Daten
Kommune
Berlin Treptow Köpenick
Dateiname
Schlussbericht, 06.03.2013, BA.pdf
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441 kB
Erstellt
17.10.15, 17:07
Aktualisiert
27.01.18, 22:14
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Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Bezirksbürgermeister
06.03.2013
Bezirksverordnetenversammlung
Vorsteher
Herrn Stock
Schlussbericht
Beschluss-Nr. 1065/50/11 (Drs.Nr.: VI/1693 i.g.F.) der Sitzung der
Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick vom 14.04.2011
Konzeption für den bezirklichen Winterdienst
In der o.g. Sitzung wurde folgender Beschluss gefasst:
Das Bezirksamt wird ersucht, eine Konzeption für den bezirklichen Winterdienst zu
entwickeln, der auch bei großen Schneemengen eine nachhaltige Reinigung der Geh- und
Radwege gemäß den Bestimmungen des Straßenreinigungsgesetzes gewährleistet.
In diese Konzeption sind neben dem regulären Winterdienst auch freiwillige Helferinnen und
Helfer einzubinden. Weiterhin sind die Möglichkeiten von Freiwilligen Feuerwehren, THW
und Baubetriebe zu prüfen und die Konzeption mit einer Analyse der zusätzlichen Kosten zu
versehen.
Zu dem o.g. Beschluss ergeht folgender Schlussbericht:
In Abstimmung mit allen Abteilungen des Bezirksamtes Treptow-Köpenick konnte die
Konzeption für den bezirklichen Winterdienst zum Abschluss gebracht werden.
Die Konzeption ist diesem Schlussbericht als Anlage beigefügt.
Das Bezirksamt bittet um Anerkennung als Schlussbericht.
Kostenausweisung auf Grundlage Rundschreiben von SenFin "Gebührenerhebung nach
dem Gesetz über Gebühren und Beiträge - Kosten des Verwaltungsaufwandes" vom 2. Mai
2012:
Zur Erstellung dieses Zwischenberichtes hat ein Beamter des gehobenen Dienstes
0,5 Arbeitsstunden (entspricht 25,52 €) aufgewendet
- damit entstanden in der Fachabteilung Gesamtkosten in Höhe von 25,52 €.
Dazu kommen Kosten bei BzBm, Büro BzBm und Büro BVV in Höhe von 25,54 €.
Damit ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von 51,06 €.
Oliver Igel
Bezirksbürgermeister
I. Ausgangslage zur Erarbeitung einer Konzeption für den bezirklichen Winterdienst
Aufgrund der überdurchschnittlichen Schneeaufkommen in den Wintermonaten der Jahre
2009/2010 konnte die kontinuierliche Schnee- und Glättebekämpfung im Bezirk TreptowKöpenick nicht immer zufriedenstellend abgesichert werden. Dies führte zu Beschwerden der
Bürger und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der bezirkseigenen Objekte.
Dies veranlasste die Bezirksverordnetenversammlung zu folgendem BVV-Beschluss:
BVV-Beschluss VI/1693 i.g.F. vom 14.04.2011 – Konzeption für den bezirklichen
Winterdienst –
„Das Bezirksamt wird ersucht, eine Konzeption für den bezirklichen Winterdienst zu
entwickeln, der auch bei großen Schneemengen eine nachhaltige Reinigung der Geh- und
Radwege gemäß den Bestimmungen des Straßenreinigungsgesetzes gewährleistet.
In diese Konzeption sind neben dem regulären Winterdienst auch freiwillige Helferinnen und
Helfer einzubinden. Weiterhin sind die Möglichkeiten von Freiwilligen Feuerwehren, THW
und Baubetriebe zu prüfen und die Konzeption mit einer Analyse der zusätzlichen Kosten zu
versehen.“
In Vorbereitung der Konzeption wurde der oben benannte Wunsch nach den Möglichkeiten
des Einsatzes Dritter geprüft und festgestellt, dass dies nicht umsetzbar ist.
Unabhängig von „bayrischen Wintern„ in Berlin ist das Bezirksamt verpflichtet, generell dafür
Sorge zu tragen, dass Wege ordnungsgemäß von Schnee und Eis befreit sind und trägt als
Eigentümer gemäß § 6 des Straßenreinigungsgesetzes die volle Verantwortung dafür. Somit
haftet das Land Berlin bei Schäden Dritter, die durch nicht sachgerecht von Schnee und Eis
befreite Wegen entstehen.
In den Wintermonaten der Jahre 2009 und 2010 war im Raum Berlin ein überdurchschnittlich
hohes Schneeaufkommen zu verzeichnen. Dies führte dazu, dass der Winterdienst in den
privaten wie öffentlichen Bereichen nur unvollkommen erfolgen konnte oder auch völlig
ausblieb. Damit muss neben der Organisation des Winterdienstes für einen typischen
Berliner Winter auch Vorsorge für mögliche chaotische Winterungsbedingungen getroffen
werden.
Es kann davon ausgegangen werden, dass bei normalen Winterbedingungen die
bestehenden organisatorischen Maßnahmen ohne Hilfe von Dritten greifen, um den
gesetzlichen Vorschriften Genüge zu tun (siehe II.1). Bei außergewöhnlichen
Witterungsbedingungen ist die Hilfe von Dritten notwendig (siehe II.2).
II. Konzeption für den bezirklichen Winterdienst
II. 1 Normale Winterbedingungen
Grundsätzlich erfolgt auf der Grundlage des Berliner Straßenreinigungsgesetzes zur
Sicherung der Anliegerpflichten zur Schnee- und Eisglättebeseitigung die Beauftragung von
Winterdienstfirmen. Während der normalen Dienstzeit tragen die zuständigen
Objektverwalter dafür Verantwortung, dass die ordnungsgemäße Durchführung des
Winterdienstes gewährleistet wird.
1.
Die Serviceeinheit Facility Management (SE FM), in deren Verwaltung die
überwiegende Anzahl der öffentlichen Einrichtungen verwaltet wird, richtet in den
Wintermonaten einen Bereitschaftsdienst ein, der auch an den Wochenenden bei
unzureichend durchgeführtem Winterdienst reagieren kann. Der jeweilige
Bereitschaftsdienst ist über ein Mobiltelefon jederzeit erreichbar. Diese Erreichbarkeit
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wird allen Einrichtungen und den Pförtnerdiensten der bezirkseigenen Objekte bekannt
gegeben.
2.
Zwischen der SE FM und dem Ordnungsamt ist abgestimmt, dass bei Feststellung
oder Information von Bürgern zu unzureichend durchgeführten Winterdiensten die
Zuständigkeit mit dem Bereitschaftsdienst der SE FM geklärt wird und dieser die
Durchführung des Winterdienstes bei den beauftragten Firmen einfordert oder bei
Erfordernis Ersatzvornahme veranlasst.
3.
Zwischen der Berliner Stadtreinigung (BSR) und dem Ordnungsamt ist abgestimmt,
dass bei unzureichend oder nicht durchgeführtem Winterdienst die BSR mit der
Ersatzvornahme beauftragt wird. Dazu haben die Berliner Ordnungsämter einen
Vordruck für die Beauftragung der BSR im Rahmen einer Ersatzvornahme erarbeitet.
Mit diesem Vordruck erhält das Ordnungsamt auch einen Rücklauf von der BSR, wann
die Ersatzvornahme durchgeführt wird bzw. durchgeführt wurde. Der Vordruck ist als
Anlage Bestandteil der Konzeption.
Mit den genannten Abstimmungen und Festlegungen wird gewährleistet, dass die zu
erbringenden
Winterdienstleistungen
bei
für
hiesiges
Klima
normalen
Witterungsbedingungen kontrolliert werden und bei Bedarf zeitnah reagiert werden kann.
II. 2 Außergewöhnliche Winterbedingungen
Sollte auf Grund der Witterungsverhältnisse kurzzeitig ein überdurchschnittlich hohes
Schneeaufkommen zu verzeichnen sein und die beauftragten Winterdienstfirmen nicht in der
Lage sein, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Schnee- und Glättebeseitigung
auszuführen, ist der Einsatz von Mitarbeitern aller Dienststellen notwendig. Der Einsatz
weiterer Beschäftigte zur Durchführung des Winterdienstes kann nur auf Freiwilligenbasis
der Beschäftigten erfolgen. Eine generelle Zustimmung des Personalrates dazu liegt vor.
Diese Zustimmung ist in der Anlage Bestandteil dieser Konzeption.
Die unterstützende Sicherung des Winterdienstes soll folgendermaßen erfolgen:
1.
Alle an den bezirkseigenen Einrichtungen beschäftigte Hausmeister werden beauftragt,
den Winterdienst an diesen Objekten vorzunehmen. Darüber hinaus sind die
bezirkseigenen Einrichtungen mit einer materiellen Grundausstattung, wie
Schneeschieber und Streugut, durch die SE FM ausgestattet. Von den Abteilungen
sind Freiwillige zu benennen, die notfalls die Hausmeister bei der Schnee - und
Eisbeseitigung unterstützen.
2.
An den Wochenenden und Feiertagen ist die Ausführung des Winterdienstes an den
bezirkseigenen Objekten, unabhängig von den bzw. ergänzend zu den Kontrollen des
Ordnungsamtes durch freiwillige Beschäftigte an bezirkseigenen Einrichtungen zu
kontrollieren und dem Bereitschaftsdienst der SE FM zu melden. Durch die SE FM wird
das Notwendige (Kontakt zu der Firma, Ersatzvornahmen) veranlasst.
3.
Die Einweisung und Koordination ( u.a. Abruf der Bereitschaft an Wochenenden und
Feiertagen) für den Einsatz der freiwilligen Beschäftigten erfolgt durch die SE FM.
Dazu erfasst die SE FM die benannten freiwilligen Beschäftigten nach den
Bezirksregionen und stellt einen Bereitschaftsplan auf. Der Bereitschaftsplan beinhaltet
die zu kontrollierenden Einrichtungen. Je nach Witterungslage erfolgt am Freitag vor
den entsprechenden Wochenenden oder einen Tag vor Feiertagen die Festlegung des
Bereitschaftsdienstes der freiwilligen Beschäftigten, durch den Bereitschaftsdienst der
SE FM.
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4.
An den bezirkseigenen Grünflächen sind die für die Grünpflege zuständigen
Mitarbeiter/innen zuständig und werden vom Tief- Grünflächenamt koordiniert.
Mit der vorliegenden Konzeption sind keine planbaren zusätzlichen Kosten verbunden.
In den Wintermonaten 2010/2011 sind bei der Beauftragung von Ersatzvornahmen bei der
BSR Kosten von rd. 2.000,00 € angefallen. Diese zusätzlichen Kosten werden im
Bußgeldverfahren von den Verursachern/Eigentümern beigetrieben. Zusätzliche Kosten bei
Ersatzvornahmen an bezirklichen Einrichtungen werden den vertraglich gebundenen
Winterdienstfirmen in Rechnung gestellt.
III. Festlegungen
Zur Absicherung des Winterdienstes bei außergewöhnlichen Witterungsbedingungen sind
freiwillige Dienstkräfte zu akquirieren.
Die Abteilungen benennen dazu freiwillige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus ihren Ämtern
und Serviceeinheiten, die bei Erfordernis Winterdienst im Rahmen der Dienstzeiten und
/oder an Wochenenden und Feiertagen durchführen würden und für Kontrollen an den
Wochenenden und Feiertagen zur Verfügung stehen.
Für Kontrolleinsätze an den Wochenenden und Feiertagen haben die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter nach geltendem Tarifrecht einen Vergütungsanspruch.
Rufbereitschaft: Eine mögliche Vergütung dafür könnte sein, dass die Rufbereitschaft
an 2 Tagen mit einem freien Tag vergütet wird.
Gemäß TV-L käme auch eine finanzielle Vergütung in Frage.
Nach § 8 TV-L ist für eine Rufbereitschaft von min. 12 Stunden am
Samstag, Sonntag sowie an Feiertagen das Vierfache des tariflichen
Stundenentgeltes nach Maßgabe der Entgelttabelle zu zahlen.
Einsatz:
Sind Kontrollen erforderlich, so sind diese schriftlich festzuhalten. Dabei
sind Einsatzort und die erforderliche Zeit der Kontrolle zu erfassen.
Diese Arbeitsleistungen innerhalb der Rufbereitschaft wird am Ende des
Rufbereitschaftsdienstes auf die nächsten vollen 30 oder 60 Minuten
gerundet und mit dem Entgelt für Überstunden sowie etwaiger
Zeitzuschläge bezahlt.
Erfolgt keine Abgeltung durch Freizeit ist die Finanzierung im Bezirksamt zu klären.
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Ersatzvornahmen im Winterdienst
Meldung Ordnungsämter der Bezirke an Zentrale Leitstelle der BSR - Telefax: 030-7592-3993
durch die Mitarbeiter des Ordnungsamtes auszufüllen / alle Felder sind Pflichtfelder
Bezirk:
_______________
PLZ / Stadtteil:
________________________________
Meldender:
_______________
Straße / Haus Nr.:
________________________________
Datum der Feststellung: _______________
Für:
Gehweg
Uhrzeit der Feststellung: _______________
Sonstiges
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(z.B. Taxihalteplätze, Zugänge/Vorplätze von Bahnhöfen des ÖPVN,
Hydranten, Zugänge zu Fernsprechzellen etc. § 1 II bzw. § 3 II StrReinG)
Telefon:
_______________
Fax:
_______________
Anlage:
keine
2
Fläche:
______________________ca. m _____
Vorgangsnummer/AZ: __________________________________
Luftbild
Lika-Auszug
Ersatzvornahme:
Infolge einer Verletzung der straßenreinigungsrechtlichen Anliegerpflichten gemäß §§ 3 und 4 StrReinG wird im
Wege der Gefahrenabwehr gemäß § 6 III StrReinG um kurzfristige (max. 2 Stunden) Herstellung der Verkehrssicherheit durch Veranlassung von Maßnahmen zur Schnee- bzw. Eisglättebeseitigung gebeten.
Schneeräumung
Abstreuen von Winter-/Eisglätte
Beseitigung von Eisbildungen
Zustimmung des Ordnungsamtes zur Abarbeitung an einem späteren Zeitpunkt: ja
nein
Datum / Uhrzeit ________________
durch die Mitarbeiter der Zentralen Leitstelle BSR auszufüllen
Eingangszeit:
_______________
Name: _______________
innerhalb normaler Arbeitszeit: weitergeleitet an VR: ___
Uhrzeit: ___________
außerhalb normaler Arbeitszeit:
Bearbeitung möglich
ja
nein
innerhalb1-2 Stunden
2-4 Stunden
frühestmöglicher späterer Zeitpunkt ______________________________
Meldung der Bearbeitung an Ordnungsamt:
Datum / Uhrzeit ________________
Meldung der Ablehnung an Ordnungsamt:
Datum / Uhrzeit ________________
Meldung der Abarbeitung an Ordnungsamt:
Datum / Uhrzeit ________________
durch die Mitarbeiter des Regionalzentrums auszufüllen
Eingangszeit:
_______________
Bearbeitung möglich
Name: _______________
ja
innerhalb1-2 Stunden
nein
2-4 Stunden
frühestmöglicher späterer Zeitpunkt ______________________________
Meldung der Bearbeitung an Ordnungsamt:
Datum / Uhrzeit ________________
Meldung der Ablehnung an Ordnungsamt:
Datum / Uhrzeit ________________
Meldung der Abarbeitung an Ordnungsamt:
Datum / Uhrzeit ________________