Daten
Kommune
Berlin Reinickendorf
Dateiname
3. Version vom 16.06.2010.pdf
Größe
32 kB
Erstellt
17.10.15, 15:31
Aktualisiert
27.01.18, 22:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen der
Bezirksverordnetenversammlung
Reinickendorf von Berlin
XVIII. Wahlperiode
Vorlage zur Kenntnisnahme
Drucksache-Nr:
Aktueller Initiator:
Bezirksamt
Abt. Jugend und Familie
Datum:
1131/XVIII
16.06.2010
Ursprungsdrucksachenart:
Ersuchen
Ursprungsinitiator:
Bündnis 90/Die Grünen
Anke Petters
Bedarfsstatistik für Erzieherinnen/Erzieher
Beratungsfolge:
Datum
14.04.2010
30.06.2010
Gremium
BVV Reinickendorf
BVV Reinickendorf
BVV Reinickendorf
BVV/040/2010
BVV/043/2010
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Sachverhalt:
(Text siehe Anlage)
Ergebnis
beantwortet von ___________________________
Kenntnis genommen
beschlossen/Zustimmung/Annahme
beschlossen mit Änderung
abgelehnt
für erledigt erklärt
vertagt
zurückgezogen
überwiesen in den _____________________________ (federführend)
mitberatend in den _____________________________
Bezirksamt Reinickendorf von Berlin
Abteilung Jugend und Familie
An die
Bezirksverordnetenversammlung
von Berlin-Reinickendorf
15.06.2010
Drucksache Nr. 1131
XVIII. WP
Vorlage zur Kenntnisnahme für die
Bezirksverordnetenversammlung
Bedarfsstatistik für Erzieherinnen/Erzieher
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 14.04.2010 Drucksache Nr. 1131/XVIII - :
„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass analog
zur Lehrerbedarfsstatistik eine solche für Erzieherinnen und Erzieher erstellt wird.“
wird gemäß § 13 BezVG berichtet:
Die Empfehlung ist der zuständigen Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und
Forschung übersandt worden. Die Senatsverwaltung hat mit Schreiben vom 27.05.2010
mitgeteilt:
„Leider ist eine Übertragung dieses Verfahrens auf die Zielgruppe Erzieherinnen und Erzieher
nicht möglich.
Das statistische Landesamt Berlin erhebt einmal jährlich zum Stichtag 1. März Daten über
Personal in Einrichtungen der Kinder – und Jugendhilfe, diese sind jedoch nur bedingt geeignet,
den Bedarf zu prognostizieren, da sie lediglich Geschlecht, Berufsausbildungsabschluss und
Altersgruppen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfassen. Eine Ausweitung dieser Abfragen
und deren Auswertung in eigener Regie ist – auch aufgrund fehlender personeller Ressourcen
– nicht leistbar.
Die gemäß § 47 SGB VIII i. V. m. § 31 Abs. 1 AG KJHG von mir erhobene Meldung zum
Personal dient insbesondere zur Prüfung des Personalschlüssels in quantitativer und
qualitativer Hinsicht.
Für die Zielgruppe Lehrpersonal sind weitergehende Aussagen möglich, da detaillierte
Personaldaten bei einem zentralen Arbeitgeber vorliegen und mit der Stichtagsstatistik
verknüpft werden können. Die Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe verteilen sich dagegen
auf zahlreiche Träger, sodass die Datenerhebung im Detail erheblich aufwendiger wäre. Zudem
sind Neugründungen von Einrichtungen, Veränderungen der Angebote mit Auswirkungen auf
den Personalbedarf grundsätzlich nicht vorhersehbar.
Ich bin jedoch in Fragen des Fachkräftebedarfs in einem engen Austausch mit Trägern und
Verbänden, den für die Ausbildung von sozialpädagogischen Fachkräften relevanten Bereichen
sowie mit der Bundesagentur für Arbeit. Die in den letzten Monaten entwickelten Vorhaben zur
Behebung des Fachkräftemangels sind in Zusammenarbeit mit diesen Kooperationspartnern
entwickelt worden.“
Wir bitten, die Drucksache Nr. 1131/XVIII damit als erledigt zu betrachten.
Frank Balzer
Bezirksbürgermeister
Peter Senftleben
Bezirksstadtrat