Daten
Kommune
Berlin Lichtenberg
Dateiname
Vorlage z. Ktn. BA - Anlage 3.doc
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215 kB
Erstellt
17.10.15, 13:36
Aktualisiert
27.01.18, 22:49
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Vorwort
Die UN-Behindertenrechtskonvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) soll gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen in den Genuss aller Menschenrechte kommen – wie andere Menschen auch. Die UN-BRK stärkt die individuellen Rechte von Menschen mit Behinderung in ihren unterschiedlichen Lebenssituationen.
Seit Inkrafttreten der UN-BRK im März 2009 ist Deutschland zur Einhaltung und Umsetzung der in ihr formulierten Rechte verpflichtet, zum Beispiel für den Aufbau eines inklusiven Bildungssystems und den Ausbau der Barrierefreiheit.
Das Bezirksamt hatte in Zusammenarbeit mit den Interessenvertretern von Menschen mit Behinderungen das Handlungsprogramm „Situationen, Aufgaben und Maßnahmen der behindertenpolitischen Arbeit im Bezirk Lichtenberg“ mit Maßnahmen für die Jahre 2005 bis 2010 erstellt und im Dezember 2010 als Gesamtpaket abgerechnet.
Wesentliche Aufgaben zur Herstellung gleicher Chancen haben im „Kommunalen Handlungsprogramm für eine zukunftsfähige Entwicklung des Bezirkes – Besser Leben in Lichtenberg“, den Leitzielen des Bezirksamtes und im Masterplan zum Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms 2008 – 2011 ihren Niederschlag gefunden.
Mit dem jetzt vorliegenden Aktionsplan zur Umsetzung der Konvention in Lichtenberg für die Jahre 2011 bis 2015 wird die kontinuierliche und nachhaltige Arbeit des Bezirkes zur Verbesserung der Chancengleichheit fortgesetzt.
Zahlreiche Verbände und Vereine haben in Lichtenberg in den vergangenen Jahren einen spürbaren Beitrag geleistet, die Gleichstellung und Integration der Menschen mit Mobilitätseinschränkungen in der Gesellschaft voranzubringen, und damit ihr Leben lebenswerter zu gestalten.
Der Prozess der Anpassung des natürlichen und gesellschaftlichen Umfeldes an die Lebensanforderungen mobilitätseingeschränkter Menschen erhält mit dem Aktionsplan ein strategisch ausgerichtetes Handlungsprogramm. Er legt konkrete Ziele und Maßnahmen fest, an der sich die Arbeit des Bezirksamtes Lichtenberg bei der Umsetzung des vorliegenden Programms für die Jahre 2011 bis 2015 orientiert.
Der Aktionsplan ist das Ergebnis eines transparenten und partizipativen Arbeitsprozesses.
Der Entwurf wurde auf der behindertenpolitischen Konferenz im Mai den Teilnehmer/innen zur Verfügung gestellt und im Beirat für Menschen mit Behinderungen diskutiert. Die erhaltenen Hinweise wurden in den jetzt vorliegenden Aktionsplan eingearbeitet.
Die Umsetzung der behindertenpolitischen Schwerpunkte obliegt den Fachabteilungen der Bezirksverwaltung und wird jährlich in den Jahresberichten des Bezirksamtes abgerechnet.
Christina Emmrich Birgit Herlitze
Bezirksbürgermeisterin Bezirksbeauftragte für Menschen
mit Behinderung
II. Schwerpunkte der Abteilungen zur Verbesserung der Situation der Menschen mit
Behinderungen im Rahmen der Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention
innerhalb der Bezirksverwaltung und im Bezirk Lichtenberg:
1. Bezirksbürgermeisterin/ Abteilung Personal und Finanzen
Bezirksbeauftragte für Menschen mit Behinderung
Die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen des Bezirkes setzt sich für die Umsetzung des Gleichheitsgrundsatzes im Artikel 3 des Grundgesetzes, für die Chancengleichheit von Menschen mit Behinderung im Bezirk Lichtenberg ein.
Enge Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen des Bezirksamtes, der Bezirksverordnetenversammlung einschließlich ihrer Ausschüsse und Fraktionen, um spezifische Fragen von Menschen mit Behinderung zu thematisieren und einer Lösung zu zuführen.
T: fortlaufend
VA: BehB
Die Mitarbeit in überbezirklichen Gremien wie Treffen der Konferenz der Berliner Beauftragten für Menschen mit Behinderung beim Landesbeauftragten, Beratungen beim Landesbeirat für Menschen mit Behinderung, AG „Menschen mit Behinderung“ in der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Arbeitskreis „Wohnen im Alter“ und Quartalsgespräch mit der BVG.
T: laufend
VA: BehB
Hinsichtlich der in Artikel 4 (3) der UN-Konvention beschriebenen aktiven Einbeziehung von Menschen mit Behinderung in Fragen liegt der Schwerpunkt in der organisatorischen Vorbereitung und Unterstützung der Arbeit des Bezirksbeirates von und für Menschen mit Behinderung. Ziel ist es, die politische und bürgerschaftliche Wirkung des Beirates weiter zu erhöhen.
Der Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderung obliegt die Leitung der Geschäftsstelle des Beirates.
T: laufend
VA: BehB
In Umsetzung des Artikels 9 (Zugänglichkeit) und 20 (Persönliche Mobilität) der Behindertenrechtskonvention (BRK) geht es um die Beteiligung an der Aktion „Berlin-barrierefrei“ unter fachlicher und organisatorischer Leitung von „Albatros mobidat Barrierefrei Leben in Berlin gGmbH“ unter Mitwirkung des bezirklichen Beirates für Menschen mit Behinderungen.
. Anerkennung barrierefreier Einrichtungen durch Vergabe eines Signets.
T: laufend
VA: BehB unter federführender Mitwirkung des bezirklichen Beirates für Menschen
mit Behinderungen
Unterstützung im Ausbau der Barrierefreiheit im ÖPNV, im öffentlichen Straßenland und bei öffentlichen Gebäuden. Durchführung von Begehungen bzw. Berollungen zur Prüfung der Kriterien der Barrierefreiheit.
T: laufend
VA: Beirat für Menschen mit Behinderungen mit BehB
Im Zentrum der UN-Behindertenrechtskonvention steht der Grundsatz des Verbots der Diskriminierung von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen. Menschen mit Behinderung sind die bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte uneingeschränkt zu garantieren.
Jährliche Aktionen spezifischer Themen von Menschen mit Behinderungen (Fachforen, thematische Veranstaltungen, Ausstellungen, Informationsveranstaltungen)
T: jährlich
VA: BehB mit Beirat für Menschen mit Behinderungen
Besondere Berücksichtigung der Belange von Frauen mit Behinderungen in Zusammenarbeit mit der Gleichstellungsbeauftragten des Bezirkes.
T: fortlaufend
VA: BehB mit Gleichstellungsbeauftragten
Um eine bedürfnisgerechte Angebotsentwicklung für Migrantinnen und Migranten in der Behindertenhilfe zu unterstützen und die Vernetzung der Träger und Vereine weiter zu vertiefen, werden in regelmäßigen Abständen Mitglieder des Mirgrantenrates bzw. die Vorsitzende in den Bezirksbeirat für Menschen mit Behinderung und umgekehrt eingeladen, um Probleme, Wünsche und Bedürfnisse zu erfahren. Es soll der weiteren Verbesserung der Teilhabechancen von Menschen mit Behinderungen und Migrationshintergrund, insbesondere Frauen (3-fach-Benachteiligung), in allen Lebensbereichen dienen.
T: fortlaufend
VA: BehB, Integrationsbeauftragte und Beiräte
Einbindung von Themen der Menschen mit Behinderung bzw. der barrierefreien Gestaltung der Umwelt in die Partnerschaftsbeziehungen des Bezirkes.
T: fortlaufend
VA: BehB mit Beauftragten für Städtepartnerschaften
Verstärkte Einbeziehung der Thematik „Menschen mit Behinderung“ in die Öffentlichkeits- und Pressearbeit des Bezirksamtes.
T: fortlaufend
VA: BehB mit Pressestelle
Der Internet/ Intranet-Auftritt des Bezirksamtes wird entsprechend der „Barrierefreie Informationstechnik Verordnung „ weiter barrierefrei gestaltet.
T: laufend
VA: Pressestelle mit BehB
Personalservice
Gesundheit und uneingeschränktes Leistungsvermögen haben in unserer Gesellschaft eine immer größere Bedeutung gewonnen.
Bei auftretenden Schwierigkeiten, die das Arbeitsverhältnis gefährden könnten, suchen die Arbeitgeberbeauftragte, die Schwerbehindertenvertretung und die entsprechenden Fachbereichsleitungen weiterhin gemeinsam individuelle Lösungen, um die Beschäftigten im Rahmen seiner Möglichkeiten weiterhin zu beraten und zu unterstützen. Dabei wird auch weiterhin die enge Zusammenarbeit mit dem Integrationsamt genutzt.
Diese Zusammenarbeit ist sehr erfolgreich und konstruktiv und mit Hilfe des Integrationsamtes des Landesamtes für Gesundheit und Soziales kann so für viele schwerbehinderten Mitarbeiter/innen eine Erleichterung der Arbeit und die Erhöhung der Leistungsfähigkeit erreicht werden.
Bei speziellen Problemen werden die externen Fachdienste des Integrationsamtes, wie der Technische Beratungsdienst und der Integrationsfachdienst eingeschaltet. Das Bezirksamt Lichtenberg kann so eher den Bedürfnissen der schwerbehinderten Mitarbeiter/innen mit unterschiedlichen Arbeitsplatzbedingungen gerecht werden.
Die Möglichkeiten für eine individuelle behindertengerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes können vielseitig sein wie z.B. durch die Beschaffung körpergerechter Bürodrehstühle, spezieller Büroleuchten, mobiler Klimageräte, Monitore, Spezialtastaturen und andere. Sie alle dienen der Arbeitserleichterung.
Präventiv bietet das Bezirksamt Lichtenberg seine umfangreichen gesundheitsfördernden Kurse (Rückenschule, Entspannungsübungen, Massagen, Sehtraining usw.) weiter an.
Fortgeführt werden die erfolgreichen Inhouse-Seminare „Arbeiten und gesund bleiben“, um die individuellen Belastungen der einzelnen Bereiche zu erkennen und den Mitarbeiter/innen individuelle Verhaltensmaßnahmen zum eigenen Umgang mit den Arbeitsbelastungen aufzuzeigen.
Alle Veranstaltungen im Rahmen des Stadtteildialogs zum Beteiligungsverfahren Bürgerhaushalt Lichtenberg werden von Gebärdensprachdolmetschern/innen, über die Geschäftsstelle Bürgerhaushalt organisiert, begleitet.
Aus zwei Vorschlägen zum Bürgerhaushalt 2011 heraus werden Gebärdensprachdolmetscher/innen eingesetzt für:
die regelmäßig einmal monatlich stattfindende Sprechstunde für Gehörlose im Bürgeramt 2, Möllendorffstr. 5 und
vier organisierte Workshops der Selbsthilfegruppe für Gehörlose pro Jahr.
Gegenwärtig wird die Einführung einer monatlichen Sprechstunde für gehörlose Leistungsberechtigte im Fallmanagement des Sozialamtes vorbereitet.
Darüber hinaus organisiert der Personal- und Finanzservice auf Anfrage Gebärdensprachdolmetscher/innen für verschiedenste Veranstaltungen im Bezirksamt.
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit strebt einen barrierefreien Internetauftritt an. Als nächster Schritt wird dafür gesorgt, dass nur noch barrierefreie PDF-Dokumente ins Internet gestellt werden. Zur Herstellung barrierefreier PDF gibt es 2011 eine Inhouse-Schulung für Mitarbeiter/innen aller Abteilungen, finanziert durch das Bezirksamt.
Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit begleitet die Aktivitäten im Bezirk auf behindertenpolitischem Gebiet durch die Herausgabe von Presseinformationen, Veröffentlichung von Beiträgen in den „Lichtenberger Rathausnachrichten“ und im Internet unter www.lichtenberg.berlin.de sowie weiteren Publikationen.
Der Internetauftritt der Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderungen wird weiter qualifiziert.
T: laufend
VA: Pressestelle mit BehB
Steuerungsdienst
Mit der Vorlage des Demografiekonzeptes für Berlin hat der Senat eine wichtige Gestaltungsaufgabe für die nächsten Jahrzehnte vorgelegt. Die sich ändernde Bevölkerungsstruktur in Berlin führte zu einem ressortübergreifenden Demografiekonzept.
Die berlinweiten Handlungsfelder der Stadtentwicklung müssen auf der Bezirksebene konkretisiert werden und in ein bezirkliches Demografiekonzept einfließen.
Das Demografiekonzept bietet die Möglichkeit sich auf den demografischen Wandel rechtzeitig einzustellen, und Generationen übergreifende Strategien für Lichtenberg zu entwickeln.
T: fortlaufend
VA: Steuerungsdienst mit FA des Bezirksamtes
Abteilung Familie, Jugend und Gesundheit
Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz
2.1.1. Planungs- und Koordinierungsstelle
Fachliche Rahmenbedingungen
Fachliche Grundlage der Arbeit ist das Berliner Psychiatrieentwicklungsprogramm (PEP) von 1995 (letzte Fortschreibung 2008), welches Standards und Rahmenbedingungen der Versorgung für die Bezirke vorgibt. Auf Basis des PEP erfolgt die Zuweisung von Finanzbudgets an die Bezirke nach Bevölkerungszahl und Sozialstrukturindex. So werden per Zuwendung Kontakt- und Beratungsstellen, Suchtberatungsstellen, Zuverdienstprojekte und Krisendienste finanziert. Ebenso nach sozialstrukturellen Aspekten erfolgt die Verteilung von Budgets in den Bereichen Betreutes Wohnen und Tagesstätten an Projekte freier Träger. Den Bezirken obliegt in eigener Regie die Projektentwicklung, Trägerförderung, Qualitätssicherung und Steuerung der Versorgung.
Schwerpunkte der Lichtenberger Psychiatrieplanung
Gemäß dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ entwickelte sich in Lichtenberg im Zuge der Enthospitalisierung von fehlplatzierten Patienten aus den Kliniken und Heimen seit Anfang der 90er Jahre ein z.T. hoch differenziertes und breit gefächertes ambulant-komplementäres Hilfesystem. Der bei weitem größte Teil der Angebote wird dabei über freie Träger vorgehalten (Subsidiaritätsprinzip). Die offenen Angebote wie Kontakt- und Beratungsstellen, Suchtberatungsstellen und Zuverdienstbereiche werden über Zuwendungen an freie Träger finanziert. Aktuell erforderlich sind integrative und effiziente Versorgungs- und Hilfestrukturen, welche Prävention, Behandlung, Sozialtherapie, Rehabilitation, Pflege und Integration in Arbeit einschließen. Insbesondere sind die Erfahrungen und das Wissen von Betroffenen und Angehörigen einzubeziehen.
T: fortlaufend
VA: Psychiatriekoordination mit bez. Fachgremien
Bereich Steuerung und Qualitätssicherung
Die Herausforderung für die moderne Sozialpsychiatrie besteht primär darin, die mittlerweile sehr differenzierten Hilfen miteinander zu vernetzen, um so die Effektivität und Qualität der Versorgung zu sichern. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, mussten in der Lichtenberger Versorgungslandschaft in den vergangenen Jahren nachhaltige strukturell-organisatorische Veränderungen vorgenommen werden. Diese Phase der Umgestaltung ist bislang noch nicht abgeschlossen.
Ziel ist die Entwicklung einer Versorgungs- und Organisationsstruktur, die den Anforderungen einer personenzentrierten (am individuellen Bedarf orientierten) und zugleich ganzheitlich-komplexen Hilfeplanung entspricht. Dies erfordert eine verbindliche Kooperation aller Beteiligten auf der Projekt- und Personenebene. Es geht darum, sowohl die Anbieter und Netzwerke fachlich-organisatorisch miteinander zu verknüpfen, aber auch gleichzeitig die verschiedenen Helfer im Rahmen der individuellen Hilfeplanung zusammenzubringen.
Seit 2005 stellt das verbindende Netzwerk hierfür der Gemeindepsychiatrische Verbund Lichtenberg (GPV) dar, in dem alle wichtigen Anbieter psychiatrischer Leistungen auf der Grundlage einer verbindlichen Geschäftsordnung und einheitlicher Qualitätsstandards zusammenarbeiten. Mit der weiteren Ausgestaltung und politischen Stärkung des GPV sollen Effizienz, Verbindlichkeit und Transparenz in der psychosozialen Arbeit gestärkt werden.
T: fortlaufend
VA: Arbeitsgruppen der GPV
Mit dem Steuerungsgremium Psychiatrie und dem Leitfaden Fallmanagement verfügt Lichtenberg über effiziente Steuerungsinstrumente im Bereich des Case Managements/der Eingliederungshilfen nach SGB XII (Betreutes Wohnen und Beschäftigungstagesstätten). Diese Instrumente regeln verbindlich die Zusammenarbeit zwischen dem Fallmanagement des Sozialamtes (Leistungsträger), dem Gesundheitsamt (begutachtende Stelle) und den freien Trägern (Leistungsanbieter). Das bezirkliche Steuerungsgremium zeigt sich ebenso als ein wirksamer Indikator zum Aufdecken von Versorgungslücken und liefert im Rahmen der monatlichen Dokumentation wichtige Daten für die weitere Psychiatrieplanung etwa im Sektor Betreutes Wohnen oder Arbeit.
T: fortlaufend
VA: Leitung durch Psychiatriekoordination
Öffentlichkeitsarbeit – Lobbyarbeit für psychisch Kranke
Ein langfristiges Ziel der Psychiatrieplanung ist die Förderung des Bewusstseins der Bevölkerung von der Bedeutung psychischer Gesundheit und des Wissens über den Lebensalltag seelisch kranker Menschen. Im Fokus stehen dabei Strategien gegen Stigmatisierung und Diskriminierung von psychisch Kranken. In Zusammenarbeit mit dem GPV Lichtenberg werden derzeit folgende Projekte umgesetzt.
Die Kinoreihe „Irrsinnig menschlich“ reflektiert das Thema Psychiatrie aus gesundheitsförderlicher Sicht unter verschiedenen Blickwinkeln. In Kooperation zwischen dem Bezirksamt Lichtenberg, dem Kino CineMotion Hohenschönhausen und dem Evangelischen Krankenhaus Elisabeth Herzberge werden seit 2009 alle zwei Monate bekannte Kinofilme mit psychiatrischen Inhalt gezeigt. Für Kinobesucher besteht zudem die Möglichkeit, im Anschluss mit Ärzten, Politikern und Betroffenen zu gesundheitlichen Fragen der Vorführung ins Gespräch zu kommen. Der Eintritt kostet 4,50 Euro. Die Reihe wird fortgesetzt.
T: fortlaufend
VA: Planungs- und Koordinierungsstelle Ges
Teilhabe psychisch Kranker am Arbeitsleben
Die Teilnahme psychisch kranker Menschen am gesellschaftlichen Leben setzt deren Integration in Arbeit, Qualifizierung und Beschäftigung bzw. sinnstiftender Tätigkeit voraus. Dazu gehören u.a. Berufsfindung und Arbeitserprobung, Berufsvorbereitung, Ausbildung und Schulung, begleitende Beratung und Hilfen nach der Arbeitsaufnahme auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, auf beschützten Arbeitsplätzen oder in einer Werkstatt für Behinderte. Fachlich ist dies allgemein unumstritten. Ein flächendeckendes und effizientes System, dass auch chronisch Kranken dauerhafte Unterstützung bei Arbeit und Beschäftigung sichert, ist dennoch derzeit bundesweit nicht existent.
Vor diesem Hintergrund wurde im Rahmen der Psychiatrieplanung gemeinsam mit dem Gemeindepsychiatrischen Verbund Lichtenberg das Projekt „Netzwerk Arbeit und seelische Gesundheit“ entwickelt. Das Angebot richtet sich an seelisch beeinträchtigte Menschen, die im vorhandenen zergliederten Hilfesystem der beruflichen Teilhabe nicht ankommen, weil sie spezielle Unterstützung zur Bewältigung psychischer und sozialer Problemlagen und besondere Angebote benötigen, um (wieder) im Arbeitsleben Fuß fassen zu können. Diese Menschen befinden sich meist langjährig im Leistungsbezug der JobCenter oder der Sozialämter. Andere psychisch behinderte Menschen wiederum möchten sich beruflich weiterentwickeln und brauchen gezielte Unterstützung, z.B. beim Übergang von außerbetrieblichen Angeboten Richtung allgemeiner Arbeitsmarkt. Ein wachsender Personenkreis, insbesondere jüngerer Menschen, braucht Hilfen beim Start in das Berufsleben. Diese Menschen mit eingeschränkten beruflichen Integrationschancen und Vermittlungshemmnissen, deren Angehörige, Freunde, Betreuer oder andere für den Menschen wichtige Personen sollen eine Anlaufstelle im Bezirk Lichtenberg erhalten, in der sie Beratung und Unterstützung bei der beruflichen Orientierung und der Planung beruflicher Schritte erhalten.
Zum anderen ist der Ausbau des regionalen Netzwerkes aller im Bereich Arbeit tätigen Akteure im Bezirk geplant. Ein Schwerpunkt liegt in der Zusammenarbeit mit Arbeitgebern, um vielfältige leistungsgerechte Beschäftigungsformen für den Personenkreis in den Betrieben zu schaffen. Als Träger des Projektes fungieren Albatros gGmbH, LWB - Lichtenberger Werkstatt für Behinderte gGmbH, WIB - Weißenseer Integrationsbetriebe GmbH.
Das „Netzwerk Arbeit und seelische Gesundheit“ startete seine Arbeit am 01.12.2010 und erhält aus EU-Mitteln (Fond: Partnerschaft, Entwicklung und Beschäftigung) eine Grundfinanzierung für 3 Jahre.
Stärkung der Patientenrechte
Neben dem jährlich erscheinenden Psychiatriewegweiser können sich Menschen mit psychischen Erkrankungen an die unabhängig arbeitende und niedrigschwellige Psychiatriebeschwerdestelle des Bezirksamtes Lichtenberg wenden. Außerdem finanziert der Bezirk Aufwandsentschädigungen für fünf, von der BVV zu wählende Patientenfürsprecher in den zwei Lichtenberger Krankenhäusern, deren Arbeit jährlich abgerechnet wird.
T: fortlaufend
VA: Beschwerdestelle
Betreutes Wohnen
Der Bereich Betreutes Wohnen stellt einen Kernbereich des Hilfesystems dar. In der Regel wird diese Hilfeform auf der Grundlage des SGB XII (§53f.) über das Sozialamt finanziert. Im Bezirk Lichtenberg findet man 17 verschiedene Wohnprojekte mit unterschiedlicher therapeutischer Ausrichtung für über 250 Klienten. Die Wohnformen variieren dabei vom Betreuten Einzelwohnen in der eigenen Wohnung, dem Apartmentwohnen bis hin zur therapeutischen Wohngemeinschaft.
Dennoch kann bis dato eine gößere Anzahl von Lichtenberger Klientinnen und Klienten nicht adäquat versorgt werden. Es handelt sich hierbei um Menschen mit Mehrfacherkrankungen und/oder Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen, für die ein intensiver und zugleich jedoch flexibler Betreuungsaufwand rund um die Uhr erforderlich ist. Für diese Menschen musste bisher auf außerbezirkliche oder außerstädtische Einrichtungen zurückgegriffen werden. Dabei handelte es sich nicht selten um nicht passgerechte Pflegeeinrichtungen. Auf Initiative der Planungs- und Koordinierungsstelle Gesundheit und des Gemeindepsychiatrischen Verbundes Lichtenberg wurde deshalb eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die den Bedarf an spezifischer Wohnbetreuung ermitteln und für Politik und Verwaltung Lösungsvorschläge erarbeiten soll.
Ausgehend von dem ermittelten Bedarf soll das Projekt „Wohnverbund mit 24-Stunden Betreuung“ mit einer Kapazität von 22 Plätzen im Rahmen der Lichtenberger Psychiatrieplanung umgesetzt werden. Die Einrichtung bietet alternativ gemeinschaftliches Wohnen und Apartmentwohnen. Das Angebot richtet sich an Menschen mit erheblichen seelischen Beeinträchtigungen, die aus eigener Kraft nicht in der Lage sind, psychosoziale Schwierigkeiten zu überwinden, aber auch an Menschen, die aufgrund von anderen Barrieren schwer in andere Betreuungsformen zu integrieren sind. Mit der Realisierung des Projektes wurde der Träger „Leben in Lichtenberg gGmb“ beauftragt. Mit dem avisierten Wohnprojekt kann der Bezirk seinem gesetzlich verankerten regionalen Versorgungsauftrag auf der Grundlage einer gemeindenahen Betreuung gerecht werden. Projektstart wird im 2. Halbjahr 2011 sein.
T: fortlaufend
VA: Psychiatriekoordination mit Fachgremien des GPV
Beratungsstelle für Behinderte, chronisch kranke und krebskranke Menschen
Es wird weiterhin eine Unterstützung der Treffen der Gehörlosen- Selbsthilfegruppe durch organisatorische Hilfen erfolgen.
T: fortlaufend
VA: Team BfB
Einsatz eines Gebärdensprachdolmetschers für 4 thematische Veranstaltungen der Selbsthilfegruppe für Gehörlose im Jahr.
T: jährlich
VA: BFA mit Personal- und Finanzservice
Erhalt der dezentralen, wohnortnahen Sprechstundenangebote durch die Sozialarbeiterinnen der Beratungsstelle.
T: fortlaufend
VA: Team BfB
Weiterhin werden die Freizeitangebote für Menschen mit Behinderungen in der Begegnungsstätte „Insel“ in Neu-Hohenschönhausen fortgeführt.
T: fortlaufend
VA: Team Insel der BfB
Zentrum für tuberkulosekranke und –gefährdete Menschen
Nutzung der behindertengerechten Beratungsräume in der Parkaue 3
bei Bedarf besteht die Möglichkeit einer Sozialberatung durch den zuständigen Sozialarbeiter/ Sozialarbeiterin zu Hause oder an anderen Orten (Klinik, Heim usw.)
Organisation der Untersuchungen von Kontaktpersonen eines Tuberkuloseerkrankten oder zur Diagnostik zum Ausschluss einer Tuberkulose in einer Praxis bzw. Radiologie mit Übernahme der Kosten gemäß der Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)
Koordinierung von Gruppenuntersuchungen (z. B. Bewohner aus Pflegeheimen) in den Hotspots der Vivantes Kliniken gemäß Kooperationsvertrag
T: fortlaufend
VA: Zentrum für tuberkulosekranke und –gefährdete Menschen
Kinder- und Jugendgesundheitsdienst und Kinder- und jugendpsychiatrischer Dienst
Die Mitarbeiter der beiden Standorte in der Oberseestr. 98 und in der Alfred-Kowalke-Str. 24 haben in verschiedenen Zusammenhängen mit behinderten und von Behinderung bedrohten Kindern zu tun. Geistig, körperlich, seelisch oder auch mehrfach behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder werden von den Physiotherapeutinnen, Ergotherapeutinnen und der Sprachheilpädagogin des Gesundheitsamtes in Regelgrundschulen und Schulen mit unterschiedlichen sonderpädagogischen Förderschwerpunkten behandelt.
Der Vorteil dieser im schulischen Rahmen stattfindenden Behandlung liegt nicht nur darin, dass Therapien am späten Nachmittag in Praxen wegfallen, die für Kinder und Eltern nach einem langen Schul- und Arbeitstag eine große Belastung darstellen. Vielmehr können die Therapeutinnen auch wertvolle Zusammenhangsarbeit leisten, indem sie sich regelmäßig mit den Pädagogen austauschen. Die Teilnahmefähigkeit am Unterricht wird sowohl bei schwerbehinderten als auch bei entwicklungsgestörten und verhaltensauffälligen Schülern durch die Therapien verbessert und mitunter erst sichergestellt.
Verordnet werden die Therapien durch die Ärztinnen der beiden Dienste. Die dazu notwendigen Untersuchungen finden sowohl in den Beratungsstellen als auch vor Ort, in den Schulen, statt. Die Ärztinnen und Sozialarbeiterinnen des KJPD bieten regelmäßige Gesprächs- und Untersuchungstermine in den Schulen mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung sowie für die Schwerbehindertenklassen in der Paul-und-Charlotte-Kniese-Schule an. Damit werden den Kindern und Eltern zusätzliche aufwändige Termine zur Befundkontrolle erspart. Gespräche zwischen Therapeutinnen, Lehrkräften und Eltern direkt am Kind werden intensiviert, was unter qualitativen und psychologischen Gesichtspunkten als optimale Lösung bezeichnet werden kann.
Mit dem therapeutischen Angebot des Gesundheitsamtes wird ein wesentlicher Beitrag zur Teilhabeverbesserung geleistet.
T: fortlaufend
VA: KJGD, KJPD
Jugendamt
Teilhabe und Zugang
Behinderte Menschen mit körperlichen, geistigen oder auch seelischen Beeinträchtigungen gehören zur Klientel eines jeden Jugendamtes. Es ist selbstverständlicher Anspruch, dass im Umgang mit ihnen als Leistungsempfänger, Antragsteller oder im Bereich von Auskünften und Informationen von jeder Mitarbeiterin/jedem Mitarbeiter des Jugendamtes darauf geachtet wird, dass bezogen auf die jeweilige Beeinträchtigung keine Ausgrenzung entsteht.
In den letzten Jahren wurde besonderes Augenmerk darauf gelegt, dass die Zugangsmöglichkeiten verbessert wurden. Dies umfasst nicht nur im eigentlichen Sinne die behindertengerechte Erreichbarkeit der Arbeitsräume und Beratungsräume, sondern auch im Einzelfall die Unterstützung mit Gebärdendolmetschern oder anderen notwendigen Helfern oder Hilfsmitteln. Nach dem insbesondere durch die Sanierung des Dienstgebäudes Große- Leege-Straße 103 die Rahmenbedingungen den aktuellen Standards entsprechen, wird das Personal des Bezirksamtes und insofern auch des Jugendamtes für bestimmte Bereiche von Behinderungen besonders sensibilisiert.
Im Jugendamt erfolgt der Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern jeweils auf den Einzelfall bezogen. Dabei besteht die Möglichkeit, dass der gehörlose Elternteil sich einen Gebärdensprachdolmetscher mitbringt, andernfalls wird aber im Vorfeld des vereinbarten Termins auch ein Gebärdensprachdolmetscher vom Jugendamt zur Verfügung gestellt. Die Kosten übernimmt das Jugendamt.
Im Jahr 2011 erfolgten bisher 13 Einsätze von Gebärdensprachdolmetschern, davon entfielen auf das Thema Kita-Plätze 4 Einsätze, im Bereich Vormundschaften 3 Einsätze, für die Regionalen Dienste insgesamt 4 Einsätze. Hinzu kommen 2 Einsätze für den Jugendgesundheitsdienst.
Um den individuellen Lebenslagen behinderter Menschen gerecht werden zu können, erlernen 3 Mitarbeiterinnen dieses Bereichs derzeit im Rahmen der bezirklich angebotenen Schulungen die Gebärdensprache.
Regelaufgaben
Das SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) sieht Beratungs- und Leistungsansprüche für Eltern, Jugendliche und Kinder unabhängig von evtl. bestehenden Behinderungen vor. Damit sind alle Leistungen und andere Aufgaben der Jugendhilfe für behinderte und nichtbehinderte Menschen zugänglich. Der Umgang mit behinderten Mitbürgern gehört zu den Regelaufgaben des Jugendamts.
In bestimmten Bereichen werden - bezogen auf behinderte Minderjährige - besondere Aufgaben und Leistungen beschrieben. Dies betrifft zum einen den Bereich der körperlich und geistig behinderten Kinder und Jugendlichen mit den Eingliederungshilfen nach §§ 53/54 SGB XII wie auch die besonderen Leistungen für seelisch behinderte Minderjährige und junge Volljährige gemäß § 35a SGB VIII. Die Eingliederungshilfen nach SGB XII werden im Bereich des Jugendamtes durch das Fallmanagement wahrgenommen.
Fallmanagement im Jugendamt Lichtenberg
Im Jugendamt Lichtenberg wird die Eingliederungshilfe für geistig und/oder körperlich behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche nach dem SGB XII seit Oktober 2007 nach den Grundsätzen des Fallmanagements erbracht.
Dies trifft ebenfalls für die Regelaufgaben gem. § 35a SGB VIII - Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche - sowie auf spezielle Projekte (Interdisziplinäres Fachgremium der Bereiche Gesundheit - Jugend - Schule, begleitete Elternschaft und Familienkompass) zu.
T: laufend
VA: Verwaltung des Jugendamtes
In diesem Bereich arbeiten 4 Kolleginnen, die im April 2009 die Ausbildung zum „Fallmanager“ erfolgreich absolviert und damit besondere Kompetenzen auch im Umgang mit Menschen mit Behinderungen erworben haben.
Das Fallmanagement ist eine bürgerorientierte Arbeitsmethode, die ausgehend von den persönlichen Wünschen und Fähigkeiten sowie dem individuellen Hilfebedarf des behinderten Menschen eine zielorientierte Leistungs- und Ausgabensteuerung der Hilfen im Einzelfall gewährleistet.
Die Fallmanagerin ist mit dem jeweiligen Einzelfall ganzheitlich betraut, sie ist Ansprechpartnerin für die behinderten jungen Menschen und deren Eltern und Angehörige. Sie arbeitet sehr eng mit den Bezugspersonen des Kindes/Jugendlichen (Eltern, Lehrern, Erziehern, Betreuern, Ärzten, Therapeuten usw.) zusammen.
Durch diesen ganzheitlichen Blick auf die Lebensumstände des behinderten Kindes/Jugendlichen wird unter Berücksichtigung des individuellen Hilfebedarfs die geeignete und notwendige Hilfe gewährt, um die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern.
Im Jugendamt Lichtenberg wird durch das Fallmanagement die Gewährung von ambulanter und stationärer Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII sowie von Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz sichergestellt. Auch die Gewährung von Reise- und Erholungsmaßnahmen für behinderte Kinder und Jugendliche gehört zu dem Aufgabenbereich der Fallmanagerinnen.
Die Leistungen der Jugendhilfe für die Zielgruppe der seelisch behinderten oder von Behinderung bedrohten Kinder und Jugendlichen werden im engen Zusammenwirken zwischen Regionalem Sozialpädagogischen Dienst und dem Bereich der Psychosozialen Dienste geprüft und eingesetzt. Zielstellung dieses Leistungsbereiches ist die Gewährleistung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Dies kann mit Leistungen der Eingliederungshilfe erfolgen oder mit Hilfen zur Erziehung nach dem SGB VIII.
Spezielle Projekte
Nachfolgend wird beschrieben, mit welchen besonderen Projekten im Bereich des Jugendamtes der Behinderung von Menschen Rechnung getragen wird.
Interdisziplinäres Fachgremium der Bereiche Gesundheit - Jugend - Schule
Insbesondere für den Personenkreis der Kinder und Jugendlichen, die von seelischer Behinderung bedroht oder seelisch behindert sind und schwere Teilhabeeinschränkungen haben, hat das Jugendamt Lichtenberg in enger Zusammenarbeit mit dem Bereich Schule und der Abteilung für Kinder- und Jugendpsychiatrie des Fachkrankenhauses Königin-Elisabeth Herzberge das Interdisziplinäre Fachgremium gegründet. Dieses Gremium stellt sich die Aufgabe einer verbindlichen Zusammenarbeit mit gemeinsamen Hilfeempfehlungen für diese Kinder und Jugendlichen bzw. ihre Familien. Der multiprofessionelle Austausch soll sichern, dass für diese Kinder und Jugendlichen zeitnahe und auf den individuellen Bedarf zugeschnittene Hilfen gewährt werden. Übergeordnetes Ziel ist dabei die Förderung der Entwicklung der betroffenen Kinder und Jugendlichen und ihre möglichst uneingeschränkte Teilhabe an der Gesellschaft.
Begleitete Elternschaft
Im Bezirksamt Lichtenberg arbeitet eine Projektgruppe an dem Thema „Begleitete Elternschaft“. Mit „Begleiteter Elternschaft“ soll ein ambulantes Hilfeangebot für Eltern mit geistiger Behinderung entwickelt werden, die diese zur Ausübung ihrer elterlichen Sorge zum Wohl der Kinder im Rahmen ihrer Möglichkeiten befähigt und ein Aufwachsen der Kinder im Sinne des Normalitätsprinzips ermöglicht. Diese Projektgruppe besteht aus MitarbeiterInnen des Jugendamtes, des Sozialamtes und freier Träger der Jugendhilfe nach SGB VIII und Eingliederungshilfe nach SGB XII.
Familienkompass
Für gehörlose Eltern und hörende Eltern gehörloser Kinder wird im Rahmen der allgemeinen Familienförderung das Projekt „Familienkompass“ durch einen Träger der freien Jugendhilfe angeboten. Es unterstützt diese Familien bei der Teilhabe und in ihrer Rolle als Eltern. Dazu gehört die Information über finanzielle Unterstützung, über Möglichkeiten frühkindlicher Förderung, über Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie über Angebote im Sozialraum und Netzwerke der Elternselbsthilfe.
Fachliche Steuerung 2 Tagesbetreuung Kinder- und Jugendförderung
Allgemeine Förderung von jungen Menschen und Familien
Grundsätzlich stehen Angebote und Leistungen der Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen behinderten und nicht behinderten Kindern und Jugendlichen im Bezirk Lichtenberg zur Verfügung.
JFE „NTC“, Erieseering 4 - 6
Es besteht eine regelhafte Kooperation mit der Sonderschule Paul- und Charlotte-Kniese, Erich-Kurz-Straße 6 - 10. Diese wird auch in den nächsten Jahren weiter geführt. Es werden gemeinsame Projekte und Veranstaltungen mit der Schule durchgeführt. Viele behinderte Kinder lernen über diese Projektarbeit die Einrichtung kennen und werden als Stammbesucher/innen in die Angebote der JFE integriert.
T: laufend
VA: Leiter der Einrichtung
JFE „Die Arche“, Degnerstraße 40
Seit einiger Zeit gibt es in der Einrichtung eine Band, in der geistig behinderte Jugendliche gemeinsam musizieren und dies auch zukünftig tun werden. Diese werden wie alle anderen Bands der Einrichtung von den Honorarmitarbeiter/innen musikalisch betreut und angeleitet. Die Jugendlichen kommen aus einer betreuten Wohneinrichtung aus dem Sozialraum. Mit dem Träger dieser Wohneinrichtung arbeitet die JFE eng zusammen.
T: laufend
VA: Leiterin der Einrichtung
JFE „Leos Hütte“, Grevesmühlenerstraße 43
Über den Regionalen Sozialpädagogischen Dienst des Jugendamts werden Kinder und Jugendliche mit seelischen Beeinträchtigungen und Lernbehinderungen in die Jugendfreizeiteinrichtung vermittelt. Diese Besucher/innen werden in den Freizeitkluballtag integriert und sie nutzen gemeinsam mit nicht beeinträchtigten Besuchern die vielfältigen Angebote der Einrichtung.
T: laufend
VA: Regionalleiterin und Leiterin der Einrichtung
Über das grundsätzliche Angebot der offenen Jugendarbeit hinaus besteht im Bezirk Lichtenberg eine intensive Kooperation zwischen den Jugendfreizeiteinrichtungen, dem Regionalen Sozialpädagogischen Dienst des Jugendamtes, Förderschulen und Vereinen im Bezirk Lichtenberg. In diesen Freizeiteinrichtungen geht es vorrangig um eine gezielte Integration körperlich behinderter sowie lernbehinderter Schüler/-innen mit nicht behinderten Kindern und Jugendlichen in bestehende Angebote der Einrichtungen.
Über den Regionalen Sozialpädagogischen Dienst des Jugendamts werden Kinder und Jugendliche mit seelischen Beeinträchtigungen und Lernbehinderungen in die Jugendfreizeiteinrichtung vermittelt. Diese Besucher/innen werden in den Freizeitkluballtag integriert und sie nutzen gemeinsam mit nicht beeinträchtigten Besuchern die vielfältigen Angebote der Einrichtung.
T: laufend
VA: Regionalleiterin und Leiterin der Einrichtung
Die Integration geistig behinderter Kinder und Jugendlicher wird speziell durch Angebote von freien Trägern gefördert, die das Jugendamt durch Leistungsverträge finanziert. Der Abschluss von Leistungsverträgen obliegt der Entscheidung des Jugendhilfeausschusses im Rahmen der verfügbaren Haushaltmittel für die Jahre ab 2012. Zusätzlich fördert das Jugendamt die genannten Angebote durch die mietentgeltfreie Überlassung von Räumen.
Ausblick e. V.
Mit dem Verein „Ausblick e. V.“ besteht für das Jahr 2010 und 2011 ein Leistungsvertrag im Freizeitclub für geistig behinderte Jugendliche. Zusätzlich nutzt er die Räume für dieses Angebot mietentgeltfrei. Die mietentgeltfreie Überlassung der Räume wird auf entsprechenden Antrag auch für die folgenden Jahre geprüft. Der künftige Abschluss von Leistungsverträgen obliegt der Entscheidung des Jugendhilfeausschusses für die Jahre ab 2012.
T: Januar 2012
VA: Jugendhilfeausschuss
Juli gGmbH
Der Träger „Juli gGmbH“ nutzt mietentgeltfrei Räume und erbringt für das Jugendamt Leistungen auf der Grundlage von Leistungsverträgen. Der Träger betreut in seinen Projekten Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen.
Die mietentgeltfreie Überlassung der Räume wird auf entsprechenden Antrag auch für die folgenden Jahre geprüft. Der künftige Abschluss von Leistungsverträgen obliegt der Entscheidung des Jugendhilfeausschusses für die Jahre ab 2012.
T: Januar 2012
VA: Jugendhilfeausschuss
Behindertengerechte Ausstattung der öffentlichen JFE’en:
JFE „Die Arche“
Degnerstraße 40, 13055 Berlin
behindertengerecht
JFE „Leo’s Hütte“
Grevesmühlener Straße 43, 13059 Berlin
behindertengerecht
JFE „NTC“ - (Naturzentrum/
Tierparkclub
Erieseering 4 - 6, 10319 Berlin
behindertengerecht im Erdgeschoss
JFE „Betonoase“ *
Dolgenseestraße 11a, 10319 Berlin
-
T: laufend
VA: Verwaltung des Jugendamtes
*Die JFE Betonoase befindet sich in einem Mietobjekt. Eine Änderung der Situation ist durch das Jugendamt derzeit nicht möglich.
Fachliche Steuerung 2 Tagesbetreuung
Nach § 6 des Kindertagesförderungsgesetzes (KitaFÖG, zuletzt geändert 12/2009) darf keinem Kind auf Grund der Art und Schwere seiner Behinderung oder seines besonderen Förderbedarfes die Aufnahme in eine Tageseinrichtung verwehrt werden. Kinder mit Behinderung werden in der Regel gemeinsam mit anderen Kindern in integrativ arbeitenden Gruppen gefördert.
Die Betreuung von Kindern mit einem erhöhten oder wesentlich erhöhten sonder-pädagogischen Förderbedarf setzt die Beschäftigung ausgebildeter Erzieherinnen und Erzieher für Integration oder in Ausbildung befindlicher Facherzieherinnen und Facherzieher voraus. Die Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfes erfolgt im Jugendamt, unter Einbeziehung amtsärztlicher und therapeutischer Stellungnahmen. Die therapeutische und familiennahe Komplexversorgung wird von den Kinder- und Jugendambulanzen/SPZ wahrgenommen.
Nach § 12 KitaFöG müssen Tageseinrichtungen in Bau, Ausstattung und Freiflächengestaltung so beschaffen sein, dass eine den Aufgaben und Zielen entsprechende Förderung der Kinder möglich ist. Dabei sind insbesondere die Bestimmungen über barrierefreies Bauen zu beachten.
T: laufend
VA: Träger der Kindertagesstätten und Verwaltung des Jugendamtes
Kindertagesbetreuungsangebote
Im Bezirk Lichtenberg werden derzeitig 88 Kindertagesstätten (Stichtag 01.01.2011) betrieben. 64 Kitas befinden sich in freier Trägerschaft, 22 Kitas gehören zum Eigenbetrieb Kindergärten Nord Ost.
Insgesamt wurden zum Stichtag in 60 Kindertagesstätten insgesamt 435 behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder betreut. Davon werden 381 Kinder mit erhöhtem und 54 mit wesentlich erhöhtem Förderbedarf betreut.
T: laufend
VA: Träger der Kindertagesstätten
Die Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfes erfolgt im Jugendamt, unter Einbeziehung amtsärztlicher und therapeutischer Stellungnahmen.
VA: Verwaltung des Jugendamtes
T: laufend
Um einen fachlichen Austausch im Bezirk zu gewährleisten, wurde 2010 eine UAG Integration in Kindertagesstätten gegründet. Die UAG tagt 4x im Jahr. Für Integrationserzieherinnen und -erzieher findet ebenfalls 4x im Jahr ein Treffen zum Erfahrungsaustausch statt. Hierbei sind besonders die Fachkräfte angesprochen, denen keine weitere Möglichkeit im Träger zur Verfügung steht, sich fachlich zum Thema Integration auszutauschen.
T: 4 x jährlich
VA: Verwaltung des Jugendamtes
Abteilung Kultur und Bürgerdienste
3.1. Kunst- und Kulturamt
Der Kulturentwicklungsplan und dessen Fortschreibung garantiert die Gewährleistung des chancengleichen Zugangs zu Kultur und Bildung für alle Lichtenberger Einwohnerinnen und Einwohner und deren Beteiligung.
T: jährlich
VA: Kult AL
Das neue Kulturhaus Karlshorst wird barrierefrei und behindertengerecht. (Personenaufzüge, WC-Anlagen, Parkplätze, Leitsystem)
VA: Kult AL
Entwicklung von Kooperationsbeziehungen zu Schulen und Schülern mit körperlicher und geistiger Behinderung ( Projektfonds Kulturelle Bildung, Jugendkunstschule)
T: fortlaufend
VA: Kult AL
Im Rahmen von Kunst am Bau und in den Stadtraum-Projekten werden im Jahr 2011 zwei Schulen für Menschen mit Behinderungen (geistige und körperliche) mit besonderen Kunstprojekten ausgestattet.
T: 2011
VA: Kult AL
Förderung von kulturellen und künstlerischen Aktivitäten behinderter Menschen.
T: fortlaufend
VA: Kult AL
Amt für Bürgerdienste und Wohnen
Grundanliegen der Abteilung Bürgerdienste und Wohnen ist eine weitestgehende Einbeziehung aller Bürgerinnen und Bürger, mit und ohne Behinderung, in das bezirkliche Geschehen.
Jeden 2. Dienstag im Monat findet im Bürgeramt 2 eine Sprechstunde für gehörlose Personen in der Zeit von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr bezirksübergreifend statt. Ohne Anmeldung und kostenlos können gehörlose Bürger und Bürgerinnen die Unterstützung eines Gebärdensprachdolmetschers in Anspruch nehmen.
T: fortlaufend
VA: Ltrn. Bürgeramt
So war und ist die Bürgerfreundlichkeit, die eine uneingeschränkte Zugänglichkeit aller bezirklichen Einrichtungen bedingt, ein grundlegendes Prinzip und findet in bereits geschaffenen Gegebenheiten Anwendung.
Standorte des Amtes für Bürgerdienste und Wohnen sind barrierefrei und verfügen über das Signet „Berlin barrierefrei“.
T: fortlaufend
VA: BüD Wohn AL
Die mobilen Bürgerdienste sind regelmäßig in verschiedenen Senioren- und Pflegeeinrichtungen des Bezirkes zu Gast, so dass Menschen mit Behinderungen, die Leistungen des Amtes vor Ort nutzen können.
T: fortlaufend
VA: BüD Wohn AL
Gemäß Artikel 9 der UN-Behindertenrechtskonvention geht es auch weiterhin um die Erleichterung der Zugänge zu den Wahllokalen und bei der Erlangung der Wahlunterlagen.
T: fortlaufend
VA: BüD Wohn AL
Amt für Weiterbildung
Bibliotheken
Die Fortschreibung der Bibliotheksentwicklungsplanung der Stadtbibliothek Lichtenberg 2011 bis 2015 wird als Auftrag die Gewährleistung des chancengleichen Zugangs zu Informationen und Wissen für alle Lichtenberger Einwohnerinnen und Einwohner enthalten
T: 30.03.2011
VA: Leiterin Bezirkszentralbibliothek (BZB)
Entwicklung von Leit- und Orientierungssystemen in allen Bibliotheken als Komplettierung einer behindergerechten Ausstattung
T: jährlich
VA: jede Bibliotheksleiterin
Einführung von Selbstverbuchungsautomaten mit RFID unter Einbeziehung aller notwendigen Aspekte der barrierefreien Zugänglichkeit (z.B. Höhenverstellbare Selbstverbuchungsautomaten)
T: 31.12.2012
VA: Leiterin Bezirkszentralbibliothek (BZ)
Erarbeitung eines Konzeptes zur „aufsuchenden Bibliotheksarbeit“ für Menschen mit Behinderungen und vor dem Hintergrund der bevorstehenden demografischen Entwicklung im Stadtbezirk nach Bedarfsermittlung und mit Hilfe von Kooperationspartnern
T: 31.12.2011 (s. Demografiekonzept)
VA: Leiterin Bezirkszentralbibliothek (BZB)
Fortführung der bewährten langjährigen Zusammenarbeit der Stadtbibliothek Lichtenberg mit Kitas und Schulen im Einzugsgebiet der vier Bibliotheken
T: jährlich
VA: jede Bibliotheksleiterin
Wiederaufnahme des Vorhabens, den bisher aus Kostengründen vom Vermieter der Anna-Seghers-Bibliothek nicht realisierten tatsächlich barrierefreien Zugang zur Bibliothek zu errichten. Von der Ladenstrasse im 1. OG zum Personenaufzug, der zum Bibliothekseingang führt, sollen automatische Türen den Zugang ermöglichen.
T: 30.03.2011
VA: Leiterin Bezirkszentralbibliothek (BZB)
Umbau der Eingangstür der Anna-Seghers-Bibliothek mit automatischen Türöffnern und Anmeldung der Bibliothek zur Verleihung des Signet „Berlin Barrierefrei“.
T: 30.03.2011
VA: Leiterin Bezirkszentralbibliothek (BZB)
Volkshochschule
Förderung der Erwachsenenbildung für Menschen mit Behinderung durch Bereitstellung spezieller VHS-Programme nach Bedarf und Herstellung des barrierefreien Zugangs und der barriefreien Nutzung aller Einrichtungen der Volkshochschule im Bezirk.
T: fortlaufend
VA: Leiterin der VHS
Der Volkshochschulentwicklungsplanung der Volkshochschule Lichtenberg wird als Auftrag die Gewährleistung des chancengleichen Zugangs zu Informationen und Wissen für alle Lichtenberger Einwohnerinnen und Einwohner enthalten.
T: 30.03.2011
VA: Leiterin der VHS
Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr
Bau- und Wohnungsaufsichtsamt
In Umsetzung des Handlungsprogramms besteht die Verantwortung des Bau- und Wohnungsaufsichtsamtes darin, bei möglichst allen Bauvorhaben die Anforderungen der §§ 49, 50 und 51 BauO Bln (Barrierefreie Erreichbarkeit von Wohnungen und öffentlich zugänglichen Gebäuden; Anlage von PKW-Stellplätzen für schwer gehbehinderte und Behinderte im Rollstuhl) sowie des § 16 der Betriebs-Verordnung durchzusetzen.
Abweichungen davon werden nur in begründeten Einzelfällen und im Einvernehmen mit der bezirklichen Behindertenbeauftragten zugelassen.
Über diese Entscheidungen steht nach § 15 des Landesgleichberechtigungsgesetzes Berlin (LGBG) den im „Landesbeirat für Menschen mit Behinderung“ mit Stimmberechtigung Vertretenen ein Widerspruchs- und Klagerecht zu. Damit sind sie gemäß § 28 des Verwaltungsverfahrensgesetzes am Verfahren zu beteiligen.
T: fortlaufend
VA: BWA AL
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Bereitstellung von ausreichendem behindertengerechten bzw. –freundlichen Wohnraum durch die Wohnungsbaugesellschaften und –genossenschaften im Bezirk Lichtenberg.
Bei Neuvorhaben ist die Barrierefreiheit generell zu gewährleisten.
Damit sind sie gemäß § 29 des Verwaltungsverfahrensgesetzes über das Ergebnis des Verfahrens (Erteilen von Abweichungen vom § 51 BauO Bln – barrierefreies Bauen) zu informieren.
T. fortlaufend
VA: BA mit Wohnungsbaugesellschaften und -gesellschaften
Amt für Bauen und Verkehr
Das Bezirksamt und die Umwelt- Kontaktstelle gründeten für den Bezirk Lichtenberg einen Mobilitätsbeirat.
Das Gremium beschäftigt sich mit öffentlichen Personalverkehr, Auto- und Radverkehr sowie den Belangen von Kindern, Senioren und Menschen mit Behinderungen. Der Beirat wird das Bezirksamt beraten, Fachveranstaltungen organisieren und wichtige Themen rund um den Verkehr und Mobilität aufgreifen.
T: fortlaufend
VA: FA mit Mobilitätsbeirat
Auch zukünftig wird bei der Gestaltung des öffentlichen Straßenraumes die Barrierefreiheit beachtet. Sehr viel Raum nehmen dabei die Bordsteinabsenkungen, Querungshilfen und Gehwegvorstreckungen ein. Bei allen Neubauvorhaben, Umbaumaßnahmen sowie bei Instandsetzungsarbeiten wird darauf geachtet, die Barrierefreiheit zu gewährleisten.
2011 erfolgte eine Verdopplung der Summe von 50 T Euro auf 100 T Euro für Bordsteinabsenkungen.
T: laufend
VA: alle verantwortlichen Mitarbeiter/innen
Weiterhin werden für mobilitätseingeschränkte Menschen, die auf ein Kraftfahrzeug angewiesen sind, kostenfreie Behindertenparkplätze eingerichtet. Die Entscheidung und Anordnung trifft die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde. Die Ausführung erfolgt durch das Tiefbauamt.
T: laufend
VA: alle verantwortlichen Mitarbeiter/innen
Auch weiterhin wird der direkte Kontakt im Hinblick auf Fragen, die mit barrierefreiem Bauen auf öffentlichen Straßen auftreten, über die Vertretung des Amtes für Bauen und Verkehr im Beirat für Menschen mit Behinderungen abgesichert.
T: laufend
VA: BauTU
Für Baumaßnahmen, die ausschließlich mobilitätseingeschränkten Personen dienen, wird ein gesonderter Betrag aus den zur Verfügung stehenden Mitteln reserviert und zweckgebunden verwendet.
T: laufend
VA: Bau AL
Amt für Umwelt und Natur
Das Amt für Umwelt und Natur führt im Bezirk verschiedene Bauleistungen im Landschaftsbau, bei der Gestaltung von Grünflächen an öffentlichen Gebäuden, auf Sport- und Spielplätzen und sonstigen Freianlagen durch.
Bei allen diesen Maßnahmen werden Richtlinien beachtet, die für Menschen mit Behinderungen und alten Menschen besondere Vorkehrungen verlangten. Insbesondere die DIN 18024 Blatt 1, „Bauliche Maßnahmen für Behinderte und alte Menschen im öffentlichen Bereich – Planungsgrundlagen Straßen, Plätze und Wege“ ist für den Landschaftsbau maßgebend.
Das Amt für Umwelt und Natur ist stets bemüht, einen behindertengerechten Zugang und die Erlebbarkeit der Grün- und Freiflächen durch spezielle Maßnahmen, wie z.B. Absenkung
von Bordsteinen auf drei Zentimeter, Rampen mit höchstens 6 % Gefälle und Einbau von Schranken mit seitlichem Durchlass für Rollstuhlfahrer, zu gewährleisten.
In Planung:
Landschaftspark Herzberge
Uferweg Rummelsburger Bucht (zwischen G.-Holzmann-Str. und ehemalige Flussbadestelle)
Grünanlage am Warnitzer Bogen
Grünanlage Seehausener Straße
T: fortlaufend
VA: UmNat AL
Abteilung Wirtschaft und Immobilien
Wirtschaftsförderung
Sensibilisierung der Geschäfts- und Arbeitswelt für die Belange der Menschen mit Behinderung bei Unternehmergesprächen und Veranstaltungen
Beratung von gründungswilligen Personen mit Einschränkungen unter besonderer Beachtung der Behinderung und Vermittlung an geeignete Beratungsinstitutionen wie „Enterability“ und Integrationsfachdienste
Kontaktpflege und Netzwerkarbeit mit den Beratungsinstitutionen und Trägern von Projekten zur Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt bzw. zur Existenzgründung
Im Rahmen des Bezirklichen Bündnisses für Wirtschaft und Arbeit (BBWA) wird die Initiierung von Projekten zur Förderung von Menschen mit Behinderungen bezogen auf arbeitsmarktpolitische Aspekte in den Handlungsfeldern des lokalen Aktionsplanes des BBWA grundsätzlich unterstützt. Handlungsfeld 1 beinhaltet z.B. die Bereitstellung von innovativen Dienstleistungen und Aktivierung lokalen sozialen Kapitals und Handlungsfeld 4 die Integration in den Ausbildungsmarkt, die auch junge Menschen mit Behinderungen einschließt.
Aktuelle Projekte sind das „Netzwerk Arbeit und seelische Gesundheit“, „HilDie - Hilfen und Dienstleistungen im Kiez“ und das „Lichtenberger Beratungszentrum für Berufseinsteiger“, die über den Europäischen Sozialfonds und Landesmittel finanziert werden.
T: fortlaufend
VA: Mitarbeiterinnen Büro Wirtschaftsförderung
Abteilung Schule, Sport und Soziales
Sozialamt
Unterstützung der Stadtteilzentren und Sozialen Treffpunkte durch bezirkliche Finanzzuwendungen zur Gestaltung der Projekte für Menschen mit und ohne Behinderungen
T: jährlich
VA: Sozialamt
Berücksichtigung der besonderen Bedürfnislagen von älteren Menschen mit gesundheitlichen bzw. körperlichen Einschränkungen in der Angebotsplanung für die bezirklichen Begegnungsstätten
T: laufend
VA: Sozialamt
Absicherung individueller Hilfebedarfe und Sicherstellung der gesetzlich geregelten Möglichkeiten für die Hilfen an benachteiligte Menschen
T: laufend
VA: Sozialamt
Sicherung der Qualität der Versorgung behinderter Menschen durch Verstärkung der Kontakte zu Leistungserbringern
T: laufend
VA: Sozialamt und Anbieter
Realisierung behindertengerechter Nutzungsbedingungen in dem Bauvorhaben „Nachbarschaftshaus Ribnitzer Str. 1b“ des Förderprogramms „Stadtumbau Ost“, um den Bürger/innen mit Behinderungen die Teilnahme am Leben im Stadtteil zu ermöglichen
T: bis Ende 2011
VA: Sozialamt mit Immobilienservice
Abschluss einer innerbezirklichen Vereinbarung zwischen Sozialamt und Jugendhilfeträger, um geistig behinderten Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder die bestmöglichen Hilfen zukommen zu lassen, und weiterhin die Zusammenarbeit bei der Überleitung seelisch behinderter junger Volljähriger aus der Jugendhilfe in Hilfen gemäß §§ 53 ff SGB XII für zu beschreiben. Das Sozialamt hat die erforderlichen Zuarbeiten für die Zielvereinbarung erbracht und notwendige Rahmenbedingungen erläutert. Die Zielvereinbarung wird derzeit erarbeitet.
T: Abschluss Zielvereinbarung Ende 2011
VA: Sozialamt und Jugendamt
Amt für Schule und Sport
Auch in den kommenden Jahren sind für das Amt für Schule und Sport die Bestimmungen
der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung,
des Grundgesetzes, hier speziell Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Grundgesetz und Artikel 1 § 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG),
der Ausführungsvorschriften über die Nutzung öffentlicher Sportanlagen Berlins und für die Vermietung und Verpachtung landeseigener Grundstücke an Sportorganisationen (Sportanlagen-Nutzungsvorschriften - SPAN) vom 2. Februar 2010 sowie
des Schulgesetzes von Berlin, hier ganz besonders § 2 Abs. 1 und 2
Grundlage der Arbeit.
Gemäß Schulgesetz hat jeder junge Mensch ungeachtet einer Behinderung ein Recht auf zukunftsfähige schulische Bildung und Erziehung. Die Bestimmungen dieses Gesetzes dienen der Verwirklichung des Rechts auf Bildung gemäß Artikel 20 Abs. 1 der Verfassung von Berlin. Jeder junge Mensch hat entsprechend seinen Fähigkeiten und Begabungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen ein Recht auf gleichen Zugang zu allen öffentlichen Schulen. Aus dem Recht auf schulische Bildung und Erziehung ergeben sich individuelle Ansprüche, wenn sie nach Voraussetzungen und Inhalt in diesem Gesetz oder auf Grund dieses Gesetzes bestimmt sind.
In Umsetzung des Artikels 24 der UN-BRK erarbeitet die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung eine Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes für Berlin ab 2012, in dem das Thema Inklusion eine herausragende Rolle spielen wird.
Des Weiteren erarbeitet die Senatsverwaltung eine neue Verordnung über die sonderpädagogische Förderung (VO Sonderpädagogik). Die Verordnung soll gemäß Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention die Umsteuerung der sonderpädagogischen Förderung an den öffentlichen Berliner Schulen vorsehen.
Unabhängig davon beschäftigt sich das Amt für Schule und Sport derzeit im Rahmen der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung mit dem Thema Inklusion. In Lichtenberg werden 5 Schulen mit den Schwerpunkten Lernen und Sprache mit derzeit 698 Schüler/innen von der Inklusion betroffen sein.
Die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung informierte mit Schreiben vom 24.03.2009 die Schulträger der Bezirke über wesentliche Vorgaben zur Durchführung der Maßnahmen des Konjunkturprogramms II, insbesondere auch über die Verpflichtung zur Schaffung von Barrierefreiheit. Im Zuge der Bewilligung der Maßnahmen wurde darüber hinaus darauf hingewiesen, dass alle baulichen Anlagen des Programms so errichtet und instand gehalten werden müssen, dass sie von Menschen mit Behinderungen erreichbar sind. Die Prüfung der Einhaltung dieser Vorgaben ist grundsätzlich Gegenstand der gegenüber dem Bund vorzulegenden Verwendungsnachweise.
Im Hinblick auf die in den kommenden Jahren zu entwickelnden bezirklichen Inklusionskonzepte für Schulen sind auch künftig bei sämtlichen Baumaßnahmen in den Bereichen Schule und Sport, insbesondere bei denen, die im Rahmen von Sonderprogrammen realisiert werden, die Vorgaben der Barrierefreiheit uneingeschränkt zu berücksichtigen. Damit werden die Vorgaben der Artikel 6, 9 und 19 der UN-BRK umgesetzt.
Des Weiteren sind die im Rundschreiben VI A Nr. 03/2010 der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vom 04.02.2010 aufgeführten Richtlinien zu berücksichtigen.
Auch künftig werden im Rahmen der Grundinstandsetzung der bestehenden gedeckten und ungedeckten Sportflächen grundsätzlich mit den zuständigen Architekten Abstimmungen durchgeführt, die Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit vorsehen.
Ebenso werden die notwendigen Maßnahmen und Projekte zum barrierefreien Leben und zur Verbesserung der Kommunikation der Menschen mit Behinderung weiterhin vom Amt für Schule und Sport gewährleistet.
In jedem Jahr werden die Schulen des Bezirks vom Amt für Schule und Sport über die Aktivitäten und Angebote des Girls`Day (Mädchenzukunftstage) für Mädchen und junge Frauen unterrichtet und erhalten Materialien dazu; Mädchen mit Behinderung erhalten diese Informationen entsprechend Artikel 6 der UN-BRK auch.
Sie werden im Einzelnen in den Anlagen 1 (Schulen) und 2 (Sporteinrichtungen) fortlaufend ergänzt. Standorte, die sich nicht mehr im Vermögen des Amtes für Schule und Sport befinden, werden in den Listen nicht mehr aufgeführt.
Inklusive Ausbildung
Projektvorschläge vom „Annedore-Leber-Berufsbildungswerk Berlin“
Schaffung von pädagogischen Konzepten mit dem Ziel „Ausbildung für alle!“
Die Benachteiligtenförderung im Umgang mit jungen Menschen mit Behinderung hat sich in den letzten drei Jahrzehnten sukzessive als eigenes Handlungsfeld entwickelt. Man spricht hier von Gruppen von Jugendlichen mit multiplen Problemlagen. Für diese Zielgruppen wurden eigene Lernstrategien entwickelt, deren besondere Stärke im Umgang mit Heterogenität, Vielfalt und Differenz lag.
In der Sonderpädagogik wird Inklusion als erweiterte und optimierte Integration gesehen. Integration beinhaltet eine sonderpädagogische Unterstützung für spezifische Zielgruppen, während Inklusion alle mit ihren jeweils spezifischen pädagogischen Bedürfnissen in den Blick nimmt.
Wichtig ist, dass Menschen mit Behinderungen oder Benachteiligungen nicht mehr als eine eigene „förderungsbedürftige“ abgegrenzte Gruppe betrachtet werden.
Berufspädagogik muss ihren Blick auf die jeweils individuellen Lernvoraussetzungen richten, die Kompetenzen und vorhandenen Unterstützungsstrukturen der jungen Menschen, ihre sozialen Lebenslagen und Milieus berücksichtigen und die Jugendlichen aktiv in Lernprozesse einbeziehen.
„Mehr Eigenverantwortlichkeit – Mehr Ausbildungsverhältnisse!“
Projekt: „Chancengleichheit für alle“
Projekt entwickelt und unterstützt niedrigschwellige Ansätze für Jugendliche, die Anforderungen bisheriger Maßnahmen nicht erfüllen und hinten runter fallen
niedrigschwellige Ansätze ermöglichen Teilhabe, Anerkennung, Wertschätzung und Fairness zu erleben und zu erlernen
Zielgruppe: Jugendliche, die woanders bereits gescheitert sind
sie erhalten individuelle Betreuung, einen „sanften“ Einstieg ins Berufsleben und werden unterstützt, ihr Leben besser zu organisieren
personelle Abdeckung über Fortbildung der Fachkräfte und Projektmanagementleitung
Projekt: „Assistierte Ausbildung“
erfolgreicher Weg zwischen betrieblicher und überbetrieblicher Ausbildung
Assistierte Ausbildung ist Instrument für Zusammenarbeit von überbetrieblichen Trägern und Ausbildungsbetrieben bei der Vorbereitung und Durchführung dualer betrieblicher Ausbildung
Betriebe bleiben Überbringer der Ausbildung und somit für deren Durchführung verantwortlich
die einzelnen überbetrieblichen Träger stellen flankierend umfassendes Dienstleistungsangebot bereit
vom Ausbildungsmanagement über
sozialpädagogischer Betreuung
psychologischer Betreuung
fachliche und sonderpädagogische Förderung und Betreuung
Zielgruppe: - chancenarme Jugendliche mit schlechteren Bildungsabschlüssen oder
schwierigen persönlichen Ausgangsbedingungen ( junge Mütter und
Väter)
-junge Menschen mit Migrationshintergrund
-sogenannte Altbewerber/innen (deren Einmündungschancen sinken mit zunehmendem Alter und wiederholten Bewerbungsjahren deutlich)
für junge Eltern sollen Familie und Beruf durch Ausbildung in Teilzeit vereinbar sein
chancengeminderte junge Frauen und Männer sollen ermutigt werden, für ihr Geschlecht eher untypische Berufe zu ergreifen
personelle Abdeckung über Fortbildung der entsprechenden Fachkräfte und Projektmanagementleitung
Integrationsfachdienst, Vereine, und Verbände
Integrationsfachdienst Ost/
Integrationsfachdienst für hörbehinderte Menschen
Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben
Im Sinne des Artikels 27 der UN-Behindertenrechtskonvention fördert der für Lichtenberg zuständige Integrationsfachdienst Ost die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben. Durch die individuelle Unterstützung bei der Suche nach einem behinderungsgerechten Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sowie das Angebot der Berufsbegleitung zur Sicherung von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen leistet der Integrationsfachdienst Ost einen wesentlichen Beitrag für die berufliche Inklusion der Lichtenberger Bürger/innen mit Behinderung.
Der Integrationsfachdienst Ost setzt sich zum Ziel, die umfangreichen Leistungen des Integrationsamtes und der Integrationsfachdienste durch eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit noch bekannter zu machen. Dabei sollen insbesondere auch die bezirklichen Arbeitgeber/innen angesprochen werden, um durch präventive Maßnahmen Arbeitsplätze von Menschen mit Behinderungen langfristig zu sichern und Arbeitgeber/innen für die (Neu) Schaffung von behinderungsgerechten Arbeitsplätzen im Bezirk zu gewinnen.
Die Teilhabe hörbehinderter Lichtenberger/innen am Arbeitsleben wird durch den berlinweit zuständigen Integrationsfachdienst für hörbehinderte Menschen unterstützt. Dieser spezialisierte Integrationsfachdienst ist für hörgeschädigte Menschen, insbesondere für hochgradig schwerhörige und gehörlose Arbeitsuchende sowie Arbeitnehmer zuständig. Alle Mitarbeiter/innen des Integrationsfachdienstes für hörbehinderte Menschen verfügen über sehr gute Gebärdensprachkenntnisse und beraten in Gebärdensprache. Bei Bedarf können zudem Gebärdensprachdolmetscher hinzugezogen werden. Der Integrationsfachdienst für hörbehinderte Menschen setzt sich zum Ziel, sein Angebot der Beratung und Begleitung für hörgeschädigte und gehörlose Schüler/innen sowie Werkstattbeschäftigte am Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt weiter auszubauen und auch im Bezirk Lichtenberg zu verankern. Dadurch leistet der Integrationsfachdienst für hörbehinderte Menschen seinen Beitrag, hörbehinderte Schüler/innen und Werkstattbeschäftigte darin zu unterstützen, eine Ausbildung bzw. einen Arbeitsplatz in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes zu erhalten.
Mit dem vorliegenden Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf kommunaler Ebene durch die Bezirksverwaltung Lichtenberg für die Jahre 2011 bis 2015 sollen auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches IX, des Berliner Landesgleichberechtigungsgesetzes und des erreichten Standes der Entwicklung eines barrierefreien und damit selbstbestimmten Lebens der Menschen mit Behinderungen weitere spürbare und messbare Fortschritte erzielt werden.
Zahlreiche Verbände und Vereine, wie zum Beispiel:
der Berliner Behindertenverband e.V.
Lebensmut – Verein für Dialog und selbstbestimmte Lebensgestaltung e.V.
Eltern helfen Eltern e.V.
Albatros – mobidat GmbH
Agens e.V.
Ausblick e.V.
Spastikerhilfe e.V.
Allgemeiner Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin e.V.
UNERHÖRT e.V. – Alternative Integrations- und Kommunikationskonzepte
EJF Lebensräume Berlin – Verbund Darßer Straße
Integrationsfachdienst Ost
haben in Lichtenberg in den vergangenen Jahren mit ihrer Arbeit einen spürbaren Beitrag geleistet, die Gleichstellung und Integration der Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft voranzubringen und damit ihr Leben lebenswerter zu machen.
Ausblick e.V.
Erhalt und Weiterführung des Freizeitclubs für geistig behinderte Jugendliche
Agens e.V.
die Zusammenarbeit mit im Bezirk tätigen sozialen Trägern verstetigen und ausbauen (Vernetzung)
mittels Entwicklung und Durchführung geeigneter Projekte die Teilhabe behinderter Menschen voranzutreiben
die Zusammenarbeit mit dem Beirat für Menschen mit Behinderungen weiter zu entwickeln, und durch die Mitarbeit im Mobilitätsrat zum Ausbau der Verkehrssicherheit beizutragen
Albatros – mobidat GmbH
Ausarbeitung von barrierefreien Stadtspaziergängen
Erkundung der Barrierefreiheit von Grünanlagen
Erstellung eines Kulturwegweisers für Menschen mit Behinderung
Barrierefreier Umbau der psychosozialen Kontakt- und Beratungsstelle (KBS) in Lichtenberg
EJF Lebensräume Berlin – Verbund Darßer Straße
Der Verbund Darßer Straße der Lebensräume Berlin trägt mit ambulanten und stationären Angeboten an neun Standorten im Ostteil Berlins aktiv zur individuellen Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung bei. Dazu gehören auch die Tagesbereiche, die verschiedene Angebote zur Beschäftigung, Förderung und Betreuung bieten.
Im Stadtteil Lichtenberg nehmen zurzeit 133 Erwachsene mit geistiger Behinderung die Angebote im ambulanten und stationären Wohnen in Anspruch.
Zielsetzungen 2011
die Hauseingänge A und B Eingänge im Lebensraum Darßer Straße schwellenfrei umbauen und mit Automatiktüren ausstatten
in Zusammenarbeit mit dem Bewohnerbeirat den Gartenbereich im Lebensraum Darßer Straße entsprechend den Wünschen der Bewohnerinnen und Bewohner gestalten
im Lebensraum Darßer Straße ein Rufsystem installieren, mit dem Bewohnerinnen und Bewohner entsprechenden Unterstützungs- oder Hilfebedarf signalisieren können
am Standort Darßer Straße das bestehende Angebot an übergreifender interner Tagesstruktur in einen ABFB-Tagesbereich (Bereich mit 40 Plätzen) umwandeln (dieser Tagesbereich wird auch für Personen aus dem Wohnumfeld zugänglich)
die Kontakte im Sozialraum der Lichtenberger Einrichtungen ausbauen und mehr Begegnung zu ermöglichen, sowie
die Mitwirkungsmöglichkeiten für Ehrenamtliche an allen Standorten stärken, die Informations- und Beratungsangebote hierzu verbessern und mit mehr Einrichtungen für Ehrenamtliche kooperieren
An den Standorten Erich-Kurz-Straße und Herzbergstraße werden die Angebote der internen Tagesstruktur ebenfalls in ABFB-Tagesbereiche entsprechend den Vereinbarungen der Kommission 75 überführt. Die Abstimmungen mit SenIAS laufen bereits. Geplant sind in der Erich-Kurz-Straße ein ABFB-Tagesbereich für Menschen mit erworbenen Behinderungen mit 20 Plätzen und ein kleiner ABFB-Tagesbereich in der Herzbergstraße für Menschen mit Autismus und Autismus-Spektrum-Störungen mit 15 Plätzen.
Auf den Aktionsplan des Trägers stehen auch die Verbesserung der Übergänge zwischen stationärem Wohnen und anderen betreuten Wohnformen bis 2015.
Der Prozess der Anpassung des natürlichen und gesellschaftlichen Umfeldes an die Lebensanforderungen von Menschen mit Behinderung hat sich im Bezirk als stetiger Prozess entwickelt, der den Gleichstellungsprozess zwischen Menschen mit und ohne Behinderung vorantreibt.
Mit der Umsetzung der „UN-Behindertenrechtskonvention“ auf kommunaler und regionaler Ebene besitzt die Bezirksverwaltung Lichtenberg eine behindertenpolitische Planungsrichtlinie, an der sich die inhaltliche und methodische Arbeit des Bezirksamtes bei der Realisierung des vorliegenden Aktionsplanes für die Jahre 2011 bis 2015 orientiert.
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