Daten
Kommune
Berlin Reinickendorf
Dateiname
1. Version vom 24.02.2011.pdf
Größe
104 kB
Erstellt
17.10.15, 15:16
Aktualisiert
27.01.18, 23:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen der
Bezirksverordnetenversammlung
Reinickendorf von Berlin
XVIII. Wahlperiode
Ersuchen
Drucksache-Nr:
Aktueller Initiator:
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Datum:
1405/XVIII
24.02.2011
Ursprungsdrucksachenart:
Ersuchen
Ursprungsinitiator:
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Anke Petters, Torsten Hauschild
Sicherung von Stolpersteinen
Beratungsfolge:
Datum
09.03.2011
Gremium
BVV Reinickendorf
BVV/050/2011
Sachverhalt:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht dafür Sorge zu tragen, dass bei sämtlichen Tiefbauarbeiten das
Tiefbauamt abgleicht, ob im Bereich der vorgesehenen Baustelle ein Stolperstein verlegt wurde,
wenn dies der Fall ist sämtliche an der Baumaßnahme Beteiligten darüber informiert und dafür
Sorge trägt, dass der Stolperstein nach Abschluss der Arbeiten an der alten Stelle verbleibt.
Sollte das Bezirksamt für Baumaßnahmen nicht zuständig sein, sollte das Bezirksamt dafür
Sorge tragen, dass die zuständigen Stellen über die Standorte der Stolpersteine informiert
werden.
Ergebnis
� beantwortet von ___________________________
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�
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�
�
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Kenntnis genommen
beschlossen/Zustimmung/Annahme
beschlossen mit Änderung
abgelehnt
für erledigt erklärt
vertagt
zurückgezogen
überwiesen in den _____________________________ (federführend)
mitberatend in den _____________________________
Begründung zur Drucksache Nr. 1405/XVIII:
In der Vergangenheit ist es in Berlin wiederholt vorgekommen, dass bei Tiefbauarbeiten
verlegte Stolpersteine verschwunden sind. Dies wird in der Regel aufgrund von Unkenntnis der
beteiligten Baufirmen geschehen sein. Nun scheint auch in Berlin-Hermsdorf, in der Bertramstr.
infolge von Gehwegsarbeiten ein Stolperstein verschwunden zu sein.
Zumindest in den letzten Jahren ist das Tiefbauamt bei jeder Verlegung von Stolpersteinen über
die genaue Lage der Steine bishin zu Fotos informiert worden. Außerdem führt das
Heimatmuseum Reinickendorf auf seiner Homepage eine Liste der Gedenkorte im Bezirk, in der
auch die verlegten Stolpersteine aktuell aufgelistet und lokalisiert werden. Insofern dürfte es
kein Problem darstellen, bei der Beantragung von Bauarbeiten, einen Abgleich der Adresse der
Baustelle mit den Verlegeorten der Stolpersteine durchzuführen und bei der Genehmigung der
Bauarbeiten die Beachtung und Wiederverlegung der Stolpersteine zu beauflagen.