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4. Version vom 17.02.2010.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Reinickendorf
Dateiname
4. Version vom 17.02.2010.pdf
Größe
29 kB
Erstellt
17.10.15, 15:20
Aktualisiert
27.01.18, 22:49

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf von Berlin XVIII. Wahlperiode Vorlage zur Kenntnisnahme Drucksache-Nr: Aktueller Initiator: Bezirksamt Abt. Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten Datum: 0958/XVIII 17.02.2010 Ursprungsdrucksachenart: Ersuchen Ursprungsinitiator: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Anke Petters, Carola Ohnsorge Scheinanmeldungen in den Bürgerämtern Beratungsfolge: Datum 14.10.2009 30.11.2009 13.01.2010 10.03.2010 Gremium BVV Reinickendorf BüD/Ord BVV Reinickendorf BVV Reinickendorf BVV/034/2009 BüD/020/2009 BVV/037/2010 BVV/039/2010 überwiesen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen ohne Änderungen in der BVV beschlossen Sachverhalt: (Text siehe Anlage) Ergebnis beantwortet von ___________________________ Kenntnis genommen beschlossen/Zustimmung/Annahme beschlossen mit Änderung abgelehnt für erledigt erklärt vertagt zurückgezogen überwiesen in den _____________________________ (federführend) mitberatend in den _____________________________ Bezirksamt Reinickendorf von Berlin Abt. Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten 16.02.2010 V 1. An die Bezirksverordnetenversammlung von Berlin-Reinickendorf Drucksache Nr. 0958 XVIII. WP Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung Scheinanmeldungen in den Bürgerämtern Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 13.01.2010 Drucksache Nr. 0958/XVIII - : „Das Bezirksamt wird ersucht bis zum 28.02.2010 zu berichten, welche Maßnahmen ergriffen werden, um dem Missbrauch von Scheinanmeldungen in den Reinickendorfer Bürgerämtern entgegenzuwirken.“ wird gemäß § 13 BezVG berichtet: Seit dem 02. November 2009 werden die Kunden der Reinickendorfer Bürgerämter im Rahmen der Terminvereinbarung, bei der Vorsprache im Bürgeramt als auch durch Aushänge in den Standorten aufgefordert, bei der Anmeldung den Mietvertrag oder eine andere schriftliche Bestätigung des Wohnungsgebers über den Einzug in die Wohnung vorzulegen. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass in den Mietverträgen Passagen, die für die Anmeldung nicht notwendig sind für die Mitarbeiter der Bürgerämter unkenntlich gemacht werden können. Ferner besteht alternativ auch die Möglichkeit, den Wohnungsgeber auf dem Anmeldeformular unterschreiben zu lassen. Wir bitten, die Drucksache Nr. XVIII/0958 damit als erledigt zu betrachten. Frank Balzer Bezirksbürgermeister Thomas Ruschin Bezirksstadtrat