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3. Version vom 07.07.2010.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Reinickendorf
Dateiname
3. Version vom 07.07.2010.pdf
Größe
33 kB
Erstellt
17.10.15, 15:31
Aktualisiert
27.01.18, 13:19

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf von Berlin XVIII. Wahlperiode Vorlage zur Kenntnisnahme Drucksache-Nr: Aktueller Initiator: Bezirksamt Abt. Schule, Bildung und Kultur Datum: 1129/XVIII 07.07.2010 Ursprungsdrucksachenart: Ersuchen Ursprungsinitiator: Bündnis 90/Die Grünen Anke Petters, Heiner von Marschall Auswirkungen von Unterzügigkeit Beratungsfolge: Datum 14.04.2010 08.09.2010 Gremium BVV Reinickendorf BVV Reinickendorf BVV/040/2010 BVV/044/2010 ohne Änderungen in der BVV beschlossen Sachverhalt: Text siehe Anlage Ergebnis beantwortet von ___________________________ Kenntnis genommen beschlossen/Zustimmung/Annahme beschlossen mit Änderung abgelehnt für erledigt erklärt vertagt zurückgezogen überwiesen in den _____________________________ (federführend) mitberatend in den _____________________________ Bezirksamt Reinickendorf von Berlin 06.07.2010 Abteilung Schule, Bildung und Kultur Austauschseite An die Bezirksverordnetenversammlung von Berlin-Reinickendorf Drucksache Nr. 1129 XVIII WP Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung Auswirkungen von Unterzügigkeit Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 14.04.2010 Drucksache Nr. 1129/XVIII-: „Das Bezirksamt wird ersucht zu berichten, wie sich die Unterzügigkeit von Schulen auf die Kosten-Leistungsrechnung auswirkt.“ wird gem. § 13 BezVG berichtet: Eine Unterzügigkeit bzw. eine geringere Auslastung wirkt sich immer insofern negativ auf die KLR aus. Hieraus resultieren zwangsläufig höhere Stückkosten. Ob hieraus zwangsläufig auch ein Handlungsbedarf abzuleiten ist bzw. dies nachteilige Auswirkungen auf die auf der KLR aufsetzende Budgetierung hat, kann nicht ohne weiteres gesagt werden. Denkbar ist beispielsweise, dass in absehbarer Zeit eine bessere Auslastung erwartet wird. Dann kann es sinnvoll sein, vorübergehend Nachteile in KLR und Budgetierung in Kauf zu nehmen. Nicht immer ist es ratsam bei einer unter 100 % liegenden Auslastung sofort an Veräußerung, Rückbau oder Schulschließung zu denken. Überkapazitäten in geringem Umfang (insbesondere bei positivem Budgetierungsergebnis) können quasi als "Vorratshaltung" für vorhersehbare und insbesondere unvorhersehbare Unwägbarkeiten durchaus sinnvoll sein, um beispielsweise die Verknappung von räumlichen Ressourcen durch längere bauliche Unterhaltungsmaßnahmen oder auch asbestbedingte Schulschließungen zu kompensieren. Wenn es sich um einen Umstand handelt, der alle Bezirke gleichermaßen betrifft (z. B. Einschulung generell geburtenschwacher Jahrgänge), führt dies zwar zu einem schlechteren (KLR-) Ergebnis (wg. der höheren Stückkosten) in allen Bezirken. De facto wirkt sich dies auch auf das Budget negativ aus, da ein höherer Anteil des Zuweisungspreises insbesondere für infrastrukturbedingte Fixkosten gebunden ist. Eine relative Verschlechterung im Vergleich mit anderen Bezirken wird hieraus allerdings nicht unbedingt resultieren. Im übrigen kann auch bei "Idealzügigkeit" bei gleichzeitiger "überzügiger" Einrichtung in anderen (mind. 6) Bezirken ein letztlich unbefriedigendes Budgetierungsergebnis eintreten. Zusammengefasst bedeutet das: In kostenrechnerischer Hinsicht sollte immer eine größtmögliche Auslastung angestrebt werden. Bei normalen Schwankungen allerdings sollte eine Unterzügigkeit (und auch eine "Überzügigkeit") vorübergehend akzeptiert werden. Bei einer strukturellen Unterzügigkeit ist in jedem Fall zu prüfen, ob Handlungsbedarf besteht. Ggf. ist hierbei auch zu überlegen, ob man sich eine Unterzügigkeit / Unterauslastung vielleicht sogar bewusst "leisten" möchte (Einrichtung von Schulstationen, Teilungsunterricht, etc.). Wir bitten, die Drucksache Nr. 1129/XVIII damit als erledigt zu betrachten. Frank Balzer Bezirksbürgermeister Katrin Schultze-Berndt Bezirksstadträtin