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Anlage_VzB_Zusammenlegung GS.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Dateiname
Anlage_VzB_Zusammenlegung GS.pdf
Größe
63 kB
Erstellt
17.10.15, 09:46
Aktualisiert
27.01.18, 19:33

Inhalt der Datei

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Abteilung Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport April. 2013 Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorlage – zur Beschlussfassung über Zusammenlegung der Bernhard-Rose-Schule (02S04) und der Blumen-Schule (02G05) zu einer inklusiven vierzügigen Grundschule zum Schuljahr 2014/15 Wir bitten, zu beschließen: Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung vom 23.04.2013 beschlossen: 1. Zusammenlegung der Bernhard-Rose-Schule (02S04) und der Blumen-Schule (02G05) zu einer inklusiven vierzügigen Grundschule zum Schuljahr 2014/15 2. Die beigefügte Vorlage zur Beschlussfassung bei der Bezirksverordnetenversammlung einzubringen. 3. Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport beauftragt. A) Begründung: 1 Ausgangssituation Künftig werden Kinder mit dem Förderbedarf „Sprache“ in zu entwickelnden Inklusiven Schulen beschult. Im Schuljahr 2009/10 wurde aufgrund schulorganisatorischer Erfordernisse der Auslauf Sekundarstufe I an der Bernhard-Rose-Schule (Sonderpädagogisches Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt „Sprache“) beschlossen. Aufgrund dessen, sowie aufgrund der zunehmenden Integration von Schülerinnen und Schülern mit diesem sonderpädagogischen Förderbedarf in Regelschulen, sind am Standort rückläufige Schülerzahlen zu verzeichnen und es besteht ein erheblicher Kapazitätsüberhang. Ohne schulplanerischen Eingriff erhöhen sich die bereits bestehenden Defizite im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung. 1 Dem gegenüber sind im Ortsteil Friedrichshain steigende Schülerzahlen zu verzeichnen und im Einschulungsbereich des Nachbarstandortes Blumen-Grundschule werden künftig höhere Schülerzahlen erwartet, deren Beschulung mit der derzeitigen Kapazität dieser Grundschule nicht sichergestellt ist. Eine Kapazitätserweiterung ist daher angezeigt, auch um die benachbarte Schulregion I (Spartacus-Grundschule) zu entlasten. Diese Schulregion ist ebenfalls von Schülerzahlenzuwächsen durch steigende Geburtenentwicklung sowie durch starken Wohnungsneubau betroffen, so dass eine Einschulungsbereichsanpassung erforderlich wird. Im Ergebnis eines ausführlichen Abwägungsprozesses, beabsichtigen beide Schulleitungen eine Zusammenlegung der Schulen zum Schuljahr 2014/15 zu einer 4-zügigen und inklusiven Grundschule. Beide Schulen haben sich darüber verständigt, dass keine Aufhebungsentscheidung erfolgt, da diese einem Neuanfang entgegen stehen würde. Mit der Entscheidung zur Zusammenlegung kann von vornherein eine Konkurrenzsituation von zwei Schulen vermieden werden und ein gemeinsamer Neuanfang gestaltet werden. Neben den 4 Grundschulzügen wird die Anbindung eines Angebots an Lerngruppen für Kinder mit dem Förderschwerpunkt „Sprache“ erfolgen, um den im Bezirk wohnenden Kindern bzw. den Eltern ein adäquates Förderangebot im Ortsteil Friedrichshain anzubieten. Diese Zusammenlegung beider Schulen geht einher mit dem Auslaufen des Förderzentrums der Bernhard-Rose-Schule, voraussichtlich beginnend zum Schuljahr 2013/14 (in Abhängigkeit des Nachfragewunsches der Eltern mit Kindern, die den Förderschwerpunkt „Sprache“ aufweisen). Das bis ca. 2019 auslaufende Förderzentrum (02S04) wird mit den bestehenden Klassen in der Jahrgangsstufe 1 - 6 (z.Z. 106 Schüler/innen) organisatorisch der neu gegründeten Grundschule zugeordnet und von dort in Personalunion geleitet. Für den Auslauf des Förderzentrums wird eine separate Beschlussvorlage vorbereitet. 2 1. 1 Ist – Darstellung Die nachfolgende Tabelle zeigt die momentane und die mittelfristige Bestands- und Bedarfssituation der Blumen-Grundschule (02G05), wenn keine schulplanerischen Maßnahmen erfolgen: Kapazitätsentwicklung der vergangenen und künftigen Schuljahre B lu m e n - G r u n d s c h u le 5 . G r u n d s c h u le F r ie d r ic h s h a in - K r e u z b e r g( 0 2 G 0 5 ) A n d r e a s s tr . 5 0 - 5 2 , 1 0 2 4 3 B e r lin S ta n d : 0 8 /0 9 A nzah l K la s s e n S c h ü le r 0 9 /1 0 K la s s e n S c h ü le r 1 0 /1 1 K la s s e n S c h ü le r 1 1 /1 2 K la s s e n S c h ü le r 1 2 /1 3 K la s s e n S c h ü le r 1 3 /1 4 K la s s e n P ro g n o s e S c h ü le r 1 4 /1 5 K la s s e n P ro g n o s e S c h ü le r 1 5 /1 6 K la s s e n P ro g n o s e S c h ü le r S e p te m b e r 1 2 J a h rgangss tu fe 1 J a h rgangss tu fe 2 J a h rgangss tu fe 3 J a h rgangss tu fe 4 J a h rgangss tu fe 5 J a h rgangss tu fe 6 2 45 2 45 2 51 3 57 3 60 4 95 3 82 4 100 2 51 2 54 2 51 2 57 3 59 3 60 4 95 3 82 2 43 2 45 2 46 2 39 2 50 3 59 3 60 4 95 2 41 2 44 2 41 2 47 2 39 2 50 3 59 3 60 1 25 2 44 2 43 2 35 2 40 2 39 2 50 3 59 2 34 1 24 2 43 2 43 2 36 2 40 2 39 2 50 G esam t 11 239 11 256 12 275 13 278 14 284 16 343 17 385 19 446 U n te rr ic h ts räu m e Züge K apaz itä t 18 1 ,5 Züge Bed a rf Züge ta ts ä c h lic h 1 ,8 5 9 ,8 1 ,7 1 ,8 26 2 ,3 n e u e F re q 144S ch n. R aum F a k to r 1 1 ,5 1 ,9 2 ,2 3 ,2 2 ,3 0 6 5 ,1 -6 -5 -1 0 -9 2 ,7 26 6 2 ,9 -1 2 ,8 2 ,3 1 -5 2 ,4 26 6 4 ,7 3 2 ,7 2 ,3 2 5 2 ,0 26 6 8 ,0 5 2 ,3 2 ,3 26 5 6 2 ,0 2 ,2 ndH in % -4 1 ,8 2 ,2 26 (Raumfaktor)** R aum ü b e rh a n g / - d e f iz it 1 ,6 26 Kapaz. - Bedarf * 12 Berechnung ab 2008/09: Anzahl der Schuljahre (6) Anzahl der Klassen / Berechnungsfaktor: 1 Zug = 144 Schüler A ugust 12 Berechnungsfaktor ab 2011/12 S ta L a : Berechnungsfaktor ab 2007/08 S c h u lja h r D ezem ber 12 Z a h le n E c k - S ta t is t ik 1 Zug = 12 Unterrichtsräume  3 ,1 Fazit: Es ist eine deutliche Zunahme der Schülerzahlen im Einschulungsbereich der BlumenGrundschule erkennbar und es zeichnet sich künftig ein Raumdefizit ab. Die nachfolgende Tabelle zeigt die momentane Bestands- und Bedarfssituation der Bernhard-Rose-Schule (02S04):  Schülerzahlenentwicklung der vergangenen Schuljahre S c h u lja h r A n za h l 0 8 /0 9 K la s s e n S c h ü le r 0 9 /1 0 K la s s e n S c h ü le r 1 0 /1 1 K la s s e n S c h ü le r 1 1 /1 2 K la s s e n S c h ü le r 1 2 /1 3 K la s s e n S c h ü le r J a h rgangss tu fe 1 J a h rgangss tu fe 2 3 29 2 17 1 10 1 10 2 17 3 27 3 25 3 27 3 33 2 22 J a h rgangss tu fe 3 2 23 2 18 1 12 1 9 1 14 J a h rgangss tu fe 4 2 25 2 23 2 19 1 12 2 18 J a h rgangss tu fe 5 1 11 2 23 2 25 2 23 1 11 J a h rgangss tu fe 6 1 14 1 10 2 23 2 24 2 24 J a h rJ a h rJ a h rJ a h rgangs- gangs- gangs- gangss tu fe s tu fe s tu fe s tu fe 8 9 7 10 1 15 2 18 1 12 1 10 1 20 1 10 2 18 1 6 1 13 1 11 te m p o r. L e rn - u n d T a g e s g ru ppe 1 6 1 6 1 6 1 6 1 6 G esam t 19 196 16 160 14 145 12 128 11 112 U n te r r ic h ts räu m e 28 28 28 3 Fazit: Es ist eine deutliche Abnahme der Schülerzahlen erkennbar. Diese Abnahme führt im Ergebnis zu Raumüberhängen. 1. 2 Prognose – Darstellung In nachfolgender Tabelle wird die künftige Organisationsstruktur ab dem Schuljahr 2014/15 dargestellt  Zusammenlegung der Standorte Blumen-G, Andreasstraße und B.-Rose-Schule, Singerstraße zur 4 - zügigen Grundschule 12/13 13/14 Prognose 14/15* Prognose 15/16* Prognose 16/17* Prognose 17/18* Prognose Klassen Schüler Klassen Schüler Klassen Schüler Klassen Schüler Klassen Schüler Klassen Schüler Zahlen Eck-Statistik September 12 Jahrgangsstufe 3 Jahrgangsstufe 4 Jahrgangsstufe 5 Jahrgangsstufe 6 3 60 4 95 4 114 4 120 4 136 4 130 3 59 3 60 4 95 4 114 4 120 4 136 2 50 3 59 3 60 4 95 4 114 4 120 2 39 2 50 3 59 3 60 4 95 4 114 2 40 2 39 2 50 3 59 3 60 4 95 2 36 2 40 2 39 2 50 3 59 3 60 Gesamt Unterrichtsräume 14 26 284 16 26 343 18 54 417 (26 + 28) 20 54 498 22 54 584 23 54 655 Züge Kapazität Züge Bedarf Züge Raumtatüberhang/ sächlich -defizit 2,3 Berechnung ab 2008/09: Kapaz. - Bedarf * 11,5 (Raumfaktor)** Berechnungsfaktor: Anzahl der Klassen / Anzahl der Schuljahre (6) Jahrgangsstufe 2 Berechnungsfaktor ab 2011/12 1 Zug = 144 Schüler Jahrgangsstufe 1 August 12 Berechnungsfaktor ab 2007/08 1 Zug = 11,5 Unterrichtsräume Anzahl Dezember 12 StaLa: ??. Grundschule Andreasstr. / Singerstr. Schuljahr Stand: 2,3 2,0 2,3 0 2,4 -5 -1 3,0 2,9 4,7 20 21 3,3 3,5 4,7 16 14 3,7 4,1 4,7 12 7 3,8 4,5 65,1 3 2,7 4,7 ndH in % 10 2 geplante Änderung des Einschulbereiches ab Schuljahr 2014/15 berücksichtigt Prognose Schülerzahl: erstellt auf Grundlage Einwohner 0 bis unter 6-jährige (Stand 30.06.2012 - ) abzgl. 20 % Abwanderungsquote Fazit: In der Prognosedarstellung sind die Einschulungsbereiches berücksichtigt. künftigen Schülerzahlen des vergrößerten Es besteht darüber hinaus ausreichend Kapazität für die Anbindung der Lerngruppen mit dem sonderpädagogischem Förderschwerpunkt „Sprache“, für die grundschulübergreifende temporäre Lern- und Tagesgruppe sowie für die Klassen, die am Förderzentrum BernhardRose-Schule auslaufen. 4 1. 3 Darstellung des Auslaufprozess des Förderzentrums 02S04 Der Auslaufprozess des Zusammenlegungsprozess: Förderzentrums 02S04 erfolgt parallel zum Variante A - Beginn zum Schuljahr 2013/14 Schuljahr 12/13 Anzahl Klassen Schüler 13/14 Prognose 14/15 Prognose 15/16 Prognose 16/17 Prognose 17/18 Prognose 17/18 Prognose Klassen Schüler Jahrgangsstufe 1 2 17 0 0 Klassen Schüler Jahrgangsstufe 2 Jahrgangsstufe 3 2 22 2 17 0 0 Jahrgangsstufe 4 1 14 2 22 2 17 0 0 Klassen Schüler 2 18 1 14 2 22 2 17 0 0 Klassen Schüler Klassen Schüler Jahrgangsstufe 5 1 11 2 18 1 14 2 22 2 17 0 0 Klassen Schüler JahrUntergangsGe-samt richtsstufe räume 6 2 24 1 11 2 18 1 14 2 22 2 17 0 0 10 106 8 82 7 71 5 53 4 39 2 17 0 0 28 28 0 0 0 0 0 Variante B - Beginn zum Schuljahr 2014/15 Schuljahr 12/13 Anzahl Klassen Schüler 13/14 Prognose 14/15 Prognose 15/16 Prognose 16/17 Prognose 17/18 Prognose 18/19 Prognose Klassen Schüler Klassen Schüler Klassen Schüler Jahrgangsstufe 1 2 17 1 12 Jahrgangsstufe 2 2 22 2 17 1 12 Jahrgangsstufe 3 Jahrgangsstufe 4 1 14 2 22 2 17 1 12 Klassen Schüler Klassen Schüler Klassen Schüler die Einrichtung einer Lerngruppe im SJ 13/14 erfolgt in Abhängigkeit, der Nachfrage 2 18 1 14 2 22 2 17 1 12 Jahrgangsstufe 5 1 11 2 18 1 14 2 22 2 17 1 12 JahrUntergangsGe- samt richtsstufe räume 6 2 24 1 11 2 18 1 14 2 22 2 17 1 12 10 106 9 94 8 83 6 65 5 51 3 29 1 12 28 28 5 2  Planungsgrundlagen Das Schulgesetz (§ 109 ) und die Ausführungsvorschriften zur Schulentwicklungsplanung (AV SEP) bilden zusammen mit den Leitvorstellungen für die Aufhebung und Zusammenlegung von Schulen (Stand Mai 2004) die Grundlage für diese Konzeption.  Grundschulen sind mindestens zweizügig zu organisieren und sollen aber gemäß der AV-Schulentwicklungsplanung aus pädagogischen und organisatorischen Gründen vorzugsweise drei – bis vierzügig organisiert werden.  Für die Organisierbarkeit einer Schule und –damit eng verknüpft – für die Sicherung der pädagogischen Qualität des schulischen Angebots ist ein ausreichende Betriebsgröße unabdingbar. Gemäß den Vorgaben der Senatsverwaltung für Bildung (i.F. Sen BJW) zieht das Unterschreiten der Mindestzügigkeit zwangsläufig eine entsprechende Veränderung des Schulnetzes nach sich.  Eine notwendige Reduzierung bzw. Erweiterung / Vergrößerung des schulischen Angebots kann durch Aufhebung einer Schule oder durch Zusammenlegung von Schulen erfolgen. Nach sehr ausführlicher Erörterung und Abwägung, welches Verfahren gewählt wird, kommen alle Beteiligten zu dem Ergebnis, dass ein Zusammenlegungsverfahren anzuwenden ist.  Es kann nicht der Nachweis erbracht werden, dass die Aufhebung der einen oder der beiden Schulen zu einem Zuwachs an Anmeldungen für die Lerngruppen mit sonderpädagogischem Förderbedarf „Sprache“ und somit zur Kapazitätsauslastung der Bernhard-Rose-Schule führt.  An der neuen Grundschule bleibt ein besonderes Angebot für Kinder mit dem sonderpädagogischem Förderschwerpunkt „Sprache“ aus dem Ortsteil Friedrichshain bestehen. Es erfolgt eine Beschulung in sonderpädagogischen Kleingruppen.  Alle beschriebenen Maßnahmen stehen im Kontext zur bezirklichen Schulentwicklungsplanung, die mit dem Bezirklichen Schulentwicklungsplan 2012-2016 durch das Bezirksamt beschlossen wurde und durch die BVV zur Kenntnis genommen wurde. 6 3 Anwendung des Kriterienkatalog zu berücksichtigender Belange bei der Zusammenlegung von Schulen Bei der Vorbereitung von Zusammenlegungen von Standorten sind feste und nachvollziehbare Standards für eine gerechte, einheitliche Vorgehensweise einzuhalten. Um dem Gebot der gerechten Abwägung entsprechen zu können, wurde von Sen BJW ein Katalog zu berücksichtigender Belange erstellt, der den Schulträger in die Lage versetzen soll, eine rechtsfehlerfreie und die Interessen der Betroffenen berücksichtigende Entscheidung zu treffen. Der Kriterienkatalog dient der Transparenz des Entscheidungsprozesses. In diesem gesamten Prozess sind maßgeblich die qualitativen Aspekte sowie die standortbezogenen Aspekte zu beachten: 3.1 Qualitative (pädagogische und organisatorische) Aspekte Dazu zählen die folgenden Grundsätze:  Einhaltung der Mindestzügigkeit  Aufrechterhaltung eines wohnortnahen Grundschulangebots unter Berücksichtigung sicherer Schulwege  Erhalt bewährter pädagogischer Programme und Angebote  Sicherung bestehender Ganztagsangebote Darstellung der inhaltlichen Zusammenführung Betreuungsform) (künftige Schulorganisation und Zur Unterstützung des Zusammenlegungsprozesses sind verschiedene Gruppen gebildet worden, die den Prozess vorbereiten und steuern sollen: Lenkungsgruppe Mitglieder: Schulleiterinnen der beiden Schulen, Konrektorinnen der beiden Schulen, Vertreterinnen des Schulamtes (Schul Sport AL, Schul Plan), zuständige Schulaufsicht (Sen BJW 02 I 4) Steuergruppe Mitglieder der Lenkungsgruppe: koordinierende Erzieherinnen der beiden Schulen, je Schule ein Mitglied der erweiterten Schulleitung, Vorsitzende der Gesamtelternvertretungen Die Arbeit dieser zwei Gruppen wird moderiert durch die Schulentwicklungsberater Carmen Cygan-Reineke und Helmut Beek. Außerdem nehmen beide Schulen gemeinsam am Projekt „Inklusive Schulentwicklung“ im Rahmen des Programms „Aktionsräume Plus“ teil. Im Rahmen dieser Entwicklungsarbeit soll das inhaltliche Konzept der neuen inklusiven Grundschule entwickelt werden. 7 Die Steuergruppe hat zur Aufgabe, die schulorganisatorischen und raumkonzeptionellen Fragen zu bearbeiten sowie die inhaltlichen Themenbereiche, die nicht im Rahmen des Projekts „Inklusive Schulentwicklung“ erarbeitet werden können. Der Arbeitsprozess des Projekts „Inklusive Schulentwicklung“ wird durch die Steuergruppe koordiniert, Arbeitsaufträge werden erteilt, und es werden Beschlussvorlagen für die Schulkonferenz vorbereitet, in der gem. § 76 Abs. 1 Schul G die Beschlüsse über das zukünftige Schulprogramm zu fassen sind. Die Lenkungsgruppe bereitet die Arbeit der Steuergruppe vor. Über die Arbeit und die Arbeitsergebnisse der verschiedenen Beratungsgremien soll in beiden Schulen in den Gesamtkonferenzen, den Sitzungen der Gesamtelternvertretungen sowie den Schulkonferenzen regelmäßig durch die Schulleiterinnen, nach Möglichkeit gemeinsam, informiert werden. Fazit: Durch die Zusammenlegungsentscheidung zu einer inklusiven Grundschule werden –auch im Ergebnis der geplanten Einschulungsbereichsänderungen- künftige Schülerbedarfe realisiert. Ein ausgewogenes, profilreiches und wohnortnahes Grundschulangebot ist auch nach der Zusammenlegung beider Schulen zur einer inklusiven Grundschule gewährleistet. Das vereinbarte Steuerungsverfahren ist geeignet, um den Zusammenlegungsprozess sachorientiert, richtunggebend, zielführend zu begleiten. 3.2 Standortbezogene Aspekte / Nutzungskonzeption für die Schulgebäude Das Schulamt wird parallel zum Zusammenlegungsprozess prüfen, inwieweit die Schulgebäude im Hinblick auf die Bedarfe der neuen Schulform optimal genutzt werden. Dazu erfolgte im ersten Schritt eine rechnerische Gegenüberstellung der derzeitigen Raumbestände beider Standorte mit dem künftigen Raumbedarf einer vierzügigen inklusiven Grundschule. Im Ergebnis dieser Gegenüberstellung kann davon ausgegangen werden, dass in der Summe beider Gebäude eine ausreichende Kapazität vorhanden ist, den neuen Schultypus unterzubringen und darüber hinaus die künftigen Schüler/innen nach erfolgter Einschulungsbereichsänderung zu beschulen. Jedoch sind keine behindertengerechten Standards vorhanden (keine Fahrstühle und Behinderten WC, behindertengerechte Zugänglichkeit). 8 4 Weitere Verfahrensschritte Mit der Zusammenlegung von Schulen gehen Rechtsbeziehungen der zusammengelegten Schulen auf die neue Schule (in dem Fall auf die neue 4 zügige inklusive Grundschule) über. Sowohl Schulnamen als auch die Schulnummern gehen unter. Die Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2014/15 erfolgt im Oktober / November 2013. Parallel zum Zusammenlegungsprozess wird eine Einschulungsbereichsänderung zur Entlastung der benachbarten Schulregion I (Spartacus-Grundschule) sowie innerhalb der Schulregion VII zur Entlastung der Ludwig-Hoffmann-Grundschule vorbereitet. Die Jahrgänge des Förderzentrums bleiben bis zu ihrem Auslauf in der Form bestehen, jedoch können die Lehrkräfte und Funktionsstelleninhaber/innen in die neue (zusammengelegte) Schule übergehen. Hinsichtlich der Benennung der Schule wird empfohlen, die erfolgte Zusammenlegung durch Wahl eines neuen Namens auch nach außen zu dokumentieren. Beratungen im Vorfeld der Entscheidungen Das Schulamt Friedrichshain-Kreuzberg erörterten erstmals am 26.03.2012 zusammen mit den Schulleiterinnen die Planungen zur Schulnetzveränderung. Am 11.09.2012 fand ein Startertreffen mit dem Schulamt, der Außenstelle Sen BJW und den Schulleitungen statt zur Erörterung und weiteren Ausgestaltung einzelner Verfahrensschritte. Parallel zum Verfahren der formalen Beschlussfassung der Schulnetzveränderung durch das Bezirksamt, erfolgte unter Vorsitz des zuständigen Schulaufsichtsbeamten die Gründung einer Steuergruppe. Die Steuergruppe begleitet als zentrales Steuerungsinstrument den gesamten Integrationsprozess. Frühzeitige Information und Beteiligung der Gremien Schulöffentlichkeit Information des Schulausschusses Der Schulausschuss wurde durch den Bezirksstadtrat WiOrdSchulSport erstmalig am 17.10.2012 über die Planungen des Bezirks informiert. Über den fortdauernden Prozess wird der Schulausschuss kontinuierlich informiert.  Information durch die Schulleitung, Schulaufsicht, Schulamt auf der Gesamtkonferenz 02S04: 10.01.2013 02G05: 21.01.2013 9 Beteiligungsverfahren schulischer Gremien  Anhörung der Schulkonferenzen Bernhard-Rose-Schule: Termin: 13.03.2013 um 16.30 Uhr Anhörungsergebnis: Die Schulkonferenz übergab dem Schul- und Sportamt ein Positionspapier. Die darin enthaltenen Themenschwerpunkte sind aus der Sicht der Bernhard-Rose-Schule zu bedenken, um sich klar für eine Zusammenlegungsentscheidung zu positionieren: 1. Für die zukünftigen Aufgaben ist eine wohlwollende und wertschätzende Partnergrundschule zu finden. Sollte sich die Blumen-Grundschule nicht als geeigneter Partner erweisen, bitten wir die Anbindung an eine anderer (Grund-)Schule zu prüfen. 2. Der Prozess der inhaltlichen Ausgestaltung hat gerade mit einem ersten gemeinsamen Studientag beider Kollegien begonnen. Die Sorge der Elternschaft und aller MitarbeiterInnen richtet sich darauf, dass nach einem Beschluss des BA keine Korrektur des eingeschlagenen Weges mehr möglich sein wird. Deshalb formuliert die Schulkonferenz die Bitte, den endgültigen Beschluss zeitlich nach hinten zu verschieben, um dem inhaltlichen Prozess einen Vorlauf geben zu können. Bewertung dieser Punkte durch das Schulamt: Laut der Leitvorstellungen für die Zusammenlegung von Schulen, ist durch das Bezirksamt eine Entscheidung vorzubereiten. Die bereits gegründete Steuerungsgruppe begleitet als zentrales Steuerungsinstrument den gesamten Integrationsprozess und wird u.a. das inhaltliche-pädagogische Zusammengehen vorbereiten und weiterhin –nach der Beschlussfassung- gestalten. Ein Verschieben der Beschlussfassung ist nicht möglich. 3. Formulierung der Sorge, dass die prognostizierte Schülerzahlenentwicklung nicht den Trends der neuen Bevölkerungsprognose entspricht, die Räume nicht auskömmlich sind von Anzahl, Größe und Struktur. Ferner bleibt im Entwurfspapier der finanzielle Rahmen zur räumlich notwendigen Umgestaltung der Schulen unbenannt. Bewertung dieses Punktes durch das Schulamt: Im Hinblick auf die Ausgestaltung des Zusammenlegungsprozesses ist die Einrichtung einer Arbeitsgruppe „Raumplanung“ vorgesehen. 4. Die Schule vertritt den Standpunkt, dass die sonderpädagogische Kompetenz an diesem Standort unbedingt festzuschreiben ist. Bewertung dieses Punktes durch das Schulamt: Diese Frage wird ein wichtiges Thema der künftigen Arbeit der Steuerungsgruppe sein, die sich insbesondere mit den Themenfeldern Schulprofilierung und Schulprogramm im Kontext zur Umsetzung der Inklusion an Berliner Schulen befassen wird. 10 Blumen-Schule: Termin: 13.03.2013 um 18.00 Uhr Anhörungsergebnis: „ Die Vorlage wird einstimmig mitgetragen““  Anhörung des Bezirksschulbeirats  Termin: 11. April .2013 Anhörungsergebnis: Die äußeren Faktoren, die zur Schulnetzververänderung führen, werden anerkannt. Die Bedenken der Schulkonferenz der Bernhard-Rose-Schule sind nachvollziehbar und sind im weiteren Prozess zu beachten. Zudem ist die sonderpädagogische Kompetenz zu sichern und die ausreichende finanzielle personelle und sächliche Ausstattung zur Umsetzung des Prozesses zu gewährleisten. Die Vorlage wird mehrheitlich mitgetragen. Beschlussfassung durch das Bezirksamt / Beschlussfassung durch die BVV Einholung der Genehmigung von SenBJW B) Rechtsgrundlagen: Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 14. Dezember 2005 (GVBl. S. 2), zuletzt geändert durch Art. III des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt vom 18. November 2009(GVBl. S 674), § 12 Abs. 2 Nr. 10, § 15 Gesetz über die Zuständigkeiten in der Allgemeinen Berliner Verwaltung (Allgemeines Zuständigkeitsgesetz – AZG) vom 2. Oktober 1958 in der Fassung vom 22. Juli 1996, zuletzt geändert durch Art. I G zur Änd. des Allgemeinen ZuständigkeitsG und des JustizverwaltungskostenG vom 17. 12. 2009 (GVBl. S. 871)Nr. 4, 7 und 16 Absatz 1 ZustKat AZG Schulgesetz für das Land Berlin (SchulG) in der Fassung vom 26. Januar 2004, zuletzt geändert durch Art. VI Berliner G zum Schutz und Wohl des Kindes vom 17. 12. 2009 (GVBl. S. 875) § 76 Abs. 1 Nr. 15 11 C) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: 1,0 Stelle Schulhausmeister 1,0 Stelle Schulhauswart - keine keine Bernhard - Rose - Schule Blumen - Schule Die Stellen bleiben erhalten, da die Gebäude beim Schulamt verbleiben. 1,0 Stelle Schulsekretärin 1,0 Stelle Schulsekretärin - Bernhard - Rose - Schule Blumen - Schule Die Stellen bleiben erhalten, da die Schulzusammmenlegung zum Schuljahr 2014/15 erfolgt und damit nach dem Stichtag (01.01.2014) des Übergangs der Berufsgruppe der Schulsekretärinnen zur Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft liegt. Auswirkungen auf die Kosten- und Leistungsrechnung (vgl. Anlage):  Blumen-GS in 2012 Die Anzahl der Schüler entspricht der Kapazität des Standortes. Es besteht nur ein geringes räumliches Defizit.  B.-Rose-Schule in 2012 Die Anzahl der Schüler ist hier rückläufig und führt zu Raumüberhängen und damit erstmalig zu einem haushaltsmäßigen Defizit in 2012.  Gemeinsame Schule ab 2014/15 Ab dem Schuljahr 2014/15 steigen die Grundschüler von derzeit 280 Schülern auf 417 Schüler. Die Zahl der Sonderschüler ist auslaufend und verringert sich von derzeit 115 Schülern auf 71 Schüler. Trotzdem bewirkt dies 2014/15 bereits ein positives Budget der Schule mit einem Endergebnis von rd. 222.000 €. Ab dem Schuljahr 2017/18 gibt es nur noch Grundschüler und diese steigen auf mtl. 655 Schüler an. Die eTK vom Sonderschulprodukt 79871 werden zum Grundschulprodukt addiert. Doch auch dann kommt es 2017/18 zu einem positiven Budget der Schule mit einem Endergebnis von rd. 363.000 €. Dr. Franz Schulz Bezirksbürgermeister 12 Dr. Peter Beckers Bezirksstadtrat für Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport Prognoseberechnung aufgrund der Zusammenlegung der Blumen-GS und der B.-Rose-Schule ab dem Schuljahr 2014/15 Kol Name der Schule KTR 47010500 Blumen-GS, Andreasstr.5052 78458 79043 80231 80494 80423 80424 79434 (alt: 80421+80422) Kol 47040400 Name der Schule B.-Rose-Schule, Singerstr.87 (alt: 80421+80422) Kol Name der Schule nach Zusammenlegung: Blumen-GS, Andreasstr. ein gemeinsames 50-52 und Kol B.-Rose-Schule, Singerstr.87 Kol Name der Schule 79871 79043 80231 80146 80494 80423 80424 79434 KTR 79871 78458 79043 80231 80146 80494 80423 80424 79434 KTR 78458 79043 80231 80146 80494 80423 80424 79434 GS-Plätze Beförderung Hort Komm.Träger BuT Schulamt Verw.prod. BuT Schule Tagesausfl. BuT Schule Mittagsverpfl. Beköstigung Prod.bez. Sonderschule Beförderung Hort Komm. Trä. Ausbildung BuT Schulamt Verw.prod. BuT Schule Tagesausfl. BuT Schule Mittagsverpfl. Beköstigung Prod.bez. Sonderschule GS-Plätze Beförderung Hort Komm. Trä. Ausbildung BuT Schulamt Verw.prod. BuT Schule Tagesausfl. BuT Schule Mittagsverpfl. Beköstigung Prod.bez. GS-Plätze Beförderung Hort Komm. Trä. Ausbildung BuT Schulamt Verw.prod. BuT Schule Tagesausfl. BuT Schule Mittagsverpfl. Beköstigung Median Bezirke 2012 143,44 296,92 10,85 7,74 5,85 1,37 2,03 Median Bezirke 2012 314,88 296,92 10,85 830,2 7,74 5,85 1,37 2,03 Median Bezirke 2014 314,88 143,44 296,92 10,85 830,2 7,74 5,85 1,37 2,03 Median Bezirke 2017 143,44 296,92 10,85 830,2 7,74 5,85 1,37 2,03 Menge 2012 3.366 17 10.303 313 528 4.549 29.915 Menge 2012 1.384 248 3.319 0 241 555 4.259 8.977 Menge 2014 852 5.004 265 13.622 0 554 1.083 8.808 38.892 Menge 2017 7.860 265 13.622 0 554 1.083 8.808 38.892 eTk 359.200 € 5.839 € 46.412 € 310 € 0€ 5.690 € 64.773 € eTk 507.078 € 41.149 € 34.687 € 0€ 608 € 0€ 4.791 € 22.119 € eTk 507.078 € 359.200 € 46.988 81.099 0€ 918 0 10.481 86.892 eTk 866.278 € 46.988 81.099 0€ 918 0 10.481 86.892 eTK/Stck bw+buw 107 € 343 € 5€ 1€ 0€ 1€ 2€ eTK/Stck bw+buw 366 € 166 € 10 € 0€ 3€ 0€ 1€ 2€ eTK/Stck bw+buw 595 € 72 € 177 € 6€ 0€ 2€ 0€ 1€ 2€ eTK/Stck bw+buw 110 € 177 € 6€ 0€ 2€ 0€ 1€ 2€ Abw. per 2012 123.619 € -791 € 65.376 € 2.113 € 3.089 € 542 € -4.046 € 189.901 € Abw. per 2012 -71.284 € 32.487 € 1.324 € 0€ 1.257 € 3.247 € 1.044 € -3.896 € -35.821 € Abw. per 2014 -238.800 € mtl. 71 Sonderschüler (auslaufend) 358.574 € mtl. 417 Grundschüler 31.696 € 66.700 € 0€ 3.370 € 6.336 € 1.586 € -7.941 € 221.519 € Abw. per 2017 261.160 € mtl. 655 Grundschüler zzgl. eTK von 79871 31.696 € 66.700 € 0€ 3.370 € 6.336 € 1.586 € -7.941 € 362.906 € ANLAGE Blumen-GS, Andreasstr. und ein gemeinsames 50-52 Kol B.-Rose-Schule, Singerstr.87 KTR Prod.bez.