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Schlussbericht, 06.03.2013, BA.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Treptow Köpenick
Dateiname
Schlussbericht, 06.03.2013, BA.pdf
Größe
441 kB
Erstellt
17.10.15, 17:07
Aktualisiert
27.01.18, 22:14

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Inhalt der Datei

Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Bezirksbürgermeister 06.03.2013 Bezirksverordnetenversammlung Vorsteher Herrn Stock Schlussbericht Beschluss-Nr. 1065/50/11 (Drs.Nr.: VI/1693 i.g.F.) der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick vom 14.04.2011 Konzeption für den bezirklichen Winterdienst In der o.g. Sitzung wurde folgender Beschluss gefasst: Das Bezirksamt wird ersucht, eine Konzeption für den bezirklichen Winterdienst zu entwickeln, der auch bei großen Schneemengen eine nachhaltige Reinigung der Geh- und Radwege gemäß den Bestimmungen des Straßenreinigungsgesetzes gewährleistet. In diese Konzeption sind neben dem regulären Winterdienst auch freiwillige Helferinnen und Helfer einzubinden. Weiterhin sind die Möglichkeiten von Freiwilligen Feuerwehren, THW und Baubetriebe zu prüfen und die Konzeption mit einer Analyse der zusätzlichen Kosten zu versehen. Zu dem o.g. Beschluss ergeht folgender Schlussbericht: In Abstimmung mit allen Abteilungen des Bezirksamtes Treptow-Köpenick konnte die Konzeption für den bezirklichen Winterdienst zum Abschluss gebracht werden. Die Konzeption ist diesem Schlussbericht als Anlage beigefügt. Das Bezirksamt bittet um Anerkennung als Schlussbericht. Kostenausweisung auf Grundlage Rundschreiben von SenFin "Gebührenerhebung nach dem Gesetz über Gebühren und Beiträge - Kosten des Verwaltungsaufwandes" vom 2. Mai 2012: Zur Erstellung dieses Zwischenberichtes hat ein Beamter des gehobenen Dienstes 0,5 Arbeitsstunden (entspricht 25,52 €) aufgewendet - damit entstanden in der Fachabteilung Gesamtkosten in Höhe von 25,52 €. Dazu kommen Kosten bei BzBm, Büro BzBm und Büro BVV in Höhe von 25,54 €. Damit ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von 51,06 €. Oliver Igel Bezirksbürgermeister I. Ausgangslage zur Erarbeitung einer Konzeption für den bezirklichen Winterdienst Aufgrund der überdurchschnittlichen Schneeaufkommen in den Wintermonaten der Jahre 2009/2010 konnte die kontinuierliche Schnee- und Glättebekämpfung im Bezirk TreptowKöpenick nicht immer zufriedenstellend abgesichert werden. Dies führte zu Beschwerden der Bürger und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der bezirkseigenen Objekte. Dies veranlasste die Bezirksverordnetenversammlung zu folgendem BVV-Beschluss: BVV-Beschluss VI/1693 i.g.F. vom 14.04.2011 – Konzeption für den bezirklichen Winterdienst – „Das Bezirksamt wird ersucht, eine Konzeption für den bezirklichen Winterdienst zu entwickeln, der auch bei großen Schneemengen eine nachhaltige Reinigung der Geh- und Radwege gemäß den Bestimmungen des Straßenreinigungsgesetzes gewährleistet. In diese Konzeption sind neben dem regulären Winterdienst auch freiwillige Helferinnen und Helfer einzubinden. Weiterhin sind die Möglichkeiten von Freiwilligen Feuerwehren, THW und Baubetriebe zu prüfen und die Konzeption mit einer Analyse der zusätzlichen Kosten zu versehen.“ In Vorbereitung der Konzeption wurde der oben benannte Wunsch nach den Möglichkeiten des Einsatzes Dritter geprüft und festgestellt, dass dies nicht umsetzbar ist. Unabhängig von „bayrischen Wintern„ in Berlin ist das Bezirksamt verpflichtet, generell dafür Sorge zu tragen, dass Wege ordnungsgemäß von Schnee und Eis befreit sind und trägt als Eigentümer gemäß § 6 des Straßenreinigungsgesetzes die volle Verantwortung dafür. Somit haftet das Land Berlin bei Schäden Dritter, die durch nicht sachgerecht von Schnee und Eis befreite Wegen entstehen. In den Wintermonaten der Jahre 2009 und 2010 war im Raum Berlin ein überdurchschnittlich hohes Schneeaufkommen zu verzeichnen. Dies führte dazu, dass der Winterdienst in den privaten wie öffentlichen Bereichen nur unvollkommen erfolgen konnte oder auch völlig ausblieb. Damit muss neben der Organisation des Winterdienstes für einen typischen Berliner Winter auch Vorsorge für mögliche chaotische Winterungsbedingungen getroffen werden. Es kann davon ausgegangen werden, dass bei normalen Winterbedingungen die bestehenden organisatorischen Maßnahmen ohne Hilfe von Dritten greifen, um den gesetzlichen Vorschriften Genüge zu tun (siehe II.1). Bei außergewöhnlichen Witterungsbedingungen ist die Hilfe von Dritten notwendig (siehe II.2). II. Konzeption für den bezirklichen Winterdienst II. 1 Normale Winterbedingungen Grundsätzlich erfolgt auf der Grundlage des Berliner Straßenreinigungsgesetzes zur Sicherung der Anliegerpflichten zur Schnee- und Eisglättebeseitigung die Beauftragung von Winterdienstfirmen. Während der normalen Dienstzeit tragen die zuständigen Objektverwalter dafür Verantwortung, dass die ordnungsgemäße Durchführung des Winterdienstes gewährleistet wird. 1. Die Serviceeinheit Facility Management (SE FM), in deren Verwaltung die überwiegende Anzahl der öffentlichen Einrichtungen verwaltet wird, richtet in den Wintermonaten einen Bereitschaftsdienst ein, der auch an den Wochenenden bei unzureichend durchgeführtem Winterdienst reagieren kann. Der jeweilige Bereitschaftsdienst ist über ein Mobiltelefon jederzeit erreichbar. Diese Erreichbarkeit Seite 1 von 3 wird allen Einrichtungen und den Pförtnerdiensten der bezirkseigenen Objekte bekannt gegeben. 2. Zwischen der SE FM und dem Ordnungsamt ist abgestimmt, dass bei Feststellung oder Information von Bürgern zu unzureichend durchgeführten Winterdiensten die Zuständigkeit mit dem Bereitschaftsdienst der SE FM geklärt wird und dieser die Durchführung des Winterdienstes bei den beauftragten Firmen einfordert oder bei Erfordernis Ersatzvornahme veranlasst. 3. Zwischen der Berliner Stadtreinigung (BSR) und dem Ordnungsamt ist abgestimmt, dass bei unzureichend oder nicht durchgeführtem Winterdienst die BSR mit der Ersatzvornahme beauftragt wird. Dazu haben die Berliner Ordnungsämter einen Vordruck für die Beauftragung der BSR im Rahmen einer Ersatzvornahme erarbeitet. Mit diesem Vordruck erhält das Ordnungsamt auch einen Rücklauf von der BSR, wann die Ersatzvornahme durchgeführt wird bzw. durchgeführt wurde. Der Vordruck ist als Anlage Bestandteil der Konzeption. Mit den genannten Abstimmungen und Festlegungen wird gewährleistet, dass die zu erbringenden Winterdienstleistungen bei für hiesiges Klima normalen Witterungsbedingungen kontrolliert werden und bei Bedarf zeitnah reagiert werden kann. II. 2 Außergewöhnliche Winterbedingungen Sollte auf Grund der Witterungsverhältnisse kurzzeitig ein überdurchschnittlich hohes Schneeaufkommen zu verzeichnen sein und die beauftragten Winterdienstfirmen nicht in der Lage sein, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Schnee- und Glättebeseitigung auszuführen, ist der Einsatz von Mitarbeitern aller Dienststellen notwendig. Der Einsatz weiterer Beschäftigte zur Durchführung des Winterdienstes kann nur auf Freiwilligenbasis der Beschäftigten erfolgen. Eine generelle Zustimmung des Personalrates dazu liegt vor. Diese Zustimmung ist in der Anlage Bestandteil dieser Konzeption. Die unterstützende Sicherung des Winterdienstes soll folgendermaßen erfolgen: 1. Alle an den bezirkseigenen Einrichtungen beschäftigte Hausmeister werden beauftragt, den Winterdienst an diesen Objekten vorzunehmen. Darüber hinaus sind die bezirkseigenen Einrichtungen mit einer materiellen Grundausstattung, wie Schneeschieber und Streugut, durch die SE FM ausgestattet. Von den Abteilungen sind Freiwillige zu benennen, die notfalls die Hausmeister bei der Schnee - und Eisbeseitigung unterstützen. 2. An den Wochenenden und Feiertagen ist die Ausführung des Winterdienstes an den bezirkseigenen Objekten, unabhängig von den bzw. ergänzend zu den Kontrollen des Ordnungsamtes durch freiwillige Beschäftigte an bezirkseigenen Einrichtungen zu kontrollieren und dem Bereitschaftsdienst der SE FM zu melden. Durch die SE FM wird das Notwendige (Kontakt zu der Firma, Ersatzvornahmen) veranlasst. 3. Die Einweisung und Koordination ( u.a. Abruf der Bereitschaft an Wochenenden und Feiertagen) für den Einsatz der freiwilligen Beschäftigten erfolgt durch die SE FM. Dazu erfasst die SE FM die benannten freiwilligen Beschäftigten nach den Bezirksregionen und stellt einen Bereitschaftsplan auf. Der Bereitschaftsplan beinhaltet die zu kontrollierenden Einrichtungen. Je nach Witterungslage erfolgt am Freitag vor den entsprechenden Wochenenden oder einen Tag vor Feiertagen die Festlegung des Bereitschaftsdienstes der freiwilligen Beschäftigten, durch den Bereitschaftsdienst der SE FM. Seite 2 von 3 4. An den bezirkseigenen Grünflächen sind die für die Grünpflege zuständigen Mitarbeiter/innen zuständig und werden vom Tief- Grünflächenamt koordiniert. Mit der vorliegenden Konzeption sind keine planbaren zusätzlichen Kosten verbunden. In den Wintermonaten 2010/2011 sind bei der Beauftragung von Ersatzvornahmen bei der BSR Kosten von rd. 2.000,00 € angefallen. Diese zusätzlichen Kosten werden im Bußgeldverfahren von den Verursachern/Eigentümern beigetrieben. Zusätzliche Kosten bei Ersatzvornahmen an bezirklichen Einrichtungen werden den vertraglich gebundenen Winterdienstfirmen in Rechnung gestellt. III. Festlegungen Zur Absicherung des Winterdienstes bei außergewöhnlichen Witterungsbedingungen sind freiwillige Dienstkräfte zu akquirieren. Die Abteilungen benennen dazu freiwillige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus ihren Ämtern und Serviceeinheiten, die bei Erfordernis Winterdienst im Rahmen der Dienstzeiten und /oder an Wochenenden und Feiertagen durchführen würden und für Kontrollen an den Wochenenden und Feiertagen zur Verfügung stehen. Für Kontrolleinsätze an den Wochenenden und Feiertagen haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach geltendem Tarifrecht einen Vergütungsanspruch. Rufbereitschaft: Eine mögliche Vergütung dafür könnte sein, dass die Rufbereitschaft an 2 Tagen mit einem freien Tag vergütet wird. Gemäß TV-L käme auch eine finanzielle Vergütung in Frage. Nach § 8 TV-L ist für eine Rufbereitschaft von min. 12 Stunden am Samstag, Sonntag sowie an Feiertagen das Vierfache des tariflichen Stundenentgeltes nach Maßgabe der Entgelttabelle zu zahlen. Einsatz: Sind Kontrollen erforderlich, so sind diese schriftlich festzuhalten. Dabei sind Einsatzort und die erforderliche Zeit der Kontrolle zu erfassen. Diese Arbeitsleistungen innerhalb der Rufbereitschaft wird am Ende des Rufbereitschaftsdienstes auf die nächsten vollen 30 oder 60 Minuten gerundet und mit dem Entgelt für Überstunden sowie etwaiger Zeitzuschläge bezahlt. Erfolgt keine Abgeltung durch Freizeit ist die Finanzierung im Bezirksamt zu klären. Seite 3 von 3 Ersatzvornahmen im Winterdienst Meldung Ordnungsämter der Bezirke an Zentrale Leitstelle der BSR - Telefax: 030-7592-3993 durch die Mitarbeiter des Ordnungsamtes auszufüllen / alle Felder sind Pflichtfelder Bezirk: _______________ PLZ / Stadtteil: ________________________________ Meldender: _______________ Straße / Haus Nr.: ________________________________ Datum der Feststellung: _______________ Für: Gehweg Uhrzeit der Feststellung: _______________ Sonstiges ______________________________ (z.B. Taxihalteplätze, Zugänge/Vorplätze von Bahnhöfen des ÖPVN, Hydranten, Zugänge zu Fernsprechzellen etc. § 1 II bzw. § 3 II StrReinG) Telefon: _______________ Fax: _______________ Anlage: keine 2 Fläche: ______________________ca. m _____ Vorgangsnummer/AZ: __________________________________ Luftbild Lika-Auszug Ersatzvornahme: Infolge einer Verletzung der straßenreinigungsrechtlichen Anliegerpflichten gemäß §§ 3 und 4 StrReinG wird im Wege der Gefahrenabwehr gemäß § 6 III StrReinG um kurzfristige (max. 2 Stunden) Herstellung der Verkehrssicherheit durch Veranlassung von Maßnahmen zur Schnee- bzw. Eisglättebeseitigung gebeten. Schneeräumung Abstreuen von Winter-/Eisglätte Beseitigung von Eisbildungen Zustimmung des Ordnungsamtes zur Abarbeitung an einem späteren Zeitpunkt: ja nein Datum / Uhrzeit ________________ durch die Mitarbeiter der Zentralen Leitstelle BSR auszufüllen Eingangszeit: _______________ Name: _______________ innerhalb normaler Arbeitszeit: weitergeleitet an VR: ___ Uhrzeit: ___________ außerhalb normaler Arbeitszeit: Bearbeitung möglich ja nein innerhalb1-2 Stunden 2-4 Stunden frühestmöglicher späterer Zeitpunkt ______________________________ Meldung der Bearbeitung an Ordnungsamt: Datum / Uhrzeit ________________ Meldung der Ablehnung an Ordnungsamt: Datum / Uhrzeit ________________ Meldung der Abarbeitung an Ordnungsamt: Datum / Uhrzeit ________________ durch die Mitarbeiter des Regionalzentrums auszufüllen Eingangszeit: _______________ Bearbeitung möglich Name: _______________ ja innerhalb1-2 Stunden nein 2-4 Stunden frühestmöglicher späterer Zeitpunkt ______________________________ Meldung der Bearbeitung an Ordnungsamt: Datum / Uhrzeit ________________ Meldung der Ablehnung an Ordnungsamt: Datum / Uhrzeit ________________ Meldung der Abarbeitung an Ordnungsamt: Datum / Uhrzeit ________________