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Anlage_VzK_Einschulungsbereichsänderungen.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Dateiname
Anlage_VzK_Einschulungsbereichsänderungen.pdf
Größe
3,7 MB
Erstellt
17.10.15, 09:46
Aktualisiert
27.01.18, 19:33

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Inhalt der Datei

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Abteilung Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport April 2013 Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorlage – zur Kenntnisnahme über die Einschulungsbereichsänderungen im Ortsteil Friedrichshain ab dem Schuljahr 2014/2015 Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung vom 23.04.2013 beschlossen: 1. Die Änderung der Einschulungsbereiche ab dem Schuljahr 2014/2015 für die SpartacusSchule (02G01), Blumen/-Bernhard-Rose-Schule (02G05/02S04) und die LudwigHoffmann-Schule (02G07) entsprechend der als Anlage beigefügten Pläne. 2. Die beigefügte Vorlage zur Kenntnisnahme bei der Bezirksverordnetenversammlung einzubringen. 3. Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport beauftragt. A) Begründung: Die vorhandenen Raumkapazitäten der Spartacus- und Ludwig-Hoffmann-Schule sind erschöpft bzw. die Blumen/- Bernhard-Rose-Schule –auf Grund der geplanten Zusammenlegung der beiden Schulstandorte zum Schuljahr 2014/2015- zu gering ausgelastet. Aufgrund der steigenden Schülerzahlenentwicklung, der Abwanderung und Zuzüge in den jeweiligen Grundschulen, müssen die Einschulungsbereiche der oben genannten Grundschulen zum Schuljahr 2014/2015 neu angepasst werden. In Hinsicht darauf wurden nach Auszählung der Einwohnerdaten (der Geburtsjahre 2008 bis 2011) die jeweiligen Wohnblöcke (Quelle Amf f. Statisik BBbg, Stand 30.06.2012) zusammengefasst, diese den betreffenden Grundschulen zugeordnet und die bisherigen Einschulungsbereiche und die neuen Einschulungsbereiche in einer Karte dargestellt. Zielstellung: Anpassung der Einschulungsbereiche im Hinblick auf den prognostizierten Bedarf (Schülerzahlen, Einwohnerzahlen 0-6 Jahre) und deren Versorgung im bestehenden Schulraumbestand (Standortkapazität) Maßnahmen:  Verkleinerung der Einschulungsbereiche (steigende Einwohnerzahlen 0-6 Jahre im Einschulungsbereich)  Vergrößerung des Einschulungsbereichs (stagnierende Einwohnerzahlen 0-6 Jahre, Unterauslastung durch Abwanderung) A 1. Beteiligung schulischer Gremien  Anhörung der Schulkonferenzen Veränderung der Einschulungsbereiche der Spartacus-Schule (02G01), der BlumenSchule (02G05) und der Ludwig-Hoffmann-Schule (02G07) 02G01 Abgänge der Wohnblöcke 006, 019, 024, 028, 603, 605 und 035 Termin: 18.03.2013 Anhörungsergebnis: „Die Schulkonferenz der Spartacus-Schule hat der geplanten Einschulungsbereichsänderung einstimmig zugestimmt.“ 02G05/02S04 Zugang der Wohnblöcke 006, 019, 024, 028, 603, 605 und 035 von der 02G01 Zugang der Wohnblöcke 026, 027, 602 von der 02G07 Termin: 13.03.2013 Anhörungsergebnis: 02S04: Die Schulkonferenz wurde angehört. Es wurde kein Votum dafür oder dagegen abgegeben. Nachfragen bezogen sich auf die Auswahl, wie die Veränderungen des Einschulungsbereiches zustande kommen. Die Antwort des Schulamtes darauf lautete, die Auswahl bezog sich allein auf die Schulweglänge und die Anzahl der Kinder in den jeweiligen Wohnblöcken. 02G05: Die Schulkonferenz wurde angehört. Es wurde kein Votum dafür oder dagegen abgegeben. Nachfragen bezogen sich auf die Auswahl, wie die Veränderungen des Einschulungsbereiches zustande kommen. Die Antwort des Schulamtes darauf lautete, die Auswahl bezog sich allein auf die Schulweglänge und die Anzahl der Kinder in den jeweiligen Wohnblöcken. Die Schulkonferenz bat das Schulamt um Prüfung, ob der Wohnblock „Wriezener Karree“ (602) weiterhin der Ludwig-Hoffmann-Schule zugeordnet werden kann. Das Ergebnis der Prüfung durch das Schulamt ist im Begründungstext ausgewiesen. 02G07 Abgänge der Wohnblöcke 026, 027 und 602 zur 02G05 Termin: schriftliche Anhörung der Schulkonferenz Abstimmungsergebnis: Die Schulkonferenz stimmt dem Vorschlag zu. Notwendigkeit der Einschulungsbereichsänderung aus Sicht des Schulamtes Ziel: Ziel ist es, eine mittelfristige ausgeglichene Planung für alle drei Standorte zu erzielen und die Bedarfe den Kapazitäten anzupassen, was durch die geplante Einschulungsbereichsänderung erreicht wird. Begründung: Infolge der hohen Zahl der Schulanfänger ab dem Schuljahr 2014/2015 in dem Einschulungsbereich der Spartacus-Schule (136 Schulanfänger lt. LABO-Liste 30.06.2012) und der Ludwig-Hoffmann-Schule (111 Schulanfänger lt. LABO-Liste 30.06.2012) ist es notwendig, langfristig eine Änderung der Einschulungsbereiche vorzunehmen und zwar mit der Zielsetzung, die Einschulungsbereiche der Spartacus- und der Ludwig-Hoffmann-Schule den Bedarfen und Kapazitäten anzupassen. Die Spartacus- und die Ludwig-Hoffmann-Schule können auf Grund der vorhandenen Raumkapazitäten beide nicht mehr als 3 Klassen (mit einer angestrebten Durchschnittsschnittsfrequenz von 25 Schülerinnen und Schüler) aufnehmen, also insgesamt etwa je 75 Schulanfängerinnen und Schulanfänger und müssen entsprechend entlastet werden. In der benachbarten Blumen-Schule werden zum Schuljahr 2014/2015 (lt. LABO-Liste 30.06.2012) 83 Schulanfänger leben. Für das Schuljahr 2014/2015 ist eine Zusammenlegung mit der Bernhard-Rose-Schule geplant. Danach verfügt der „neue“ Schulstandort über ausreichende Raumkapazitäten, um in den kommenden Schuljahren mind. 4 Klassen mit 25 Schülerinnen und Schüler einrichten zu können, d. h. die Schule kann dann insgesamt 100 Kinder aufnehmen. Erfahrungsgemäß werden davon noch ca. 20 bis 30 % der Schulanfängerinnen und Schulanfänger in andere Schulen abwandern. Der Bitte der Schulkonferenz der Blumen/- Bernhard-Rose-Schule zu prüfen, ob das Gebiet „Wriezener Karree“ bei der Ludwig-Hoffmann-Schule verbleiben könne, wurde nachgegangen. Anstatt, wie geplant den Wohnblock 602 (zum Schuljahr 2014/15 und 2015/2016 je sechs schulpflichtig werdende Kinder) der Blumen/- Bernhard-Rose-Schule zuzuschlagen, wurde geprüft, ob der Wohnblock 028 verschoben werden kann. Dort wohnen jedoch (laut LABO-Liste 30.06.2012) zum Schuljahr 2014/2015 nur ein schulpflichtig werdendes Kind und zum Schuljahr 2015/2016 zwei schulpflichtig werdende Kinder. Insofern würde eine Verschiebung dieses Wohnblockes zu keiner Entlastung der Ludwig-Hoffmann führen. Andere Wohnblöcke können aufgrund der zu langen Schulwege nicht neu zugeordnet werden. Fazit: Das Schulamt hat sicherzustellen, dass alle Schulanfängerinnen und Schulanfänger, die in dem Einschulungsbereich der jeweiligen Grundschule wohnen, einen Schulplatz an dieser erhalten (§ 55 a Abs. 1 Schulgesetz). Aus schulorganisatorischer Sicht müssen daher Ablehnungen, wegen Überfüllung des Einschulungsbereiches, vermieden werden. Des Weiteren ist das Schulamt verpflichtet, die Kapazitäten der einzelnen Schulen wirtschaftlich auszulasten. Zur Entlastung der Spartacus-und der Ludwig-Hoffmann-Schule und zur Stärkung der Blumen/Bernhard-Rose-Schule müssen daher die Einschulungsbereiche verändert werden. Alle vier Schulen würden von der Einschulungsbereichsänderung profitieren.  Anhörung des Bezirksschulbeirates Termin: 11.04.2013 Anhörungsergebnis: Der Bezirksschulbereit stimmt der geplanten Einschulungsbereichsänderung einstimmig zu.  weiteres Verfahren Nach der Beschlussfassung durch das Bezirksamt / Kenntnisnahme durch die BVV muss die Meldung der Veränderung der Einschulungsbereiche bis zum 15.06.2013 dem statistischen Landesamt gemeldet werden. B) Rechtsgrundlagen: Schulgesetz für das Land Berlin (SchulG) in der Fassung vom 26. Januar 2004, zuletzt geändert durch Art. VI Berliner G zum Schutz und Wohl des Kindes vom 17.12.2009 (GVBl. S. 875) § 55 a Abs. 1 S. 4 § 109 Abs. 2 § 76 Abs. 3 Nr. 6 § 11 Abs. 3 Nr. 3 C) Auswirkungen auf den Haushaltsplan: Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben a) personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine b) Auswirkungen auf die Kosten- und Leistungsrechnung: keine Dr. Franz Schulz Bezirksbürgermeister Anlage: „Alt-Neu-Karte der Einschulungsbereiche“ Dr. Peter Beckers Bezirksstadtrat Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport