Daten
Kommune
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Dateiname
Anlage zur VzK DS/0668/IV.pdf
Größe
21 kB
Erstellt
17.10.15, 09:45
Aktualisiert
27.01.18, 11:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Abt. Familie Gesundheit Personal
Bezirksverordnetenversammlung
Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Vorlage - zur Kenntnisnahme –
Drucksache DS/0668/IV
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 15.05.13 mit der Drucksache DS/0668/IV „Dolmetschertätigkeiten gebührend anerkennen“ - folgendes Ersuchen an das Bezirksamt gerichtet:
„Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, für welche Übersetzungstätigkeiten im
Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern Dolmetscherdienste in Anspruch genommen werden sollten. Die Kosten sind entsprechend darzustellen.
Hierzu wird berichtet:
Die Inanspruchnahme von Dolmetscherdiensten ist für alle Bereiche mit Bürgerkontakten erforderlich. Dies trifft insbesondere zu, wenn es sich um die Vermittlung von
Rechten und Pflichten, den Konsequenzen bei Nichtbeachtung der gesetzlichen
Grundlagen und allen Entscheidungen, die das Leben beeinflussen, handelt.
Eine Anerkennung und Wertschätzung der Dolmetschertätigkeit erfolgt neben einer
angemessenen finanziellen Vergütung vorrangig durch die Inanspruchnahme vorhandener Dienste.
Dolmetschdienste werden im Bereich der Eingliederungshilfe bisher nur für gehörlose
Leistungsberechtigte zu den festgelegten Kostensätzen in Anspruch genommen.
Menschen mit Behinderung, die der deutschen Sprache nicht oder nur beschränkt
mächtig sind, werden weitgehend durch Angehörige, gesetzliche Vertreter/innen (z.B.
Betreuer/innen) oder Leistungsanbieter vertreten.
Auch in den anderen Bereichen des Sozialamtes können Sprachbarrieren meist
durch „Übersetzungshelfer“ aus dem persönlichen Umfeld der Klienten überwunden
werden. Sollten Schriftstücke übersetzt werden müssen, gehen die Klienten zur Botschaft oder zu gemeinnützigen Vereinen. Eine Kostenfrage dazu wurde bisher nicht
gestellt. U. U. sind auch Sozialberatungsstellen des Bezirks mit ihren Sprachkompetenzen in solchen Fällen eine Unterstützung.
Im Bedarfsfall wird der Gemeindedolmetschdienst Berlin beauftragt. Ausgaben sind
bisher noch nicht angefallen. Für antragstellende Vietnamesen gibt es donnerstags
eine Sprachmittlerin, die während der Sprechstunde unterstützt und über Honorarmittel finanziert wird.
Ein spezifischer ständiger Bedarf an einem Dolmetschdienst wird aktuell nicht gesehen.
Die Kalkulation der Kosten orientiert sich bei der Übersetzung von Schriftstücken am
Kostensatz von 1,15 € bzw. 1,30 € je Normzeile für innereuropäische bzw. außereuropäische Sprachen. Bei Aufträgen an den Berliner Gemeindedolmetschdienst ist die
Umsatzsteuer (19 %) i. d. R. in diesem Kostensatz enthalten. Der vom Gemeindedolmetschdienst (GDD) vermittelte Dolmetscher berechnet für jede angefangene
Dreiviertelstunde 25 Euro (netto) sowie eine Fahrtkostenpauschale. Innerhalb von
Berlin beträgt diese zehn Euro. Die Kalkulation für die Übersetzungsleistungen für
Gebärdensprachen orientiert sich an den Sätzen des Justizvergütungs- und entschädigungsgesetzes (JVEG).
Qualitäts- Planungs- und Koordinierungsstelle Gesundheit (QPK)
In nachfolgender Tabelle 1 sind ausgewählte Beispielfälle für DolmetschDienstleistungen im Verantwortungsbereich der OE QPK enthalten. Übersetzungsleistungen in der OE QPK fallen zum einen an im Bereich der regulären Öffentlichkeitsarbeit (v. a. Flyer und Homepage). Bei außerplanmäßigen Vorhaben – etwa das
Übersetzen von schriftlichen Fragebögen, eines Gesundheitsberichtes oder auch ein
Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern – würden schnell mittlere 4-stellige Kosten anfallen. Dies wäre aus dem Haushalt der OE QPK nicht finanzierbar. Für die
Haushaltsplanaufstellung 2014/15 hat die OE QPK Sachmittel für Dienstleistungen in
Zusammenhang mit Dolmetschdiensten und Gebärdensprachen in Höhe von 1.000 €
eingeplant.
Tab. 1: Übersetzungsleistungen OE QPK
Übersetzungsleistungen
Kostenschätzungen
z. B. Übersetzung eines textlastigen Info-Flyers (ca. 100 Zeilen) in 4 Sprachen (3 innereuropäische, 1 außereuropäische)
ca. 475 €
z. B. Übersetzungen auf der Homepage der OE QPK (ca. 15
Zeilen) in 4 Sprachen (3 innereuropäische, 1 außereuropäische)
ca. 500 €
z. B. Summe Einsatz von Sprach- und Kulturmittlern bei 2
Veranstaltungen jährlich mit je 2 Dolmetschern à 30,- €/Std.
ca. 240 €
Reguläre Öffentlichkeitsarbeit OE QPK
ca. 1.215 €
z. B. Außerplanmäßige Ausgaben für Übersetzung des Berichtes über die Einschulungsuntersuchung (ca. 3.406 Zeilen)
in 1 Sprache
ca. 3.900 €
z. B. Außerplanmäßige Ausgaben für Übersetzung von Fragebögen in 4 Sprachen (lt. Kostenvoranschlag vom
30.08.2012) im Rahmen der Behindertenplanung 2013 (nur
Kostenvoranschlag ohne Übersetzung der ausgefüllten Angaben zurück ins Deutsche)
ca. 3.300 €
Außerplanmäßige Ausgaben für Gebärdendolmetschdienste
(z. B. Interview mit 2 Gehörlosen, dt. Gebärdensprache) im
Rahmen der Behindertenplanung 2013
ca. 400 €
Außerplanmäßige Vorhaben OE QPK
ca. 3.700 - 7.600 €
Neben den Einsätzen in der Bezirksverwaltung wird der GDD auch für Übersetzungsleistungen durch öffentliche Einrichtungen oder freie Träger in Anspruch genommen
(Tab. 2). Diese Einsätze konnten in der Vergangenheit über Arbeitsmarktinstrumente
umgesetzt und ohne Vergütung für gemeinnützige Zwecke in Anspruch genommen
werden. Vom Gemeindedolmetschdienst wurde eine Auflistung zur Verfügung gestellt, aus der die bisherigen jährlichen Einsätze des Dienstes in solchen Einrichtungen im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg hervorgehen (Anlage). Anhand dieser Liste
liegt der jährliche Bedarf bei ca. 200 Stunden, die aktuell mit 30 Euro vergütet werden müssen.
Es steht zu befürchten, dass mit dem Wegfall der kostenfreien Einsätze diese Leistungen zukünftig nur noch in geringem Maß von den Einrichtungen in Anspruch genommen werden können.
Tab. 2: Bedarf an Einsätzen des GDD im Bezirk
Übersetzungsleistungen
Kostenschätzungen
Einsätze des Gemeindedolmetschdienstes in Schulen, Kitas u.
bei Freien Trägern, Friedrichshain-Kreuzberg
(jährl. ca. 200 Std. à 30,- €)
ca. 6.000 €
Jugendamt
Im Jugendamt wurden im Haushaltsjahr 2012 folgende Dolmetscherdienste in Anspruch genommen:
Art der Dolmetschertätigkeit
Sprachdolmetscher
Türkisch, Vietnamesisch, Arabisch, Russisch, Rumänisch,
Polnisch, Englisch u.a. (insg. 21
Sprachen)
Gebärdensprachdolmetscher
Gesamt
Anzahl der Aufträge Ausgaben
370
28
398
20.092 €
4.159 €
24.351 €
Im Vergleich der Jahre 2011-2013 ist auch im Jugendamt incl. Berliner Notdienst
Kinderschutz zu erkennen, dass ein steigender Bedarf für Übersetzungsleistungen
vorhanden ist. Deshalb wurde der Ansatz für diese Ausgaben im Haushaltsplanentwurf 2014/2015 entsprechend erhöht.
Es muss an dieser Stelle, wie von der QPK bereits ausführlich dargelegt, nochmals
darauf verwiesen werden, dass wenn die über Arbeitsmarktinstrumente kostenneutral
durchgeführten Dolmetscherleistungen des GDD für öffentliche Einrichtungen und
Freie Träger nicht mehr als solche zur Verfügung stehen, entweder mehr finanzielle
Mittel u.a. im Jugendamt eingeplant werden müssen oder zu befürchten ist, das Einrichtungen wie z.B. Schulen oder Kitas die Leistungen nicht mehr abrufen.
Dies hätte, mit Blick auf die Bemühungen des Bezirkes allen Menschen die Teilhabe
am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen und niedrigschwellige Zugänge zu
schaffen, fatale Folgen.
Gesundheitsamt
Benötigte Sprachen
Rumänisch, Bulgarisch,
Thailändisch
Vietnamesisch, Türkisch,
Arabisch, Libanesisch
GedärdendolmetscherInnen
Bereich
Zentrum sexuelle Gesundheit und Familienplanung
KJGD/ KJPD
Ausgaben
25.500,00
Beratungsstelle für Hörbehinderte Kinder und
Jugendliche
7.000,00
Gesamt
2.000,00
34.500.00
Die in der Tabelle dargestellten Mittel sind für Leistungen auf der Grundlage der
Verwaltungsvorschriften für Honorare im Bereich Gesundheitswesen (HonVGes) geplant. Die im Haushalt eingestellten Mittel sind für das Gesundheitsamt als ausreichend anzusehen, sofern ausschließlich Sprachmittlungsleistungen gem. der HonVGes in Anspruch genommen werden.
Im Gesundheitsamt werden zu den oben genannten Positionen noch 26.735,-€ für
eine halbe Stelle einer türkischen Sprachmittlerin eingeplant bzw. umgesetzt, die
dem Gesundheitsamt „hauptamtlich“ zur Verfügung steht.
Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Rechtsgrundlage:
§ 13 Abs 1 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Keine
b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: Keine
Berlin, den 03 .09 .2013
Monika Herrmann
Bezirksbürgermeisterin