Daten
Kommune
Berlin Reinickendorf
Dateiname
1. Version vom 17.06.2010.pdf
Größe
28 kB
Erstellt
17.10.15, 14:58
Aktualisiert
27.01.18, 13:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen der
Bezirksverordnetenversammlung
Reinickendorf von Berlin
XVIII. Wahlperiode
Ersuchen
Drucksache-Nr:
Aktueller Initiator:
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Datum:
1207/XVIII
17.06.2010
Ursprungsdrucksachenart:
Ersuchen
Ursprungsinitiator:
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Anke Petters, Torsten Hauschild
Güterbahnhof Schönholz
Beratungsfolge:
Datum
30.06.2010
Gremium
BVV Reinickendorf
BVV/043/2010
Sachverhalt:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, ohne einen vorher festgesetzten Bebauungsplan keine Nutzungsänderungen oder baulichen Veränderungen auf dem Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs
Schönholz zu genehmigen.
Ergebnis
beantwortet von ___________________________
Kenntnis genommen
beschlossen/Zustimmung/Annahme
beschlossen mit Änderung
abgelehnt
für erledigt erklärt
vertagt
zurückgezogen
überwiesen in den _____________________________ (federführend)
mitberatend in den _____________________________
Begründung zur Drucksache Nr. 1207/XVIII:
Derzeit wird das Gelände des Güterbahnhofs Schönholz seitens des Stadtplanungsamtes und
des Bezirksamtes planungsrechtlich als so genannter Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch
eingestuft. Hierunter fallen Grundstücke, die nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans liegen und die auch nicht zu einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil gehören. Allerdings sind so genannte privilegierte Vorhaben zulässig, sofern ihnen nicht öffentliche
Belange entgegenstehen. Zu solchen öffentlichen Belangen zählen unter anderem siedlungsstrukturelle Belange, also die Vermeidung einer Zersiedelung und Belange des Naturschutzes
und der Landschaftspflege. Da das Gelände des Güterbahnhofs Schönholz Teil des geplanten
Landschaftsschutzgebietes (LSG) Mauergrünzug ist, verleiht die BVV mit ihrer Zustimmung zu
diesem Antrag ihrem politischen Willen Ausdruck, dieses Gelände uneingeschränkt dem Landschaftsschutz und damit der Naherholungsversorgung für die Bewohner des angrenzenden
Ortsteils Schönholz zu sichern.