Daten
Kommune
Berlin Reinickendorf
Dateiname
4. Version vom 17.02.2010.pdf
Größe
29 kB
Erstellt
17.10.15, 15:20
Aktualisiert
27.01.18, 22:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen der
Bezirksverordnetenversammlung
Reinickendorf von Berlin
XVIII. Wahlperiode
Vorlage zur Kenntnisnahme
Drucksache-Nr:
Aktueller Initiator:
Bezirksamt
Abt. Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten
Datum:
0958/XVIII
17.02.2010
Ursprungsdrucksachenart:
Ersuchen
Ursprungsinitiator:
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Anke Petters, Carola Ohnsorge
Scheinanmeldungen in den Bürgerämtern
Beratungsfolge:
Datum
14.10.2009
30.11.2009
13.01.2010
10.03.2010
Gremium
BVV Reinickendorf
BüD/Ord
BVV Reinickendorf
BVV Reinickendorf
BVV/034/2009
BüD/020/2009
BVV/037/2010
BVV/039/2010
überwiesen
mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Sachverhalt:
(Text siehe Anlage)
Ergebnis
beantwortet von ___________________________
Kenntnis genommen
beschlossen/Zustimmung/Annahme
beschlossen mit Änderung
abgelehnt
für erledigt erklärt
vertagt
zurückgezogen
überwiesen in den _____________________________ (federführend)
mitberatend in den _____________________________
Bezirksamt Reinickendorf von Berlin
Abt. Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten
16.02.2010
V
1. An die
Bezirksverordnetenversammlung
von Berlin-Reinickendorf
Drucksache Nr. 0958
XVIII. WP
Vorlage zur Kenntnisnahme für die
Bezirksverordnetenversammlung
Scheinanmeldungen in den Bürgerämtern
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 13.01.2010 Drucksache Nr. 0958/XVIII - :
„Das Bezirksamt wird ersucht bis zum 28.02.2010 zu berichten, welche Maßnahmen ergriffen
werden, um dem Missbrauch von Scheinanmeldungen in den Reinickendorfer Bürgerämtern
entgegenzuwirken.“
wird gemäß § 13 BezVG berichtet:
Seit dem 02. November 2009 werden die Kunden der Reinickendorfer Bürgerämter im Rahmen
der Terminvereinbarung, bei der Vorsprache im Bürgeramt als auch durch Aushänge in den
Standorten aufgefordert, bei der Anmeldung den Mietvertrag oder eine andere schriftliche
Bestätigung des Wohnungsgebers über den Einzug in die Wohnung vorzulegen. Es wird darauf
aufmerksam gemacht, dass in den Mietverträgen Passagen, die für die Anmeldung nicht
notwendig sind für die Mitarbeiter der Bürgerämter unkenntlich gemacht werden können. Ferner
besteht alternativ auch die Möglichkeit, den Wohnungsgeber auf dem Anmeldeformular
unterschreiben zu lassen.
Wir bitten, die Drucksache Nr. XVIII/0958 damit als erledigt zu betrachten.
Frank Balzer
Bezirksbürgermeister
Thomas Ruschin
Bezirksstadtrat