Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

1. Version vom 17.06.2010.pdf

Dies ist ein "Politik bei uns 1"-Dokument. Die Dateien dieser Kommunen werden nicht mehr aktualisiert. Um aktuelle Daten zu bekommen, ist eine OParl-Schnittstelle bei der Kommune erforderlich. Im Bereich "Mitmachen" finden Sie weitere Informationen.

Daten

Kommune
Berlin Reinickendorf
Dateiname
1. Version vom 17.06.2010.pdf
Größe
28 kB
Erstellt
17.10.15, 14:58
Aktualisiert
27.01.18, 13:30

öffnen download melden Dateigröße: 28 kB

Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf von Berlin XVIII. Wahlperiode Ersuchen Drucksache-Nr: Aktueller Initiator: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Datum: 1207/XVIII 17.06.2010 Ursprungsdrucksachenart: Ersuchen Ursprungsinitiator: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Anke Petters, Torsten Hauschild Güterbahnhof Schönholz Beratungsfolge: Datum 30.06.2010 Gremium BVV Reinickendorf BVV/043/2010 Sachverhalt: Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, ohne einen vorher festgesetzten Bebauungsplan keine Nutzungsänderungen oder baulichen Veränderungen auf dem Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs Schönholz zu genehmigen. Ergebnis beantwortet von ___________________________ Kenntnis genommen beschlossen/Zustimmung/Annahme beschlossen mit Änderung abgelehnt für erledigt erklärt vertagt zurückgezogen überwiesen in den _____________________________ (federführend) mitberatend in den _____________________________ Begründung zur Drucksache Nr. 1207/XVIII: Derzeit wird das Gelände des Güterbahnhofs Schönholz seitens des Stadtplanungsamtes und des Bezirksamtes planungsrechtlich als so genannter Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch eingestuft. Hierunter fallen Grundstücke, die nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans liegen und die auch nicht zu einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil gehören. Allerdings sind so genannte privilegierte Vorhaben zulässig, sofern ihnen nicht öffentliche Belange entgegenstehen. Zu solchen öffentlichen Belangen zählen unter anderem siedlungsstrukturelle Belange, also die Vermeidung einer Zersiedelung und Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Da das Gelände des Güterbahnhofs Schönholz Teil des geplanten Landschaftsschutzgebietes (LSG) Mauergrünzug ist, verleiht die BVV mit ihrer Zustimmung zu diesem Antrag ihrem politischen Willen Ausdruck, dieses Gelände uneingeschränkt dem Landschaftsschutz und damit der Naherholungsversorgung für die Bewohner des angrenzenden Ortsteils Schönholz zu sichern.