Daten
Kommune
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Dateiname
Anlage_VzB_Zusammenlegung GS.pdf
Größe
63 kB
Erstellt
17.10.15, 09:46
Aktualisiert
27.01.18, 19:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Abteilung Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport
April. 2013
Bezirksverordnetenversammlung
Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Vorlage – zur Beschlussfassung über
Zusammenlegung der Bernhard-Rose-Schule (02S04) und der Blumen-Schule (02G05)
zu einer inklusiven vierzügigen Grundschule zum Schuljahr 2014/15
Wir bitten, zu beschließen:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung vom 23.04.2013 beschlossen:
1. Zusammenlegung der Bernhard-Rose-Schule (02S04) und der Blumen-Schule (02G05)
zu einer inklusiven vierzügigen Grundschule zum Schuljahr 2014/15
2. Die beigefügte Vorlage zur Beschlussfassung bei der Bezirksverordnetenversammlung
einzubringen.
3. Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Wirtschaft, Ordnung, Schule
und Sport beauftragt.
A)
Begründung:
1
Ausgangssituation
Künftig werden Kinder mit dem Förderbedarf „Sprache“ in zu entwickelnden Inklusiven
Schulen beschult.
Im Schuljahr 2009/10 wurde aufgrund schulorganisatorischer Erfordernisse der Auslauf
Sekundarstufe I an der Bernhard-Rose-Schule (Sonderpädagogisches Förderzentrum mit
dem Förderschwerpunkt „Sprache“) beschlossen. Aufgrund dessen, sowie aufgrund der
zunehmenden Integration von Schülerinnen und Schülern mit diesem sonderpädagogischen
Förderbedarf in Regelschulen, sind am Standort rückläufige Schülerzahlen zu verzeichnen
und es besteht ein erheblicher Kapazitätsüberhang.
Ohne schulplanerischen Eingriff erhöhen sich die bereits bestehenden Defizite im Rahmen
der Kosten- und Leistungsrechnung.
1
Dem gegenüber sind im Ortsteil Friedrichshain steigende Schülerzahlen zu verzeichnen und
im Einschulungsbereich des Nachbarstandortes Blumen-Grundschule werden künftig höhere
Schülerzahlen erwartet, deren Beschulung mit der derzeitigen Kapazität dieser Grundschule
nicht sichergestellt ist.
Eine Kapazitätserweiterung ist daher angezeigt, auch um die benachbarte Schulregion I
(Spartacus-Grundschule) zu entlasten. Diese Schulregion ist ebenfalls von
Schülerzahlenzuwächsen durch steigende Geburtenentwicklung sowie durch starken
Wohnungsneubau betroffen, so dass eine Einschulungsbereichsanpassung erforderlich wird.
Im Ergebnis eines ausführlichen Abwägungsprozesses, beabsichtigen beide Schulleitungen
eine Zusammenlegung der Schulen zum Schuljahr 2014/15 zu einer 4-zügigen und
inklusiven Grundschule.
Beide Schulen haben sich darüber verständigt, dass keine Aufhebungsentscheidung erfolgt,
da diese einem Neuanfang entgegen stehen würde.
Mit der Entscheidung zur Zusammenlegung kann von vornherein eine Konkurrenzsituation
von zwei Schulen vermieden werden und ein gemeinsamer Neuanfang gestaltet werden.
Neben den 4 Grundschulzügen wird die Anbindung eines Angebots an Lerngruppen für
Kinder mit dem Förderschwerpunkt „Sprache“ erfolgen, um den im Bezirk wohnenden
Kindern bzw. den Eltern ein adäquates Förderangebot im Ortsteil Friedrichshain anzubieten.
Diese Zusammenlegung beider Schulen geht einher mit dem Auslaufen des Förderzentrums
der Bernhard-Rose-Schule, voraussichtlich beginnend zum Schuljahr 2013/14 (in
Abhängigkeit des Nachfragewunsches der Eltern mit Kindern, die den Förderschwerpunkt
„Sprache“ aufweisen).
Das bis ca. 2019 auslaufende Förderzentrum (02S04) wird mit den bestehenden Klassen in
der Jahrgangsstufe 1 - 6 (z.Z. 106 Schüler/innen) organisatorisch der neu gegründeten
Grundschule zugeordnet und von dort in Personalunion geleitet.
Für den Auslauf des Förderzentrums wird eine separate Beschlussvorlage vorbereitet.
2
1. 1
Ist – Darstellung
Die nachfolgende Tabelle zeigt die momentane und die mittelfristige Bestands- und
Bedarfssituation der Blumen-Grundschule (02G05), wenn keine schulplanerischen
Maßnahmen erfolgen:
Kapazitätsentwicklung der vergangenen und künftigen Schuljahre
B lu m e n - G r u n d s c h u le
5 . G r u n d s c h u le F r ie d r ic h s h a in - K r e u z b e r g( 0 2 G 0 5 )
A n d r e a s s tr . 5 0 - 5 2 , 1 0 2 4 3 B e r lin
S ta n d :
0 8 /0 9
A nzah l
K la s s e n
S c h ü le r
0 9 /1 0
K la s s e n
S c h ü le r
1 0 /1 1
K la s s e n
S c h ü le r
1 1 /1 2
K la s s e n
S c h ü le r
1 2 /1 3
K la s s e n
S c h ü le r
1 3 /1 4
K la s s e n
P ro g n o s e
S c h ü le r
1 4 /1 5
K la s s e n
P ro g n o s e
S c h ü le r
1 5 /1 6
K la s s e n
P ro g n o s e
S c h ü le r
S e p te m b e r 1 2
J a h rgangss tu fe
1
J a h rgangss tu fe
2
J a h rgangss tu fe
3
J a h rgangss tu fe
4
J a h rgangss tu fe
5
J a h rgangss tu fe
6
2
45
2
45
2
51
3
57
3
60
4
95
3
82
4
100
2
51
2
54
2
51
2
57
3
59
3
60
4
95
3
82
2
43
2
45
2
46
2
39
2
50
3
59
3
60
4
95
2
41
2
44
2
41
2
47
2
39
2
50
3
59
3
60
1
25
2
44
2
43
2
35
2
40
2
39
2
50
3
59
2
34
1
24
2
43
2
43
2
36
2
40
2
39
2
50
G esam t
11
239
11
256
12
275
13
278
14
284
16
343
17
385
19
446
U n te rr ic h ts räu m e
Züge
K apaz itä t
18
1 ,5
Züge
Bed a rf
Züge
ta ts ä c h lic h
1 ,8
5 9 ,8
1 ,7
1 ,8
26
2 ,3
n e u e F re q
144S ch
n. R aum F a k to r 1 1 ,5
1 ,9
2 ,2
3 ,2
2 ,3
0
6 5 ,1
-6
-5
-1 0
-9
2 ,7
26
6 2 ,9
-1
2 ,8
2 ,3
1
-5
2 ,4
26
6 4 ,7
3
2 ,7
2 ,3
2
5
2 ,0
26
6 8 ,0
5
2 ,3
2 ,3
26
5
6
2 ,0
2 ,2
ndH
in %
-4
1 ,8
2 ,2
26
(Raumfaktor)**
R aum ü b e rh a n g /
- d e f iz it
1 ,6
26
Kapaz. - Bedarf * 12
Berechnung ab 2008/09:
Anzahl der Schuljahre (6)
Anzahl der Klassen /
Berechnungsfaktor:
1 Zug = 144 Schüler
A ugust 12
Berechnungsfaktor ab 2011/12
S ta L a :
Berechnungsfaktor ab 2007/08
S c h u lja h r
D ezem ber 12
Z a h le n E c k - S ta t is t ik
1 Zug = 12 Unterrichtsräume
3 ,1
Fazit:
Es ist eine deutliche Zunahme der Schülerzahlen im Einschulungsbereich der BlumenGrundschule erkennbar und es zeichnet sich künftig ein Raumdefizit ab.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die momentane Bestands- und Bedarfssituation der
Bernhard-Rose-Schule (02S04):
Schülerzahlenentwicklung der vergangenen Schuljahre
S c h u lja h r
A n za h l
0 8 /0 9 K la s s e n
S c h ü le r
0 9 /1 0 K la s s e n
S c h ü le r
1 0 /1 1 K la s s e n
S c h ü le r
1 1 /1 2 K la s s e n
S c h ü le r
1 2 /1 3 K la s s e n
S c h ü le r
J a h rgangss tu fe
1
J a h rgangss tu fe
2
3
29
2
17
1
10
1
10
2
17
3
27
3
25
3
27
3
33
2
22
J a h rgangss tu fe
3
2
23
2
18
1
12
1
9
1
14
J a h rgangss tu fe
4
2
25
2
23
2
19
1
12
2
18
J a h rgangss tu fe
5
1
11
2
23
2
25
2
23
1
11
J a h rgangss tu fe
6
1
14
1
10
2
23
2
24
2
24
J a h rJ a h rJ a h rJ a h rgangs- gangs- gangs- gangss tu fe
s tu fe
s tu fe
s tu fe
8
9
7
10
1
15
2
18
1
12
1
10
1
20
1
10
2
18
1
6
1
13
1
11
te m p o r.
L e rn - u n d
T a g e s g ru
ppe
1
6
1
6
1
6
1
6
1
6
G esam t
19
196
16
160
14
145
12
128
11
112
U n te r r ic h ts räu m e
28
28
28
3
Fazit:
Es ist eine deutliche Abnahme der Schülerzahlen erkennbar. Diese Abnahme führt im
Ergebnis zu Raumüberhängen.
1. 2
Prognose – Darstellung
In nachfolgender Tabelle wird die künftige Organisationsstruktur ab dem Schuljahr
2014/15 dargestellt
Zusammenlegung der Standorte Blumen-G, Andreasstraße und B.-Rose-Schule,
Singerstraße zur 4 - zügigen Grundschule
12/13
13/14
Prognose
14/15*
Prognose
15/16*
Prognose
16/17*
Prognose
17/18*
Prognose
Klassen
Schüler
Klassen
Schüler
Klassen
Schüler
Klassen
Schüler
Klassen
Schüler
Klassen
Schüler
Zahlen Eck-Statistik
September 12
Jahrgangsstufe
3
Jahrgangsstufe
4
Jahrgangsstufe
5
Jahrgangsstufe
6
3
60
4
95
4
114
4
120
4
136
4
130
3
59
3
60
4
95
4
114
4
120
4
136
2
50
3
59
3
60
4
95
4
114
4
120
2
39
2
50
3
59
3
60
4
95
4
114
2
40
2
39
2
50
3
59
3
60
4
95
2
36
2
40
2
39
2
50
3
59
3
60
Gesamt
Unterrichtsräume
14
26
284
16
26
343
18
54
417 (26 + 28)
20
54
498
22
54
584
23
54
655
Züge
Kapazität
Züge
Bedarf
Züge
Raumtatüberhang/
sächlich
-defizit
2,3
Berechnung ab 2008/09:
Kapaz. - Bedarf * 11,5
(Raumfaktor)**
Berechnungsfaktor:
Anzahl der Klassen /
Anzahl der Schuljahre (6)
Jahrgangsstufe
2
Berechnungsfaktor ab 2011/12
1 Zug = 144 Schüler
Jahrgangsstufe
1
August 12
Berechnungsfaktor ab 2007/08
1 Zug = 11,5 Unterrichtsräume
Anzahl
Dezember 12
StaLa:
??. Grundschule
Andreasstr. / Singerstr.
Schuljahr
Stand:
2,3
2,0
2,3
0
2,4
-5
-1
3,0
2,9
4,7
20
21
3,3
3,5
4,7
16
14
3,7
4,1
4,7
12
7
3,8
4,5
65,1
3
2,7
4,7
ndH
in %
10
2
geplante Änderung des Einschulbereiches ab Schuljahr 2014/15 berücksichtigt
Prognose Schülerzahl: erstellt auf Grundlage Einwohner 0 bis unter 6-jährige (Stand 30.06.2012 - ) abzgl. 20 % Abwanderungsquote
Fazit:
In der Prognosedarstellung sind die
Einschulungsbereiches berücksichtigt.
künftigen
Schülerzahlen
des
vergrößerten
Es besteht darüber hinaus ausreichend Kapazität für die Anbindung der Lerngruppen mit
dem sonderpädagogischem Förderschwerpunkt „Sprache“, für die grundschulübergreifende
temporäre Lern- und Tagesgruppe sowie für die Klassen, die am Förderzentrum BernhardRose-Schule auslaufen.
4
1. 3
Darstellung des Auslaufprozess des Förderzentrums 02S04
Der
Auslaufprozess
des
Zusammenlegungsprozess:
Förderzentrums
02S04
erfolgt
parallel
zum
Variante A - Beginn zum Schuljahr 2013/14
Schuljahr
12/13
Anzahl
Klassen
Schüler
13/14
Prognose
14/15
Prognose
15/16
Prognose
16/17
Prognose
17/18
Prognose
17/18
Prognose
Klassen
Schüler
Jahrgangsstufe
1
2
17
0
0
Klassen
Schüler
Jahrgangsstufe
2
Jahrgangsstufe
3
2
22
2
17
0
0
Jahrgangsstufe
4
1
14
2
22
2
17
0
0
Klassen
Schüler
2
18
1
14
2
22
2
17
0
0
Klassen
Schüler
Klassen
Schüler
Jahrgangsstufe
5
1
11
2
18
1
14
2
22
2
17
0
0
Klassen
Schüler
JahrUntergangsGe-samt richtsstufe
räume
6
2
24
1
11
2
18
1
14
2
22
2
17
0
0
10
106
8
82
7
71
5
53
4
39
2
17
0
0
28
28
0
0
0
0
0
Variante B - Beginn zum Schuljahr 2014/15
Schuljahr
12/13
Anzahl
Klassen
Schüler
13/14
Prognose
14/15
Prognose
15/16
Prognose
16/17
Prognose
17/18
Prognose
18/19
Prognose
Klassen
Schüler
Klassen
Schüler
Klassen
Schüler
Jahrgangsstufe
1
2
17
1
12
Jahrgangsstufe
2
2
22
2
17
1
12
Jahrgangsstufe
3
Jahrgangsstufe
4
1
14
2
22
2
17
1
12
Klassen
Schüler
Klassen
Schüler
Klassen
Schüler
die Einrichtung einer Lerngruppe im SJ 13/14
erfolgt in Abhängigkeit, der Nachfrage
2
18
1
14
2
22
2
17
1
12
Jahrgangsstufe
5
1
11
2
18
1
14
2
22
2
17
1
12
JahrUntergangsGe- samt richtsstufe
räume
6
2
24
1
11
2
18
1
14
2
22
2
17
1
12
10
106
9
94
8
83
6
65
5
51
3
29
1
12
28
28
5
2
Planungsgrundlagen
Das Schulgesetz (§ 109 ) und die Ausführungsvorschriften zur Schulentwicklungsplanung
(AV SEP) bilden zusammen mit den Leitvorstellungen für die Aufhebung und
Zusammenlegung von Schulen (Stand Mai 2004) die Grundlage für diese Konzeption.
Grundschulen sind mindestens zweizügig zu organisieren und sollen aber gemäß der
AV-Schulentwicklungsplanung aus pädagogischen und organisatorischen Gründen
vorzugsweise drei – bis vierzügig organisiert werden.
Für die Organisierbarkeit einer Schule und –damit eng verknüpft – für die Sicherung der
pädagogischen Qualität des schulischen Angebots ist ein ausreichende Betriebsgröße
unabdingbar. Gemäß den Vorgaben der Senatsverwaltung für Bildung (i.F. Sen BJW)
zieht das Unterschreiten der Mindestzügigkeit zwangsläufig eine entsprechende
Veränderung des Schulnetzes nach sich.
Eine notwendige Reduzierung bzw. Erweiterung / Vergrößerung des schulischen
Angebots kann durch Aufhebung einer Schule oder durch Zusammenlegung von Schulen
erfolgen. Nach sehr ausführlicher Erörterung und Abwägung, welches Verfahren gewählt
wird, kommen alle Beteiligten zu dem Ergebnis, dass ein Zusammenlegungsverfahren
anzuwenden ist.
Es kann nicht der Nachweis erbracht werden, dass die Aufhebung der einen oder der
beiden Schulen zu einem Zuwachs an Anmeldungen für die Lerngruppen mit
sonderpädagogischem Förderbedarf „Sprache“ und somit zur Kapazitätsauslastung der
Bernhard-Rose-Schule führt.
An der neuen Grundschule bleibt ein besonderes Angebot für Kinder mit dem
sonderpädagogischem Förderschwerpunkt „Sprache“ aus dem Ortsteil Friedrichshain
bestehen. Es erfolgt eine Beschulung in sonderpädagogischen Kleingruppen.
Alle
beschriebenen
Maßnahmen
stehen
im
Kontext
zur
bezirklichen
Schulentwicklungsplanung, die mit dem Bezirklichen Schulentwicklungsplan 2012-2016
durch das Bezirksamt beschlossen wurde und durch die BVV zur Kenntnis genommen
wurde.
6
3
Anwendung des Kriterienkatalog zu berücksichtigender Belange bei der
Zusammenlegung von Schulen
Bei der Vorbereitung von Zusammenlegungen von Standorten sind feste und
nachvollziehbare Standards für eine gerechte, einheitliche Vorgehensweise einzuhalten. Um
dem Gebot der gerechten Abwägung entsprechen zu können, wurde von Sen BJW ein
Katalog zu berücksichtigender Belange erstellt, der den Schulträger in die Lage versetzen
soll, eine rechtsfehlerfreie und die Interessen der Betroffenen berücksichtigende
Entscheidung zu treffen. Der Kriterienkatalog dient der Transparenz des
Entscheidungsprozesses. In diesem gesamten Prozess sind maßgeblich die qualitativen
Aspekte sowie die standortbezogenen Aspekte zu beachten:
3.1
Qualitative (pädagogische und organisatorische) Aspekte
Dazu zählen die folgenden Grundsätze:
Einhaltung der Mindestzügigkeit
Aufrechterhaltung eines wohnortnahen Grundschulangebots unter Berücksichtigung
sicherer Schulwege
Erhalt bewährter pädagogischer Programme und Angebote
Sicherung bestehender Ganztagsangebote
Darstellung der inhaltlichen Zusammenführung
Betreuungsform)
(künftige Schulorganisation und
Zur Unterstützung des Zusammenlegungsprozesses sind verschiedene Gruppen gebildet
worden, die den Prozess vorbereiten und steuern sollen:
Lenkungsgruppe
Mitglieder: Schulleiterinnen der beiden Schulen, Konrektorinnen der beiden Schulen,
Vertreterinnen des Schulamtes (Schul Sport AL, Schul Plan), zuständige Schulaufsicht (Sen
BJW 02 I 4)
Steuergruppe
Mitglieder der Lenkungsgruppe: koordinierende Erzieherinnen der beiden Schulen, je Schule
ein Mitglied der erweiterten Schulleitung, Vorsitzende der Gesamtelternvertretungen
Die Arbeit dieser zwei Gruppen wird moderiert durch die Schulentwicklungsberater Carmen
Cygan-Reineke und Helmut Beek.
Außerdem nehmen beide Schulen gemeinsam am Projekt „Inklusive Schulentwicklung“ im
Rahmen des Programms „Aktionsräume Plus“ teil. Im Rahmen dieser Entwicklungsarbeit soll
das inhaltliche Konzept der neuen inklusiven Grundschule entwickelt werden.
7
Die Steuergruppe hat zur Aufgabe, die schulorganisatorischen und raumkonzeptionellen
Fragen zu bearbeiten sowie die inhaltlichen Themenbereiche, die nicht im Rahmen des
Projekts „Inklusive Schulentwicklung“ erarbeitet werden können.
Der Arbeitsprozess des Projekts „Inklusive Schulentwicklung“ wird durch die Steuergruppe
koordiniert, Arbeitsaufträge werden erteilt, und es werden Beschlussvorlagen für die
Schulkonferenz vorbereitet, in der gem. § 76 Abs. 1 Schul G die Beschlüsse über das
zukünftige Schulprogramm zu fassen sind.
Die Lenkungsgruppe bereitet die Arbeit der Steuergruppe vor.
Über die Arbeit und die Arbeitsergebnisse der verschiedenen Beratungsgremien soll in
beiden Schulen in den Gesamtkonferenzen, den Sitzungen der Gesamtelternvertretungen
sowie den Schulkonferenzen regelmäßig durch die Schulleiterinnen, nach Möglichkeit
gemeinsam, informiert werden.
Fazit:
Durch die Zusammenlegungsentscheidung zu einer inklusiven Grundschule werden –auch
im Ergebnis der geplanten Einschulungsbereichsänderungen- künftige Schülerbedarfe
realisiert. Ein ausgewogenes, profilreiches und wohnortnahes Grundschulangebot ist auch
nach der Zusammenlegung beider Schulen zur einer inklusiven Grundschule gewährleistet.
Das vereinbarte Steuerungsverfahren ist geeignet, um den Zusammenlegungsprozess
sachorientiert, richtunggebend, zielführend zu begleiten.
3.2
Standortbezogene Aspekte / Nutzungskonzeption für die Schulgebäude
Das Schulamt wird parallel zum Zusammenlegungsprozess prüfen, inwieweit die
Schulgebäude im Hinblick auf die Bedarfe der neuen Schulform optimal genutzt werden.
Dazu erfolgte im ersten Schritt eine rechnerische Gegenüberstellung der derzeitigen
Raumbestände beider Standorte mit dem künftigen Raumbedarf einer vierzügigen inklusiven
Grundschule.
Im Ergebnis dieser Gegenüberstellung kann davon ausgegangen werden, dass in der
Summe beider Gebäude eine ausreichende Kapazität vorhanden ist, den neuen Schultypus
unterzubringen und darüber hinaus die künftigen Schüler/innen nach erfolgter
Einschulungsbereichsänderung zu beschulen.
Jedoch sind keine behindertengerechten Standards vorhanden (keine Fahrstühle und
Behinderten WC, behindertengerechte Zugänglichkeit).
8
4
Weitere Verfahrensschritte
Mit der Zusammenlegung von Schulen gehen Rechtsbeziehungen der zusammengelegten
Schulen auf die neue Schule (in dem Fall auf die neue 4 zügige inklusive Grundschule) über.
Sowohl Schulnamen als auch die Schulnummern gehen unter.
Die Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2014/15 erfolgt im Oktober / November
2013.
Parallel zum Zusammenlegungsprozess wird eine Einschulungsbereichsänderung zur
Entlastung der benachbarten Schulregion I (Spartacus-Grundschule) sowie innerhalb der
Schulregion VII zur Entlastung der Ludwig-Hoffmann-Grundschule vorbereitet.
Die Jahrgänge des Förderzentrums bleiben bis zu ihrem Auslauf in der Form bestehen,
jedoch können die Lehrkräfte und Funktionsstelleninhaber/innen in die neue
(zusammengelegte) Schule übergehen.
Hinsichtlich der Benennung der Schule wird empfohlen, die erfolgte Zusammenlegung durch
Wahl eines neuen Namens auch nach außen zu dokumentieren.
Beratungen im Vorfeld der Entscheidungen
Das Schulamt Friedrichshain-Kreuzberg erörterten erstmals am 26.03.2012 zusammen mit
den Schulleiterinnen die Planungen zur Schulnetzveränderung.
Am 11.09.2012 fand ein Startertreffen mit dem Schulamt, der Außenstelle Sen BJW und
den Schulleitungen statt zur Erörterung und weiteren Ausgestaltung einzelner
Verfahrensschritte.
Parallel zum Verfahren der formalen Beschlussfassung der Schulnetzveränderung durch das
Bezirksamt, erfolgte unter Vorsitz des zuständigen Schulaufsichtsbeamten die Gründung
einer Steuergruppe. Die Steuergruppe begleitet als zentrales Steuerungsinstrument den
gesamten Integrationsprozess.
Frühzeitige Information und Beteiligung der Gremien Schulöffentlichkeit
Information des Schulausschusses
Der Schulausschuss wurde durch den Bezirksstadtrat WiOrdSchulSport erstmalig am
17.10.2012 über die Planungen des Bezirks informiert. Über den fortdauernden Prozess wird
der Schulausschuss kontinuierlich informiert.
Information durch die Schulleitung, Schulaufsicht, Schulamt auf der Gesamtkonferenz
02S04:
10.01.2013
02G05:
21.01.2013
9
Beteiligungsverfahren schulischer Gremien
Anhörung der Schulkonferenzen
Bernhard-Rose-Schule: Termin: 13.03.2013 um 16.30 Uhr Anhörungsergebnis:
Die Schulkonferenz übergab dem Schul- und Sportamt ein Positionspapier.
Die darin enthaltenen Themenschwerpunkte sind aus der Sicht der Bernhard-Rose-Schule
zu bedenken, um sich klar für eine Zusammenlegungsentscheidung zu positionieren:
1. Für die zukünftigen Aufgaben ist eine wohlwollende und wertschätzende
Partnergrundschule zu finden. Sollte sich die Blumen-Grundschule nicht als geeigneter
Partner erweisen, bitten wir die Anbindung an eine anderer (Grund-)Schule zu prüfen.
2. Der Prozess der inhaltlichen Ausgestaltung hat gerade mit einem ersten gemeinsamen
Studientag beider Kollegien begonnen. Die Sorge der Elternschaft und aller
MitarbeiterInnen richtet sich darauf, dass nach einem Beschluss des BA keine Korrektur
des eingeschlagenen Weges mehr möglich sein wird. Deshalb formuliert die
Schulkonferenz die Bitte, den endgültigen Beschluss zeitlich nach hinten zu verschieben,
um dem inhaltlichen Prozess einen Vorlauf geben zu können.
Bewertung dieser Punkte durch das Schulamt:
Laut der Leitvorstellungen für die Zusammenlegung von Schulen, ist durch das Bezirksamt
eine Entscheidung vorzubereiten. Die bereits gegründete Steuerungsgruppe begleitet als
zentrales Steuerungsinstrument den gesamten Integrationsprozess und wird u.a. das
inhaltliche-pädagogische Zusammengehen vorbereiten und weiterhin –nach der
Beschlussfassung- gestalten. Ein Verschieben der Beschlussfassung ist nicht möglich.
3. Formulierung der Sorge, dass die prognostizierte Schülerzahlenentwicklung nicht den
Trends der neuen Bevölkerungsprognose entspricht, die Räume nicht auskömmlich sind
von Anzahl, Größe und Struktur. Ferner bleibt im Entwurfspapier der finanzielle Rahmen
zur räumlich notwendigen Umgestaltung der Schulen unbenannt.
Bewertung dieses Punktes durch das Schulamt:
Im Hinblick auf die Ausgestaltung des Zusammenlegungsprozesses ist die Einrichtung einer
Arbeitsgruppe „Raumplanung“ vorgesehen.
4.
Die Schule vertritt den Standpunkt, dass die sonderpädagogische Kompetenz an diesem
Standort unbedingt festzuschreiben ist.
Bewertung dieses Punktes durch das Schulamt:
Diese Frage wird ein wichtiges Thema der künftigen Arbeit der Steuerungsgruppe sein, die
sich insbesondere mit den Themenfeldern Schulprofilierung und Schulprogramm im Kontext
zur Umsetzung der Inklusion an Berliner Schulen befassen wird.
10
Blumen-Schule: Termin: 13.03.2013 um 18.00 Uhr Anhörungsergebnis:
„ Die Vorlage wird einstimmig mitgetragen““
Anhörung des Bezirksschulbeirats Termin: 11. April .2013 Anhörungsergebnis:
Die äußeren Faktoren, die zur Schulnetzververänderung führen, werden anerkannt. Die
Bedenken der Schulkonferenz der Bernhard-Rose-Schule sind nachvollziehbar und sind im
weiteren Prozess zu beachten. Zudem ist die sonderpädagogische Kompetenz zu sichern
und die ausreichende finanzielle personelle und sächliche Ausstattung zur Umsetzung des
Prozesses zu gewährleisten.
Die Vorlage wird mehrheitlich mitgetragen.
Beschlussfassung durch das Bezirksamt / Beschlussfassung durch die BVV
Einholung der Genehmigung von SenBJW
B)
Rechtsgrundlagen:
Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 14.
Dezember 2005 (GVBl. S. 2), zuletzt geändert durch Art. III des Gesetzes zur Umsetzung
der Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt vom 18. November
2009(GVBl. S 674), § 12 Abs. 2 Nr. 10, § 15
Gesetz über die Zuständigkeiten in der Allgemeinen Berliner Verwaltung (Allgemeines
Zuständigkeitsgesetz – AZG) vom 2. Oktober 1958 in der Fassung vom 22. Juli 1996, zuletzt
geändert durch Art. I G zur Änd. des Allgemeinen ZuständigkeitsG und des
JustizverwaltungskostenG vom 17. 12. 2009 (GVBl. S. 871)Nr. 4, 7 und 16 Absatz 1 ZustKat
AZG
Schulgesetz für das Land Berlin (SchulG) in der Fassung vom 26. Januar 2004, zuletzt
geändert durch Art. VI Berliner G zum Schutz und Wohl des Kindes vom 17. 12. 2009 (GVBl.
S. 875) § 76 Abs. 1 Nr. 15
11
C)
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:
1,0 Stelle Schulhausmeister 1,0 Stelle Schulhauswart
-
keine
keine
Bernhard - Rose - Schule
Blumen - Schule
Die Stellen bleiben erhalten, da die Gebäude beim Schulamt verbleiben.
1,0 Stelle Schulsekretärin
1,0 Stelle Schulsekretärin
-
Bernhard - Rose - Schule
Blumen - Schule
Die Stellen bleiben erhalten, da die Schulzusammmenlegung zum Schuljahr 2014/15 erfolgt
und damit nach dem Stichtag (01.01.2014) des Übergangs der Berufsgruppe der
Schulsekretärinnen zur Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft liegt.
Auswirkungen auf die Kosten- und Leistungsrechnung (vgl. Anlage):
Blumen-GS in 2012
Die Anzahl der Schüler entspricht der Kapazität des Standortes. Es besteht nur ein geringes
räumliches Defizit.
B.-Rose-Schule in 2012
Die Anzahl der Schüler ist hier rückläufig und führt zu Raumüberhängen und damit erstmalig
zu einem haushaltsmäßigen Defizit in 2012.
Gemeinsame Schule ab 2014/15
Ab dem Schuljahr 2014/15 steigen die Grundschüler von derzeit 280 Schülern auf 417
Schüler. Die Zahl der Sonderschüler ist auslaufend und verringert sich von derzeit 115
Schülern auf 71 Schüler. Trotzdem bewirkt dies 2014/15 bereits ein positives Budget der
Schule mit einem Endergebnis von rd. 222.000 €.
Ab dem Schuljahr 2017/18 gibt es nur noch Grundschüler und diese steigen auf mtl. 655
Schüler an. Die eTK vom Sonderschulprodukt 79871 werden zum Grundschulprodukt
addiert. Doch auch dann kommt es 2017/18 zu einem positiven Budget der Schule mit einem
Endergebnis von rd. 363.000 €.
Dr. Franz Schulz
Bezirksbürgermeister
12
Dr. Peter Beckers
Bezirksstadtrat für Wirtschaft, Ordnung,
Schule und Sport
Prognoseberechnung aufgrund der Zusammenlegung der Blumen-GS und der B.-Rose-Schule ab dem Schuljahr 2014/15
Kol
Name der Schule
KTR
47010500
Blumen-GS, Andreasstr.5052
78458
79043
80231
80494
80423
80424
79434
(alt: 80421+80422)
Kol
47040400
Name der Schule
B.-Rose-Schule,
Singerstr.87
(alt: 80421+80422)
Kol
Name der Schule
nach Zusammenlegung:
Blumen-GS, Andreasstr.
ein gemeinsames
50-52
und
Kol
B.-Rose-Schule,
Singerstr.87
Kol
Name der Schule
79871
79043
80231
80146
80494
80423
80424
79434
KTR
79871
78458
79043
80231
80146
80494
80423
80424
79434
KTR
78458
79043
80231
80146
80494
80423
80424
79434
GS-Plätze
Beförderung
Hort Komm.Träger
BuT Schulamt Verw.prod.
BuT Schule Tagesausfl.
BuT Schule Mittagsverpfl.
Beköstigung
Prod.bez.
Sonderschule
Beförderung
Hort Komm. Trä.
Ausbildung
BuT Schulamt Verw.prod.
BuT Schule Tagesausfl.
BuT Schule Mittagsverpfl.
Beköstigung
Prod.bez.
Sonderschule
GS-Plätze
Beförderung
Hort Komm. Trä.
Ausbildung
BuT Schulamt Verw.prod.
BuT Schule Tagesausfl.
BuT Schule Mittagsverpfl.
Beköstigung
Prod.bez.
GS-Plätze
Beförderung
Hort Komm. Trä.
Ausbildung
BuT Schulamt Verw.prod.
BuT Schule Tagesausfl.
BuT Schule Mittagsverpfl.
Beköstigung
Median
Bezirke
2012
143,44
296,92
10,85
7,74
5,85
1,37
2,03
Median
Bezirke
2012
314,88
296,92
10,85
830,2
7,74
5,85
1,37
2,03
Median
Bezirke
2014
314,88
143,44
296,92
10,85
830,2
7,74
5,85
1,37
2,03
Median
Bezirke
2017
143,44
296,92
10,85
830,2
7,74
5,85
1,37
2,03
Menge
2012
3.366
17
10.303
313
528
4.549
29.915
Menge
2012
1.384
248
3.319
0
241
555
4.259
8.977
Menge
2014
852
5.004
265
13.622
0
554
1.083
8.808
38.892
Menge
2017
7.860
265
13.622
0
554
1.083
8.808
38.892
eTk
359.200 €
5.839 €
46.412 €
310 €
0€
5.690 €
64.773 €
eTk
507.078 €
41.149 €
34.687 €
0€
608 €
0€
4.791 €
22.119 €
eTk
507.078 €
359.200 €
46.988
81.099
0€
918
0
10.481
86.892
eTk
866.278 €
46.988
81.099
0€
918
0
10.481
86.892
eTK/Stck
bw+buw
107 €
343 €
5€
1€
0€
1€
2€
eTK/Stck
bw+buw
366 €
166 €
10 €
0€
3€
0€
1€
2€
eTK/Stck
bw+buw
595 €
72 €
177 €
6€
0€
2€
0€
1€
2€
eTK/Stck
bw+buw
110 €
177 €
6€
0€
2€
0€
1€
2€
Abw. per
2012
123.619 €
-791 €
65.376 €
2.113 €
3.089 €
542 €
-4.046 €
189.901 €
Abw. per
2012
-71.284 €
32.487 €
1.324 €
0€
1.257 €
3.247 €
1.044 €
-3.896 €
-35.821 €
Abw. per
2014
-238.800 € mtl. 71 Sonderschüler (auslaufend)
358.574 € mtl. 417 Grundschüler
31.696 €
66.700 €
0€
3.370 €
6.336 €
1.586 €
-7.941 €
221.519 €
Abw. per
2017
261.160 € mtl. 655 Grundschüler zzgl. eTK von 79871
31.696 €
66.700 €
0€
3.370 €
6.336 €
1.586 €
-7.941 €
362.906 €
ANLAGE
Blumen-GS, Andreasstr.
und
ein gemeinsames 50-52
Kol
B.-Rose-Schule,
Singerstr.87
KTR
Prod.bez.