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3. Version vom 16.06.2010.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Reinickendorf
Dateiname
3. Version vom 16.06.2010.pdf
Größe
32 kB
Erstellt
17.10.15, 15:31
Aktualisiert
27.01.18, 22:59

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf von Berlin XVIII. Wahlperiode Vorlage zur Kenntnisnahme Drucksache-Nr: Aktueller Initiator: Bezirksamt Abt. Jugend und Familie Datum: 1131/XVIII 16.06.2010 Ursprungsdrucksachenart: Ersuchen Ursprungsinitiator: Bündnis 90/Die Grünen Anke Petters Bedarfsstatistik für Erzieherinnen/Erzieher Beratungsfolge: Datum 14.04.2010 30.06.2010 Gremium BVV Reinickendorf BVV Reinickendorf BVV Reinickendorf BVV/040/2010 BVV/043/2010 ohne Änderungen in der BVV beschlossen Sachverhalt: (Text siehe Anlage) Ergebnis beantwortet von ___________________________ Kenntnis genommen beschlossen/Zustimmung/Annahme beschlossen mit Änderung abgelehnt für erledigt erklärt vertagt zurückgezogen überwiesen in den _____________________________ (federführend) mitberatend in den _____________________________ Bezirksamt Reinickendorf von Berlin Abteilung Jugend und Familie An die Bezirksverordnetenversammlung von Berlin-Reinickendorf 15.06.2010 Drucksache Nr. 1131 XVIII. WP Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung Bedarfsstatistik für Erzieherinnen/Erzieher Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 14.04.2010 Drucksache Nr. 1131/XVIII - : „Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass analog zur Lehrerbedarfsstatistik eine solche für Erzieherinnen und Erzieher erstellt wird.“ wird gemäß § 13 BezVG berichtet: Die Empfehlung ist der zuständigen Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung übersandt worden. Die Senatsverwaltung hat mit Schreiben vom 27.05.2010 mitgeteilt: „Leider ist eine Übertragung dieses Verfahrens auf die Zielgruppe Erzieherinnen und Erzieher nicht möglich. Das statistische Landesamt Berlin erhebt einmal jährlich zum Stichtag 1. März Daten über Personal in Einrichtungen der Kinder – und Jugendhilfe, diese sind jedoch nur bedingt geeignet, den Bedarf zu prognostizieren, da sie lediglich Geschlecht, Berufsausbildungsabschluss und Altersgruppen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfassen. Eine Ausweitung dieser Abfragen und deren Auswertung in eigener Regie ist – auch aufgrund fehlender personeller Ressourcen – nicht leistbar. Die gemäß § 47 SGB VIII i. V. m. § 31 Abs. 1 AG KJHG von mir erhobene Meldung zum Personal dient insbesondere zur Prüfung des Personalschlüssels in quantitativer und qualitativer Hinsicht. Für die Zielgruppe Lehrpersonal sind weitergehende Aussagen möglich, da detaillierte Personaldaten bei einem zentralen Arbeitgeber vorliegen und mit der Stichtagsstatistik verknüpft werden können. Die Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe verteilen sich dagegen auf zahlreiche Träger, sodass die Datenerhebung im Detail erheblich aufwendiger wäre. Zudem sind Neugründungen von Einrichtungen, Veränderungen der Angebote mit Auswirkungen auf den Personalbedarf grundsätzlich nicht vorhersehbar. Ich bin jedoch in Fragen des Fachkräftebedarfs in einem engen Austausch mit Trägern und Verbänden, den für die Ausbildung von sozialpädagogischen Fachkräften relevanten Bereichen sowie mit der Bundesagentur für Arbeit. Die in den letzten Monaten entwickelten Vorhaben zur Behebung des Fachkräftemangels sind in Zusammenarbeit mit diesen Kooperationspartnern entwickelt worden.“ Wir bitten, die Drucksache Nr. 1131/XVIII damit als erledigt zu betrachten. Frank Balzer Bezirksbürgermeister Peter Senftleben Bezirksstadtrat