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3. Version vom 10.02.2010.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Reinickendorf
Dateiname
3. Version vom 10.02.2010.pdf
Größe
38 kB
Erstellt
17.10.15, 15:26
Aktualisiert
27.01.18, 22:54

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf von Berlin XVIII. Wahlperiode Vorlage zur Kenntnisnahme Drucksache-Nr: Aktueller Initiator: Bezirksamt Abt. Wirtschaft und Bauen Datum: 0735/XVIII 10.02.2010 Ursprungsdrucksachenart: Entschließungsantrag zur Drs. Nr. 0689/XVIII Ursprungsinitiator: Bündnis90/Die Grünen/SPD/CDU/FDP Anke Petters, Torsten Hauschild, Sascha Braun, Jürn Jakob Schultze-Berndt, Andreas Vetter Denkmalschutz am Bahnhofsplatz in Hermsdorf erhalten - das neue Seniorenheim muss sich architektonisch in das Ortsbild einfügen Beratungsfolge: Datum 14.01.2009 10.03.2010 Gremium BVV Reinickendorf BVV Reinickendorf BVV/026/2009 BVV/039/2010 ohne Änderungen in der BVV beschlossen Sachverhalt: Text siehe Anlage Ergebnis beantwortet von ___________________________ Kenntnis genommen beschlossen/Zustimmung/Annahme beschlossen mit Änderung abgelehnt für erledigt erklärt vertagt zurückgezogen überwiesen in den _____________________________ (federführend) mitberatend in den _____________________________ Bezirksamt Reinickendorf von Berlin Abt. Wirtschaft und Bauen An die Bezirksverordnetenversammlung von Berlin-Reinickendorf 03.02.2010 Drucksachen Nr. 0735 XVIII. WP Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung Denkmalschutz am Bahnhofsplatz in Hermsdorf erhalten – das neue Seniorenheim muss sich architektonisch in das Ortsbild einfügen Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des Beschlusses „Denkmalschutz am Bahnhofsvorplatz in Hermsdorf erhalten – das neue Seniorenheim muss sich architektonisch in das Ortsbild einfügen“ der Bezirksverordnetenversammlung vom 14.01.2009 – Drucksachennummer XVIII/ - 0735: „Das Bezirksamt wird ersucht, im Verfahren zur Erteilung einer Baugenehmigung für das geplante Seniorenheim in Hermsdorf durch gestalterische Vorgaben sicherzustellen, dass der Kopfbau am Bahnhofsplatz die denkmalgeschützte Bestandsbebauung (Empfangsgebäude, Eisenbahnerwohnhaus) in ihrer Wirkung nicht beeinträchtigt und so das Platzensemble erhalten bleibt. Darüber hinaus wird das Bezirksamt ersucht, seinen Spielraum zu nutzen, um gemeinsam mit dem Investor die Gestaltung der Fassade des langen Gebäudeteils, der sich parallel zur Glienicker Straße / Ulmenstraße befinden wird, so vorzunehmen, dass sich das Gebäude gestalterisch nach Möglichkeit in das Ortsbild einfügt und eine hinreichende Gliederung des Baukörpers erreicht wird. Die BVV und ihre Gremien sind mitberatend in die Formulierung dieser gestalterischen Vorgaben und Abstimmungen mit dem Investor einzubeziehen. Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber dem Investor und der Deutschen Bahn zuzüglich ihrer Tochtergesellschaften dafür einzusetzen, dass ein barrierefreier Zugang zum Seniorenheim auf dem Bahndamm vom südlichen Fußgängertunnel oder vor dessen östlichen Ausgang aus geschaffen wird. Hierbei ist ein Personenaufzug zu befürworten. Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber dem Investor und der Deutschen Bahn zuzüglich ihrer Tochtergesellschaften dafür einzusetzen, dass der so genannte Südtunnel von beiden Unternehmen gemeinsam in einen hinreichend positiven baulich-gestalterischen Zustand versetzt wird, um so dazu beizutragen, dass insbesondere die Bewohner des Seniorenheims zukünftig den Tunnel auch als Fußweg gerne benutzen können. Das Bezirksamt wird ersucht, die geplanten Maßnahmen zur Regelung des Baustellen- und Durchgangsverkehrs auch über das Ende der Bauarbeiten hinaus beizubehalten und durch regelmäßige Zählungen die Verkehrsentwicklung zu beobachten und ggf. weitere steuernde Maßnahmen zu ergreifen oder sich gegenüber der Verkehrslenkung Berlin hierfür einzusetzen.“ wird gemäß § 13 BezVG berichtet: Derzeit liegt kein Bauantrag des Union-Hilfswerks (UHW) zur Errichtung des geplanten Seniorenzentrums auf dem Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs Hermsdorf vor. Die im Juni 2009 beim Bau- und Wohnungsaufsichtsamt eingereichten Unterlagen wurden wieder zurückgezogen. Nach tel. Auskunft des verantwortlichen Architekten vom 19.01.2010 beabsichtigt das UHW jedoch, in diesem Jahr mit dem Bau zu beginnen. Die erforderlichen Anträge sollen rechtzeitig eingereicht werden. In den Vorgesprächen wurde stets auf die besondere städtebauliche und denkmalrechtliche Situation am Bahnhofsvorplatz und in der Glienicker Straße / Ulmenstraße hingewiesen. Des Weiteren wurden die Rahmenbedingungen erläutert. Dem abgeschlossenen städtebaulichen Vertrag liegt ein städtebaulich/architektonisches Konzept als Anlage bei. Änderungen bzw. Konkretisierungen der Planung sind nach den Maßgaben des Vertrags vor Einreichung von Bauunterlagen mit dem Fachbereich Stadt- und Regionalplanung einvernehmlich abzustimmen. Das Bezirksamt geht daher davon aus, dass die Gestaltungsanforderungen beim Ärztehaus sowie beim Pflegeheim ihren Niederschlag finden werden. In den Gesprächen mit dem Investor und der DB Immobilien Service GmbH, welche der Fachbereich Stadt- und Regionalplanung im Zuge des Bebauungsplanverfahrens geführt hat, wurden die Anregungen aus der Bürgerschaft zum barrierefreien Zugang auf das Gelände über den Südtunnel sowie zur Erweiterung des P & R Parkplatzes weitergetragen. Beiden Vorhaben stehen jedoch aus Kostengründen Bedenken entgegen. Das Bezirksamt wird sich jedoch weiter bemühen, zumindest die Deutsche Bahn für eine Erweiterung der bestehenden Pkw-Stellplatzanlage zu gewinnen. Zur gestalterischen Aufwertung des Tunnels bestehen seitens des Bezirksamtes nur wenige Handhaben. Lediglich bei Gefährdung denkmalrechtlich wertvoller Substanz kann eingegriffen werden. Dies ist aber bisher nicht der Fall. Mit dem Neubezug einiger Läden in der Passage hat sich jedoch das Erscheinungsbild des Tunnels positiv gewandelt. Im Zuge des Planverfahrens wurden die vorhandene und künftige Verkehrssituation im Bereich der Ulmenstraße durch ein Gutachten näher untersucht und Vorschläge zur Verkehrsberuhigung erarbeitet. Unter anderem soll durch eine geeignete Verkehrsregelung die Belastung der Glienicker Straße und der Ulmenstraße verringert werden. Eine entsprechende Anordnung prüft die untere Verkehrsbehörde jedoch erst nach der Fertigstellung des Vorhabens. Die Lenkung des Baustellenverkehrs kann im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens erfolgen, sofern die Belastungen der Anwohner ein zumutbares Maß überschreiten. Nach Fertigstellung des Seniorenzentrums ist der dann zu erwartende Lieferverkehr jedoch, bezogen auf die Gesamtverkehrsbelastung, im Gebiet kaum spürbar, sodass verkehrliche Einschränkungen kaum zu begründen sein dürften. Wir bitten, die Drucksache Nr. 0735/XVIII damit als erledigt zu betrachten. Peter Senftleben Martin Lambert Stv. Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Wirtschaft und Bauen