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Anlage zur VzK DS/0668/IV.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Dateiname
Anlage zur VzK DS/0668/IV.pdf
Größe
21 kB
Erstellt
17.10.15, 09:45
Aktualisiert
27.01.18, 11:23

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Inhalt der Datei

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Abt. Familie Gesundheit Personal Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorlage - zur Kenntnisnahme – Drucksache DS/0668/IV Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 15.05.13 mit der Drucksache DS/0668/IV „Dolmetschertätigkeiten gebührend anerkennen“ - folgendes Ersuchen an das Bezirksamt gerichtet: „Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, für welche Übersetzungstätigkeiten im Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern Dolmetscherdienste in Anspruch genommen werden sollten. Die Kosten sind entsprechend darzustellen. Hierzu wird berichtet: Die Inanspruchnahme von Dolmetscherdiensten ist für alle Bereiche mit Bürgerkontakten erforderlich. Dies trifft insbesondere zu, wenn es sich um die Vermittlung von Rechten und Pflichten, den Konsequenzen bei Nichtbeachtung der gesetzlichen Grundlagen und allen Entscheidungen, die das Leben beeinflussen, handelt. Eine Anerkennung und Wertschätzung der Dolmetschertätigkeit erfolgt neben einer angemessenen finanziellen Vergütung vorrangig durch die Inanspruchnahme vorhandener Dienste. Dolmetschdienste werden im Bereich der Eingliederungshilfe bisher nur für gehörlose Leistungsberechtigte zu den festgelegten Kostensätzen in Anspruch genommen. Menschen mit Behinderung, die der deutschen Sprache nicht oder nur beschränkt mächtig sind, werden weitgehend durch Angehörige, gesetzliche Vertreter/innen (z.B. Betreuer/innen) oder Leistungsanbieter vertreten. Auch in den anderen Bereichen des Sozialamtes können Sprachbarrieren meist durch „Übersetzungshelfer“ aus dem persönlichen Umfeld der Klienten überwunden werden. Sollten Schriftstücke übersetzt werden müssen, gehen die Klienten zur Botschaft oder zu gemeinnützigen Vereinen. Eine Kostenfrage dazu wurde bisher nicht gestellt. U. U. sind auch Sozialberatungsstellen des Bezirks mit ihren Sprachkompetenzen in solchen Fällen eine Unterstützung. Im Bedarfsfall wird der Gemeindedolmetschdienst Berlin beauftragt. Ausgaben sind bisher noch nicht angefallen. Für antragstellende Vietnamesen gibt es donnerstags eine Sprachmittlerin, die während der Sprechstunde unterstützt und über Honorarmittel finanziert wird. Ein spezifischer ständiger Bedarf an einem Dolmetschdienst wird aktuell nicht gesehen. Die Kalkulation der Kosten orientiert sich bei der Übersetzung von Schriftstücken am Kostensatz von 1,15 € bzw. 1,30 € je Normzeile für innereuropäische bzw. außereuropäische Sprachen. Bei Aufträgen an den Berliner Gemeindedolmetschdienst ist die Umsatzsteuer (19 %) i. d. R. in diesem Kostensatz enthalten. Der vom Gemeindedolmetschdienst (GDD) vermittelte Dolmetscher berechnet für jede angefangene Dreiviertelstunde 25 Euro (netto) sowie eine Fahrtkostenpauschale. Innerhalb von Berlin beträgt diese zehn Euro. Die Kalkulation für die Übersetzungsleistungen für Gebärdensprachen orientiert sich an den Sätzen des Justizvergütungs- und entschädigungsgesetzes (JVEG). Qualitäts- Planungs- und Koordinierungsstelle Gesundheit (QPK) In nachfolgender Tabelle 1 sind ausgewählte Beispielfälle für DolmetschDienstleistungen im Verantwortungsbereich der OE QPK enthalten. Übersetzungsleistungen in der OE QPK fallen zum einen an im Bereich der regulären Öffentlichkeitsarbeit (v. a. Flyer und Homepage). Bei außerplanmäßigen Vorhaben – etwa das Übersetzen von schriftlichen Fragebögen, eines Gesundheitsberichtes oder auch ein Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern – würden schnell mittlere 4-stellige Kosten anfallen. Dies wäre aus dem Haushalt der OE QPK nicht finanzierbar. Für die Haushaltsplanaufstellung 2014/15 hat die OE QPK Sachmittel für Dienstleistungen in Zusammenhang mit Dolmetschdiensten und Gebärdensprachen in Höhe von 1.000 € eingeplant. Tab. 1: Übersetzungsleistungen OE QPK Übersetzungsleistungen Kostenschätzungen z. B. Übersetzung eines textlastigen Info-Flyers (ca. 100 Zeilen) in 4 Sprachen (3 innereuropäische, 1 außereuropäische) ca. 475 € z. B. Übersetzungen auf der Homepage der OE QPK (ca. 15 Zeilen) in 4 Sprachen (3 innereuropäische, 1 außereuropäische) ca. 500 € z. B. Summe Einsatz von Sprach- und Kulturmittlern bei 2 Veranstaltungen jährlich mit je 2 Dolmetschern à 30,- €/Std. ca. 240 € Reguläre Öffentlichkeitsarbeit OE QPK ca. 1.215 € z. B. Außerplanmäßige Ausgaben für Übersetzung des Berichtes über die Einschulungsuntersuchung (ca. 3.406 Zeilen) in 1 Sprache ca. 3.900 € z. B. Außerplanmäßige Ausgaben für Übersetzung von Fragebögen in 4 Sprachen (lt. Kostenvoranschlag vom 30.08.2012) im Rahmen der Behindertenplanung 2013 (nur Kostenvoranschlag ohne Übersetzung der ausgefüllten Angaben zurück ins Deutsche) ca. 3.300 € Außerplanmäßige Ausgaben für Gebärdendolmetschdienste (z. B. Interview mit 2 Gehörlosen, dt. Gebärdensprache) im Rahmen der Behindertenplanung 2013 ca. 400 € Außerplanmäßige Vorhaben OE QPK ca. 3.700 - 7.600 € Neben den Einsätzen in der Bezirksverwaltung wird der GDD auch für Übersetzungsleistungen durch öffentliche Einrichtungen oder freie Träger in Anspruch genommen (Tab. 2). Diese Einsätze konnten in der Vergangenheit über Arbeitsmarktinstrumente umgesetzt und ohne Vergütung für gemeinnützige Zwecke in Anspruch genommen werden. Vom Gemeindedolmetschdienst wurde eine Auflistung zur Verfügung gestellt, aus der die bisherigen jährlichen Einsätze des Dienstes in solchen Einrichtungen im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg hervorgehen (Anlage). Anhand dieser Liste liegt der jährliche Bedarf bei ca. 200 Stunden, die aktuell mit 30 Euro vergütet werden müssen. Es steht zu befürchten, dass mit dem Wegfall der kostenfreien Einsätze diese Leistungen zukünftig nur noch in geringem Maß von den Einrichtungen in Anspruch genommen werden können. Tab. 2: Bedarf an Einsätzen des GDD im Bezirk Übersetzungsleistungen Kostenschätzungen Einsätze des Gemeindedolmetschdienstes in Schulen, Kitas u. bei Freien Trägern, Friedrichshain-Kreuzberg (jährl. ca. 200 Std. à 30,- €) ca. 6.000 € Jugendamt Im Jugendamt wurden im Haushaltsjahr 2012 folgende Dolmetscherdienste in Anspruch genommen: Art der Dolmetschertätigkeit Sprachdolmetscher Türkisch, Vietnamesisch, Arabisch, Russisch, Rumänisch, Polnisch, Englisch u.a. (insg. 21 Sprachen) Gebärdensprachdolmetscher Gesamt Anzahl der Aufträge Ausgaben 370 28 398 20.092 € 4.159 € 24.351 € Im Vergleich der Jahre 2011-2013 ist auch im Jugendamt incl. Berliner Notdienst Kinderschutz zu erkennen, dass ein steigender Bedarf für Übersetzungsleistungen vorhanden ist. Deshalb wurde der Ansatz für diese Ausgaben im Haushaltsplanentwurf 2014/2015 entsprechend erhöht. Es muss an dieser Stelle, wie von der QPK bereits ausführlich dargelegt, nochmals darauf verwiesen werden, dass wenn die über Arbeitsmarktinstrumente kostenneutral durchgeführten Dolmetscherleistungen des GDD für öffentliche Einrichtungen und Freie Träger nicht mehr als solche zur Verfügung stehen, entweder mehr finanzielle Mittel u.a. im Jugendamt eingeplant werden müssen oder zu befürchten ist, das Einrichtungen wie z.B. Schulen oder Kitas die Leistungen nicht mehr abrufen. Dies hätte, mit Blick auf die Bemühungen des Bezirkes allen Menschen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen und niedrigschwellige Zugänge zu schaffen, fatale Folgen. Gesundheitsamt Benötigte Sprachen Rumänisch, Bulgarisch, Thailändisch Vietnamesisch, Türkisch, Arabisch, Libanesisch GedärdendolmetscherInnen Bereich Zentrum sexuelle Gesundheit und Familienplanung KJGD/ KJPD Ausgaben 25.500,00 Beratungsstelle für Hörbehinderte Kinder und Jugendliche 7.000,00 Gesamt 2.000,00 34.500.00 Die in der Tabelle dargestellten Mittel sind für Leistungen auf der Grundlage der Verwaltungsvorschriften für Honorare im Bereich Gesundheitswesen (HonVGes) geplant. Die im Haushalt eingestellten Mittel sind für das Gesundheitsamt als ausreichend anzusehen, sofern ausschließlich Sprachmittlungsleistungen gem. der HonVGes in Anspruch genommen werden. Im Gesundheitsamt werden zu den oben genannten Positionen noch 26.735,-€ für eine halbe Stelle einer türkischen Sprachmittlerin eingeplant bzw. umgesetzt, die dem Gesundheitsamt „hauptamtlich“ zur Verfügung steht. Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten. Rechtsgrundlage: § 13 Abs 1 BezVG Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Keine b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: Keine Berlin, den 03 .09 .2013 Monika Herrmann Bezirksbürgermeisterin