadt/Bethaniendamm/Segitzdamm Teil B – Bewertung nach Teilgebieten Teilgebiet A – Görlitzer Nord • Stadtgestalt und Ortsbild Abbildung 4 - Gestaltungsmerkmale Foto 1 - Cuvrystraße Foto 2 – Görlitzer Straße Foto 4 – Schlesische Straße Foto 5 – Tabor Straße TOPOS im Auftrag des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg, Fachbereich Stadtplanung Foto 3 - Heckmannufer Foto 6 – Wrangelstraße 3 Gutachten zu städtebaulichen Kriterien in den Erhaltungsgebieten Luisenstadt/Bethaniendamm/Segitzdamm Teil B – Bewertung nach Teilgebieten Teilgebiet A – Görlitzer Nord • Untersuchungsraum (Abbildung 1 und Tabelle 1) Der Untersuchungsraum von Teilgebiet A liegt im Geltungsbereich der Erhaltungsverordnung Luisenstadt. Die Bestandsaufnahme und Fotodokumentation wurde Anfang 2012 erstellt. Das Teilgebiet A ist Teil der äußeren (südlichen) Luisenstadt und befindet sich in einer stadträumlich abgeschlossenen Lage nördlich des Görlitzer Parks. Es wird begrenzt durch die Skalitzer Straße, Oberbaumstraße, Schlesische Straße, Heckmannufer und Görlitzer Straße. Von den insgesamt 13 Straßenräumen oder deren Teilabschnitten im Betrachtungsraum liegt ein Straßenabschnitt innerhalb der Gebietsabgrenzungen zum benachbarten Teilgebiet G. Die mögliche Vernetzung der Straßen mit anderen Teilgebieten ist der Tabelle 1 zu entnehmen. Darin sind zudem die in der Fotodokumentation den Straßenräumen zugeordneten Kennziffern aufgeführt. • Baugeschichtliche Einordnung (Abbildung 2 und 3) In dem weitgehend von Kriegsschäden verschonten Gebiet ist die gründerzeitliche Blockstruktur und Bebauung umfänglich erhalten geblieben und wird maßgeblich durch die Bauperiode zwischen 1870 und 1918 geprägt. Die Bebauung des westlichen Bereiches bis zur Falckensteinstraße erfolgte bereits bis 1880 vor dem Hintergrund der Industrialisierung und dem schnellen Wachstum der Stadt. Das Gesamtgebiet war bis 1910 mit Mietwohnungsbauten nach der neuen Bauordnung von 1897 fast vollständig bebaut. In den nördlichen Teilbereichen der Cuvrystraße und der Oppelner Straße, in der Taborstraße und am Heckmannufer Ecke Schlesische Straße befinden sich zahlreiche Wohnungsbauten der Nachkriegsmoderne. Im Bereich der Schlesischen Straße erfolgten in den 1980er Jahren vermehrt Baulückenschließungen. Im nördlichen Bereich der Wrangelstraße und dem angrenzenden Übergangsbereich zur Spree soll nach den aktuellen Stadtumbauzielen das Quartier zum Wasser geöffnet und höherwertige Dienstleistungs- und Gewerbenutzungen sowie Wohnen angesiedelt werden. • Stadtgestalt und Ortsbild (Abbildung 4 und Fotos 1-6) Im Gegensatz zur inneren Luisenstadt mit der von Lenné bewusst geplanten abwechslungsreichen Struktur von Straßen, Plätzen und Grünflächen, die durch die weitgehend homogene Bebauung besonders zum Tragen kommt, ist die erst nach 1870 beginnende Bebauung der äußeren Luisenstadt in den Überarbeitungen des Hobrechtplanes mit der schematischen Verlängerung des Straßenrasters durch blind endende Straßen ohne Plätze und morphologische Besonderheiten geprägt. Die die Randbereiche des Untersuchungsgebietes prägenden räumlichen Strukturen sind im Westen die Hochbahn im Verlauf der Skalitzer Straße als stadträumliche Dominante, im Süden der Ende der 1980er Jahre als 14 ha große Grünanlage neu gestaltete Görlitzer Park sowie im Osten der Landwehrkanal. Insgesamt weist das Gebiet neben dem Ensemble Sorauer Straße und Einzelobjekten (verschiedene Gemeindeschulen, Liebfrauenkirche, Taborkirche) mit besonderer geschichtlicher, städtebaulicher und künstlerischer Bedeutung, in Teilbereichen (Cuvrystraße und Oppelner Straße) zwar abweichende, insgesamt aber besondere städtebauliche Qualitäten als Gesamtensemble auf. TOPOS im Auftrag des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg, Fachbereich Stadtplanung 4 Gutachten zu städtebaulichen Kriterien in den Erhaltungsgebieten Luisenstadt/Bethaniendamm/Segitzdamm Teil B – Bewertung nach Teilgebieten Im gesamten Untersuchungsgebiet spiegeln die Fassaden das Stilempfinden der Gründerzeitepoche wieder. Auffallend sind die stark strukturierten Fassaden mit neoklassizistischen Fassadenelementen und insbesondere die Straßenabschnitte südlich der Wrangelstraße, die fast vollständig ohne Balkone und Erker sind. So sind zum Beispiel im südlichen Teil der Cuvrystraße (Foto 1) aufwendig restaurierte strukturierte Gründerzeitfassaden ohne Balkone und Erker erhalten und bilden mit den umliegenden Gebäuden einheitlicher Traufhöhe ein geschlossenes Erscheinungsbild. Die in den nördlichen Teilen der Cuvrystraße und der Oppelner Straße von der Straßenflucht abweichenden Wohnbebauungen entsprechen dagegen den für die Phase der Nachkriegsmoderne typischen Gestaltungsmerkmalen und vermeiden bewusst die historische Blockrandbebauung. Die Fassaden entlang der Görlitzer Straße (Foto 2) sind deutlich stärker durch wechselnde Traufhöhen und stellenweise durch Balkone, Erker und einem hohen Anteil an Dachaufbauten geprägt. Ähnlich ausgeprägte Fassadengestaltung mit Erkern und Balkonen finden sich noch entlang der Schlesischen Straße (Foto 4), am Heckmannufer (Foto 3) und in der Taborstraße (Foto 5). Im gesamten Untersuchungsbereich dominiert ein geschlossenes Erscheinungsbild mit einer überwiegend historischen Blockrandbebauung, bis auf Teilbereiche in der Cuvrystraße und Schlesischen Straße. Neben der überwiegenden Wohnnutzung im Gebiet übernimmt das Nahversorgungszentrum Wrangelstraße (Foto 6) die Versorgung des dicht besiedelten Wohngebietes insbesondere mit Waren des kurzfristigen Bedarfs. Gastronomieschwerpunkte befinden sich vor allem in der Schlesischen Straße, Falckensteinstraße, Wrangelstraße und prägen die Erdgeschosszonen und Freiflächen in diesen Bereichen maßgeblich. Städtebauliche Kriterien (Abbildung 4) Das Teilgebiet A wird überwiegend als Zone mit besonderer städtebaulicher Bedeutung und die das Gebiet im Norden und Westen begrenzenden Straßenräume der Schlesischen Straße und der Skalitzer Straße als Zone mit sonstiger städtebaulicher Bedeutung klassifiziert (siehe Teil A – Gesamtbetrachtung, Anlage 3 - Stadträumliche Zonierung). Neben den im Teil A des Gutachtens aufgeführten allgemein gültigen Leitlinien zur Erhaltung der städtebaulichen Qualität (siehe Teil A) werden die aus der Untersuchung der Teilbereiche abgeleiteten Gestaltungsmerkmale hinsichtlich ihrer Relevanz für die Stadtgestalt und das Ortsbild in Form eines gebietsspezifischen Anforderungskataloges zusammenfassend dargestellt. − Insgesamt prägt den Untersuchungsraum eine sehr homogene, am historischen Stadtgrundriss und einer nahezu einheitlichen Gebäudehöhe orientierte Stadtgestalt, die zu bewahren ist. − Im Bereich der Schlesischen Straße sind in den kommenden Jahren die größten Entwicklungen zu erwarten. Die städtebaulichen und baulichen Veränderungen sind dabei maßgeblich dem unmittelbar anschließenden historisch geprägten Umfeld anzupassen. − Die im Untersuchungsraum überwiegend erhaltenen Fassaden von Altbauten, abgestuckt oder im Originalzustand, sind entsprechend der typischen Gestaltungselemente der jeweiligen Stilepoche zu erhalten. − Die in den Straßenräumen südlich der Wrangelstraße vorherrschenden neoklassizistischen Stilmerkmale der Fassaden sind zu bewahren (keine Balkone und Erker). TOPOS im Auftrag des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg, Fachbereich Stadtplanung 5 Gutachten zu städtebaulichen Kriterien in den Erhaltungsgebieten Luisenstadt/Bethaniendamm/Segitzdamm − Die Gebäudehöhen bei Neubebauung sollten die Traufhöhen der umliegenden Bebauung nicht überschreiten. − Die visuelle Inanspruchnahme des Straßenraumes durch großflächige und/oder hell leuchtende Werbeflächen ist zu vermeiden. Dies gilt insbesondere in den durch Einzelhandel und Gastronomie geprägten Bereichen der Schlesischen Straße, Falckensteinstraße und Wrangelstraße. − Der gestaltete Grünbereich Schlesische Ecke Oberbaumstraße ist zu erhalten und in die Vernetzung mit den umliegenden Grünbereichen einzubeziehen. − Im Bereich des Görlitzer Ufers sind die gestalteten Vorgartenbereiche zu bewahren. Teil B – Bewertung nach Teilgebieten • Kurzanalyse Straßenraum TOPOS im Auftrag des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg, Fachbereich Stadtplanung 6 Gutachten zu städtebaulichen Kriterien in den Erhaltungsgebieten Luisenstadt/Bethaniendamm/Segitzdamm Teil B – Bewertung nach Teilgebieten Teilgebiet B – Görlitzer Süd • Untersuchungsraum Abbildung 1 - Lage und Abgrenzung A Forster Straße Glogauer Straße Lausitzer Straße Liegnitzer Straße Manteuffelstraße Mariannenstraße Ohlauer Straße Paul-Lincke-Ufer Ratiborstraße Reichenberger Straße Skalitzer Straße Spreewaldplatz Wiener Straße B B.01. B.02. B.03. B.04. B.05. B.06. B.07. B.08. B.09. B.10. A.10. B.11. B.12. B.13. C D E F G E.03. F.04. E.05. H I H.04. H.06. D.13. D.15. E.08. F.08. G.06. Tabelle 1 - Erfasste Straßenräume mit Kennziffern der Fotodokumentation TOPOS im Auftrag des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg, Fachbereich Stadtplanung 1 Gutachten zu städtebaulichen Kriterien in den Erhaltungsgebieten Luisenstadt/Bethaniendamm/Segitzdamm Teil B – Bewertung nach Teilgebieten Teilgebiet B – Görlitzer Süd • Baugeschichtliche Einordnung Abbildung 2 - Gebäudealter 1988 Abbildung 3 - Straubeplan 1910 TOPOS im Auftrag des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg, Fachbereich Stadtplanung 2 Gutachten zu städtebaulichen Kriterien in den Erhaltungsgebieten Luisenstadt/Bethaniendamm/Segitzdamm Teil B – Bewertung nach Teilgebieten Teilgebiet B – Görlitzer Süd • Stadtgestalt und Ortsbild Abbildung 4 - Gestaltungsmerkmale Foto 1 – Lausitzer Straße Foto 2– Reichenberger Straße Foto 4 – Paul-Lincke-Ufer Foto 5 – Paul-Lincke-Ufer TOPOS im Auftrag des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg, Fachbereich Stadtplanung Foto 3 - Liegnitzer Straße Foto 6 – Wiener Straße 3 Gutachten zu städtebaulichen Kriterien in den Erhaltungsgebieten Luisenstadt/Bethaniendamm/Segitzdamm Teil B – Bewertung nach Teilgebieten Teilgebiet B – Görlitzer Süd • Untersuchungsraum (Abbildung 1 und Tabelle 1) Der Untersuchungsraum von Teilgebiet B liegt im Geltungsbereich der Erhaltungsverordnung Luisenstadt. Die Bestandsaufnahme und Fotodokumentation wurde Anfang 2012 erstellt. Das Teilgebiet B ist Teil der äußeren (südlichen) Luisenstadt und befindet sich in einer stadträumlich abgeschlossenen Lage südlich des Görlitzer Parks. Es wird begrenzt durch die Wiener Straße, Ratiborstraße, Paul-Lincke-Ufer, Mariannenstraße und Skalitzer Straße. Von den insgesamt 13 Straßenräumen oder deren Teilabschnitte im Betrachtungsraum liegen zwei Straßenabschnitte innerhalb der Gebietsabgrenzungen zu den benachbarten Teilgebieten C, E und F. Die mögliche Vernetzung der Straßen mit anderen Teilgebieten ist der Tabelle 1 zu entnehmen. Darin sind zudem die in der Fotodokumentation den Straßenräumen zugeordneten Kennziffern aufgeführt. • Baugeschichtliche Einordnung (Abbildung 2 und 3) In dem weitgehend von Kriegsschäden verschonten Gebiet ist die gründerzeitliche Blockstruktur und Bebauung umfänglich erhalten geblieben und wird maßgeblich durch die Bauperiode zwischen 1870 und 1918 geprägt. Im Bereich entlang der Reichenberger Straße bis einschließlich Wiener Straße erfolgte bereits bis 1880 vor dem Hintergrund der Industrialisierung und dem schnellen Wachstum der Stadt der Großteil der Bebauung. Das Gesamtgebiet war bis 1910 mit Mietwohnungsbauten nach der neuen Bauordnung von 1897, bis auf zahlreiche Baulücken am Paul-Lincke-Ufer, fast vollständig bebaut. Im östlichen Teilbereich der Wiener Straße, in Teilbereichen der Reichenberger Straße und Ohlauer Straße befinden sich zahlreiche Wohnungsbauten der Nachkriegsmoderne. Die maßgeblichen Baulückenschließungen aus den 1980 Jahren finden sich ebenfalls in der Reichenberger Straße. Überwiegend im Bereich vom Paul-Lincke-Ufer findet sich ein Mix aus verschiedenen Stilepochen mit einem großen Anteil an mehrgeschossigen Fabrikgebäuden im Blockinnebereich. • Stadtgestalt und Ortsbild (Abbildung 4 und Fotos 1-6) Im Gegensatz zur inneren Luisenstadt mit der von Lenné bewusst geplanten abwechslungsreichen Struktur von Straßen, Plätzen und Grünflächen die durch die weitgehend homogene Bebauung besonders zum Tragen kommt, ist die erst nach 1870 beginnende Bebauung der äußeren Luisenstadt, in den Überarbeitungen des Hobrechtplanes mit der schematischen Verlängerung des Straßenrasters durch blind endende Straßen ohne Plätze und morphologische Besonderheiten geprägt. Die die Randbereiche des Untersuchungsgebietes prägenden räumlichen Strukturen sind im Norden die Hochbahn im Verlauf der Skalitzer Straße als stadträumliche Dominante und im Nordosten der Ende der 1980er Jahre neu gestalteten Spreewaldplatz mit Spreewaldbad. Im Süden ergibt sich eine besondere stadträumliche Situation durch die Lage des Paul-Lincke-Ufers am Landwehrkanal. Die Bebauung weist hier neben dem hohen Anteil an historischen Fabrikgebäuden und verschiedenen Einzeldenkmalen auch die “jüngste” Bebauung nach der Gründerzeit aus der Bauperiode bis 1918, auf. Im Osten grenzt an das Untersuchungsgebiet eine gebietsuntypische Wohnanlage in offener Zeilenbauweise im Stil der Nachlriegsmoderne an. TOPOS im Auftrag des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg, Fachbereich Stadtplanung 4 Gutachten zu städtebaulichen Kriterien in den Erhaltungsgebieten Luisenstadt/Bethaniendamm/Segitzdamm Teil B – Bewertung nach Teilgebieten Im gesamten Untersuchungsgebiet spiegeln die Fassaden das Stilempfinden der Gründerzeitepoche wider; im Bereich des Paul-Lincke-Ufers finden sich zudem Fassaden mit Jugendstilelementen. Von besonderer stadtgestalterischer Bedeutung sind zudem die erhaltenen Vorgartenbereiche entlang der Bebauung PaulLincke-Ufer (Foto 4). Ortsbild prägend sind in Teilbereichen der Wiener Straße, Reichenberger Straße und der unmittelbar davon abgehenden Nebenstraßen (Foto 1) die geschlossene Bebauung mit teilweise reichhaltig strukturierten Stuckfassaden mit Stilmerkmalen des Neoklassizismus und vereinzelt des Historismus. Die Gebäude sind fast vollständig ohne Balkone und Erker bzw. wurden erst nachträglich vereinzelt angebaut. So sind zum Beispiel im südlichen Teil der Liegnitzer Straße (Foto 3) aufwendig restaurierte strukturierte Gründerzeitfassaden überwiegend erhalten und bilden mit den umliegenden einheitlichen Traufhöhen ein geschlossenes Erscheinungsbild. In den Teilbereichen der Wiener Straße, Reichenberger Straße und Ohlauer Straße mit Wohnungsbauten der Nachkriegsmoderne, weicht die Bebauung von der historischen Straßenflucht und den einheitlichen Traufhöhen stellenweise bewusst ab. Dennoch dominiert im gesamten Untersuchungsbereich ein geschlossenes Erscheinungsbild mit einer überwiegend historischen Blockrandbebauung (Foto 6). Die Fassaden entlang des Paul-Lincke-Ufers (Foto 5) sind deutlich stärker durch wechselnde Traufhöhen und stellenweise durch Balkone, Erker und einen hohen Anteil an Dachaufbauten geprägt. Ähnlich ausgeprägte Fassadengestaltungen mit Erkern und Balkonen finden sich noch entlang der Glogauer Straße und Ratiborstraße wieder. Neben der überwiegenden Wohnnutzung im Gebiet erfolgt die hauptsächliche Versorgung des dicht besiedelten Wohngebietes mit Waren des kurzfristigen Bedarfs in der Reichenberger Straße (Foto 2) und der Kottbusser Straße. Die Gastronomieschwerpunkte befinden sich vor allem am Paul-Lincke-Ufer, der Reichenberger Straße und Wiener Straße und prägen die Erdgeschosszonen in diesen Bereichen maßgeblich. • Städtebauliche Kriterien (Abbildung 4) Das Teilgebiet B wird überwiegend als Zone mit besonderer städtebaulicher Bedeutung klassifiziert. Der das Gebiet im Nordwesten begrenzende Straßenabschnitt der Skalitzer Straße wird als Zone mit sonstiger städtebaulicher Bedeutung dargestellt (siehe Teil A – Gesamtbetrachtung, Anlage 3 – Stadträumliche Zonierung). Neben den im Teil A des Gutachtens aufgeführten allgemein gültigen Leitlinien zur Erhaltung der städtebaulichen Qualität (siehe Teil A) werden die aus der Untersuchung der Teilbereiche abgeleiteten Gestaltungsmerkmale hinsichtlich ihrer Relevanz für die Stadtgestalt und das Ortsbild in Form eines gebietsspezifischen Anforderungskataloges zusammenfassend dargestellt. − Insgesamt prägt den Untersuchungsraum eine sehr homogene, am historischen Stadtgrundriss und einer nahezu einheitlichen Gebäudehöhe orientierte Stadtgestalt, die zu bewahren ist. − Die im Untersuchungsraum überwiegend erhaltenen Fassaden von Altbauten, abgestuckt oder im Originalzustand, sind entsprechend der typischen Gestaltungselemente der jeweiligen Stilepoche zu erhalten. − Die in den Straßenräumen vorherrschenden neoklassizistischen Stilmerkmale der Fassaden sind zu bewahren (keine Balkone und Erker). TOPOS im Auftrag des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg, Fachbereich Stadtplanung 5 Gutachten zu städtebaulichen Kriterien in den Erhaltungsgebieten Luisenstadt/Bethaniendamm/Segitzdamm − Die Gebäudehöhen bei Neubebauung sollten die Traufhöhen der umliegenden Bebauung nicht überschreiten. − Gauben und Loggien in der zweiten Ebene (Spitzbodenebene) sind nicht zulässig. − Die visuelle Inanspruchnahme des Straßenraumes durch großflächige und / oderhell leuchtende Werbeflächen ist zu vermeiden. Dies gilt insbesondere im Bereich der Einzelhandelseinrichtungen in der Reichenberger Straße und Wiener Straße. − Die privaten Vorgartenbereiche am Paul-Lincke-Ufer sind zu bewahren, ortstypisch einzufrieden und die Gastronomieaußenbereiche sind gärtnerisch einzubinden. Teil B – Bewertung nach Teilgebieten • Kurzanalyse Straßenraum TOPOS im Auftrag des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg, Fachbereich Stadtplanung 6 Gutachten zu städtebaulichen Kriterien in den Erhaltungsgebieten Luisenstadt/Bethaniendamm/Segitzdamm Teil B – Bewertung nach Teilgebieten Teilgebiet C - Admiralstraße • Untersuchungsraum Abbildung 1 – Lage und Abgrenzung A Admiralstraße Erkelenzdamm Fraenkelufer Kohlfurter Straße Kottbusser Straße B C D E F G H I C.01. C.02. D.04. C.03. C.04. C.05. D.05. Tabelle 1 - Erfasste Straßenräume mit Kennziffern der Fotodokumentation TOPOS im Auftrag des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg, Fachbereich Stadtplanung 1 Gutachten zu städtebaulichen Kriterien in den Erhaltungsgebieten Luisenstadt/Bethaniendamm/Segitzdamm Teil B – Bewertung nach Teilgebieten Teilgebiet C - Admiralstraße • Baugeschichtliche Einordnung Abbildung 1 - Gebäudealter 1988 Abbildung 3 - Straubeplan 1910 TOPOS im Auftrag des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg, Fachbereich Stadtplanung 2 Gutachten zu städtebaulichen Kriterien in den Erhaltungsgebieten Luisenstadt/Bethaniendamm/Segitzdamm Teil B – Bewertung nach Teilgebieten Teilgebiet C - Admiralstraße • Stadtgestalt und Ortsbild Abbildung 4 - Gestaltungsmerkmale Foto 1 - Admiralstraße Foto 2 - Erkelenzdamm Foto 3 - Fraenkelufer Foto 4 - Fraenkelufer Foto 5 – Kohlfurter Straße Foto 6 – Kottbusser Straße TOPOS im Auftrag des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg, Fachbereich Stadtplanung 3 Gutachten zu städtebaulichen Kriterien in den Erhaltungsgebieten Luisenstadt/Bethaniendamm/Segitzdamm Teil B – Bewertung nach Teilgebieten Teilgebiet C - Admiralstraße • Untersuchungsraum (Abbildung 1 und Tabelle 1) Der Untersuchungsraum von Teilgebiet C liegt im Geltungsbereich der Erhaltungsverordnung Luisenstadt. Die Bestandsaufnahme und Fotodokumentation wurde im Frühjahr 2012 erstellt. Das Teilgebiet C ist Teil der äußeren (südlichen) Luisenstadt und wird begrenzt durch die Mariannenstraße, Fraenkelufer, Erkelenzdamm und Kohlfurter Straße. Von den insgesamt 5 Straßenräumen oder deren Teilabschnitten im Betrachtungsraum liegen zwei Straßenabschnitte innerhalb der Gebietsabgrenzungen zu den benachbarten Teilgebieten B und I. Die mögliche Vernetzung der Straßen mit anderen Teilgebieten ist der Tabelle 1 zu entnehmen. Darin sind zudem die in der Fotodokumentation den Straßenräumen zugeordneten Kennziffern aufgeführt. • Baugeschichtliche Einordnung (Abbildung 2 und 3) Das Gebiet wird insbesondere in drei Teilbereichen durch zwei maßgebliche Bauperioden geprägt. Die älteste Bauphase mit einzelnen noch erhaltenen Gebäuden von vor 1870 findet man im Umfeld des Erkelenzdamm und der Admiralstraße / Ecke Fraenkelufer. Die weitere Bebauung in diesem Bereich stammt überwiegend aus der Gründerzeit. Im östlichen Bereich des Fraenkelufers entstand nach 1910 eine Synagoge der Jüdischen Gemeinde zu Berlin von der heute nur noch ein Nebengebäude erhalten ist. Aus dieser Zeit stammt auch der Gewerbekomplex der ehemaligen Fabrik für Beleuchtungskörper in der Kohlfurter Straße. Im zentralen Bereich von Teilgebiet C an der Admiralstraße wurde Ende der 1970er Jahre im Rahmen der Stadtsanierung (Sanierungsgebiet Kreuzberg Süd SKS) der Komplex der heutigen Grundschule erbaut. Aus dieser Zeit stammt auch der umfängliche Wohnungsneubau zwischen Mariannenstraße und Kottbusser Straße. Einige Baulückenschließungen, insbesondere in Teilbereichen des Fraenkelufers, entstanden 1984 im Rahmen der IBA Berlin in der charakteristischen Bauweise des Architekturbüros Baller. Die Bebauung der letzten größeren Baulücke am Erkelenzdamm erfolgte 2007 durch den Wohnungsneubau Beginenhof mit zeitgenössischer Fassadengestaltung. • Stadtgestalt und Ortsbild (Abbildung 4 und Fotos 1-6) Den Stadtraum prägende Elemente sind im Westen von Teilgebiet C die durch Lenné gestalteten Raumfolgen mit dem ehemaligen Kanal und dem Straßenraum des Erkelenzdamms und Segitzdamms, die durch Barth im zugeschütteten Kanal (Teilgebiet I) gestalteten Grünflächen mit dem durch die Hochbahn und Straße zerschnittenem Wassertorplatz und dem als Grünanlage in den 1980er Jahren neu gestalteten Einmündungsbereich des Luisenstädtischen Kanals in den Landwehrkanal (Teilgebiet I). Ortsbild prägend ist in diesem Bereich die geschlossene Bebauung am Erkelenzdamm und im westlichen Bereich des Fraenkelufers mit teilweise reichhaltig strukturierten Stuckfassaden mit Stilmerkmalen des Neoklassizismus und vereinzelt des Historismus (Foto 1). Es ist anzunehmen, dass ein Teil der Balkone erst nachträglich angebaut wurde (Foto 3). Von besonderer stadtgestalterischer Bedeutung sind zudem die erhaltenen Vorgartenbereiche entlang der Bebauung Erkelenzdamm (Foto 2). TOPOS im Auftrag des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg, Fachbereich Stadtplanung 4 Gutachten zu städtebaulichen Kriterien in den Erhaltungsgebieten Luisenstadt/Bethaniendamm/Segitzdamm Teil B – Bewertung nach Teilgebieten Im östlichen Bereich des Fraenkelufers ist durch die Baulücke an der Jüdischen Synagoge und das unbebaute Eckgrundstück die geschlossene Blockrandbebauung aufgebrochen. Negativ auffallend im Eckbereich Fraenkelufer und Kohlfurter Straße ist das von der Straßenflucht Fraenkelufer um ca. 2 m rückversetzte historische Gebäude mit drei Vollgeschossen und einem modernen Dachaufbau mit Satteldach sowie opulent überbautem Dachgesims (Foto 4). Die Kohlfurter Straße wird durch einen Mix von Gebäuden aus verschiedenen Bauperioden geprägt. Neben den entdekorierten Fassaden der ältesten Bebauung aus der Zeit vor 1870 an der Ecke zum Erkelenzdamm dominiert zwar auch die Bebauung aus der Zeit um 1900 bis 1910 den Straßenraum (Foto 5), prägend ist dennoch die zurückversetzte und im Vergleich zur Nachbarbebauung sehr niedrige Bebauung der Jens-Nydahl-Grundschule und Gustav-Meyer-Schule sowie die Ausläufer des Sanierungsgebietes Kreuzberg Süd aus den späten 1970er Jahren (SKS III). Die im Zuge der behutsamen Stadterneuerung in den 1980er Jahren entstandenen Wohnbauten in der Mariannenstraße und Kottbusser Straße (Foto 6) orientieren sich am Gestaltungskanon der luisenstädtischen Bauweise mit annähernd gleichen Traufhöhen und Betonung der Ecksituationen. Die historische Stadtgestalt wurde mit unterschiedlicher architektonischer Qualität neu interpretiert. Allerdings befinden sich in der Straßenflucht der Admiralstraße und der Kottbusser Straße mit der Hochhausanlage am Kottbusser Tor störende städtebauliche Elemente, die das Stadtbild empfindlich beeinträchtigen. Trotz der erheblichern Kriegszerstörungen ist die Struktur der Lenné’schen Planung überwiegend erhalten. Der Wiederaufbau insbesondere im Rahmen der Sanierungsprojekte seit Anfang der 1970er hat sich weitgehend am historischen Stadtgrund- und aufriss orientiert. Die Fassaden dagegen spiegeln das unterschiedliche Stilempfinden der einzelnen Epochen wider. • Städtebauliche Kriterien (Abbildung 4) Das Teilgebiet C wird überwiegend als Zone mit besonderer städtebaulicher Bedeutung klassifiziert. Der im Osten des Gebietes liegende Straßenabschnitt der Kottbusser Straße wird als Zone mit sonstiger städtebaulicher Bedeutung dargestellt (siehe Teil A – Gesamtbetrachtung, Anlage 3 - Stadträumliche Zonierung). Neben den im Teil A des Gutachtens aufgeführten allgemein gültigen Leitlinien zur Erhaltung der städtebaulichen Qualität (siehe Teil A) werden die aus der Untersuchung der Teilbereiche abgeleiteten Gestaltungsmerkmale hinsichtlich ihrer Relevanz für die Stadtgestalt und das Ortsbild in Form eines gebietsspezifischen Anforderungskataloges zusammenfassend dargestellt. − Insgesamt prägt den Untersuchungsraum trotz seiner unterschiedlichen Bebauungsstruktur im mittleren Teilbereich eine sehr homogene, am historischen Stadtgrundriss und einer nahezu einheitlichen Gebäudehöhe orientierte Stadtgestalt, die zu bewahren ist. − Im Bereich der Baulücke in der Kottbusser Straße und eventuell im Bereich des gering bebauten Grundstückes der Jüdischen Gemeinde von Berlin am Fraenkelufer sind in den kommenden Jahren die größten Entwicklungen zu erwarten. Die städtebaulichen und baulichen Veränderungen sind dabei maßgeblich dem unmittelbar anschließenden historisch geprägten Umfeld anzupassen. TOPOS im Auftrag des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg, Fachbereich Stadtplanung 5 Gutachten zu städtebaulichen Kriterien in den Erhaltungsgebieten Luisenstadt/Bethaniendamm/Segitzdamm • − Die im Umfeld des Erkelenzdamm und Fraenkelufer sowie in Teilen der Kohlfurter und Admiralstraße überwiegend erhaltenen Fassaden von Altbauten, abgestuckt oder im Originalzustand, sind entsprechend der typischen Gestaltungselemente der jeweiligen Stilepoche zu erhalten. − Die Traufhöhen bei Neubebauung sollen die Traufhöhen der umliegenden Bebauung nicht überschreiten. Betonung der Ecksituation entsprechend dem vorherrschendem Ortsbild. − Die privaten Vorgartenbereiche am Paul-Lincke-Ufer sind zu bewahren, ortstypisch einzufrieden und gärtnerisch einzubinden Teil B – Bewertung nach Teilgebieten Kurzanalyse Straßenraum TOPOS im Auftrag des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg, Fachbereich Stadtplanung 6 Gutachten zu städtebaulichen Kriterien in den Erhaltungsgebieten Luisenstadt/Bethaniendamm/Segitzdamm Teil B – Bewertung nach Teilgebieten Teilgebiet D und Teilgebiet E (Oranienplatz und Heinrichplatz) • Untersuchungsraum Abbildung 1 - Lage und Abgrenzung A B C D E F G H Adalbertstraße D.01. E.01. H.01. Bethaniendamm D.02. H.02. Dresdner Straße D.03. Erkelenzdamm C.02. D.04. Heinrichplatz E.02. Kottbusser Straße C.05. D.05. Legiendamm D.06. Leuschnerdamm D.07. Luckauer Straße D.08. Manteuffelstraße B.05. E.03. F.04. H.04. E.04. F.05. H.05. E.05. H.06. Nauny nstraße D.09. E.06. H.08. Oranienplatz D.10. Mariannenplatz Mariannenstraße B.06. Oranienstraße D.11. E.07. Prinzessinenstraße D.12. Reichenberger Straße B.10. Sebastianstraße Skalitzer Straße Waldemarstraße I I.03. D.13. D.14. A.10. B.11. D.15. E.08. F.08. G.06. D.16. E.09. F.09. H.09. Tabelle 1 - Erfasste Straßenräume mit Kennziffern der Fotodokumentation TOPOS im Auftrag des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg, Fachbereich Stadtplanung 1 Gutachten zu städtebaulichen Kriterien in den Erhaltungsgebieten Luisenstadt/Bethaniendamm/Segitzdamm Teil B – Bewertung nach Teilgebieten Teilgebiet D und Teilgebiet E (Oranienplatz und Heinrichplatz) • Baugeschichtliche Einordnung Abbildung 2 - Gebäudealter 1988 Abbildung 3 - Straubeplan 1910 TOPOS im Auftrag des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg, Fachbereich Stadtplanung 2 Gutachten zu städtebaulichen Kriterien in den Erhaltungsgebieten Luisenstadt/Bethaniendamm/Segitzdamm Teil B – Bewertung nach Teilgebieten Teilgebiet D und Teilgebiet E (Oranienplatz und Heinrichplatz) • Stadtgestalt und Ortsbild Abbildung 4 - Gestaltungsmerkmale Foto 1 - Adalbertstraße Foto 4 - Mariannenstraße Foto 2 - Dresdner Straße Foto 5 – Reichenberger Straße TOPOS im Auftrag des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg, Fachbereich Stadtplanung Foto 3 - Erkelenzdamm Foto 6 - Waldemarstraße 3 Gutachten zu städtebaulichen Kriterien in den Erhaltungsgebieten Luisenstadt/Bethaniendamm/Segitzdamm Teil B – Bewertung nach Teilgebieten Teilgebiet D und Teilgebiet E (Oranienplatz und Heinrichplatz) • Untersuchungsraum (Abbildung 1 und Tabelle 1) Im Rahmen der Bestandsaufnahme und der Anfang 2012 erstellten Fotodokumentation wurden das Teilgebiet D (Oranienplatz) und das Teilgebiet E (Heinrichplatz) getrennt erfasst. Aufgrund der räumlichen und funktionalen Verknüpfungen werden die beiden Teilgebiete in der Analyse und Bewertung zusammengefasst dargestellt. Die Teilgebiete D und E liegen im Geltungsbereich der Erhaltungsverordnung Luisenstadt und sind Teil der inneren (nördlichen) Luisenstadt. Die Teilgebiete werden begrenzt durch Bethaniendamm, Adalbertstraße, Waldemarstraße, Mariannenplatz, Mariannenstraße, Naunynstraße, Manteuffelstraße, Skalitzer Straße, Erkelenzdamm, Prinzessinnenstraße, Luckauer Straße und Leuschnerdamm. Von den insgesamt 20 Straßenräumen oder deren Teilabschnitten des Untersuchungsraumes liegen fünf Straßen (Adalbertstraße, Naunynstraße, Oranienstraße, Skalitzer Straße, Waldemarstraße) sowohl in Teilgebiet D als auch in Teilgebiet E. Die mögliche Vernetzung der Straßen mit anderen Teilgebieten ist der Tabelle 1 zu entnehmen. Darin sind ebenso die in der Fotodokumentation den Straßenräumen zugeordneten Kennziffern aufgeführt. • Baugeschichtliche Einordnung (Abbildung 2 und 3) Die maßgeblichen Bauperioden, insbesondere im Umfeld des Oranienplatzes und des Heinrichplatzes, umfassen die älteste Bauphase vor 1870 mit einem überwiegenden Anteil an Gebäuden im neoklassizistischen Baustil. Im Zuge der Nachverdichtung und Arrondierung entstanden zahlreiche Gebäude aus der Bauphase um 1900 mit den prägenden Stilelementen des Historismus. Neben einzelnen Baulückenschließungen aus der Nachkriegszeit ist der Bereich am Kottbusser Tor durch die Bebauung des Neuen Kreuzberger Zentrum (NKZ) geprägt. Die zwischen 1969-1974 entstandene Sonderform des 12-geschossigen, halbkreisförmigen Hochhauses ist Ergebnis des 1963 beschlossenen 1. Stadterneuerungsprogramms Kreuzbergs. Die umfangreiche Neubebauung im östlichen Teil der Naunynstraße war Teil des ehemaligen Sanierungsgebietes Bethanienviertel (P IX) und wurde zwischen 1977 und 1979 erbaut. Die Einzigartigkeit der Stadtstruktur in Teilgebiet D und E mit den Achsen, Plätzen und baulichen Ensembles ist maßgeblich durch die Bauphasen ihrer Entstehungszeit auf Grundlage der Planungen von Lenné und durch die Bauphasen des wirtschaftlichen Aufschwungs sowie der beginnenden Moderne mit der Umgestaltung des Kanals in einen Grünzug durch Barth geprägt. • Stadtgestalt und Ortsbild (Abbildung 4 und Fotos 1-6) Die Stadtraum prägenden Elemente von Teilgebiet D und E sind der Oranienplatz im Kontext des Grünzuges und der Freiflächen des ehemaligen Luisenstädtischen Kanals. Geprägt wird das Gebiet durch ein gleichmäßiges Straßenraster und die rhombenförmigen Plätze, (Moritz-) und Heinrichplatz, die zusammen mit dem Oranienplatz die Ost-West-Achse des Gebiets betonen. Von besonderer stadtgestalterischer Bedeutung sind zudem die erhaltenen Vorgartenbereiche am Erkelenzdamm (Foto 3) Leuschnerdamm und Legiendamm. Von besonderer stadtgestalterischer Qualität sind die Denkmalbereiche im Umfeld der Oranienstraße sowie im nördlichen Bereich der Adalbertstraße mit überwiegend noch erhaltenen bzw. wiederhergestellten Raumkanten. TOPOS im Auftrag des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg, Fachbereich Stadtplanung 4 Gutachten zu städtebaulichen Kriterien in den Erhaltungsgebieten Luisenstadt/Bethaniendamm/Segitzdamm Teil B – Bewertung nach Teilgebieten Die Bedeutung der Adalbertstraße liegt in der axialen Verbindung des ehemaligen Kottbusser Tores (später Kottbusser Platz) mit der Köpenicker Straße, parallel zu den beiden Hauptachsen „Luisenstädtischer Kanal“ und „Mariannenplatz“. Die geschlossenen Blockrandbebauung aus der Bauphase vor 1870 wird durch die Gestaltungsmerkmale des Neoklassizismus mit strukturierten Lochfassaden und einer Gliederung mit neoklassizistischen Elementen, ohne Überformungen durch Vorsprünge, Balkone und Erker, geprägt (Foto 4). Allerdings sind von zahlreichen Gebäude insbesondere im Bereich Heinrichplatz, Oranienplatz und Adalbertstraße (Foto 1) die plastischen Fassadenelemente nicht erhalten geblieben. An zahlreichen Straßenkreuzungen, sowohl im historischen als auch im modernen Bebauungskontext, finden sich risalitförmige, überhöhte Eckgebäude, deren gestalterische Funktion in Verbindung mit dem historischen Stadtraum eine besondere Bedeutung erhält. Diese Art der Eckausbildung, die ab den 1960er Jahren im Sinne einer städtischen Verdichtung in Kreuzberg auftrat, ist im Bereich Bethanienviertel auf alle Eckgebäude bezogen und stellt die plastische Erwiderung auf das gleichförmige Straßenraster des Lennéplanes dar. Der südliche Bereich des Untersuchungsgebietes wird dominiert durch die Bebauung aus den frühen 1970er Jahren. Mit dem Bau des Neuen Kreuzberger Zentrums (NKZ) am Kottbusser Tor, das mit der Hochhausanlage den Platz nach Norden hin neu fasste, wurde die historische Dresdner Straße zur Sackgasse (Foto 2), der Sichtbezug der Adalbertstraße zum Kottbusser Tor unterbrochen und das nördlich anschließende Bethanienviertel isoliert. Der großvolumige Baukörper sollte als Puffer zur damals geplanten Autobahntangente wirken. Die Bebauung aus der Phase der späten Moderne ist durch einen nachvollziehbaren Architekturstil geprägt. Die im direkten Umfeld der Siedlungsplanung aus den 1970er Jahren angrenzende Reichenberger Straße ist zudem durch zahlreiche Wohnbauten der Nachkriegsmoderne geprägt (Foto 5), bietet aber aufgrund der einheitlichen Traufhöhe und zurückhaltenden Fassadengestaltung ein insgesamt harmonisch geschlossenes Gesamterscheinungsbild des Straßenraumes. Der nördliche Bereich des Untersuchungsgebietes ist mit Ausnahme von Teilbereichen der Waldemarstraße durch die Gestaltungsmerkmale des Neoklassizismus mit strukturierten Lochfassaden und einer Gliederung mit neoklassizistischen Elementen, ohne Überformungen durch Vorsprünge, Balkone und Erker, geprägt. Die Waldemarstraße stellt eine wichtige West-Ost-Achse der Luisenstadt dar. Sie verbindet den Grünzug des Luisenstädtischen Kanals mit dem Mariannenplatz und dem Lausitzer Platz. Der östliche Abschnitt der Waldemarstraße besteht aus Gebäuden verschiedene Bauphasen, wobei sich die Gestaltung der Nachkriegsbebauung an dem historischen Gestaltungskanon orientiert: mit gleichen Traufhöhen, Erkern, Balkonen und Betonung der Eckgebäude (Foto 6). Daran angrenzend befindet sich der südliche Teil des Mariannenplatzes, der in seiner räumlich-baulichen Fassung gut erhalten ist und im Rahmen der behutsamen Stadterneuerung ab Ende der 1970er Jahre saniert wurde. Bei einigen wenigen Altbauten sind die neoklassizistischen Stuckfassaden im Original erhalten, wurden jedoch farblich verfremdet. Der nördliche Bereich des Untersuchungsraumes entlang des Bethaniendamms und des westlichen Teils der Waldemarstraße, besteht aufgrund der jahrzehntelangen Randlage im Bereich der ehemaligen Grenzmauer aus großflächigen unbebauten Bereichen. Diese Bereiche und der östliche Teil der Skalitzer Straße weisen einen deutlich größeren Durchgrünungsanteil gegenüber der historischen Blockrandbebauung auf. TOPOS im Auftrag des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg, Fachbereich Stadtplanung 5 Gutachten zu städtebaulichen Kriterien in den Erhaltungsgebieten Luisenstadt/Bethaniendamm/Segitzdamm • Teil B – Bewertung nach Teilgebieten Städtebauliche Kriterien (Abbildung 4) Die Teilgebiete D und E werden überwiegend als Zone mit besonderer städtebaulicher Bedeutung klassifiziert. Der die Gebiete im Süden begrenzende Bereich Kottbusser Tor und der Straßenabschnitt der Skalitzer Straße wird als Zone mit sonstiger städtebaulicher Bedeutung dargestellt (siehe Teil A – Gesamtbetrachtung, Anlage 3 - Stadträumliche Zonierung). Neben den im Teil A des Gutachtens aufgeführten allgemein gültigen Leitlinien zur Erhaltung der städtebaulichen Qualität (siehe Teil A) werden die aus der Untersuchung der Teilbereiche abgeleiteten Gestaltungsmerkmale hinsichtlich ihrer Relevanz für die Stadtgestalt und das Ortsbild in Form eines gebietsspezifischen Anforderungskataloges zusammenfassend dargestellt. − Insgesamt prägt den Untersuchungsraum der Teilgebiete D und E trotz seiner unterschiedlichen Bebauungsstruktur im mittleren Teilbereich eine sehr homogene, am historischen Stadtgrundriss und einer nahezu einheitlichen Gebäudehöhe orientierte Stadtgestalt, die zu bewahren ist. − Im Bereich der Waldemarstraße, des Bethaniendamms und der Skalitzer Straße ist in den kommenden Jahren die größten Entwicklungen zu erwarten. Die städtebaulichen und baulichen Veränderungen sind dabei maßgeblich dem unmittelbar anschließenden historisch geprägten Umfeld anzupassen. − Auf die stadtgestalterisch prägende und baulich dominante Bebauung mit überwiegend neoklassizistisch geprägtem Baustil ist in besonderer Weise Rücksicht zu nehmen. − Die im Umfeld des Oranienplatzes, Heinrichplatzes, der Oranienstraße und Adalbertstraße überwiegend erhaltenen Fassaden von Altbauten, abgestuckt oder im Originalzustand, sind entsprechend den typischen Gestaltungselementen der jeweiligen Stilepoche (überwiegend Neoklassizismus und stellenweise Historismus) zu erhalten. − Die vorherrschenden neoklassizistischen Stilmerkmale der Fassaden sind zu bewahren (keine Balkone und Erker, Betonung der Attika). − Die Traufhöhen bei Neubebauung sollen die Traufhöhen der umliegenden Bebauung nicht überschreiten. Betonung der Ecksituation entsprechend dem vorherrschendem Ortsbild. − Entsprechend der zurückhaltenden Form und Ausführung von Dachausbauten im Gebiet sind Dacheinschnitte möglichst auf den Straßen abgewandten Gebäudeseiten herzustellen. − Die visuelle Inanspruchnahme des Straßenraumes durch großflächige und oder hell leuchtende Werbeflächen ist zu vermeiden. Dies gilt für die Denkmalbereiche und insbesondere im Bereich der Skalitzer Straße. − Die privaten Vorgartenbereiche am Erkelenzdamm und am Leuschnerdamm sind zu bewahren, ortstypisch einzufrieden und die Gastronomieaußenbereiche sind gärtnerisch einzubinden. TOPOS im Auftrag des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg, Fachbereich Stadtplanung 6 Gutachten zu städtebaulichen Kriterien in den Erhaltungsgebieten Luisenstadt/Bethaniendamm/Segitzdamm Teil B – Bewertung nach Teilgebieten • Kurzanalyse Straßenraum TOPOS im Auftrag des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg, Fachbereich Stadtplanung 7 Gutachten zu städtebaulichen Kriterien in den Erhaltungsgebieten Luisenstadt/Bethaniendamm/Segitzdamm Teil B – Bewertung nach Teilgebieten • Kurzanalyse Straßenraum TOPOS im Auftrag des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg, Fachbereich Stadtplanung 8 Gutachten zu städtebaulichen Kriterien in den Erhaltungsgebieten Luisenstadt/Bethaniendamm/Segitzdamm Teil B – Bewertung nach Teilgebieten Teilgebiet F und Teilgebiet G (Lausitzer Platz und Schlesisches Tor) • Untersuchungsraum Abbildung 1 - Lage und Abgrenzung A B C D E F Bevernstraße F.01. Köpenicker Straße F.02. Lausitzer Platz F.03. Manteuffelstraße B.05. Mariannenplatz I H.03. F.04. H.04. E.04. F.05. H.05. G.03. Muskauer Straße F.06. A.07. H.07. G.04. Pfuelstraße G.05. Pücklerstraße F.07. A.10. Waldemarstraße Wrangelstraße G.02. E.03. May-Ayim-Ufer Skalitzer Straße H G.01. Eisenbahnstraße Oberbaumstraße G B.11. D.15. E.08. F.08. D.16. E.09. F.09. A.13. Zeughofstraße G.06. H.09. F.10. G.07. F.11. G.08. H.10. Tabelle 1 - Erfasste Straßenräume mit Kennziffern der Fotodokumentation TOPOS im Auftrag des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg, Fachbereich Stadtplanung 1 Gutachten zu städtebaulichen Kriterien in den Erhaltungsgebieten Luisenstadt/Bethaniendamm/Segitzdamm Teil B – Bewertung nach Teilgebieten Teilgebiet F und Teilgebiet G (Lausitzer Platz und Schlesisches Tor) • Baugeschichtliche Einordnung Abbildung 2 - Gebäudealter 1988 Abbildung 3 - Straubeplan 1910 TOPOS im Auftrag des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg, Fachbereich Stadtplanung 2 Gutachten zu städtebaulichen Kriterien in den Erhaltungsgebieten Luisenstadt/Bethaniendamm/Segitzdamm Teil B – Bewertung nach Teilgebieten Teilgebiet F und Teilgebiet G (Lausitzer Platz und Schlesisches Tor) • Stadtgestalt und Ortsbild Abbildung 4 - Gestaltungsmerkmale Foto 1 - Bevernstraße Foto 2 - Köpenicker Straße Foto 3 - Manteuffelstraße Foto 4 - Waldemarstraße Foto 5 - Wrangelstraße Foto 6 - Wrangelstraße TOPOS im Auftrag des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg, Fachbereich Stadtplanung 3 Gutachten zu städtebaulichen Kriterien in den Erhaltungsgebieten Luisenstadt/Bethaniendamm/Segitzdamm Teil B – Bewertung nach Teilgebieten Teilgebiet F und Teilgebiet G (Lausitzer Platz und Schlesisches Tor) • Untersuchungsraum (Abbildung 1 und Tabelle 1) Im Rahmen der Bestandsaufnahme und der Anfang 2012 erstellten Fotodokumentation wurden das Teilgebiet F (Lausitzer Platz) und das Teilgebiet G (Schlesisches Tor) getrennt erfasst. Aufgrund der räumlichen und funktionalen Verknüpfungen werden die beiden Teilgebiete in der Analyse und Bewertung zusammengefasst dargestellt. Das Teilgebiet F und G ist Teil der inneren (nördlichen) Luisenstadt und wird begrenzt durch die Köpenicker Straße, Pfuelstraße, das May-Ayim-Ufer, die Oberbaumstraße, Skalitzer Straße, Manteuffelstraße, Muskauer Straße, Mariannenplatz, Wrangelstraße und die Eisenbahnstraße. Von den insgesamt 15 Straßenräumen oder deren Teilabschnitten des Untersuchungsraumes liegen vier Straßen (Köpenicker Straße, Skalitzer Straße, Wrangelstraße, Zeughofstraße) sowohl in Teilgebiet F als auch in Teilgebiet G. Die mögliche Vernetzung der Straßen mit anderen Teilgebieten ist der Tabelle 1 zu entnehmen. Darin sind ebenso die in der Fotodokumentation den Straßenräumen zugeordneten Kennziffern aufgeführt. • Baugeschichtliche Einordnung (Abbildung 2 und 3) Die maßgeblichen Bauperioden, insbesondere im Umfeld des Lausitzer Platzes, umfassen die älteste Bauphase vor 1870 im südlichen Teilbereich der Manteuffelstraße und der angrenzenden Waldemarstraße, im Teilbereich Wrangelstraße Ecke Eisenbahnstraße und Eisenbahnstraße/ Ecke Köpenicker Straße mit mehreren Gebäuden im neoklassizistischen Baustil sowie zum überwiegenden Teil die Bauphase bis 1900 mit den prägenden Stilelementen des Historismus. Die Baulückenschließungen, insbesondere in Teilbereichen der Wrangelstraße und der Zeughofstraße stammen überwiegend aus der Bauphase der Nachkriegsmoderne zwischen 1946 und 1961. Einige Gebäude des Oberstufenzentrums sowie die Bürobauten in der Zeughofstraße stammen aus den 1970er und später. In den vergangenen Jahren entstanden gegenüber dem Oberstufenzentrum in der Wrangelstraße und im südlichen Bereich der Zeughofstraße der Neubau einer Fastfood-Kette und eines Lebensmittels-discounters. Eine besondere stadträumliche Situation ergibt sich durch die nach 1871 errichtete Kaserne des Garde-Regiments. Der Straßenraum Wrangelstraße (und auch Zeughofstraße) wird durch den lang gestreckten, festungsähnlichen roten Ziegelbau mit zwei mächtigen achteckigen Türmen am Eingang geprägt. Die Fassade ist durch Lisenen und Rundbogenfenster gegliedert. Die Bebauung der östlichen Köpenicker Straße, der Bereich des Schlesischen Tors und die Bebauung entlang der Spree sind zum überwiegenden Teil um die Jahrhundertwende entstanden. Die wesentlichen Stilelemente des Historismus mit gegliederten Fassaden, Vorsprüngen, Balkonen und Erkern sowie ein hoher Anteil heute ausgebauter Dachgeschosse prägen den Bereich. • Stadtgestalt und Ortsbild (Abbildung 4 und Fotos 1-6) Den Stadtraum prägende Elemente in Teilbereich F und G sind neben dem Lausitzer Platz und der historischen Markthalle in der Eisenbahnstraße bzw. Pücklerstraße die historischen Gebäude des heutigen Oberstufenzentrums in der Wrangelstraße sowie des Postamtes in der Skalitzer Straße. Zudem grenzt der Untersuchungsraum im östlichen Bereich an den Flusslauf der Spree an. TOPOS im Auftrag des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg, Fachbereich Stadtplanung 4 Gutachten zu städtebaulichen Kriterien in den Erhaltungsgebieten Luisenstadt/Bethaniendamm/Segitzdamm Teil B – Bewertung nach Teilgebieten Das Umfeld des Lausitzer Platzes ist geprägt von überwiegend noch erhaltenen bzw. wiederhergestellten Raumkanten in der Tradition der geschlossenen Blockrandbebauung aus verschiedenen Bauphasen. Schwerpunkt bildet dabei die Bauphase um 1900 mit den Gestaltungsmerkmalen des Historismus durch gegliederte Fassaden mit Vorsprüngen, Balkonen, Erkern und dem sogenannten Berliner Dach hinter betontem Dachgesims. Die bereits beschriebenen Teilbereiche (südliche Manteuffelstraße und die angrenzende Waldemarstraße (Foto 4) sowie der Teilbereich Wrangelstraße/ Ecke Eisenbahnstraße und Eisenbahnstraße/ Ecke Köpenicker Straße mit einem hohen Anteil an Gebäuden aus der Zeit vor 1870 sind durch die wesentlichen Stilelemente des Neoklassizismus (Schinkelschule) mit strukturierten Lochfassaden und einer Gliederung mit neoklassizistischen Elementen geprägt und ohne Überformungen durch Vorsprünge, Balkone und Erker weitestgehend erhalten geblieben. Die Farbgestaltung der Fassaden entspricht dem historisch verwendeten Gestaltungskanon in Form von hellen, gedeckten Farbtönen. Die Dominanz der blau gestalteten Fassade (Foto 3) des Gebäudes Manteuffelstraße/ Ecke Skalitzer Straße entspricht dabei nicht den im Umfeld verwendeten zurückhaltenden Farbgestaltungen der Fassaden (Foto 5). Im Gegensatz zur fast vollständig geschlossenen Bauweise im Umfeld des Lausitzer Platzes ist der Bereich zwischen Zeughof-, Köpenicker und Skalitzer Straße überwiegend durch eine offene Bauweise geprägt. Die Neubebauung der Nachkriegsmoderne (Zeughofstraße) sowie die Gebäude aus den 1970er Jahren im Bereich des Oberstufenzentrums passen sich in ihrer Maßstäblichkeit und der Höhenentwicklung den im westlichen Bereich anschließenden historischen Baustrukturen gut an. Auch das in den späten 1960er Jahren entstandene Solitärgebäude in der Zeughofstraße kann sich hinsichtlich Höhe und Stellung in die historisch geprägte Umgebung positiv einordnen. Der Stadtraum im Dreieck, Skalitzer Straße, Wrangelstraße und Zeughofstraße hat sich zum Bereich mit überwiegend gewerblichen Nutzungen entwickelt (Foto 6). Die ruhig liegenden Gebäude mit gewerblichen Nutzungen und ihren Nebenflächen sind kulissenartig umgeben von solitären, dominanten Klinkerbauten und ordnen sich städtebaulich der historisch gewachsenen Stadtgestalt unter. Der historische und ruhige Grundcharakter konnte in diesem Bereich trotz divergierender Entwicklungen bis heute gewahrt werden. Im östlichen Bereich des Untersuchungsraumes entlang der Köpenicker Straße (Foto 2) besteht aufgrund der historischen Durchmischung mit gewerblichen Nutzungen und größeren vorhandenen Baulücken eine Mischung aus unbebauten Flächen und in Teilen geschlossener Blockrandbebauung. Dieser Bereich hat zudem mit dem Grünbereich in der Bevernstraße (Foto 1) gegenüber dem Bereich Lausitzer Platz einen deutlich größeren Durchgrünungsanteil aufzuweisen. TOPOS im Auftrag des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg, Fachbereich Stadtplanung 5 Gutachten zu städtebaulichen Kriterien in den Erhaltungsgebieten Luisenstadt/Bethaniendamm/Segitzdamm • Teil B – Bewertung nach Teilgebieten Städtebauliche Kriterien (Abbildung 4) Die Teilgebiete F und G werden überwiegend als Zone mit besonderer städtebaulicher Bedeutung klassifiziert. Der die Gebiete im Süden begrenzende Straßenabschnitt der Skalitzer Straße und der das Teilgebiet G im Nordosten begrenzende Straßenabschnitt der Köpenicker Straße wird als Zone mit sonstiger städtebaulicher Bedeutung dargestellt (siehe Teil A – Gesamtbetrachtung, Anlage 3 - Stadträumliche Zonierung). Neben den im Teil A des Gutachtens aufgeführten allgemein gültigen Leitlinien zur Erhaltung der städtebaulichen Qualität (siehe Teil A) werden die aus der Untersuchung der Teilbereiche ermittelten Gestaltungsmerkmale hinsichtlich ihrer Relevanz für die Stadtgestalt und das Ortsbild in Form eines gebietsspezifischen Anorderungskataloges zusammenfassend dargestellt. − Insgesamt prägt den Untersuchungsraum der Teilgebiete F und G trotz seiner unterschiedlichen Bebauungsstruktur im mittleren Teilbereich eine sehr homogene, am historischen Stadtgrundriss und einer nahezu einheitlichen Gebäudehöhe orientierte Stadtgestalt. − Im Bereich der Zeughofstraße und Köpenicker Straße ist in den kommenden Jahren die größten Entwicklungen zu erwarten. Die städtebaulichen und baulichen Veränderungen sind dabei maßgeblich dem unmittelbar anschließenden historisch geprägten Umfeld anzupassen. − Auf die stadtgestalterisch prägende und baulich dominante Bebauung durch das Oberstufenzentrum und das Postamt ist in besonderer Weise Rücksicht zu nehmen. − Die im Umfeld des Lausitzer Platzes überwiegend erhaltenen Fassaden von Altbauten, abgestuckt oder im Originalzustand, sind entsprechend den typischen Gestaltungselementen der jeweiligen Stilepoche (überwiegend Historismus und stellenweise Neoklassizismus) zu erhalten. − Die den Straßenraum Manteuffelstraße und in Teilbereichen der Wrangelstraße vorherrschenden neoklassizistischen Stilmerkmale der Fassaden sind zu bewahren (keine Balkone und Erker, Betonung der Attika). − Die Gebäudehöhen bei Neubebauung sollten die Traufhöhen der umliegenden Bebauung nicht überschreiten. − Entsprechend der zurückhaltenden Form und Ausführung von Dachausbauten im Gebiet sind Dacheinschnitte auf den Straßen abgewandten Gebäudeseiten herzustellen. − Die visuelle Inanspruchnahme des Straßenraumes durch großflächige und/oder hell leuchtende Werbeflächen ist zu vermeiden. Dies gilt insbesondere im Bereich der Einzelhandelseinrichtungen im Umfeld des Oberstufenzentrums. − Der gestaltete Grünbereich in der Bevernstraße und die Vernetzung mit den umliegenden Grünbereichen ist zu bewahren und entwickeln. TOPOS im Auftrag des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg, Fachbereich Stadtplanung 6 Gutachten zu städtebaulichen Kriterien in den Erhaltungsgebieten Luisenstadt/Bethaniendamm/Segitzdamm Teil B – Bewertung nach Teilgebieten • Kurzanalyse Straßenraum Analyse Teilgebiete F+G Sonstiges Bevernstraße Eisenbahnstraße Köpenicker Straße rudimentär vorhandene Balkone, Erker, stark Blockrandbebauung strukturierte Fassaden überwiegend geschlossene Blockrandbebauung überwiegend einfache Lochfassaden, teilweise Balkone, kaum Vorsprünge stark unterbrochene überwiegend einfache Blockrandbebauung, Lochfassaden, nur ein gewerbliche Prägung Haus mit Balkonen überwiegend geringfügig variierende gewerbliche mittiger Grünstreifen Traufhöhen, vereinzelt Nutzungen und mit Baumallee Dachausbauten teilweise Gastronomie geringfügig variierende Traufhöhen, betonte teilweise gewerbliche keine Straßenbäume Attika, vereinzelt Nutzungen, Markthalle Dachausbauten stellenweise stark überwiegend variierende gewerbliche beidseitige Baumreihen Traufhöhen, keine Nutzungen mit großen Dachausbauten Hofdurchfahrten beidseitige geringfügig variierende kleinteiliges Gewerbe Baumreihen und Traufhöhen, stellenund Gastronomie mit intensive Platzweise Dauausbauten Aussenbereich begrünung mit Spielund Aufbauten und Sportflächen Wechsel zwischen einvereinzelte heitlicher Traufhöhe Gastronomie und Baumpflanzungen und geringfügig kleinteiliges Gewerbe beidseitig variierender Traufe überwiegende Blockrandbebauung als dreiseitige Platzfassung mit Kirche überwiegende Blockrandbebauung, drei unbebaute Eckgrundstücke überwiegend strukturierte Fassaden mit Balkonen und Erkern Mariannenplatz einseitige Blockrandbebauung mit Neuund Altbauten strukturierte Fassaden mit Balkonen und Erkern stark variierende Traufhöhen, kaum Dachausbauten vereinzelte Büronutzungen keine Straßenbäume May-Ayim-Ufer bis auf zwei Gebäude ohne Bebauung strukturierte Fassaden mit Balkonen und Erkern eine Traufhöhe, Dachausbauten Gastronomie am Uferkai starke Durchgrünung der Freiflächen Lausitzer Platz Manteuffelstraße Muskauer Straße Oberbaumstraße Pfuelstraße Pücklerstraße Skalitzer Straße Waldemarstraße Wrangelstraße Zeughofstraße überwiegend einfache Lochfassaden, keine Balkone und Erker überwiegend strukturierte Fassaden mit Balkonen und Erkern überwiegend rudimentär vorhandene strukturierte Fassaden Blockrandbebauung mit Balkonen und Erkern überwiegend überwiegend strukturierte Fassaden geschlossene mit Balkonen und Blockrandbebauung Erkern überwiegend überwiegend strukturierte Fassaden geschlossene mit Balkonen und Blockrandbebauung Erkern überwiegend überwiegend strukturierte Fassaden geschlossene mit Balkonen und Blockrandbebauung Erkern überwiegend einfache geschlossene Lochfassaden, nur Blockrandbebauung zwei Neubauten mit mit einer Lücke Balkonen geringfügig variierende vereinzelt gewerbliche Traufhöhen, stellenNutzung, sonst weise Dauausbauten Wohnnnutzung und Aufbauten geringfügig variierende Gewerbe und Traufhöhen, stellenGastronomie mit weise Dauausbauten Aussenbereichen und Aufbauten geringfügig variierende Traufhöhen, stellenvereinzelte weise Dauausbauten Büronutzungen und Aufbauten geringfügig variierende gewerbliche Traufhöhen, betonte Nutzungen und Attika, vereinzelt Gastronomie, Dachausbauten Markthalle geringfügig variierende Gewerbe und Traufhöhen, Gastronomie mit stellenweise Aussenbereichen Dachausbauten geringfügig variierende Traufhöhen, stellen- stellenweise Gewerbeweise Dauausbauten und Büronutzung und Aufbauten stellenweise stark geschlossene überwiegend einfache variierende Traufstellenweise GewerbeBlockrandbebauung Lochfassaden, nur ein höhen, vereinzelt und Büronutzung mit zwei Lücken Neubau mit Balkonen Dachausbauten Altbauten mit strukturBüronutzung, Lebensgeschlossene stellenweise stark ierten Fassaden, Balkomittelhandel und Blockrandbebauung variierende Traufnen, Erkern, NeubauSchulstandort, vereinwestlich und höhen, vereinzelt ten mit horizontalen zelt großformatige Solitärgebäude östlich Dachausbauten Fensterbändern Werbeflächen überwiegend geschlossene Blockrandbebauung vereinzelte Baumpflanzungen beidseitig vereinzelte Baumpflanzungen beidseitig vereinzelte Baumpflanzungen einseitig vereinzelte Baumpflanzungen beidseitig Baumreihen vereinzelte Baumpflanzungen beidseitig keine Baumpflanzungen vereinzelte Baumpflanzungen beidseitig TOPOS im Auftrag des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg, Fachbereich Stadtplanung 7 Gutachten zu städtebaulichen Kriterien in den Erhaltungsgebieten Luisenstadt/Bethaniendamm/Segitzdamm Teil B – Bewertung nach Teilgebieten Teilgebiet H - Bethaniendamm • Untersuchungsraum Abbildung 1 – Lage und Abgrenzung A B Adalbertstraße Bethaniendamm Köpenicker Straße Manteuffelstraße B.05. Mariannenplatz Mariannenstraße B.06. Muskauer Straße Naunynstraße Waldemarstraße Wrangelstraße A.13. C D E F G D.01. E.01. D.02. F.02. G.02. E.03. F.04. E.04. F.05. E.05. F.06. D.09. E.06. D.16. E.09. F.09. F.10. G.07. H I H.01. H.02. H.03. H.04. H.05. H.06. H.07. H.08. H.09. H.10. Tabelle 1 - Erfasste Straßenräume mit Kennziffern der Fotodokumentation TOPOS im Auftrag des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg, Fachbereich Stadtplanung 1 Gutachten zu städtebaulichen Kriterien in den Erhaltungsgebieten Luisenstadt/Bethaniendamm/Segitzdamm Teil B – Bewertung nach Teilgebieten Teilgebiet H - Bethaniendamm • Baugeschichtliche Einordnung Abbildung 2 - Gebäudealter 1988 Abbildung 3 - Straubeplan 1910 TOPOS im Auftrag des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg, Fachbereich Stadtplanung 2 Gutachten zu städtebaulichen Kriterien in den Erhaltungsgebieten Luisenstadt/Bethaniendamm/Segitzdamm Teil B – Bewertung nach Teilgebieten Teilgebiet H - Bethaniendamm • Stadtgestalt und Ortsbild Abbildung 4 - Gestaltungsmerkmale Foto 1 - Mariannenplatz Foto 2 - Mariannenplatz Foto 4 - Naunynstraße Foto 5 - Waldemarstraße TOPOS im Auftrag des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg, Fachbereich Stadtplanung Foto 3 – Muskauer Straße Foto 6 - Wrangelstraße 3 Gutachten zu städtebaulichen Kriterien in den Erhaltungsgebieten Luisenstadt/Bethaniendamm/Segitzdamm Teil B – Bewertung nach Teilgebieten Teilgebiet H - Bethaniendamm • Untersuchungsraum (Abbildung 1 und Tabelle 1) Der Untersuchungsraum von Teilgebiet H entspricht dem Geltungsbereich der Erhaltungsverordnung Luisenstadt/Bethaniendamm. Die Bestandsaufnahme und Fotodokumentation wurde im Frühjahr 2012 erstellt. Das Teilgebiet H ist Teil der inneren (nördlichen) Luisenstadt und wird begrenzt durch die Köpenicker Straße, Manteuffelstraße, Wrangelstraße, Mariannenplatz, Muskauer Straße, Naunynstraße, Waldemarstraße und Adalbertstraße. Von den insgesamt zehn Straßenräumen oder deren Teilabschnitten im Betrachtungsraum liegen sieben Straßenabschnitte innerhalb der Gebietsabgrenzungen zu den benachbarten Teilgebieten D, E und F. Die mögliche Vernetzung der Straßen mit anderen Teilgebieten ist der Tabelle 1 zu entnehmen. Darin sind zudem die in der Fotodokumentation den Straßenräumen zugeordneten Kennziffern aufgeführt. • Baugeschichtliche Einordnung (Abbildung 2 und 3) Das Gebiet wird durch zwei maßgebliche Bauperioden geprägt. Die älteste Bauphase findet man im Umfeld des Bethaniengeländes und am Mariannenplatz mit mehreren Gebäuden im neoklassizistischen Baustil. Die Bebauung in der Muskauer Straße und im südlichen Bereich der Köpenicker Straße entstand um die Jahrhundertwende mit den prägenden Stilelementen des Historismus mit gegliederten Fassaden, mit Vorsprüngen, Balkonen und Erkern. In den 1960er Jahren begannen die ersten Sanierungsmaßnahmen in der Luisenstadt, die eine Flächensanierung vorsahen und weniger den Erhalt der historischen Stadtgestalt zum Ziel hatten. Ab den 1970er Jahren war vorrangiges Ziel der Stadtpolitik die Stadtreparatur durch Modernisierung und die Integration von Neubauten in die gegebene Altbaustruktur. Vereinzelt wurden Gebäude als Baulückenschließung oder Eckbebauung in den 1950er Jahren errichtet. Die nördlichen Bereiche der Naunynstraße und Wrangelstraße sowie die Bereiche der Manteuffelstraße und Waldemarstraße sind zum überwiegenden Teil in den 1970er Jahren bebaut worden. • Stadtgestalt und Ortsbild (Abbildung 4 und Fotos 1-6) Den Stadtraum prägende Elemente in Teilbereich H sind das Ensemble des ehemaligen Bethanienkrankenhauses und die Grünanlage des Mariannenplatzes. Lineares Gliederungselement ist die Achse des Mariannenplatzes mit Thomaskirche und Mariannenstraße. Die zum Teil noch erhaltenen bzw. wiederhergestellten Raumkanten in der Tradition der Blockrandbebauung aus verschiedenen Bauphasen, insbesondere um den Mariannenplatz mit annähernd gleichen Traufhöhen im Verhältnis zum Straßenraum bewirken eine starke räumliche Geschlossenheit. Der Mariannenplatz verbindet das ehemalige Bethanien-Krankenhausgelände mit der östlich angrenzenden Blockbebauung und dem Grünzug Luisenstädtischer Kanal bis zur Schillingbrücke und zum Spreeufer. Solitärbauwerke wie Thomaskirche, der Gebäudekomplex des ehemaligen Bethanien-Krankenhauses stellen wichtige Blickpunkte dar. TOPOS im Auftrag des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg, Fachbereich Stadtplanung 4 Gutachten zu städtebaulichen Kriterien in den Erhaltungsgebieten Luisenstadt/Bethaniendamm/Segitzdamm Teil B – Bewertung nach Teilgebieten Das Umfeld des Mariannenplatzes ist geprägt von überwiegend noch erhaltenen bzw. wiederhergestellten Raumkanten in der Tradition der geschlossenen Blockrandbebauung aus verschiedenen Bauphasen mit hohem Anteil an Gebäuden aus der Zeit von 1950 bis 1980 (Foto 1). Die im Süden den Mariannenplatz begrenzenden Gebäude wurden vor 1870 errichtet mit den Gestaltungsmerkmalen des Neoklassizismus durch gegliederte Fassaden mit neoklassizistischen Schmuckelementen und Dachausbildung mit betonter Attika (Foto 2). Der Bereich im südlichen Teil des Betrachtungsraumes wird durch eine fast vollständig geschlossene Bauweise mit einem überwiegenden Anteil von Gebäuden aus den späten 1970 Jahren geprägt. Die Neubebauungen umfassen stellenweise komplette Straßenzüge in Bereichen der Naunynstraße (Foto 4), Waldemarstraße und Manteuffelstraße. Die Fassaden werden durch zahlreiche Vorsprünge in Form von Erkern und Balkonen geprägt (Foto 5). Auffallend ist zudem die Betonung der Eckgebäude durch Erker und Überhöhung der Bebauung. Innerhalb des durch Neubebauung geprägten ehemaligen Sanierungsgebiets befindet sich in der Muskauer Straße ein repräsentatives Gebäudeensemble aus der Gründerzeit mit den prägenden Stilelementen des Historismus mit gegliederten Fassaden, mit Vorsprüngen, Balkonen und Erkern (Foto 3). Im Gegensatz zur vollständig geschlossenen Bauweise im südlichen Teil ist der Bereich zwischen Köpenicker Straße, Manteuffelstraße und Wrangelstraße sowohl durch offene als auch geschlossene Bauweise geprägt. Entgegen der Orientierung an der geschlossenen Blockrandbebauung wurden die Gebäude im Bereich der Manteuffelstraße/ Ecke Wrangelstraße (Foto 6) von der historischen Bauflucht zurückgesetzt und nach Süden hin gestaffelt ausgerichtet. Dies entsprach der im östlich angrenzenden Gebiet (der Bereich liegt außerhalb des Untersuchungsraumes) umfassend vollzogenen Siedlungsplanung aus den 1950er Jahren, bei der die Gebäude unabhängig von der gegebenen Straßenführung, ausschließlich nach Westen oder Süden ausgerichtet waren. Entlang der Köpenicker Straße besteht aufgrund der historischen Durchmischung mit gewerblichen Nutzungen und größeren vorhandenen Baulücken eine Mischung aus unbebauten Flächen und in Teilen geschlossener Blockrandbebauung. Die im Bereich Köpenicker Straße/ Ecke Bethaniendamm entstandenen gewerblichen Nutzungen (KFZ-Reparatur) stellt durch die eingeschossige und zurückgesetzte Bauweise eine städtebaulich unbefriedigende Ecklösung dar. Zudem entsprechen die mit den Nutzungen verbunden Nebenflächen wie Zufahrten, Anlieferung, Parkplätze und Werbemittel in gestalterischer Hinsicht nicht dem im direkten Umfeld insgesamt harmonische geschlossene Gesamterscheinungsbild der angrenzenden Bebauung. Die Farbgestaltung der Fassaden entspricht im überwiegenden Teil des Betrachtungsraumes dem in der Gründerzeit verwendeten Gestaltungskanon in Form von hellen, gedeckten Farbtönen. Die Dominanz der in kräftigen rotbraunen Farbtönen gestalteten Fassaden von einzelnen Gebäuden aus den 1970er Jahren in Teilbereichen des Mariannenplatzes und der Mariannenstraße/ Ecke Naunynstraße (Foto 4) entspricht dabei nicht den im Umfeld verwendeten zurückhaltenden Farbgestaltungen der Fassaden. Grundlage dafür war ein in den 1980er Jahren entwickeltes Farbkonzept. TOPOS im Auftrag des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg, Fachbereich Stadtplanung 5 Gutachten zu städtebaulichen Kriterien in den Erhaltungsgebieten Luisenstadt/Bethaniendamm/Segitzdamm • Teil B – Bewertung nach Teilgebieten Städtebauliche Kriterien (Abbildung 4) Das Teilgebiet H wird überwiegend als Zone mit besonderer städtebaulicher Bedeutung klassifiziert. Der im Norden das Gebiet begrenzende Straßenabschnitt der Köpenicker Straße wird als Zone mit sonstiger städtebaulicher Bedeutung dargestellt (siehe Teil A – Gesamtbetrachtung, Anlage 3 – Stadträumliche Zonierung). In Teil A des Gutachtens wurden allgemein gültigen Leitlinien zur Erhaltung der städtebaulichen Qualität aufgeführt. In Teil B des Gutachtens werden die aus der Untersuchung der Teilgebiete abgeleiteten Gestaltungsmerkmale hinsichtlich ihrer Relevanz für die Stadtgestalt und das Ortsbild in Form eines gebietsspezifischen Kriterienkataloges zusammenfassend dargestellt. − Trotz der unterschiedlichen Bauperioden und Bebauungsstruktur prägt den östlichen Teilbereich eine am historischen Stadtgrundriss und einer überwiegend einheitlichen Gebäudehöhe orientierte Stadtgestalt, die zu bewahren ist. − Städtebauliche und bauliche Veränderungen insbesondere in der Manteuffelstraße und Köpenicker Straße sind maßgeblich dem unmittelbar anschließenden historisch geprägten Umfeld anzupassen und danach auszurichten. − Auf die stadtgestalterisch prägende und baulich dominante Bebauung durch das “Bethanien-Ensemble” und dessen Umfeld ist in besonderer Weise Rücksicht zu nehmen. − Die in der Muskauer Straße überwiegend erhaltenen Fassaden von Altbauten, abgestuckt oder im Originalzustand, sind entsprechend der typischen Gestaltungselemente der jeweiligen Stilepoche (überwiegend Historismus und stellenweise Neoklassizismus) zu erhalten. − Die den Mariannenplatz im Süden begrenzende Bebauung mit den vorherrschenden klassizistischen Stilmerkmale der Fassaden sind zu bewahren (keine Balkone und Erker, Betonung der Attika). − Die Gebäudehöhen bei Neubebauung sollen die Traufhöhen der umliegenden Bebauung nicht überschreiten und die Ecksituation soll betont werden. − Die visuelle Inanspruchnahme des Straßenraumes durch großflächige und/oder hell leuchtende Werbeflächen ist zu vermeiden. Dies gilt insbesondere im Bereich der Gewerbebetriebe in der Köpenicker Straße. − Die privaten Freiflächen der Gewerbeeinrichtungen sind bei Neubau straßenseitig ortstypisch einzufrieden und zu gestalten. TOPOS im Auftrag des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg, Fachbereich Stadtplanung 6 Gutachten zu städtebaulichen Kriterien in den Erhaltungsgebieten Luisenstadt/Bethaniendamm/Segitzdamm Teil B – Bewertung nach Teilgebieten • Kurzanalyse Straßenraum TOPOS im Auftrag des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg, Fachbereich Stadtplanung 7 Gutachten zu städtebaulichen Kriterien in den Erhaltungsgebieten Luisenstadt/Bethaniendamm/Segitzdamm Teil B – Bewertung nach Teilgebieten Teilgebiet I – Segitzdamm • Untersuchungsraum Abbildung 1 – Lage und Abgrenzung A B C D E Böcklerstraße Gitschiner Straße Prinzessinenstraße Ritterstraße Segitzdamm D.12. F G H I I.01. I.02. I.03. I.04. I.05. Tabelle 1 - Erfasste Straßenräume mit Kennziffern der Fotodokumentation TOPOS im Auftrag des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg, Fachbereich Stadtplanung 1 Gutachten zu städtebaulichen Kriterien in den Erhaltungsgebieten Luisenstadt/Bethaniendamm/Segitzdamm Teil B – Bewertung nach Teilgebieten Teilgebiet I – Segitzdamm • Baugeschichtliche Einordnung Abbildung 2 - Gebäudealter 1988 Abbildung 3 - Straubeplan 1910 TOPOS im Auftrag des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg, Fachbereich Stadtplanung 2 Gutachten zu städtebaulichen Kriterien in den Erhaltungsgebieten Luisenstadt/Bethaniendamm/Segitzdamm Teil B – Bewertung nach Teilgebieten Teilgebiet I – Segitzdamm • Stadtgestalt und Ortsbild Abbildung 4 - Gestaltungsmerkmale Foto 1 - Böcklerstraße Foto 2 - Ritterstraße Foto 3 - Segitzdamm Foto 4 - Segitzdamm Foto 5 - Segitzdamm Foto 6 - Wassertorstraße TOPOS im Auftrag des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg, Fachbereich Stadtplanung 3 Gutachten zu städtebaulichen Kriterien in den Erhaltungsgebieten Luisenstadt/Bethaniendamm/Segitzdamm Teil B – Bewertung nach Teilgebieten Teilgebiet I – Segitzdamm • Untersuchungsraum (Abbildung 1 und Tabelle 1) Der Untersuchungsraum von Teilgebiet I entspricht dem Geltungsbereich der Erhaltungsverordnung Luisenstadt/Segitzdamm. Die Bestandsaufnahme und Fotodokumentation wurde im Frühjahr 2012 erstellt. Das Teilgebiet I ist Teil der Luisenstadt und wird begrenzt durch die Prinzessinnenstraße im Norden, die Grünanlage des Wassertorplatzes im Osten, den Landwehrkanal im Süden und im Westen durch die Siedlungsgebiete der Wohnanlage Wassertorstraße und Sanierungsgebiet Kreuzberg Süd (SKS). Von den insgesamt fünf Straßenräumen oder deren Teilabschnitten im Betrachtungsraum grenzt die Prinzessinnenstraße an den Teilbereich D. Die mögliche Vernetzung der Straßen mit anderen Teilgebieten ist der Tabelle 1 zu entnehmen. Darin sind zudem die in der Fotodokumentation den Straßenräumen zugeordneten Kennziffern aufgeführt. • Baugeschichtliche Einordnung (Abbildung 2 und 3) Das Gebiet wird maßgebliche durch die Bauperioden zwischen 1950 und 1980 geprägt sowie durch die Grünfläche des ehemaligen Luisenstädtischen Kanals, der 1926 verfüllt und die von Erwin Barth gestaltet wurde. Die vereinzelt noch erhaltenen Gebäude aus der ältesten Bauphase vor 1870 bzw. um 1900 befinden sich entlang der Gitschiner Straße, der Wassertorstraße (Musikschule) sowie in der Ritterstraße. Der überwiegende Teil der Gebäude am Segitzdamm entstammt aus der Nachkriegszeit in den 1950er bis 1970er Jahren im Stil der Nachkriegsmoderne. Vereinzelt finden sich zum Teil entdekorierte Gebäude aus der Jahrhundertwende, die neben den im Vergleich zu den Neubauten größeren Geschosshöhen durch strukturierte Fassaden mit Balkonen und Erkern geprägt sind. In den 1960er Jahren begannen die ersten Sanierungsmaßnahmen in der Luisenstadt, die eine Flächensanierung vorsahen und weniger den Erhalt der historischen Stadtgestalt zum Ziel hatten. Ab den 1970er Jahren war vorrangiges Ziel der Stadtpolitik die Stadtreparatur durch Modernisierung und die Integration von Neubauten in die gegebene Altbaustruktur. Die an den Teilbereich I (nördlich der Hochbahntrasse) im Westen angrenzende Wohnanlage Wassertorstraße stammt aus den Jahren 1968-70. Das an den Teilbereich I (südlich der Hochbahntrasse) im Westen angrenzende Sanierungsgebiet Kreuzberg Süd (SKS II) stammt aus den Jahren 1976-1978. • Stadtgestalt und Ortsbild (Abbildung 4 und Fotos 1-6) Den Stadtraum prägende Elemente in Teilbereich I sind die Grünflächen des ehemaligen Luisenstädtischen Kanals. Lineare Gliederungselemente sind die Nord-Südachse des Luisenstädtischen Kanals, das rechteckige Straßenraster gemäß den historischen Flurstücksgrenzen, der Grünzug, die begleitenden Promenaden mit Baumreihen, die Vorgärten entlang der Nord-Südachse des Kanals. Profil und räumliche Geschlossenheit: ergeben sich durch die noch erhaltenen bzw. wiederhergestellten Raumkanten in der Tradition der Blockrandbebauung aus verschiedenen Bauphasen, insbesondere entlang des Luisenstädtischen Kanals mit annähernd gleiche Traufhöhen im Verhältnis zum Straßenraum. TOPOS im Auftrag des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg, Fachbereich Stadtplanung 4 Gutachten zu städtebaulichen Kriterien in den Erhaltungsgebieten Luisenstadt/Bethaniendamm/Segitzdamm Teil B – Bewertung nach Teilgebieten Der Beginn des Grünzugs am Landwehrkanal und der Wassertorplatz stellen wichtige Orte als Verbindung zwischen innerer und äußerer Luisenstadt dar. Der Abschnitt des Luisenstädtischen Kanals zwischen Oranienplatz und Landwehrkanal ist in seiner stadtgestalterischen Konzeption - entsprechend den anderen Kanalabschnitten der Nord-Südachse - komplett erhalten: Straßenraumprofil, geschlossen bebaute Raumkanten, Vorgärten, Straßenpflaster und mittiger Grünzug mit begleitenden Baumreihen. Die maßgebliche Bebauung von Teilgebiet I befindet sich im westlichen Teil des Betrachtungsraumes entlang des Segitzdamms. Auf der zu untersuchenden Westseite nördlich der Hochbahnstrasse sind nur zwei historische Gebäude aus der Vorkriegszeit erhalten und saniert, eins davon mit neoklassizistischer Originalfassade (Segitzdamm 12). Die Raumkante wird durch Bauten der Nachkriegsmoderne der 1950er bis 1970er Jahre gebildet (Foto 3), die sich in Parzellenstruktur und Gebäudeproportionen an der historischen Bebauung orientiert. Im Einmündungsbereich der Ritterstraße sind die Altbauten des späten 19. Jahrhunderts noch erhalten. Stadtbild prägend ist das neobarocke Wohnhaus in der Ritterstraße 4-5, das aufwendig unter Berücksichtigung der Originalfassade saniert wurde (Foto 2). Die Südseite der Ritterstraße ist wie der größte Teil des Segitzdamms nach erheblichen Kriegszerstörungen wiederaufgebaut. Die historische Bauflucht wurde nur im Einmündungsbereich eingehalten. Entgegen der Orientierung an der geschlossenen Blockrandbebauung wurden im Sanierungsgebiet Wassertorstraße die Gebäude von der historischen Bauflucht zurückgesetzt und im Bereich der Wassertorstraße zudem über die historischen Straßenräume gebaut (Foto 6). Mit der Straßenüberbauung finden sich in dem kurzen Straßenabschnitt insgesamt vier verschiedene Bauperioden wieder. Die ehemalige Gemeindeschule in der Wassertorstraße – heute genutzt als Musikschule – ist Zeuge aus der frühen Bautätigkeit der Luisenstadt. Der Wassertorplatz stellt stadträumlich einen zentralen Knotenpunkt im Kreuzungsbereich der Nord-Südachse des ehemaligen Luisenstädtischen Kanals mit der ehemaligen Zollmauer und dem Wassertor dar. Seit 1902 verläuft auf dieser diagonal zum Straßenraster verlaufenden Trasse die Hochbahn entlang der Gitschiner Straße. Die beiden Platzhälften, von denen die nördliche größere als Hafenbecken ausgebildet war und die südliche als Schmuckplatz mit Kanalbrücke, stellten ursprünglich eine räumliche Einheit dar und verdeutlichten das zusammenhängende Stadtgefüge der inneren mit der äußeren Luisenstadt bis hin zum Landwehrkanal. Die halbkreisförmige Bebauung auf der Südwestseite des Platzes, die an die beiden historischen Einzelgebäude an der Gitschiner Straße anschloss, ist nicht erhalten. Im Stil der 1950er Jahre wurde die Ecke geöffnet und mit einem Hochhaus betont. Die direkt anschließenden beiden ehemaligen Beamtenwohnhäuser der ehemaligen Gasanstalt in der Gitschiner Straße 48 und 49 markieren den Einmündungsbereich zum Wassertorplatz. Auf der Westseite ist die Raumkante mit einer Neubebauung der 1950er bis 1970er Jahre einschließlich der Vorgärten wiederhergestellt (Foto 5). Es findet sich zudem ein Gebäudeensemble aus der Gründerzeit mit zwar entdekorierten Fassaden aber den prägenden Stilelementen des Historismus mit Vorsprüngen, Balkonen und Erkern (Foto 4). Im Gegensatz zur vollständig geschlossenen Bauweise entlang des Segitzdamms ist der Bereich Böcklerstraße durch fehlende Bebauung auf der Ostseite (Foto 1) und auf der Westseite durch die von der Straßenflucht zurückgesetzten Wohnungsneubauten (SKS II) aus den späten 1970er Jahren geprägt. TOPOS im Auftrag des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg, Fachbereich Stadtplanung 5 Gutachten zu städtebaulichen Kriterien in den Erhaltungsgebieten Luisenstadt/Bethaniendamm/Segitzdamm • Teil B – Bewertung nach Teilgebieten Städtebauliche Kriterien (Abbildung 4) Das Teilgebiet I wird überwiegend als Zone mit besonderer städtebaulicher Bedeutung klassifiziert. Der im Westen das Gebiet begrenzende Straßenabschnitt der Böcklerstraße wird als Zone mit sonstiger städtebaulicher Bedeutung dargestellt (siehe Teil A – Gesamtbetrachtung, Anlage 3 - Stadträumliche Zonierung). Neben den im Teil A des Gutachtens aufgeführten allgemein gültigen Leitlinien zur Erhaltung der städtebaulichen Qualität (siehe Teil A) werden die aus der Untersuchung der Teilbereiche abgeleiteten Gestaltungsmerkmale hinsichtlich ihrer Relevanz für die Stadtgestalt und das Ortsbild in Form eines gebietsspezifischen Anforderungskataloges zusammenfassend dargestellt. − Bei Neubebauung im Bereich des unbebauten Eckgrundstücks zwischen Gitschiner Straße und Wassertorstraße ist die historische Raumkante des Wassertorplatzes wiederherzustellen. − Die privaten Vorgartenbereiche am Segitzdamm sind zu bewahren, ortstypisch einzufrieden und gärtnerisch einzubinden. • Kurzanalyse Straßenraum TOPOS im Auftrag des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg, Fachbereich Stadtplanung 6