Daten
Kommune
Berlin Reinickendorf
Dateiname
3. Version vom 10.02.2010.pdf
Größe
38 kB
Erstellt
17.10.15, 15:26
Aktualisiert
27.01.18, 22:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen der
Bezirksverordnetenversammlung
Reinickendorf von Berlin
XVIII. Wahlperiode
Vorlage zur Kenntnisnahme
Drucksache-Nr:
Aktueller Initiator:
Bezirksamt
Abt. Wirtschaft und Bauen
Datum:
0735/XVIII
10.02.2010
Ursprungsdrucksachenart:
Entschließungsantrag zur Drs. Nr. 0689/XVIII
Ursprungsinitiator:
Bündnis90/Die Grünen/SPD/CDU/FDP
Anke Petters, Torsten Hauschild, Sascha Braun,
Jürn Jakob Schultze-Berndt, Andreas Vetter
Denkmalschutz am Bahnhofsplatz in Hermsdorf erhalten - das neue
Seniorenheim muss sich architektonisch in das Ortsbild einfügen
Beratungsfolge:
Datum
14.01.2009
10.03.2010
Gremium
BVV Reinickendorf
BVV Reinickendorf
BVV/026/2009
BVV/039/2010
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Sachverhalt:
Text siehe Anlage
Ergebnis
beantwortet von ___________________________
Kenntnis genommen
beschlossen/Zustimmung/Annahme
beschlossen mit Änderung
abgelehnt
für erledigt erklärt
vertagt
zurückgezogen
überwiesen in den _____________________________ (federführend)
mitberatend in den _____________________________
Bezirksamt Reinickendorf von Berlin
Abt. Wirtschaft und Bauen
An die
Bezirksverordnetenversammlung
von Berlin-Reinickendorf
03.02.2010
Drucksachen Nr. 0735
XVIII. WP
Vorlage zur Kenntnisnahme für die
Bezirksverordnetenversammlung
Denkmalschutz am Bahnhofsplatz in Hermsdorf erhalten – das neue Seniorenheim muss
sich architektonisch in das Ortsbild einfügen
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des Beschlusses „Denkmalschutz am Bahnhofsvorplatz in Hermsdorf erhalten –
das neue Seniorenheim muss sich architektonisch in das Ortsbild einfügen“ der
Bezirksverordnetenversammlung vom 14.01.2009 – Drucksachennummer XVIII/ - 0735:
„Das Bezirksamt wird ersucht, im Verfahren zur Erteilung einer Baugenehmigung für das
geplante Seniorenheim in Hermsdorf durch gestalterische Vorgaben sicherzustellen, dass der
Kopfbau am Bahnhofsplatz die denkmalgeschützte Bestandsbebauung (Empfangsgebäude,
Eisenbahnerwohnhaus) in ihrer Wirkung nicht beeinträchtigt und so das Platzensemble erhalten
bleibt.
Darüber hinaus wird das Bezirksamt ersucht, seinen Spielraum zu nutzen, um gemeinsam mit
dem Investor die Gestaltung der Fassade des langen Gebäudeteils, der sich parallel zur
Glienicker Straße / Ulmenstraße befinden wird, so vorzunehmen, dass sich das Gebäude
gestalterisch nach Möglichkeit in das Ortsbild einfügt und eine hinreichende Gliederung des
Baukörpers erreicht wird.
Die BVV und ihre Gremien sind mitberatend in die Formulierung dieser gestalterischen
Vorgaben und Abstimmungen mit dem Investor einzubeziehen.
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber dem Investor und der Deutschen Bahn
zuzüglich ihrer Tochtergesellschaften dafür einzusetzen, dass ein barrierefreier Zugang zum
Seniorenheim auf dem Bahndamm vom südlichen Fußgängertunnel oder vor dessen östlichen
Ausgang aus geschaffen wird. Hierbei ist ein Personenaufzug zu befürworten.
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber dem Investor und der Deutschen Bahn
zuzüglich ihrer Tochtergesellschaften dafür einzusetzen, dass der so genannte Südtunnel von
beiden Unternehmen gemeinsam in einen hinreichend positiven baulich-gestalterischen
Zustand versetzt wird, um so dazu beizutragen, dass insbesondere die Bewohner des
Seniorenheims zukünftig den Tunnel auch als Fußweg gerne benutzen können.
Das Bezirksamt wird ersucht, die geplanten Maßnahmen zur Regelung des Baustellen- und
Durchgangsverkehrs auch über das Ende der Bauarbeiten hinaus beizubehalten und durch
regelmäßige Zählungen die Verkehrsentwicklung zu beobachten und ggf. weitere steuernde
Maßnahmen zu ergreifen oder sich gegenüber der Verkehrslenkung Berlin hierfür einzusetzen.“
wird gemäß § 13 BezVG berichtet:
Derzeit liegt kein Bauantrag des Union-Hilfswerks (UHW) zur Errichtung des geplanten
Seniorenzentrums auf dem Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs Hermsdorf vor. Die im Juni
2009 beim Bau- und Wohnungsaufsichtsamt eingereichten Unterlagen wurden wieder
zurückgezogen. Nach tel. Auskunft des verantwortlichen Architekten vom 19.01.2010
beabsichtigt das UHW jedoch, in diesem Jahr mit dem Bau zu beginnen. Die erforderlichen
Anträge sollen rechtzeitig eingereicht werden.
In den Vorgesprächen wurde stets auf die besondere städtebauliche und denkmalrechtliche
Situation am Bahnhofsvorplatz und in der Glienicker Straße / Ulmenstraße hingewiesen. Des
Weiteren wurden die Rahmenbedingungen erläutert. Dem abgeschlossenen städtebaulichen
Vertrag liegt ein städtebaulich/architektonisches Konzept als Anlage bei. Änderungen bzw.
Konkretisierungen der Planung sind nach den Maßgaben des Vertrags vor Einreichung von
Bauunterlagen mit dem Fachbereich Stadt- und Regionalplanung einvernehmlich abzustimmen.
Das Bezirksamt geht daher davon aus, dass die Gestaltungsanforderungen beim Ärztehaus
sowie beim Pflegeheim ihren Niederschlag finden werden.
In den Gesprächen mit dem Investor und der DB Immobilien Service GmbH, welche der
Fachbereich Stadt- und Regionalplanung im Zuge des Bebauungsplanverfahrens geführt hat,
wurden die Anregungen aus der Bürgerschaft zum barrierefreien Zugang auf das Gelände über
den Südtunnel sowie zur Erweiterung des P & R Parkplatzes weitergetragen.
Beiden Vorhaben stehen jedoch aus Kostengründen Bedenken entgegen. Das Bezirksamt wird
sich jedoch weiter bemühen, zumindest die Deutsche Bahn für eine Erweiterung der
bestehenden Pkw-Stellplatzanlage zu gewinnen.
Zur gestalterischen Aufwertung des Tunnels bestehen seitens des Bezirksamtes nur wenige
Handhaben. Lediglich bei Gefährdung denkmalrechtlich wertvoller Substanz kann eingegriffen
werden. Dies ist aber bisher nicht der Fall. Mit dem Neubezug einiger Läden in der Passage hat
sich jedoch das Erscheinungsbild des Tunnels positiv gewandelt.
Im Zuge des Planverfahrens wurden die vorhandene und künftige Verkehrssituation im Bereich
der Ulmenstraße durch ein Gutachten näher untersucht und Vorschläge zur
Verkehrsberuhigung erarbeitet. Unter anderem soll durch eine geeignete Verkehrsregelung die
Belastung der Glienicker Straße und der Ulmenstraße verringert werden. Eine entsprechende
Anordnung prüft die untere Verkehrsbehörde jedoch erst nach der Fertigstellung des
Vorhabens.
Die Lenkung des Baustellenverkehrs kann im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens
erfolgen, sofern die Belastungen der Anwohner ein zumutbares Maß überschreiten. Nach
Fertigstellung des Seniorenzentrums ist der dann zu erwartende Lieferverkehr jedoch, bezogen
auf die Gesamtverkehrsbelastung, im Gebiet kaum spürbar, sodass verkehrliche
Einschränkungen kaum zu begründen sein dürften.
Wir bitten, die Drucksache Nr. 0735/XVIII damit als erledigt zu betrachten.
Peter Senftleben
Martin Lambert
Stv. Bezirksbürgermeister
Bezirksstadtrat für Wirtschaft und Bauen