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4. Version vom 12.08.2010.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Reinickendorf
Dateiname
4. Version vom 12.08.2010.pdf
Größe
33 kB
Erstellt
17.10.15, 15:32
Aktualisiert
27.01.18, 12:35

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf von Berlin XVIII. Wahlperiode Vorlage zur Kenntnisnahme Drucksache-Nr: Aktueller Initiator: Bezirksamt Abt. Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten Datum: 1114/XVIII 12.08.2010 Ursprungsdrucksachenart: Empfehlung Ursprungsinitiator: SPD-Fraktion Uwe Brockhausen, Nicole Borkenhagen Grüner Rechtsabbieger-Pfeil Cyclopstraße Beratungsfolge: Datum 14.04.2010 27.05.2010 30.06.2010 08.09.2010 Gremium BVV Reinickendorf Verkehrs-A. BVV Reinickendorf BVV Reinickendorf BVV/040/2010 Ver/021/2010 BVV/043/2010 BVV/044/2010 überwiesen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen ohne Änderungen in der BVV beschlossen Sachverhalt: Text siehe Anlage Ergebnis beantwortet von ___________________________ Kenntnis genommen beschlossen/Zustimmung/Annahme beschlossen mit Änderung abgelehnt für erledigt erklärt vertagt zurückgezogen überwiesen in den _____________________________ (federführend) mitberatend in den _____________________________ Bezirksamt Reinickendorf von Berlin Abt. Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten An die Bezirksverordnetenversammlung von Berlin-Reinickendorf 10.08.2010 Drucksache Nr. 1114 XVIII. WP Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung Grüner Rechtsabbieger-Pfeil Cyclopstraße Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 30.06.2010 Drucksache Nr. 1114/XVIII -: „Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass an den beiden Ampeln der Cyclopstraße an der Kreuzung Cyclopstraße / Hermsdorfer Straße ein Rechtsabbieger-Pfeil angebracht wird.“ wird gemäß § 13 BezVG berichtet: Auf Anfrage des Bezirksamtes teilt die Verkehrslenkung Berlin (VLB) mit Schreiben vom 26.07.2010 Folgendes mit: „Die Anordnung eines Schildes mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil), das rechts neben dem Lichtzeichen Rot angebracht ist, ist nur möglich, wenn die in den Verwaltungsvorschriften zu § 37 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) näher erläuterten Voraussetzungen vorliegen, bzw. der Anordnung eines Grünpfeils nicht entgegenstehen. Das Grünpfeilschild darf für den rechtsabbiegenden Verkehr aus der Cyclopstraße bzw. JeanJaures-Straße in die Hermsdorfer Straße hiernach nicht verwendet werden, da dem entgegenkommenden Linksabbieger durch ein grünes Pfeilsignal (Räumpfeil) links hinter der Kreuzung angezeigt wird, dass der Gegenverkehr durch Rotlicht angehalten ist und damit Linksabbieger die Kreuzung in Richtung des grünen Räumsignals ungehindert befahren und räumen können. Der Räumpfeil unterstützt das sichere und zügige Linksabbiegen und trägt damit zur Verkehrssicherheit bei. Da der Linksabbieger den Gegenverkehr und Fußgänger zu beachten hat, ist der Räumpfeil ein wichtiges Instrument zur Herstellung der Verkehrssicherheit. Ich bitte um Verständnis dafür, dass bei einer Abwägung der Möglichkeiten die Verkehrssicherheit höher zu bewerten ist als die Leistungsfähigkeit. Ein Entfernen des Räumpfeils zu Gunsten eines Grünpfeils kommt somit nicht in Betracht. Des weiteren handelt es sich bei der in Rede stehenden LZA um eine sogenannte Anforderungs-Lichtzeichenanlage, welche die Freigabe für die Hauptrichtung (Hermsdorfer Straße) nur unterbricht, wenn eine Anforderung auf Freigabe durch querungswillige Fußgänger oder Fahrzeuge aus der Nebenrichtung (Cyclopstraße-Jean-Jaures-Straße) vorliegt. Eine Grünpfeilregelung nach § 37 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) an diesem Knoten könnte auf Grund dieser technischen Gestaltung der LZA zur Folge haben, dass die Freigabe aus der Nebenrichtung zwar angefordert, aber teilweise nicht mehr benötigt wird, wenn das rechtsabbiegende Fahrzeug unter Ausnutzung der Grünpfeil-Regelung bereits abgebogen ist. Beschwerden bezüglich einer defekten oder mangelhaften LZA wären voraussichtlich die Folge. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich zum jetzigen Zeitpunkt keinen Grünpfeil an der LZA Hermsdorfer Straße/Cyclopstraße-Jean-Jaures-Straße anordnen werde.“ Wir bitten, die Drucksache Nr. 1114/XVIII damit als erledigt zu betrachten. Peter Senftleben Stellv. Bezirksbürgermeister Thomas Ruschin Bezirksstadtrat