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4. Version vom 17.09.2010.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Reinickendorf
Dateiname
4. Version vom 17.09.2010.pdf
Größe
99 kB
Erstellt
17.10.15, 15:21
Aktualisiert
27.01.18, 12:39

Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf von Berlin XVIII. Wahlperiode Vorlage zur Kenntnisnahme Drucksache-Nr: Aktueller Initiator: Bezirksamt Abt. Jugend und Familie Datum: 1030/XVIII 17.09.2010 Ursprungsdrucksachenart: Ersuchen Ursprungsinitiator: FDP-Fraktion Andreas Vetter Bericht über Zusammenarbeit Jugendhilfe und Schule erstellen Beratungsfolge: Datum 13.01.2010 18.02.2010 04.03.2010 24.02.2010 24.03.2010 09.06.2010 06.10.2010 Gremium BVV Reinickendorf Schul-A. Schul-A. JHA JHA BVV Reinickendorf BVV Reinickendorf BVV/037/2010 Sch/032/2010 Sch/033/2010 JHA/029/2010 JHA/030/2010 BVV/042/2010 BVV/045/2010 überwiesen vertagt mit Änderungen im Ausschuss beschlossen vertagt mit Änderungen im Ausschuss beschlossen ohne Änderungen in der BVV beschlossen Sachverhalt: Text siehe Anlage Ergebnis beantwortet von ___________________________ Kenntnis genommen beschlossen/Zustimmung/Annahme beschlossen mit Änderung abgelehnt für erledigt erklärt vertagt zurückgezogen überwiesen in den _____________________________ (federführend) mitberatend in den _____________________________ Bezirksamt Reinickendorf von Berlin Abteilung Jugend und Familie An die Bezirksverordnetenversammlung von Berlin-Reinickendorf 14.09.2010 Drucksache Nr. 1030 XVIII. WP Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung Bericht über Zusammenarbeit Jugendhilfe und Schule erstellen Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 09.06.2010 Drucksache Nr. 1030/XVIII - : „Das Bezirksamt wird ersucht, der Bezirksverordnetenversammlung einen schriftlichen Bericht über die Schwierigkeiten und Hemmnisse bei der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule vorzulegen. Der Bericht soll bis zum 30.09.2010 erstellt werden.“ wird gemäß § 13 BezVG berichtet: Vorbemerkung: Die Darstellung der aktuellen Schwierigkeiten und Hemmnisse bei der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule kann nur bei gleichzeitiger Würdigung der Gesamtsituation des Kooperationsfeldes im richtigen Licht erscheinen. Daher halten wir es für notwendig, auch im Sinne einer positiven Weiterentwicklung der Kooperation zwischen beiden Bereichen, den Blick zu weiten und auf die aktuell gegebenen Wirklichkeiten im „System Schule“ und „System Jugendhilfe“ einzugehen. Daraus werden dann weitere Entwicklungsschritte und -notwendigkeiten sichtbar und aktuelle Schwierigkeiten und Hemmnisse der Zusammenarbeit in ihrem Kontext deutlich. 1. Für alle in diesem Feld Tätigen ist mittlerweile deutlich erkennbar, dass durch immer enger werdende Zusammenarbeit an unterschiedlichsten Stellen und auf allen Hierarchieebenen das gemeinsame Wirken zum Schutz und für die Förderung von Kindern und Jugendlichen Vorrang vor institutionellen Abgrenzungen gewonnen hat. Ein gemeinsames, umfassendes und ganzheitliches Bildungsverständnis zeichnet sich immer deutlicher ab und Schule und Jugendamt verstehen sich zunehmend als „Verantwortungsgemeinschaft“. Zugleich gibt es Schwierigkeiten und Hemmnisse. Sie sollten aber weder ignoriert noch dramatisiert werden. An dieser Stelle werden sie in allgemeiner Form aufgelistet; detaillierte Darstellungen folgen unter Berücksichtigung der einzelnen Kooperationsbereiche und aus regionaler Sicht. • Schwierigkeiten und Hemmnisse in der Zusammenarbeit Jugendhilfe und Schule entstehen wegen unterschiedlicher Auftragslagen und aus teilweiser Unkenntnis derselben beim jeweils anderen Kooperationspartner. Es hat sich gezeigt, dass gerade da, wo sich der Prozess des miteinander Befassens und des gemeinsamen Suchens nach Lösungen (etwa bei gemeinsamen Fortbildungen, gemeinsamen Sozialraumprojekten, Studientagen, Fallkonferenzen etc.) intensiv entwickelt, Verständnis füreinander und die möglichen Entscheidungs- und Handlungsräume wachsen und Missverständnisse schwinden. Eine regere Teilnahme der Schulen an Kiezrunden (AG 78) und Sozialraum-Projekten (etwa Kiezfesten etc.) wäre insgesamt hilfreich. • Schwierigkeiten und Hemmnisse entstehen wegen schwer erfüllbarer gegenseitiger Erwartungshaltungen. Aus Sicht des Jugendamtes entwickeln Schulen nicht selten eine große Anspruchshaltung in Richtung schneller und umfassender Problemlösungen durch das Jugendamt (etwa bei schwer beschulbaren Kindern, Schulverweigerung etc.), die rechtlich nicht durchsetzbar sind, oft die Komplexität der jeweiligen Situation nicht berücksichtigen und die die personellen und finanziellen Möglichkeiten der Jugendhilfe übersteigen. Schwierig wird es auch, wenn Schule Eltern berät, eine bestimmte Hilfe zu beantragen, weil sich unabhängig von der Frage der fachlichen Zuständigkeit in der Folge Konflikte mit den Eltern ergeben, wenn das Jugendamt zu einer abweichenden fachlichen Einschätzung kommt. Grundsätzlich wäre es hilfreich, wenn Schulen weiter voranschreiten in ihrer Öffnung in den Sozialraum und sich somit neue, auch jugendhilfeunabhängige Lösungsoptionen für Probleme schaffen. • Schwierigkeiten und Hemmnisse entstehen in bestimmten Bereichen durch noch nicht oder noch nicht ausreichend entwickelte Kooperationsregularien. Viele positive Kooperationsprozesse hängen an konkreten und engagierten Personen, die vorangehen und Zeichen setzen. Diese personenabhängigen Kooperationen müssen in Gewohnheiten und Regularien überführt werden, so dass sie auch personenunabhängig Bestand haben. Die Entwicklung von standardisierten Handlungsabläufen und dokumentierten Verfahrensregularien muss weitergeführt werden. Vorhandene Vereinbarungen müssen wiederkehrend auf ihre Zweckmäßigkeit hin überprüft werden. Dabei muss berücksichtigt werden, dass es sich um ein äußerst vielgestaltiges Kooperationsfeld handelt (siehe unten), das durch permanente Änderungen der Rahmenbedingungen immer in Bewegung bleibt. Festzustellen ist deshalb, dass die „Kooperation Jugendhilfe und Schule“ einen nicht abgeschlossenen und wahrscheinlich auch nicht abschließbaren Prozess darstellt. Derzeit gibt es unterschiedliche Gesprächsebenen und Gremien zwischen Jugendamt, Schulamt bezirklicher Schulaufsicht, Schulpsychologie und einzelnen Schulleitungen, in denen die Steuerung erfolgt. Ein breites Kontaktfeld unterhalten die Regionalen Sozialen Dienste (RSD) in ihrer Zusammenarbeit mit Lehrerinnen und Lehrern. Ein weiteres Gremium sei hier erwähnt, der Koordinationskreis „Schule, Jugend und Gesundheit“, der auch die Abteilung Gesundheit mit in den Kooperationsprozess einbindet. 2. Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule gibt es in Reinickendorf vor allem  in institutionalisierter Form, z. B. auf der Basis von Kooperationsvereinbarungen oder aufgrund unterschiedlicher Vorschriften, etwa im Bereich der schulbezogenen Jugendarbeit und der schulbezogenen Jugendsozialarbeit  in Einzelfällen der Hilfen zur Erziehung und im Kinderschutz, hier besonders in Zusammenarbeit mit den regionalen sozialpädagogischen Diensten  in vielfältigen sozial-/ planungsraumbezogenen Kooperationszusammenhängen und temporären gemeinsamen Projekten  im Bereich der Tagesbetreuung. Der Projektbericht „Gesamtstruktur Schule – Jugendhilfe“ der Referate II A/III A der Landesverwaltung vom Mai 2010 hat das gesamte Kooperationsfeld Schule und Jugendhilfen in die Kategorien „A“ (= allgemein), „S“ (= sozial und zielgruppenorientiert) und „I“ (= intensiv und familienunterstützend) eingeteilt. Wir orientieren uns an diesem Ordnungsschema. Kategorie A: Bereich der schulbezogenen Jugendarbeit Schulbezogene Jugendarbeit gem. § 11 SGB VIII in Verbindung mit § 14 AG – KJHG sowie § 5 Abs. 1 des Berliner Schulgesetzes ist ein Handlungsfeld, in dem Jugendhilfe in Kooperation mit Schule in eigener Verantwortung und mit eigener freizeitpädagogischer Zielsetzung tätig wird. Der Bildungsauftrag der Jugendarbeit leistet einen eigenständigen Beitrag zum ganzheitlichen Bildungsverständnis und umfasst kognitives, emotionales, kreatives und soziales Lernen. Derzeit gibt es in diesem Bereich drei Handlungsfelder 1. Zusammenarbeit mit der Jugendförderung a. Kooperation der Jugendfreizeiteinrichtungen mit Schulen im Sozialraum: Die Senatsverwaltung (SenBWF III C 11) hat zum Thema „Kooperation Jugendfreizeiteinrichtungen mit Schulen“ eine umfängliche Erhebung gemacht und 2007 darüber berichtet. Zitat: „Der Jugendfreizeitstättenbericht 2005 nannte als zentrale strategische Perspektive der öffentlichen und öffentlich finanzierten Jugendfreizeiteinrichtungen die Entwicklung zu Bildungsorten für Kinder und Jugendliche und die Verzahnung von Jugendfreizeitstätten und Schulen in einem integrierten sozialräumlichen Bildungskonzept…“ Wir haben derzeit eine Reihe von Kooperationen zwischen Einrichtungen der Jugendhilfe (Freizeitstätten in öffentlicher und freier Trägerschaft) und Schulen. Beispiele sind hier die Zusammenarbeit des Metronoms mit der Havelmüller-Grundschule, des Fuchsbaus mit dem Friedrich–Engels-Gymnasium, des Dachsbaus mit der Erpelgrund/Heiligensee-Grundschule, des Nachbarschaftszentrums Amendestraße mit der Hausotter-Grundschule, des Kinderzentrums Pankower Allee mit der ReginhardGrundschule, des Jugendzentrums LUKE mit der Paul-Löbe-Oberschule. Schwierigkeiten und Hemmnisse: Die Kooperationsinitiativen gehen weitgehend von der Jugendhilfe aus. Es entsteht der Eindruck, dass viele Schulen in ihrem Öffnungsprozess in den Sozialraum noch nicht den Punkt erreicht haben, an dem sie die Ressource „Jugendeinrichtung, Familien- oder Nachbarschaftszentrum in räumlicher Nachbarschaft“ kreativ zu nutzen wissen, so dass lokale Bildungsnetzwerke entstehen. Hinderlich für die Zusammenarbeit in diesem Bereich sind auch die nicht ausreichend vorhandenen bzw. immer geringer werdenden personellen Ressourcen auf Seiten des Jugendamtes. Kontinuierliche Evaluationen können wegen nicht zur Verfügung stehender Mittel nicht durchgeführt werden. b. Mediation: Eine lange und erfolgreiche Kooperation zwischen Schulträger und Jugendamt in Reinickendorf sichert durch Bereitstellung finanzieller und personeller Ressourcen die fortlaufende Ausbildung von Schüler/inne/n und Lehrer/inne/n im Bereich der Streitschlichter/innen/programme (Peermediation) der Schulen. Die Berichte aus den Projekten beschreiben die Zusammenarbeit als positiv. 2. Zusammenarbeit im Programm „Jugendarbeit an Schulen“ (ehemalige Schülerclubmittel) Dieses Programm hat das Ziel, Jugendarbeit an Schulen zu verankern und ein reichhaltigeres Bildungsangebot für junge Menschen sicherzustellen. Es ist darauf ausgerichtet, Schulen besser im Sozialraum zu vernetzen. Das Programm ist neu aufgelegt und wird beginnend im Schuljahr 2010/11 an folgenden Schulen in Reinickendorf mit folgenden Trägern umgesetzt: Lauterbach–Grundschule (Förderschule)  Aufwind e.V. Havelmüller–Grundschule  Trapez e.V. Hermann–Schulz–Grundschule  Albatros gGmbH. Schwierigkeiten und Hemmnisse: Da sich das Programm in der Startphase befindet, sind Schwierigkeiten derzeit nicht benennbar. Es wird jedoch darauf zu achten sein, dass das Angebot der Jugendarbeit sich nicht schrittweise in Jugendsozialarbeit umbaut und bisherige außerunterrichtliche Angebote der Schulen an ihre Schüler/innen in vollem Umfang weiter bestehen bleiben. Kategorie S: Bereich der schulbezogenen Jugendsozialarbeit Derzeit gibt es in diesem Bereich zwei Handlungsfelder: 1. Schulstationen an Grundschulen Derzeit gibt es 9 Schulstationen in Reinickendorf: Träger Lebenswelt gGmbH Horizonte e.V. Horizonte e.V. Albatros e.V. Aufwind e.V. Elisabethstift Tandem gBQGmbH Lebenswelt gGmbH Aufwind e.V. Schule Chamisso-Grundschule Charlie-Chaplin-Grundschule Grundschule in den Rollbergen Hermann-Schulz-Grundschule Kolumbus-Grundschule Lauterbach-Grundschule Reginhard-Grundschule Reineke-Fuchs-Grundschule Schäfersee-Grundschule Region MV MV MV West Ost MV Ost West Ost Reinickendorf verfügt über eine Rahmenvereinbarung zum Betrieb von Schulstationen, abgeschlossen von der Abteilung Jugend und Familie, der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung – Regionale Schulaufsicht Reinickendorf und der Abteilung Schule, Bildung und Kultur. In diesem Arbeitszusammenhang gibt es Beschreibungen (Kooperationsvertrag/Leistungsvertrag/Zielvereinbarung), die die Zusammenarbeit im Einzelfall definieren. Mindeststandard ist z. B. die Zusammenarbeit in den regionalen Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII. Regelmäßige Berichte und Auswertungen ermöglichen die Zusammenarbeit, wo erforderlich, weiter zu entwickeln. Da die praktische Arbeit in allen diesen Projekten von freien Trägern geleistet wird, sind die Kooperationen vielschichtig. Hier gibt es neben der in der Hauptsache positiv verlaufenden Zusammenarbeit in Einzelfällen die Notwendigkeit, durch Intervention des Jugendamtes Kooperationspartner an einen Tisch zu bringen. Die Schulstationen als Institution der Jugendhilfe direkt an der Schule erhalten zusätzlich regelmäßig fachliche Unterstützung durch die Schulpsychologie. Schwierigkeiten und Hemmnisse: Nicht nur durch die zuletzt im Jugendhilfeausschuss erfolgten Präsentationen der seit Jahren bestehenden Schulstationen wird deutlich, dass es vielfältige enge und fruchtbare Kooperationsbeziehungen gibt. Trotzdem wird es in Einzelfällen immer wieder nötig sein, die Zusammenarbeit zu stärken, da sie aufgrund der oben beschriebenen strukturellen Erschwernisse immer wieder neu gestaltet werden muss. Insbesondere ist darauf zu achten, dass Schulstationen ihre Zielrichtung der Schulsozialarbeit nicht zu Gunsten allgemeiner Jugendarbeit verlassen, in dem immer wieder verdeutlicht wird, dass die schulbezogene Jugendsozialarbeit gem. § 13, Abs. 1 SGB VIII in Verbindung mit § 14, Abs. 2 AG – KJHG sowie § 5 Abs. 1 des Berliner Schulgesetzes ein Handlungsfeld ist, in dem Jugendhilfe in Kooperation mit Schule in eigener Verantwortung und mit eigener sozialpädagogischer Zielsetzung im Schnittbereich zwischen allgemeiner Jugendarbeit und individueller Erziehungshilfe tätig wird. 2. Schulsozialarbeit an Grund- und Hauptschulen sowie Förderzentren Schulsozialarbeit findet derzeit wie folgt statt und liegt im Verantwortungsbereich der Schule: Schulsozialarbeit an Grundschulen: Träger ALEP e.V. Lebenswelt gGmbH Lebenswelt gGmbH Albatros e.V. Lebenswelt gGmbH Schule Grundschule an der Peckwisch Hannah-Höch-Grundschule Hausotter-Grundschule Mark-Twain-Grundschule Till-Eulenspiegel-Grundschule Region MV MV Ost West Ost Schulsozialarbeit an ehemaligen Hauptschulen, jetzt ISS: Träger EJF-Lazarus Aufwind e.V. Horizonte e.V. Trapez e.V. Aufwind e.V. Schule Carl-Bosch-Oberschule Greenwich-Oberschule Johannes-Lindhorst-Oberschule Julius-Leber-Oberschule Paul-Löbe-Oberschule Region Nord MV Nord West Ost Schulsozialarbeit an Förderzentren: Träger Aufwind e.V. EJF-Lazarus Schule Lauterbach-Schule Martin-Luther-King-Schule Region MV West Aufwind e.V. Trapez e.V. Trapez e.V. EJF-Lazarus Programm beendet zum 31.07.2010 Richard-Keller-Schule Stötzner-Schule Toulouse-Lautrec-Schule Wiesengrund-Schule Nord West West Nord Die Schulsozialarbeit, die über das Sozialpädagogische Institut (SPI) gesteuert wird, bringt sich in unterschiedlicher Intensität in die regionalen Bezüge ein, überall bestehen jedoch mindestens an Einzelfällen orientierte Arbeitsbeziehungen. Da die vom SPI neugefasste Form der Kooperationsverträge zwischen dem Träger und der Schule verbindlich die Einbeziehung des Jugendamtes vorschreibt (dies findet noch nicht flächendeckend statt), wird hier notwendig, Form und Abläufe dieser Einbeziehung zu definieren. Dieser Prozess wird derzeit durch das Jugendamt entwickelt. Schwierigkeiten und Hemmnisse: Schulsozialarbeit kann nur erfolgreich sein, wenn es gelingt, sie optimal mit den Angeboten des Sozialraumes zu vernetzen. Dies kann nicht gegen die Schulleitungen entstehen, sondern muss von der Schule aktiv gewollt werden. Das Jugendamt unterstützt alle Bemühungen der koordinierten Kooperation von Schulstationen und Schulsozialarbeit, von Straßensozialarbeit des Jugendamtes mit Schulsozialarbeit. Kategorie I: 1. Zusammenarbeit der Regionalen Sozialen Dienste (RSD) mit Schule Im Bereich der Hilfen zur Erziehung entwickelt sich ebenfalls eine gute Zusammenarbeit zum Wohle des jeweiligen Kindes bzw. seiner Familie. Besonders begünstigt wird die immer enger werdende Zusammenarbeit in den Fällen, wo Sozialarbeit an Schulen - günstigstenfalls in Form einer Schulstation - vorhanden ist. Beispielhaft sei hier genannt, dass Hilfekonferenzen mit Beteiligung des pädagogischen Personals der Schule auch in der Schule stattfinden. Dieser Bereich ist ausbaufähig. Schwierigkeiten und Hemmnisse: Oben wurde bereits erwähnt, dass Probleme entstehen, wenn es im Einzelfall auf Seiten der Schule zu unrealistischen Erwartungen kommt, die das Jugendamt nicht erfüllen kann, wenn Schule sich aus ihrer Mitwirkungsverpflichtung zu schnell verabschiedet und Kinder „weiterreicht“ oder wenn Schule Hilfeplanentscheidungen dominieren möchte. Derartige Konflikte sind lokal und durch die persönliche Nähe aufgrund der sozialräumlichen Organisation des Jugendamtes meistens klärbar. 2. Kinderschutz Die Regelungen zum Kinderschutz, die Schule und Jugendamt zur Zusammenarbeit verpflichten, werden konsequent und erfolgreich angewandt. Es gelingt zunehmend, unterschiedliche professionelle Betrachtungsweisen so miteinander in Einklang zu bringen, dass schnellstmögliche Hilfen für die Kinder und Jugendlichen eingeleitet werden können. Im Problemkreis Schuldistanziertheit gibt es ein zwischen dem Schulamt und dem Jugendamt abgestimmtes förmliches Verfahren, welches begünstigt, dass die Schulen nicht nur formales Ordnungsrecht anwenden, sondern frühzeitig das Jugendamt mit einbeziehen, um diesem Kreis von Kindern und Jugendlichen möglichst rechtzeitige Hilfen zukommen zu lassen. Zusätzlich gibt es im Bereich des Lehrpersonals eine pädagogische Koordination für dieses Thema. Schwierigkeiten und Hemmnisse: Schwächen liegen in der nicht immer entwickelten Netzwerkarbeit, der unterschiedlichen Bedeutung gleicher Begrifflichkeiten und teilweise in dem nicht immer flächendeckend vorhandenen Bekanntheitsgrad oder der unzutreffenden Interpretation der Regelwerke. 3. Ein immer bedeutender werdender Anteil gemeinsamer praktischer Projekte mit Schulen entsteht in den sozialräumlich vernetzten Kooperationsbeziehungen. Das findet in Reinickendorf seinen Ausdruck z. B. durch: - inzwischen häufiger vorkommende Teilnahme von Schulen an den regionalen Arbeitsgemeinschaften und ihren Untergliederungen gem. § 78 SGB VIII („Kiezrunden“) - die Mitarbeit (teilweise verantwortlich) von Schulen an regionalen Aktivitäten (Kiezfeste etc.) - die bewusste Einbeziehung regionaler Akteure in schulische Veranstaltungen - gemeinsame Fachtage/-veranstaltungen zu schulischen Themen in unseren Regionen West und Nord - „Slow–Talk“ in der Region West, ein interdisziplinärer offener Fachaustausch „nach Arbeitsschluss“ zwischen Menschen aus dem Schul- und dem Jugendbereich, der gut angenommen wird - regelmäßige „Runde Tische“ mit Schul(leitung)en in Regionen, die entweder themengebunden sind oder dem freien Austausch dienen - gemeinsame geplante und durchgeführte Projekte von Schulen und Institutionen der Jugendhilfe (z. B. gemeinsame Gestaltung eines Studientages an einer Grundschule in der Region Ost) - gemeinsame regelmäßige Fallbesprechungen von Schule und anderen direkt beteiligten Organisationen in den Planungsräumen. Schwierigkeiten und Hemmnisse: Sozialraumorientierung im Jugendamt hat das Ziel, Lösungen auf die speziellen Verhältnisse vor Ort anzupassen. Da die Verhältnisse und auch die Akteure in den vier JugendhilfeRegionen durchaus unterschiedlich sind, entwickeln sich unterschiedliche Strukturen. Deshalb haben die Kooperationsbeziehungen zwischen Jugendhilfe und Schule in den Regionen ein unterschiedliches Gesicht, es bilden sich unterschiedliche Herangehensweisen und Kooperationsschwerpunkte heraus, die im Rahmen eines sozialräumlichen Denkens wünschenswert sind. Für den Betrachter von Außen mag diese regionale Heterogenität sich zunächst nicht sofort erschließen. Dies bedeutet etwa für die Schulaufsicht und die Schulpsychologie eine Herausforderung. Insgesamt wäre es wünschenswert, wenn im Bereich der Schule das Denken und Handeln in Regionen sich weiter etabliert. Im Bereich der Oberschulen stößt es jedoch auf gewisse Grenzen. Die Kooperationssituation zwischen Jugendhilfe und Schulen stellt sich derzeit folgendermaßen dar: Region Nord In der Region Nord finden jeweils zweimal jährlich Kooperationsrunden mit den Grundschulen und den Oberschulen statt. Die Trennung zwischen Grundschulen und Oberschulen hat sich als sinnvoll erwiesen. Die Treffen finden in der Regel in einer Schule statt. Die Moderation übernimmt die Abteilung Jugend und Familie, die Vorbereitung der Themen erfolgt mit Schule gemeinsam. Schwierigkeiten und Hemmnisse: Als nicht befriedigend wird die zu geringe Beteiligung insbesondere der Grundschulen gesehen. In der Regel sind mehr Kolleginnen und Kollegen des Regionalen Sozialen Dienstes (RSD) anwesend als Schulen, und das ist insbesondere für die Mitarbeiter/innen des Jugendamtes frustrierend. Als Begründung der Nichtteilnahme werden Überschneidungen von Terminen und Zeitprobleme grundsätzlicher Art genannt. Überlegungen seitens des Jugendamtes Nord gehen dahin, nicht mehr alle Grundschulen zu einem Termin einzuladen, sondern mehr in den Sozialraum zu gehen und jeweils zwei bis drei Grundschulen eines Planungsraumes einzuladen und feste Ansprechpartner seitens des Regionalen Sozialen Dienstes (RSD) für die jeweiligen Grundschulen zu benennen. Dies würde zwar mehr Termine für den Regionalen Sozialen Dienst (RSD) bedeuten, aber vielleicht kann dadurch die Teilnahme seitens der Grundschulen verbessert werden, da dann eher speziellere Fragen und Probleme, die diese Schulen gemeinsam haben, erörtert werden können. Bei den Oberschulen bleibt es bei dem bisherigen Verfahren der Kooperation. Hier verfolgen wir die Umstrukturierung im Bereich der Oberschulen hin zur Sekundarschule und sind im Gespräch über Kooperationsmöglichkeiten. Region Ost In der Region Ost, in der auch Fachverantwortung für das Kooperationsfeld Jugendhilfe und Schule liegt, wird die Zusammenarbeit mit dem Bereich Schule kontinuierlich gepflegt. Folgendes hat sich entwickelt: • „Runder Tisch“ des Jugendamtes mit den Schulleitungen der Region • regelmäßige Kooperationsrunden an den Schulstationen • regelmäßige Fallbesprechungen in Schulen • Mitarbeit der Schulen in der Regionalen Arbeitsgemeinschaft (RAG) § 78 und den Planungsraumgruppen/Vernetzungsinitiativen • feste Ansprechpartner/innen für fallunspezifische Fragen (auch im RSD) • kontinuierliche Zusammenarbeit mit der Schulpsychologie • Kooperationen zwischen Schulen und Freizeiteinrichtungen Schwierigkeiten und Hemmnisse: Als weitere Kooperationsziele verfolgt die Region Ost Aspekte: • Alle Schulen in der Region integrieren sich in die sozialräumlichen Netzwerke und nehmen an den vier „Runden Tischen“ in den Planungsräumen teil. • Die Mitarbeit in sozialen Netzwerken wird in allen Schulen der Region als Leitungsaufgabe betrachtet. Region West Folgende Hemmnisfaktoren in Bezug auf die Einzelfallarbeit wurden identifiziert: • Beide Systeme haben eigene Begrifflichkeiten, unterschiedliche „Philosophien“ und Auftragslagen, eigene Hilfeinstrumente und spezifische pädagogische Vorstellungen. Diese Spezifika beeinträchtigen die Kooperation. So liegt beispielsweise bei der Beurteilung von Hilfebedarfen der Fokus der Jugendhilfe auf einer systemischen Sichtweise. Das Kind wird in seinem familiären Kontext gesehen. Reflexionen zu Hilfemaßnahmen setzen hier an. Dagegen liegt der Fokus der Schule mit ihrem Bildungsauftrag auf dem Kind im Kontext des Unterrichtes; Ausgangspunkt der Hilfeüberlegungen ist das Erleben des Kindes in der Schule. • Meist ist das Bild des jeweils anderen Systems unklar. Die unterschiedlichen Strukturen und Hierarchien beeinträchtigen die Kooperation. • Häufig wird die Leistungsfähigkeit des jeweils anderen Systems aus Unkenntnis überschätzt. Die Zahl der Beschäftigten und Institutionen der Jugendhilfe ist deutlich niedriger als die des schulischen Bereiches. • Unterschiedliche Dienstwege, schwierige gegenseitige Erreichbarkeit und unterschiedliche Hierarchieebenen beeinträchtigen die Kooperation. • Unterschiedliche datenschutzrechtliche Bestimmungen führen erheblich zu einem erschwerten Austausch, wenn es um einzelfallbezogene Daten geht. Die Regional- und Kiezrunden haben das Ziel einer sozialräumlich vernetzten Arbeit. Hier geht es unter anderem um einen Austausch und um den Ausbau von Bildungs- und Hilfenetzwerken. Aus den Kiezrunden heraus entwickeln sich häufig Kooperationsprojekte zwischen Schule und Jugendhilfe sowie zwischen Schule und Freizeitstätte. In den Regional- und Kiezrunden sind die Grundschulen in der Regel vertreten. Allerdings werden vonseiten der Schule häufig aus dem Freizeitbereich (ehemals Hortbereich) Mitarbeiter/innen delegiert. Delegierte aus dem Lehrkörper fehlen häufig, so dass dieser Bereich nicht abgedeckt ist und der direkte Austausch im „Feld“ fehlt. Von den derzeitigen Oberschulen beteiligen sich meist Haupt- und Gesamtschulen, selten aber Realschulen und Gymnasien an den Kiezrunden, was natürlich zu Schwierigkeiten in der Kooperation mit diesen Schulen führt. Region Märkisches Viertel (MV) Der Aufbau einer regelmäßigen und vertrauensvollen Zusammenarbeit des Jugendamtes MV mit den Schulen im MV/Rollberge muss kontinuierlich weiterentwickelt werden. Folgendes wurde bereits entwickelt: • regelmäßiger Austausch zwischen Schulleitung und Regionalleitung • für die Schulen mit Schulstationen (4 im MV) und den zukünftigen Schulen mit Jugendarbeit in Schule gibt es feste Ansprechpartner im Jugendamt aus dem Bereich der Pädagogischen Sachbearbeitung und dem Regionalen Sozialen Dienst • regelmäßige Kooperationsrunden mit den Schulstationen und dem Gesamtteam MV • regelmäßige Projekte zwischen Jugendfreizeit und Schule (im ComX oder Streethouse sowie auch in der Schule). Laufende Projekte sind beispielhaft folgende: • 3-mal in der Woche nutzen max. 50 Schülerinnen und Schüler mit einer Lehrerin und Sozialarbeiterin der Bettina-von-Arnim-Oberschule den Freizeitbereich im ComX im Rahmen der Verfügungszeiten (VZ). • Die Schülerinnen und Schüler der Grundschule in den Rollbergen besuchen in regelmäßigen Abständen klassenweise mit den Lehrern/innen das Streethouse, um dessen Freizeitmöglichkeiten kennen zu lernen. • Das Streethouse bietet Unterstützung bei der Qualifizierung von Schülerinnen und Schülern zum Erlangen des Computerführerscheins in der Grundschule in den Rollbergen an. • Internetradio im ComX bietet nicht nur Jugendlichen im ComX, sondern auch den Schulen im MV eine Plattform. Die Hannah-Höch-Grundschule und die Bettina-vonArnim-Oberschule sind bereits aktiv daran beteiligt. • Das ComX schreibt in diesem Jahr mit der Bettina-von-Arnim-Oberschule eine Jugendzeitung “WelcomX” mit mehreren Auflagen in 2010. Das Projekt wird von „Demokratie leben e.V.“ durchgeführt und vom lokalen Aktionsplan Reinickendorf „Vielfalt tut gut“ finanziell gefördert. Schwierigkeiten und Hemmnisse: In der Region MV gibt es im Schwerpunkt folgende Kooperationsziele: • Förderung der kontinuierlichen Teilnahme an der Regionalen Arbeitsgemeinschaft (RAG) § 78 SGB VIII • Kennen lernen und regelmäßiger bilateraler Austausch aller von den Schulen benannten zuständigen Lehrerinnen und Lehrer für die Kooperation mit dem Jugendamt. 4. Eingangs ist anzumerken, dass aufgrund struktureller Veränderungen des Kitabereiches aus dem Jahr 2005 - durch Übertragungen der Kindertagesstätten an freie Träger und Verlagerung der Horte in den Schulbereich - die fachlich-inhaltlichen Schnittmengen der beiden Bereiche - stark zurückgegangen sind und sich nunmehr überwiegend auf die Gestaltung des Überganges von der Kita in die Grundschule beziehen. Schwierigkeiten und Hemmnisse: Die Qualitätsvereinbarung QUVTAG und das Schulgesetz sehen eine enge Zusammenarbeit der beiden Bildungsbereiche im Gestaltungsprozess des Überganges vor. Um Brüche in den Bildungsbiografien der Kinder zu vermeiden, sollen Kooperationen, sogenannte Tandems, entwickelt werden. Zaghafte Versuche der Kindertagesstätten scheiterten an den Toren der Schulen bislang - so das Empfinden der Kitaleitungen. Die Bemühungen der Schulen im Vorfeld, Informationen zu den einzuschulenden Kindern aus den Kitas zu erlangen, wurden mit Blick auf den Datenschutz von den Kitas verweigert. Ein gemeinsames Handeln ließ sich auf diese Weise nicht herstellen. Beiden Bereichen ist im Frühjahr dieses Jahres das Übergangsmodell der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung „TransKiGs“ (Stärkung der Bildungs- und Erziehungsqualität in Kindertageseinrichtungen und Grundschulen und Gestaltung des Übergangs) vorgestellt und als Ordner mit Arbeitsmaterialien zur Verfügung gestellt worden. Das Projekt befindet sich inzwischen in der Umsetzungsphase - eine Unterstützung bei der Implementierung ist seitens der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung angeboten worden. Den Schul- und Kitaleitungen fällt dabei eine besondere Rolle zu. Es liegt im Wesentlichen an ihnen, möglichst viele Akteure in ihren Teams zu gewinnen und ein System zu installieren, dessen Erfolg möglichst personenunabhängig anzustreben wäre. Feste Ansprechpartner in den jeweiligen Institutionen könnten das Gelingen garantieren. Im Handlungsfeld „Sprachlerntagebücher“ wird deutlich, dass ein gemeinsames Bildungsverständnis entwickelt werden müsste. Die Chancen, in den Sprachlerntagebüchern dokumentierten Entwicklungsbedarf des Kindes frühzeitig zu erkennen und für die Förderung des Kindes im Übergang von Kita zur Schule nutzbar zu machen, könnten in gemeinsamen Fortbildungen der Pädagogen beider Institutionen erarbeitet und Wege zur Umsetzung erörtert werden. Im Verwaltungshandeln - bei der Erteilung der Sprachfördergutscheine, den Rückstellungen und dem Anmeldeverfahren für die ergänzende Betreuung im Hort: Bedarfsprüfung - Bescheiderteilung - Vertragsgestaltung - Kostenfestsetzung und Kosteneinziehung - zeigen sich nach anfänglichen Abstimmungsproblemen nahezu keine Hemmnisse mehr. Zuweilen kommt es zu Verzögerungen, wenn Grundschulen im Vorfeld der Vertragsgestaltung die Listen mit den einzuschulenden Kindern nicht oder nicht zeitnah zur Verfügung stellen, hier scheint ein Kompetenzgerangel innerhalb der Schulen zu bestehen. Die Strukturen in den einzelnen Schulen ergeben in solchen Fällen kein einheitliches Bild der Zuständigkeiten im Bereich des Hortes - das führt bei den Eltern zu Verdruss und in der „Tagesbetreuung für Kinder“ zu Störungen in den Arbeitsabläufen. Bei den Anträgen der Eltern zum „Ruhen der Schulpflicht“ „klemmt“ es manchmal bei der Erstellung der Stellungnahmen durch die Kindertagesstätten. Nachdem auf Empfehlung des Landesjugendhilfeausschusses der zeitliche Rahmen beim Ablauf dieses Verfahrens gestrafft werden sollte, könnte es dazu kommen, dass Eltern und Kindertagesstätten schneller die weitere Betreuung dieser Kinder planen können. Die direkte Zusammenarbeit mit den Horten bei Vertragsgestaltungen (kaum noch Betreuungen ohne Vertrag) und bei Kostenbeitragsrückständen (zeitnahe Intervention) hat sich inzwischen gut eingespielt. Regelmäßige Abgleichungen der Vertragslisten und ein kontinuierlicher Kontakt zu den Koordinator/innen und zur Außenstelle von Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung im Bezirk fördern die Kooperation und garantieren den reibungslosen Ablauf. Wir bitten, die Drucksache Nr. 1030/XVIII damit als erledigt zu betrachten. Frank Balzer Bezirksbürgermeister Peter Senftleben Bezirksstadtrat